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Menschenrechte: Nebensache?

Wenn eine Ab­stim­mungs­vor­lag​e die Men­schen­rechte ver­letzt, sind die Fron­ten meis­tens klar. Die SVP ist dafür, alle an­de­ren Par­teien sind da­ge­gen. Beim neues­ten Streich, der In­itia­ti­ve, mit der die SVP die eu­ropäi­sche Men­schen­rechts­kon­​ven­tion di­rekt an­greift, steht sie als Be­für­wor­te­rin erst recht al­leine da. Doch sind die Fron­ten wirk­lich so klar?

Warum machen CVP und FDP dann einen “bürgerlichen Schulterschluss” mit den Menschenrechts-Abscha​ffer? Warum machen sie mit den Menschenrechts-Abscha​ffern regelmässig gemeinsamen Wahlkampf in den Kantonen? Warum stellen FDP und CVP sich und die Menschenrechts-Abscha​ffer als Teile einer grossen, bürgerlichen Familie dar? Sie vermitteln ihren Wählern und der Öffentlichkeit so den Eindruck, dass die Menschenrechts-Abscha​ffer gar nicht so schlimm seien und dass CVP und FDP mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede zu den Menschenrechts-Abscha​ffern haben.

Dass es im Parlament je nach Thema unterschiedliche Allianzen gibt, ist klar. Darum soll es hier nicht gehen. Aber gemeinsamer Wahlkampf ist ein Statement. Ein Statement, dass man die Menschenrechts-Abscha​ffer gar nicht so schlimm findet. Und die Menschenrechte gar nicht so wichtig.

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Comments to: Menschenrechte: Nebensache?
  • November 30, 2016

    “Warum machen CVP und FDP dann einen “bürgerlichen Schulterschluss” mit den Menschenrechts-Abscha​​ffer? Warum machen sie mit den Menschenrechts-Abscha​​ffern regelmässig gemeinsamen Wahlkampf in den Kantonen? Warum stellen FDP und CVP sich und die Menschenrechts-Abscha​​ffer als Teile einer grossen, bürgerlichen Familie dar?”

    Weil, Erstens Charakter heute nicht mehr gefragt ist und zweitens, weil diejenigen, die noch einen kleinen Rest von Charakter hätten, Angst davor haben, dass sie sich für diesen Rest rechtfertigen müssten oder gar bei den “wohlhabenden” SVP-Spitzenleuten “etwas” verpassen könnten.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk
      Im Zitat von Herrn Pfisters Artikel, wird gefragt ich zitiere: Warum machen CVP und FDP dann einen bürgerelichen Schulterschluss mit den Menschenrechtsabschaf​fern …….
      Meine mit von Ihnen kritisierte Antwort bezog sich demnach auf diese von Herrn Pfister gestellte Frage und will damit zeigen, dass, wenn man einen Schulterschluss mit einer SVP macht, man automatisch auch deren Ansichten teilt. Mitgegangen – mitgehangen.

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  • November 30, 2016

    Herr Pfister liefert hier eine dreiste Fehlinformation. Niemand will die Menschenrechte abschaffen, auch die SVP nicht. Die Menschenrechte sind in unserer Bundesverfassung enthalten und werden von gar niemandem angetastet. Richtig müsste es heissen, dass die SVP aus der Menschenrechtskonvent​ion austreten will, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte,dem wir uns bisher unterzuordnen hatten, zunehmend übers Ziel hinausschiesst und aus Strassburg der Schweiz bis ins Detail vorschreiben will, was sie zu tun und zu lassen hat, und – das ist nur ein einziges Beispiel – etwa notorische ausländische Schwerkriminelle schützt, indem sie verfügt, dass diese nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden dürften, und zwar unter absolut nichtigen Begründungen. Es wird Zeit, dass die Schweiz endlich wieder einigermassen Souveränität erlangt.

    Wenn Herr Pfister schreibt, die SVP sei dafür, alle anderen Parteien dagegen, so kann man nun eben
    „alle anderen Parteien“ als Establishment bezeichnen, wogegen man sich jetzt endlich in USA aufge-
    bäumt hat. Das Establishment ist zu träge, Änderungen einzuführen; es hält u.a. fest an verfehlten
    Einrichtu​ngen, deren Bestand es aber als gottgegeben betrachtet, z.B.
    – Entwicklungshilfe, besonders nach Afrika, sogar auch für Atommächte
    – vermehrte Einmischung in auswärtige Angelegenheiten unter Neutralitätsverletzun​gen
    – Einwanderungs- und Asylantenpolitik
    – hysterische Eingliederungsfreudig​keit, z.B. Einbindung in die EU
    – Klimaschutz, der nur zur Abgabenerhebung dient, als ob die Menschheit dazu in der Lage wäre
    – peinliche Einhaltung von ausser Kraft gesetzten Verträgen wie Schengen und Dublin

    Nun ist zu hoffen, dass der Stimm- und Wahlbürger auch bei uns merkt, was für ein festgefahrener Haufen bequemer und denkfauler Säcke (nämlich aus allen anderen Parteien) bei uns bisher die Marschrichtung festlegt hat, und der SVP wird hoffentlich die Gelegenheit zuteil, diesen ein Licht anzuzünden.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn es angeblich so häufig passiert, dass Strassburg Urteile fällt, die in Ihren Augen über die Stränge schlagen, bringen Sie doch ein paar konkrete Beispiele. Beispiele für POSITIVE Entscheide des EGMR hat Herr Wagner an anderer Stelle schon aufgezählt. wie den Asbest-Fall und den Kassensturz-Fall

      S​ie bringen die alte Platte, dass die Menschenrechte nur die Verbrecher schützen. Das ist Quatsch. Die Menschenrechte schützen uns ALLE vor staatlicher Willkür. Mit der Verfassung allein ist es nicht getan. Ohne EMRK könnte das Parlament nach Belieben Gesetze verabschieden, die gegen die Menschenrechte verstossen – und das Bundesgericht müsste diese Gesetze anwenden. Dank EMRK haben wir zumindest für die Menschenrechte in der Verfassung noch eine Schutz.

      Anders gefragt: wenn wir die Menschenrechte eh schon in der Verfassung haben, wieso stört es Sie dann, dass sie noch zusätzlich geschützt werden?

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    • Juli 19, 2021

      Ich habe nicht behauptet, das EGMR schütze nur die Verbrecher, und ich erkenne an, dass es auch schon zu Gunsten der Schweiz entschieden hat. Die Schweiz scheint mir genügsam Rechtsstaat zu sein; normalerweise sind es bis zum Bundesgericht drei Instanzen, doch einmal sollte es aufhören, dass wir für jeden Querulanten auch noch das Plazet aus dem Ausland einholen müssen. Dann dürfte es wohl kaum dazu kommen, dass das Parlament Gesetze wider die Menschenrechte schafft, da
      ducken sich die Kerle im Parlament und im Bundesrat allzu sehr vor dem ausländischen Aufschrei; schliesslich kennen wir ja auch noch das Gesetzes-Referendum.

      Grundsätzlich sollten wir abkehren davon, uns von einer ausländischen Instanz Vorschriften machen zu lassen, umso mehr, als deren Angehörige nicht einmal demokratisch gewählt , sondern von der EU ernannt werden und also von diesem deplorablen, aber immer eigenmächtigeren Gebilde abhängig sind, zumal sie sich denn auch nach den Intentionen der EU zu richten haben.

      Ich habe Ihnen vorgeworfen, eine Fehlinformation zu verbreiten. Diese ist dermassen krass, dass sie einer glatten Lüge gleichkommt. Bezeichnenderweise gehen Sie nicht darauf ein. Es ist nicht das erste Mal, dass Sie hier mit völlig wahrheitswidriger Rabulistik Ihre leidenschaftliche Abneigung gegen die SVP ausleben.

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    • Juli 19, 2021

      “Dann dürfte es wohl kaum dazu kommen, dass das Parlament Gesetze wider die Menschenrechte schafft”

      Ich habe weniger Vertrauen in die Vernunft unseres Parlaments. Neulich hat es eine Belohnung für Steuerhinterzieher beschlossen

      http:/​/www.beobachter.ch/po​litik/artikel/steuera​mnestie_steuersuender​-sollen-rabatt-erhalt​en/

      Diese Leute, denen Fairness unbekannt oder egal ist, haben die Lizenz, verfassungswidrige Gesetze zu schreiben. Und menschenrechtswidrige​. Und das Bundesgericht muss diese Gesetze anwenden. Ohne EMRK könnten diese Leute schalten und walten, wie sie wollten. Dank EMRK können zumindest menschenrechtswidrige​ Gesetze gekippt werden.

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    • Juli 19, 2021

      Ich denke das es in den meisten Fällen gar keine Absicht ist, und das es in der Schweiz tatsächlich schwierig ist grundsätzlich menschenrechtswidrige​​ oder diskriminierende Gesetze einzuführen.

      Das Problem sind Gesetze die nur unter bestimmten Umständen Menschen unangemessen benachteiligen, auf eine Art und Weise die im Gesetzgebungsprozess nicht vorhergesehen wurde. Ein typisches Beispiel ist die Haftpflichtgesetzgebu​​ng und deren Verjährbarkeit, die wahrscheinlich in 99.9% aller Fälle kein Problem ist … für 0.1% aber schon (z. B. Fall Howald Moor, Haftung für Asbestbelastung).

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    • Juli 19, 2021

      “Ich denke das es in den meisten Fällen gar keine Absicht ist, und das es in der Schweiz tatsächlich schwierig ist grundsätzlich menschenrechtswidrige​​​ oder diskriminierende Gesetze einzuführen.”

      Es gibt durchaus Fälle, wo das Absicht ist.

      Wenn die eidgenössische Kommission gegen Rassismus und Amnesty International empfehlen, sowohl Ausschaffungsinitiati​ve als auch den direkten Gegenvorschlag abzulehnen, das Parlament aber diese Bedenken ignoriert, IST das Absicht.

      Wenn das Bundesgericht kantonale Steuerrabatte bei Selbstanzeige als verfassungswidrig kippt und das Bundesparlament danach genau diese Rabatte ins Bundesgesetz schreibt, dann IST das Absicht. Und die von Ihnen favorisierte FDP gehörte hier zu den Tätern.

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  • November 30, 2016

    Sechsmal, Herr Pfister, “Menschenrechts-Absch​affer” und null Fakten in Ihrem Pamphletchen…

    Is​t das jetzt ein Beispiel für eine Fakten-Blase oder wollen Sie einfach ein Bisschen amateurhaft herumtrumpeln, weil sonst Ihr Schmäh keinen Anklang findet?

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  • November 30, 2016

    Wie in diesem Forum in verschiedenen Blogs bereits mehrmals berichtigt: Der EMRG hat von 1974 bis Ende 2014 nur 1,5% (!) der Klagen gegen schweizerische Organe gutgeheissen und den Klagenden Recht gegeben. Die meisten Klagen hat er gar nicht zugelassen.

    Hier finden Leute, welche dieses Ergebnis noch nicht zur Kenntnis genommen gaben, nochmals eine Auflistung aller die Schweiz betreffenden Urteile mit Begründung:
    http://w​ww.hu​​manrights.ch/d​e/mens​c​henrechte-sc​hweiz/e​gm​r/ch-faell​e/

    “V​on 1974 bis Ende 2014 wurden vom EGMR insgesamt 6’072 Beschwerden aus der Schweiz entschieden. Die überwiegende Anzahl dieser Beschwerden (5’919) wurde vom EGMR für ungültig erklärt. In nur 94 der zugelassenen Fälle hat der Gerichtshof eine Verletzung der Konvention durch die Schweiz festgestellt (insgesamt 153 Urteile zur Schweiz). Dies entspricht in etwa 1.5% der eingereichten Beschwerden.”
    http:/​​​/www.humanrights.ch​/​d​e/menschenrechte-​sc​hw​eiz/egmr/ch-fae​lle​/

    Diese Bilanz spricht für die seriöse und professionelle Arbeit des EMRG.

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    • Juli 19, 2021

      Danke, Herr Oberli, für Ihre Information. Sie fügen darin am Schluss eine persönliche
      Bemerkun​g bei (seriöse und professionelle Arbei des EMRG). Gerade in dem von mir
      vorher angeführten Beispiel hat der EMRG eine Urteilsbegründung abgegeben, die von
      allem anderen als Seriosität und Professionalität zeugt, dies wohl nicht zuletzt aus
      dem Grund, dass man in der warmen Stube zu Strassburg entschieden hat, also fernab
      der Schweiz.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn über die Schweiz entschieden ist, ist immer die Schweizer Richterin dabei, die allfällige Besonderheiten des Schweizer Rechtsystems erklären kann. Es sind nicht fremde Richter. Es sind unsere Richter. Gemeinsame Richter. 47 Staaten haben die EMRK ratifiziert, und diese 47 Staaten stellen die Richter. Regt sich der Zürcher auf, weil ein Basler Richter über ihn urteilt? Nein. Denn der Basler Richter muss wie der Zürcher, Genfer und Wallisser Richter dieselben Gesetze anwenden.

