Wie sind die Deutschen über die Franzosen und Belgier hergefallen?
Und jetzt?
Anis Amri ist den Deutschen, ist Frau Merkel für immer entwischt!
Haupttext – Chronologie:
3.) „Der hochmobile Islamist“
Wir erinnern uns:
So titelten Deutsche Zeitungen und die „NZZ am Sonntag“:
19.03.2016 – „Abdeslam-Festnahme Sind Belgiens Terrorfahnder totale Amateure?“ – Welt.de
22.03.2016 – „Terroranschlag in Brüssel: Haben belgische Behörden versagt?“ – Web.de
22.03.2016 – „Terror-Anschläge in Brüssel | Das Versagen der Antiterror-Behörden …“ – Bild.de
23.03.2016 – „Belgien und der Terror Ein Königreich für Islamisten“ – Tagesspiegel
24.03.2016 – “Die Franzosen schütten uns zu mit Daten” – Süddeutsche.de
15.06.2016 – „ISIS-Terror und Hooligan-Hass | So versagt Frankreichs Polizei“ – Bild.de
05.07.2016 – „Anschläge in Paris: Die Geheimdienste sind gescheitert” – Zeit Online
17.07.2016 – „Terror in Frankreich: «Da wurde jahrelang geschlampt»“ – NZZ am Sonntag
17.07.2016 – „Attentat von Nizza: Französische Terror-Warn-App versagt beim ersten Härtetest“ – Focus.de
Nun, aktuell zu Anis Amri:
Wir lesen in der führenden deutschen Zeitung, der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („F.A.Z.“):
1.) „Italien Mutmaßlicher Attentäter Anis Amri in Mailand erschossen“
“F.A.Z.” vom Freitag, den 23.12.2016;
Video-Link: http://www.faz.net/aktuell/politik/italien-mutmasslicher-attentaeter-anis-amri-in-mailand-erschossen-14589164.html .
2.) „Anschlag von Berlin Generalbundesanwalt bestätigt Tod Amris“
„F.A.Z.“ vom Freitag, den 23.12.2016, von Jörg Bremer, Rom, und Anna-Lena Ripperger
„Der mutmaßliche Berliner Attentäter Anis Amri ist in Mailand getötet worden. Er war bei einer Routinekontrolle aufgefallen und hatte ohne Vorwarnung das Feuer auf Polizisten eröffnet. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf mögliche Unterstützer.“
Machen Sie mit bei der Umfrage:
„Ist den deutschen Sicherheitsbehörden im Fall Anis Amri etwas vorzuwerfen?“
„Sie haben eine ganz klare Meinung. – Wie sehen es Ihre Freunde?“
Interessant: Die Leser der „Welt“ sind Weicheier: sie sie sehen keinerlei Versagen der Deutschen Behörden.
Ganz anders die Leser der führenden deutsche Zeitung, der Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („F.A.Z.“): Sie sehen ein deutliches Versagen der deutschen Sicherheitsbehörden;
verantwortlich Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern.
Umfrage- / Text-Link:
3.) „Der hochmobile Islamist“
„F.A.Z.“ vom Freitag, den 23.12.2016, Politik 3; von Jasper von Altenbockum, Christoph Ehrhardt und Eckart Lohse
“Anis Amri wurde schon in seiner Heimat Tunesien straffällig, dann auch kurz nach seiner Ankunft in Italien, schließlich kam er mit dem Flüchtlingsstrom im Sommer 2015 nach Deutschland, wo schieflief, was nur schieflaufen kann.
Der dringende Tatverdacht gegen den Tunesier Anis Amri, den Terroranschlag in Berlin verübt zu haben, hat sich am Donnerstag noch einmal erhärtet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière bestätigte, dass die Fingerabdrücke Amris an einer der Türen des Lastwagens gefunden wurden, den der Tunesier am Montagabend in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gesteuert hatte. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erließ Haftbefehl. Zunächst war eine Geldbörse im Fond des Lastwagens gefunden worden. Sie enthielt eine Bescheinigung über die Duldung des Aufenthalts in Deutschland, die Asylbewerber bekommen, wenn ihr Antrag abgelehnt wurde, sie aber zunächst nicht abgeschoben werden können. Wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Mittwoch in Düsseldorf mitgeteilt hatte, lag das daran, dass die tunesischen Behörden gegenüber der Ausländerbehörde im Kreis Kleve bestritten hätten, Amri sei Tunesier. Weigert sich ein Staat, einen abgelehnten Asylbewerber zurückzunehmen, kann er nicht abgeschoben werden.
