20 Jahre lang lebte der Bieler Imam Abu Ramadan von der Sozialhilfe. Ein Gesamtbetrag von fast 600’000 Franken floss seither auf das Konto des 64-jährigen Libyers, der hin und wieder in der Bieler Ar’Rahman-Moschee predigt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtete. Abu Ramadan betet in seinen Predigen für die Vernichtung aller Feinde des Islam.
Eine Recherche von 20-Minuten zeigt: Der Bieler Imam ist nicht der einzige Islamist, der SozialhilfeDie Sozialhilfe, auch Fürsorge genannt, sichert die Existen... bezieht.
Sandro V.: Wie die «Thurgauer Zeitung» im Juni schreibt, war er Teil der islamistischen Szene Winterthurs.
Osamah M.: Im April berichtet die BZ über den Kopf der Schaffhauser IS-Zelle. Der Iraker wurde vom Bundesstrafgericht wegen Beteiligung an der Terrororganisation IS verurteilt. Er erhält weiter SozialhilfeDie Sozialhilfe, auch Fürsorge genannt, sichert die Existen....
M.: Der Kurde war oft Gast in der Winterthurer An’Nur-Moschee, wo er versuchte, junge Gläubige für den Jihad anzuwerben.
A. S.: Der 34-Jährige aus Liestal teilte mehrere IS-Videos, wie die «Schweiz am Wochenende» im März berichtete.
Scheich Abdurrahman: Er predigte islamistische Ansichten in Winterthur, berichtete die «Weltwoche» im November 2016.
Ob einem dieser Sozialhilfebezüger die Gelder gekürzt oder gestrichen wurden, ist nicht bekannt.
Gezielte Strategie dahinter?
Den «ungläubigen Staat» schwächen
«Ich weiss, dass der Bezug von Sozialhilfegeldern bei einem Teil der Islamisten System hat», sagt Kurt Pelda, Extremismus-Experte und freischaffender Journalist. Ziel der Sozialhilfebezüger mit islamistischen Ansichten sei, den «ungläubigen Staat zu schwächen, indem man ihm das Geld wegnimmt und dieses für den Glauben und dessen Stärkung einsetzt».
Besonders stossend ist für Pelda an diesen Fällen, dass der Steuerzahler damit direkt die Gefährder-Tätigkeit subventioniere. Denn das Geld werde dazu genutzt, «Jihadisten zu rekrutieren oder Vorbereitungshandlungen für einen Anschlag zu tätigen».
«Oh Allah, ich bitte Dich, die Feinde unserer Religion zu zerstören. Zerstöre die Juden, Christen, Hindus, Russen und die Shia», predigt Abu Ramadan vor kurzem in der Bieler Ar’Rahmen-Moschee. Der «Rundschau» liegen Mitschnitte seiner Freitagsgebete vor. Der Libyer mahnt zur Abkehr von der westlichen Gesellschaft: «Wer sich mit einem Ungläubigen anfreundet, ist verflucht bis zum Tag des Jüngsten Gerichts.»
Die Menschenrechtsaktivistin und Kämpferin gegen den radikalen Islam, Saïda Keller-Messahli, hält Abu Ramdan für eine gefährliche Figur: «Das ist jemand, der nicht direkt zum Dschihad aufruft, aber den mentalen Nährboden dafür legt.» Hassprediger, die zu Abgrenzung statt Integration aufrufen, seien Gift für die Integration der Muslime in der Schweiz.
SVP-Adrian Amstutz:
Er kann nicht nachvollziehen “warum wir mit unseren hart erarbeiteten SteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht... geldern solche Hassprediger (noch immer) unterstützen”. Wer zu Hass oder Gewalt aufruft, dem muss sofort die Aufenthalts-Bewilligung entzogen und dessen Sozial-Hilfegelder müssen gestrichen werden.”
SP-Nationalrätin Yvonne Feri:
Sie warnt vor der Kürzung der Gelder: “Was nützt es, wenn solche Menschen auf der Strasse landen?. Die SozialhilfeDie Sozialhilfe, auch Fürsorge genannt, sichert die Existen... garantiere die Lebenssicherung. Man dürfe nicht aufgrund von Einzelfällen das ganze Sozialhilfesystem schwächen.”
Quellen-Auszug: SRF & 20-Minuten
Gott erscheint im Koran allerdings nicht nur als Adressat, sondern auch als Ausgangspunkt eines Rufs. In Sure 30:25 wird zum Beispiel die Erweckung der Toten aus den Gräbern durch Gott am Tag des Jüngsten Gerichts als „Ruf aus der Erde“ (daʿwa min al-arḍ) bezeichnet. Am Tag der Auferstehung sollen diejenigen, die gefrevelt haben, Gott vergeblich um Aufschub bitten, um seinem Aufruf (daʿwa) Gehör schenken und seinem Gesandten Folge leisten zu können (Sure 14:44)
Für das Verständnis der Daʿwa im Sinne missionarischer Aktivität sind andere Koranstellen wichtiger, in denen nicht das Nomen daʿwa, wohl aber das Verb daʿā („rufen“) vorkommt, von dem der Begriff abgeleitet ist. An verschiedenen Stellen aus mittel- und spätmekkanischer Zeit erscheint zunächst der Prophet Mohammed als Rufer. So wird er in Sure 23:73 mit den Worten angesprochen: „Du rufst die Menschen auf einen geraden Weg“. Und in Sure 16:125 wird er aufgefordert: „Ruf (die Menschen) mit Weisheit und einer guten Ermahnung auf den Weg deines Herrn und streite mit ihnen auf eine möglichst gute Art“. In Sure 57, deren Anfang Theodor Nöldeke für mekkanisch hält, hesst es, an die Menschen gerichtet: „Warum wollt ihr (denn) nicht an Gott glauben, wo doch der Gesandte euch dazu aufruft, an euren Herrn zu glauben“ (Sure 57:8). Umgekehrt gibt es aber auch einen „Ruf“ zum Schlechten. So wird in Sure 40:41 die Verwunderung darüber ausgedrückt, dass Mohammed sein Volk zum Heil ruft,
während diese ihn zum Höllenfeuer rufen.
Schlussfolgerungen
1. Es gibt diesbezüglich immer noch Politiker/Innen die sich absolut gar nicht bewusst sind, warum sie zwei Augen, zwei Hirnhälften & zwei Ohren haben. Nämlich um sie zu gebrauchen. Frau SP-Feri Yvonne ihre Aussage: “Die SozialhilfeDie Sozialhilfe, auch Fürsorge genannt, sichert die Existen... garantiere die Lebenssicherung (selbst eines Islamisten !) ist meiner Meinung nach ein sehr nekrophiles, kurzsichtiges denken, was sich ausschliesslich nur negativ auswirken kann.
2. Wenn ein Hassprediger – der allem Anschein nach radikalste Islamisten aus bildet, auf der Strasse lebt, anstelle eines 5-Sterne Hotels, ist es nämlich immer noch besser, als wenn er Hass, Mord und Totschlag predigt in der – von den Behörden – völlig ungestörten Geborgenheit der Moschee. Friedfertige Moslems sind endlich konsequenter von islamistischen Hassprediger zu unterscheiden wie Imam Abu Ramadan, der von der Sozialhilfe lebt, so berechtigt als einen veritablen Parasiten bezeichnet werden darf.
3. Wieder eine Offenbarung wer wen wählen darf, wählen muss, schon bei den nächsten Wahlen.
4. Denn nur die dümmsten Kälber wählen bekanntlich ihren Metzger selber.
Kennen sie Vieren? Manche kennen aus der Schule nur Vieren.
Viren sind kleiner als manche SozialhilfeDie Sozialhilfe, auch Fürsorge genannt, sichert die Existen..., gefährlicher als Mahnbescheide, und ihre Ansteckungsgefahr ist größer als bei Orden und Abzeichen. Viren sind krankheitserreger, Waffen, letztlich Ärzte-Arbeitgeber. Sie sind bekämpfbar durch Immunisierung. So haben beispielsweise Politiker gegen den Bestechungsvirus eine Politikerimmunität geschaffen.
Nun kommen Viren aus allen Herren- und Damenländer. Man fragt sich, sind unsere Einreisegesetze zu weich? Einige Urlauber bringen sie als Souvenirs von ihren Urlaubsreisen mit. Die benötigen die Wissenschaftler zum Experimentieren. Im Ergebnis dessen erhöhen sich die Medikamentenkosten. Daran sieht man bereits, wie gefährlich Viren sind.
Moderne Vireninfektionen durch den Fernseh- oder den Handyvirus sind zur Zeit noch unheilbar, letzterer ist jedoch schon berechenbar.
© Erhard Horst Bellermann
(*1937), deutscher Bauingenieur, Dichter und Aphoristiker
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsÜber den Halunken, kann man ja gar nicht böse sein!
Vielmehr, sind es doch “unsere” Behörden. Die man einfach in die Wüste schicken müsste! Zugleich müsste man Sie Enteignen, für den Schaden, den Sie unsere Schweiz zu gefügt haben!
Die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, müssen Staatsangestellte, Politiker und “top Bänker” in diesem Land nicht! Es wird Zeit, dass wir den Sumpf mal gründlich ausmisten. Die 600’000.- gehören nicht dem Staat, sie gehören uns Steuerzahlern!
Danke, Frau Elsi D. Stutz
Sie sprechen oder schreiben mir aus dem Herzen!
Was ich nicht verstehen kann, ist, dass so viele Schweizer dieser gesamten Sauerei einfach ohne sich aufzuregen, gegenüberstehen!
Diese CHF 600’000.- sind eben nur die Spitze des Eisberges!
Wünsche Ihnen noch eine schöne Woche.
Wird Abu Ramadan nun ausgeschafft?
Für eine Ausschaffung des Imams reicht der Widerruf des Asylstatus nicht aus. Er müsste zusätzlich seine Niederlassungsbewilligung verlieren. Da sich Abu Ramadan aber seit über 15 Jahren in der Schweiz aufhält, scheint dies eher unwahrscheinlich. Eine Widerrufung kann laut dem Amt für Migration und Personenbestand des Kantons Bern entweder «aufgrund eines schwerwiegenden Verstosses gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in oder einer Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz» oder «aufgrund einer Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe» erfolgen.
Die Verfassung und der Eid jeden Bundesrates verlangt Schaden von der Schweiz abzuwenden. Was braucht es mehr als diese feindliche Gesinnung mit Ruf nach Mord und Totschlag gegen die Menschen, von denen er sich seinen Lebensunterhalt seit Jahren bezahlen lässt?.
Gesetze endlich durchsetzen.
Sorry, aber die Schweiz macht sich einfach lächerlich. Baue Bomben, kein Ding. Rufe zum Mord von nicht Muslimen auf, kein Ding. Gehe in dein Heimatland, obwohl du Asylschutz in der Schweiz hast, kein Ding.
Die Politiker von ganz links bis ganz rechts sind Schuld an diesem Schlamassel im Asylwesen. Keiner krümmt einen Finger. Alles bleibt gleich.
Wenn die ihren Job weiterhin verweigern, muss es halt irgendwann ohne Behörden umgesetzt werden.
Es braucht zwei kräftige Burschen die den Kandidaten links und rechts packen und mit Schwung rauswerfen und einen der die Tür aufhält.
Sollte das nicht reichen, lassen wir den bei der Türe weg…
Ausschaffen kann man noch immer nur, wenn die Gesetzgebung entsprechend vorliegt, der Auszuschaffende greifbar ist, dieser gültige Reisepapiere hat und der Heimat- resp. Drittstaat mitzieht. Wobei letzteres heisst, dass der Heimat- und Drittstaat dieselben Gründe zur Rücknahme kennt wie die Schweiz zur Ausschaffung.
Selbstjustiz erachte ich nicht als sinnvoll und kann kontraproduktiv sein. Ebenso sollte kalkuliert werden, was den Steuerzahler günstiger kommt (Sozialhilfe oder Gefängnisaufenthalt -> Bezug zu Staat schwächen). Zudem sowohl draussen als auch im Gefängnis, kann man sein Gedankengut streuen -> dies auch im Hinblick auf die Aussage “Staat” schwächen.
Sieht man sich die Konvertiten an (Junge Schweizerinnen und Schweizer, welche auf der Suche sich zum Islam bekennen und dann ins Abenteuer ziehen), so frage ich mich ob man nicht besser mit Aufklärung fährt?
Kommt drauf an, Frau Sägesser, was man den jungen Schweizerinnen und Schweizern welche auf der Suche sind halt ab dem Kindergarten oder gar schon vorher als „Aufklärung“ darstellt.
