1. Wirtschaft

Kirchensteuer für juristische Personen – ein alter Zopf!

Ein Re­stau­rant, des­sen In­ha­ber Mus­lim ist, das je­doch Kir­chen­steu­ern an die christ­li­che Glau­bens­ge­mein­sch​aft ab­lie­fert? Un­lo­gisch? Vermutlich, aber es existiert in den Kantonen, die eine Kir­chen­steu­er­pfli​cht für Un­ter­neh­men ken­nen. In ei­ni­gen Kan­to­nen sind Un­ter­neh­men, also ju­ris­ti­sche Per­so­nen, nach wie vor kirchensteuerpflichti​g.

Die Frage kommt von Zeit zu Zeit auf das politische Parkett. Die Jungfreisinnigen der Kantone Graubünden und Zürich greifen die Frage mittels Volksinitiative auf. Wie die Jungfreisinnigen Zürich argumentieren, sind Firmen gewöhnlich religiös neutral. Sie können, anders als natürliche Personen, auch nicht aus der Kirche austreten und sich damit von der Steuerpflicht befreien. Auch können Firmen weder Kultuszwecken nachgehen, noch ein Stimmrecht innerhalb der Kirchgemeinde ausüben. Die Firmen können damit nicht über die Verwendung der Steuern befinden, weshalb es sachfremd ist, sie zu besteuern. Ein besonderes Ärgernis stellt die Kirchensteuer für Kleinunternehmen dar: Wenn der Haupt- oder Alleinaktionär eines KMU Kirchenmitglied ist, wird er faktisch doppelt besteuert!

Befürwort​er der Kirchensteuer für Unternehmen argumentieren oft, dass die Kirche mit den Steuergeldern gemeinnützige Projekte finanziere und damit der Gesellschaft diene. Niemand bestreitet, dass die Kirche Dienste für das Gemeinwohl erbringt. Aber weshalb sind diese über Firmensteuern zu berappen? Gäbe es nicht alternative, transparentere Finanzierungsmodelle für die zu erbringenden Leistungen? Und müssen diese Leistungen zwingend von der Kirche erbracht werden? Vielleicht würde beispielsweise der Sektor „Jugendarbeit“ von einer anderen Organisation effizienter abgedeckt? Bekanntlich kennen einige Kantone keine Kirchensteuer für juristische Personen (mehr). Es wäre mir neu, dass es in diesen Kantonen um das Gemeinwohl schlechter steht als in anderen Kantonen.

 

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Comments to: Kirchensteuer für juristische Personen – ein alter Zopf!
  • Juli 22, 2011

    Der Beitrag von Brenda Mäder nimmt sich eines Themas an, das eigentlich schon längst hinter uns liegen sollte. In der Zeit des säkularisierten Staates sollte die Trennung von Kirche und Staat schon längst überall vollzogen sein. Und damit würde der Wegfall dieser anachronistischen Besteuerung von juristischen Personen automatisch eintreten. Es ist anzumerken, daß nicht nur Firmen mit der Kirchensteuer überzogen sind; es sind sämtliche juristischen Personen davon betroffen. Das führt unter anderem zu folgendem Widersinn: Auch steuerpflichtige juristische Personen, die sich dem Gemeinwohl widmen, zahlen also Kirchensteuer, weil u.a. die Kirchen Leistungen für das Gemeinwohl erbringen… Da bleiben einem wirklich nur noch die paar Pünktchen am Satzende.

    In der Sache unterstütze ich das Anliegen von Brenda Mäder. Die wesentlichen Argumente sind in ihrem Beitrag enthalten. Doch an erster Stelle steht für mich das calvinistisch strenge Postulat der Trennung von Kirche und Staat.

    In ihrem Beitrag hat Brenda Mäder aber zwei Gedanken eingebracht, die so nicht zulässig sind:

    >>> Das Argument “Auch können Firmen …, noch ein Stimmrecht innerhalb der Kirchgemeinde ausüben.” müßte logischerweise in gleichem Maße für alle Arten von Besteuerung in unserem Lande gelten. Auch Mäder hat noch nie eine juristische Person an der Gemeindeversammlung oder beim Urnengang angetroffen!

    >>> Die Frage “Vielleicht würde beispielsweise der Sektor „Jugendarbeit“ von einer anderen Organisation effizienter abgedeckt?” wirkt beinahe schon diffamierend. Wer jahrelang engagiert auf der kommunalpolitischen Ebene tätig war, weiß, wieviel Kirchgemeinden im sozialen Bereich leisten. Das leisten sie in aller Regel still und wirksam. Es steht nicht zu erwarten, daß eine Verlagerung solcher Aufgaben von den Kirchgemeinden hin zu andern Trägerschaften oder gar zur Öffentlichen Hand im Mitteleinsatz oder in der erzielten Wirkung effizienter würde.

