Zuerst SRG-Aufgaben im modernen „Service public“ klären.
Das neue Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vollzieht einen gravierenden Systemwechsel von einer Gebühren-Finanzierung hin zu einer neuen Mediensteuer. Dies ohne zuerst den „Service public“-Auftrag der SRG zu klären. Das Pferd wird vom Schwanz her aufgezäumt und ein gefährlicher steuerpolitischer Präzedenzfall geschaffen. Wer jetzt dem geänderten RTVG zustimmt, zementiert die SRG wie sie ist und verkennt die künftige, dramatisch ändernde Medienwelt. Das hilft weder der SRG, noch den privaten Medienhäusern und schon gar nicht den Steuerzahlern. Aus diesen Gründen ist die RTVG-Revision am 14. Juni 2015 abzulehnen.
Einige Fakten:
Diese Zahlen zeigen eindrücklich, welch dominante Stellung die SRG in unserem Land hat. Private Medienhäuser werden soweit mit neuen Geldern angelockt, dass sie ja keinen Widerstand gegen die neuen Regelungen leisten – fatal.
Mit dem neuen RTVG wird zusätzlich versucht, in einer Art Opfersymmetrie mit einer Doppelbelastung für Privatpersonen und Firmen die Mediensteuer so aufzuteilen, dass die Zahlungslast für die Einzelnen sinken würde. Nur: Firmen hören kein Radio und schauen schon gar nicht fern. Diesem Vorgehen ist schon nur deshalb klar zu misstrauen. Die starke Steigerung der Abgabenlast in den letzten Jahrzehnten (+65%) spricht zudem eine andere Sprache und lässt auf weitere signifikante Steigerungen schliessen. Nur eine konsequente inhaltliche Definition der „Service public“-Aufgaben im digitalen Zeitalter sowie eine Kosteneffizienz-Steigerung der SRG werden zu massvollen Gebühren führen. Doch genau dieser Diskussion entzieht sich die vorliegende RTVG-Revision. Erst danach darf es darum gehen, wer wie viel dafür zahlen soll – nicht umgekehrt.
Nötige Diskussion zum kosteneffizienten „Service public“ jetzt führen – ein Vorschlag für eine schlanke SRG in der künftigen digitalen Medienwelt:
1. Sprachregionen ausgewogen berücksichtigen:
Je kleiner eine Sprachregion, desto mehr „Service public“ muss ein Staats-Medienhaus liefern. Oder präzise ausgedrückt: Die rätoromanische Schweiz braucht mehr mediale „Service public“-Inhalte als die deutsche Schweiz. Trotzdem funktioniert die SRG-Welt umgekehrt. Die meisten SRG TV- und Radio-Sender grasen in der deutschen Schweiz. Das ist falsch.
2. Subsidiarität im Medienbereich zugunsten der privaten Medienhäuser stärken:
Wenn es Private gibt, die mit ausreichender Qualität TV- und Radio-Angebote produzieren können, soll sich die SRG zurückhalten. Artikel 93 der Bundesverfassung umschreibt die Aufgaben der SRG präzise. Geraden beim Begriff ‚Unterhaltung’ ist für die SRG verstärkt Zurückhaltung geboten. Es ist möglich, dass spannende Fussballspiele in der Champions-League oder Unterhaltungssendungen wie ‚Voice of Switzerland’ oder ‚Supertalente’ auf privaten TV-Sendern gezeigt werden. Das entlastet das SRG-Programm und spart Kosten. Der Schweizer Sender 3+ zeigt beispielsweise sehr erfolgreich die Sendung ‚Der Bachelor’. So muss es gehen.
