1. Finanzen & Steuern

Keine Schnellschüsse beim Finanzausgleich

Der Kan­ton Schwyz will mit einer Stan­des­i­ni­tia­tiv​e im Fi­nanz­aus­gleich zwi­schen Bund und Kan­to­nen eine ga­ran­tierte Min­destaus­stat­tung​ und eine so ge­nannte neu­trale Zone schaf­fen. Ei­ner­seits soll sämtlichen Kan­to­nen eine Min­destaus­stat­tung​ von 87 Punk­ten ga­ran­tiert wer­den. Heute be­steht le­dig­lich eine Zielgrösse von 85 Punk­ten. Aus­ser­dem würden die Aus­gleichs­zah­lun­g​en so be­grenzt, dass jeder res­sour­cen­schwa­ch​e Kan­ton so viele Mit­tel erhält, dass er genau 87 Punkte er­reicht. Kan­to­ne, wel­che be­reits vor dem Res­sour­cen­aus­glei​ch beim Res­sour­cen­in­dex mehr als 87 Punkte auf­wei­sen, würden kei­nen Aus­gleich er­hal­ten. Da­durch würde eine so ge­nannte „neutrale Zone“ zwi­schen 87 und 100 Punk­ten ge­schaf­fen, in wel­cher Kan­tone nicht mehr vom Res­sour­cen­aus­glei​ch be­trof­fen wären. Heute er­hal­ten sämtliche res­sour­cen­schwa­ch​en Kan­tone Aus­gleichs­zah­lun­g​en, wobei die Beiträge pro­gres­siv ver­lau­fen. Das be­deu­tet, dass die Mit­tel auf die ressourcenschwächsten​ Kan­tone kon­zen­triert werden.

Der Kanton Schwyz erhofft sich durch seine Initiative, dass seine Ausgleichszahlungen tiefer ausfallen als heute. Ein wichtiger Grund für die Einreichung der Initiative ist denn wohl auch, dass die Belastung des Kantons Schwyz durch den Finanzausgleich in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist und den Kantonshaushalt immer stärker belastet. Ist das Anliegen gerechtfertigt? Und wenn ja, sind die vom Kanton Schwyz geforderten Anpassungen am Finanzausgleichssyste​m zweckmässig?

Zug und Schwyz: starkes Wachstum führt zu hohen Ausgleichszahlungen

 

Die höheren Ausgleichszahlungen des Kantons Schwyz kommen nicht von ungefähr. Zwischen 2008 (Einführung des neuen Finanzausgleichs) und 2013 (die provisorischen Zahlen liegen bereits vor) hat das Ressourcenpotenzial insbesondere der Kantone Zug und Schwyz überdurchschnittlich stark zugenommen. Das Ressourcenpotenzial ist die Berechnungsbasis für den Finanzausgleich und umfasst die Summe der im Kanton versteuerten Einkommen, Gewinne und Vermögen. Während das Ressourcenpotenzial aller Kantone im Durchschnitt zwischen 2008 und 2013 um 3‘472 Franken pro Einwohner (+12,9 Prozent) zugenommen hat, betrug die Zunahme im Kanton Schwyz 14‘433 Franken pro Einwohner (+42,9 Prozent) und im Kanton Zug 17‘398 Franken pro Einwohner (+30,1 Prozent). Der Zuwachs pro Einwohner war somit im Kanton Schwyz rund vier Mal, im Kanton Zug sogar rund fünf Mal höher als im Schweizer Durchschnitt. Andere ressourcenstarken Kantone wie z.B. Basel-Stadt, Genf, Waadt und Nidwalden verzeichneten zwar auch ein hohes Wachstum. Dieses war jedoch deutlich geringer als in den Kantonen Zug und Schwyz. Bei den ressourcenschwachen Kantonen verzeichneten lediglich Obwalden, Thurgau, Tessin, Schaffhausen und die beiden Appenzell eine überdurchschnittlich hohe Zunahme des Pro-Kopf-Ressourcenpo​tenzials. Auch das Wachstum dieser Kantone waren jedoch deutlich tiefer als in Schwyz und Zug. Angesichts der sehr starken Zunahme des Ressourcenpotenzials erstaunt es nicht, dass die Beiträge der Kantone Zug und Schwyz in den Finanzausgleichs seit 2008 überdurchschnittlich stark angestiegen sind.