Die Ausländerbehörde in Kleve war seit 2015 für das Asylverfahren Amris zuständig. Wie er dorthin kam, ob ihm der Ort zugewiesen worden war oder ob er ihn von sich aus gewählt hatte, ist noch unklar. Sicher ist, dass die Einreise Amris nach Deutschland im Juli 2015 in Freiburg registriert wurde. Dass er damals nicht, wie im Asylrecht eigentlich vorgeschrieben, in die Staaten zurückgewiesen wurde, über die er nach Deutschland gekommen war, mutmaßlich über Italien und Österreich, lag daran, dass sich damals schon das „Durchwinken“ von mutmaßlichen Flüchtlingen eingebürgert hatte. Amri hielt sich allerdings schon seit Jahren in Europa auf – seit 2011, als er über Lampedusa nach Italien gekommen war. Italien könnte jetzt auch die Fingerabdrücke Amris abgeglichen haben, die in Berlin nachgewiesen wurden. Denn sie wurden Amri in Italien abgenommen, weil er dort straffällig und 2013 zu einer vierjährigen Haft verurteilt worden war – wegen Diebstahls, Brandstiftung und Körperverletzung.
Schon nach zwei Jahren kam Amri frei, wurde aber nicht abgeschoben – aus demselben Grund wie ein Jahr später: weil die Papiere fehlten. Sporadisch hielt Amri aber Kontakt zur Heimat. Einer seiner Brüder berichtete dem tunesischen Sender „Jahwra“, er habe noch vor ein paar Wochen mit Anis gesprochen. Dass es ihm gutgehe, habe der ihm zuletzt gesagt. Dass er arbeite, dass er im Januar nach Tunesien zurückkommen wolle. Zumindest dass er „arbeite“, stimmte nicht ganz, je nachdem, was Amri unter Arbeit verstand. Die Familie des mutmaßlichen Attentäters lebt in Oueslatia im Gouvernorat Kairouan, einem kleinen Nest im seit je vernachlässigten Landesinneren von Tunesien. Anis Amri wuchs dort auf. In seiner Duldungsbescheinigung wird der viel weiter im Süden im Grenzgebiet zu Libyen liegende Ort Tataouine als sein Geburtsort angegeben. Nach der Geburt zog die Familie nach Oueslatia.
„Ich habe nicht gespürt, dass er sich verändert hat“, sagt Walid, ein anderer der Brüder. Ihm sei nicht aufgefallen, dass in seinem Bruder extremistisches Gedankengut heranwuchs. Ähnliches ist von anderen Geschwistern zu hören. Anis Amri sei im Frühjahr 2011 doch nur nach Europa gegangen, um Arbeit zu finden, heißt es. Er soll nicht einmal besonders religiös gewesen sein. Nachbarn berichten der tunesischen Presse dagegen, Amri sei ein Verbrecher. Auch aus den Justizbehörden heißt es, dass ihm bei einer Rückkehr eine langjährige Haftstrafe wegen schweren gewalttätigen Raubes gedroht hätte. Im Jahr 2010 soll Amri einen Lastwagen gestohlen haben. Zur Festnahme kam es aber nicht, weil sich Amri nach Italien absetzte.
Damals, angesichts der Wirren, war das für einen Tunesier das Naheliegendste, nicht nur geographisch. Gegenüber der tunesischen liegt die italienische Küste, die kürzeste Route führt nach Sizilien. Erst Jahre später nutzten viele Migranten aus Nordafrika die Balkan-Route, weil diese zu einer leicht nutzbaren Hauptstrecke Richtung Europa geworden war und die Flüge von Nordafrika nach Istanbul billig sind. So spart man die gefährliche Mittelmeerüberfahrt.
Ging es Amri in Europa wirklich um Arbeit? Offenbar wurde er sehr schnell wieder straffällig. Sein Vater erzählte jetzt, dass er nach seiner Ankunft in Italien in einen Diebstahl und einen Brandanschlag an einer Schule verwickelt gewesen sei. Offenbar war das eine größere Sache, denn Amri war deshalb zu jener vierjährigen Haft in Palermo verurteilt worden. Sein Vater behauptet, er sei zwar schon vorher gewalttätig gewesen, sei aber erst im Gefängnis in Italien in Kontakt mit Islamisten gekommen und habe sich dort radikalisiert. Geld habe Amri jedenfalls keines aus Europa geschickt, sagt der Vater. „Nicht einen Millime“, sagte er dem Radiosender „Mosaïque“. Er habe keinen Kontakt gehabt; alle drei, vier Monate habe sich sein Sohn aber bei seinen Geschwistern oder seiner Mutter gemeldet. Sein Sohn habe die Schule abgebrochen, sagt der Vater, und habe Gelegenheitsjobs angenommen.