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    • Juli 19, 2021

      Diese Bilanz spricht für ein funktionierendes Rechtssystem in der Schweiz. Und die 153 Urteile bei denen eine Verletzung festgestellt wurde, sind sehr fragwürdig.

      Jemand​ der Kriminell ist, hat das Anrecht auf eine faire Verhandlung, das wird in der Schweiz garantiert. Mehr fordern darf die Person nicht, ….

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    • Juli 19, 2021

      “Und die 153 Urteile bei denen eine Verletzung festgestellt wurde, sind sehr fragwürdig.”

      Dass Asbest-Opfer Recht auf Schadenersatz haben ist fragwürdig? Dass Sie und ich ein Recht haben, gegen eine Busse Beschwerde einzulegen, ist fragwürdig? DAS sind nämlich die EGMR-Urteile, die hier bereits erwähnt wurden. Oder auf welche Urteile beziehen SIe sich konkret?

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    • Juli 19, 2021

      Beim Asbest-Opfer mussten sich die Schweizer Gerichte eben stur nach der Verjährungsordnung richten. Dass der EGMR hier doch noch Recht bekommen hat, spricht ausnahmsweise zu Gunsten der Ansicht des Herrn Pfister. Die Schweizer Bestimmungen und Richtlinien sind in dieser Beziehung eben auch nicht bis ins Detail perfekt. Was die Bussen und meisten übrigen Beschwerdeobjekte angeht, so ist zu bemerken, dass die nationalen Gerichte – in der Regel sind dies drei Instanzen – voll auszuschöpfen sind, bevor sie an den EGMR weitergezogen werden können. Beim letzteren kommt dann aber die Handhabung der EU-Rechtspraxis zum Zug, was doch durchaus als Missstand betrachtet werden darf. Wenn schon eine vierte Instanz eingerichtet wird, so sollte diese eben schweizerisch sein, statt dass wir uns zunehmend der EU angliedern.

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    • Juli 19, 2021

      Richtig Herr Gassmann

      Unsere Verfassung und zugehörigen Gesetze sind auf die Schweiz bezogen. Dass diese nicht alle “Fälle” abdecken und nach Wünschen ausführen kann, sollte dem Demokratischsten einleuchten.

      Wievi​ele tausend Fälle dank der Verjährungsfrist besser “abgelaufen” sind können wir hier nicht nachweisen. Wurden nicht erfasst.

      Aber tatsache ist, dass diese nicht mal 2% (an das EMRG eingegangenen) Urteile unkorrekt sein sollten, zeigt eindeutig, dass die Schweiz mit einem guten Rechtssystem ausgestattet ist.

      ang. 47 Richter (1 davon CH) soll nun demokratischer sein als die CH-Richter? Sollen unsere Richter sein? Eher wohl kaum. Die CH hat ihre Richter und diese haben eine klare gültige Norm, welche vorhanden sein muss um ein CH-Richter am betreffenden Gericht zu sein.

      Spricht also das EMRG eine Vergütung an die Aspest-Opfer aus, wird die Verfassung/Gesetze der CH ausgehebelt. Und das mit einer Beurteilung von Staaten, welche sich selber nicht an die Menschenrechte halten.

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    • Juli 19, 2021

      Richtig, Herr Gassmann. Was @Pfister halt nicht zitiert hat wie die Schweizer Politiker diese Verjährungsfrist nun ändern, verlängern wollen. Somit ist dieser eine Fall welche man begrüssen konnte nun nicht mehr vorhanden. Lustig ist wie unsere Linken und Gegner der Initiative die Schweiz als Schurkenstaat hinstellen wo sie den Rechtsstaat Schweiz bei der DSI doch so vehement verteidigt haben. Natürlich haben wir in der Schweiz auch Menschenrechte und das Internationale Verträge und ANGEBLICHEN Schutz von Menschenrechten sicher gekündigt werden müsste bei einem Ja ist AUCH unwahr.

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  • November 30, 2016

    Wie in, Herr Oberli, verschiedenen Blogs schon mehrmals versucht, trachten Sie unter Voranstellung der zahlreichen Anschuldigungen gegen die Schweiz zu implizieren, das EGMR würde nur in seltenen Fällen über die Schweiz richten.

    Das ist Tatsachenverdrehend. Denn der entscheidende Punkt ist, dass das EMGR in allen von Ihnen benannten 6‘072 Fällen gegen die Schweiz und unter Missachtung Schweizerischer Hoheitsrechte richten KÖNNTE!

    Dass nur 153 Fälle überhaupt beurteilt wurden liegt am profitgetriebenen Übereifer der in der Schweiz tätigen Klageindustrie, die sich ihre „Dienstleistungen“ auch dann bezahlen lässt, wenn den Unzufriedenen aussichtlose Klagen aufgeschwatzt werden. Wie man sieht, tut sie dies in 5‘919 von 6‘072 Fällen, also zu mehr als 97%.

    Findet sich aber das EMGR aufgrund seiner eigenen Interpretation befugt über die Schweiz zu urteilen, so entscheidet es in 94 von 153 Fällen, also in weit über 60%, gegen die souveräne, vom Volk getragene Schweizer Rechtsprechung.

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    • Juli 19, 2021

      98% der Volksinitiativen werden abgelehnt. Das kostet auch Geld. Das Bundesgericht muss die Initiativen prüfen. Parlament und Bundesrat müssen sie beraten. Wollen Sie das Initiativrecht auch abschaffen, weil die “Querulanten” mit ihren Initiativen viel zu teuer sind?

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    • Juli 19, 2021

      “Findet sich aber das EMGR aufgrund seiner eigenen Interpretation befugt über die Schweiz zu urteilen, so entscheidet es in 94 von 153 Fällen, also in weit über 60%, gegen die souveräne, vom Volk getragene Schweizer Rechtsprechung.”

      W​ie konnte ich nur so FALSCH rechnen, Herr Knall! Ganz herzlichen DANK für die Berichtigung.

      Es haben also nicht nur 1.5 % Klagende, deren Menschenrechte verletzt wurden, Recht bekommen, sondern sogar 60 %! Da haben Sie ein gutes Argument FÜR die Notwendigkeit des EMRG geliefert.

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    • Juli 19, 2021

      Das kann, Herr Oberli, man so sehen.
      Jedenfalls dann, wenn man die Sinnvollkeit fremder Gerichte umso höher wertet, je häufiger diese unter Anwendung von als „international“ verbrämten Gesetzesauslegungen gegen die souveräne, vom Volk getragene Rechtsprechung urteilen.
      Dann sicherlich, wenn man der „Meinung“ anheimgefallen ist, dass Richterentscheide, die Rechte der Schweizer besser schützen würden, wenn sie von Richtern gefällt werden, die von Präsidenten wie Erdogan, Poroschenko, Aliev oder Putin persönlich an diese Gerichte delegiert werden.

      Anders ist es, wenn man den während Jahrhunderten erprobten Prinzipien der Selbstbestimmung, der Unabhängigkeit und der Neutralität unseres erfolgreichen Staates und dessen von eigenen Entscheiden getragenen Bürgern mehr vertraut.

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    • Juli 19, 2021

      “98% der Volksinitiativen werden abgelehnt. Das kostet auch Geld. Das Bundesgericht muss die Initiativen prüfen. Parlament und Bundesrat müssen sie beraten. Wollen Sie das Initiativrecht auch abschaffen, weil die “Querulanten” mit ihren Initiativen viel zu teuer sind? “

      Falsche Darlegung….

      Das Initiativrecht wurde genau dafür geschaffen, dass das Volk gefragt werden kann zu einem Problem. Brauchen wir dazu noch ein EMRG oder EMRK? Nein…..

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall,
      Sie verdrehen die Tatsachen. Die EMRK soll eben genau diktatorischen Tendenzen vorbeugen. Sie ist die Antwort auf die zwei Weltkriege.

      Herr Schweizer,
      wenn Sie glauben, dass Sie die Menschenrechte nicht brauchen, ist das Ihre Sache. Ich kann nur hoffen, dass Sie mit dieser Einstellung genau so in der Minderheit sind wie mit Ihrem Statement, ungerechte Gesetze müsse man einfach erdulden und akzeptieren.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister

      Unterstell​en Sie doch weiterhin der CH und deren Gesetze/Richter, dass diese ungerecht seien. Ich zumindest habe Vertrauen in unser Rechtssystem.

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  • November 30, 2016

    Man schafft nicht die Menschenrechte ab, man schafft aber Durchsetzungsmöglichk​​eiten ab.

    Was viele Leute vergessen: es gibt in der Schweiz kein Gericht das gegen geltendes Recht, zugunsten der Verfassung, entscheiden kann. Wird aufgrund geltenden Rechts ein Urteil gefällt, das vielleicht auch nur in Einzelfällen eines der verfassungsmässig garantierten Grundrechte eines Menschen verletzt, gibt es bei einem Schweizer Gericht keine Handhabe dagegen. Und da hat auch keine Bevölkerungsmehrheit ein Recht dazu.

    Andere Länder haben hier zum Schutz der Bürger vor solchen Fällen Verfassungsgerichte etc. … die Schweiz hat nichts dergleichen. Noch dazu sind die Grundrechte gemäss Verfassung nicht in Stein gemeisselt: jedes Wort der Verfassung kann durch eine entsprechende Initiative geändert werden. Und das kann sich gegen uns alle richten. Die Souveränität des Volkes auch in einer Demokratie hat Grenzen da, wo man die Rechte von Gruppen oder auch Einzelpersonen unvereinbar mit Menschenrechten beschneidet. Diese Unfehlbarkeits-Dogma mancher Leute betreffend Volksentscheide ist höchst bedenklich.

    Wenige​​r als 100 Fälle wurden gegen die Schweiz entschieden. Klingt toll, und manche glauben dann es braucht den EGMR gar nicht. Aber das ist ein Denkfehler. Abgesehen davon dass der EGMR nur Fälle entscheidet über die Beschwerde erhoben wird, führt der EGMR Grundsatzentscheidung​​en herbei, die zu Anpassungen von Gesetzen führt. Anfang der 80er noch war zwar möglich gegen zum Beispiel den Entscheid einer Behörde Einspruch zu erheben, aber nur bei dieser Behörde selbst. Es gab keine Grundlage einen Behördenentscheid durch ein neutrales Gericht prüfen zu lassen. Ein einzelnes Verfahren am EGMR hat zu massiven Verbesserungen des Rechtsschutzes geführt, was uns allen nutzt und weitere Verfahren unnötig macht. Heute hat man zum Beispiel eine Rechtsweggarantie.
    ​​
    Der grösste Witz der Befürworter der Selbstbestimmungs-Ini​​tiative ist, das Sie Entscheide des EGMR für stossend halten. Die Frage dabei ist: aufgrund welcher Daten entscheiden diese welche Verfahren stossend sind? In der Regel aus Fakten die aus wenigen Zeilen einer Pressemitteilung stammen. Was massen sich Leute an die aufgrund solcher Informationen einen Gerichtsentscheid kritisieren, der in der Regel weit sorgfältiger entschieden wird?

    Aber es ist ja clever von der SVP: mit dem Vehikel “Automatische EU-Rechtsübernahme” versucht man gleich noch die EMRK zu erledigen, die so oft hinderlich ist bei der Umsetzung von SVP-Initiativen. Auch die direktdemokratische Schweiz hat längst keine weisse Weste betreffend Verstössen gegen Menschenrechte: das Frauenwahlrecht wurde vom Volk mehr als einmal verworfen (während Länder wie die Türkei es längst eingeführt hatten), das früher gültige Kloster- und Jesuitenverbot verstiess gegen die Religionsfreiheit, ein weiteres trauriges Kapitel ist das Thema “Verdingkinder”. Und die bis in die 80er-Jahre in der Schweiz durchgeführten Zwangssterilisationen​​ wurden auch erst mit dem Druck der Menschenrechtskonvent​​ion abgeschafft.

    Man sollte sich über eine neutrale dritte Instanz freuen wenn man sich als Bürger mit seinem Staat streitet.

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    • Juli 19, 2021

      Der EGMR bezieht sich bei seinen Entscheiden auf die europäische Menschenrechtskonvent​ion. Das ist eine gemeinsame Rechtsnorm die alle 47 Mitgliedsstaaten (inkl. Schweiz) mit verantworten.

      Die Problematik bezüglich der “Menschenrechte in der Verfassung” habe ich aufgezeigt in meinem Text: sie sind bei Schweizer Gerichten gegen geltendes Recht nicht einklagbar.

      Ich habe auch erklärt inwiefern sich ein EGMR-Urteil von Urteilen Schweizer Gerichte unterscheidet, er kann Urteile aufheben und Gesetzesänderungen fordern. Wozu sollte es noch eine weitere Instanz geben? Die Frage nach der nächsten Instanz nach dem EGMR ist komplett sinnfrei.

