Das Stipendienwesen liegt in der Kompetenz der Kantone und die Leistungen fallen unterschiedlich hoch aus. Diese verschiedenartige Handhabung kann den Rahmenbedingungen und Bedürfnissen in den verschiedenen Regionen Rechnung tragen. Damit trotz dieser abweichenden Regelungen die Chancengleichheit unter den Studierenden gewährleistet wird, haben sich die Kantone bereits vor Jahren zusammengetan und ein Konkordat verabschiedet, welches die Unterschiede im Stipendienwesen verringern soll. Mit dem Konkordat werden die Zuständigkeiten bei der Behandlung eines Stipendiengesuchs klar und einheitlich geregelt, und den Bezüger/innen von Stipendien droht künftig kein Entzug der Unterstützung mehr bei einem Wechsel des Wohnorts. Durch die Einführung von Mindeststandards führt das Konkordat zu mehr Transparenz bei der Berechnung und Auszahlung von Stipendien in den Kantonen. Bis heute sind mittlerweile 16 Kantone beigetreten und das Konkordat ist seit März 2013 in Kraft.
Die Stipendieninitiative ist abzulehnen weil, das Stipendienkonkordat der Kantone eine bundesweite Harmonisierung der Stipendienvergabe in den Grundzügen bereits heute vorwegnimmt. Sie ist aber auch abzulehnen, weil sie fordert, dass Studierende Ausbildungsbeiträge erhalten können, die ihnen einen minimalen Lebensstandard garantieren. Mit dieser Forderung würde ein bedingungsloses Grundeinkommen für Studierende eingeführt und das unabhängig von den Lebenshaltungskosten.
BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... und ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... zeigten in den Beratungen der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... Verständnis für das Anliegen, in der Schweiz eine Gleichbehandlung anzustreben und suchten nach Lösungen, um die kantonale Bildungskompetenz nicht zu beschneiden. Es wurde ein Gegenvorschlag ausgearbeitet, mit welchem sich das Konkordat in allen Kantonen durchsetzen soll. Nur noch diejenigen Kantone, welche die Harmonisierungsbestimmungen des Konkordats erfüllen, haben Anspruch auf die Gewährung von Bundesbeiträgen. Damit bleibt es Aufgabe der Kantone, die Anspruchsberechtigung der Studierenden zu definieren sowie die Höhe der Ausbildungsbeiträge festzulegen und dennoch findet eine Harmonisierung im Sinne der Initianten statt. Der Gegenvorschlag ist ein gutschweizerischer Kompromiss und verdient Zustimmung.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDas Konkordat ist keine Alternative. Es ist nämlich freiwillig. Es sind längst nicht alle Kantone dabei. Gerade die Kantone mit dem grössten Handlungsbedarf nicht.
Würde Multimillionärin & SP” Wasser predigen, Wein saufen”-Kiener-Nellen, Steuern zahlen, könnten bereits einigen Studenten geholfen werden!
NR E. Schneider hat recht: Die Lebenskosten sind in verschiedenen Regionen der Schweiz sehr unterschiedlich. Wer in Zürich oder Genf studiert, braucht sicher mehr Stipendienunterstützung als jemand, der in St. Gallen oder in Freiburg studiert. Dort sind auch die Löhne deutlich tiefer. Was soll also die nationale Gleichmacherei ?
Ich finde schon an der kantonale Stipendienwesen gut. Viele Kantone sind unterschiedliche Gesetz der Kantonsverfassung. So jeder Parlament debattiert sich zur Diskussion vom Regierung ihm ob annehmen…
Ich nehme diese INI an. Vor allem jetzt ist mal endlich fertig mit diesem Kantonsdenken und Kohle für die Bildung muss her. Noch das wenige was wir haben.