Ein junger Krimineller aus dem marginalisierten Innern des Landes, ein Schulabbrecher aus einfachem, konservativem Elternhaus, ein Jugendlicher ohne Hoffnung – das klingt nach der klassischen Klientel der dschihadistischen Hassprediger. In Tunesien verschwimmen in den vom Schmuggel lebenden Grenzregionen die Grenzen zwischen Mafia und Dschihadisten – es hat sich ein „Islamo-Gangstertum“ herausgebildet. Es deutet zwar vieles darauf hin, dass die Radikalisierungskarriere des Anis Amri erst in Europa Fahrt aufnahm. Als die tunesischen Salafisten die unruhigen Jahre nach dem Sturz des Diktators und die Nachsicht der regierenden Islamisten nutzten, um die tunesische Jugend zu indoktrinieren und Andersdenkende zu terrorisieren, hatte er sich schon auf den Weg über das Mittelmeer gemacht. Aber den Grundstein, die Wurzel für Kriminalität, Wut und Entfremdung, dürfte seine Herkunft gelegt haben.
Nach der vorzeitigen Haftentlassung konnte Amri 2015 offenbar ungehindert aus Italien nach Deutschland gelangen, zunächst nach Freiburg, wo er registriert wurde, ohne dass diese Vorgeschichte und die Fingerabdrücke aus Italien bekanntgewesen wären. Für Amri gab es kaum Aussichten auf Asyl – Tunesien hat eine minimale Anerkennungsquote. Da Tunesien aber nicht als sicheres Herkunftsland galt und noch immer nicht gilt – das scheitert bis heute am Widerstand von SPD und Grünen im BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... –, wurde das Asylverfahren ganz normal eingeleitet. Das übernahm die Ausländerbehörde in Kleve. Angesichts der Vielzahl von Asylsuchenden und der Überlastung der Behörden war es nicht ungewöhnlich, dass Amri schon annähernd ein Jahr in Deutschland lebte, bis er im April dieses Jahres einen Asylantrag stellte. Der Asylbescheid kam dann im Juni dieses Jahres – wie nicht anders zu erwarten: negativ.
Amri kam in einer Zeit, als der Flüchtlingsstrom Richtung Deutschland bereits stark gestiegen war, Politik und Behörden allerdings noch nicht konsequent auf den Ansturm reagiert hatten. Die Registrierung von Flüchtlingen war lückenhaft. Viele bewegten sich im Land, ohne dass die Behörden davon wussten. Amri wurde zwar angeblich registriert, hatte aber keine Papiere dabei, wie viele Asylsuchende. Eine Registrierung im sogenannten Easy-System erfolgt ohnehin zunächst nicht mit Namen. Amri soll sich erst als Ägypter ausgegeben haben. Dann wurde aber bei einer Befragung klar, dass das nicht stimmen konnte – solche Täuschungsversuche können nach den Reformen des Asylrechts zum Abbruch des Verfahrens führen. Damals war das nicht möglich.
Einen Monat nach dem Ablehnungsbescheid, am 30. Juli, soll Amri bei einer Routinekontrolle in Friedrichshafen aufgegriffen worden sein. Er kam in Ravensburg in Abschiebehaft. Da es Hinweise gibt, dass er nicht nur einmal von Italien nach Deutschland kam, sondern sich anschließend noch zwischen beiden Ländern bewegt haben könnte, ist es denkbar, dass er damals auf dem Weg nach Italien war. Nach nur zwei Tagen wurde er aber wieder aus der Haft in Ravensburg entlassen, weil die Ausländerbehörde in Kleve über den Stand der Dinge Auskunft gegeben hatte – Abschiebehaft ist nicht zulässig, wenn die Abschiebung mangels Papieren vorläufig nicht vollzogen werden kann. Ohnehin ist sie nur befristet möglich (in diesem Fall wäre das bis Ende August gewesen). Es folgte also die Ausstellung der Duldungspapiere, die jetzt im Lastwagen in Berlin gefunden wurden. Seither bemühte sich die Ausländerbehörde in Kleve um einen Passersatz – also Ausweisdokumente, die eine Abschiebung möglich gemacht hätten. Sie trafen aus Tunesien aber erst am Mittwoch dieser Woche ein.
Schon zum Zeitpunkt des Asylbescheids war den Sicherheitsbehörden bekannt, dass sich Amri unter Falschnamen in Deutschland bewegte. Was die Daten zu seiner Person angeht, so ist manches für die Sicherheitsbehörden aber offenbar noch immer nur schwierig zu verifizieren. Noch am Mittwochnachmittag, als Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Präsidenten der Sicherheitsbehörden die Mitglieder des Innenausschusses über den Stand der Ermittlungen informierten, gab der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer, das Alter des Tunesiers mit „21 oder 23“ an. Wenige Stunden später, als der Generalbundesanwalt Amri europaweit zur öffentlichen Fahndung ausschrieb, teilte er mit, der Mann sei 24 Jahre alt. 178 Zentimeter soll er groß sein, etwa 75 Kilogramm wiegen, schwarze Haare und braune Augen haben. Auf dem Fahndungsplakat werden allein sechs andere Identitäten aufgeführt, mal änderte er den Namen, mal die Nationalität, mal den Geburtsort, mal das Geburtsdatum.