      Auch bezüglich “Einschlagquote von 1.5%” habe ich etwas geschrieben, was Sie aber offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen haben. EGMR-Urteile haben bereits zu Gesetzesänderungen geführt von denen dann weit mehr als nur der eine Klageführer profitiert hat. Der EGMR weist tatsächlich auch Klagen zurück wenn er ein Thema bereits bearbeitet.

      Sie antworten auf meinen Beitrag, aber ohne auf auch nur ein Wort einzugehen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister hat doch nichts anderes behauptet, als dass die SVP die Folter usw. wiedereinführen wolle; diese seine unwürdige Ungeheuerlichkeit lässt sich nicht wegwischen. Nun nimmt Herr Wagner die Funktion des Advocatus diaboli wahr und versucht sich in einem Plädoyer, dessen Schüsse eher hinten hinausgehen. So schreibt er etwa, das Unfehlbarkeits-Dogma mancher Leute betreffend Volksentscheide sei höchst bedenklich. Damit ist natürlich gemeint, dass einem zahlenmässig ziemlich beschränkten Richter-Gremium doch schon eher die Unfehlbarkeit zukomme als Hunderttausenden von Abstimmenden. Darüber verkennt er den Status eines Souveräns: Dessen Entscheide gelten, unbekümmert ob sie ungerecht seien oder nicht. Immerhin weiss er, weshalb ein Verfassungsgericht für die Schweiz untunlich wäre. Die heutigen Menschenrechtsfälle betreffen natürlich kaum mehr Folter usw., sondern meist höchst kleinteilige Angelegenheiten von Einzelpersonen.

      We​nn er angebliche Missstände innerhalb der Schweiz anprangert (fehlende Grundlage, einen Behördenentscheid durch ein „neutrales“ Gericht überprüfen zu lassen), so wäre Remedur innerhalb der Schweiz zu schaffen gewesen, aber doch nicht durch Anerkennung eines ins Ausland erweiterten Gerichtshofs, der sich damit befassen soll. Wie Herr Selk spassig bemerkt hat, könnte dereinst ja auch noch eine nächsthöhere Instanz, etwa der Papst, angerufen werden.

      Auch die von Herrn Wagner angeführten früheren Flecken auf der weissen Weste, sind eben doch keine Flecken, denn der Souverän hatte diese beschlossen bzw. geduldet. Damit muss er sich abfinden, auch wenn einige Rechtsphilosophen ihre Narrenfreiheit ausüben und Mentoren für ihn abgeben. Er fügt bei dieser Gelegenheit auch noch das Thema „Verdingkinder“ hinzu, das beim Leser larmoyante Duselei bewirken soll, aber eigentlich nicht zum vorliegenden Thema gehört. Es wird also auch mit Tränendrüsen-Taktik operiert. Für die Abschaffung von Dingen wie z.B. die ebenfalls erwähnten Zwangssterilisationen​, könnten heute durchaus allein die Medien den notwendigen Druck ausüben.

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    • Juli 19, 2021

      err Gassmann:

      Ihre Argumentation das der Souverän ungerechte Gesetze erlassen können darf, und Menschenrechtsverletz​​ungen keine sind wenn nur der Souverän diese beschlossen hat, ist absolut erschreckend. Ihre Argumentation könnte vielleicht von einem Kim Jong Un kommen, oder von einem Alexander Lukaschenko, aber nicht vom Bürger eines Rechtsstaats.

      Ein Rechtsstaat verhindert ungerechte Gesetze, und ein Rechtsstaat räumt den Bürgern ein sich gegen ungerechte Behandlung durch Gerichte, Behörden etc. zu wehren.

      Innerhalb der Schweiz durch Bürger wären Gesetzesänderungen nur durch Initiativen möglich. Aber nicht jede Interessengruppe hat Möglichkeiten und Geld um eine Initiative aufzugleisen, über 100’000 Unterschriften zu sammeln und in einer Volksinitiative für eine Annahme zu werben. Zudem steht eine Initiative nur Stimmbürgern offen.

      Ihr letzter Beitrag hat für mich nur bewiesen wie nötig der EGMR für die Schweiz ist. Ich habe Ihren Beitrag gleich für mich gesichert und werde ihn zukünftig für Argumentation für den EGMR verwenden.

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    • Juli 19, 2021

      Die Idee der Menschenrechte ist, dass jeder Mensch Freiheitsrechte hat, die ihm niemand nehmen darf. Auch die Mehrheit nicht. Die Mehrheit darf zum Beispiel nicht beschliessen, die Minderheit umzubringen.

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    • Juli 19, 2021

      “Die Mehrheit darf zum Beispiel nicht beschliessen, die Minderheit umzubringen. “

      Bitte anderes Bsp. – Minderheiten umbringen ist in der Schweiz nicht erlaubt – per gültige Verfassung/Gesetz.


      Es wird aber immer Minderheiten geben, welche nicht zu ihrem nötigen Recht kommen. Das ist nun mal so und werden Sie auch mit einer Überordnung der Rechte nicht ändern können.

      Niemand hat etwas gegen die Menschenrechte – Aber es darf nicht sein, dass die CH von EMRG oder EMRK Anweisungen erhält, die unsere Demokratie und deren Entscheidungsfindung untergraben können.

      Sollte das eintreffen müssen wir nicht mehr Abstimmen gehen, das EMRK und EMRG soll doch dann unsere Entscheidungen treffen. Unsere Gerichte können Sie gleich auch abschaffen (alle Instanzen), das ergäbe dann schon mal das nötige Einsparpotential was der BR haben sollte für das neue Budget bis 2030

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister, ist es nicht herrlich wenn sich Befürworter der Selbstbestimmungsinit​iative mit Sätzen wie dem untenstehenden selbst entlarven?

      “Es wird aber immer Minderheiten geben, welche nicht zu ihrem nötigen Recht kommen. Das ist nun mal so …”

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    • Juli 19, 2021

      Cool Herr Wagner

      Scheint ein sachliches Darlegen zu sein, was Sie hier da so “entlarven”.

      Warum​ haben Sie den Teil:
      “Ob Herrn Schweizer wohl klar ist was er mit solchen Sätzen sagt?”
      gelöscht?

      Ja Herr Wagner – ich bin mir sehr wohl bewusst, dass es immer “Verlierer” gibt in einem System. Jedes Urteil erstellt einen Verlierer. Und unser Recht sagt nun einmal, dass es eine Verjährungsfrist gibt für Rechtsfälle.

      Wie üblich scheinen Sie einfach nicht eine bestehende Sitation/Gesetz/Verfa​ssung akzeptieren zu können. Oder Sie möchten der geldbetuchten Oberschicht erneut ein Schlupfloch ermöglichen, welches die CH-Gesetze aushebeln kann.

      Dass es immer “Verlierer” gibt in einem System, sollten Sie einfach mal einsehen und akzeptieren. Auch ein noch sozialer Staat kann kein Gesetz haben, das für ALLE Einzelfälle gerecht wird.

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    • Juli 19, 2021

      Ich stimme Herrn Schweizers Entgegnung zu. Indessen: Wenn der Schweizer Souverän, Herr der Verfassung, beschliesst, Minderheiten umzubringen, so darf er das! Nur: Er wird es kaum jemals tun!

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Wie üblich scheinen Sie einfach nicht eine bestehende Sitation/Gesetz/Verfa​​ssung akzeptieren zu können.”

      Dieser Satz ist eine Absage gegenüber jeder Form der Demokratie. Jeder Parlamentsentscheid, jede Volksinitiative etc. arbeitet auf die Änderung bestehender Situationen/Gesetze/V​erfassung hin. Abschaffen, Herr Schweizer? Oder einfach akzeptieren wie es ist? Ausschaffungsinitiati​ve, MEI, alles Menschen die einfach bestehende Situationen/Gesetze/V​erfassungen nicht akzeptieren können? Verwerflich?

      Schaf​fen wir alle Gerichtsinstanzen ab? Jeder hat sich gefälligst mit dem Entscheid der ersten Instanz abzufinden, auch wenn er ein Verlierer ist und sich ungerecht behandelt fühlt?

      Mein Gott, Herr Schweizer, was ein krankes Weltbild.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Ich stimme Herrn Schweizers Entgegnung zu. Indessen: Wenn der Schweizer Souverän, Herr der Verfassung, beschliesst, Minderheiten umzubringen, so darf er das! Nur: Er wird es kaum jemals tun!”

      Nein, er darf es nicht. Weil die Schweiz ein Rechtsstaat ist. Und auch weil sie eingebunden ist in internationale Rechtsnormen. Länder die sich über solche Rechtsnormen hinwegsetzen sind zu Recht geächtet.

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    • Juli 19, 2021

      Wobei, um es noch zu erwähnen, in der Schweiz sogar relativ leicht wäre solche Dinge zu beschliessen: die Verfassung ist komplett veränderbar.

      Deuts​chland hat zum Beispiel aus der Geschichte Lehren gezogen und bestimmte Artikel der Verfassung unter eine Ewigkeitsklausel gesetzt. So KANN in Deutschland niemand grundlegende Artikel der Verfassung ändern ode ausser Kraft setzen.

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    • Juli 19, 2021

      “Deuts​chland hat zum Beispiel aus der Geschichte Lehren gezogen und bestimmte Artikel der Verfassung unter eine Ewigkeitsklausel gesetzt. So KANN in Deutschland niemand grundlegende Artikel der Verfassung ändern ode ausser Kraft setzen. “

      Somit ist erneut bestätigt, dass z.B. Deutschland keine übergeordneten Richter akzeptiert, die Artikel aus der Verfassung als “Nullerklärt” bezeichnen dürfen.

      Oder glauben Sie tatsächlich D sei ein Land, welches eine Verfassung hat, die in keinster Weise “Opfer” produziert mit der Verfassung?

      Über den Rest werde ich mich nicht mehr äussern, wie üblich beinhaltet es nur billige und primitive Beleidigungen. Und verstanden haben Sie erneut nur das was Sie lesen möchten und wollen.

      Nur weil Sie ein anderes Weltbild haben, stünde es Ihnen nicht zu, den Andern zu unterstellen, man hätte ein krankes Weltbild.

      Schönes Wochenende Herr Wagner – hoffe für Sie, dass Sie irgendwann erkennen, wie beleidigend Sie schreiben und in welcher unsachlichen Weise Sie glauben der Alleswisser zu sein.

      PS: Eingaben beim EMRK sind Kostenlos – EMRK nicht kostenlos

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    • Juli 19, 2021

      NB: Herr Wagner

      Nein D hat absolut nichts gelernt aus der Vergangenheit….

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Somit ist erneut bestätigt, dass z.B. Deutschland keine übergeordneten Richter akzeptiert, die Artikel aus der Verfassung als “Nullerklärt” bezeichnen dürfen. “

      Gar nichts ist bestätigt. Deutschland ist Mitglied im Europarat und hat die europäische Menschenrechtskonvent​ion ebenfalls ratifiziert. Der EGMR hat auch nicht die Kompetenzen einen Verfassungsartikel oder ein Gesetz “nullzuerklären”, sondern stellt nur Kollisionen mit der EMRK fest. Die Umsetzung neuer Gesetze ist Sache des Mitgliedslandes. Und: nicht die gesamte Verfassung Deutschlands untersteht der Ewigkeitsklausel, nur einige wenige Basisartikel welche den politischen Aufbau und grundlegende Rechte der Bürger klärt.

      Zitat:

      “​Oder glauben Sie tatsächlich D sei ein Land, welches eine Verfassung hat, die in keinster Weise “Opfer” produziert mit der Verfassung?”

      Sie verwechseln Verfassung mit Gesetzen. “Opfer” produzieren wenn überhaupt nur die Gesetze. Eine richtige Verfassung ist nur ein zentrales Rechtsdokument, ein Grundgerüst. Nur in der Schweiz ist das anders, weil mit einer Initiative nicht etwa Gesetze, sondern nur die Verfassung geändert werden kann.

      Zitat:

      “N​ur weil Sie ein anderes Weltbild haben, stünde es Ihnen nicht zu, den Andern zu unterstellen, man hätte ein krankes Weltbild.”

      Wenn es Ihnen nichts ausmacht und Sie locker darüber hinwegsehen wenn unfaire Gesetzgebung “Opfer” schafft, sogar meinen man hätte sich einfach damit abzufinden wenn man “Opfer” einer unfairen Gesetzgebung wird, ist das eine höchst bedenkliche Einstellung.

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    • Juli 19, 2021
  • Dezember 1, 2016

    Nicht nur dass die Schweiz in den letzten vierzig Jahren durchschnittlich mehr als zweimal jährlich (!) vom EGMR verurteilt wurde zeigt die klare Einflussnahme eines fremden Gerichts auf unsere souveräne Rechtsprechung.
    Denn​​ auch sämtliche Urteile die das EGMR über andere Staaten fällt, sind für die Schweiz ebenfalls verbindlich, sollten diese sich nicht mit der Schweizer Rechtsprechung übereinstimmen.

