Mehr- oder weniger Mehrwertabgaben – und was tun damit?
von David Jenny Mitglied des Grossen Rates BS
Wer durch raumplanerische Massnahmen (Umzonungen, Aufzonungen) erheblich bevorteilt wird, schuldet eine Abgabe von mindestens 20% des Planungsvorteiles. Dies schreibt das Raumplanungsrecht des Bundes vor, das nun endlich von allen Kantonen umzusetzen ist. Unser Kanton erhebt schon seit Jahrzehnten eine Abgabe von 50% des Bodenmehrwerts. Der Ertrag aus Mehrwertabgaben darf nicht frei verwendet werden, einerseits dient er zur Entschädigung von planerischen Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, andererseits wird er für gewisse raumplanerische Massnahmen verwendet.
Der Regierungsrat hat seinen Entwurf zu einer Revision der Mehrwertabgabe anfangs Juli in VernehmlassungDie Vernehmlassung ist eine Phase im schweizerischen Gesetzg... gesetzt. Er schlägt einerseits, auch als Reaktion auf parlamentarische Vorstösse, eine Ausweitung der Zweckbindung des Mehrwertabgabefonds vor, andererseits werden Regeln für die Berechnung der Abgabe, für die Anrechenbarkeit von gewissen Planungsaufwendungen und die Einführung eines Sockelfreibetrages von CHF 10’000 vorgeschlagen.
In ihrer VernehmlassungDie Vernehmlassung ist eine Phase im schweizerischen Gesetzg... legte die Basler FDP Wert darauf, dass mit der Ausgestaltung der Mehrwertabgabe nicht “falsche” Anreize zu gewissen Umzonungen geschaffen werden, es soll kein Druck auf Industriezonen gemacht werden. Einer massvollen Ausweitung der Zweckbindung wird zugestimmt, so sollen zukünftig auch urbane Freiräume und an die Stadt angrenzende Grün- und Freiräume wie der Margarethenpark gefördert werden. Abgelehnt wird eine Finanzierung von Erschliessungsmassnahmen durch öffentliche Verkehrsmittel. Eine Sonderfinanzierung derartiger Massnahmen ist nicht angezeigt. Der Basler Mehrwertabgabefonds ist prall gefüllt, zurzeit mit etwa 50 Mio. CHF. Es besteht das Potential, den Abgabesatz deutlich zu reduzieren, sodass Basel-Stadt seine Standortqualitäten nicht durch eine unnötig hohe Abgabe schwächt. Der Grosse Rat hat leider kürzlich einen entsprechenden Vorstoss knapp nicht überwiesen, die Beratung der regierungsrätlichen Vorlage wird aber Gelegenheit bieten, auf eine substantielle Senkung hinzuwirken. Und wenn die Wahlen “richtig” herauskommen, wird dies gelingen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie gesetzliche Mehrwertabschöpfung muss in jedem Fall umgesetzt werden, Herr Jenny.
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