In den Medien wird nicht zum ersten Mal von Schweinemastbetrieben berichtet, die den minimalsten Hygiene- und Tierschutzanforderungen nicht entsprechen. Im aktuellsten Fall soll ein St.Galler Schweinezüchter von 2007 bis 2009 total 15 Mastbetriebe geführt haben. Nur zwei davon waren mit dem Qualitätssiegel ‚Schweizer Fleisch’ ausgezeichnet.
Quälfleisch mit Qualitätssiegel
Gemäss Kantonstierarzt sei die Haltung und Pflege ‚unangemessen’ gewesen sein. So unangemessen, dass manche Tiere offenbar gelähmt waren, sich gegenseitig kannibalisierten und manche an der Lungenseuche EP litten. Gegen 20’000 Masttiere aus diesen Betrieben kamen über Schlachthöfe in Zürich, Basel und Bazenheid in den Handel. Offenbar alle mit dem Qualitätssiegel ‚Schweizer Fleisch’.
Gemäss der Medienberichterstattung beantragt der Verteidiger des Schweinezüchters einen Freispruch. Der Strafbestand des Betrugs könne nicht belegt werden, da es faktisch keinen Unterschied gäbe zwischen konventionellem Fleisch und Fleisch mit dem Label ‚Schweizer Fleisch’. Andere Vergehen seien mittlerweile verjährt. Am 22. September kommt der Fall im Kreisgericht See-Gaster zu Verhandlung.
Viele Geschädigte
Bei diesem wie bei anderen bekannt gewordenen ‚Schweinereien’ wird grosser Schaden angerichtet. Das erste Opfer ist dabei natürlich das Tierwohl. Man braucht kein Vegetarier zu sein, um solche Tierhaltungen abscheulich zu finden. Zum Zweiten die Abnehmerbetriebe. Diese können ihren Teil leisten durch eine Verbesserung ihres Label-Kontrollsystems. Zum Dritten die Konsumenten. Wenn beim Fleischkauf der Preis doch das einzig verlässliche Kriterium bleibt, warum dann nicht gleich ganz billig im Ausland einkaufen. Und zum Vierten jene Schweizer Bauernbetriebe, die sich an die geltenden Vorschriften halten.
Weitere Informationen im St.Galler Tagblatt
Im Rahmen einer InterpellationEine Interpellation ist ein parlamentarischer Vorstoss, d.h.... habe ich der St.Galler Regierung folgende Fragen gestellt:
- Wie stellt sich die Regierung dazu, dass es im aktuellen Fall zwischen der Aufdeckung der Missstände und der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft sechs Jahre dauerte?
- Welche Möglichkeiten gibt es, solche Verfahren in Zukunft zu beschleunigen?
- Stehen dem Kantonstierarzt ausreichende personelle Ressourcen zur Verfügung, um für eine glaubwürdige Kontrolle der Tiermastbetriebe zu sorgen?
- Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, das Vertrauen in ‚Schweizer Fleisch’ aus der St.Galler Landwirtschaft wieder herzustellen?
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Kommentare anzeigen Hide commentsHeute wurde das Urteil publik: Der Schweinemäster wird mangels Beweisen vom Betrug freigesprochen. Für die Tierquälerei wurde er zu 20 Tagessätzen zu 110 Franken verurteilt. Bedingt! Nicht zu fassen!