Innenminister Jäger sagte schon am Mittwoch, der Tunesier sei „hochmobil“ gewesen – offenbar in jeder Beziehung und nahezu ungehindert. Zuletzt, seit Februar, also noch vor seinem Asylbescheid, habe er seinen Lebensmittelpunkt in Berlin „gesucht“ und sei nur für „kurze Unterbrechungen“ wieder in Nordrhein-Westfalen gewesen, sagte Jäger. Dort soll er zuletzt in der Asylbewerberunterkunft in Emmerich gemeldet gewesen sein, die am Donnerstag von der Polizei durchsucht wurde.
Die „kurzen Unterbrechungen“, von denen Jäger sprach, könnten sich auf Aufenthalte in Nordrhein-Westfalen beziehen, über welche die „Ruhr Nachrichten“ am Donnerstag berichteten. In Dortmund soll Amri zeitweise bei dem Deutschserben Boban S. untergekommen sein. Die Zeitung berichtet, Zeugen hätten ihn dort zuletzt vor rund zehn Monaten gesehen. Boban S. ist seit dem 8. November in Haft, weil er laut der Generalbundesanwaltschaft im Verdacht steht, den „Islamischen Staat“ (IS) zu unterstützen. Er gehörte zum salafistischen Netzwerk um den Prediger „Abu Walaa“ aus Hildesheim, zu dem auch Amri Kontakt gehabt haben soll. In dessen Kreis soll er laut „Focus“ auch von Attentatsplänen gesprochen haben. Der Verfassungsschutz beobachtete die Gruppe seit langem – überführt werden konnte die Gruppe und ihr Anführer nur mit Hilfe von V-Leuten des Verfassungsschutzes.
„Abu Walaa“ gilt als Chefrekrutierer des IS in Deutschland, gegen sein Netzwerk ging die Polizei in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen vor. Im Juli fand in Niedersachsen eine umfangreiche Razzia statt. Der Prediger und vier der Mitglieder seiner Moscheegemeinde wurden dann im November in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen festgenommen. Eines der Mitglieder der festgenommenen Terrorgruppe soll die zwei jungen Männer, die im April dieses Jahres ein Sprengstoffattentat auf einen Sikh-Tempel in Essen begangen hatten, mit Dschihad-Ideologie indoktriniert haben. Von diesen jugendlichen Attentätern gibt es wiederum Querverbindungen zu den Salafisten um Abou Nagie und dessen salafistischer „Lies!“-Aktion; die Organisation wurde kürzlich erst verboten.
Nach der Festnahme des Hasspredigers „Abu Walaa“ und dessen Gefährten sagte Innenminister Jäger Anfang November in Düsseldorf: „Uns ist ein empfindlicher Schlag gegen Chefideologen der salafistischen Szene in Deutschland gelungen.“ Die Festnahme sei das Ergebnis guter Zusammenarbeit der Landeskriminalämter in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Nur einen Monat später hatten die Sicherheitsbehörden Anis Amri aber aus den Augen verloren.
Wegen seiner salafistischen Kontakte stand Amri schon lange vor seinem Asylbescheid im Sommer dieses Jahres unter Beobachtung. Er galt bei den Sicherheitsbehörden der Länder seit Februar dieses Jahres als „Gefährder“. Etwa 550 solcher Gefährder führen die Sicherheitsbehörden, allerdings hält sich nur etwa die Hälfte von ihnen in Deutschland auf, von diesen sind wiederum gut ein Drittel im Gefängnis. Das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen strengte beim Generalbundesanwalt ein Verfahren wegen des Verdachts einer staatsgefährdenden Straftat an. Amri soll nach Mittätern für Anschläge gesucht haben. Er wurde deshalb von März bis September dieses Jahres auch von der Berliner Polizei observiert. Das beruhte auf Informationen, wonach er einen Einbruch plane, um Geld für den Kauf von Waffen zu erbeuten. Observierung und Abhörmaßnahmen brachten aber keine Hinweise. Die Beobachtung wurde deshalb im September beendet. Unklar ist bislang, warum Amri anschließend im November noch einmal Gegenstand einer Besprechung im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum der Sicherheitsbehörden wurde, obwohl er schon nicht mehr beobachtet wurde. Möglich wäre der Zusammenhang mit der Gruppe um „Abu Walaa“.
Unklar ist auch, warum sich Amri in Deutschland trotz all dieser Erkenntnisse und Ermittlungen so lange so frei bewegen konnte. Das Aufenthaltsgesetz sah zwar bis vor kurzem für abgelehnte Asylbewerber weder Wohnsitzpflicht noch Residenzpflicht vor. Seit November 2016 gilt aber eine Wohnsitzpflicht für den „gewöhnlichen Aufenthalt“. Das wäre für Amri Emmerich gewesen. Eine Meldepflicht besteht aber auch jetzt nicht – nur wenn Geld- oder Sachleistungen ausgehändigt werden, muss sich der Geduldete in der für ihn zuständigen Kommune aufhalten. Ausnahmen, die eine Residenzpflicht möglich machen, hätten aber auch schon früher gemacht werden können. Gründe gab es dafür im Fall Anis Amri mehr als genug. Im Aufenthaltsgesetz heißt es: „Weitere Bedingungen und Auflagen können angeordnet werden.“
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Kommentare anzeigen Hide commentsUnd durch die Schweiz ist er auch gereist und keiner hat es gemerkt! Mögen wir es in der Schweiz richtig machen und nie einen Fehler begehen. Wie ist das doch noch mal mit den Kriminaltouristen hier im Land? Sofort den Tourismus verbieten!