    In​​ Wahrheit ist es doch einfach so, dass damit fremde Richter in allen Fällen die irgendwie im weitesten Sinne mit sogenannten „Menschenrechten“ in Verbindung gebracht werden können, die Hoheit unseres Staates übernommen hat. Es ist so, dass die Schweiz die Kompetenzen über ihre eigene Rechtsbestimmung nicht mehr selber wahrnehmen kann und sie an Obrigkeiten abgetreten hat, die durch Richter repräsentiert werden, welche selber völlig undemokratische Staatswesen vertreten (Bsp. EGMR-Richter aus Albanien, Aserbaidschen, Bosnien, Georgien, Moldavien, Montenegro, Russland, Türkei, Ukraine).

    Haben nun Generationen um Generationen unserer Vorfahren tatsächlich über Jahrhunderte hinweg dafür gekämpft dass unser Heimatland unabhängig und souverän von seinen eigenen Bürgern gestaltet werden kann, um nun von linken Fascho-Globalisten als Verletzer der Menschenrechte denunziert zu werden?
    Wie deformiert müssen die manipulierten Gehirne von Schweizern bereits sein, wenn diese allen Ernstes glauben, ausländische Richter aus solch undemokratischen Staaten seien glaubwürdiger als die von ihnen selber Rechenschaft schuldenden und selbstbestimmten Schweizer Gerichte?

    Wenn man weiss, dass diese EGMR-Richter grösstenteils direkt durch die jeweils aktuellen Machthaber ihrer Länder bestimmt werden, kann man doch nicht glaubwürdig hersagen, dass es sich dabei um „neutrale“ Gerichte handeln würde.
    Der Katalog der Menschenrechte wird von internationalen, nicht kontrollierbaren und demokratisch nicht legitimierten Gremien und NGO’s ausgeklüngelt, die in Abhängigkeit von den dafür eingesetzten Geldströmen und den Machtinteressen der Welt-Grossmanipulator​​en agieren. Es ist fatal zu glauben, solche als „Menschenrechte“ deklarierten Lenkungsinstrumente hätten irgendetwas mit dem “Schutz” der Menschen zu tun, die damit gelenkt werden sollen.

    Die „Selbstbestimmungsini​​tiative“ ist in ihrer Tragweite ebenso entscheidend wie es die Bundesverfassung von 1848 war.
    Darin wurden die Kompetenzaufteilung zwischen den staatlichen Gliederungsebenen und die politischen Rechte des Volkes und der Kantone geregelt.

    Genau jene Kompetenzen und Rechte werden mit dieser Initiative wiederhergestellt, nachdem sie in schleichender Heimlichkeit nach und nach durch die Institutionen, die Verwaltungen und die Judikative selbst, an internationale Obrigkeiten abgetreten worden sind und immer mehr werden.

    Wird die Initiative abgelehnt, dann können die ersten 200 Artikel unserer Bundesverfassung ersatzlos gestrichen werden. Lesen Sie mal nach was dort steht…

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Nicht nur dass die Schweiz in den letzten vierzig Jahren durchschnittlich mehr als zweimal jährlich (!) vom EGMR verurteilt wurde zeigt die klare Einflussnahme eines fremden Gerichts auf unsere souveräne Rechtsprechung.”

      G​enau. Und so soll es auch sein. Der EGMR macht keinen Sinn, wenn er keinen EInfluss auf die Rechtsprechung hat.

      Zitat:

      “n​​​ Wahrheit ist es doch einfach so, dass damit fremde Richter in allen Fällen die irgendwie im weitesten Sinne mit sogenannten „Menschenrechten“ in Verbindung gebracht werden können, die Hoheit unseres Staates übernommen hat.”

      Genau. Und so soll es auch sein.

      Zitat:

      “die durch Richter repräsentiert werden, welche selber völlig undemokratische Staatswesen vertreten (Bsp. EGMR-Richter aus Albanien, Aserbaidschen, Bosnien, Georgien, Moldavien, Montenegro, Russland, Türkei, Ukraine).”

      In Gerichten geht es nicht um Demokratie, Gerichtsentscheide werden nicht demokratisch gefällt, sondern nach geltendem Recht. Und das Recht nach dem der EGMR entscheidet ist die europäische Menschenrechtskonvent​ion.

      Zitat:

      “Wird die Initiative abgelehnt, dann können die ersten 200 Artikel unserer Bundesverfassung ersatzlos gestrichen werden. Lesen Sie mal nach was dort steht… “

      Haben Sie mal gelesen was in den ersten 200 Artikeln der Bundesverfassung steht? Auf was beziehen Sie sich?

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    • Juli 19, 2021

      “In Gerichten geht es nicht um Demokratie, Gerichtsentscheide werden nicht demokratisch gefällt, sondern nach geltendem Recht.”

      Sie werden insofern demokratisch gefällt, als eine Mehrheit der zuständigen Richter entscheidet. Im Gegensatz zu den Stimmbürgern müssen die Richter ihre Entscheidungen allerdings ausführlich begründen.

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    • Juli 19, 2021

      Am EGMR, ja. Nicht bei normalen Gerichten.

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    • Juli 19, 2021

      EGMR-Gerichtsentschei​de welche geltendes, Herr Pfister, Schweizer Recht “korrigieren” wollen, werden eben per definitionem nicht nach geltendem Recht gefällt.

      Die demokratischen Richter aus Baku, Ankara oder Kiew urteilen und begründen also aufgrund eines Rechts, welches in der Schweiz kein „geltendes“ ist.

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    • Juli 19, 2021

      Richter sind nie demokratisch, Herr Knall. Gerichtsurteile werden nicht über Volksabstimmungen ermittelt, sondern allein auf Basis von Recht und Gesetz.

      Einzelrich​ter entscheiden nur darüber ob Fälle zulässig sind oder nicht, und das auch nur wenn die Fälle eindeutig sind (z. B. Zulassungsbedingungen​ nicht erfüllen). Alle anderen Entscheide werden in Ausschüssen zu 3 Richtern oder in Kammern zu 7 Richtern.

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    • Juli 19, 2021

      Das Problem, Herr Wagner, bleibt. Denn die Basis von Recht und Gesetz welches die Richter aus Baku, Ankara oder Kiew “demokratisch” beurteilen, ist kein geltendes Schweizerisches.

      U​nd da kommt es auch nicht darauf an, ob nun die genannten drei Richter noch von solchen aus Tirana, Tiflis, Moskau oder Podgorica ergänzt werden.

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    • Juli 19, 2021

      Die Basis von Recht und Gesetz, auf der Entscheide des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte basieren, ist die eine und einzige europäische Menschenrechtskonvent​ion. Das Recht Aserbaitschans, der Türkei oder der Ukraine ist ÜBERHAUPT NICHT relevant, und es gibt auch keine spezielle Konvention für Aserbaitschan, die Türkei oder die Ukraine.

      Meine Güte, Herr Knall, nach all den Diskussionen bauen Sie immer noch solche fetten, sachlichen Fehler in Ihre Argumentation ein?

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    • Juli 19, 2021

      Wenn es nicht, Herr Wagner, darauf ankäme woher die Richter kommen, welche die sogenannte „Menschenrechtskonven​tion“ interpretieren, dann würde ja wohl nicht so peinlich genau darauf geachtet, dass diese paritätisch aus allen Mitgliedländern stammen.

      Auch wenn die Richter alle denselben Gesetzestext „als Basis“ für ihre Entscheidungen verwenden, so urteilen sie dennoch aufgrund der ihnen vermittelten Ausbildung ihres jeweiligen Landes. Und das führt dazu, dass ein Richter aus Baku die Sache anders beurteilt als einer aus London oder Dublin.

      Und vor allem anders als dies ein Schweizer Gericht aufgrund seiner demokratischen Volksgesetzgebung tun würde.

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    • Juli 19, 2021

      Natürlich kommt es drauf an woher die Richter kommen. Der EGMR wird betrieben vom Europarat, einer europäischen Organisation mit 47 Mitgliedern. Welchen Grund könnte es denn geben das NICHT jedes Mitgliedsland einen Richter schickt?

      Zitat:


      “Und vor allem anders als dies ein Schweizer Gericht aufgrund seiner demokratischen Volksgesetzgebung tun würde.”

      Auch in Schweizer Gerichten sitzen Individuen, die Fälle abweichend voneinander beurteilen können. Auch in der Schweiz gibt es keine fest vorgegebenen, demokratisch ermittelten Urteile, sondern Strafrahmen in denen Richter sich bewegen können. Auch in der Schweiz kommt vor das beim Gang durch die Instanzen Richter und Gerichte unterschiedliche Urteile fällen.

      Meine Güte, Herr Knall … jetzt wird Ihre Argumentation wirklich abstrus.

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    • Juli 19, 2021

      Auch wenn auf dem Instanzenweg unterschiedliche, Herr Wagner, Gerichtsebenen in der Schweiz unterschiedliche Urteile fällen, so urteilen sie dennoch immer aufgrund des volksgestützten Schweizer Rechts und unter Einbezug der juristisch verbrieften Schweizerischen Rechtslehre.

      Ander​s die Richter am EGMR. Diese urteilen aufgrund eines in der Schweiz nicht geltenden Rechts.

      Innerhalb des Richtergremiums urteilen die Richter zudem mittels der in ihren (meist undemokratischen und menschenrechtsverletz​enden) Staaten anerlernten Auffassungen von “Recht”.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Ander​s die Richter am EGMR. Diese urteilen aufgrund eines in der Schweiz nicht geltenden Rechts.”

      FALSCH. Wann verstehen Sie das endlich?

      Die Schweiz hat die EMRK als Rechtsnorm anerkannt … und zwar bereits 1973, mit Ratifizierung der EMRK.

      Zitat:

      “I​nnerhalb des Richtergremiums urteilen die Richter zudem mittels der in ihren (meist undemokratischen und menschenrechtsverletz​​enden) Staaten anerlernten Auffassungen von “Recht”.”

      FALSCH. Basis für die Entscheidungen am EGMR ist NUR die europäische Menschenrechtskonvent​ion.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “I​nnerhalb​ des Richtergremiums urteilen die Richter zudem mittels der in ihren (meist undemokratischen und menschenrechtsverletz​​​enden) Staaten anerlernten Auffassungen von “Recht”.”

      FALSCH. Basis für die Entscheidungen am EGMR ist NUR die europäische Menschenrechtskonvent​​ion.”

      Was für ein Unsinn. Schon kapiert dass dies Menschen sind und sehr wohl nach eigenem Ermessen respekitve mit von ” Staaten anerlernten Auffassungen von “Recht”.”” urteilen. Richtig Herr Knall

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    • Juli 19, 2021

      Herr Mannes:

      Natürlich sind Richter Menschen. Aber die Basis für Entscheidungen des EGMR sind nicht die Auffassungen von Recht in deren Heimatländern, sondern die europäische Menschenrechtskonvent​ion.

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    • Juli 19, 2021

      Lieber Herr Selk

      Ihre komplett unsinnige Argumentation gilt nicht nur für den EGMR, sondern für ALLE Gerichte. Überall sitzen Menschen in den Gerichtssälen, überall fliesst unter Umständen ein klein wenig Subjektivität mit ein.

      Was allerdings nur dann zum echten Problem werden kann wenn Richter allein entscheiden. Beim EGMR entscheiden aber in der Regel mehrere Richter. Im Regelfall stimmen 7 Richter aus unterschiedlichsten Nationen über einen Entscheid ab, in Ausnahmefällen auch mehr.

      Ihre Absage an den EGMR kann man auch als Absage an die Art und Weise Gerichtsbarkeit interpretieren die ÜBERALL auf der Welt seit Jahrhunderten existiert.

      Ihre Argumentation wird leider immer unsinniger.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Sie bestätigen doch nur, was ich darlegte.”

      Ich bestätige nur das es keine unfehlbaren Gerichte geben kann. Das Sie am EGMR Dinge kritisieren die Sie bei Schweizer Gerichten offensichtlich in Kauf nehmen.

      Zitat:

      ​”Und aus welchen ‘Rechtsschulen’, Wertedenkten, Rechsauslegungen und Kulturen kommen diese 7 Richter? “

      Nach all den Diskussionen haben Sie noch immer nicht kapiert wo die Richter am EGMR herkommen? Nach all den Diskussionen haben Sie immer noch nicht kapiert was Rechtsgrundlage für die Arbeit des EGMR ist? Ist das Ignoranz oder einfach Unfähigkeit einfache Fakten zu verstehen?

      Zitat:

      “Sopviel zu ‘ein klein wenig Subjektivität’? anstonsten also doch unfehlbar, weil ‘aus an deren Nationen’? Was ist denn das für eine schwache Begründung für Unfehlbarkeit?”

      We​r hat IRGENDWEM Unfehlbarkeit attestiert? Ich habe nichts anderes geschrieben als das durch Entscheide über die mehrere Richter abstimmen die Subjektivität einzelner Richter nicht mehr so viel Einfluss hat.

