1. Sonstiges

Lenkungsabgaben haben ihre Berechtigung

Der Aar­gauer Na­tio­nal­rat Hansjörg Knecht ver­langt in einem Vor­sto­ss, dass alle vom Bund er­ho­be­nen Ver­brauchs­steu­ern,​ aber auch Ab­ga­ben und Gebühren von der Mehr­wert­steuer be­freit wer­den. Beim Bund hätte dies al­leine im Jahr 2013 bei der Ta­bak­steuer Min­der­ein­nah­men von 184 Mil­lio­nen Fran­ken be­wirkt. Wei­tere bürgerliche Nationalräte aus dem Aar­gau können die­sem Vor­schlag, so lesen wir es in der Aar­gauer Zei­tung, schein­bar po­si­ti­ves ab­ge­win­nen. Im Ge­gen­satz zu mir, die ich die­sen Vor­stoss unverständlich fin­de. Warum?

Die Verbrauchssteuer wird in der Schweiz auf einzelne Waren und Dienstleistungen getätigt und ist bei uns eine sogenannte Lenkungssteuer. Zum Bsp. auf Grund von gesundheitsschädigend​er Wirkung, präventiver Bemühungen oder als Schutz für die Umwelt haben diese Abgaben ihren Sinn. Berücksichtigen muss man, dass die Präventionsbemühungen​ gerade mit höheren Steuern ihre Wirkung haben. Es darf auch nicht in einer Zeit, wo es darum geht, die Mehrwertsteuer auf Grund der absehbaren Lücke bei der AHV zu erhöhen, dieser noch Geld entnommen wird. Vorallem auf Gütern, wie zum Beispiel dem Tabak, die ganz bestimmt der Mehrwertsteuer unterstehen sollen.

Genug ist genug, so steht’s im Vorstoss von Hansjörg Knecht und das gleiche kann ich als Antwort auf seinen Inhalt zurückgeben. Den Tatsachen in die Augen sehen, dies wäre mein Wunsch. Ohne CO2-Lenkungsabgaben wären wir mit der Tatsache, auf erneuerbare Energien umzusatteln, noch um einiges weniger weit. Oder die Kosten des Alkoholmissbrauchs rechnet man mit 4,2 Milliarden jährlich, diese Kosten bezahlen auch alle zusammen. Eine Verbrauchssteuer wie eine Mehrwertsteuer auf das gleiche Gut ist somit gerechtfertigt. Der Vorstoss ist erst eingereicht und ich bin überzeugt, der Bundesrat wird diesbezüglich mit klarer ablehnender Haltung Stellung beziehen.

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