Immerhin scheint die Deutschland Ihnen ein erfreuliches Weihnachtsgeschenk gemacht zu haben, und Sie den IS Terroristen.
Der mutmassliche Täter, der mutmasslich Moslem ist und mutmaslich Anis Amri heisst, hat mutmasslich mit einem Lastwagen an einem mutmasslichen Weihnachtsmarkt bei der mutmasslichen Gedächtniskirche in Berlin etwa siebzig mutmassliche Menschen mutmasslich getötet oder Verletzt, ist danach mutmasslich durch verschiedne mutmassliche Länder gereist und hat ohne mutmassliche Vorwarnung einen mutmasslichen Polizisten mutmasslich angeschossen. Der liegt jetzt mutmasslich im Spital. Und mutmasslich ist der mutmassliche Täter dann erschossen worden.
Sicher ist da nichts. Mutmasslich sind wir alle schuld daran…
Jeder ist unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Deshalb schreibt man im Zweifelsfall vom “mutmasslichen Täter”. Wenn man seriös ist. Wer nur Stimmung machen will, behauptet aber auch gerne mal etwas.
“das ist tatsächlich Jedem bekannt”
Mit der Formuliereun sollten Sie vorsichtiger sein. SIe menten auch, es sei jedem bekannt, dass der Bundesrat versprochen habe, es kämen nur 8-10 000 Zuwanderer mit der Personenfreizügigkeit. Als ich SIe nach einem Beweis fragte, haben SIe sich erst wortreich herausgeredet, um dann diesen Link zu posten
http://svp-luege-8000.blogspot.ch/
Was den Fall angeht: lassen wir einfach Polizei und Justiz ihre Arbeit machen.
In einem Punkt kann ich Ihnen Recht geben: Manchmal muss man sich seine Rechte erkämpfen. Und manchmal muss man seine Menschenrechte und den Rechtsstaat gegen die Angriffe von Rechtsaussen verteidigen. Die SVP hat ja nicht nur ein Problem mit den fremdne Richtern, sondern auch mit den eigenen. wie man bei der Ausschaffungs- und der Durchsetzungs-Initiative gesehen hat.
Aber es ist schlicht Unsinn zu sagen, es sei egal, was im Gesetz steht. Und wissen Sie was? Ihr Unwissen und Ihre Zustimmung zu SVP-Initiativen passen zusammen:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/gemeinde.htmlWeniger-gebildete-Zuercher-waehlen-haeufig-SVP-/story/16872859
Es sind in Europa nun mal die rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien und Gruppierungen, die den Rechtsstaat angreifen. Front National in Frankreich, AfD und Pegida in Deutschland, die SVP in der Schweiz.
Im Zeitalter der Fake-News können Sie sich die Welt so machen, wie SIe Ihnen gefällt. Aber wenn Sie sich auch nur minimal für Fakten interessieren würden, müssten Sie einsehen, dass die EMRK eine enorme positive Bedeutung für die Schweiz und Europa hat. Wenn der Staat Ihre Menschenrechte verletzt, können Sie diese einklagen. Das konnten die Verdingkinder und ihre Eltern in der Schweiz der 60er nicht. Die Juden in Nazi-Deutshcland konntne das auch nicht. Und ich erwähne die Nazis bewusst, weil die EMRK eine Reaktion auf den zweiten Weltkrieg war. Damit so eine Katastrophe nie wieder passiert. Lernen Sie aus der Geschichte! Schützen Sie die EMRK! Lehnen Sie die SVP-Initiative ab. Oder wir sind dazu verdammt, die Geschichte zu wiederholen.
“Und niemand erklärt, dass das EMRK keine gute Arbeit tue.”
Sie finden also, dass die EMRK uns gute Dienste leistet. Sie sehen ein, dass der EGMR gute, sinnvolle Entscheide gefällt hat wie beim Asbest-Fall. Aber Ihr Beissreflex gegen alles, was nach Ausland klingt, bringt Sie dazu, etwas Sinnvolles, Nützliches, Gerechtes zerstören zu wollen.
Ich bin froh, dass Sie kein hohes Amt innehaben und hier nur “lafern”, um Ihre Worte zu verwenden. Sonst würden Sie gewaltigen Schaden anrichten.
