1. Wirtschaft

„Lex USA“ – ein Trauerspiel in vier Akten

Der plötzlich auf­ge­tischte Bank­da­ten-Deal mit den USA stand im Mit­tel­punkt des me­dia­len In­ter­es­sens der Sommersession.

Auch nach dem de­fi­ni­ti­ven Nein des Na­tio­nal­ra­tes zum so­ge­nann­ten Bank­da­ten-Deal mit der USA – in der Amtss­pra­che spricht man vom „Dringlichen Ge­setz über Mass­nah­men zur Er­leich­te­rung der Be­rei­ni­gung des Steu­er­streits der Schwei­zer Ban­ken mit den Ver­ei­nig­ten Staaten“ – herrscht in wei­ten Krei­sen der Po­li­tik und der Ban­ken­welt nach wie vor grosse Ver­un­si­che­rung. Wie konnte es dazu kom­men? Es ist ein Trau­er­spiel in vier Akten.

1. Akt: Die Eidgenossenschaft ist erpressbar geworden

Bereits im Februar 2009 musste die UBS auf Anordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) 280 Bankdaten von amerikanischen Bürgern an die USA Steuerbehörde (IRS) liefern. Diese Aktion entstand unter massiver Druckausübung seitens der USA. Hätte die UBS besagte Daten von sich aus ausgehändigt, hätte sie sich nach Schweizer Recht strafbar gemacht und wäre in der Schweiz wegen Verletzung des Bankgeheimnisses angeklagt worden. Weil sie sich aber strikte weigerte, handelte die Finma gemäss Art. 26 des Bankengesetzes und verfügte die Auslieferung der geforderten Daten an die USA. Es gab warnende Stimmen – ich gehöre auch dazu – welche befürchteten, dass dieser Akt die Eidgenossenschaft in Zukunft erpressbar machen würde. Genau das ist nun mit dem neuen Fall in aller Härte eingetreten.

2. Akt: Staatsvertrag oder Gesetz?

Verschiedene​ Schweizer Banken übernehmen nach 2009 von den UBS in grossem Stil „schwarze“ USA-Kundengelder. Das geht nicht unbemerkt an den amerikanischen Steuer- und Justizbehörden vorbei. Seit mehr als zwei Jahren verhandelt nun die Schweiz mit den USA: Man sucht einen gangbaren Weg, damit die USA an die steuerrelevanten Daten ihrer Bürgern bei den Schweizer Banken gelangen. Die Verhandlungen geraten in eine Sackgasse. Man wird sich formal nicht einig, mit welchem rechtsverbindlichen Instrument die Sache geregelt werden kann. Zur Diskussion stehen ein „Memorandum of Understanding“ (zu Deutsch: Absichtserklärung), ein Staatsvertrag oder ein eidgenössisches Gesetz. Der Bundesrat entscheidet sich Ende Mai in letzter Minute für eine Gesetzesvorlage. Diese soll im dringlichen Verfahren während der Sommersession in beiden Kammern des Parlamentes beraten und verabschiedet werden. Daraufhin tritt völlig überraschend der Chefdiplomat der schweizerischen Verhandlungsdelegatio​n, Michael Ambühl von seinem Posten zurück.

3. Akt: Nationalrat sagt zweimal Nein

Der Bundesrat informiert anlässlich der sogenannten von Wattenwyl Gespräche am 17. Mai zum ersten Mal die Partei- und Fraktionspräsidenten über die Angelegenheit und zeichnet ein düsteres Bild. Die Existenz mehrerer Schweizer Banken sei ernsthaft gefährdet. Man geht davon aus, dass es sich bei der Lösung um einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den USA handeln würde. In der darauf folgenden Woche schwenkt der Bundesrat auf eine dringliche Gesetzesvorlage um. Diese unterbreitet er Ende Mai an die zuständige Kommission des Ständerates. 
Sie steht unter der Leitung des Luzerner CVP-Ständerats Konrad Graber. In einer fünfstündigen Nachtsitzung während der ersten Sessionswoche berät die Kommission die Vorlage und beschliesst ganz knapp, darauf einzutreten. Der Ständerat folgt seiner Kommission und verabschiedet das dringliche Gesetz zuhanden des Nationalrates.

Am Freitag der zweiten Sessionswoche tagt die nationalrätliche Kommission unter der Leitung von CVP-Nationalrat und Parteipräsident Christoph Darbellay. Nach einer kontroversen Diskussion beschliesst die Kommission, auf die Vorlage nicht einzutreten. Daraufhin folgt am Dienstag der dritten Sessionswoche eine lange und intensive Debatte im Nationalrat. SVP, FDP und SP lehnen die Vorlage ab. CVP, BDP, GLP und Grüne befürworten sie. In allen Fraktionen, ausser der BDP und GLP gibt es Parlamentarier, die sich gegen die Fraktionsmeinung stellen. Am Schluss der Debatte beschliesst der Nationalrat mit 126 zu 67 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf das Geschäft nicht einzutreten.

Nun geht die Vorlage an die vorberatende Kommission des Ständerates und an den Ständerat selber zurück. Dieser hält am Mittwochmorgen an seinem ersten Beschluss fest. Das Geschäft geht wieder an den Nationalrat.

Die vorberatende Kommission des Nationalrates tritt erneut zusammen. Auch sie ändert ihre Meinung nicht und empfiehlt ein zweites Mal „Nichteintreten“. Am Mittwochmittag bestätigt der Nationalrat mit 123 zu 63 Stimmen bei 4 Enthaltungen seinen ersten Beschluss. Er tritt auf die Vorlage nicht ein. Nationalratspräsident​in Maya Graf erklärt: „Nachdem unser Rat nun zweimal nicht auf die Vorlage eingetreten ist, ist die Ablehnung gemäss Artikel 95 des Parlamentsgesetzes endgültig. Die Vorlage wird somit von der Liste der hängigen Geschäfte gestrichen.“

4. Akt: Das Ende bleibt offen

Die Eidgenossenschaft, die betroffenen Banken und die USA nehmen Kenntnis vom Entscheid des Parlamentes. Dieses entschliesst sich, zum Entscheid des Parlaments eine offizielle Erklärung abzugeben. Darin anerkennt das Parlament die Notwendigkeit einer raschen Lösung und fordert den Bundesrat auf, seinen verfassungsmässigen und gesetzlichen Handlungsspielraum auszunützen, damit die Banken mit den US-Behörden kooperieren können. Weiter ist bisher nichts geschehen, von dem die offizielle Politik und die Öffentlichkeit Kenntnis hätten. Sicher ist nur eins: Der vierte Akt des Trauerspiels ist weder fertig geschrieben und schon gar nicht fertig gespielt. Fortsetzung folgt…

Fazit: Ein Akt des Misstrauens

Der Bundesrat war und ist zugegebenermassen in einer nicht zu beneidenden Situation. Trotzdem bleibt ein Unbehagen bestehen, und das in mehrfacher Hinsicht: In meiner nunmehr über zwanzigjährigen Politikerlaufbahn habe ich weder auf kantonaler als auch eidgenössischer Ebene eine derart selektive, konfuse Information und magere Dokumentation der Exekutive an die Legislative erlebt. Das war ein Akt des Misstrauens des Bundesrates vis-à-vis des Parlamentes.

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