Da lernen sie doch erstmal, dass es keine verlässlichen Richtlinien mehr gibt, ja geben darf.
Nicht einmal ob man als Frau oder Mann geboren wird, soll feststehen, geschweige denn ein gesichertes Lebensrecht als Ungeborener. Es wird erklärt, sämtliche Unterschiede zwischen Menschen seien zu ignorieren, aber dennoch sei jeder „Mensch“ als Einzelwesen zu begreifen. Religionen seien einerseits allesamt nur Opium fürs Volk oder wahlweise der einzige Grund für Kriege, aber andererseits dürfen, um niemanden zu diskriminieren, gewisse Religionen nicht kritisiert werden, weil dies als Rassismus gelte, wird aufgeklärt.
Erstaunt es da, dass junge Leute auf der Suche, also unsichere und durch dieses „Aufklärungsangebot“ immer weiter verunsicherte, sich gerade auf die drastischste Regellinie einlassen, wenn diese das ersehnte Ende der Suche verspricht?
Das Problem liegt also vor allem bei den selbsternannten Gutmenschen-AufklärerInnen, welche sich inzwischen in der maingestreamten Sozialistenbürgerschaft metastasenartig breit gemacht haben und das allgemein zugelassene Meinungs- und Aufklärungsspektrum bestimmen.
Aufklärungsspektrum bestimmen – w o l l e n , Herr Hans Knall, die Gender-Frauen sind zum Glück noch nicht so weit dass sie schon alles bestimmen können. Im Schlimmsten Fall bestimmen sie dann halt die Islamisten & Hassprediger.
Ein grosses Kompliment für Ihren sehr einleuchtenden guten Kommentar
Ein schönes WE
Frau Sägesser, ich frag mich, hinter welchem Berg man hocken muss, wenn man immer noch nicht geschnallt hat, was da seit Jahren abläuft!
Was wollen Sie aufklären, wenn sich die verantwortlichen Behörden blind und taub stellen?!
“Selbstjustiz erachte ich nicht als sinnvoll und kann kontraproduktiv sein. “
Dann sollte man uns aber eine Wahl lassen! Und nicht wissentlich Hassprediger mit unserer Sozialhilfe noch Supporten. Die Mittel um dagegen vorzugehen haben wir längst, hatten wir immer! Es hat nur keiner genug Eier um endlich danach zu handeln!
Kann aber keinen Verwundern, den jeder der diese Zustände anprangert wird ja sofort als Fremdenfein und Rassist beschimpft!
Also wundert euch nicht, wenn wir unser Schicksal irgendwann halt selber in die Hand nehmen! Das das nicht schön wird, ist wohl jedem klar, aber wenn die einzige Alternative heisst, die Menschenrechte jener zu schützen, die uns am liebsten alle Tod sehen würden…. worüber wollen Sie uns da noch aufklären?!
“Also wundert euch nicht, wenn wir unser Schicksal irgendwann halt selber in die Hand nehmen!”
Na dann beginnen Sie damit! Ich bin gespannt…
Ich gratuliere Ihnen zu Ihrem objektiven differenzierten Beitrag Frau Sägesser. Die restlichen teilweise sehr kindischen Beiträge sind emotionsgeladen und können deshalb leider teilweise nur bedingt ernst genommen werden.
“Die restlichen teilweise sehr kindischen Beiträge sind emotionsgeladen und können deshalb leider teilweise nur bedingt ernst genommen werden. “
Böser Fehler!
«Viele Schweizer haben Angst, Kritik am Islam zu üben» Ein aufschlussreiches Interview mit einem atheistischen Aslanten aus Marokko:
https://www.derbund.ch/front/redaktion-empfiehlt/viele-schweizer-haben-angst-kritik-am-islam-zu-ueben/story/22154105?sc_src=email_1517470&utm_source=emarsys&utm_medium=email&utm_campaign=BU17EDIT_GUTENMORGEN_26082017
Danke Herr Knall für diesen sehr unteressanten und aufschlussreichen Artikel, veritabel vom Ursprung her in jeder Beziehung.
Erfreulich wie er Kenntnisse hat bis ins Mittelalter zurück von der europäischen Kultur, da könnte sich noch mancher Schweizer/Innen ein grosses Stück abschneiden. Ein echter Flüchtling wie schon aus seinem Benehmen zu ergründen ist.
Schlussfolgerung:
1. Es braucht gar keine bezahlten Integrations- und Sprachkurse, Interesse genügt.
2. Er liefert den Nachweis, eben dass linke Politik und Ideologie Integration hindert bis verhindert, also genau das Gegenteil bewirkt in der Praxis.
3. Die linke Politik fördert also noch die rechte Politik bei Asyl-Bewerbern.
4. Einen solch in allen Belangen fachkundigen Mensch wünsche ich mir an der Spitze des Migrationsamtes in Bern, dazu wäre er wegen ausgezeichneter Integration sofort einzubürgern. Ein wahrhaftig guter und schon sehr intelligenter “Schweizer”.
4. Die Linke will doch – jetzt hab ich es begriffen – durch bewusstes reinholen selbst Krimineller direkt aus dem Gefängnis (keine effektive Kontrolle)soll willkürliches Chaos erzeugt werden. Ziel ist den Kapitalismus & den Rechtsstaat abschaffen, um danach ein globales Imperium sozialistischer Prägung auf den kapitalistischen Trümmern zu errichten.
Aber wie der UDSSR & auch der DDR wird dies nicht gelingen wie die Geschichte doch eindrücklich beweist. Den Grund kennen wir fast alle auch. Es gibt eben Leute die selbst aus der realen Geschichte absolut nicht lernen wollen, darum muss sie sich ja immer wiederholen. Dies erkannte und lehrte schon Mahadhma Ghandi. Schon “ver-rückt” diese heutige Schweiz, aber im Laufe der Zeit schlussendlich dann wieder eine gerechte Schweiz, dessen bin ich mir sicher.
Bemerkenswert u.A. seine demaskierende Aussage gegenüber der politisch Linken:
“Landeskundliche Kurse über die Schweiz hatten Sie nicht nötig?
Eigentlich nicht. Aber ich war trotzdem einmal an einem Informationsanlass der Juso für Asylbewerber. Das war eine seltsame Erfahrung. Sie haben uns nur von den dunklen Seiten des Landes erzählt: Die SVP als grösste Partei sei gegen Migranten, es stünden Verschärfungen der Asylgesetzgebung bevor. Aber die Linke kämpfe dagegen an. Nach der Veranstaltung waren ich und meine Schicksalsgenossen verunsichert. Wir dachten, die Schweiz sei ein rassistisches Land und alle würden uns hassen. Die Absicht des Informationsabends war löblich. Aber die Umsetzung war sehr ideologisch und wenig hilfreich.
Sie kriegten es mit der Angst zu tun?
Nicht nur das. Der Anlass hat unseren Integrationswillen gedämpft. Als neu angekommener Immigrant hätte ich es nötig gehabt, von den positiven Seiten zu hören.”
Viele sehen keinen Grund, alle Muslime pauschal in einen Topf zu werfen.
Bei den Christen gibt es auch katholische, protestanische,britische, freikirchliche, russisch-orthodox, griechisch-orthodox und Splittergruppen wie die Zeugen Jevohas.
So einfach ist das.
Man sollte meinen, die Zeiten der Religionskriege seien vorbei.
Herr Jan Eberhart,
Nein, diese Glaubenskriege sind wieder voll im Gang, sollten die jemals vorbei gewesen sein.
es sind ja Religionen die den gleichen Ursprung haben. Also nicht verwunderlich, dass in allen mehr oder weniger das gleiche steht.
Würden wir fundamental nach dem Christentum leben, wären die Frauen immer noch nicht gleichberechtigt, gleichwertig.
Herr Nabulon
Nicht fundamental nach dem “Christentum”, sondern fundamental nach dem erst später eingeführten Dogma der röm. kath. Kirche, denn Jesus hat nie Frauen nicht gleichgestellt, im Gegenteil mit Maria der Ehebrecherin voller Verständnis in menschliche Schwächen agiert; “Wer von Euch ohne Schuld, der werfe den ersten Stein”. Eine salomonische Antwort, nein eine Göttliche allumfassende Weisheit.
Soziale Hilfe ist in unserem Land gesetzlich geregelt.
Wenn das aber nicht gut herauskommet, ist eine Korrektur sicher notwendig. Wobei nicht die Sozialhilfe geändert werden muss, sondern die Sachlage mit dem sog. Hassprediger, geprüft werden soll.
Zum : Abschnitt mit den Zitaten aus dem Koran. Eigentlich ist das Christentum nicht sehr entfernt vom Islam. Beide kennen Gott. Beide warten auf das jüngste Gericht. Im Koran und der Bibel kommen die beiden Figuren Jesus und Mohammed vor. Der Koran ist ca 600 Jahre jünger als die Bibel. Wenn, wie im Christentum früher auch geschehen, im Islam verschiedene “Strömungen” sich entwickelten und heute noch keine Weg gefunden haben, friedlich nebeneinander zu leben ,ist das höchst bedauerlich. Sunniten und Schiiten sind die Hauptrichtungen.Es geht um Macht und den “wahren Glauben”. Die kriegerischen Auseinandersetzungen entstanden aber auch aus andern Gründen. Das eine sind Auseinandersetzungen zwischen Stammesoberhäuptern und das andere ist, dass die Form “säkulare Staatswesen” sich fast nicht durchsetzen konnten. Die neue Bedrohung durch Organisationen wie Al Kaida, Islamischer Staat ist deshalb so gross, weil wir es mit etwas unfassbaren und Verstecktem zu tun haben.
Jetzt kommt der Ober-Islam-Relativierer Müller und erklärt, dass „die Figur Mohammed“ doch auch in der Bibel vorkäme!
Und der Christliche Gott der die unbedingte Liebe empfiehlt, sei grad genau der gleiche wie der Islamische Allah, der seine Gläubigen dazu missbraucht, die weltweite Mehrheit seiner eigenen Geschöpfe (Kafir) zu bekämpfen und zu vernichten und zu versklaven?
Und es ist ja nur so ein bisschen „bedauerlich“, dass die Muslime noch keinen Weg gefunden haben friedlich neben „Ungläubigen“ Kafiren zu leben, und dass sie halt „aus verschiedenen Gründen“ irgendwie nichts dafür können, wenn sie diese abmurksen wo es grad geht.
Ich kann einfach diese Anti-Christen-, Anti-Weisse-, Anti-Schweizer- und Antifreiheits-Rassisten noch weniger leiden, wenn sie ihren Selbsthass auch noch mit dem verlogenen Erklären der Bibel begründen wollen.
Herr Knall,
dass das so in der Bibel zu finden ist, kann ich nicht ändern und habe es auch nicht erfunden.
Allerdings ergeben ihre Wortschöpfungen und abstrusen Interpretationen auch keine Sinn in dieser Diskussion.
Wenn sie wenigsten erklären könnten, was “Selbsthass” denn bedeutet?
Herr Hottinger, bitte bleiben Sie auf dem Boden
Sicher sind die 600’000 Franken eine schöne Stange Geld, wenn man einfach so mal die Zahl anschaut. Wenn man dann aber das auf einen Monat runterrechnet (600’000 / 20 Jahre / 12 Monate), dann sind wir noch bei 2’500 Franken pro Monat. Und für so wenig Geld würden Sie noch nicht mal aufstehen – aber bei einem, der nicht in Ihr Weltbild passt ist das natürlich immer noch zu viel. Ich bin sicher, dass SIE mit den 2’500 noch nicht mal ihre eigene Lebenssicherung zustande bringen würden.
Was Sie hier fordern, ist nicht weniger als eine Gesinnungs-Prüfung für etwas, das gemäss unserer Verfassung [1] in Artikel 115 gewährleistet ist und ebenfalls gemäss unserer Verfassung in den Artikeln 15 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) und 8 (Rechtsgleichheit) jeder in der Schweiz niedergelassenen Person zusteht.
Bitte überlegen Sie einmal, was Sie (und auch Herr Amstutz) da genau fordern: Sie fordern, dass jeder Sozialhilfe-Bezug kontrolliert wird bezüglich der genauen Verwendung der Gelder und der Gesinnung dieser Person. Gestern war es ein islamistischer Bezug, heute ist es eine kritische Haltung zur aktuellen Regierung, morgen ist es die Mitgliedschaft in der Oppositionspartei und übermorgen …?
