Masseneinwanderungsinitiative: Der Schweizer Vorrang und wie er umgesetzt werden muss.
Der Initiativtext besagte unter anderem:
3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen.
In der Schweiz sind weit über eine Million ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ... auf Stellensuche. Es sind dies Arbeitslose die stempeln, Fürsorgebezüger die ausgesteuert sind (davon viele über 50-jährige, die durch Ausländer ersetzt wurden), Behinderte denen man die RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... gestrichen hatte oder noch wird (17‘500 Invalide), sowie solche, die trotz Behinderung gar nicht in die IV aufgenommen wurden, working-poor-Arbeitende (davon viele Frauen), Personen die wegen Unterstützung in der Familie in keiner Statistik erwähnt werden, etc, etc. Und obwohl SECO und BSV mehrmals die ArbeitgeberBeim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung... aufgerufen haben, Inländer (z.B. Invalide) anzustellen, haben sich die Unternehmer darüber hinweg gesetzt und weiterhin einfach ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ... aus dem Ausland hereingeholt. So haben wir gemäss Bundesamt für Statistik an einigen Orten eine Jugendarbeitslosigkeit von 10% (z.B. Val de Travers) und weiterhin werden Jugendliche nach der Lehre von ihrem Lehrbetrieb nicht mehr weiter beschäftigt, da angeblich schlechter ausgebildet als Ausländer (ketzerische Frage: Wer bildet denn diese Jugendlichen anders aus als unsere ArbeitgeberBeim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung..., oder sind Lehrlinge nur billige Znünibuebe?). Und ebenfalls ein immer grösseres Problem stellen all die älteren Jahrgänge dar, die durch jüngere Ausländer ersetzt werden, da sie angeblich langsamer geworden sind. Die Städteinitiative hatte im vergangenen Bericht diesen Fürsorgebezügern ein eigenes Kapitel gewidmet.
Viele dieser von ArbeitslosigkeitAls arbeitslos bezeichnet man eine berufs- und arbeitsfähig... betroffenen haben der Masseneinwanderungsinitiative der SVP zum Durchbruch verholfen. Sie haben deshalb ein Recht darauf, bei der Umsetzung der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... gehört zu werden. Es geht nicht an, die Masseneinwanderung zum Beispiel lediglich über den Familiennachzug zu dezimieren. Denn dies würde auch die Wirtschaft treffen, da kaum hochqualifiziertes und hier fehlendes Personal ohne Familiennachzugsmöglichkeit im Ausland rekrutiert werden könnte. Nur noch schlecht qualifizierte Ausländer die in ihren Heimatländern keine Arbeit finden, würden zu uns kommen. Also solche ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ..., die wir hier bereits in genügender Anzahl haben. Hingegen ist die Einwanderung in Berufen zu unterbinden, wo Ausländer nur noch Arbeitsplatzkonkurrenz darstellen. Das ist zum Beispiel in vielen Berufen des Baunebengewerbes oder bei den kaufmännischen Berufen der Fall. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nach der Abstimmung mehrere EU-Parlamentarier mit Retorsionsmassnahmen gegenüber der Schweiz gedroht haben. Sollte die EU wirklich solche ergreifen, wird dies zu einer Verminderung der Arbeitsplätze führen. Dann müsste die Aufenthaltsbewilligung für Angehörige solcher Mitgliedstaaten die die Retorsionsmassnahmen unterstützen zurückgezogen werden, denn es gilt der Schweizer-Vorrang, das haben auch die EU-Mitgliedstaaten zu respektieren. Und ebenfalls sollten hier geborene Secondos und langjährige, gut integrierte Ausländer verständlicherweise nicht benachteiligt werden. Unabhängig davon kommt zum Beispiel das beste Pflegepersonal nicht aus den alten EU-Staaten die uns zum Teil jetzt drohen und auch Softwareingenieure rekrutiert sich zum Beispiel besser in Indien. Und hierzu auch noch ein Wort zum viel diskutierten Schweizer-Vorrang. Die Formulierung in der Masseneinwanderungsinitiative war richtig. Denn Inländer sind nicht nur Schweizer, sondern auch all diejenigen, die den Aufenthaltsstatus B (EU-B) erhalten. Es soll möglich sein, diesen das Aufenthaltsrecht zu entziehen wenn sie nur noch auf Kosten der Allgemeinheit leben oder ihre Heimatstaaten Retorsionsmassnahmen gegen die Schweiz ergreifen.
