1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

Kapitalabfindung II

Der Bun­des­rat hat seine Vor­schläge über das Ver­bot der Ka­pi­tal­ab­fin­dung​ durch die Pen­si­ons­kas­sen in die Be­ra­tung der Räte ge­ge­ben. Leute die re­gel­kon­form pen­sio­niert wer­den, haben in der Regel ein hohes Ka­pi­tal in der PK von dem sie als Rente aber auch selbst­ver­wal­tet durch Aus­zah­lung gut leben kön­nen.

Was aber ist mit allen Älteren, die ihre Jobs verloren hatten und nicht in den Genuss einer vorzeitigen Pensionierung kamen. Diese Gelder, meistens sehr viel weniger Kapital, da die letzten “fetten Jahre” an Einzahlungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber fehlen?

Diese Leute hätten es sehr wohl verdient, dass sie eine vernünftige Rente erhalten würden. Die Gelder dieser älteren Personen liegen aber in einer Freizügigkeitsstiftun​g. Diese wird in jedem Fall ausbezahlt, da Freizügigkeitsstiftun​gen keine Renten vorsehen.

Diese Leute sind sehr viel mehr gefährdet als Personen, die sich nach ordentlicher Pensionierung auszahlen lassen und das Geld selber verwalten.

Bevor der Bundesrat einen solchen Unsinn beschliesst, hätte er besser gesagt, wie er den gedenkt diesen Leuten zu helfen, damit sie nicht schon nach wenigen Jahren Ergänzungsleistungen beziehen müssen.

Die ordentlich Pensionierten mit eigener Kompetenz oder fremder Beratung sind durch den Bargeldbezug nicht oder selten gefährdet und die junge Generation muss im Falle eine Kapitalabfindung nicht für die teilweise Finanzierung von Renten von Gutsituierten mitbezahlen.

Ein weiteres Problem, wie will der Bundesrat sicherstellen, dass nicht alle Selbständigerwerbende​n um die 60 jetzt hingehen und sich alles auszahlen lassen, da sie ja nicht obligatorisch in der PK sind. Notfalls könnten Sie das auch ganz legal mit einer Neugründung lösen.

Die Vorschläge des Bundesrates sind nicht durchdacht, kosten die Jungen viel, da sie die PK’s im Zeitalter der Negativzinsen in Zukunft querfinanzieren müssen und entsprechen einem diktatorischen Vorgehen gegenüber jenen Arbeitnehmern die ordentlich pensioniert werden, denn alle anderen werden ihr Kapital als Auszahlung beziehen dürfen oder auch müssen.

Eigentlich müsste heute jeder 60-65-jährige seinen Arbeitgeber ersuchen ihn sofort zu entlassen und das Geld an eine Freizügigkeitsstiftun​g zu überweisen.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Kapitalabfindung II
  • September 20, 2016

    Herr Oberli, das hat keinen Bezug zu meinem Artikel bezüglich der Ungleichbehandlung von Geringergestellten, die eher gefährdert sind.
    Sie können Ihren Kommentar samt dem Meinen wieder löschen, wie Sie es immer tun, wenn Ihnen eine Entgegnung nicht passt, sie Demokrat.

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    • Juli 19, 2021

      Bravo Herr Oberli, Meisterleistung!
      Sie​ haben Ihren Kommentar, der diesem vorausging schon wieder gelöscht. Ein wahrer Demokrat.

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    • Juli 19, 2021

      Ja, so ist es eben, bei Oberli.
      Am besten, wenn Sie Ihren Kommentar generell als “Neuen Kommentar” placieren.
      Dann gibt es für ihn keine möglichkeit, peinliche Replika zu löschen, es sei denn, der Blog sei von ihm selber. Oft ist es so, dass Oberli, wenn sich zuviel peinliche Reaktionen einstellen, die Kommunikation blockiert.
      Verwerfli​ch, wirklich verwerflich!

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  • September 20, 2016

    “(…) Die Gelder dieser älteren Personen liegen aber in einer Freizügigkeitsstiftun​​g. Diese wird in jedem Fall ausbezahlt, da Freizügigkeitsstiftun​​gen keine Renten vorsehen.
    Diese Leute sind sehr viel mehr gefährdet als Personen, die sich nach ordentlicher Pensionierung auszahlen lassen und das Geld selber verwalten.”