Und so eine Anmerkung Nebenbei: Nicht mal die Grundrechtsfeindliche “Durchsetzungsinitiative” hätte diesen Imam umgehend aus der Schweiz geschmissen: Sein Straftatbestand “öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit” ist nämlich erst unter 2. aufgeführt, das erst beim “Zweitvergehen” zur Anwendung gekommen wäre.
Sie selbst haben einmal geschrieben “…weil ich auf Rechtsstaatlichkeit bestehe” [3]
Wenn Sie wirklich auf Rechtsstaatlichkeit bestehen würden, dann würden Sie nicht genau diese Fundamente dauernd anzweifeln!
Bezüglich Ihrer Kälber hingegen haben Sie vollkommen Recht:
Sie können selber wählen, ob sie vom SVP-Metzger geschlachtet werden wollen weil er Ihnen sukzessive ihre Rechte beschneidet (natürlich NUR zu Ihrem eigenen Wohle) oder ob Sie an der Krankheit der “Freiheit” sterben wollen.
[1] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html
[2] https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis433t.html
[3] https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/militaerdienst-in-eritrea-zumutbar/
Herr J. Wolf
Wie Sie Sozialgeldbezug (eventuell sogar vorsätzlicher Betrug) mit gleichzeitiger Berufung zum angeblichen IS-religiös-fundamentalistischen “Hassprediger” gegen alle Andersgläubigen (Juden, Christen, Buddhisten, Hindus, Ungläubige” ect.) diesen noch in Schutz nehmen können, zeigt doch nur welcher Ideologie Kind Sie tatsächlich sind.
Dann erlauben Sie sich zum wiederholten mal (in Verstoss der Vimentis Forumsregel Ziff. 1, keine persönliche Angriffe) auch noch unter der ethischen Gürtellinie rein persönlich zu werden, vorsätzlich strafrechtsrelevant i.d. Öffentlichkeit bewusst herabzusetzen. Nur so viel zu Ihrer Unterstellung und Verleumdung: Nach der Kündigung der mir sehr lieb gewordenen Arbeit bei der Fremdenpolizei habe ich die Selbständigkeit gewagt und die ersten vier Jahre noch bescheidener gelebt als dieser Hassprediger auf Kosten der Steuerzahler (also sehr magere Jahre) bevor danach – nach sehr bürokratischer Bewilligungserteilungen – die sehr fetten Jahre mit Recht dann völlig folgerichtig auch kamen. Nur wenn man sät, dann erntet man auch. “Von nichts kommt auch nichts”, dies lehrte mich schon früh als Knabe mein Vater seelig immer wieder – sehr streng aber mit viel Liebe.
Zur Kenntnis: Ich setzte mich schon immer vehement für Recht und unsere Verfassung ein, dies über alle Parteigrenzen hinweg. Auch in diesem Fall, denn was Herr Amstutz und auch ich mit “ausweisen” stark verkürzt so formulierten, ist natürlich Gesetz- & Verfassungs-konform gemeint, nur man muss diese natürlich auch dann anwenden – w o l l e n – , nämlich dann wenn ein Sachverhalt dies erfordert. Sie aber gestehen diesem Hassprediger (Aufruf zum töten aller Nichtmuslime, auch Sie Herr Wolf sind damit gemeint) die verfassungsmässigen Rechte wie den Artikeln 15 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) und Art. 8 (die Rechtsgleichheit) zu. Von Rechts- & Verfassungsmissbrauch scheinen Sie noch nie gehört zu haben. Hier geht es nämlich dann auch um eine sogenannte Güterabwägung, nämlich dann, wenn man Recht & Verfassung ganz offensichtlich zu strafrechtlichen Tatbeständen nur missbraucht. Mit “ausweisen” ist also verkürzt gemeint: Sofortiges rechtstaatliches Strafverfahren mit einer folgerichtig rechtskräftigen Verurteilung, aber sehr wahrscheinlich dann auch erst nach missbräuchlichem anrufen des Europäschen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg. Dies natürlich dann auch wieder auf Kosten aller Steuerzahler, weil er angeblich mittellos ist. Angeblich verkehrt er aber in 5-Sterne Hotels, was ihm vermutlich ein muslimischer Staat aus dem nahen Osten bezahlt. Er arbeitet ja in einer Moschee, die vermutlich auch ein solcher Staat finanziert hat, wie bekanntlich die Mosche in Basel, die ich selber schon besucht habe mit einem Freund muslimischen Glaubens, dies vor Jahren. Dieser hat sich dann leider auch radikalisiert durch zwei Reisen nach Pakistan.
Beim zur Diskussion stehenden Imman und “angeblichen Hassprediger” bis zum rechtsgenüglichen Nachweis seiner Schuld). Hier ist jetzt aber ein Strafverfahren zwingend wie folgt:
Schweizerisches StGB Art. 272
1. Wer im Interesse eines fremden Staates oder einer ausländischen
Partei oder einer andern Organisation des Auslandes zum Nachteil der
Schweiz oder ihrer Angehörigen, Einwohner oder Organisationen
politischen Nachrichtendienst betreibt oder einen solchen Dienst ein-
richtet, wird mit Gefängnis bestraft. Unter diese Kategorie fällt z.B. auch der türkischstämmige Basler Polizist, der anscheinend Nachrichtendienste z.G. der Türkei Erdogans tätigte.
Rechtmässige Ausweisung gemäss unserer Schweizerischen Bundesverfassung:
Eidgenössische Volksinitiative ‘Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)’
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1991 werden wie folgt geändert:
Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1);
Bei Verdacht auf strafbare Handlungen – m u s s – die Strafrechtsbehörde sofort aktiv werden wo am Ende nur die zwangsweise Ausweisung stehen kann mit langjährigem Einreiseverbot, es sei denn es fehlen die konkreten Beweise (dann in dubio pro reo), dann erfolgt ein “Freispruch”.
Im übrigen rate ich Ihnen J. Wolf (falls das nicht Ihr richtiger Name ist, auch dann ebenfalls) etwas vorsichtiger zu sein im eigenen Interesse, wollen Sie nicht über kurz oder lang sich mit einer Strafanzeige z.B. auch “Begünstigung einer strafbaren Handlung” selber sich damit auseinander setzen müssen.
Einen schönen Sonntag noch wünsche ich
Guten Tag Herr Hottinger
Vielen Dank für Ihre Wünsche für einen schönen Sonntag!
Wenn ich Ihren letzten Beitrag richtig lese, dann postulieren Sie, dass die Einforderung von Religionsfreiheit und Rechtsgleichheit einen Rechtsmissbrauch darstellen kann?
Nicht wirklich. Oder?
Herr J. Wolf
Aufhetzung zu willkürlicher Gewalt und Tötung völlig unbeteiligter unschuldiger Zivilisten überall im öffentlichen Raum ist weder durch die Religionsfreiheit noch der Rechtsgleichheit abgedeckt, selbstverständlich.
Oder wollen Sie etwa auch noch eine “Rechtsgleichheit zur willkürlichen Tötung” von unschuldigen Zivilisten?.
“Sicher sind die 600’000 Franken eine schöne Stange Geld, wenn man einfach so mal die Zahl anschaut. Wenn man dann aber das auf einen Monat runterrechnet (600’000 / 20 Jahre / 12 Monate), dann sind wir noch bei 2’500 Franken pro Monat. Und für so wenig Geld würden Sie noch nicht mal aufstehen – aber bei einem, der nicht in Ihr Weltbild passt ist das natürlich immer noch zu viel. “
Vielen unserer Rentner bleibt nicht viel mehr. Aber die müssen ja nicht mehr aufstehen… also was soll’s? Schieben wir die Kohle doch weiter solchem Pack in den A… .
Mit der Sozialhilfe haben wir ihm ja auch nur noch die “Pilgerfahrten” zu seine Glaubensbrüdern bezahlt! Dümmer geht’s nun wirklich nümmer!!!
Herr J. Wolf,
Betrachten “wir” diesen Mann direkt, und messen Ihn an dem, was Er getan hat.
Stimmt das, was ihm vorgeworfen wird, es kann bewiesen werden? Darf dieser Mann egal was er ist, unser Land verlassen. Für solche “Menschen” ist kein Platz im Land Schweiz.
Hören sie auf mit dem Banalen, Religionsfreiheit, Rechtsgleichheit, Rechtsmissbrauch, Menschen die solches Predigen haben mit einer Religion rein gar nichts zu tun.
Die können sich nicht auf solche Rechte / Schutz, berufen.
Ein wirklich religiöser Mensch fällt nicht mit Hass und Gewalt Reden auf, sondern der ist friedlich achtet alle anderen Religionsfreiheit, ….und will die nicht umbringen…
Frau Feri
Also wenn Er sogar zu Hass & zur Liquidierund aller Nichtmuslime aufgerufen hat, also auch von Ihnen, dann verstehe ich sie nicht mehr, Sind Sie sich bewusst was Sie da sagen?
Herr Hans Forestier,
Es gibt Menschen die einen sehr tiefen IQ besitzen. Kann man hier immer wieder lesen.
Hallo Herr Hottinger
Da ich mal Ihrer Aussage Glauben schenke, dass Sie irgendwann bei der Fremdenpolizei gearbeitet haben, müsste ich eigentlich auch davon ausgehen dürfen, dass Sie ein gewisses Minimalwissen zu unserer Rechtsordnung haben. Und mit dazu gehört, dass Jede und Jeder sich auf die Bundesverfassung Artikel 8 und 15 berufen darf. Die Glaubensfreiheit und Rechtsgleichheit müssen gewährleistet werden. Diese sind mit anderen Artikel der Verfassung das Fundament unserer freiheitlichen Kultur und unserer Demokratie (die Sie ja beide schützen wollen!).
Oder?
Was Sie hingegen aufwerfen hat nichts, aber auch GAR NICHTS mit den Artikeln 8 und 15 zu tun, sondern einzig und alleine mit dem Strafgesetzbuch, Artikel 259.1: “Wer öffentlich zu einem Verbrechen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.” [1] Mit diesem Artikel können Sie diesen Imam packen, verurteilen und was weiss ich was…
Aber einen “Rechtsmissbrauch” darin zu sehen, dass jemand auf Rechtsgleichheit besteht – DAS könnte man schon fast als verfassungsfeindliche Einstellung betrachten.
1. Ich habe diese beiden Verfassungsartikel in dem Zusammenhang erwähnt, dass der Bezug von Sozialhilfe _PER_DEFINITION_ mal schon kein “Sozialhilfemissbrauch” darstellt. Punkt. Daran müssen Sie sich gewöhnen, auch wenn es Ihnen nicht passt.
2. Und auch die Tatsache, dass der Sozialhilfebezüger ein Moslem ist, IST AUCH KEIN MISSBRAUCH, da Abgedeckt von der Religionsfreiheit, Bundesverfassung Artikel 15. Und ein Moslem darf nicht anders behandelt werden wie ein “Urschweizer”, da wir in der Schweiz eine gewisse Zivilisation haben in der Bundesverfassung Artikel 8 gilt, nämlich dass jeder vor dem Recht gleich ist – unabhängig von Rasse, Religion und Geschlecht. Denn die Schweiz ist ein Rechtsstaat und keine Bananenrepublik.
3. Auch dass jemand über längere Zeit Sozialhilfe bezieht IST KEIN MISSBRAUCH.
4. Was man aber als Missbrauch ansehen könnte, ist die “Einstellung”, dass mit dem Bezug der Sozialhilfe der Staat geschwächt werden soll. Damit ist auch enthalten, dass er sich gezielt so verhält, dass er nicht irgendwann “finanziell auf eigenen Beinen stehen kann”. Aber da kommt es sehr darauf an, in welchem Kanton sich diese Person aufhält. Denn hier wirkt einmal mehr der Kantönligeist, aber zum Glück gibt es ja im Internet eine Sammlung mit allen Links zu den kantonalen Sozialhilfegesetzen [2]. Und sonst ist auch Google ein guter Freund bei der Suche danach.
Hier geht es um Biel im Kanton Bern – also ist das Berner Sozialhilfegesetz zuständig [3]. Und hier steht in Artikel 3, Wirkungsziele:
Die Massnahmen der Sozialhilfe sind in den einzelnen Wirkungsbereichen auf folgende Ziele ausgerichtet:
a Prävention,
b Hilfe zur Selbsthilfe,
c Ausgleich von Beeinträchtigungen,
d Behebung von Notlagen,
e Verhinderung von Ausgrenzung,
f Förderung der Integration.
