Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid haben anerkannte Flüchtlinge, die eine IV-Rente beziehen, Anspruch auf Zusatzbeiträge für Kinder (Kinderrenten), auch wenn diese nicht in der Schweiz leben. In Burma verdient ein Arbeiter umgerechnet zwei bis drei Franken pro Tag. In einem CH-Betrieb wurde eine Burmesin beschäftigt, die monatliche Kinderzulagen von 400 Franken für zwei Kinder bezog. Diese können sich nun auf unsere Kosten in Burma quasi mit der Sänfte tragen lassen. Unsere Parlamentarier:innen müssen jetzt dringend handeln und die Renten der KaufkraftDie Kaufkraft gibt an, wie viel mit einer bestimmten Menge G... des betreffenden Landes anpassen.
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