“Sicher hat das EMRK seine Verdienste und guten Leistungen. Aber deshalb muss ich nicht gleich alle Gesetze der Schweiz dem internationalen Gesetz unterstellen.”
Sie bestätigen, was ich oben sagte. Sie sind aus Prinzip gegen alles, was irgendwie nach Ausland riecht, und würden dafür gar die Menschenrechte kündigen. Und damit einen gewaltigen Schaden anrichten. Ich hoffe, dass Sie mit diesem unlogischen Verhalten genauso in der Minderheit sind wie bei der Durchsetzungs-Initiative. Sonst sieht es bald zappenduster aus.
Nutzen Sie doch das neue Jahr, um sich ein minimales Wissen über Staatskunde und EMRK anzueignen.
Ja Herr Knall, und mutmasslich kam die Waffe des mutmasslichen Täters, mit dem er den Lastwagenfahrer erschoss, aus der Schweiz……..
Der Mensch ist fehlbar! Sich zu überhöhen und Häme zu streuen ist m.E. ekelhaft und eines aufgeklärten Christen nicht würdig!
Der Islamismus gehört zum Islam! Ein Rechtsstaat hat den Religionen, keine Möglichkeit zu geben, die eigens aus ihren Schriften interpretierten Werte über ihre Rechte und Pflichten zu stellen. Die Religionsfreiheit bedeutet nicht, die Regeln des Staates zu brechen!
Das Christentum hat bis zur Aufklärung leider auch viel Blut vergossen! Kann das Christentum wirklich als aufgeklärt gelten, wenn man sich am Begriff “Frieden” misst?
Weisheit von mir, für die kommenden Festtage (keine Links vorhanden = plausibilisieren):
“Wir unterordnen unser endliches Leben und Natur dem unendlich, bedarfsgerecht schöpfbaren Kunstprodukt Geld. Die von den Ökonomen und Politiker kreierten Spiel Reglemente dienen der Vernebelung des Geistes!”
Frohe und besinnliche Festtage!
Dürfte wohl nichts Neues sein, dass der Mensch fehlbar ist. Aus was entsteht derzeitiges Wissen? Aus vielen Versuchen, Fehlern erfahrene Korrektur bis wir glauben das Wissen erlangt zu haben.
Aber dieses sog. Wissen ist nur auf Jetzt und Heute. Denn Morgen ist unser Wissen bereits veraltet und es kann nur noch aufgrund sog. Erfahrungen oder möglichen Zukunftsvisionen neue Weg entwickeln.
Dass der Mensch das Geld “falsch nutzt” ist klar. Ist aber aufgrund heutiger Globalisierung normal und verständlich. Je weniger wir diese Geldverläufe generieren und über halbe Kontinente frei lassen, umso schneller und einfacher wird es werden, dem Menschen glaubhaft zu machen, dass “Geiz ist Gail” eine Lebensweisheit wird.
Würden wir diese globalen Märkte in regionale zurück holen, hätten wir viele Wege/Umweltschutz usw. weniger. Viele Multikonzerne könnten nicht Menschen zu Romas entwickeln, da diese Konzerne dann einfach dahin gehen, wo es grad am billigsten ist und die grössten Cashflow’s erziehlt werden können.
Klar hätte das die Folge, dass Produkte wieder “teurer” werden. Aber ist uns das es nicht Wert? Unsere Umwelt soll weiterhin verdreckt werden, durch tausende Kilometer die wir heute zurück legen um auf Arbeit zu gehen, Produkte herzustellen usw.?
Muss es sein, dass ein D Konzern, Milch pulverisiert, Pulver nach Polen transportiert, dieses dann wieder mit Wasser anreichert, Joghurt herstellt, diese zurück nach D transportiert? Dazu müssen wir dann weiter km2 versauen mit Strassen, tausende von FZ nutzen für Tranporte (klar Arbeitsplätze). Aber könnten wir nicht mit weniger Effizienz/Produkt diese in den Regionen herstellen und damit die Region fördern, weniger Km, weniger Strassen usw. Wäre nicht das wirklich Leben? Aus dem Haus gehen und binnen 10min am Arbeitsplatz? Oder wollen wir immer noch 1 Std Arbeitsweg (rund 20’000 Std für nur Arbeitsweg im Leben). Was ist uns das Wert, wieder rund 2 Std weniger Arbeitswegverschwendung? Mehr Freizeit…. Tja
Solche und änliche Bsp hätte es genug, welche uns aufzeigen würden, dass diese Globalisierung nichts für den Menschen tut, sondern lediglich den Multikonzernen zu grösseren Gewinnen verhilft. Aber leider hat dieses selbst die Grüne Fraktion noch nicht erkannt.
