1. Aussenpolitik

Kraftwerke der Lex Koller unterstellen!

Die steigenden Verkäufe von traditionell-schweizerischen Firmen an chinesische Staatskonzerne beunruhigen die Schweizer Bevölkerung und Politik. Die USA, Deutschland und einige andere europäische Länder haben ein Vetorecht eingeführt, womit sich solche Übernahmen verhindern lassen. Besonders Deutschland hat verschiedene heikle Geschäftsverkäufe an Chinesen verhindert; so auch im Nuklear- und Energiebereich. Ihr neues Gesetz nennt sich „Vetorecht für den Verkauf von kritischen Infrastrukturen an Ausländer“. In China ist es selbstverständlich verboten, dass westliche Firmen ihre Unternehmen kaufen können. Warum soll dies umgekehrt uneingeschränkt möglich bleiben?

Es ist dringend nötig, dass auch die Schweiz ein Vetorecht für ausländische Firmenkäufe, speziell im Energiebereich, einführt oder solche Geschäfte unter die „Lex Koller“ stellt! Dies sollte möglichst bald gesetzlich verankert werden, bevor man noch mehr hiesige Firmen aufkauft! Dies wäre verhängnisvoll für unsere Wirtschaft, und wir wären dadurch erpressbar!

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Comments to: Kraftwerke der Lex Koller unterstellen!
  • Februar 17, 2022

    Der Verkauf von Firmen erfolgt durch den Verkauf der Aktienmehrheit. Die Immobilien der verkaufenden Firmen wechseln den Eigentümer also ganz einfach durch die Übergabe der Aktien. Dem kommen Sie nur durch die Abschaffung des Kapitalismus bei, Herr Schneider.

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  • Februar 20, 2022

    Die sog. \”Lex Koller\” bezieht sich auf Ausländer, also Personen. Firmen haben keine Staatsbürgerschaft. Allenfalls könnte gesetzlich der Anteil von Aktionären mit ausländischer Staatsbürgerschaft ins Auge gefasst werden, was aber kaum kontrollierbar wäre. Andere Staaten würden dann den Anteil schweizerischer Aktionäre begrenzen. Die haben viele Weltfirmen in der Hand.

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  • Februar 21, 2022

    Schweiz soll China Grenzen aufzeigen.

    Die EU hat soeben eine Regelung eingeführt, wonach schwere Verstösse gegen Menschenrechte mit Einreisesperren, mit dem Einfrieren von Vermögenswerten oder dem Verbot von wirtschaftlicher Hilfeleistung sanktioniert werden können. Die Sanktionen können sich gegen Personen, Firmen oder Organisationen richten, die Menschenrechtsverletzungen begangen oder unterstützt haben oder auf andere Art daran beteiligt sind. Die Schweiz könnte sich dem anschliessen. Sie wäre dann nicht alleinige Zielscheibe von Gegenmassnahmen Chinas.
    Chinas Rolle im europäischen Markt wird zunehmend kritisch gesehen, insbesondere was Subventionen in Europa tätiger chinesischer Unternehmen durch den chinesischen Staat betrifft. Die Europäische Kommission hat nun einen Vorschlag vorgelegt, wie drittstaatliche Subventionen neutralisiert werden sollen.
    Die Schweiz muss auch eine Debatte darüber führen, was für ausländische Investoren generell nicht käuflich ist. Das gilt insbesondere für Unternehmen, bei dem letztlich immer der Staat mit einem Plan dahintersteht, wie das bei China der Fall ist. Deutschland zum Beispiel, das auch exportstark ist und sich als Innovationsgesellschaft versteht, verschärfte die Bedingungen für ausländische Firmenübernahmen.

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