In diesem Sinne hoffe ich, dass auch all diejenigen bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative berücksichtigt werden, die aufgrund eigener oder Erfahrung im eigenen Umfeld Kenntnis von den schwerwiegenden Folgen der ArbeitslosigkeitAls arbeitslos bezeichnet man eine berufs- und arbeitsfähig... nehmen mussten und deshalb am Abstimmungssonntag der SVP-Masseneinwanderungsinitiative zum Durchbruch verholfen haben.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsIch bin absolut nicht der Meinung das man Ausländern die vielleicht Jahrzehnte in der Schweiz gelebt, gearbeitet und Steuern sowie in die Sozialkassen eingezahlt haben einfach die Aufenthaltserlaubnis entziehen sollte sobald sie nicht mehr für sich selbst aufkommen können.
Im Gegensatz zu oben angesprochener Idee, die einfach nur unfair ist, ist die Idee Ausländern das Aufenthaltsrecht zu entziehen wenn deren Heimatland Retorsionsmassnahmen beschliesst brandgefährlich. In meiner Firma sind wir zu neunt, vier Mitarbeiter haben einen Schweizer Pass. Der Chef und Eigentümer der Firma ist Italiener … würde man ihm die Aufenthaltsgenehmigung entziehen würde das Arbeitslosigkeit für 4 Schweizer bedeuten. Wenn sich dann solche oder ähnliche Situationen überall im Land ergäben könnte das eine richtige wirtschaftliche Katastrophe auslösen.
“würde man ihm die Aufenthaltsgenehmigung entziehen würde das Arbeitslosigkeit für 4 Schweizer bedeuten”
Also, wenn Ihr Patron seinen Lebensunterhalt nicht mehr bezahlen könnte, dann wären die 4 Schweizer aber schon vorher auf der Strasse…
…schlechtes Beispiel – oder?
Ihr Beispiel ist schlecht, Herr Stampfli. Es ging darum das Cristiano Safado Ausländern die Aufenthaltserlaubnis entziehen möchte deren Heimatländer “Retorsionsmassnahmen” ergreifen:
Zitat: “Es soll möglich sein, diesen das Aufenthaltsrecht zu entziehen wenn sie nur noch auf Kosten der Allgemeinheit leben ODER ihre Heimatstaaten Retorsionsmassnahmen gegen die Schweiz ergreifen.”
Sinngemäss: wenn die Italiener Stunk machen verlieren alle Italiener ihre Aufenthaltserlaubnis (incl. meines Chefs egal wie gut er seinen Lebensunterhalt bestreitet), Wenn die Deutschen Stunk machen alle Deutschen (unabhängig davon wie gut sie ihren Lebensunterhalt bestreiten).
Herr Wagner
Ich dachte immer, dass das Gastland eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt? Braucht es neuerdings eine Erlaubnis auszuwandern?
Herr Stampfli, ich habe keine Ahnung was Sie wollen. Wenn Herr Safado vorschlägt das man in der Schweiz wohnhaften Ausländern bestimmter, nicht genehmer Nationen die Aufenthaltsgenehmigung entziehen soll hat das doch nichts mit einer Erlaubnis zum Auswandern zu tun.
Frank Wagner
Lesen Sie doch bitte mal ganz genau, was ich geschrieben habe. Steht da in meiner Meinung nicht: Und ebenfalls sollten hier geborene Secondos und langjährige, gut integrierte Ausländer verständlicherweise nicht benachteiligt werden ??? Ja, und selbstverständlich sollten Ausländer, die hier Arbeitsplätze schaffen, auch nicht die Schweiz verlassen müssen. Unter Arbeitsplätze schaffen allerdings, verstehe ich nur Leute, die eine Firma gründen, Leute einstellen, und nicht CEOs, die hier nur ein grosses Maul führen, die Firma aushöhlen und danach die Geschäfte und die Arbeitsplätze in ihr Heimatland verlagern. Reconvillier lässt grüssen.
Ich habe genau gelesen was Sie geschrieben haben. Sie schrieben vom Entzug von Aufenthaltsrecht wenn man “von der Allgemeinheit” lebt. Ein ausgesteuerter italienischer Secondo gehört dazu wohl auch, oder?