Hier ist nichts vermerkt, dass das Ziel der Sozialhilfe sein soll, dass die betreffenden Menschen möglichst schnell daraus entlassen werden. Somit ist ein Bezug der Sozialhilfe über längere Zeit KEIN MISSBRAUCH.
Und wenn Sie hier nun laut aufschreien, dann ist hier nicht der Berner Regierungsrat dafür zuständig (zur Erinnerung: Die Schweiz ist ein Rechtsstaat – hier gilt die Gewaltentrennung!), sondern das Berner Parlament, in dem die Bürgerlichen Parteien auf 84 von 160 Stimmen kommen [4]. Und auch schon 2010 hatten diese Parteien eine Mehrheit von 91 Sitzen – diese Parteien hätten also jederzeit eine Änderung dieses Gesetzes durchbringen können, falls diese Fraktionen geschlossen dafür gestimmt hätten.
Aber sie haben nichts daran geändert. Und somit ist die SVP, deren Nationalrat Amstutz hier am lautesten herumschreit, mitschuldig daran, dass dieser Imam so viel “unserer hart erarbeiteten Steuergelder” erhalten hat. Aber das hat u.A. auch damit zu tun, dass die SVP die Grundfähigkeit verloren hat, mit anderen Parteien gemeinsam auf ein Ziel hinzuarbeiten (gerade mit der BDP) – sondern nur ihre eigenen Maximalforderungen versucht durchzudrücken.
Da können Sie noch lange “Frau SP-Feri Yvonne” an den Pranger stellen – diese ist als Nationalrätin fernab von der effektiven Sozialhilfe-Gesetzgebung und als Vertreterin des Kantons Aargau auch fernab vom betroffenen Kanton. Und zudem die von Ihnen kritisierte Passage (“Die Sozialhilfe garantiere die Lebenssicherung”) nicht einfach eine “nekrophile, kurzsichtige” SP-Meinung – sondern ist sinngemäss auch im bernischen Sozialhilfegesetz in Artikel 1 verankert: “Die Sozialhilfe nach diesem Gesetz sichert die gemeinsame Wohlfahrt der Bevölkerung und ermöglicht jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens.” [3]
Im Endeffekt gilt hier das Gesetz (denn wir sind ja in einem Rechtsstaat!) und das Gesetz sagt hierzu NICHTS.
Somit könnte hier auch der SVP-Verfassungsbruch, die sog. “Durchsetzungsinitiative” nicht greifen, da gemäss der aktuellen Gesetzeslage KEIN SOZIALHILFEMISSBRAUCH festgestellt werden kann.
Ich hoffe, Sie erkennen endlich, dass Sie mit Ihrer Argumentation und Ihren Ansichten komplett auf dem Holzweg sind und auch dass ich mit meinem Post auch eine “strafbare Handlung” begünstigen soll.
Wenn Sie tatsächlich etwas Ändern wollen, dann dürfen Sie nicht einfach SOZIALHILFEMISSBRAUCH schreien, weil es in Ihren Augen eventuell so sein könnte – Da Sie selber ja auf Rechtsstaatlichkeit beharren, sollten Sie sich besser schlau machen bevor Sie einfach einen Zeitungsartikel kopieren und jedem mit dem Strafgesetzbuch drohen, der eine andere Meinung hat als Sie.
Ich wünsche Ihnen viel Spass beim lesen der relevanten Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Herzlichst, J. Wolf
PS: Ach übrigens – der “türkischstämmige Basler Polizist, der anscheinend Nachrichtendienste z.G. der Türkei Erdogans tätigte” ist aus dem Strafverfahren wegen “Nachrichtendienst” draussen [5]. Man konnte ihm nicht Nachweisen, dass er die abgefragten Informationen weitergeleitet habe. Einfach so als Hinweis, falls Sie diese Meldung noch nicht mitbekommen haben sollten – denn die Weltwoche publiziert so etwas ganz sicher nicht. Jedenfalls nicht, wenn sie nicht ein “Skandälchen” daraus basteln können.
[1] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a259
[2] https://www.skos.ch/skos-richtlinien/rechtsgrundlagen/kantonale-gesetze/
[3] https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/767?locale=de
[4] http://www.gr.be.ch/gr/de/index/hintergrund/hintergrund/wahl_und_zusammensetzung.html
–> SVP 49, FDP 17, BDP 13, EDU 5 Sitze = 84 Sitze
[5] https://telebasel.ch/2017/07/18/kein-tuerkenspitzel-den-reihen-der-basler-polizei/
Da haben Sie aber, Herr Wolf, ganz fleissig Spitzfindigkeiten hervorgekramt, die man anführen kann, um zu „beweisen“, dass der besagte Imam doch nur ein armer Schlucker und deshalb zu praktisch allem berechtigt ist. Und wie gesetzentsprechend er doch handelt. Und dass er auch moralisch gesehen unabdingbar Anspruch hat auf Sozialgelder die von jenen erarbeitet werden müssen, deren Ermordung er propagiert.
Zynischerweise läuft solche Hetze gegen die eigene Bevölkerung auch noch unter dem Titel „Menschenrechte“ oder „Toleranz“ oder „Rechtsgleichheit“ und was noch so an gutmenschlichen Worthülsen herumgeistert.
Dass ein Moslem nicht anders behandelt werden darf wie ein „Urschweizer“ hat seine Berechtigung. Die Frage ist: Wie würde wohl ein „Urschweizer“ behandelt, der zur Ermordung aller Muslime aufrufen würde und gleichzeitig verlangt, deren Einkommen und Vermögen zu enteignen um selbst davon leben zu können?
Sie würden wohl auch argumentieren, es sei in den Gesetzen „nichts vermerkt“, dass das Ziel der Sozialhilfe nicht auch die Versklavung Nicht-Islamgläubiger durch „tolerierte“ Mohammedaner beinhalten würde…
Hallo Herr Knall
Nein, das sind keine “Spitzfindigkeiten”, auch reine Rechtfertigung für diesen Imam und schon gar nicht ein “Beweis” dass diese Person “zu praktisch allem berechtigt ist”. Und auch die von Ihnen angeführten “gutmenschlichen Worthülsen” haben nichts damit zu tun.
Um was es in meiner Antwort geht, ist dass Herr Hottinger einmal mehr (und scheinbar auch Sie) keinen Unterschied macht zwischen den verschiedenen Gesetzen und Zuständigkeiten. Herr Hottinger ruft immer wieder nach “Rechtsstaatlichkeit”.
So sieht die Rechtsstaatlichkeit aus. Und nicht, dass der Staat das macht, was die lautesten Pöbler fordern (damit sind explizit NICHT Personen aus diesem Forum gemeint)!
Das Sozialhilfegesetz ist nicht dazu da, “nur Genehme Personen” zu unterstützen. Es findet keine Religions-, Gesinnungs- oder Genehmheits-Prüfung statt. Das Sozialhilfegesetz ist dazu da, um Menschen in Bedürftigkeit zu unterstützen. Ungeachtet von deren Herkunft, Einstellungen und Lebenswandel. Und ja – aus Sicht des Sozialhilfegesetzes darf der Bezüger auch ein Mörder, Hetzer und was auch immer sein. Denn dafür ist das Sozialhilfegesetz schlicht und einfach nicht zuständig!
Alle Kritikpunkte, die Sie, Herr Hottinger und auch ich dieser Person anlasten sind allesamt aus dem Strafgesetzbuch und dementsprechend sollte dieser Fall auch behandelt werden. Ja, es ist auch mir ein Rätsel, weshalb diese Person so lange diese unmenschlichen und verfassungsfeindlichen Reden ungestraft verbreiten durfte. Der NDB scheint es gewusst zu haben, hat die entsprechenden Informationen aber nicht weitergeleitet. Weshalb, ist aus meiner Sicht eine grosse Frage in diesem Fall.
Offensichtlich kommt aber inzwischen Bewegung (im typisch Schweizerischen Tempo) in den Fall hinein: Der Imam hat den Asylstatus verloren, der Kanton Bern wird die Niederlassungsbewilligung des Mannes überprüfen. [1]
Viele Grüsse – J.Wolf
[1] http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Allah–zerstoere-die-Juden–Christen-und-Hindus–11494703
Eine Gesellschaft, Herr Wolf, ist in keinem Fall verpflichtet, jemanden zu unterstützen, der sich zum Ziel setzt, diese Gesellschaft zu zerstören. Wenn jemand mit solcher Einstellung Sozialhilfe bezieht, so tut er dies zu Unrecht und ist ein Betrüger.
Eine Trennung von Gesellschaft und Recht ist, so wie Sie das hier vorturnen gar nicht möglich. Schliesslich besteht das Recht in Regeln, die eine Gesellschaft sich selber gibt und nicht umgekehrt.
Ihre abstruse Auslegung führt dann eben dazu, dass wir unsere Mörder zuerst noch jahrelang aus lauter Biedermann-Sozialheuchelei mit „menschenwürdigem“ Hängemattendasein ausstatten, bis diese dann finden, sie müssten ihre permanenten Ankündigungen von wegen „Dschihad gegen die Kafir“ zur „Bereicherung unserer Kultur“ mal ein Bisschen konkretisieren…
Ach, Herr Knall
Das schöne an unserem heutigen liberalen Rechtsstaat ist ja, dass so abstruse Meinungen wie die Ihre keinen Einfluss auf das Wirken des Staates an sich haben. Da können Sie noch so sehr die Meinung vertreten, dass “Eine Gesellschaft … in keinem Fall verpflichtet [ist], jemanden zu unterstützen, der sich zum Ziel setzt, diese Gesellschaft zu zerstören”.
Ich persönlich teile eine solche Absicht mit keiner Faser meines Körpers! Aber ich verstehe auch, dass das Sozialhilfegesetz keine Handhabe gegen solche Absichten bietet. Denn auch z.B. das Mehrwertsteuergesetz macht keine Unterschiede macht zwischen Katholischen, Reformierten und Islamischen Geschäften – und das ist auch gut so.
Nochmals: Für all das, was Sie an diesem Imam kritisieren (und ich tue das auch!), gibt es das richtige Werkzeug – das Strafgesetzbuch.
Und das ist überhaupt nicht meine persönliche Auslegung – Sie dürfen gerne einen kundigen Rechtsberater Ihrer Wahl dazu fragen. Er wird Ihnen genau den selben Sachverhalt darlegen wie ich es gemacht habe!
Das, was Sie fordern ist ein “Gesinnungs-Test” für Sozialhilfebezüger. Bloss – WER stellt die Kriterien für einen solchen “Test” auf? Welchen Inhalt hat ein solcher Test? Wird darin nach der Bäckerei im Dorf gefragt? Wie das Altglas entsorgt wird? Wer definiert, was die “richtige” Antwort ist? Und was passiert, wenn der “Sozialhilfe-Aspirant” die “falsche” Antwort gibt?
Ein solches Vorgehen ist diametral entfernt von dem, was unsere freiheitliche, Schweizer Gesellschaft ausmacht. Wie sie zu dem wurde was sie jetzt ist.
Denn in dem Staat, den SIE hier skizzieren würde ich nicht leben wollen. Und schon gar nicht, wenn SIE die Kriterien für das Wohl der Bevölkerung setzen würden.
Ich denke Herr Hottinger hat schon recht Herr Wolf, nämlich dass auch eine grosszügig Sozialgeld spendende Person hier hätte nachfragen müssen, ob er für die Predigten (Hasstiraden und Aufruf zu Gewalt und töten aller Nichtmuslime), sowie mehrere Reisli nach Mekka sich nicht auch bezahlen lässt und wie viel er sonst noch verdient. Auch seine Aufenthalte in fünf Sterne Hotels wären sicher einer strengen Überprüfung Wert.
Bei allen Anderen Sozialhilfebezügern wird ja auch nachgefragt, nämlich wenn Jemand drei mal pro Jahr in die Ferien reist, oder mit einem sehr teuren Auto herum fährt.
Insbesondere wenn schon strafrechtliche Untersuchungen laufen, ist dann vermehrte Aufmerksamkeit erforderlich.
Ich lese den Herr J. Wolf, wundere mich, bin überzeugt davon, (darf ich) dass Er von dem was Er schreibt, keine Ahnung hat.
Herr Wolf
Wenn Sie die Hasspredigten, Aufhetzung alle Andersgläubigen umzubringen (ein Straftatbestand) mit der Glaubensfreiheit und Rechtsgleichheit begründen, solange hat eine Diskussion mit Ihnen keinen Sinn mehr.
Kommen Sie bitte von Ihren Verblendungen wieder herunter.
@ J. Wolf
Würden Sie sich bitte auch an die Vimentis-Forumsregeln halten, indem Sie ihre Antworten auch als Antworten plazieren, und nicht immer als neue Beiträge.