      Zitat:


      ​Es braucht kein EMGR! “

      Die Schweiz hat den EGMR nötiger als so manch anderes europäisches Land, wegen fehlender Verfassungsgerichtsba​rkeit. Aber ich gehe hier nicht mehr ins Detail, bin ich ein paarmal, aber verstehen tun sie es ja nicht.

      Mir reicht es dann jetzt auch, Herr Selk.

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    • Juli 19, 2021

      ” kapiert wo die Richter am EGMR herkommen? Nach all den Diskussionen haben Sie immer noch nicht kapiert was Rechtsgrundlage für die Arbeit des EGMR ist? Ist das Ignoranz oder einfach Unfähigkeit einfache Fakten zu verstehen?”

      Kompli​ment Herr Selk wie der Sie immer primitiver Provozieren will und Sie bleiben hartnäckig Sachlich. Da sieht man bei wem Argumente ausreichen. Dabei hat der noch nicht kapiert dass er sich selber widerspricht auch z.b. genenüber der Argumentation bei der DSI

      “Ihre komplett unsinnige Argumentation ” Oh muss er wieder Persönlich werden weil es mit den sachlichen Argumenten nicht reicht..
      ” überall fliesst unter Umständen ein klein wenig Subjektivität mit ein.” gibt er dann doch aber selber zu. Ja und bei fremden Richtern ist dies noch verstärkt. Lustig wie unsere Linken doch den CH-Rechtsstaat und Richter bei der DSI so vehement verteidigten und in Schutz nahmen. Und nun sollen sie nicht mehr gut genug sein. Völlig richtig, Herr Selk.

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  • Dezember 1, 2016

    Urs Gassmann sagte Vor 23 Stunden

    “We​nn er angebliche Missstände innerhalb der Schweiz anprangert (fehlende Grundlage, einen Behördenentscheid durch ein „neutrales“ Gericht überprüfen zu lassen), so wäre Remedur innerhalb der Schweiz zu schaffen gewesen, aber doch nicht durch Anerkennung eines ins Ausland erweiterten Gerichtshofs, der sich damit befassen soll. Wie Herr Selk spassig bemerkt hat, könnte dereinst ja auch noch eine nächsthöhere Instanz, etwa der Papst, angerufen werden.”

    Ich erlaube mir Herrn Gassmann zu zitieren, weil dieser Absatz den Nagel auf den Kopf trifft.
    Wieso sollten wir einem fremden Gerichtshof mehr Vertrauen, als uns selbst? Wir schreiben die Gesetze in unserem Land und wählen unsere Richter selbst. Will Herr Pfister, das wirklich ändern? Um sich von Staaten wie der Türkei und Russland vor dem Schweizer Staat schützen zu lassen? Vor was denn nur?! Vor dem Entzug der Aufenthaltsbewilligun​g eines kriminellen türkischen Staatsbürgers?

    Ein Szenario das er zu “Damit eine Mehrheit die Minderheit nicht töten kann” hochfiebert. Und tut damit genau das, was er seinem Feindbild unablässig penetrant und primitiv unterstellt. Was für eine billige, verlogene und heuchlerische Polemik.

    Angst, Missgunst und verzweifelter Hass waren noch nie gute Ratgeber! Und offensichtlich führen sie bei manchen Individuen zu irrationalen Geisteszuständen und Halluzinationen. Denn anscheinend fürchtet Herr Pfister allem Erstes das öffentliche verbrennen Heiratswilliger Homos auf dem Bundesplatz.

    Übrig​ens Herr Pfister, in Syrien werden immer noch Zivilisten geköpft. Das ist real, jetzt!
    Wohl auch weil sich ihre heiligen 47 Verfechter der “Menschenrechte” diesbezüglich und überhaupt ja so grausam einig sind und zusammen arbeiten.

    Aber damit hat eine Selbstbestimmungsinit​iative natürlich nichts zu tun, da gelten die Menschenrechte unserer Verfassung ja nicht. Dafür die Scharia und das ist die Schuld der SVP. Und Trump! Und wenn in Europa Dank unkontrollierter Massenmigration jedes Jahr ein paar hundert Europäer sterben müssen, ist das ja kein Vergleich zu 150 Schweizer Urteilen die laut EMRK heikel sind. Also muss man uns entmachten und unter die Obhut des Papstes stellen. Ihrem! Nicht meinem! Doch dank PFZ besitzen Sie die Freiheit auszuwandern, nutzten sie Sie. In der Türkei ist es warm, viel Sonne und Umweltsünden. Da werden Sie sicher gebrauch!
    Nur mit Ihrer Meinungsäußerung sollten Sie da wohl etwas vorsichtiger sein. Denn DA sind Menschenrechte Nebensache!

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  • Dezember 2, 2016

    In der Bundesverfassung sind die Menschenrechte explizit festgeschrieben. Da die Linken und neuerdings auch die FDP die Verfassung unseres Landes nicht so ernst nimmt, wenn es um die eigenen Interessen geht, muss der der SVP deswegen nicht ans Bein pinkeln. Irgendwie darf wohl in der heutigen Medienwelt alles gegen die SVP geschrieben werden. Auch bewiesene Lügen. Damit verdecken die anderen Parteien ihr eigenes Unvermögen, fürs Volk zu politisieren.

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    • Juli 19, 2021

      Dass das nationale Parlament nach Belieben verfassungswidrige Gesetze erlassen darf und das BUndesgericht diese anwenden muss, IST ja gerade der Grund, weshalb die EMRK so wichtig ist für die Schweiz. Um uns vor der Willkür der classe politique zu schützen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister

      “Dass das nationale Parlament nach Belieben verfassungswidrige Gesetze erlassen darf und das BUndesgericht diese anwenden muss, IST ja gerade der Grund, weshalb die EMRK so wichtig ist für die Schweiz. Um uns vor der Willkür der classe politique zu schützen. “

      Wenn Ihnen unser nationales Parlament nicht gefällt, warum ist es denn so gewählt? Sie haben hoffentlich auch mitbekommen, wie unsere Demokratie funktioniert. Sollte dies für Sie keine Lebensgrundlage sein, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

      1. Sie unternehmen das für Sie Mögliche um eine andere Demokratieform anzustreben und in der Schweiz einzuführen.

      2. Sie verlassen das Land, welches für Sie scheinbar die falsche Staatsform hat.

      Es darf und kann nicht sein, dass ein EMRK, welches aus vielen Staaten (verschiedene Ansichten usw.) besteht die höhere “Macht” hat als die Schweiz das betroffene Land. Wenn es um Staatsdinge, welche für die Schweiz als Ganzes gelten, können wir ohne weiteres über die Entscheidungsmacht des EMRK diskutieren.

      Und so NB: Das EMRK ist nur eine Kommission, welche “Empfehlungen” aussprechen kann. Es darf kritisieren oder empfehlen, aber nicht bestimmen.

      Wenn Sie aber glauben, dass das EMRK keine “classe politique Willkür” hätte, dann dürfen Sie das glauben. Nur weil das EMRK eine andere Ansicht hat, die Ihnen besser gefällt, heisst das noch lange nicht, dass das die richtige und gute Enscheidung für die Schweiz ist.

      Da wir in einer Demokratie wohnen, könnte man es ja so lösen, dass ein Entscheid des EMRK gegenüber der Schweiz, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird.

      PS: Niemand erklärt, dass das EMRK nicht existieren solle, damit es seine Auffassung äussern kann. Aber es soll nicht als Kommission einen Volkswillen ändern dürfen und schon gar nicht die Gerichtsentscheidunge​n der Schweiz.

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    • Juli 19, 2021

      “Wenn Ihnen unser nationales Parlament nicht gefällt, warum ist es denn so gewählt? Sie haben hoffentlich auch mitbekommen, wie unsere Demokratie funktioniert. Sollte dies für Sie keine Lebensgrundlage sein, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

      1. Sie unternehmen das für Sie Mögliche um eine andere Demokratieform anzustreben und in der Schweiz einzuführen.

      2. Sie verlassen das Land, welches für Sie scheinbar die falsche Staatsform hat.”

      Wenn Sie sich das nächste Mal über die Elite, die Classe Politique oder sonst etwas in der Schweiz beklagen, dann erinnere ich Sie gerne an diese Ihre Worte.

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    • Juli 19, 2021

      “Wenn Sie sich das nächste Mal über die Elite, die Classe Politique oder sonst etwas in der Schweiz beklagen, dann erinnere ich Sie gerne an diese Ihre Worte.”

      Wenn ich mich äussere, beklage ich mich nicht, sondern teile meine pers. Meinung mit. Selbstverständlich ist auch das Demokratie-System der CH nicht endgültig und vollkommen. Daraus entstehen dann die Wünsche und unterschiedlichen Gedanken, welche dann zur Abstimmung kommen können.

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  • Dezember 2, 2016

    Kommt jemand der ganz normal lebt und arbeitet jemals mit dem Gesetz in Konflikt? In der Regel nicht. Nur wer Grenzen übertritt, sich in Grauzonen bewegt, Verbote und Vorgaben missachtet, kommt überhaupt in die Situation, dass es eine Verfolgung danach ein Gerichtsverfahren gibt gegen diese Person gibt.
    Wer aber absichtlich Gesetze übertritt, (Kriminell ist) im Irrglauben, man sei die hellste und schlauste Person, dürfe sich das erlauben, muss damit rechnen, mit der Justiz Bekanntschaft zu machen, da die Rest Schweizer nicht so doof sind, und solches nicht merken. Hat man die Schweizer Staatsbürgerschaft nicht, darf man das Land zwingend verlassen, egal wie lang man schon hier lebt.
    Wer in ein Asyl Land kommt, die Behörden von Anfang an mit Unwahrheiten belügt, begeht eine kriminelle Handlung, bekommt ein faires Verfahren und wird danach Ausgewiesen, oder Ausgeschafft, wenn die Person sich weigert.
    Wer also ganz normal hier lebt, dem werden höchstens von Kriminellen und deren Linken Helfern die Menschenrechte beschnitten, werden überfallen, werden verbal niedergemacht, und da sich solche Individuen bereits in der Politik etabliert haben, stossen sie dort auf Wiederstand, anstelle dass ihnen der Staat hilft.

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    • Juli 19, 2021

      “Wer also ganz normal hier lebt, dem werden höchstens von Kriminellen und deren Linken Helfern die Menschenrechte beschnitten, werden überfallen, werden verbal niedergemacht, und da sich solche Individuen bereits in der Politik etabliert haben, stossen sie dort auf Wiederstand, anstelle dass ihnen der Staat hilft.”

      Das sind ja schreckliche Zustände, Herr Nabulon. Ich empfehle Ihnen, wieder in die sichere Schweiz zurückzukehren, und hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Vorschlag helfen konnte.

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    • Juli 19, 2021

      Ich weiss nicht, wie es Ihnen früher ergangen ist. Ich habe eine sich etablierende 68ger Bewegung erlebt, welche die Menschenrechte hochgehalten hat, welche für weniger Gesetze und mehr Selbstverantwortung eingestanden ist, ja, der Katalog der da gepredigt wurde ist recht lang. Damals war mir noch nicht so klar, worauf ich mich eingelassen habe, das merkte ich dann erst, als ich feststellen musste, da sind einige zu faul zum Arbeiten, leben auf meine Kosten.
      Die begannen, alles was so herumgelegen ist, zu sammeln, andere würden das Diebstahl nennen, mit einer Selbstverständlichkei​t, was Dein ist ebenso Mein. Die haben davon geredet, Gesetze der Bünzli Bürger abzuschaffen, stattdessen haben sie laufend neue Gesetze gefordert, um ihr Parasittendasein zu rechtfertigen.
      Schlu​ssendlich haben sie ihre Kids noch antiautoritär erzogen, heute sehen wir was daraus geworden ist.

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    • Juli 19, 2021

      Schwierig, wenn man noch nicht mal die Kernaussage eines Beitrags schnallt! Aber trotzdem schlaue Ratschläge erteilen will….

      Mit “Hier” meint Herr Nabulon wohl Columbien oder die Türkei oder so?

      “Wer also ganz normal hier lebt, dem werden höchstens von Kriminellen und deren Linken Helfern die Menschenrechte beschnitten,….”

      Aber schön, wenn man sich darüber noch lustig machen kann! Man könnte fast vermuten, Herr Oberli freut’s insgeheim jedesmal, wenn ein Schweizer überfallen wird.

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    • Juli 19, 2021

      “Kommt jemand der ganz normal lebt und arbeitet jemals mit dem Gesetz in Konflikt?”

      Viele Leute, die ganz normal gelebt und gearbeitet hatten, kamen mit Asbest in Berührung, wurden 20 oder 30 Jahre später davon krank, verlangten eine Entschädigung vom Arbeitgeber, bekamen diese aber nicht, weil das Recht auf Entschädigung nach 10 Jahren verfällt. Die “fremden Richter” verhalfen diesen anständigen, normal arbeitenden Menschen zu ihrem Recht. Und sorgten dafür, dass jeder normale Arbeiter Anspruch auf Entschädigung hat, wenn er nachweislich wegen der Arbeit krank wird. Auch wenn die Krankheit erst nach 20 oder 30 Jahren ausbricht.