Sie würden also tatsächlich alle Italiener ausweisen ausser jenen die eine Firma haben und Schweizer beschäftigen? Wenn Italien Retorsionsmassnahmen beschliessen würde? Da verlangen Sie aber ein gehöriges Mass Unsolidarität von den italienischen Chefs.
“Unabhängig davon kommt zum Beispiel das beste Pflegepersonal nicht aus den alten EU-Staaten die uns zum Teil jetzt drohen…”
Weiss Gott nicht, wenn man sieht wie aus dem einstig besten Spital der Schweiz, ein Zentralisierungsbunker mit immer mehr Deutschen gebastelt wurde.
Im weiteren hat man lieber Deutschen Geld hinterhergeworfen, welche gar ohne CH-Bewilligungen den Behinderten die Renten klauten:
http://www.derbund.ch/schweiz/standard/Wie-deutsche-IVGutachter-in-der-Schweiz-das-grosse-Geld-machen/story/12086652
und last but not least in den letzten Wochen wird gar versucht aus Behinderten Versuchskaninchen zu basteln/solche importierten Nazimethoden mit auf dem Rücken den Schwächsten zu Lasten der Allgemeinheit, sind eine reine Gemeinheit:
http://www.tagblatt.ch/aktuell/schweiz/schweiz-sda/Diskussion-um-Hirnscans-bei-IV;art253650,3673512
Im Gesundheits – und Sozailwesen braucht es hierzulande wieder vermehrt Personal mit Menschenverstand, statt hochstylisierte Akademiker, welche mit den Betroffenen spielen.
Die Schweiz hat genug Menschen (auch genug arbeitsloses Pflegepersonal), welche/s sicherlich bereit sind Pflegeberufe auszuüben, aber verständlicherweise nicht unter den gegebenen Umständen. Denke es ist nicht mal nur die Frage des Geldes, sondern zuweilen der verakademisierte, menschenunwürdige Umgang in diesen Bereichen.
Menschenverstand vor Massnahmen ist gefragt, mehr denn je!
Herr Safado, erlaube mir hiermit ein Editorial einzufügen, wie die SVP weitergehen will:
Klarer Rahmen für die Umsetzung des Verfassungsartikels
Das Volk hat entschieden. Bundesrat und Parlament wurden gestern beauftragt, zu einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung zurückzukehren. Der Rahmen für die nächsten politischen Schritte ist damit abgesteckt: Der Bundesrat hat mit der EU Neuverhandlungen über das Personenfreizügigkeitsabkommen aufzunehmen. Innenpolitisch sind rasch Gesetzesanpassungen an die Hand zu nehmen, welche eine Steuerung über Höchstzahlen und Kontingente ermöglichen, einen Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt statuieren und Ansprüche im Bereich des Aufenthalts, des Familiennachzugs sowie der Sozialleistungen sinnvoll beschränken. Die Initiative setzt klare Leitplanken zur Steuerung der Zuwanderung, die dem Gesetzgeber aber einen genügend grossen Handlungsspielraum bei der detaillierten Umsetzung lassen. Genau dies war die Absicht der Initianten.
Was bleibt vom zurückliegenden Abstimmungskampf? Viele seit längerem existierende und sich zuspitzende Probleme im Zusammenhang mit der ausser Kontrolle geratenen Zuwanderung wurden thematisiert und mussten letztlich vom Bundesrat, von der Politik, aber auch von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften als solche anerkannt werden. Hier rächte sich die teilweise irrationale Züge annehmende Überhöhung der Personenfreizügigkeit durch Wirtschaft und Behörden in den vergangenen Jahren. Eine weitere Erkenntnis: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, aber auch die Medien, liessen sich von einer massiven gegnerischen Kampagne nicht auf argumentative Nebengeleise führen. Es ging weder um die Abschottung der Schweiz noch um ein Plebiszit für oder gegen die SVP. Das gestrige Ergebnis zeigt auch einmal mehr eindrücklich, dass selbst fast unbegrenzte finanzielle Mittel keinen Abstimmungserfolg garantieren. Das Stimmvolk lässt sich nicht kaufen. Die Argumente sind wichtiger als das Geld.