Merci
Ich denke schon, dass ein Grossteil der Sozialhilfe missbräuchlich verwendet wird um die Klientel einiger Ideologen/Parteien zu finanzieren.
Nur noch ein kleiner Teil wird verwendet um Menschen in finanziellen und Lebenskrisen zu helfen wie es eigentlich angedacht wurde.
Die Sozialhilfe ist auch für viele zur Selbstbedienungskasse geworden, es werden Kriminelle, Terroristen, Kriegsverbrecher und Gewaltaufhetzer finanziert.
Dem Nachrichtendienst des Bundes (NBD) war offenbar bekannt, dass der Imam Abu Ramadan in der Bieler Al-Rahman-Moschee in seinen Predigten zu Gewalt gegen Andersgläubige aufrief. Weder der NDB noch die Stadt Biel haben ihm Einhalt geboten.
Allah solle Andersgläubige vernichten – dies war Inhalt seiner Gebete, wie Bernerzeitung.ch/Newsnet vorliegt. «Oh Allah, ich bitte dich… zerstöre die Juden, die Christen, die Hindus und die Russen und die Schiiten.» – Solche Zitate fordern laut Antirassismus-Gesetz, dass die Behörden eingreifen, wie Gerhard Fiolka, Rechtsprofessor an der Uni Freiburg, dem «Sonntagsblick» sagt. «Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, ein Verfahren zu eröffnen, wenn ihnen ein entsprechender Verdacht bekannt wird.»
Verfahren gefordert
Auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund sieht das so und fordert, «dass die Behörden da hart durchgreifen und die rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpfen, unter anderem mit einem Verfahren wegen Aufruf zur Gewalt.»
Auch Politiker reagieren mit der Forderung, den Imam zur Rechenschaft zu ziehen. Und manche gehen noch weiter: FDP-Ständerat Joachim Eder hofft laut «Sonntagsblick», dass mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz radikalen Predigern das Handwerk gelegt werden kann. Andernfalls müsse das Parlament nochmals über die Bücher.
Österreich will mehr Kontrolle
BDP-Fraktionschefin Rosmarie Quadranti denkt gar über eine staatliche Prüfung für Imame nach. In Österreich müssen diese schon heute Deutsch auf Maturniveau beherrschen.
Das Nachbarland versucht über die Kontrolle der Finanzierung von Moscheen sicherzustellen, dass muslimische Glaubensvorschriften dem Recht unterstellt sind. So dürfen Moscheen laut Gesetz nicht aus dem Ausland finanziert werden. Es bestand der Verdacht, dass viele islamische Organisationen Geld aus der Türkei erhalten würden. Die Behörden sollen laut «Sonntagsblick» nun mehr Befugnisse erhalten, die Finanzierung islamischer Einrichtungen zu prüfen.
Quelle: Bernerzeitung
Ich staune immer wieder, wie schwierig das Lesen zu sein scheint.
So auch im Umfeld dieses “Blogeintrages”, in dem versucht wird nachzuweisen, dass eine Person “krassen Missbrauch von Sozialhilfe-Geldern” begangen hat. Da wird ganz, ganz laut “Sozialhilfe-Missbrauch” geschrien, obwohl vermutlich nicht eine dieser Personen mit dem entsprechenden Gesetz vertraut ist.
Und auf der anderen Seite wird mir vorgeworfen beim Versuch, den Schweizer Rechtsstaat aufzuzeigen:
* Ich hätte fleissig Spitzfindigkeiten hervorgekramt
* Ich würde Hetze gegen Schweizer relativieren mit dem Argument der Religionsfreiheit
* Ich hätte eine “Biedermann-Sozialheuchelei” (was auch immer das ist – ich weiss es jedenfalls nicht)
* Ich hätte von dem was ich schreiben würde, keine Ahnung
* Ich würde diesen Hassprediger “in Schutz nehmen” – und das würde aufzeigen “welcher Ideologie Kind ich tatsächlich sei”
* Ich würde “Aufhetzung zu willkürlicher Gewalt und Tötung völlig unbeteiligter unschuldiger Zivilisten” als “durch die Religionsfreiheit … oder der Rechtsgleichheit abgedeckt” sehen.
* Ich würde wollen, dass es eine “Rechtsgleichheit zur willkürlichen Tötung” von unschuldigen Zivilisten gebe (was auch immer das sein soll…?)
* Ich würde mir erlauben “zum wiederholten mal … auch noch unter der ethischen Gürtellinie rein persönlich zu werden, vorsätzlich strafrechtsrelevant i.d. Öffentlichkeit bewusst herabzusetzen” (komische Satzstellung, aber lassen wir das…)
Und als Höhepunkt:
* Ich würde “Begünstigung einer strafbaren Handlung” begehen!
DAS IST ALLES __FALSCH__
____ Meine Position _____________________
Also nochmals zur Zusammenfassung, damit es alle schön lesen können.
Alle diese Aussagen habe ich übrigens auch schon in anderen Kommentaren abgegeben (das ist übrigens nachprüfbar, falls Sie mir nicht trauen!) – aber die Meute hat sich lieber auf Anderes gestürzt:
* Wofür dieser Imam steht ist absolut widerlich und abscheulich und nach meiner Meinung nach gehört umgehend ein Strafverfahren eingeleitet (falls es nicht schon ist) mit sofortiger Untersuchungshaft.
* Durch diese Straftaten sollte umgehend der Asyl-Status annulliert werden (wurde übrigens schon eingeleitet. Aber da die Schweizer Rechtsstaatlichkeit immer ein bisschen dauert, wird es wohl noch ein Weilchen dauern bis es wirklich soweit ist)
* Durch den Wegfall des Asyl-Status sollte auch eine Ausweisung möglich sein – immerhin war er ja bisher schon in verschiedenen Staaten unterwegs.
* Mir ist ein Rätsel, weshalb der NDB (der diese Informationen scheinbar schon länger hatte) kein Strafverfahren eingeleitet hat oder die Bieler Behörden wenigsten darüber informiert hat damit diese ein entsprechendes Verfahren eröffnet hätten.
____ Was ich schon immer versucht habe, mitzuteilen _____________________
So – und nachdem wir das (hoffentlich) geklärt haben:
* Für kriminelle Handlungen (und das liegt hier vor) gibt es das Strafgesetzbuch – für die Ausrichtung der Sozialhilfe gibt es das Sozialhilfegesetz. Und jedes davon hat seine Spezialität und kommt entweder bei Straftatbeständen oder bei Unbemittelten zum Einsatz. Aber nicht beide Gesetze bei beiden Themen.
* Nein, die Sozialhilfe wird nicht davon abhängig ausgerichtet ob jemand kriminell ist oder nicht
* Nein, die Sozialhilfe ist nicht abhängig davon, ob sich jemand integriert oder ob er gegen die Gesellschaft arbeitet.
* Nein, Sozialhilfemissbrauch liegt nicht dann vor, wenn die Schweizer Gastfreundschaft ausgenutzt wird
* Nein, Sozialhilfemissbrauch liegt auch dann nicht vor, wenn jemand 20 Jahre lang Gelder bezieht – sofern es im entsprechenden Gesetz nicht so steht (und das tut es nicht!).
* Nein, Sozialhilfemissbrauch liegt auch dann nicht vor, wenn ganz, ganz laut geschrieen wird.
* Und nochmals Nein, Sozialhilfemissbrauch liegt auch dann nicht vor, wenn die SVP das so gerne sehen möchte.
Sozialhilfemissbrauch liegt DANN vor, wenn jemand gemäss den gesetzlichen Kriterien eigentlich keinen Anspruch darauf hätte – sei es, weil er daneben noch arbeitet, über ein grösseres Vermögen verfügt, die Behörden absichtlich täuscht etc.
____ Zusammenfassung _____________________
Auch wenn ich Ihnen zum Thema “Sozialhilfemissbrauch” massiv entgegen gehalten habe – bei einigen Unterthemen stehe ich sehr wohl auf der Seite von Herrn Hottinger, Frau Stutz, Herrn Forestier, Herrn Nabulon und wie sie alle heissen. Diese Person ist für die Schweiz untragbar und für einmal pflichte ich sogar Herrn Amstutz bei, wenn er sagt “Wer zu Hass oder Gewalt aufruft, dem muss sofort die Aufenthaltsbewilligung entzogen und dessen Sozial-Hilfegelder müssen gestrichen werden.”
Aber sogar in diesem Statement spricht Herr Amstutz nirgends davon, dass diese Sozialhilfegelder “missbraucht” worden wären.
Aber ich bin genauso mit Frau Feri wenn sie sagt: “Die Sozialhilfe garantiere die Lebenssicherung. Man darf nicht aufgrund von Einzelfällen das ganze Sozialhilfesystem schwächen”. Das ist weder “nekrophiles” noch “kurzsichtig” – sondern einem reichen Staat wie der Schweiz einfach nur minimal anständig, wenn er auf diejenigen schaut, die (aus welchem Grund auch immer) nicht von der eigenen Hände Arbeit leben können.
Bitte lesen Sie die Posts GENAU und kleben nicht gleich an die Decke, nur weil jemand nicht gleich zu 100 Prozent Ihrer Meinung ist!
____ Abschluss _____________________
Als Abschluss möchte ich (nicht als gute Geste, sondern weil das auch meine Meinung zum Thema ist, resp. schon immer so war) noch Herrn Nabulon zitieren:
“Hören sie auf mit dem Banalen, Religionsfreiheit, Rechtsgleichheit, Rechtsmissbrauch. Menschen die solches Predigen haben mit einer Religion rein gar nichts zu tun.”
Genau – und da fallen auch hier in der Schweiz noch viel zu viele Menschen darauf rein: Nur weil jemand von Allah spricht und sich auf den Koran beruft ist er noch lange kein Moslem (auch wenn er und die Gesellschaft ihn so nennt) und nur weil jemand die Bibel zitiert und fleissig nach Jesus ruft ist er noch lange kein Christ (auch wenn er und die Gesellschaft ihn so nennt).
Ihr Gejammer, Herr Wolf, von wegen falsch verstanden worden zu sein und so, ist total überflüssig. Sie wurden schon richtig verstanden.
Was unter Biedermann-Sozialheuchelei, Spitzfindigkeiten und Tolerierung der Hetze gegen Schweizer zu verstehen ist, kann ja jedermann in Ihrem Abschnitt „Was ich schon immer versucht habe, mitzuteilen“ noch einmal nachlesen.
Herr J. Wolf,
Sie haben geschrieben, ich gehe mal davon aus, dass Sie auch nachgedacht haben, was Sie schreiben (darf als Leser da meine Zweifel anbringen), und nun wollen Sie was?
Es ist alles ganz anders und überhaupt?
Als Leser darf man hier reagieren, so wie man das Geschriebene von Ihnen empfindet.
Nun kommt die Betriebsanleitung, wie man das zu verstehen hätte, was Sie geschrieben haben? Es sei ja gar nicht so?
Ja wie denn?
Wissen Sie Herr Wolf,
wir leben in einer Zeit, in der Versucht wird, …ja eben…was versucht wird, dahinter bin ich noch nicht gekommen.
Was es bringt, so mit solchen Menschen umzugehen, die solche Gebete herrauslassen. Möglicher weise müsste man diesen Imam nach der Sharia beurteilen….
* Nein, die Sozialhilfe wird nicht davon abhängig ausgerichtet ob jemand kriminell ist oder nicht
falsch, ist jemand kriminell (Definition er ist verurteilt) sonst besteht nur der Verdacht, ..
und als verurteilter Krimineller sollte er in der Gefangenschaft sein, und dem entsprechend wird das Sozialgeld gekürzt / bis, es fällt weg.
Ist jemand Sozialhilfebezüger, verweilt für eine Operation und nachher für die Reha dort, wird das Sozialgeld um entsprechende Sätze gekürzt, da die Person sich nicht um die Nahrung kümmern muss…
Also Herr J. Wolf,
**Genau – und da fallen auch hier in der Schweiz noch viel zu viele Menschen darauf rein: Nur weil jemand von Allah spricht und sich auf den Koran beruft ist er noch lange kein Moslem (auch wenn er und die Gesellschaft ihn so nennt) und nur weil jemand die Bibel zitiert und fleissig nach Jesus ruft ist er noch lange kein Christ (auch wenn er und die Gesellschaft ihn so nennt).
Dann schützen wir so jemanden auch nicht mit dieser Religionsfreiheit, unter dem Deckmantel der alles sagen darf.
