1. Wirtschaft

Kein Weg zurück in die staatliche Milchkontingentierung​

Nach dem Land­wirt­schafts­ge­​setz trägt die Bran­chen­or­ga­ni­sa​­tion Milch die Ver­ant­wor­tung für die Rah­men­ord­nung des Milch­mark­tes. In die­ser Or­ga­ni­sa­tion sind Milch­pro­du­zen­ten und Milch­ver­wer­ter ver­tre­ten.

Die CVP unterstützt die Branchenorganisation Milch bei den Massnahmen, Angebot und Nachfrage auszugleichen und damit die bäuerlichen Einkommen zu stabilisieren. Sie hat daher der Motion der WAK-S vom 22. Februar 2010 zugestimmt. Auch der Bundesrat steht hinter der Motion, weil sie im Interesse der Landwirtschaft liegt.

Was will die Motion ?

Der Bundesrat soll Massnahmen der Branchenorganisation Milch für alle Verwerter und Produzenten verbindlich erklären, um den Butterberg abzubauen. Es geht um folgende Massnahmen:

  • Transp​arenz der Milchkaufverträge (keine schwarzen Verträge)
  • verbindlic​he Regeln über die verschiedenen Segmente des Milchmarktes in den Milchkaufverträgen, um Mengenprobleme besser zu meistern
  • Abbau des Butterbergs durch einmalige Beiträge von 0.5 Rp pro kg Milch aller Beteiligten, auch der Verwerter in den Jahren 2011/12
  • Zusatzbeitra​g von 2 Rappen pro Kilo der Produzentenorganisati​onen, die 2010 Mehrmengen gegenüber dem Durchschnitt 2010/11 geliefert haben
  • keine Privilegierung einzelnen Verwerter- oder Produzentenverbände

In der Landwirtschaft funktionieren die Branchenorganisation für Fleisch und Getreide seit langem. Es gibt keinen Grund, weshalb die Milchbranche unfähig sein soll, markfähigen Selbsthilfemassnahmen​ zu etablieren. Nicht akzeptabel ist, wenn sich einzelne Organisationen der Zusammenarbeit einfach verweigern, bequem nach dem Vater Staat rufen und die Wiedereinführung der Milchkontingentierung​ für ihren Verband verlangen.

Auch die SVP will per Gesetzesänderung die abgeschaffte staatliche Milchkontingentierung​ wieder einführen und sie zudem mit Verbandsprivilegien anreichern. Verbandsfunktionäre sollen die Bauern bevormunden und ihnen befehlen, was sie produzieren dürfen. Der Staat soll dann alles mit Zwangsmitteln durchsetzen.

Diese Politik ist konsequent abzulehnen. Sie führt zum Niedergang der Schweizer Landwirtschaft in eine Verbandsbürokratie ohne Überlebenschance. Der unternehmerische Gestaltungsspielraum der einzelnen Bauern wird beseitigt. Die heute zunehmende Leistungsfähigkeit vieler innovativer Bauern, für den wachsenden Exportmarkt zu produzieren, wird untergraben. Ein Drittel der Einkommen aus Milchprodukten kommt aus dem Export. Für das Ausland zu produzieren, hält die SVP stets von vorneherein für schlecht.

Mit der Wiedereinführung der Milchkontingentierung​ will die SVP die Bauern noch mehr von staatlichen Direktzahlungen abhängig machen. Das ist genau der falsche Weg: für das bäuerliche Einkommen müssen die Einkommenn aus Produktion und Leistung die erste Stelle einnehmen und nicht die Subventionen.

Von allem abgesehen: die von der SVP verlangte Gesetzesänderung würde frühestens 2013 eine Wirkung erzielen. Viel zu spät, um das weitere Anwachsen des Butterbergs zu verhindern. Also: wie immer grosser SVP-Lärm, ohne jeden Nutzen für das Land.

Die Selbsthilfemassnahmen​ der Branchenorganisation Milch wollen das bäuerlichen Einkommen aus Produktion und Leistung unterstützen. Das ist der richtige Weg. Darum verdient er die Unterstützung der Politik.

 

Diesen Artikel finden Sie auch auf meiner Homepage (http://www.eugendavi​d.ch)

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Comments to: Kein Weg zurück in die staatliche Milchkontingentierung​
  • März 20, 2011

    Lieber Herr David,

    wer hier die Durchsicht hat – aber bis hin zu den möglichen Auswirkungen in all ihren Aspekten – der soll urteilen. Ich kann es nicht, und fühle mich in guter Gesellschaft. Ein Pauschalurteil über diese Frage masse ich mir dennoch an:

    1. Die Erfahrung zeigt, und dies in allen, nicht nur politischen Bereichen; METRON ARISTON, “das Mass ist das Beste”. Sowohl Staat ohne Kontrolle, wie Markt ohne Aufsicht, beides läuft aus dem Ruder. Demzufolge hat sich ein Urteil auf das Mass der Regulierung zu fokussieren. (DAS Prädikat für die Mitteparteien!)

    2. In unserer Landwirtschaftspoliti​k ist traditionsbeeinflusst​ immer noch ein Überhang (Übermass) zu Gunsten der Landwirtschaft zu beobachten. (Halt doch ein Urteil – Verzeihung!)

    3. Fällige Korrekturen dürfen nicht von wahlpolitischem Kalkül beeinflusst sein, was Sie mit der Haltung der (Bauern, Gewerbe und Bürgerpartei!) SVP andeuten. Gut wenn auf solche Versuche schonungslos hingewiesen wird. Es gibt in diesem Land eine Mehrheit, die lösungs- und nicht parteipolitisch orientiert ist!