3. Angebote für das webbasierte Medienzeitalter formen und reduzieren:
Das Internet-Zeitalter verändert den Medienkonsum wesentlich. Swisscom-TV hat heute schon über 1 Million Kunden, wovon 80% nicht mehr nur linear, d.h. live fernsehen. Die Rückspulfunktion ist also äusserst beleibt. Im Radiobereich sind viele Programme auf DAB+ national verfügbar und mittels online Streaming können hunderte von privaten Programmen gehört werden. Das heisst nichts anderes, als dass endlos-Musikradios wie Swisspop oder ein Jugendsender wie Radio Virus in der Deutschschweiz nicht mehr notwendig sind. Auch SRF3 entwickelt sich immer mehr zur direkten Konkurrenz zu den zahlreichen tollen Privatradios. Im TV-Bereich sind insbesondere Infokanäle unnötig. Wenn immer mehr die Rückspulfunktion über Web-TV genutzt wird, kann das Programm eines Senders massiv gestrafft und die Ausrichtung auf lineares Fernsehen reduziert werden. Eine Informationssendung wie auch einen Krimi kann man immer dann schauen, wenn man will. Ausländische TV-Serien, die eingekauft werden müssen um das lineare Programm zu füllen, braucht es so nicht mehr. Damit werden Kosten gesenkt (Punkt 5) und die Subsidiarität gestärkt (Punkt 2).
4. Online Inhalte der SRG für Private ohne redaktionelle Bearbeitung nutzbar machen:
Die SRG-Video- und Audiobeiträge sind den privaten Medienanbietern möglichst kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Statt immer mehr die online Präsenz auszubauen muss die SRG im Internet eine funktionale Audio- und Videothek anbieten, die echten „Service public“ darstellt. Die redaktionelle Verwertung der Bilder und Töne soll Aufgabe der Privaten sein.
5. Kostentransparenz bei der SRG schaffen und Kosteneffizienz steigern:
Wenn schon Mediensteuern eingeführt werden sollen, dann hat die Mittelverwendung erst recht transparent zu sein.
Wenn private TV-Stationen mit mir ein Interview führen, rückt eigentlich immer nur eine Person an, welche die Videokamera führt, Fragen stellt und für das Redaktionelle verantwortlich zeichnet. Bei der SRG sind zig Personen nötig um die gleichen Inhalte zu fertigen. Besonders auch die teuren Eigenproduktionen müssen überdacht werden. Die Kosten für eine Sendeminute der SRG, welche aufgrund fehlender Kostentransparenz nicht wirklich ersichtlich sind, dürften deutlich höher sein als jene der Privaten.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsSehr geehrter Herr Wasserfallen,
1. Muss genau geklärt werden, was ‘Service Public’ eigentlich genau ist.
2. Muss der Leistungsauftrag, den die SRG bekanntlich selbst geschrieben hat, überarbeitet werden.
3. Muss die SRG selbst einem Re-Engineering unterzogen werden.
4. Erst dann kommen wir auf die ‘Gebürenfrage’, die sich zur Steuer polit.-gemausert hat.
Und an diesem Punkt bin ich einverstanden: dieser billige Wuchertrick mit dem Fr. 400.- ist abzulehnen und zwar aus systemischen Gründen. Diese Gebühr ist nämliche keine mehr, sondern eine Steuer! Und das ist ein völliges Unding.
Da wir die eingangs erwähnten Klärungen leider nicht haben und darauf vermutich, wenn überhaupt, Jahre warten dürfen, ist nur ein Gebührenvergleich mit dem Ausland möglich:
Wikipedia lässt uns u. a. aus Deutschland zu der dort GEZ genannten ‘Billaggebühr’ wissen:
Ab dem 1. Januar 2009 betrug die monatliche Rundfunkgebühr 5,76 €, bei Nutzung des Fernsehempfangs 17,98 €. Diese Gebühren waren jeweils für einen Zeitraum von drei Monaten zu zahlen. Empfangsgeräte in gewerblich genutzten Räumen und Fahrzeugen waren einzeln anmelde- und gebührenpflichtig. Die Rundfunkgebühr galt dabei sowohl für herkömmliche Hörfunkempfänger als auch ausdrücklich für sogenannte „neuartige Rundfunkgeräte“, was internetfähige Computer umfasst. Eine Ordnungswidrigkeit beging, wer seine Gebührenpflicht nicht innerhalb eines Monats anzeigte oder fällige Beiträge nicht vollständig innerhalb von sechs Monaten zahlte.
Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, das von Paul Kirchhof erarbeitete Beitragsmodell einer Wohnungspauschale ab 1. Januar 2013 einzuführen. Der in der Folge von den Parlamenten der Bundesländer ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, die Rundfunkgebühr als Wohnungsbeitrag pauschal einzuziehen, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Der monatliche Beitrag pro Wohnung beträgt 17,98 €, wie bisher bei Fernsehnutzern. Damit hat sich die Gebühr für Haushalte, die nach bisheriger Regelung mehrere Gebührensätze zahlen mussten, verringert, aber für Nutzer, die nur über ein Radio oder PC und kein Fernsehgerät verfügten, um ca. 212 % (von 5,76 € auf 17,98 €) erhöht. Seit 2013 müssen auch Behinderte, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, Gebühren zahlen.[13] Demnach bezahlen solche Schwerbehinderte ein Drittel der monatlichen Gebühr (also 5,99 € pro Monat). Davor waren Schwerhörige, Ertaubte, Gehörlose und Blinde von der Gebühr befreit. Danach werden nur Taubblinde sowie Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII vollständig von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit.
Es lässt sich also vergleichend folgendes festhalten:
Die neue Billaggebühr soll bei CHF 400.- liegen, also ca. EURO 333 pro Jahr
Die GEZ kostet 4 x 17.98 = EURO 71.92 ist also 4.6 mal höher als in der Schweiz. Das ist vollkommen irre, zumal in Deutschland gegen eben diese neue GEZ (212% höher als vorher) Sturm gelaufen wird.
Inzwischen gibt es in der BRD ein Gutachten von 10 ‘Weisen’ oder Wissenschaftlern, die der BRD Regierung drängen, die GEZ Frage neu zu überdenken.
Der Protest gegen diese GEZ nimmt täglich zu. ZIg Tausende fühlen sich abgezockt und bezahlen die Rechnungen nicht!
Zwischenvorschlag:
1. Billag abschaffen.
2. Die zuviel eingezogenen Billaggebühren – CHF 70 mio. – müssen zurück erstattet werden.
3. Die viel zu vielen SRF Sender (TV und Radio) abschalten
4. SRF muss durch eine nachprüfbare Kostenrechnung die Gebühren belegen.
5. Die Gehälter von SRF müssen überprüft werden. Wenn Herr De Weck so ca. CHF 450000.- verdient, wage ich mir kaum vorzustellen, wie die Gehaltslage vermutlich bei den unteren ‘Chargen’ liegt.
6. Auch die SRF Mitarbeiter sollen gefälligst diese Gebühren auch bezahlen!!!
7. Die zuviel eingezogenen Billaggebühren von – so ich erinnere -CHF 70 mio. – müssen zurück erstattet werden.
8. Das zwingt die SRG, auch selbst über die Bücher gehen zu müssen!!
WAS MIT DER NEUEN GEBÜHR, DIE FAKTISCH EINE NEUE STEUER IST, DEN KONSUMENTEN ZUGEMUTET WIRD, IST EIN SKANDAL!
Zu diesem Thema hat sich doch schon ein anderer Politiker profilieren wollen?
NEIN in die Urne! Meine Begründung als Ordoliberaler:
Jede Leistung zum Wohle der Gesellschaft, in diesem Falle als Bildung, ist eine anteilige Staatsquote! Die anteilige Rückleitung wird im Volksmund “Steuern” genannt! Die Staatsquote wird zur Rückleitung (landläufig Bezahlung), auf verschiedene Substrate zugeordnet! Das Geld für den Bereich SRG, wird über die Staatsquote generiert und zirkuliert in verschiedenen Wirtschaftskanälen!
Die Aufgaben und Umfang werden als Auftrag von der Politik erlassen!
