1. Umwelt, Klima & Energie

Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Absurd!

Was Prof. Helen Keller am Aarauer Demokratietag (30.3.2023) von ihren Erfahrungen am EGMR erzählt hat, hat mich schockiert. Da wollen wirklich ein paar wenige Leute ihren Heimatstaat oder gar alle Staaten Europas dazu zwingen, mehr Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, um ihre persönliche Lage wegen der Klimaerwärmung, also ihr “Menschenrecht auf ein verträgliches Klima” zu verbessern.  Absurd!

  1. Wegen der globalen Problematik des Klimawandels sind einzelne Klima-Schutzmassnahmen in europäischen Ländern für eine Verbesserung der Lage für einzelne Personen oder Gebiete unerheblich.
  2. Falls solche Klagen vor dem EGMR Erfolg haben sollten, müssten wohl demokratische Klimaschutzdebatten eines Landes, welche zu lange dauern, über NOTRECHT von den nationalen Exekutiven abgekürzt werden. Offenbar macht das Pandemie-Notrecht Appetit Nachfolge!
  3. Wo soll das enden mit den “Menschenrechten”? Wird man dereinst beim EGMR auch gegen zu wenig Wohnraum oder Einkommen klagen können, weil damit die Grundbedürfnisse einer Einzelperson nicht erfüllt würden?

 

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Comments to: Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Absurd!
  • April 2, 2023

    Die erste erfolgreiche Klage auf Emissionsminderungen erfolgte gegen die Niederlanden. Sie wurde 2019 letztinstanzlich durch den obersten Gerichtshof der Niederlanden gutgeheissen. Das Gericht verpflichtete den Staat, die Treibhausgasemissionen bis 2020 stärker als geplant einzudämmen, nämlich um 25% bis 40% gegenüber 1990 und nicht nur um die vom Staat geplanten 17%. Der Entscheid gilt als wegweisend, weil der Staat unter anderem die Europäische Menschenrechtskonvention, die 46 Länder (auch die Schweiz) unterzeichnet haben, verletzt hat. Eine ähnliche Klage der \”Klima-Seniorinnen\” gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft wurde 2018 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, dann 2020 vom Bundesgericht. Deshalb wurde sie im selben Jahr an den EGMR weitergezogen. Am 29. März 2023 erfolgte die öffentliche Anhörung in Strassburg.

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    • April 2, 2023

      Der EGMR in Strassburg will die Menschenrechte immer weiter fortentwickeln, statt sich auf das Notwendige zu beschränken und wirkliche Übergriffe anzugehen. Dies führt zu einer überbordenden Rechtssprechung, wo banalste Sachverhalte plötzlich zum Menschenrechtsproblem hochstilisiert werden.

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      • April 3, 2023

        Aha. Die Menschenrechte dürfen nicht weiterentwickelt werden, aber unsere Gesetzgebung schon? Das Leben/die Welt verändert sich und eine entsprechende Weiterentwicklung sollte doch erlaubt sein. Sonst sollte man an der Bundesverfassung, die eigentlich das Gerüst sein sollte, auch nichts weiterentwickeln. Im übrigen ist \”Gesundheit\” ist bereits in den Menschenrechten verankert. Während der Hitze sind Menschen träger unterwegs und leisten auch nicht mehr den vollen Einsatz. Somit sollte es auch für Arbeitgeber/Unternehmen ein Anliegen sein, das Klima und die Erwärmung zu schützen. Es sei denn man wünscht in der Schweiz die südländische Gemütlichkeit und Siesta.

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        • April 4, 2023

          Wo hören denn bei Ihnen die \”Menschenrechte\” auf und wo beginnt bei Ihnen die Selbstverantwortung?

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          • April 4, 2023

            Eigenverantwortung geht aus meiner Sicht nur «im eigenen Garten». Wie und wohin verreise ich? Wie bin ich mobil unterwegs? Was kaufe ich/was konsumiere ich von den vorhandenen Möglichkeiten anhand meiner Ressourcen (Lebensmittel, Aktien, Kleider, Reinigungs-/Waschmittel etc.? Was mache ich in meiner Freizeit? Was kenne ich von den Lieferketten? Kann mein Verhalten andere motivieren mitzuziehen? Wie gehe ich mit «Gruppenzwang» um? …. Solche Dinge. Einige Dinge sind jedoch gesteuert. Z.B. Artikel/Angebot in Läden inkl. deren Lieferketten, zumutbarer Arbeitsweg und Arbeitszeiten, Wohnmöglichkeiten dank Mietzins, Reisebudget und Reiseangebote (Flüge billiger als Zug z.B.). Was auch wenig beeinflussbar ist, ausser man wählt und stimmt entsprechend ab ist: neue Technologie nun endlich richtig fördern und nicht an «alten Zöpfen» hängen bleiben -> hier gilt es auch für Firmen und Staaten mit der Zeit zu gehen und die Zeichen rechtzeitig wahrzunehmen. Entsprechend müssen auch die Firmen in die Pflicht genommen werden. Denn schliesslich geht es auch um die nachlassende Produktivität samt Mehrkosten (inkl. Kühlung und Kosten Krankenkassen etc.), wenn es z.B. einen Hitzesommer gibt. Zudem konsumieren kranke Menschen anders, Papier kann man nicht essen etc. etc. etc.