Es liegt an Uns, ob wir seinen Status als “Imam = Religionsmann” vom Islam akzeptieren, oder als normalen Anstifter zur Gewalt Menschen verachten…
Herr Wolf
Ich fürchte, Sie gehen immer noch auf den Leim und merken es einfach nicht.
“Das zuständige Migrationsamt will zum konkreten Fall nicht Stellung nehmen und verweist auf die Weisung bezüglich Massnahmenpraxis bei Sozialhilfeabhängigkeit. Darin ist festgehalten, dass die Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden kann, wenn ein Ausländer oder eine Person, für die dieser sorgen muss, auf Sozialhilfe angewiesen ist und der Widerruf verhältnismässig ist. Bei einer Niederlassungsbewilligung ist dies nur der Fall, wenn der Betroffene «dauerhaft und in erheblichem Mass» auf Sozialhilfe angewiesen ist und der Widerruf ebenfalls verhältnismässig ist.”
Bitte lesen Sie den Artikel den ich weiter oben verlinkt habe! Und erklären Sie uns dann nochmal, wieso dieser Hassprediger noch im Land sein darf. Und wie genau das mit dem Wiederruf und der Verhältnismäßigkeit funktioniert.
Es sind häufig Leute ohne Perspektiven, die in solche Hass-Communities abrutschen. Daher passt ein Sozialhilfebezüger gut ins Bild. Die beste Prävention ist also Perspektiven schaffen. Auf die eintreten, die am Boden liegen, hilft dagegen niemandem. Absurde Missbrauchs-Vorwürfe bringen erst recht nichts.
Mit Missbrauch hat der Fall nämlich nichts zu tun. Der Mann hat wie jeder andere das Recht auf Überlebenshilfe. Und die Zahl 600 000 klingt nach viel, ist aber auf 20 Jahre verteilt. 30 000 Franken im Jahr ist alles andere als luxuriös.
PS. damit es auch alle verstehen und mir nichts unterstellt wird. Aufruf zu Gewalt gehört selbstverständlich bestraft. Im Rahmen des Rechtstaats.
Nur damit auch ich es verstehen kann, Herr Pfister:
Sie sind also der Meinung, dass der Imam (der sich Vater des Ramadan nennt) keine Perspektiven hat, obschon er doch in seiner Funktion als „rechtgläubiger Religionsführer“ seinen Mitgläubigen die Perspektiven einer nach Vernichtung der Kafir reinen Muslimwelt verheisst?
Sie glauben also, dass dieser Vorbeter der Unterwerfung aller Nicht-Islamgläubigen am Boden liegt und dass seine von ihm als vernichtenswert eingestufte Opfer auf ihn eintreten würden, weil diese ihm bisher nur 600‘000 Franken für seine Wohlfahrt bezahlt haben, statt ihn endlich „luxuriös“ auszustatten?
**PS. damit es auch alle verstehen und mir nichts unterstellt wird. Aufruf zu Gewalt gehört selbstverständlich bestraft. Im Rahmen des Rechtstaats. **
Das dann schon, Herr Pfister?
Man muss ihnen nichts unterstellen, man muss nur lesen was sie schreiben…
Der Imam Abu Ramadan
hat in der Moschee in Biel für die Vernichtung von «Ungläubigen» gebetet. Die Behörden haben seinem Treiben zugesehen. Kein Wunder, Biel ist die Stadt mit der höchsten Anzahl Sozialhilfebezüger. Kein Wunder, auch er wurde über Jahre mit insgesamt 600’000 Franken Sozialgelder dafür “subventioniert”, von allen Steuerzahlern, die sich darin ergeben fast schon wie natürlich.
Das Migrationsamt (SEM) hat jetzt für einmal “pfefferscharf” seinen Asylstatus widerrufen, es ging wohl nicht mehr anders. Dies ist kein Einzelfall, es hat zunehmend Methode, sobald man näher hinschaut.
Dem Nachrichtendienst des Bundes (NBD) war offenbar bekannt, dass der Imam Abu Ramadan in der Bieler Al-Rahman-Moschee in seinen Predigten zu Gewalt gegen Andersgläubige aufrief. Weder der NDB noch die Stadt Biel haben ihm Einhalt geboten. Das ist eine Arbeitsverweigerung.
Wenigstens der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (dieses Volk, die Juden haben den Holocaust erst vor 70 Jahren erlitten, mit 6 Millionen ermordeten Juden-Menschen) fordert, «dass die Behörden da hart durchgreifen und die rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpfen, unter anderem mit einem Verfahren wegen Aufruf zur Gewalt.» Dies verlangt die Verfassung und das Strafgesetzbuch.
Quelle;
https://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/ndb-war-ueber-bieler-hassprediger-im-bild/story/11481954
Und dem Steuerzahler, die 600’000.- wieder zurück zahlen!!!
Auch Interessant: aus Deutschland
Helfer klagt: Ich bürgte für Flüchtlinge – doch „der Staat hat mich hintergangen“
Sie taten Gutes, doch am Ende kommt sie das sprichwörtlich teuer zu stehen: Menschen, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft finanziell unter die Arme griffen, damit diese auf legalem Weg zu Verwandten nach Deutschland kommen konnten. Doch anstatt nur für den staatlich zugesicherten Zeitraum zu bürgen, sollen die Helfer nun mehrere tausend Euro bezahlen.
Ins Leben gerufen wurde das humanitäre Hilfsprogramm 2013, noch vor der großen Flüchtlingswelle. Alle deutschen Bundesländer, außer Bayern, hatten damals für die Bürgschaften geworben.
Bundesländer profitierten von der Bürgschaft
Und das aus einem bestimmten Grund: Viele syrische Familien konnten den Nachzug ihrer Verwandten alleine nicht stemmen. Dazu gehören sämtliche Kosten für Einreise und Aufenthalt des Flüchtlings, wie zum Beispiel Flugtickets, Behördengebühren, Miete und Unterhalt. Indem Helfer mit der Bürgschaft einsprangen, sind den Ländern zunächst keine Kosten durch die Asylbewerber entstanden.
Einer der Helfer ist der hessische Grünen-Politiker Klaus-Dieter Grothe. Der Mediziner wollte verhindern, dass durch den Familiennachzug weitere Bürgerkriegsflüchtlinge die lebensgefährliche Flucht über den Seeweg wagen. Deshalb entschloss er sich 2013 zu bürgen. Gleiches taten Bekannte aus dem Flüchtlingshelferkreis, in dem Grothe aktiv ist.
„Wir haben mit einem Jahr Bürgschaft gerechnet“
„Die hessische Landesregierung hatte uns garantiert, dass die Bürgschaft für einen Flüchtling dann endet, sobald über seinen Asylantrag positiv entschieden wurde. Acht Wochen soll das dauern, haben die Behörden damals gesagt. Da uns aber klar war, dass das sehr optimistisch ist, haben wir und ich mit einem Jahr Bürgschaft gerechnet“, sagt Grothe im Gespräch mit FOCUS Online.
Doch es sollte anders kommen. Das Problem: Diese Versprechen hatten 2013 lediglich Behörden und Politiker auf Landesebene abgegeben. Der Bund will von solchen Zusagen offenbar nichts wissen: Am 6. August 2016 verschärfte die Bundesregierung die Regeln für den Zuzug nach Deutschland.
“Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus”, heißt es nun im Aufenthaltsgesetzes. Die Folge: Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, enden nach drei, die anderen nach fünf Jahren. Das heißt: Die Helfer müssen weiterhin für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge bürgen.
http://www​.focus.de/politik/deutschland/fluechtlingskrise-helfer-klagt-ich-buergte-fuer-fluechtlinge-doch-der-staat-hat-mich-hintergangen_id_7529579.html
Tja, solange der Staat sparen darf und der Tenor (lieber Geld für Staatsbürger als Ausländer ausgeben) klingt, solange ist doch der Staat froh, wenn sich andere kümmern …
Deshalb auch meine Stimme im Hinblick auf Steuereinnahmen und Sparmassnahmen: Entweder ist es eine Staatsaufgabe und um diese wahrzunehmen braucht er Geld (Tricks mit Gesetzesänderungen, Auslagerungen etc. um die Bilanz zu beschönigen gibt es!), es machen Private Firmen (kostet auch und diese sind eher gewinnorientiert) oder Bürger (dann ist die Last bei diesen).
Entsprechend sich wirklich möglichst gut absichern, weise wählen und abstimmen … Dies vor allem, wenn man den Tenor hört und die Richtung herausspüren/filtern kann …
So weit treiben es die Gutmenschen:
Fünfjährige landete in muslimischer Pflegefamilie
Ein Mädchen in London will nicht mehr zurück zur Pflegefamilie. Der Grund: Die Zieheltern sprechen Arabisch und verbieten ihm, eine Kette mit Kreuz zu tragen.
In Grossbritannien sorgt ein Fall für Aufsehen, bei dem ein fünfjähriges, christliches Mädchen bei einer muslimischen Pflegefamilie untergebracht wurde. Laut «Daily Mail» fordern mehrere britische Abgeordnete eine Untersuchung, weil die gebürtige Engländerin in einer Familie lebte, die kein Englisch spricht. Am Dienstag ist das Kind zu seiner leiblichen Familie zurückgebracht worden. Es lebt jetzt bei seiner Grossmutter, berichtet «The Sun».
Der Londoner Stadtteil Tower Hamlets hat den grössten Anteil an Muslimen in ganz Grossbritannien.
Das Mädchen, das getauft ist und nur Englisch spricht, sei in der Pflegefamilie gezwungen worden, seine Kette mit einem Kreuz abzulegen und sei aufgefordert worden, Arabisch zu lernen. In den vergangenen sechs Monaten habe das Kind in zwei verschiedenen muslimischen Haushalten gelebt, nachdem es im Londoner Stadtteil Tower Hamlets in Pflege gegeben worden war, berichtet der «Independent».
Ein Behördenaufseher habe berichtet, dass das Mädchen geweint und darum gebeten habe, nicht in die aktuelle Pflegefamilie zurückgeschickt zu werden, weil diese kein Englisch spreche. Ausserdem soll dem Kind seine Lieblingsspeise verweigert worden sein: Es durfte keine Spaghetti carbonara essen, weil das Gericht Schweinespeck enthält. Laut «Telegraph» trug die Mutter in der einen Pflegefamilie einen Niqab, in der anderen eine Burka.
Seiner leiblichen Mutter erzählte das Mädchen bei einem Besuch demnach, Weihnachten und Ostern seien «dumm» und europäische Frauen seien «dumm und trunksüchtig».
In der Pflegefamilie platziert wurde das Kind vom Bezirksrat von Tower Hamlets – gegen den Willen seiner eigenen Familie. Die Mutter des Mädchens sei entsetzt über die Auswahl der Pflegefamilie gewesen, so der «Independent». «Das ist ein fünfjähriges weisses Mädchen. Es wurde in diesem Land geboren, spricht Englisch als Muttersprache, liebt Fussball, hat einen britischen Pass und wurde in einer Kirche getauft», zitiert das Blatt einen Freund der Mutter.
Das Mädchen habe schon ein Trauma dadurch erlitten, dass es von seiner leiblichen Familie getrennt worden sei, so der Bekannte weiter. «Sie braucht eine Umgebung, in der sie sich sicher und geliebt fühlt. Stattdessen ist sie in einer Welt gefangen, in der sich alles fremd und ungewohnt anfühlt. Das ist für ein kleines Kind wirklich beängstigend.»
http://www.20min.ch/panorama/news/story/Fuenfjaehrige-landete-in–muslimischer-Pflegefamilie-30481153
Wann wird die KESB ähnliches tun ?
Es würde mich überhaupt nicht wundern, wenn solche „Unterbringungen“ in naher Zukunft unter dem Label der „Toleranz“, der „Religionsfreiheit“, der „Menschenwürde“, der „Rechtsgleichheit“ usw auch von unseren Behörden als politisch korrektes Kindswohl definiert wird.
Um zu belegen, wie strikt man gewillt ist den Gender-Mainstream „in sämtlichen Lebensbereichen“ durchzusetzen sind solche Fälle schon nur zu erwarten, weil damit Exempel statuiert werden können.
Am Anfang wird noch aufgeschrien, aber nach einer entsprechenden Gewöhnungszeit und verstärkten Propaganda-Indoktrinations-Projekten, wird auch das zum „allgemeinen Konsens“ erklärt.