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    • Juli 22, 2011

      Lieber Herr Mohler

      Vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Trennung von Kirche und Staat steht hier auch an 1. Stelle.

      Zu ihren beiden Punkten:

      – Ja. Hier ist die Doppelbesteuerungs-Pr​oblematik von Einzelfirmen weitaus grösser. In regionalen oder auch nationalen Abstimmungen können sich Firmen allerdings an Abstimmungskampagnen beteiligen. Das birgt natürlich je nach dem weitere Probleme; die Transparenzdiskussion​ findet aber auf einer andern Bühne statt..
      – Das mit der Jugendarbeit habe ich gar nicht diffamierend gemeint. Ich würde auch nicht behaupten, dass die Kirchen hier ihrer Sache nicht gut nachkommen würden. Sie sind einfach nicht die einzigen, die in diesem Sektor tätig sind. In Diskussionen, die ich bisher zu dem Thema geführt habe, kam mir das manchmal von der gegnerischen Argumentationslinie so vor; daher diese Überlegung. Es herrscht zwischen einigen Vereinen/Organisation​en schon heute ein Wettbewerb, teilweise um “Kunden” (etwa bei Vereinsmitgliedern) und bei Freiwilligen Helferinnen und Helfern.

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  • Juli 22, 2011

    Vollständig richtig Frau Mäder, hier wird bezahlt und keine Instanz sorgt sich um die Effizienz der Leistungserbringung. Kirchgemeindeverwaltu​ngen administrieren Liegenschaften, finanzieren vor allem sich selber und gehen davon aus, dass sie der Kirche in ihr Kerngeschäft dreinschwatzen dürfen, weil sie Geld verwalten. Auf dutzenden von Kanälen werden Sachen finanziert, die nur von einer kleinen Minderheit, unbeaufsichtigter Parteienvertreter bestimmt werden. Kirchgemeindeversamml​ungen setzen sich in der Tat zusammen aus dem Kirchgemeinderat und allenfalls noch ein paar Zugewandten.

    Doch:​ ersatzlose Streichung dieser Leistungen beinhaltet Risiken, die nicht unbedacht eingegangen werden sollten. Deshalb wäre ein Zwischenschritt angebracht, nämlich die schnelle Einführung einer Mandatssteuer und das sehr schnell. Es ist ungerecht, dass sich heute fast 60% der Bevölkerung um eine Abgabe drücken, von der sie ebenfalls (angeblich)profitiere​n. Dieser Anteil Verweigerer steigt und am Schluss haben wir die groteske Situation, dass nur noch juristische Personen “Religion, Kirche betgreiben”.

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    • Juli 22, 2011

      Ja, Herr Arnold, bezüglich der “innerbetrieblichen​” Situation in Kirchgemeinden und bezüglich der langfristigen Entwicklungsoption sehe ich sehr ähnlich.

      Die Idee der “Mandatssteuer” kenne ich bestens, habe sie aber in meinem Beitrag nicht angeführt, weil es dazu für einen Großteil der Leserinnen und Leser wohl weitergehende Ausführungen benötigte.

      Die sogenannte Mandatssteuer ist natürlich auch nicht ohne Probleme. Ein wichtiges ist dabei die Tatsache, daß sich Mittelzufluß und Mittelbedarf überhaupt nicht balancieren.

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    • Juli 22, 2011

      Dann wärs doch aber Zeit Herr Mohler, dass das Thema “Mandatssteuer” unters Volk gebracht wird – die Zeit eilt und wenn mal 99% keine Kirchensteuer mehr bezahlen, wirds eng für eine neue Steuer.
      Mir als praktizierendem Katholik, gäbe eine solche auch die Möglichkeit, mein Geld dorthin zu leiten, wo ich “Dienste” in Anspruch nehme. Die “Initiationsfeiern”​ für meine Kinder liegen ein paar Jahre zurück, und für die aktuellen sollen doch jene aufkommen, die es direkt betrifft – immer wenn sie wollen.

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  • Juli 22, 2011

    Die Trennung von Kirche und Staat ist überfällig.

    Alle Religions-, bzw. Kirchenverbände sollen sich als Verein mit Mitglieder konstitutieren. Basta!

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  • Juli 28, 2011

    Es ist überhaupt nicht unlogisch, Fr. Mäder!

    Würde ich in einem islamischen Land Wohnsitz nehmen, müsste ich auch über Steuern (ob`s mir passt oder nicht) Beiträge an Moscheen und islamische Kultureinrichtungen entrichten! Warum soll hier in einem christlich- Land ein muslimischer Restaurants- Inhaber nicht auch das Selbe tun müssen?
    Wenn er es nicht will, hat er ja die Möglichkeit, in sein islamisches Land zurückzukehren. Dort finanziert er dann ausschliesslich islamische Projekte.

