Artikel 1 des Strafgesetzbuches heisst: „Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt„. Dieses Prinzip ist essentiell für einen Rechtsstaat und an diesem Prinzip unterscheidet sich eine Diktatur von einer Demokratie. Meinungsäusserungsfreiheit und alle anderen Freiheitsrechte sind ohne diesen Grundsatz undenkbar. An diesem Grundsatz müssen sich Gesellschaft und ihre Repräsentanten messen lassen und mir deucht, wenn ich die schweizerische Gesellschaft, insbesondere die Medien und die Politiker betrachte, dass wir eher zu einer Diktatur neigen als zu einer Demokratie. Wenn ich nun diesen Grundsatz auf David Roth, Präsident Juso Schweiz und seinen Äusserungen über den Tot von Margaret Thatcher anwende komme ich zum folgendem Schluss: Margaret Thatcher ist auch in England umstritten und ihre Rolle bei der Unterstützung von Augusto Pinochet sowie die Rolle der Britischen Justiz unter ihrer Herrschaft, lässt ohne weiteres den Schluss zu sie in der Nähe von Kriegsverbrecher an zu siedeln. Egal wie man zu ihr steht, sie war ein Feindbild der Linken und harsche Kritik an ihre Person muss erlaubt sein. Darauf hat David Roth hingewiesen und das ist in einer Demokratie sein Recht. Wenn nun Kommentatoren schreiben, er bewege sich in einem strafrechtlichen Graubereich, ist das der Anfang eines Gesinnungsterrors. Es gibt keinen strafrechtlichen Graubereich und fehlender Anstand ist nicht strafbar. Aber es ist ein Kennzeichen unserer Medien und Politiker, dass sie nicht mehr unterscheiden zwischen strafrechtlich relevanten Taten und unangebrachten Handlungen. Eine Tat ist entweder strafbar oder sie ist es nicht. Wer dies negiert, missbraucht das Strafrecht, um Andersdenkende zu desavouieren und zerstört so den Rechtsstaat. Wer sich nun wundert, dass ich einen JUSO-Politiker verteidige, dem sei in Erinnerung gerufen, dass Voltaire gesagt hat:“ Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst“. Das ist eine liberale Einstellung, die ich schon immer vertreten habe und echte Liberale werden sich mit aller Macht dagegen wehren, dass man in der heutigen Schweiz nicht mehr unanständig sein darf, denn wer entscheidet, was unanständig ist. Wer 1933 Hitler kritisierte wurde in KZ gesteckt. Nach 1945 war er ein Held. Man hüte sich also vor Maulkörben und davor, das Strafrecht zu instrumentalisieren!
Michel Ebinger
Rotkreuz
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Kommentare anzeigen Hide commentsHerr Ebinger, gibt es da nicht einen Unterschied ob ein SPler oder ein SVPler sich äussert. Ich denke es wäre Interessant zu hören wenn ein SVPler sich so Pietätlos über den Tod von Thatcher gefreut hätte.
Bei einem ASVPler wäre die Entrüstung viel grösser gewesen !
Ich persönlich habe in den 80er Jahren u.a. für einen britischen Arbeitgeber gearbeitet und habe vielleicht einen recht nahen Einblick in die damaligen Verhältnisse in England. Ich sehe Thatcher und ihren damaligen Polit-Clan heute sehr kritisch. Aber es ist eine Frage des persönlichen Stils – nicht des Strafrechts-, ob man nun so gehässig deren persönliches Schicksal kommentiert. Als Ronald Reagans Demenzerkrankung bekannt wurde, haben Leute auch gesagt, der wäre doch schon immer dement gewesen… sehr mies und gehässig… wenn auch nicht strafbar, d’accord