So ging und geht es mit allen anderen Gender-Themen auch. Abtreibung, künstliche Befruchtung, Geschlechtsidentität, Homoehe, Homoadoptionsrecht, Sterbehilfe, Umvolkung, Weltobrigkeit… es geht auf allen Kanälen immer weiter, bis es die Menschen gar nicht mehr wahrnehmen können.
Was mir fehlt ist der Grund, dass das Mädchen in eine Pflegefamilie gesteckt wurde. Auch die Kriterien der Zuteilung fehlen mir. Weiss jemand mehr darüber? Wäre super! Denn so könnte ich mir ein vollständiges, besseres Bild machen.
Fest steht für mich, dass die Pflegefamilie gut ausgesucht werden muss (zum Wohle des Kindes und nicht Trauma auslösend) und es einen triftigen Grund haben muss, weshalb ein Kind in eine Pflegefamilie gesteckt werden muss (wenn auch bloss vorübergehend?).
Angenommen Sie könnten sich, Frau Sägesser, ein „besseres Bild“ machen und hätten die gesamten Fallakten zur Verfügung.
Welche denkbare Variante können Sie sich vorstellen, die einen „triftigen Grund“ dafür liefern würde, ein fünfjähriges, christliches Mädchen bei einer muslimischen Pflegefamilie unterzubringen die eine andere Sprache spricht, wo die „Pflegemutter“ ihre Rechtslosigkeit durch vollständige Verschleierung zelebriert und die der Meinung ist, alle anderen dem Kind bekannten Frauen seien dumm und trunksüchtig und die das Kind anscheinend auch zeitweise in andere extrem muslimische Familien zur Aufbewahrung gibt?
Na ja, Herr Knall. Varianten kann ich mir folgende vorstellen:
– Ev. stimmte die Erwartungshaltung seitens Familie des Kindes, seitens Pflegefamilie, seitens Kind und das Wohl des Kindes nicht?
– Ev. gab es eine Sprachbarriere und nicht zuletzt deshalb Missverständnisse?
- Ev. gab es wegen finanziellen Anreizen seitens Familie und Behörden inkl. Sparmassnahmen nicht vollständige oder gar unkorrekte Informationen?
– Ev. musste etwas sehr rasch gehen und man nahm sich deshalb nicht die notwendige Zeit?
Ev. haben Sie weitere Ideen? Wie auch immer … was immer und wo auch immer schief läuft hat wohl Gründe und aus diesen Fehlern sollte man lernen können und dürfen und entsprechend Abläufe (ggf. auch Gesetze, Regelungen etc.) anpassen können und dürfen.
Ach so, Frau Sägesser, „eventuell“ stimmte die Erwartungshaltung nicht, obschon das Kind explizit gegen seinen eigenen Willen und gegen den Willen seiner eigenen Familie in die Muslimfamilie fremdplatziert wurde.
Aha, und „eventuell“ gab es eine Sprachbarriere und nicht zuletzt deshalb „Missverständnisse obschon die Pflegefamilie die Sprache des Kindes und des Landes in dem sie wohnt gar nicht spricht und das Kind angehalten worden ist, halt Arabisch zu lernen.
Ja, ja, und eventuell gab es unkorrekte Informationen wegen finanziellen Anreizen, obschon man annehmen kann, dass die Pflegefamilie dieses humanitäre Pflegeangebot wohl nicht kostenlos „erbracht“ hat.
Ojeh, und eventuell musste es sehr rasch gehen, da ist es sicher besser man gibt das Kind erstmal in eine komplett kultur- religions- und sprachfremde Muslimfamilie.
Wahrlich, Frau Sägesser, das sind echt triftige Gründe für das Handeln der Behörden im Sinne des Kindswohls… Als weitere Idee, kommt mir nur noch in den Sinn, dass es wohl Leute mit genau dieser von Ihnen vertretenen Einstellung waren, die da entschieden haben.
Ach Herr Knall. Ich habe nirgends gelesen, dass das Kind zu unrecht in eine Pflegefamilie gesteckt wurde. Nur, dass der Match zwischen Kind und Pflegefamilie nicht stimmte. Sollte ich falsch liegen, zeigen Sie mir bitte mit Link und Text auf, dass das Kind zu unrecht weggenommen wurde -> jedenfalls lebt es zurzeit nicht bei den Eltern, sondern Grosseltern.
Solange es die PFZ gibt, können Sie sich bei Interesse mal für einen solchen Posten dort bewerben und zeigen wie man es besser macht. Jedenfalls fände ich es schön, wenn Sie mir Dinge nicht mehr unterstellen wie meine Einstellung “Leute mit genau dieser von Ihnen vertretenen Einstellung waren, die da entschieden haben”.
Ich habe nirgends behauptet, Frau Sägesser, das Kind sei „zu Unrecht“ in eine Pflegefamilie gesteckt worden. Diese Interpretation entspringt ausschliesslich Ihrer festgefahrenen Einstellung.
Aber das was Sie als „der Match zwischen Kind und Pflegefamilie“ bezeichnen, ist aus Sicht des Kindes wohl der entscheidende Punkt. Und dass dieser „Match“ stimmt, ist die absolut vordringliche Aufgabe einer solchen Kindeswegnehmerbehörde. Genau da versagt sie jedoch.
Nach gesundem Menschenempfinden kann ein solcher „Mismatch“ nur aus Absicht entstehen. Eben zur Verwirklichung besagter Genderideologie. Und dazu braucht es zwingend Leute mit entsprechender Einstellung…
Vor fünf Tagen habe ich das interessante Interwiev mit dem atheistischen Marokkanischen Asylanten Ghazzali gepostet.
Anbei nun eine interessante Analyse der Reaktionen darauf:
https://www.derbund.ch/schweiz/standard/der-blinde-fleck-der-linken/story/25198289
Tragisch, wie viele dem faschistischen Islamismus die Stange halten.
Von den Links-Grünen ist man es ja gewohnt, das sie in ihrer Ideologie alles Unterstützen was unsere Demokratie unterminiert und letztlich zerstört.
Der Artikel ist gut und die Aussagen von Ghazzali sind mit Sicherheit relevant, hört man doch von einigen Asylanten das gleiche, besonders die christlichen Syrer werden von den moslemischen Syrern gemoppt und gewalttätig angegangen, auch Kleinkindern werden angegangen.
Aber diese junge Frau, muss die Schweiz verlassen!
“Eine 17-Jährige aus Winterthur wird nach Montenegro ausgewiesen, weil ihre Mutter zu viel Sozialhilfe bezogen hat. Die junge Frau hat gerade eine Lehre angefangen.”
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Dzejla–17–muss-Schweiz-trotz-Lehrstelle-verlassen-16576816
Wenn es so läuft, hätten wir uns die 90000 Sozialhilfe und die Ausbildung dieses Mädchens def. auch gleich sparen können!
Da muss man was unternehmen. Frau Yvonne Feri SP, setzen Sie sich bitte für dieses Mädchen ein!
Oder sind Sie nur mit Hasspredigern die uns allen den Tod wünschen solidarisch?!
Ich finde es auch übertrieben, dass eine derart integrierte Person das Land verlassen muss – aber es ist leider typisch, dass hier wieder einmal alles miteinander vermixt wird.
Nur so zum klarstellen:
– Mädchen wohnt in Winterthur – Kanton Zürich
– Frau Feri ist aus dem Aargau
– Die Entscheidungsträger sind auf Kantonsebene
– Frau Feri ist in der Bundespolitik tätig
–> Falsche Ebene, falscher Kanton!
Frau Feri hat eine Aussage zum Thema Sozialhilfe gemacht und nicht zum Thema Islamismus
Aber ja – mixen Sie munter drauf los. Solange es nur Ihr Weltbild der nutzlosen Politiker stützt ist das ja alles in Ordnung…..!
Guten Tag Frau Stutz
Eine gute Antwort auf die von Ihnen aufgeworfene Frage:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Integrierte-ausschaffen—aber-Kriminelle-nicht–23972976
Klar – für Sie ist das alles eine einzige graue Masse. “Ausländer” halt.
Aber wie Sie in diesem Artikel lesen können, ist das halt wie bei den Schweizern: Es gibt nicht “DEN Schweizer” – sondern ganz viele verschiede Schweizer. Und so gibt es auch nicht “DEN Ausländer” – sondern viele verschiedene Kategorien von Ausländern.
Aber ich habe eine gute Nachricht: SIE können sich für Dzejla Ledinic einsetzen! Zwar nicht direkt, sondern indirekt:
* Indem Sie sich gegen die wirtschaftsfeindliche “Schengen-Austritts-Initiative” aussprechen
* Indem Sie sich gegen die menschenfeindliche “Schweizer Recht zuerst”-Initiative aussprechen
* Indem Sie kein grosses Theater machen, sollte dereinst Montenegro in die EU wollen und darum auch die Personenfreizügigkeit auf diesen Staat ausgeweitet werden soll.
Viele Grüsse – J. Wolf
Och, Herr Wolf
Imam Abu Ramadan lebt im Kanton Biel! Das hat Frau Feri AG nicht dran gehindert, sich für Ihn auszusprechen. Und um Sozialhilfe geht’s übrigens in beiden Fällen!
Aber scho klar, Sie reagieren genau so wie Jaqueline Fehr! (SP Kant. ZH) Angriff ist halt immer noch die beste Verteidigung, wenn man keine echten Argumente hat.
Aber nur weill ihr lauter schreit und um euch schlagt, wird’s im Fall nicht wahrer!
Übrigens, ist Ihnen in dem Beitrag im 20 Minuten den Sie hier verlinkt haben, eigentlich nichts aufgefallen? So von wegen einfach alle Ausländer… für mich zeichnet sich da ein relativ klares Bild ab… bei Jenen, die wir nicht ausschaffen können. (Als gäbe es keine Fallschirme und Unfälle) Drum Montenegro, nie im Leben!!! Dan wandere ich auch nach Polen aus!
Ah ja, das mit dem “laut herumschreien” kann man auch anders sehen. Aber ja, nur durch das laute Wiederholen wird eine Phrase nicht wahrer. So z.B. die, dass “Frau Feri AG” sich für den Imam ausgesprochen habe. Sie hat sich zum Sozialhilfesystem geäussert und dass es nicht zielführend sei, solche Menschen “auf die Strasse zu stellen”. Das hat nichts damit zu tun dass man sich für diesen einen Menschen einsetzt.
Und zudem ist Frau Feri vor allem deshalb in diesem Artikel erwähnt, weil sie von den Journalisten dazu befragt wurde. Hätte sie bei einer solchen Anfrage nichts dazu gesagt, wäre das wiederum negativ ausgelegt worden von Ihnen. Was Frau Fehr gesagt hat ist mir nicht bekannt – aber Ihnen geht es ja sowieso nur darum, sich in irgendwelchen Zitaten in den Meinung bestärkt zu sehen, dass diese Politiker nichts taugen würden.
Aber vielleicht finden Sie ja einen kompetenten Politiker aus dem “Kanton Biel”, der wirklich etwas gescheites dazu sagt – und vor allem – der das Gesagte auch im Rahmen unseres demokratischen Rechtsstaates umsetzt!!!
Fallschirme und Unfälle gehören übrigens nicht dazu!
Menschenfeindliche „Schweizer Recht zuerst Initiative“, Herr Wolf? Sie hat wohl das Rotkäppchen gebissen…!
Ich kann Ihnen versichern, dass es weltweit gesehen, wohl ein Riesensprung für die Freiheit der Menschen wäre, müssten sich alle dem Schweizer Recht unterziehen.
Aber für Sie und die Ihrermeinungseienden ist die Welt erst dann in Ordnung, wenn sie von Richtervertretern von Staaten wie Russland, Moldawien oder der Türkei gelenkt wird.
Bemühen Sie sich doch mal an den Waldrand Ihres „Anti-Schweiz-Meinungsgestrüpps“ damit Sie die Gelegenheit haben wieder den Überblick zu gewinnen.
Ja Frau Elsi Stutz, Herr Knall,
Sie treffen einmal mehr das Wesentliche auf den Punkt. Danke im Namen sicher auch einer Mehrheit User hier bei Vimentis, denen allen das Wohlergehen unserer Heimat, der schönen Schweiz noch am Herzen liegt.
Herr Wolf ist meiner Meinung nach ein (womöglich im Auftrage Dritter) gegen Bezahlung Verwirrung stiftender Troll um die wirklich interessierten Bürger primär auf ein Abstellgleis zu führen. Vorgegebene Zielrichtung: Damit das Wesentliche Kernthema jeweils dann gar nicht mehr zum Zuge kommt.