Wahrscheinlich betrifft es das Substrat Erwerb! Die Kaufkraft des frei verfügbaren Tauschwert der Arbeit/Leistung, darf dabei nicht vermindert werden!
@Limaa; Die Entschädigungen sind im Rahmen der Reglemente und Budgetordnung erlassen! Ich gönne jedem Menschen sein Einkommen! Es gehört zu meinem Verständnis, dass jeder Mensch, seine Arbeit/Leistung zum Geldgegenwert (Tauschwert) anbietet!
Warum hat sich die FDP nicht schon lange für ein besseres, abgespecktes Programm der SRG eingesetzt? Wie kann die Politik überhaupt bezüglich der SRG-Programme Einfluss nehmen? Liegt der Umfang des Service publich wirklich allein in den Händen der SRG und des Bundesrats?
Zunächst einmal geht es darum, dass alle die mit dem Computer, Hany, Tablett usw fernsehen und Radio hören auch Gebühren zahlen.
Nicht geklärt wäre wie mit Inhalten aus Sendungen, Bilder und Ton umzugehen ist, die im Internet stehen. Müssten die künfig strafrechtlich verfolgt werden? Was ist mit Teilnahmen an Blogs zu Fernseh/ Radiosendungen. Oder auch die Websiten die Teile aus Fernsehsendungen veröffentlichen oder dazu Stellung nehmen. (Gratis) Zeitung die Inhalte aus Sendungen publizieren. Auch die Firmen (juristische Personen) die Ihre Kunden mit Musik besäuseln oder am Weinachtsfest einen Radio betreiben.
Die mediale Welt ist heute eben nicht mehr schwarz oder weiss. Das bestehende Tarifsystem hat ausgedient Wir haben an den Häusern auch keine Haken mehr um die Pferde anzubinden
Schlussentlich geht es Rickli, Wasserfallen und Co nur darum, dass man auf die SRG, keinen politischen Druck ausüben kann und die Werbeeinnahmen lieber nach RTL VOX und ProSieben usw ins Ausland verschiebt. Diese nehmen dankend die Gelder aus der Schweiz und sind nicht einmal in der Lage den örtlichen Wetterbericht zu senden
Als nächstes würden die Damen und Herren danach den Gerichten und der Polizei das Geld enziehen und selber eine Organisation gründen. Mit der Begründung, dass ein Bundesrichter sicher auch gut verdient.
Ich gehe Einig dass in der Medienwelt nicht alles in Ortnung ist. Wer eine Sendung per Kabel auf eine CD kopiert und diese mit einem Gerät hört. Bezahlt Konzession fürs Radio, Urheberrechte beim Kabelanbieter. Urheberrechte für die CD und auf dem Widergabegerät nochmals für die Rechte. Nur, da verdienen gewisse Leute. Was wir da bezahlen ist nach meiner Schätzung mehr als die Konzessionsgebühr.
Lieber Lars von Lima
Deutschland ist nicht die Schweiz. Deutschland hat den ARD, den ZDF und ein paar Länder (wo ich nicht weiss wer das Fernsehen bezahlt). Deutschland ist in weiten Teilen eben. Vor allem, Deuschland hat etwa 80 Mio Bezahler.
Die Schweiz hat vier Sprachen auf Fernsehsender 9 Sender aufgeteilt. Eine nicht ganz einfache Toppografie und leider nur etwa 8.5 Mio Bezahler. Ja, wenn wir die halbe Schweiz vom Programm abnabeln und von 20.00 bis 22.00 eine Sendung für die ganze Schweiz machen können wir das auch für 17.98 Euro, trotz unterschiedlichem Lohnniveau machen.
Äergerlich ist nur dass in Deutschland das Gratis Netz mit TVB-T alle möglichen Sendungen aufschaltet. In der Schweiz nicht, weil wir sonst kein Kabelabonement mehr lösen. Weshalb sagt da niemand was?
