Wenn schon höhere Steuerabzüge für externe Kinderbetreuung, dann dürfen diese nur für bedürftige Doppelverdiener-Haushalte mit einem minimalen doppelten Arbeitspensum ausgerichtet werden. Es bekommen ja jene Eltern und Grosseltern, welche auf Lohn und Freizeit verzichten, um die eigenen Kinder oder Grosskinder selbst zu betreuen, auch keine staatliche Extra-Entschädigung.
Grundsätzlich kann es nicht schaden, wenn die Kinder ab und zu ihre Eltern auch untertags zu Gesicht bekommen.
Familienergänzende Kinderbetreuung ist zudem keine Bundesaufgabe, sondern liegt in der Kompetenz von Gemeinden und Kantonen.
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