Jedenfalls ist er für mich je mehr denn je sicher ein eifriger “Schweiz-Basher”. Womöglich ist er Ausländer und somit auch mit dem Schweizer Gastrecht auch noch ärgsten Missbrauch treibend.
Sehr geehrter Herr Forestier
Gerne passe ich meine Antwort formal dem Niveau ihres letzten Beitrages an:
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Inhaltlich nicht!
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag!
Mit freundlichen Grüssen – J. Wolf
“Was Frau Fehr gesagt hat ist mir nicht bekannt – aber Ihnen geht es ja sowieso nur darum, sich in irgendwelchen Zitaten in den Meinung bestärkt zu sehen, dass diese Politiker nichts taugen würden.”
Ja Herr Wolf, meiner Meinung nach, taugt die Frau zum Kinderhütten aber selbst das nur bedingt! Und dafür brauche ich def. keine weiteren Bestätigungen mehr! Geschweige denn, Ihre Zustimmung……!
Jedoch, Ihre Reaktion auf:
“Herr Wolf ist meiner Meinung nach ein (womöglich im Auftrage Dritter) gegen Bezahlung Verwirrung stiftender Troll um die wirklich interessierten Bürger primär auf ein Abstellgleis zu führen. Vorgegebene Zielrichtung: Damit das Wesentliche Kernthema jeweils dann gar nicht mehr zum Zuge kommt. “
??? Was soll man davon halten? Ev. sind Sie auch eine Ziege aus dem Aargau, die sich im Wolfspelz versteckt?!
Europa: Dschihadisten nutzen Sozialsysteme aus
Während er Geld von den Schweizer Steuerzahlern nimmt, fordert Abu Ramadan, ein bekannter Salafist, die Einführung des Schariarechts in der Schweiz, und drängt Muslime dazu, Integration in die Schweizer Gesellschaft zu vermeiden. Zudem sagte er, dass Muslime, die in der Schweiz Verbrechen verübten, nicht nach Schweizer Gesetzen gerichtet werden dürften.
“Dieser Skandal ist so riesig, dass es schwer zu glauben ist. Imamen, die Hass auf Christen und Juden predigen und die Verkommenheit des Westens kritisieren, wird Asyl gewährt und sie leben komfortabel als Flüchtlinge mit Sozialleistungen. All dies mit der Komplizenschaft feiger und inkompetenter Behörden, die den untätigen und naiven Assistenten des Asyl- und Sozialsystems einen Freifahrtsschein geben”, sagt der Schweizer Bundesrat Adrian Amstutz.
Die Behörden in der schwedischen Stadt Lund schreckt das nicht: Sie haben ein Pilotprojekt gestartet, das darauf zielt, aus Syrien zurückkehrende schwedische Dschihadisten mit Wohnungen, Jobs, Bildung und anderer finanzieller Unterstützung zu versorgen – dem schwedischen Steuerzahler sei Dank.
Anjem Choudary, ein britischer Islamist, der eine Haftstrafe verbüßt, weil er zur Unterstützung des Islamischen Staates aufgerufen hatte, glaubt, Muslime hätten ein Recht auf Sozialleistungen, da diese eine Form der jizya darstellten, eine Steuer, die Nichtmuslimen in von Muslimen regierten Ländern auferlegt wird, als Erinnerung daran, dass Nichtmuslime den Muslimen allzeit unterstellt und ihnen zum Dienst verpflichtet seien. Er hatte 500.000 Pfund (550.000 Euro) an Sozialleistungen erhalten, die er als “Unterstützung für Dschihadsuchende” bezeichnete.
Quelle: Gatestone von Soeren Kern • 31. August 2017
Ein Iman erhält immer Geld von den Moscheenbesuchern für seine Freiwilligenarbeit. Dieses Geld hat er nicht deklariert, welches vom monatlichem Sozialhilfegeld abgezogen hätte werden sollen. Also alle die ihm hier noch das Recht zur Sozialhilfe zusprechen, er hat geklaut und wir lassen uns wie Idioten beklauen im Namen falsch verstandener Humanität. Es reicht – die passive Unterstützung in der islamischen Gemeinde hat er sicher. Es bleibt mir Ei soviel Naivität oft nur die Spuke im Hals stecken. Wann endlich handelt dieser Staat wieder im Interesse seines Volkes und des Christentums. Wisst ihr denn nicht, dass sie uns hassen und nur gebrauchen, da schon im Koran steht, dass am Schluss die ganze Erde islamisch sein wird.
Bekannte Kritikerin von Radikalen: Saïda Keller-Messahli, Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen
Sind die Aussagen von Abu Ramadan glaubwürdig?
Welchen Eindruck haben Sie von Abu Ramadan im Interview erhalten?
Seine Aussagen machen mich wütend. Er fährt eine für Islamisten typische Strategie: alles abstreiten, sich als Opfer darstellen und alle anderen als Lügner und Hassprediger bezeichnen wie die Übersetzer seines Zitats und die Journalisten, die ihn interviewt haben. Er probiert, den Spiess umzudrehen und sein Image wieder zurechtzurücken. Dass er in zwanzig Jahren keine Landessprache gelernt und keinen Job bekommen hat, soll nicht seine eigene Schuld sein, sondern die der Schweiz, die ihn als Muslim diskriminiert.
Finden Sie einige Aussagen auch glaubwürdig?
Nein, ich halte absolut nichts für glaubwürdig. Er sagt zum Beispiel, es gebe kein einziges muslimisches Land, in das er zurückgehen könne. Trotzdem ist er etliche Male nach Libyen und Saudiarabien gereist und vielleicht noch in andere Länder, von denen wir nichts wissen.
Frau Saïda Keller-Messahli ist hoch intelligent und kann schlussfolgern, sie lässt sich keinen “Bären” aufbinden. Solche Leute muss das Migrationsamt zu Rate ziehen, die sind ihr Geld mehr als Wert.
Ihre ganze Einschätzung:
https://bazonline.ch/schweiz/standard/er-faehrt-eine-fuer-islamisten-typische-strategie/story/10704215
Sozialhilfegelder und deren Missbrauch werden immer mehr zum Fass ohne Boden.
Für den AHV-Renter bleiben nach 50 Jahren Arbeit noch 70 Fränkli mehr p.M. übrig,
für bisherige gar nichts mehr.
Habt ihr schon gewählt, oder auch noch unentschlossen?
https://scontent.fzrh1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/21105443_10207669525174914_164059127573549654_n.jpg?oh=cd1f7bdaa381a352c32c5f5f7b66c6b2&oe=5A26E6B5
Es ist wirklich erstaunlich wie viele – fast die Hälfte – der Schweizer/Innen das Verhalten dieses Hasspredigers sowie seiner Frau (Kopftuch findet keine Arbeit) absegnen, wie die von unserer Arbeit Hände leben, Sozialhilfe Empfänger über Jahrzehnte es sich i.d. Schweiz wohlergehen lassen. Ihrer SP-Grüne Traumtänzer & Wohltäter akzeptieren, gar befürworten dies immer noch.
Und wo bitte ist es am Glaubwürdigsten wenn nicht von einem der selber Moslem ist, denn er scheint offensichtlich die Wahrheit zu sagen. Endlich spricht jemand Klartext, der wäre als Sekretär von Frau Sommaruga von Vorteil, 1. Wahl zum Wohle der Inländer.
Was für ein intelligenter Mensch, und dazu auch noch mutig, (muss ja immer damit rechnen ermordet zu werden). Einfach toll, dieser Mann, er hat meine ganze Hochachtung.
Die Korrektheit der deutschen Untertitel wurde von einem Ägypter bestätigt.
https://www.youtube.com/watch?v=VsqNcTyAlc0&feature=share
45 % der Vimentis Forumsteilnehmer/Innen finden Sozialmissbrauch anscheinend völlig i.O.!?!
«Die Sozialhilfe zieht Jihadisten an»
Ihr grosszügiges Sozialhilfesystem mache die Schweiz zur idealen Basis für radikale Extremisten. Das sagt Thomas Kessler, der die Islamistenszene kennt und im Kampf gegen die Radikalisierung engagiert ist.
U.A. ist Herr Kessler der Auffassung:
Heute leben verurteilte Islamisten nach verbüsster Strafe von der Sozialhilfe – so wie die Mehrheit der Gefährder, die die Behörden auf dem Radar haben.
Ja, das zeigen die Analysen der Bundesanwaltschaft. In radikalislamischen Kreisen gilt die Sozialhilfe als sichere Ressourcenquelle, die ausreichend Zeit und Geld garantiert. Jihadisten nutzen das für ihre Zwecke aus.
Das heisst: Sie wählen den Schweizer Sozialstaat gezielt aus.
Natürlich. Islamisten sind international bestens vernetzt. Sie wissen genau, wo sich mit wenig Aufwand viel Ressourcen generieren lassen. Das ist heute vorab in der Schweiz und noch in einigen nordischen Ländern der Fall. Jihadisten missbrauchen unser Sozialsystem – und die Schweiz als logistische Basis für ihren Extremismus. Das darf nicht länger sein, hier müssen wir schnellstens nachbessern.
https://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/die-sozialhilfe-zieht-jihadisten-an/story/26146695
Drei Leser die sagen interessantes aus, was man aber in Bern kaum z.K. nimmt:
Heinz Huber
Der Titel: Sozialhilfe zieht Jihadisten an, sollte ergänzt werden mit:… und andere kriminelle Schmarotzer. Aber immerhin, die BernerZeitung publiziert das Interview mit Thomas Kessler. Kompliment. Noch vor einigen Monaten wäre das nicht möglich gewesen. Wurde doch von unseren Mainstreammedien jegliche kritische Aeusserung inbezug auf die Flüchtlings-und Asylindustrie todgeschwiegen.
Empfehlen (127)
willi mosimann
Guter Artikel, statt 9 Milliarden in Flugzeuge zu stecken sollte die oben erwähnten Mängel (Seit Jahren fehlen für die Abwehr rund 400 Fachleute im polizeilichen und im militärischen Bereich sowie rund 200 bei Nachrichtendienst und Grenzwache.) beseitigt werden. Die wahre Gefahr geht nicht von irgend einem Land in Europa aus das die CH angreifen will, die Gefahr befindet sich in den geschilderten Umgebungen.
Lovis De Saintmichel
“Grosszügige” (?) Sozialhilfe gibt es nur noch für Schweizer Bürger und für Ausländer, welche hier eine Zeitlang gearbeitet haben! Flüchtlinge erhalten Nothilfe und werden, auch zum Schutze unsere Wohnungsmarktes, in zentralen Einrichtungen untergebracht! Wer nicht asylberechtigt ist, wird zügig ausgeschafft – und nicht erst nach zwanzig Jahren! Wenn jemand behauptet, er wäre in seiner Heimat verfolgt und gefährdet, dann aber mehrmals pro Jahr genau dorthin reist um Hetztiraden zu verbreiten, verliert augenblicklich seinen Asylstatus und wird weggewiesen!
Empfehlen (63)
Herr Hottinger
Die 45% sind nicht “für Sozialhilfemissbrauch” – sie sind nur gegen die niederträchtige Art wie Sie schreiben, ausgrenzen, alles in einen Topf werfen und gegen das populistische Ausblenden des Rechtsstaates.
Ein Missbrauch liegt dann vor, wenn das ein Gericht festgestellt hat und nicht dann, wenn ein Herr aus der Region Basel laut herumschreit!
“Ein Missbrauch liegt dann vor, wenn das ein Gericht festgestellt hat und nicht dann, wenn ein Herr aus der Region Basel laut herumschreit!”
Also wo kein Kläger da kein Richter, ergo auch kein Missbrauch?! Wenn ein bekennender Islamist über Jahrzehnte, keinen Fuss auf den Boden bringt, sich nicht mal im Ansatz integrieren will, gar noch zu Gott betet uns Ungläubige zu vernichten und sich keine Behörde daran stört, dann ist das Missbrauch!!! Unser Vertrauen unsere Gutmütigkeit unsere Hilfsbereitschaft, wird schamlos ausgenützt. Dies können solch schamlose Individien nur, mit der Unterstützung unserer Behörden! Sprich, ebenso scham- und skrupelloser Staatsangestellten.
Und wenn dann noch argumentiert wird, man müsse solchem Abschaum halt einfach nur Perspektiven bieten und diese Menschen besser integrieren, dann schlägt das dem Fass einfach den Boden aus! Damit entzieht man sich der Verantwortung und schiebt den schwarzen Peter genau jenen zu, deren Vertrauen man jahrelang missbraucht hat!
Ein perfides Spiel, dass in hässlichen Bildern enden wird….