Rickli und Co wollen einfach gesagt nur:
1. Kontrollmöglichkeit der Medien, dass Partei- oder Wirtschaftsschädliche Informationen nicht mehr so enfach zu erhalten sind, dazu kaufen sich ja Blocher usw. auch Zeitungen. Ziel Meinungsbildung in der Schweiz erschweren.
2. Ganz einfach Geld verdienen.
Ich bringe hier das aktuelle Beispiel: Boxkampf des Jahrhunderts vom kommenden Samstag zwischen Mayweather und Pacquiao soll in den USA pro Haushalt, welcher das sehen will, 100 Dollar kosten. Super
Nein, wirklich keine neue Mediensteuer!
Ich frage mich, was zum Auftrag des RTVG gehört.
Sind es teure Sendungen wie Musikantenstadel?
Sind es Autorennen?
Sind es Umfragen des GfS-Forschungsinstituts (C. Lonchamp)?
Sind es teure Eigenproduktionen in einem anderen Erdteil, mit denen das sf BBC konkurrieren will?
Sind es sinnlose Forschungen über die Wahlen in den USA, mit denen sf jeweils Monate vorab ihr Publikum nerven?
Oder sind es etwa stumpfsinnige Prozesse wie?
Zum Beispiel jene Klage von Tamedia in Sachen unlauteren Wettbewerb die de Weck vor Bundesgericht verloren hat?
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die Gebühren die Billag in Form der Mehrwertsteuer, die sie nicht hätte erheben dürfen, einkassiert hätten. Diese “Erträge” seien dann zur Finanzierung der SRG zugeflossen. Können Sie sich, liebe Leser, das Theater vorstellen, das eine solche Fehlleistung einer privaten Firma auslösen würde? GELD ZURUECK! wäre die Minimalforderung. Dazu wäre ein fast nicht wieder gut zu machender Image-Schaden zu erwarten. Stoff für Jacobo-Müller.
Ich muss sagen, ich habe mich gefreut für das Schweizer Fernsehen, als de Weck zum Direktor gewählt wurde. Heute bin ich furchtbar enttäuscht hierüber…
Wenn ich abstimmen könnte, würde ich „NEIN“ sagen.
Manchmal denke ich, dass ich Fernsehgebühren zu erhalten hätte. Wenn ich die Glotzkiste selten genug mal einschalte, was erhalte ich da sehr teuer zahlbar vorgesetzt. Werbung, Werbung, Werbung und nochmals Werbung. Die müssten eigentlich mir zahlen für diese Sendungen.
PS: Also gibt es für mich nur ein überzeugtes “NEIN” zur schlangenfängerei, genannt verbilligte “Bilag – Mediensteuer”. Echt christlich, hoch verehrte Frau Bundesrätin Leuthard.
Hier wird uns eine verfassungswidrige Mediensteuer als “Zwangs”Gebühr” verkauft.
Natürlich braucht man dafür die BILLAG sonst würde der Bürger noch merken, dass es eine Steuer ist. Mit der BILLAG wird dies nur verschleiert.
Es ist an der Zeit hier was zu ändern.
1 Schritt RTVG ablehnen
2 Schritt BILLAG abschaffen
3 Schritt SRG privatisieren (SRG ist das einzige Staatsfernseher im deutschsprachigen Raum das Unterbrecherwerbung macht und Gebühren einzieht)
Die SRG ist zudem leider auch nicht politisch Neutral bei der Berichterstattung.
In unserer Medialenzeit ist es nicht mehr nötig staatliches Programm zu betreiben.
Ich soll für etwas bezahlen das ich nicht nutzen will.
Ein kleiner SRG-Mosaikstein: Für so etwas Simples wie den Wetterbericht braucht die SRG 2 Personen, welche in endlosem Gelaber etwas mitteilen, was eine Person in einem Bruchteil der Zeit effizient an den Hörer weitergeben könnte. Schon Alt-Bundesrat Leuenberger hat sich darüber genervt. Die SRG hat das lachend ignoriert.
Eins steht knallhart fest: die Festsetzung der Gebührenhöhe darf niemals dem Bundesrat allein überlassen werden. WIR sind das Volk und WIR bestimmen, was Sache ist.