Die Kantone Zug und Schwyz zahlen rund 3 Prozent (ZG) bzw. 2 Prozent (SZ) ihres Ressourcenpotenzials in den Finanzausgleich ein. Wenn man bedenkt, dass beide Kantone – inklusive ihrer Gemeinden – gemäss einer Statistik der Eidg. Finanzverwaltung ihr Ressourcenpotenzials durchschnittlich mit knapp 14 Prozent Steuern belasten, so bleibt ihnen trotz Finanzausgleich immer noch ein stattlicher Teil der Steuereinnahmen in der eigenen Kasse. Ausserdem darf nicht vergessen werden, dass sämtliche ressourcenstarken Kantone auch nach den Zahlungen in den Finanzausgleich eine höhere finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen als die ressourcenschwachen Kantone. Die Unterschiede zwischen den Kantonen werden zwar durch den Finanzausgleich reduziert, aber keineswegs stark angeglichen.

Initiat​ive von Schwyz hat technische Mängel

Doch selbst wenn man zur Überzeugung gelangt, dass die ressourcenstarken Kantone in der Zukunft entlastet werden sollen, ist der vom Kanton Schwyz vorgeschlagene Weg kaum der richtige. Denn die neutrale Zone und die garantierte Mindestausstattung haben gravierende technische Mängel. Zum einen sind die vermeintlichen Einsparungen für die ressourcenstarken Kantone sehr stark von der gegenwärtigen Konstellation abhängig. Wäre z.B. das Schwyzer System bereits 2011 in Kraft gewesen, so hätte es für die ressourcenstarken Kantone und den Bund nicht einen tieferen, sondern einen rund 300 Millionen Franken höheren Beitrag zur Folge gehabt. Der Grund dafür liegt darin, dass 2011 die Disparitäten zwischen den Kantonen noch deutlich höher waren als heute. So hätte sich der Kanton Aargau im Jahr 2011 mit einem Ressourcenindex von 84.5 Punkten nicht in der neutralen Zone befunden und hätte mit Ausgleichszahlungen auf 87 Punkte gehoben werden müssen. Auch die Kantone Bern und Luzern hätten höhere Beiträge erhalten als unter dem geltenden System.

Ausserdem besteht mit der Grenze von 87 Punkten ein so genannter Schwelleneffekt: Schafft ein Kanton im Ressourcenindex den Sprung über die 87-Punkte-Grenze, so verliert er 100% seines Finanzausgleichs. Solche negativen Anreizeffekte versucht man heute bei Sozialleistungen möglichst zu vermeiden. Der Kanton Schwyz hingegen will sie beim Finanzausgleich wieder einführen.

Nicht vergessen werden darf auch, dass für die Beiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone eine in der Verfassung verankerte Bandbreite besteht. So muss der Gesamtbeitrag der ressourcenstarken Kantone zwischen 2/3 und 4/5 des Beitrags des Bundes liegen. Je nach Konstellation könnten somit die gemäss der Standesinitiative eingesparten Beiträge nur teilweise oder überhaupt nicht den ressourcenstarken Kantonen gutgeschrieben werden.

Obwalden: Steuerstrategie reduziert Abhängigkeit vom Finanzausgleich

Die Kantone Zug und Schwyz beklagen sich regelmässig, dass sie mit ihren Beiträgen die Steuersenkungen von ressourcenstarken Kantonen finanzieren. Diese Argumentationsweise ist sehr kurzsichtig und verkennt die Ziele des Finanzausgleichs. So war es vom Gesetzgeber beabsichtigt, dass ressourcenschwache Kantone mit Hilfe des Finanzausgleichs ihre Steuern senken können und im Steuerwettbewerb eine Chance haben. Dadurch sind sie in der Lage, ihre Standortattraktivität​ zu verbessern, wirtschaftlich aufzusteigen und weniger vom Finanzausgleich abhängig zu werden. Der Kanton Obwalden kann als gutes Beispiel herangezogen werden. Durch seine erfolgreiche Steuerstrategie ist es ihm gelungen, sein Ressourcenpotenzial zu erhöhen, was deutlich tiefere Zahlungen aus dem Finanzausgleich zur Folge hatte. Mit anderen Worten: hätte Obwalden seine Steuern nicht gesenkt, so müssten heute die ressourcenstarken Kantone mehr in den Ressourcenausgleich einzahlen. Abgesehen davon haben die Steuersenkungen von ressourcenschwachen Kantonen den Kantonen Zug und Schwyz kaum geschadet. Beide Kantone verzeichnen – wie oben erwähnt – seit Jahren überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten beim Ressourcenpotenzial, die deutlich über den Zuwachsraten der anderen Kantone liegen. Es sind denn auch nach wie vor die beiden Kantone Zug und Schwyz, welche die gesamthaft tiefsten Steuerbelastungsindiz​es aufweisen.