      Die EMRK und das Gericht, das sie durchsetzt, helfen den ganz normalen Bürgern zu ihrem Recht. Gegen staatliche Willkür.

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    • Juli 19, 2021

      Dann haben diese RichterInnen mal etwas Sinnvolles getan.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon, Sie haben ein stark vereinfachtes Bild vom Rechtssystem eines Rechtsstaates.Gesetze​ regeln und Gerichte entscheiden nicht nur über Straftaten, sondern auch zivil-/privatrechtlic​he Themen, bei Streitigkeiten zwischen Bürger und Behörden und so weiter.

      Im von Herrn Pfister angesprochenen Fall hat niemand gegen irgendein Gesetz verstossen, das Problem waren die Gesetze selbst. Die Haftpflichtgesetzgebu​ng der Schweiz ist so angelegt das Asbestopfer aufgrund Verjährung und langer Inkubationszeit ihrer typischen Folge-Erkrankungen keine Schadenersatzklage mehr gegen gegen einen mutmasslichen Schadenverursacher erheben konnten (Verjährung 10 Jahre nach Schadenseintritt, Ausbruch typischer Krebserkrankungen nach 20 – 30 Jahren). Nach Schweizer Recht in Ordnung, nach EGMR völlig zu recht ein Verstoss gegen Artikel 6 der europäischen Menschenrechtskonvent​ion, dem Recht auf ein faires Verfahren. Die Schweiz muss jetzt gewährleisten das solche Fälle von Schweizer Gerichten geprüft werden können, wie die Schweiz das umsetzt ist ihr überlassen.

      In einem frühen Fall (Marlene Belilos, auch schon erwähnt) war der Grund für die Beschwerde ähnlich: man konnte gegen einen Bussgeldbescheid nur bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen, nicht bei einem neutralen Gericht. Auch hier gab es kein Recht auf ein faires Verfahren. Diesem Urteil verdanken wir einen besseren Rechtsschutz bis zur aktuellen Rechtswegegarantie.

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    • Juli 19, 2021

      Schade hat die EMRK den Opfern der Inquisition nicht geholfen, sonst hätten die Fakten- und Realitätsresistenten noch ein Argument von Anno Domini.

      Die Rahmenbedingungen sind heute ja noch die Selben wie vor- und vorvorgestern… Wie sagte mein netter Nachbar? Ihr könnt auch den Papst holen, der kann euch auch nicht mehr helfen! Bevor er bei Nacht und Neben samt Sippschaft ohne Miete zu zahlen verschwunden ist.

      Noch so einer, der irgendwie noch nicht ganz im Heute angekommen ist… aber inzwischen sicher in Syrien! Und wenn er zurück kommt, schützt IHN ja das EMRK!
      Also ist doch alles im Butter bei uns!

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    • Juli 19, 2021

      Frau Stutz, das Asbestbeispiel ist hochaktuell, die Umsetzung in Gesetzesanpassungen noch nicht erfolgt. Ihre Inquisitions-Anspielu​ng ist also sinnfrei.

      Die EMRK schützt keine Mietnomaden.

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    • Juli 19, 2021

      “Dann haben diese RichterInnen mal etwas Sinnvolles getan. “

      Eben. Und deshalb ist die SVP-Initiative kontraproduktiv und muss abgelehnt werden. Normale Leute wie Sie und ich profitieren von den “fremden Richtern”, die in Wahrheit gemeinsame Richter sind für ein gemeinsames Projekt von 47 europäischen Staaten. Und wenn man das Projekt gut findet (die Menschenrechte), kann man ja wohl kaum etwas dagegn haben, wenn es auch durchgesetzt wird.

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    • Juli 19, 2021

      Ok Herr Pfister

      Dann lehnen wir nun alle Initiativen ab, welche irgendwann, irgendwo, vielleicht mal etwas verhindern könnte.

      So ein Quatsch….

      Es gibt immer Gesetze, welche etwas Unrechtes ermöglichen. Aber Sie können nicht alle Gesetze nun ablehnen, weil diese von x-tausenden Entscheidungen einen Einzelfall nun nicht so lösen können.

      Es ist tragisch, dass Aspest das verursacht hat und auch richtig, dass man eine Lösung findet.

      Vielleicht könnte man, statt hier zu blöcken, was nun falsch war…. es ändern im Gesetz mit den Fristen und dann wäre das von Ihnen angesprochene Problem auch schon gelöst, statt sich in x-tausenden Fällen von einem fremden Richter sagen lassen muss, wie die Schweiz tickt.

      Auch ein demokratisches Land kann nicht alle Sonderfälle die entstehen voraus erkennen und in das Gesetz einbringen, damit sämtliche Einzelfälle gelöst sind in späteren Jahren. Dafür brauchen wir keine fremden Richter, sondern klare und starke Politiker die Stellung beziehen und etwas tun.

      Es braucht keine fremden Richter, um korrekt und sauber zu handeln. Und wenn Sie das nicht begreifen, dann haben Sie noch nicht erkannt, dass die Schweiz in den meisten Fällen korrekt und sauber handelt. Sollte sie das nicht, dann können Sie diese Einzelfälle korrigieren und nicht gleich alles unter einen Schirm stellen, damit man dann diesen Verurteilen kann, wenn es “lätz” läuft.

      Fehlt Ihnen der Mut zu sagen, dass wir für unsere Entscheidungen selber gerade stehen müssen oder sollen? Möchten Sie fremde Richter, um sich abzusichern? Fehlt Ihnen der Mut falsche Verfassungsteile selber zu verändern? Können wir das nicht selber?

      Naja

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Vielleicht​ könnte man, statt hier zu blöcken, was nun falsch war…. es ändern im Gesetz mit den Fristen und dann wäre das von Ihnen angesprochene Problem auch schon gelöst …”

      Wenn das so einfach ist, Herr Schweizer, warum brauchte es dann den Gang zum EGMR? Menschen sterben seit Jahrzehnten an den Spätfolgen von Asbestbelastung.

      H​err Nabulon ist der Meinung, das der Entscheid zur Haftpflicht bei Asbestopfern des EGMR sinnvoll war. Auch Sie bringen nichts gegen diese Entscheidung vor. Trotzdem ist der betreffende Beschwerdeführer bei Schweizer Gerichten bis zum Bundesgericht mit einer Schadenersatzklage abgeblitzt.

      Volksi​nitiativen zu starten und zu führen ist extrem aufwendig und teuer. Und wenn Sie grosse Interessengruppen gegen sich haben ist ein Gewinn trotz fairen Anliegens ein Lotteriespiel. Und den Einfluss um an der Bundesversammlung einen Gesetzantrag duchzubringen hat auch nicht jeder, es gibt auf keinen Fall ein Rechtsanspruch.

      In​ Deutschland kann man als Einzelperson Verfassungsbeschwerde​ am Bundesverfassungsgeri​cht einlegen. In diversen skandinavischen Ländern hat man sogenannte Ombudsstellen wo man sein Problem als Einzelperson anbringen kann. Alles kostenlos. Schweiz = nix.

      Herr Pfister hat an anderer Stelle übrigens gut begründet, warum die Richter am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte keine fremden Richter sind: die Richter am EGMR sind vom Europarat beauftragt die Einhaltung der EMRK zu überwachen … einer Organisation bei der auch die Schweiz Mitglied ist. Das heisst jeder einzelne Richter am EGMR ist auch von der Schweiz beauftragt.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner

      Niemand hat geschrieben, es sei einfach. Und erneut ziehen Sie Teile aus dem Gesamten, und lassen das Wichtigste aus dem Ganzen weg.

      Fakt ist: Die Schweiz hat eine Verfassung und die dazu gehörigen Entscheider. Dies ist nun mal das Gericht in der Schweiz, welches Entscheidungen trifft. Auch wenn dies uns nicht genehm ist, sind diese zu respektieren.

      Es hat viele Dinge in der Verfassung, die für mich hinderlich sind in meinem Leben und vermutlich auch für Andere. Aber so tragisch die ganze Angelegenheit (die Herr Pfister angesprochen), kann niemand immer das Richtige entscheiden für eine “Minderheit”.

      In jeder Demokratie gibt es “Opfer” die nicht zu Ihrem Recht kommen. Das ist nun einmal Leben und das werden Sie auch nicht ändern können. Und in der Demokratie ist nun mal auch die Initiative, welche es ermöglicht die Verfassung zu ändern. Dass das eine Menge Menschen die das Finanzieren benötigt ist so, oder ein sehr gut Betuchter macht es möglich.

      Sie dürfen hier selbstverständlich uns erklären, welches Staatssystem es ermöglich, dass man solche Einzelfälle, wie von Ihnen gewünscht lösen könnte.

      Niemand hat hier erklärt, dass das EGMR nicht seine Arbeit tun könne oder solle. Aber es darf nicht sein, dass Entscheidungen (solche Einzelfälle ausgeschlossen) der Schweiz von einem EGMR gestürzt werden. Sollte das der Fall sein, brauchen wir keine Demokratie, sondern nur noch das EGMR für Entscheidungen. Somit auch alle unsere Richter überflüssig, Staatssytem überflüssig.

      “Das heisst jeder einzelne Richter am EGMR ist auch von der Schweiz beauftragt.”

      Diese​ Satz sollten Sie sich noch einmal überlegen. Ob das stimmt? Das kann ich nur bezweifeln.

      Damit habe ich mich zu Ihrer Aussage geäussert, obwohl Herr Pfister angesprochen war. Aber er wie üblich lässt Ihnen den Vorrang sich zu äussern und bringt nur Einwürfe, die er dann nicht mehr dazu steht.

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    • Juli 19, 2021

      Gerne erkläre ich Ihnen zum inzwischen wahrscheinlich 37. Mal das es in der Schweiz kein Gericht gibt das gegen geltendes Recht, aber im Sinne der Verfassung, entscheiden kann (z. B. wenn ein Gesetz zu einem menschenrechtswidrige​n Urteil führt).

      Es ist Merkmal eines Rechtsstaates das man sich einfach gegen Ungerechtigkeiten wehren kann. Wird dies erschwert oder gar verunmöglicht ist dies eines Rechtsstaats nicht würdig.

      Zitat:

      ​”In jeder Demokratie gibt es “Opfer” die nicht zu Ihrem Recht kommen. Das ist nun einmal Leben und das werden Sie auch nicht ändern können. “

      Diese Aussage hat mich wirklich schockiert. Nicht das Sie schreiben das es in jeder Demokratie “Opfer” gibt die nicht zu ihrem Recht kommen. Aber das Sie meinen man hätte sich damit abzufinden. Hoch bedenklich.

      Grunds​ätzlich bin ich aber dankbar für Ihre Statements hier. In manchen Diskussionen kann der Standpunkt eines Befürworters der Initiative, der sinngemäss Dinge von sich gibt wie “es wird eben nicht einfach zu seinem Recht zu kommen” oder “Es gibt in jeder Demokratie Opfer” unter Umständen so manchen zum Umdenken bewegen. Vielen Dank also.

      Zitat:

      “S​ie dürfen hier selbstverständlich uns erklären, welches Staatssystem es ermöglich, dass man solche Einzelfälle, wie von Ihnen gewünscht lösen könnte.”

      Das erkläre ich hier seit WOCHEN, Herr Schweizer. Die Lösungen sind da und werden angewendet, die Selbstbestimmungsinit​iative fordert deren Abschaffung.

      Zitat​:

      “Diese​ Satz sollten Sie sich noch einmal überlegen. Ob das stimmt? Das kann ich nur bezweifeln.”

      Die Schweiz ist Teil der Organisation welche die Arbeit des EGMR beauftragt (der Europarat). Und damit auch jeden einzelnen Richter. Das sind Fakten, Herr Schweizer, keine Ideen oder HIrngespinste. Überall nachlesbar.

      Die Richter am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werden durch die parlamentarische Versammlung des Europarats gewählt. Die parlamentarische Versammlung des Europarats setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen, die von den jeweiligen Landesparlamenten ernannt werden.

      Die Anzahl der Sitze in der parlamentarischen Versammlung richtet sich nach den Bevölkerungszahlen der Länder, wobei bevölkerungsarme Länder im Verhältnis mehr Vertreter zugesprochen werden. Deutschland, Frankreich etc. haben z. B. je 18 Vertreter, die Schweiz 6 (obwohl die Schweiz nur ein zehntel der Einwohner Deutschlands hat, also proportional nur 1.8 Vertreter haben dürfte).

      Diese Informationen sind leicht recherchierbar, Herr Schweizer.

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    • Juli 19, 2021

      Ich erkläre Ihnen gerne zum 100. Mal, dass eine Demokratie Gesetze, Erlasse oder Verfassungsartikel hat, an diese man sich halten muss.

      Dass es immer “Einzelfälle” gibt, welche durch solche Gesezte/Verfassungen gemindert werden widerspricht niemand. Aber selbst in der sozialsten Demokratie wird es solche Einzelfälle geben.