Runter vom hohen Ross
An der Nase nehmen muss sich nach dem gestrigen Entscheid der Bundesrat, aber auch kantonale und kommunale Exekutiven. Ihr Engagement, direkt eingebunden in eine orchestrierte PR-Kampagne, schoss massiv über das Ziel hinaus und wurde von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht goutiert. Hier ist in Zukunft Mass halten angesagt, will der Bundesrat nicht weitere Glaubwürdigkeit verspielen.
Völlig an den Realitäten vorbei zielen jetzt Kommentare, welche die Schweiz an neuen Bruchlinien auseinanderdividieren wollen: da die ländlichen Hinterwäldler, dort die urbanen Aufgeschlossenen. Gerade solche Einschätzungen sind Ausdruck eines bei den politischen und wirtschaftlichen Eliten weit verbreiteten Dünkels, der den Blick auf real existierende Probleme verstellt und damit zur unausweichlichen Reaktion durch eine Mehrheit der Bevölkerung geführt haben.
Wie weiter?
Mit dem gestrigen Entscheid haben Volk und Stände die Verfassung geändert. Sie haben den Bundesrat und das Parlament als Exekutive und Legislative beauftragt, diesen Verfassungsauftrag umzusetzen. Die SVP wird ihren Beitrag zur Umsetzung der Initiative mit ihren Vertreterinnen und Vertretern im Bundesrat und im Parlament leisten.
Geradezu jämmerlich sind Forderungen wie jene, dass nun SVP-Vertreter in Brüssel verhandeln sollten. Das Parlament will der SVP seit Jahren nicht mehr Verantwortung im Bundesrat zugestehen und verwehrt ihr einen zweiten Sitz in der Landesregierung konsequent. Nun soll es die SVP plötzlich richten? Wenn die zuständigen Bundesräte die Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU nicht führen wollen oder können, dann sollen sie zurücktreten.
Auch hängt die innenpolitische Umsetzung des seit gestern geltenden Verfassungsauftrages nicht von den Reaktionen der EU ab. Dass diese in einer ersten Phase geharnischt ausfallen, hängt nicht zuletzt mit EU internen Befindlichkeiten zusammen. Die Europawahl von Ende Mai spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. Deshalb sollte sich der Bundesrat auch keinesfalls von der EU beeindrucken und erpressen lassen.
Innenpolitische Umsetzung prioritär
Vielmehr gilt es nun prioritär die eigenständige Steuerung mit Höchstzahlen und Kontingenten als souveräner Staat rasch an die Hand zu nehmen und sicherzustellen. Diese Weichen müssen im Inland gestellt werden. Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden. Dieses System galt bereits bis 2007 global und wird aktuell immer noch für sämtliche Nicht-EU-Staaten angewendet. Die SVP hat immer betont, dass sie offen ist für effiziente und unbürokratische Lösungen in diesem Bereich. Gleiches gilt für die Umsetzung des Inländervorrangs, den die Schweiz im geltenden Ausländergesetz für Drittstaaten ebenfalls schon kennt. Wichtig ist hier, dass das Reservoir an bereits in der Schweiz lebenden Arbeitskräften bestmöglich genutzt wird, bevor neue Ausländer ins Land geholt werden. Die Initiative verlangt zudem eine Steuerung im Bereich der Grenzgänger. Dies ist insbesondere für den Kanton Tessin und verschiedene andere Grenzregionen von zentraler Bedeutung.
Die SVP erwartet vom Bundesrat nun rasch Vorschläge für die Umsetzung des Verfassungsartikels. Gemäss Übergangsbestimmungen müssen die entsprechenden Arbeiten in spätestens drei Jahren abgeschlossen und umgesetzt sein. Maximal drei Jahre Zeit hat der Bundesrat auch für die Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens.
Vorhandenen Spielraum ab sofort nutzen
Die SVP pocht schliesslich darauf, dass der vorhandene Spielraum in laufenden ausländerpolitischen Gesetzgebungsprozessen konsequent für eine Verschärfung der Regeln genutzt wird. So werden die SVP-Vertreter in der staatspolitischen Kommission des Nationalrates bereits in dieser Woche Anträge in die laufende Revision des Ausländergesetzes (Integrationsvorlage 13.030) einbringen. Die vom Bundesrat und vom Ständerat bisher verfolgte Stossrichtung ist vor dem Hintergrund des gestrigen Volksentscheides nicht haltbar. Die SVP wird ihre Anträge zuhanden der Kommissionsberatungen morgen veröffentlichen.