    Wir sind nun mal kein neutralisiert- atheistisches Land!
    Oder müssen wir etwa, wegen einer verfehlten Einwanderungspolitik unsere christliche Identität aufgeben und den Moslems den roten Teppich auslegen?
    Glauben Sie, die machen das dann in ihren Ländern auch so?

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    • Juli 18, 2021

      “Würde ich in einem islamischen Land Wohnsitz nehmen, müsste ich auch über Steuern (ob`s mir passt oder nicht) Beiträge an Moscheen und islamische Kultureinrichtungen entrichten!”
      Da behauptet einer das Blaue vom Himmel.
      In welchem muslimischen Land ist das denn so, Herr Wobmann?

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    • Juli 18, 2021

      In den meisten Golfstaaten wie: Saudi- Arabien, Iran, etc.

      Im alten osmanischen Reich war es sogar noch extremer: In den von Christen bewohnten Gebieten (speziell im Balkan) mussten NUR die Christen Steuern bezahlen! Die Moslems waren davon befreit! Es gab sogar ein Rechtssystem, das Moslems bevorzugte. Die Osmanan wollten so eine Bekehrung des Balkans zum Islam erreichen. Mit Ausnahme von Albanien und Teile von Bosnien gelang ihnen das jedoch nicht!
      Die christliche Bevölkerung im Balkan blieb ihrem Glauben treu, trotz den Schickanen und Verlockungen seitens der Osmanen.
      Schliesslic​h gelang es der Christlichen Bevölkerung, das Joch der Osmanen abzuschütteln und sich zu befreien 19.Jh. . Ein Volk nach dem Anderen erhielt so seine Staatliche Unabhängigkeit und ist sich heute noch dessen bewusst.

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    • Juli 18, 2021

      Herr Wobmann, wer “etc” schreibt, schreibt: “ich weiss nicht weiter.” Das hat mir mal ein Lehrer gesagt.
      Den Rest Ihrer Antwort verwenden Sie den Imperfekt. Sagt ja wohl alles.

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    • Juli 18, 2021

      Herr Estermann, mich würden Ihre Erfahrungen in Islamischen Ländern interessieren. Meine möchte ich hier nicht verbreiten, sonst werde ich schnell als Rassisten bezeichnet. Also lieber ein etc. nach ihrem Herrn Lehrer, denken Sie was Sie wollen, doch hilfreich sind allein eigentliche Erfahrungen.

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    • Juli 18, 2021

      Herr Arnold, was würden Sie sagen, wenn ich Herrn Wobmann wegen seines Bartes einen Islamisten nennen würde? Genau: unsachliches Vorurteil.

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    • Juli 19, 2021

      Die Kirchensteuern versus angeblichen Verhältnisse im Islam zu stellen, hilft hier nich weiter.

      Einnahmen für hiesige Kirchen ja. einzug dieser Einnahmen durch jene selbst und nicht durch den Staat.

      Anteilige Mitfinanzierung von Kirchen durch den allgemeinen Steuerzahler, jenseits und oberhalb der Kirchensteuer definitiv nein.

      Die heute durch diese steuerliche KOjstellation betriebene Erhaltung von maroden Strukturen ist u. a. ein Grund für die satthe Erhabenheit vieler Kirchenoberen.

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  • April 22, 2014

    Eine ETH-Studie fand heraus, dass es 2,5 mal so viel kosten würde, die sozialen Engagements der Kirche via Staat zu finanzieren.

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  • April 22, 2014

    Was ist denn das für eine stille und wirksame Jugendarbeit nach Gousto einer Kirche? Ich anerkenne es, wenn jemand von einer Leistung kein grosses Aufheben macht. Da es hier ab um viel Geld, sprich Steuern geht, könnte der Eindruck aufkommen, dass dann diese Jugendarbeit soetwas wie ein Feigenblatt sein könnte. Ich sage: könnte.

    Nein, wenn es den Staatskirchen nicht rasch gelingt, selbst Remedur zu schaffen, müssen oder können sie es möglicherweise in 5-10 Jahren nicht mehr, weil fast niemand mehr hingeht und soviele Austritte vorliegen, dass die Glocken vom Kirchturm herunterfallen.

    Da​​s heutige und sich weiter zuspitzende Debakel haben die Kirchen sich selbst zuzuschreiben. Gläubige Menschen gibt es heute mehr denn je, aber die wollen Inhalte und nicht kalte, stinkende oder goldverzierte Prachtbauten mit Tingeltangel, Verkleidung posthumer Götzenbildanbetung.

