Streaming-Dienste wie Netflix, oneplus oder Sky unterliegen zurzeit keiner Investitionspflicht. Das neue Filmgesetz will dies ändern und Streaming-anbieter dazu verpflichten, 4 Prozent des in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in den Schweizer Film zu investieren. Ausserdem müssen die Streamingdienste neu mindestens 30 Prozent europäische Filme ins Angebot aufnehmen.

Ausgangslage

Die sprachregionalen Märkte für Filme in der Schweiz sind sehr klein, weshalb die Schweizer Filmindustrie nicht aus eigener Kraft bestehen kann. Daher unterstützen Bund, Kantone, Gemeinden und die SRG das heimische Filmschaffen mit jährlich weit über 100 Millionen Franken. Seit 2007 kennen private inländische Fernsehsender zudem eine Investitionspflicht in den Schweizer Film in der Höhe von 4 Prozent ihres Umsatzes.

Da Filme und Serien heute immer öfter über Streamingplattformen konsumiert werden, steigt auch deren Bedeutung für Schweizer Filmemacher. Deshalb haben auch schon andere Länder für Streaminganbieter eine Abgaben- oder Investitionspflicht in die heimische Produktion eingeführt. In Frankreich etwa beträgt die Abgabe 26 Prozent, allerdings gibt es auch Länder wie England, welche komplett auf eine Abgabe verzichten. Die Fernsehsender in der Schweiz und in Europa hingegen sind seit 1993 verpflichtet, mindestens zur Hälfte Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden.

Nicht eingefärbt: weder Investitions- noch Abgabepflicht oder keine Angaben (Bundeskanzlei, 2022)
Was wird geändert?

Inländische als auch ausländische Streamingdienste sollen künftig ebenfalls wie die Fernsehsender 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren. Die Streamingdienste können sich zur Erfüllung der Abgabe in der Höhe von 4 Prozent direkt an Schweizer Produktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe an die Schweizerische Filmförderung bezahlen.

Diese Abgabepflicht gilt neu auch für ausländische Fernsehsender mit gezielten Werbeblöcken für das Schweizer Publikum. Durch das neue Filmgesetz würden nach Schätzungen des Bundesrates zusätzlichen Einnahmen in der Höhe von 18 Millionen Franken erzielt.

Auswirkungen

Das neue Gesetz will die Schweizer Filmbranche unterstützen und auch im Kontext von Streamingplattformen eine Vielfalt des Angebots halten. Mit dem Gesetz würde die Branche mit ungefähr 18 Millionen Franken unterstützt. Die neue Investitionspflicht bedeutet für die Streaminganbieter eine höhere Abgabelast, mit unklaren Folgen. Die vorgeschlagene Quote hingegen wird gemäss der NZZ voraussichtlich wenig Folgen für europäische Produktionen haben, da in der EU bereits eine Quote von 30 Prozent gilt und das Angebot deshalb schon lange angepasst wurde.

Argumente der Befürworter

Bundesrat und Parlament unterstützen die Änderung des Filmgesetzes. Sie argumentieren, dass somit die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten beseitigt werde.

Die Investitionspflicht sorge dafür, dass ein Teil der in der Schweiz erzielten Umsätze im Land bleibe und die Filmindustrie unterstütze. Damit würden Arbeitsplätze geschaffen, und das lokale Gewerbe profitiere. Dies habe weitere positive Auswirkungen, etwa auf den Tourismus.

Die Quote von 30 Prozent europäischer Produktionen sei im Vergleich zu derjenigen von 50 Prozent bei den Fernsehsendern massvoll und zudem angepasst an die Quote der EU.

Die Investitionspflicht wirke sich zudem nur unwahrscheinlich auf die Preise für das Streaming aus, da selbst in Ländern mit sehr hohen Ansätzen kein Zusammenhang zwischen Regulierung und Preisen festgestellt werden könne. Die Anbieter würden sogar davon profitieren, da sie interessante Filme und Serien erhalten.

Argumente der Gegner

Das Referendumskomitee bezeichnet die Investitionspflicht als nicht zielführende Zwangsabgabe.

Die Quote von 30 Prozent europäischer Filme müsste keine Qualitätsvorgaben erfüllen, sondern schränke lediglich die Freiheit der Medienkonsumierenden ein. Denn internationale Filmangebote aus anderen Kontinenten hätten das Nachsehen und erhielten weniger Platz in den Filmkatalogen. Dies schade der Vielfalt, insbesondere da die europäische Filmkultur anderen Filmkulturen nicht überlegen sei.

Die Schweizer Filmschaffenden würden heute bereits mit weit über 100 Millionen Franken pro Jahr subventioniert, womit sich eine Sondersteuer nicht rechtfertigen liesse. Kaum ein anderes europäisches Land kenne so hohe Verpflichtungen.

Die Investitionspflicht und Quote würden einen krassen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen und könnte als gefährlicher Präzedenzfall für andere Akteure wie etwa Musik-Streaminganbieter dienen.


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Lex Netflix – Änderung des Filmgesetzes

Quellen

Bundesrat (2022). Erläuterungen des Bundesrates – Volksabstimmung vom 15.05.2022. Gefunden am 14. April unter https://www.admin.ch/dam/gov/de/Dokumentation/Abstimmungen/Mai22/DE_Abstimmungsbroschuere_15-05-2022_de.pdf.download.pdf/DE_Abstimmungsbroschuere_15-05-2022_de.pdf

Bundeskanzlei (2022). Präzisierung zu einer Karte in den Abstimmungserläuterungen zur Änderung des Filmgesetzes. Gefunden am 17. April 2022 unter https://www.admin.ch/dam/gov/de/Dokumentation/Abstimmungen/Mai22/Pr%C3%A4zisierung%20AE%20Filmgesetz%20DE.pdf.download.pdf/Pr%C3%A4zisierung%20AE%20Filmgesetz%20DE.pdf

Filmgesetz Nein (2022). Argumente. Gefunden am 17. April 2022 unter https://filmgesetznein.ch/argumente/

JA zum Filmgesetz (2022). Argumentarium. Gefunden am 17. April 2022 unter https://www.ja-zum-filmgesetz.ch/argumente/

NZZ (2022). Die «Lex Netflix» auf einen Blick. Gefunden am 16. April 2022 unter https://www.nzz.ch/schweiz/abstimmung-die-lex-netflix-auf-einen-blick-ld.1677884

 

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