Keine Grundlage mehr hat seit gestern auch die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Diese widerspricht Absatz 4 des neuen Art. 121a der Bundesverfassung, führt sie doch zu einer zusätzlichen, unkontrollierten Zuwanderung. Der Ratifizierungsprozess darf deshalb nicht fortgesetzt werden.
Votum für die Unabhängigkeit
Das gestrige JA zur Masseneinwanderungsinitiative muss auch als klares Votum für die Unabhängigkeit und Souveränität verstanden werden. Das Schweizer Volk will einen eigenständigen Handlungsspielraum bewahren – auch gegenüber der EU. Vor diesem Hintergrund sind auch künftige Abkommen mit der EU und anderen Partnern zu bewerten. Der Bundesrat hat der EU – wie ihn die aussenpolitische Kommission des Nationalrates beauftragt hat – endlich mitzuteilen, dass die Schweiz nicht Mitglied des europäischen Binnenmarktes ist und auch nicht die Absicht hegt, dies zu werden. Der Entscheid von gestern ist auch ein klares Votum gegen eine weitere institutionelle Einbindung in die EU mit fremden Richtern und dynamischer Rechtsübernahme.
Editorial/Nationalrat Toni Brunner, Parteipräsident/SVP
10. Februar 2014
Wie wichtig es ist, einen harten Schweizervorrang durchzusetzen, zeigt dieser Artikel: http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/Credit-Suisse-ersetzt-Schweizer-durch-Inder/story/13926982
Bitte auch Kommentare anschauen !!!
Soeben hat das SVP-Organ ‘Weltwoche’ einen deutschen Redaktor angestellt. Wasser predigen und Wein trinken …
“(…) Seine Anstellung bei der «Weltwoche» macht allerdings stutzig. Denn Koydl ist kein Schweizer. Vehemente Befürworter der Zuwanderungsinitiative, unter ihnen der Chefredaktor der «Weltwoche», pochen auf den Inländervorrang, der explizit vom «Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer» spricht. Demnach muss bei Anstellungen zuerst auf dem Heimmarkt gesucht werden, und erst, wenn sich keine Schweizer für die Stelle finden lassen, kommen Ausländer zum Zug. Die Verfechter der Zuwanderungsinitiative fordern seit deren Annahme eine wortgetreue Umsetzung des Verfassungstextes. Nun können sie zeigen, wie genau sie es mit dem Inländervorrang für sich nehmen oder ob sie nur Wasser predigen und Wein trinken.”
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/im-anfang-war-das-wort-1.18272943
Herr Safado, die Initiative verlangt Kontingente für jede Art Aufenthaltsbewilligung, und das muss nun wörtlich umgesetzt werden. Wir benötigen also für 17 unterschiedliche Bewilligungen 17 Kontingente:
“EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger*
Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
Ausweis C EU/EFTA (Niederlassungsbewilligung
Ausweis Ci EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
Ausweis G EU/EFTA (Grenzgängerbewilligung)
*EU-17: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, das Vereinigte Königreich, Zypern
EU-8: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
EU-2: Bulgarien, Rumänien
EFTA: Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, Island
Drittstaaten-Angehörige:
Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen, Ausländer)
Ausweis N (Asylsuchende)
Ausweis S (Schutzbedürftige)”
https://www.ch.ch/de/aufenthaltsbewilligung-ubersicht-antrag-verlangerung
Sie müssen vom Zugewanderten beantragt und von den Migrationsämtern innerhalb der Kontingente genehmigt und bei Überzahl abgelehnt werden.
Willibald von Wildenstein
Besten Dank, dass Sie mir die verschiedenen Bewilligungsarten aufführen. Habe zur Zeit ein Verwaltungsrechtsverfahren AuG/EMRK 8 und kenne mich deshalb im Ausländerrecht gar nicht aus ;-)))
Schluss jetzt mit sogenannten entsendeten Firmen auf Kosten unserer Abeitnehmerschaft. Die diesbezüglichen Verträge mit der EU sind sofort zu kündigen. Die Masseneinwanderungsinitiative wurde dank all derjenigen angenommen, die Opfer ausländischer Unternehmen sind, die hier arbeiten und uns die Arbeit wegnehmen. Die EU-Verträge sind Betrug am Schweizer Arbeiter.
http://bazonline.ch/basel/stadt/Roche-reagiert-auf-DumpinglohnVorwuerfe/story/13422890