Meine Meinung: 200.- sind genug. Die SRG muss dringend abgespeckt werden. Das Ganze hat mit Service Public schon lange nichts mehr zu tun.
“Die privaten Medien der Schweiz, also vor allem die Zeitungen, schreiben im Hinblick auf die Abstimmung über das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Radios und Fernsehens nicht im Interesse der Gemeinschaft, der Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer, sondern im Eigeninteresse. Es geht darum, die SRG zu schwächen und damit die privaten Medien zu stärken. Geld und Gewinn gehen auch hier vor Gemeinschaft, Gemeinsinn und Gemeinnützigkeit – sprich: vor Service Public”
http://www​.infosperber.ch/Artikel/Medien/Schweizer-Medien-machen-Politik-im-Eigeninteresse
ah und darum soll man Ja sagen zur SRG Mediensteuer? Wo liegt da der Zusammenhang. Ich dachte bei einem Ja zahlen wir weniger und die arme SRG bekommt und Private mehr Geld..passt doch irgendwie nicht oder…Warum kämpfen diese Bösen privaten Medien für ein Nein
Ergänzung zu Stefan Pfister:
Die hintergründigen Interessen der massgeblichen Kreise sind ziemlich offensichtlich, nämlich die Privatisierung der SRG, respektive die Herausnahme der werbeträchtigen und lukrativen Programme.
http://www.infosperber.ch/Medien/Wetten-dass-Tamedia-und-Goldbach-zusammengehen
Was. Privatisierung der SRG das Ziel. Die Zwangsgebühren sollen verschwinden? Das wäre ein echter Skandal :)))
‘..Die hintergründigen Interessen der massgeblichen Kreise..’ schreibt hier jemand Sybillinisch
Von Privatisierung der SRG habe ich bisher nichts gelesen, aber viel davon, was genau Service Public ist, dass diese SRG sich immer weiter ungefragt ausbereitet und dafür ‘Kohle’ verlangt, die zu einer Steuer mutieren.
Ein SRG Direktor, der sich mal eben den Lohn um Fr. 60’000.- pro Monat heraufsetzt? Und das alles bei einer staatlichen SRG? Soll ich einen Lachanfall bekommen oder ‘bankt’ es zockend nur so bei der SRG?
Diese SRG hält keinem europ. Benchmarkvergleich stand, weder bei den Kosten noch beim Programm.
Und das muss angegangen werden. Da es die SRG selbst offenbar nicht schaffen, muss man ihr helfen, die arroganen Beine in die Hand zu nehmen. Egal, wie die Abstimmung ausgeht, die Tage für diese SRG sind mehr als angezählt!
Das stärkste Argument für ein NEIN: Mittlerweile hat auch das Bundesgericht festgehalten, was Staatsrechtler schon immer sagten: Die Abgabe ist eine Steuer und bräuchte eine Änderung der Bundesverfassung. Wer dem Bundesrat das Vorgehen beim RTVG durchgehen lässt, geht die Gefahr ein, dass er auch in anderen Bereichen versuchen wird, Steuern an der Verfassung vorbei einzuführen.
Das Argument, dass die Steuer künftig tiefer ausfallen werde als die heutigen Gebühren, ist eine rattenfängerische Lüge: Das RTVG wird zu Mehrbelastungen bei vielen Unternehmen, besonders jenen mit vielen Arbeitsplätzen, führen. Und zu Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Die werden von den Kunden oder den Mitarbeitern bezahlt. Dazu passt, dass die Mehreinnahmen in der Vergangenheit durch Zuwanderung – immerhin rund 150 Millionen seit 2000 –, nie durch sinkende Gebühren kompensiert worden sind. Die behauptete Gebührensenkung ist genauso ein billiger politischer Trick, wie die zusätzlichen Brosamen für die privaten Anbieter. Wer dieses Vorgehen gutheisst, wird sich noch wundern, wo es sich politisch sonst noch anwenden lässt.