Anpassung​ der Grundbeiträge in Betracht ziehen

Der Finanzausgleich ist ein fein austariertes und gut funktionierendes System. Es wäre verfehlt, kurzfristig technisch unausgereifte Änderungen vorzunehmen, welche seine Funktionsfähigkeit  gefährden. Das heisst nicht, dass der Finanzausgleich starr bleiben muss. Anpassungen sollten jedoch in erster Linie systemkonform bei der Höhe der Beiträge und weniger am System selbst ansetzen. So wäre es z.B. denkbar, dass das Parlament den Gesamtbetrag für den Ressourcenausgleich reduziert, wenn der ressourcenschwächste Kanton die angestrebte Zielgrösse von 85 Punkten in mehreren Jahren überschreitet. Möglich wäre auch eine Reduktion des Beitrags der ressourcenstarken Kantone, wenn die obere Grenze der Bandbreite für das Verhältnis zum Bundesbeitrag (80 Prozent) erreicht wird. Solche Anpassungen sollten jedoch gestützt auf den Wirksamkeitsbericht und nicht aufgrund kurzfristiger finanzpolitischer Befindlichkeiten einzelner Kantone vorgenommen werden.

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Comments to: Keine Schnellschüsse beim Finanzausgleich
  • Oktober 16, 2012

    Der Finanzausgleich dient einzig dem verstecken krasser Misswirtschaft. Wir haben praktisch keine benachteiligten Regionen. Im Minimum sollte kein einziger Mittellandkanton auch nur einen Rappen erhalten. Ebenfalls setze ich bei den Bergkantonen ein Fragezeichen. Uri ist eine eigentlich Streusiedlung mit entsprechenden Infrastrukturkosten, aber sonst sehr gut erschlossen. Warum muss ich da ihre selbst gewählte Siedlungsweise bezahlen? Das Wallis ist ebenfalls sehr gut erschlossen und das Tal ist flach. Alle nicht rentierenden Seitentäler könnten in diesen Kantonen aufgegeben werden. Im Prinzip sehe ich nur Graubünden, dass niemals die ganze Verkehrsinfrastruktur​ bezahlen kann. Daher Finanzausgleich abschaffen. Der Bund übernimmt einige Strassen in Graubünden, alle Randgebiete aufgegeben.
    heute haben wir ich feire eine Party und schicke die Rechnung dem Nachbar.

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  • Oktober 19, 2012

    Obwalden schöpft sein Steuerpotenzial nur teilweise aus, 20% verglichen mit dem Durchschnitt von knapp 27%:
    http://www.steu​erinformationen.ch/20​11/12/02/index-der-st​euerausschopfung-2012​-in-den-kantonen/

    ​Gleichzeitig wird Obwalden 2013 pro Einwohner 1063 Franken aus dem Finanzausgleich erhalten:
    http://www​.blick.ch/news/politi​k/weniger-geld-damit-​es-den-anderen-kanton​en-besser-geht-id2067​073.html

    Welche Kantone besteuern unter dem Durchschnitt und erhalten trotzdem Geld?
    Aargau
    Appenz​ell AR & IR
    Glarus
    Obwalden

    Tessin
    Thurgau

    D​iese Kantone haben eine unterdurchschnittlich​e Steuerbelastung und erhalten trotzdem Geld aus dem Finanzausgleich, teilweise von Kantonen, die ihre Bürger überdurchschnittlich belasten.

    Der Finanzausgleich ist eine gute Sache!
    Aber es wäre fair, wenn der Finanzausgleich von der Ausschöpfung des Steuerpotenzials abhängig wäre:

    Ein Steuersatz unter dem Durchschschnitt bedeutet: keinen Finanzausgleich.
    Ein​ Steuersatz knapp über dem Durchschschnitt bedeutet: geringen Finanzausgleich.
    Ein​ Steuersatz deutlich über dem Durchschschnitt bedeutet: grossen Finanzausgleich.


    “Schwelleneffekt: Schafft ein Kanton im Ressourcenindex den Sprung über die 87-Punkte-Grenze, so verliert er 100% seines Finanzausgleichs. Solche negativen Anreizeffekte versucht man heute bei Sozialleistungen möglichst zu vermeiden.”

    Das ist ein Problem!
    Vorschlag:

    unter 85 Punkte, 100% des Finanzausgleichs
    86 Punkte, 80% des Finanzausgleichs
    87 Punkte, 60% des Finanzausgleichs
    88 Punkte, 40% des Finanzausgleichs
    89 Punkte, 20% des Finanzausgleichs
    übe​r 90 Punkte 0% des Finanzausgleichs

    S​o wird dieser Effekt gemildert.

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  • November 25, 2012

    Für was braucht die Schweiz heutzutage noch Kantone, wenn man in weniger als einem halben Tag das ganze Land und zurück durchqueren kann?

    Finanzausgle​ich, Kantone, Ständerat und -mehr passen vielleicht in eine Schweiz des 19. Jahrhunderts aber sicher nicht mehr ins 21.

    Dem Niedergang von Europa (resp. der Anpassung an globale Gegenheiten) wird sich die Schweiz nicht entziehen können.

    Finanzausg​leich ist Sozialismus in Reinkultur.

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