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  • April 22, 2014

    Die Initiative gibt vor, sie entlaste die juristischen Personen von der Mitfinanzierung der Kirchen. Das ist gleich dreifach falsch.

    “(…) Die Kirchensteuer macht im Durchschnitt nicht einmal 1/1000 des Gesamtaufwands eines Unternehmens aus. Ihre Abschaffung bringt für kein Unternehmen eine wirkliche Entlastung.
    Die Kirchen dürfen die Unternehmens-Kirchens​teuer ausschliesslich für gemeinnützige Arbeit im Interesse aller einsetzen; zum Beispiel für Beratung, Unterstützung, Beistand und Hilfe für Menschen in Not; für Freizeit-, Bildungs- und Kulturangebote sowie Integrationsprogramme​ und für den Unterhalt historischer, denkmalgeschützter Kirchen.
    Wenn die Kirchen diese gemeinnützigen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können, muss der Staat die Lücke füllen – zu wesentlich höheren Kosten als die freiwilligen Helferinnen und Helfer der Kirchen.”

    http://k​irchensteuerinitiativ​e-nein.ch/argumente/

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  • Mai 9, 2014

    Mit der Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen wird also keine Steuersenkung erreicht, Frau Mäder, weil der Staat Einiges teurer die sozialen Dienstleistungen der Kirchen anbieten müsste.

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  • Mai 9, 2014

    Ich hege keine Sympathien für das System Islam, weder gestern noch heute.

    Der Islam war während seiner großen Ausdehnungsphase sehr tolerant gegenüber Andersgläubigen. Wer nicht konvertieren wollte, hatte die Djiza, die Toleranzsteuer zu zahlen. So konvertierten viele aus wirtschaftlichen Gründen.

    Ähnlich verhält es sich heute mit einer Kirchensteuer für juristische Personen, die weder in eine Kirche eintreten, noch austreten können, die auch kein Glaubensbekenntnis ablegen können.

    Für das Verteilen von Weihwasser in Maschinenhallen oder in Büros wäre keine Steuer nötig, sondern der evtl. freiwillige Wunsch des Unternehmens samt Belegschaft, die das fallweise mit einer Sonderkollekte begleichen können…

    Hier wird aus vollkommen undurchsichtigen Gründen eine ‘juristische Kopfsteuer’ bezahlt, aber für was genau? Die Frage ist offen.

    Wer die persönliche Kirchensteuer nicht mehr berappen will, kann aus der jeweiligen Kirche austreten. Das kann und muss jeder selbst entscheiden.

    Diese​ Entscheidung kann, soll oder darf eine juristische Person nicht können oder dürfen? Was ist das für eine verbogene Sache?

    Zudem, ob Kirchenmitglied oder nicht, mit den ganz normalen Steuern werden auch noch Beiträge an die Landeskirchen bezahlt und auch das ist mehr als zu hinterfragen, denn damit bezahlen auch Nichtchristen mit.

    Nein, so geht es nicht. Das muss gründlich geklärt werden, weil damit
    Strukturen zementiert werden, aber wohl kaum die ‘frohe Botschaft’. Ich denke an den Ausdruck: wenn der Taler in dem Kasten klingt, die Seele in den Himmel schwingt? Also soetwas wie ein Ablassverkauf, u. a. bei juristischen Personen? Völlig absurd.

    Gott lässt sich nicht kaufen und keine ‘Person’ kann sich freikaufen. Folglich muss die Kostenfrage kirchenintern geregelt werden. Eigentlich sehr einfach!

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  • Mai 20, 2014

    Unternehmen im Kanton Zürich dürfen auch in Zukunft Kirchensteuern zahlen. Die Stimmberechtigten haben offenbar richtig erkannt, dass der Staat mit der Abschaffung dieser Steuer die Sozialprojekte der Kirchen hätte übernehmen müssen. Beim Staat, ohne Ehrenamtliche, wäre diese Sozialarbeit aber doppelt so teuer. Dafür müssten die Firmen bedeutend höhere Steuern abliefern als bis jetzt

    “(…) Für die Landeskirchen wäre ein Ja an der Urne verheerend gewesen: Sie hätten über 100 Millionen Franken jährlich verloren, die sie für gesellschaftliche Aufgaben ausgeben. Rund 40 Prozent der Einkünfte wären der römisch-katholischen und der reformierten Kirche weggebrochen.”

    htt​​p://www.luzernerzeit​u​ng.ch/nachrichten/s​ch​weiz/schweiz-sda/Z​uer​cher-Firmen-zahle​n-we​iter-Kirchensteu​er;ar​t46447,374083

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