Manchmal wäre halt “Weniger ist mehr”
“Dürfte wohl nichts Neues sein, dass der Mensch fehlbar ist. Aus was entsteht derzeitiges Wissen? Aus vielen Versuchen, Fehlern erfahrene Korrektur bis wir glauben das Wissen erlangt zu haben.”
und gefährlich sind die, die nicht den Mumm haben. zu ihren Fehlern zu stehen. Die selbst, wenn sie öffentlich widerlegt wurden, weiterhin auf ihren Irrtümern beharren. SIe verschwenden ihre Energie damit, ihr Gesicht zu wahren, und merken nicht, dass sie es gerade dadurch verlieren. Anstatt die Energie zu nutzen, Probleme zu lösen. Zumindest ist es dann gefährlich, wenn diese Leute mächtige Positionen innehaben. Wie ein Donald Trump, der dem Mikrofon die Schuld gibt, wenn er eine Debatte verloren hat. Wenn diese Leute nur als Nobodys in einem Forum tippen, schaden sie sich dagegen nur selber.
“Das EMRK soll weiterhin darauf achten, dass man den Finger hoch hält. Un die Staaten die es betrifft sollen dies zur Besserung nutzen. “
Und wenn es die Schweiz betrifft, muss es die Schweiz zur Besserung nutzen. Und manchmal betrifft es halt die Schweiz. deshlab brauchen wir die EMRK. Sie sagen es ja selber. Es ist komplett widersinnig, die Menschenrechte zu kündigen, wenn man sie sinnvoll findet.
Sie werden immer unlogischer
“Das EMRK kann, soll und muss weiter seine Tätigkeit ausüben. Aber ich wiederhole es Ihnen gerne. Deshalb muss dieses nicht über dem Schweizer-Recht stehen.”
Sie finden also, der EGMR soll weiterhin Urteile fällen, aber die Schweiz müsse sich nicht daran halten. Dann macht die Sache doch gar keinen Sinn mehr.
Ich habe von Ihnen noch kein stichhaltiges Argument gelesen. Nur die wildesten Behauptungen, die sich häufig noch selber widersprechen.
“Wenn man etwas nicht einfach erklären kann, hat man es nicht verstanden.”
Albert Einstein
Ich habe meinen Standpunkt dargelegt. Wenn SIe der Meinung sind, dass er falsch ist, dürfen Sie gerne dagegen argumentieren. Das machen Sie aber nicht, sondern werfen mit nicht themarelevanten Platitüden um sich. Anscheinend haben Sie keine Argumente mehr.
“Tun Sie das, können Sie als “Volk” noch weniger eingreifen und Korrekturen herbeiführen im kleinen Rahmen.”
Wer ausser Möchtegern-Diktatoren will denn die Menschenrechte “korrigieren”? Ich jedenfalls nicht. Sie angeblich auch nicht. Selbst die SVP sagt ständig “Es will ja keiner die Menschenrechte abschaffen.” Wenn das tatsächlich so wäre, hätten sie diese Initiative nicht lanciert. Meine Hoffnung ist, dass die Mehrheit der Schweizer der SVP nicht so leichtgläubig auf den Leim geht wie Sie. Das klare Nein zur DSI macht mir da Hoffnung. Aber man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.
Auf Ihr komisches Gedankenkonstrukt, nachdem man grün nicht wählen kann, wenn man grün ist, will ich jetzt gar nicht eingehen. Normale Menschen wählen Politiker, die gleich oder ähnlich ticken wie sie. Wenn Sie lieber das Gegenteil wählen oder gar nicht wählen, können Sie das tun. Ist in meinen Augen komplett sinfrei, aber das trifft ja auf Vieles zu, was Sie so schreiben.
Zum EGMR zurück. Sie scheinen immer noch nicht ganz verstanden zu haben, wie das genau funktioniert. Die Richter diktieren der Schweiz keine Gesetze. Wenn sie gegn die Schweiz entscheiden, was sie in etwa 1.5% der Fälle tun, heisst das Urteil einfach “so nicht”. Das Urteil wird ausführlich begründet. Die Schweiz nimmt den Missstand zur Kenntnis und muss ihn beseitigen. Wie sie das im Detail macht, das entscheiden die zuständigen Organe.
Grundsätzlich mag ich klare Sprache und logische Argumente. Langatmige Ausflüchte, Ablenkungsmanöver und Erbsenzählereien sind meine Sache nicht. Fassen Sie sich also bitte nächstes Mal kurz, bleiben Sie beim Thema und versuchen Sie, logisch und verständlich zu schreiben.
Wenn der EGMR nur beratende Funktion hätte, würde die Schweiz genau NICHTS ändern. Das sieht man bei der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO). Die Schweiz ist eines der Mitglieder. Die GRECO untersucht periodisch die Mitgliedsländer und macht Empfehlungen, um Korruption zu bekämpfen. SIe empfiehlt der Schwiez regelmässig mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung. Die Schweiz redet sich raus. Wir seien halt ein Milizsystem und deshalb ganz anders als alle anderen Staaten und auf heimliches Schmieren, äh, Sponsoring der Parteien angewiesen.