    4. Korrekturen dürfen nicht nur aus rein oekonomischer Sicht beurteilt werden. Ein leichtes Übermass zu Gunsten von Qualität für den Konsumenten, für Tier und Umwelt, kurz der Nachhaltigkeit, darf und muss drin liegen, das ist und darf “Schweizerart” bleiben. Diesbezüglich wäre eine Rückregulierung kaum mehr möglich.

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  • April 6, 2011

    Werter Herr David,
    Ihr Eintrag enthält leider einige unwahrheiten. Die Motion Aebi ist KEINE neue Kontigentierung sondern eine Mengensteuerung in den Händen der SMP. Die Michverarbeiter bestellen ihre Menge beim SMP und dieser Verteilt die Menge, in Anlehnung an die bisherige Milchmenge, an die Milchproduzenten. Die bestellte Milchmenge wäre nie grösser als die Milchverarbeiter verkaufen können. So wird eine Überproduktion verhindert. Dies ist nicht nur für die Milchproduzenten gut, denn was viele nicht wissen: Die Motion Aebi kostet den Steuerzahler nicht mehr Geld.

    Der Butterberg der ausserhalb der EU exportiert wird ist für die dortigen Milchproduzenten eine Marktbelastung. Folge dessen werden an mehreren Orten den Milchproduzenten die Preise vernichtet aber an den gleichen Orten machen die Milchverarbeiter und der Handel jährlich neue Rekordgewinne.
    Werte​ Politikerinnen und Politiker die Annahme der Motion Aebi ist die einzige Lösung die sozial verträglich ist!!

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  • Dezember 17, 2012

    Merkwürdigerweise darlegt dieser Artikel den Unterschied zwischen privatem Gut und gemeinsamer Ressource (Allmendegut), aber zieht keine Konsequenz für die Analyse der externen Effekten davon.

    Es ist ganz offensichtlich, dass die Kosten die der Fischerbetrieb erträgt, sein Vermögen reduziert, das ein privates Gut, aber kein Allmendegut ist. Der Fischereibetrieb allein kann über sein Vermögen verfügen (Ausschliessbarkeit),​ das sein Verbrauch reduziert (Rivalität). Die Wissenschaftler, die die Kostenwahrheit im Gebiet des Verkehrs rechnen, machen nichts anders als die Verminderung des Vermögens oder des Einkommens der Opfer des Lärms und der Luftverschmutzung (wenigstens der angrenzenden Luftverschmutzung), der Unternehmen und der Personen, die Produktionseinbußen infolge der Unfälle erfahren, der Landwirte, die Ernteverluste erfahren, der Eigentümer von beschädigten Wäldern und Erden, all dieser wirtschaftlichen Akteuren zu bemessen. Weil es sich um private Güter handelt, sind diese Kosten messbar.

    Für all diese externen Effekte, die private Güter reduzieren, sind die Opfer identifiziert, und ihre Verluste gemessen. Es braucht für diese externen Kosten keine Lenkungsabgaben, keine Subventionen, keine handelbaren Emissionsrechte, man muss nur den gerechneten Preis dieser Kosten den Verursachern entnehmen, und ihn den Opfern zurechnen.

    Für das Chemieunternehmen steigert der Nutzen, den er von der Verschmutzung des Flusses zieht (es ist ein Nutzen solange, dass er nichts dafür zahlt), sein Vermögen. Sein Vermögen, wie dieses des Fischereibetriebs, ist selbstverständlich auch ein privates Gut und kein Allmendegut.

    Weil für die beiden Seiten ihre Vermögen private Güter sind, ist eine Handlung möglich: Es ist durchaus möglich sich einzubilden, dass der Fischereibetrieb eine Bezahlung der Chemieindustrie vorschlägt, um die Verschmutzung zu reduzieren oder zu eliminieren. Es ist interessant festzustellen, dass wenn das Gesetz zwingen würde, dass das Wasser rein aus der Chemieindustrie ablaufen muss, könnte die Chemieindustrie dem Fischerbetrieb eine Bezahlung vorschlagen, um ein Recht zu einer Verschmutzung zu erhalten. Diese Beispiele sind natürlich etwas theoretisch, sie sind da, um zu beweisen, dass es sich hier auf beiden Seiten um ausschliessbare, also private Güter handelt.

    Das gängigste Beispiel eines nicht-ausschliessbare​n Gutes (aber auch rivalitätserregenden,​ wie das private Gut) bildet die Gesamtheit der Meeresfische: Wie könnte man sich einen wie oben geschilderten Handel vorstellen? Unmöglich!

    Dass die Verschmutzung eines Flusses ein Umweltschaden darstellt, ist richtig. Aber die Kosten für den Fischereibetrieb ist eigentlich keines. Im ersten Fall (Fall der echten Umweltschaden, die Allmendegüter betreffen, könnten die in diesem Artikel erwähnte Massnahmen zweckmässig sein: Eine staatliche Abgabe (wem sonst, der ganzen Menschheit?), mit dem Problem, dass es hier immer sehr schwierig ist, die richtige Werte zu schätzen: Wie viel kostet eine Tonne CO2? Im zweiten Fall (Schaden, die private Güter betreffen) ist die Schätzung einfacher, aber die Bedingung ist klar: Was den Verursachern entnommen wird, muss den Opfern gezahlt werden; Nichts geht dem Staat.

    Der Leser findet weitere Gedanken über Kostenwahrheit in meinem Blogartikel vom 22 November 2012.

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