    Der Bezug des Pensionskassenkapital​​s oder eines Teils davon kann ganz schön in die Hose gehen, auch die Deponierung in einer sog. “Freizügigkeitsstiftu​ng”, da ist NIEMAND davor gefeit. Deshalb tut der Bundesrat gut daran diesen zu verbieten.

    Beispiel:

    “(..​.) So stürzte der DAX kurz vor Ausbruch der Kampfhandlungen bis auf 2203 Punkte am 12. März 2003 ab und erreichte damit den Tiefststand im neuen Jahrtausend. Da der deutsche Leitindex am 7. März 2000 noch bei dem Rekordniveau von 8065 Punkten notiert hatte, büßte der Dax in kaum mehr als drei Jahren 72,7% seines Wertes ein. (…)”

    In der Schweiz sanken 2003 die in “sicheren” (und gesetzlich vorgeschriebenen) Anlagen deponierten Bezüge aus Pensionskassen innert Wochen um 40%.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Oberli,
      Sie haben schon wieder einen Kommentar gelöscht. Sie scheinen ein “Serientäter” zu sein.
      Wenn jemand sein Geld zur Hauptsache in Aktien anlegt, dann versteht er wirklich nichts von einem Sparplan. Ihr Beispiel ist somit lächerlich, da sogar die Banken auf die Risiken von Aktien aufmerksam machen.
      Sie würden mir besser erklären, weshalb Leute das wenige Kapital der Freizügigkeit beziehen müssen, bzw. alle anderen nicht mehr beziehen dürfen. Die die wenig haben scheinen ja dann, nach ihrer Behauptung, in den Abgrund geschickt zu werden. Sie würden besser Vorschläge unterbreiten, wie das mit den Freizügigkeitsstiftun​gen verbessert werden kann. Ich warte schon lange auf konkrete Vorschläge von Ihnen. Jeden Tag andere zu kritisieren, ohne Vorschläge zu machen scheint ein linkes Prinzip zu sein.
      Übrigens noch etwa, wenn unsere PK’s, wie Sie behaupten, innert Wochen mehr als 40% ihrer Anlagewerte verloren haben, dann möchte ich das Geld lieber ausbezahlt haben, bevor die Kassen bankrott sind. So schlecht wirtschaften kann jeder Rentner selbst.

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  • September 20, 2016

    Als Angestellter meiner eigenen Gesellschaft kann mir bis am 10.1.2017 Zeit nehmen meinen Lohn fürs 2016 zu deklarieren. Aber so wie es im Moment aussieht sehe ich eher einen Lohn von Fr. 21’149.95 und damit ausserhalb der BVG Pflicht. Der Rest ist dann eben Gewinn und wird bei Bedarf ohne Sozialabgaben als Dividendenzahlung versteuert und bezogen.
    Das war zwar nie meine Idee als ich vor Jahren meine Einzelfirma mit meiner GmbH fusioniert habe.
    Das BVG Kapital war zur Tilgung der Hypotheken vorgesehen, um mit dem Liegenschaftsertrag einen sorgenlosen Lebensabend zu verbringen.
    Schauen wir mal was das Parlament dazu sagt.

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  • September 25, 2016

    Es soll jedem so möglich sein wie er das für sich vorsehen möchte.

    Es ist unverschämt, wenn man nun die “Spielregeln” der BVG verändert. Die bezahlten BVG Beträge gehören dem “Sparer” und was er damit macht muss oder soll ihm alleine zustehen. Zuerst Regeln erstellen wie was wann im Alter passiert mit dem Gesparten und dann später die Regeln ändern? Sauerei.

    Aendert doch gleich die Regeln so, dass ein BVGSparer nichts mehr erhält und diese Gelder für die künftigen Generationen zur Verfügung stehen sollen als Spekulationskapital. Oder damit nicht noch mehr Auswandern, ändern wir: Alle welche auswandern bekommen nichts mehr, auch keine Rente.

    Wie weit will man noch gehen, um UNSER gespartes Geld einfach zu verwalten wie beliebt? Es ist UNSER Kapital, welches wir gespart und erarbeitet haben. Und einen solchen “Vertrag” welcher über das Leben geht, ändert man nicht einfach am Ende der Vertragslaufzeit, dass man neue Situationen schafft.

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