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JA zur SP-Initiative für einen kantonalen Mindestlohn im AG

JA zur SP-I­ni­tia­tive für einen kan­to­na­len Min­dest­lohn im Aar­gau

Wenn das Lohnniveau in vielen Bereichen gleichzeitig angehoben wird (Minimallohn), ist ein Ausweichen für die Unternehmer schwierig, insbesondere für Tätigkeiten, die nicht ins Ausland verlagert werden können, und es besteht die Chance, den Anteil der unteren Lohneinkommen auf Kosten von Gewinnen und der oberen Lohneinkommen zu erhöhen. Gleichzeitig kurbeln die relativ hohen Konsumausgaben der Minimallohnempfänger*​innen die Konjunktur wieder an, was die Verdienstmöglichkeite​n aller wieder erhöht.

Es liegt primär in der Verantwortung der Wirtschaft, Löhne zu bezahlen, die einen minimalen Lebensstandard erlauben. Wenn dies nicht via Gesamtarbeitsverträge​ (GAV) oder Normalarbeitsverträge​ (NAV) erreicht werden kann, müssen subsidiär gesetzliche Bestimmungen für Minimallöhne erlassen werden. Es darf grundsätzlich nicht geduldet werden, dass sich Unternehmungen mit tiefen Löhnen indirekt über Sozialbeiträge des Staates an die Angestellten unterstützen lassen.

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