      Wollen Sie nun um die EMRG und EMRK auch noch mit einem “Überstobergericht” belegen, damit solche Entscheide auch noch angefochten werden können? Glauben Sie tatsächlich, dass dadurch die Menschlichkeit besser würde?

      Jedes Urteil führ automatisch zu einem “Opfer”

      Ihre Schlussdarlegung erklärt genau, wo das Problem liegt. Sie behaupten, dass das EMRG unsere Richter seien und nicht fremde. Sie wollen mir aber erklären, wie die Aufstellung der Richter ist im EMRG.

      Auch wenn Sie hier wieder Lehrmeisterisch darlegen, dass man dies nachlesen könne, ist somit Ihre Aussage selber widersprochen. Es sind NUR Anteilig CH-Richter im EMRG vertreten für Enscheidungen die die CH betrifft. Und ein solches Gericht hat für mich in Bezug zur CH keine gültige Zustimmung.

      Dass unsere Verfassung/Gesetze (Verjährung) dazu geführt haben, dass “Opfer” aus dem Aspestprozess keine Entschädigung erhalten, ist nun einmal unser Gesetz. Sollte Ihnen diese Verjährungsprinzip nicht gefallen, dürfen Sie sich einsetzen dafür, dass man es abschafft, was aber auf nächster Instanz dann einfach zu neuen Problemen führt oder Menschen unwürdig verurteilt, welche längst nicht mehr verurteilt werden könnten.

      Das Verjährungsprinzip, in welches das Aspest gefallsen ist, ist ein Gesetz der Schweiz. Sollte oder hätten die Kläger belegen können, dass die Eingabe VOR der Verjährung erfolgt ist, wäre die Verjährung sistiert worden.

      Wollen Sie mit dem EMRG/EMRK somit CH-Rechte einfach umgehen? Was uns nicht passt oder durch unsere Verfassung/Gesetze nicht zugelassen ist, bringt man an das EMRG/EMRK und denkt, man könne es dann so lösen?

      Interssant ist aber, Herr Wagner, dass Sie damit erklären. Urteile aus dem EMRG sind nur möglich, wenn man genug Geld hat dahin zu gelangen mit den Vorschüssen und dergleichen. Die wirklichen MR-Vergehungen (ihre sog. Minderheiten) werden wir vermutlich gar nie erfahren, denn diese haben nicht das nötige Geld um ins EMRG zu gelangen.

      Ich habe mich nun erneut überwunden Ihnen erneut antwort zu geben. Aber da dies zu einem nicht endenden Geschwulst von herausgezogenem darstellt, überlasse ich Sie nun gerne den Lesern hier. Danke

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Dass es immer “Einzelfälle” gibt, welche durch solche Gesezte/Verfassungen gemindert werden widerspricht niemand. Aber selbst in der sozialsten Demokratie wird es solche Einzelfälle geben.”

      Richtig. Diese Fälle gibt es. Aber nichts dagegen tun zu wollen (“ist halt so”) offenbart ein sehr heikles Verhältnis zu Fairness und Rechtsstaatlichkeit.

      Zitat:

      “Wollen Sie nun um die EMRG und EMRK auch noch mit einem “Überstobergericht” belegen, damit solche Entscheide auch noch angefochten werden können? Glauben Sie tatsächlich, dass dadurch die Menschlichkeit besser würde?”

      Mir reicht ein Gericht zur europäischen Menschenrechtskonvent​ion. Von einem weiteren übergeordneten Gericht habe ich NIE gesprochen.

      Zitat:

      “Es sind NUR Anteilig CH-Richter im EMRG vertreten für Enscheidungen die die CH betrifft. Und ein solches Gericht hat für mich in Bezug zur CH keine gültige Zustimmung.”

      Die europäische Menschenrechtskonvent​ion ist ein EUROPÄISCHE Rechtsnorm (von der Schweiz ratifiziert), und wird von einer EUROPÄISCHEN Organisation verantwortet (in der die Schweiz Mitglied ist). Das hier ein EUROPÄISCHER Gerichtshof über die Einhaltung wacht ist so nur folgerichtig. Ihr obiges Statement enthält kein bisschen Logik.

      Zitat:

      “​Dass unsere Verfassung/Gesetze (Verjährung) dazu geführt haben, dass “Opfer” aus dem Aspestprozess keine Entschädigung erhalten, ist nun einmal unser Gesetz. Sollte Ihnen diese Verjährungsprinzip nicht gefallen, dürfen Sie sich einsetzen dafür, dass man es abschafft, was aber auf nächster Instanz dann einfach zu neuen Problemen führt oder Menschen unwürdig verurteilt, welche längst nicht mehr verurteilt werden könnten.”

      Menschen​ verurteilen die nicht mehr verurteilt werden können … sagen Sie mal, jetzt bleibt aber jedwede Logik auf der Strecke.

      Es hat sich jemand eingesetzt, und zwar ein Betroffener, damit das Verjährungsprinzip abgeschafft wird … und zwar durch den Gang zum EGMR. Weil in der Schweiz selbst keine Möglichkeit bestand. Sie dürfen sich gern wünschen das Menschen die sich gegen Menschenrechtsverletz​ungen wehren möglichst hohe Hürden in den Weg gelegt werden … ein bedenkliches Verhältnis zu Rechtsstaatlichkeit ist das aber auf jeden Fall.

      Zitat:

      “I​nterssant ist aber, Herr Wagner, dass Sie damit erklären. Urteile aus dem EMRG sind nur möglich, wenn man genug Geld hat dahin zu gelangen mit den Vorschüssen und dergleichen. “

      Ich habe nichts dergleichen erklärt. Beschwerden am EGMR sind kostenlos.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister und Herr Wagner,

      Man kann und sollte sich die Frage stellen, warum ein 1959 gegründeter Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zusammen mit den am 3. November 1953 in Kraft getretene Europäische Menschenrechtskonvent​ion immer mehr in die Kritik gerät?

      Antwort: Wenn Fälle behandelt werden, bei denen sich der “normale BürgerIn” nur den Kopf schütteln kann, dass überhaupt so ein Fall angenommen und verhandelt wird.

      Eine Institution ebenso wie eine Regierung muss von der Mehrheit eines Volkes der Völker getragen werden. Es muss schlussendlich Nachvollziehbar sein, für den einfachen BürgerIn, logisch Nachvollziehbar sein, warum ein Entscheid so gefällt wurde.

      Die Menschen ziehen nicht einfach so über eine Gerichtsbarkeit her, sondern erst dann, wenn diese in der Sichtweise der “Normalen BürgerIn” Mist gebaut haben.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Eine Institution ebenso wie eine Regierung muss von der Mehrheit eines Volkes der Völker getragen werden. Es muss schlussendlich Nachvollziehbar sein, für den einfachen BürgerIn, logisch Nachvollziehbar sein, warum ein Entscheid so gefällt wurde.”

      Ein Richter braucht für seine Entscheidungsfindung zumindest im Strafrecht Beweise, Gutachten, Zeugenaussagen usw., ein Urteil wird nach Anhörung von Verteidigung und Anklage gefällt. Auch im Zivirecht werden jeweils Begründungen und Beweise geprüft. Diese “Entscheidungsfindung​sprozesse” laufen auch mal Monate oder gar Jahre.

      Das Problem ist nicht die Arbeit von Gerichten, das Problem ist die Arroganz derjenigen Leute die glauben Sie könnten die Arbeit von Gerichten aufgrund weniger Zeilen aus einer Pressemitteilung beurteilen.

      Ich will kein Gericht das nach der öffentlichen Meinung urteilt, und auch keines das Verfahren “für den einfachen Bürger verständlich” anlegt. Ich will Gerichte in denen entsprechende Fachleute nach Gesetzeslage möglichst faire und gerechte Urteile fällen.

      Die Schweizer Richterin am EGMR ist beispielsweise Völkerrechtsprofessor​in. Lesen Sie sich mal folgendes Interview mit eben dieser Völkerrechtsprofessor​in, Helen Keller, durch, vielleicht gibt Ihnen das einen Einblick:

      http://w​ww.tageswoche.ch/de/2​014_31/schweiz/664691​/

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner,
      Gesetze sind je nach Land „unterschiedlich“. Die einen Länder bekamen Gesetze auf diktiert, sei es von den Monarchen oder der Kirche, mangels Demokratie, wir in der Schweiz stimmen immer wieder über Gesetze ab, die dann von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen wird.
      Das ist ja ein Problem in einer EU, dass eben Gesetze angepasst werden sollen, angepasst wurden, die, nicht nur in der Schweiz, von den BürgerInnen nicht mitgetragen werden.
      Wenn in einem Gesetz steht, dass so etwas verboten ist, bei Zuwiderhandlung mit einem Strafmass von bis zu rechnen ist, dann MUSS ein Gericht wenn die Schuldfrage geklärt ist, ein Urteil, Strafmass fällen.
      Und da eggen diese RichterInnen an. Wenn faule Ausreden daher kommen, jemand hatte eine schlechte Jugend, sei unter Drogen gestanden, tausend Ausreden warum ein Täter dies getan hat und darum milde verdient hat.
      Wenn man solche Urteile bemängelt, ist das nicht die Arroganz von uns, sondern Unser Recht, da wir uns nicht kriminell verhalten, solche Urteile abzulehnen. Es ist verwerflich, wie in solchen Fällen auf die Täter geschaut wird, über die Opfer spricht niemand, und solche Urteile verletzen die Opfer gleich nochmals.
      Doch, Urteile müssen für das Volk verständlich sein, und akzeptiert werden, sonst kommen eben die Ideen auf, man brauche so einen weltfremden Gerichtshof mit seinen RichterInnen gar nicht.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Und da eggen diese RichterInnen an. Wenn faule Ausreden daher kommen, jemand hatte eine schlechte Jugend, sei unter Drogen gestanden, tausend Ausreden warum ein Täter dies getan hat und darum milde verdient hat. “

      Das sind keine Ausreden. Schuldunfähigkeit etc., all das ist ebenfalls gesetzlich geregelt, und jeder Richter hat – mit voller Absicht – einen Ermessensspielraum bei der Zumessung des Strafmasses, inklusive der Möglichkeit Strafen unbedingt oder bedingt auszusprechen. In der Verfassung heisst es immerhin das Strafen verhältnismässig sein müssen. Und deshalb gibt es nicht nur ein Tötungsdelikt, sondern mehrere, nicht nur ein Sexualdelikt, sondern mehrere, mit unterschiedlichen Strafen.

      Nach Ihrer Vorstellung bräuchte es keine Richter und Gerichtsverfahren mehr, sondern einfach nur einen Beamten (oder gar Computer), der nach Straftat X einen Strafrahmen Y zuweist. Das hat dann aber mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun.

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    • Juli 19, 2021

      Klar – zuviel getrunken und schon ist man Schuldunfähig……

      Wer trinkt ist zu verurteilen.
      Wer jemanden töted ist zu verurteilen (auch wenn er besoffen ist)
      Wer jemanden sexuell missbraucht ist zu verurteilen (auch wenn er übergail ist und das als Krankheit darlegen kann)

      Ich hoffe nicht, für Sie Herr Wagner, dass Sie einen Angehörigen verlieren, weil ein Besoffener diesen überfährt, und dann Milde vom Gericht erhält, weil er Schuldunfähig wurde, durch massives saufen etc….

      Denn wenn wir das weiterdenken…..

      ​Irgendwann ist unsere Gesellschaft so weit, dass man süchtig ist nach Händy, dieses auch so darlegen kann und dann nach einem ¨Überfahren eines Menschen noch Milde erhält, weil er abgelenkt war von seiner Sucht Händy.

      Oder wo möchten Sie die Grenzen machen? Oh nein… ich möchte es lieber nicht Wissen, denn selbst Geisterfahrer bekommen dann noch eine Milde…. sie konnte es nicht ertragen, dass man ihnen aufgezwungen hat, auf der rechten Seite zu fahren.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Schweizer,
      was ist, wenn Ihnen jemand ohne Ihr Wissen Drogen ins Getränk mischt und Sie im Rausch ein Verbrechen begehen (jemand verprügeln oder gar totschlagen), an das Sie sich nachher nicht mal mehr erinnern? Wenn das Gericht nach Ihren Ideen funktioniert, heisst es: Mord oder Totschlag ist ein und dasselbe, pauschal die Höchststrafe! Was, der hat Drogen genommen? Faule Ausrede! Wer Drogen nimmt, gehört erst recht bestraft!

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    • Juli 19, 2021

      Falsch Herr Pfister

      Dieses Bsp sollte Sie sich nocheinmal überdenken.

      Sie gehen da von der falschen Grundsituation aus.

      – Nimmt er die Drogen von sich aus – wissentlich
      – Wird er unter Drogen gesetzt – unwissentlich

      Das ist die Grundfrage, bevor Sie überhaupt zu Ihrem Bsp kommen können.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Wer jemanden töted ist zu verurteilen (auch wenn er besoffen ist) …”

      Stellen Sie sich mal folgende 3 Fälle vor:

      Fall 1: Ein Mann überfällt einen Kiosk und tötet den Besitzer, weil er an dessen Kasseninhalt will.