            Wenn die Lebensgrundlagen (gesunde Nahrung, sauberes Trinkwasser, Kleidung, Dach über dem Kopf, Gesundheit, sicheres soziales Umfeld etc.) nicht mehr gewährleistet sind/in Gefahr sind – hier durch Klimawandel – wird das Zusammenleben «schwierig» und es wird vermehrt Wanderungen in die eine oder andere Richtung geben.

  • April 5, 2023

    Die Klima-Seniorinnen klagen gegen die Schweiz, weil sie den CO2-Ausstoss nicht senkt. Sie hat sich im Pariser Abkommen mit 197 anderen Staaten dazu verpflichtet. Die Klägerinnen werden durch das Nichtstun der Schweiz persönlich stark gefährdet. Der CO2-Ausstoss führt unbestrittenermassen zu vermehrten und intensiveren Hitzewellen, und wegen der Hitze werden Menschen krank und viele sterben bereits jetzt vorzeitig. Ältere Menschen – besonders Frauen – sind die von den zunehmenden Hitzewellen am stärksten bedrohte Bevölkerungsgruppe.

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    • April 5, 2023

      Nein, die Klägerinnen werden durch das Nichtstun der Schweiz überhaupt nicht besonders gefährdet, weil die Schweiz nur einen kleinsten Bruchteil zum globaöem CO2-Ausstoss beiträgt.

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      • April 5, 2023

        @Herr Schneider. Wie wurde Ihre Aussage berechnet? Nur was innerhalb der Fläche der Schweiz geschieht und investiert wird oder was die Schweiz weltweit produziert durch z.B. Auslagerungen und investiert wird? Die Schweiz ist global eingebunden im kapitalistischem System und handelt auch danach …

        Ich denke, dass das Klima global ist und global gelöst werden muss. Bitte belegen Sie die Aussage: \”keine Gefährdung, da nur kleinen Bruchteil\” -> Danke! Zudem hat Herr Oberli recht mit seinem Kommentar.

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  • April 6, 2023

    @Sägesser
    Überlegen Sie mal scharf! Selbst wenn Sie die indirekten Auswirkungen der Schweiz auf das Klima einberechnen – also inkl.Importe und Finanzinvestitionen, ist die Absenz von China, Indien, Brasilien und USA beim Klimaschutz matchentscheidend.

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    • April 6, 2023

      Das heisst, dass aus Ihrer Sicht die Schweiz nichts tun muss, da nicht relevant? Sorry, Herr Schneider. Da bin ich nicht bei Ihnen! Zudem bitte ich Sie hier um Belege (Links, Studien etc.), die Ihre Aussagen untermauern!

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      • April 7, 2023

        Doch, auch die Schweiz soll etwas tun, aber nicht viel mehr als der Durchschnitt unserer Nachbarstaaten. Es braucht bei diesem Thema keine Musterschülerin Schweiz!

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  • April 7, 2023

    Nicht nur ältere Frauen sind stark von der Klimaerhitzung betroffen, sondern weltweit auch die Kinder, so von Hitzewellen, Dürren und Überflutungen. 820 Millionen Kinder und damit mehr als ein Drittel dieser Heranwachsenden leiden enorm unter Hitzewellen und sterben auch daran. 400 Millionen Kinder sind aktuell auch durch Wirbelstürme bedroht. Ausserdem sind 330 Millionen Kinder Überschwemmungen durch Flüsse ausgesetzt und 240 Millionen Kinder in Küstenregionen von Überschwemmungen betroffen. Zu diesen Ereignissen kommen langsamer einsetzende Veränderungen: Bereits heute leiden 920 Millionen Kinder an Wasserknappheit; immer mehr verdursten. Auch Infektionskrankheiten​​​​​​​​ wie Malaria oder Dengue, die durch Mücken übertragen werden, nehmen wegen der Klimaerhitzung zu. Davon sind weltweit derzeit mehr als 600 Millionen Kinder bedroht. (nach Unicef) – All diese Kinder können ihre Länder nicht verklagen.

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