Genauso wurde übrigens früher gegen das Frauenstimmrecht argumentiert. Weil bei uns nicht nur gewählt, sondern auch abgestimmt wird, könne man den Frauen die politischen Rechte nicht geben. Der Druck der EMRK war einer der Hauptgründe, warum die Schweiz, wenn auch spät, das Frauenwahlrecht eingeführt hat. Ohne den Druck hätte man sich wohl noch länger mit denselben fadenscheinigen Entschuldigungen herausgeredet, wie dies jetzt bei der Politikfinanzierung seit Jahren passiert.
Es reicht in der Politik nicht, gute Argumente zu haben. Man muss auch die Macht haben, sich durchzusetzen.
PS: wenn das Bundesgericht ein kantonales Gesetz kippt, ist es auch Aufgabe des betreffenden Kantons, ein neues Gesetz zu machen.
Die Unterschriftensammlung für transparente Politikfinanzierung läuft. Sie dürfen gerne unterschreiben.
https://transparenz-initiative.ch/dateien/unterschriftenbogen_transparenz-initiative.pdf
“Unterstellung, dass die Schweiz sich absichlich Menschenrechtsverletzend verhält.”
Nein, Erfahrung. Die Verfassung wird vom Parlament immer wieder mal verletzt, trotz warnender Stimmen. Beispiele dazu habe ich genannt. Und wenn die Menschenrechte nicht über die Verfassung hinaus geschützt sind, werden auch sie verletzt. Murphys Gesetz, Herr Schweizer: was schiefgehen kann, wird irgendwann schiefgehen. Zum Teil geht es heute schon schief, wie in der Privatsphärenverletzung durch das NDG. Allerdings können Sie heute klagen, wenn Sie feststellen, dass Sie betroffen sind. Mit intakten Aussichten auf Erfolg in Strassburg.
So wie die Schweiz heute die GRECO Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung ablehnt, so wird sie auch Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation ablehnen, wenn die Mehrheit hier das Gefühl hat, sie wisse es besser. Wie die Mehrheit in den 50ern und 60ern fand, das Frauenstimmrecht sei nichts für die Schweiz, weil hier ja über Sachfragen abgestimmt wird und die Frauen zu blöd dafür seien. Und wie die Mehrheit der Appenzeller Männer das Anfang der 90er(!) noch dachte, aber vom Bundesgericht dazu gezwungen wurde, das Frauenstimmrecht einzuführen. Manchmal braucht es halt Druck von aussen.
Das Bundesgericht hat mit Appenzell das gemacht, was der EGMR mit der Schweiz macht. Es hat Gesetze gekippt, die gegen übergeordnetes Recht verstossen. Und wenn Sie das übergeordnete Recht gut finden (in diesem Fall die EMRK), dann sollten Sie sich über solche Massnahmen freuen. Das zeigt nämlich, dass es nicht nur schöne Worte auf einem Papier sind, sondern geltendes Recht. Freiheitsrecht für Sie und mich.
“Erfahrung? Welche?”
die Beispiele, die ich Ihnen hier mehrfach aufgezählt habe. Die Beispiele, dass das Bundesparlament des Öfteren die Verfassung verletzt. Dass Empfehlungen wie die der GRECO eben nicht automatisch befolgt werden, auch wenn sie noch so vernünftig sind. Sondern nur dann, wenn es der Classe Politique in den Kram passt.
Ich bin schon seit 1985 auf der Welt und damit älter als das Stimmrecht der Appenzellerinnen. Es ist schon echt peinlich für die Appenzeller. Ich belege Ihnen auf Nachfrage alle meine Aussagen.
Das Bundesgericht muss gemäss Artikel 190 auch das Völkerrecht beachten.
https://www.admin​.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a190
Das heisst, das oberste Schweizer Gericht wendet nicht nur Schweizer Recht, sondern auch internationales Recht an. Es ist also nicht so, dass wir allein auf der Welt wären und alles ausserhalb der Landesgrenzen ignorieren könnten.
Ihre Argumentation im Stil von “Ich finde das Menschenrechtr gut, aber im Zweifelsfall sollte die Schweiz dagegen verstossen können” (sinngemäss zitiert) ist in etwa so glaubwürdig oder sinnvoll wie “Ich bin kein Rassist, aber…”
“Ich finde es gut, dass es Menschenrechte gibt und die Schweiz sich auch beraten lässt durch das EMRK. Aber dadurch muss nicht Landesrecht unter fremdem Recht stehen.”
Mit anderen Worten Sie finden es gut, dass es Menschenrecht gibt, aber die Schweiz soll dagegen verstossen dürfen.
Wann begreifen Sie, dass es kein “fremdes Recht”, sondern gemeinsames, von 47 Staaten ratifiziertes Recht ist?
Danke für die Aufzählung. Die Zeitungsartikel haben wir auch gelesen. Was sollen wir jetzt damit machen?