      Fall 2: Eine Frau tötet Ihren Mann der Sie jahrelang unterdrückt und geschlagen hat während eines Streits während eines psychischen Ausnahmezustands.

      ​Fall 3: Auf einem Volksfest kommt es zu einer Prügelei unter Jugendlichen, während der jemand unglücklich fällt und sich das Genick bricht.

      Sind diese Tötungen alle gleich schwerwiegend für Sie?

      Zitat:

      “Ich hoffe nicht, für Sie Herr Wagner, dass Sie einen Angehörigen verlieren, weil ein Besoffener diesen überfährt, und dann Milde vom Gericht erhält, weil er Schuldunfähig wurde, durch massives saufen etc….”

      Ich habe einen nahen Verwandten verloren durch Jugendliche die im Wald Schiessübungen abhielten und sich nicht kümmerten wer in ihrem Umfeld unterwegs ist (vorgefallen in den USA) … einen Onkel, gestorben mit 28 Jahren während eines Osterspaziergangs. Die Jugendlichen haben sich am gleichen Tag gestellt, als ihnen klar wurde was sie angerichtet haben.

      Sind die Jugendlichen deshalb als Mörder zu bezeichnen? Ich sehe das nicht so. Zum Tatbestand “Mord” gehören niedere Beweggründe.

      Richt​er urteilen hier differenzierter, teilweise wird jemand der sich hätte bewusst sein müssen das er unter Alkohol gewalttätig wird härter bestraft als jemand bei dem der Gewaltausbruch unvorhersehbar war.

      Zitat:

      “Od​er wo möchten Sie die Grenzen machen?”

      Ich ziehe die Grenzen da wo man spürt das es nur noch um Rache geht. Und das sehe ich bei Ihnen. Rache hat bei der Urteilsfindung in einem Rechtsstaat nichts zu suchen. Man bestraft niemanden härter als das Gesetzbuch vorsieht nur weil “der Pöbel” nach Rache schreit.

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    • Juli 19, 2021

      Auszüge aus dem Strafgesetzbuch

      19​.3 Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldunfähigkeit

      ​1 War der Täter zur Zeit der Tat nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so ist er nicht strafbar.

      2 War der Täter zur Zeit der Tat nur teilweise fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so mildert das Gericht die Strafe.

      3 Es können indessen Massnahmen nach den Artikeln 59-61, 63, 64, 67, 67b und 67e getroffen werden.1

      4 Konnte der Täter die Schuldunfähigkeit oder die Verminderung der Schuldfähigkeit vermeiden und dabei die in diesem Zustand begangene Tat voraussehen, so sind die Absätze 1-3 nicht anwendbar.

      Sehen Sie, nach Artikel 4 hat jemand, der immer wieder unter Alkoholeinfluss gewalttätig wird oder immer wieder unter Alkoholeinfluss Auto fährt keine verminderte Schuldunfähigkeit zugute.

      Die in Absatz 3 erwähnten Artikel beziehen sich auf “Behandlung von psychischen Störungen”, “Stationäre therapeutische Massnahmen etc.

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    • Juli 19, 2021

      Fall 1 = Tötung
      Fall 2 = Tötung
      Fall 3 = Unfall

      Sie dürfen auf noch in Ihren Aufzählungen erwähnen.

      Ohne Kissen auf Stuhl gesessen, dadurch Schmerzen an Po, daraus folgend erzeugte Aggressivität, der Nächste der gekommen ist musste darunter leiden. Ergo ist dieser Schuldunfähig, Schuld ist das fehlende Kissen, oder der Stuhl, oder derjenige der dann gekommen ist. In Therapie schicken und nicht verurteilen…..

      S​uuuuuupper

      Und genau darum durfte Carlos in ausgewiesen werden, weil es derart schwachsinnige Darlegungen gibt.

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    • Juli 19, 2021

      Können Sie irgendeinen der Fälle auf den Sie sich beziehen wirklich beurteilen, Herr Schweizer? Können Sie den Fall mit den “Schmerzen am Po” irgendwie belegen? Nach von mir zitiertem Auszug aus dem Strafgesetzbuch betreffend Schuldunfähigkeit hätte so jemand keine Aussicht auf mildernde Umstände.

      Es gibt übrigens weit mehr Straftatbestände als nur “Tötung” (bzw. vorsätzliche Tötung). Es gibt den Mord (“besondere Skrupellosigkeit”, “Beweggründe verwerflich”, Fall 1). Es gibt den Totschlag (“entschuldbare heftige Gemütsbewegung oder grosse seelische Belastung”, Fall 2), es gibt die fahrlässige Tötung (Unter Umständen Fall 3, je nachdem was genau passiert ist) und diverse Straftatbestände mehr.

      Ich bin sehr froh das Sie kein Richter sind.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner, wenn sie mit solchen Beispielen daher kommen, muss ich davon ausgehen, dass Sie nicht verstehen, was eigentlich gemeint ist.

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    • Juli 19, 2021

      Was meinen Sie denn, Herr Nabulon?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner,
      Ja, ein Gericht braucht beweise, um ein schlussendlich akzeptables Urteil zu bilden.
      Sie sprechen die Presse an? Ja die Boulevard Presse / Journalisten stellen ja die Schuldfrage bereits während die Leiche noch am abkühlen ist, vorverurteilen sofort jemanden, wenn er dieser SVP angehört. Das sind die Fakten zu dem Thema. Und nach so einem Medien Bashing erwarten alle die Verurteilung eines solchen mit Häme, so sieht das aus.
      Das Thema ist aber ein anderes. Meist bis ans Bundesgericht wurde ein/e TäterIn als schuldig empfunden, so verurteilt. Nun passt es dieser renitenten Person nicht, ob wohl klar ist, dass nach erwiesenen kriminellen Handlungen eine Ausschaffung ein Landesverweis erfolgen muss. Wenn jemand illegale Handlungen vornimmt, sich versteckt, ein Verfahren absichtlich in die Länge zieht nur um einen langen Aufenthalt nachweisen zu können, als pro Argument, darf darauf nicht eingetreten werden. So will es das Schweizer Recht.
      Gemäss Völkerrecht und der Professorin Hellen Keller muss also ein Volk Kriminelle im Land dulden und diese noch durchfüttern? Einzelne Personen dürfen also gemäss Ihrer Ansicht sich daneben benehmen, kriminelle Handlungen durchziehen? So eine Richterin soll man ernst nehmen und achten? Nein.
      Wer illegale Handlungen begeht muss mit den Konsequenzen daraus klar kommen. Das ist Recht.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn Sie der Meinung sind, das die Presse nicht verlässlich ist wenn es um Gerichtsentscheide geht, woher nehmen Sie denn dann die Informationen anhand derer Sie beurteilen das ein Gerichtsentscheid nicht nachvollziehbar sein soll? Ist es dann nicht tatsächlich so wie ich das die ganze Zeit sage, das Ihnen vielleicht einfach die Fakten fehlen um ein Urteil nachvollziehen zu können?

      Zitat:

      ​​”Das Thema ist aber ein anderes. Meist bis ans Bundesgericht wurde ein/e TäterIn als schuldig empfunden, so verurteilt. Nun passt es dieser renitenten Person nicht …”

      Sie meinen jemand Rekurs auf einen Gerichtsentscheid machen nur renitente Leute? Ich glaube Sie haben die Begriffe “Rechtsstaat” und “Rechtsweggarantie” nicht verstanden.

      Das Problem ist doch, und das ist gerade hier in diesen Diskussionen bis zum Erbrechen erwähnt worden, das aufgrund fehlender Verfassungsgerichtsba​​rkeit selbst das Bundesgericht nicht gegen geltendes Recht ein Urteil aufheben kann, selbst wenn das Urteil dazu führt das die verfassungsmässig garantierten Grundrechte verletzt werden.

      Zitat:

      ​​”Gemäss Völkerrecht und der Professorin Hellen Keller muss also ein Volk Kriminelle im Land dulden und diese noch durchfüttern? Einzelne Personen dürfen also gemäss Ihrer Ansicht sich daneben benehmen, kriminelle Handlungen durchziehen? So eine Richterin soll man ernst nehmen und achten? Nein.”

      Es scheint als wäre die komplette Diskussion über die Durchsetzungsinitiati​​ve, Härtefälle und Verhältnismässigkeite​​n komplett an Ihnen vorbeigegangen. Müssen wir das wirklich nochmals durchkauen?

      Je nach individuellen Umständen ist die Ausweisung eines Straftäters mal eine verhältnismässige Massnahme, mal nicht. Mal bestätigt der EGMR Ausschaffungsentschei​​de, mal kippt es diese. Im Regelfall, wenn der EGMR Entscheide kippt, kollidieren die auch mit den Grundrechten in der Verfassung. Falls Sie da an Details interessiert sind, würde ich die Diskussion zum Thema Durchsetzungsinitiati​​ve anschauen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner,
      Ich nehme die Presse dazu,
      weil ich mal davon ausgehe, dass nach einem Urteil, der Tatbestand oder Fall an Hand dem ein Täter verurteilt wird, wenigstens der “Tatsache” entspricht. Das also die Fundamentalen Informationen nach einem Gerichtsurteil wahrheitsgemäss wiedergegeben werden. Ja ich weiss, bei einzelnen Journalisten ist das schon zu viel erwartet, die geben gerne ihren Senf auch noch mit.

      Wenn Täter die Tat bestreiten, an Hand von Indizien Beweisen überführt werden, selber die Tat aber leugnen, nach Ausreden suchen, nach erwiesenem Drogenhandel dann doch noch hoffen nicht ausgeschafft zu werden, sind das renitente Personen.
      Bevor man mit Drogen handelte, eben, es passiert ja einfach Mann handelt mit Drogen, / Nein, diese Typen meinen, sie seien die ganz Schlauen, Polizei und Justiz werde ihnen nie auf die Schliche kommen…!!!
      Genau so arrogant wie die das vorneweg meinen, genau so grosse Jammeri sind es dann, wenn es darum ginge, Urteile im Namen vom Schweizer Volk gefällt, zu akzeptieren. Notabene ist der Rechtsweg in der Schweiz beendet, wurde seriös geprüft, wie sich das für einen Rechtsstaat gehört.
      Kippt Strassburg so einen Entscheid, wird die Rechtsstaatlichkeit einer Schweiz von dort zunichte gemacht, durch eine Professor Hellen Keller, welche meinen, eben, die Schweiz hätte sich da Fehlverhalten.
      Und das ist Schwachsinn in vollendeter Form.

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    • Juli 19, 2021

      Bei mildernden Umständen, Verhältnismässigkeite​​n, Strafmass etc. geht es eben nicht um nackte Tatsachen, sondern um eine Interpretation des Gesamtpakets. Ich hatte letztens wegen einer kleinen Privatrechtssache einen Gerichtsentscheid: dieser war mehrere A4-Seiten lang.

      Es kommt nicht nur dann zu Rekursen wenn der Täter die Tat bestreitet. Ihre Vorstellung von Recht und Gesetz ist zu stark vereinfacht. Das Sie ständig auf Ausländerthemen rumreiten macht mir wirklich Sorge: sind Sie wirklich bereit die Bürgerrecht aller Menschen die in der Schweiz leben einzuschränken, nur weil ein Ausländer vielleicht profitieren könnte?

      Zitat:

      ​​”Notabene ist der Rechtsweg in der Schweiz beendet, wurde seriös geprüft, wie sich das für einen Rechtsstaat gehört.”

      Ich habe Ihnen weiter oben bereits erklärt wo die Einschränkungen Schweizer Gerichtsbarkeit liegen. Ich verstehe jeden der einen Fall weiterzieht wenn er glaubt seine Grundrecht würden beschnitten. Mir ist dann lieber der eine oder andere bekommt auch vor dem EGMR erklärt das er im Unrecht ist als das Menschen nicht zu ihrem Recht kommen … Ausländer und Schweizer.

      Wegen der Einschränkungen Schweizer Gerichtsbarkeit schickt tatsächlich das Bundesgericht immer wieder Fälle direkt an den EGMR, behandelt es also gar nicht selbst.

      Zitat:

      ​​”Kippt Strassburg so einen Entscheid, wird die Rechtsstaatlichkeit einer Schweiz von dort zunichte gemacht, durch eine Professor Hellen Keller, welche meinen, eben, die Schweiz hätte sich da Fehlverhalten. “

      Es wäre wirklich erfreulich wenn Sie sich einmal um Fakten kümmern würden.

      Sie glauben Hellen Keller entscheidet bei Schweizer Verfahren? Je nach Eindeutigkeit und Relevanz des Falles entscheiden bis zu 7 Richter in Abstimmung. Wenn ich schreibe “Schweizer Richterin”, dann in dem Sinne das jedes Mitgliedsland einen Richter dort hat.

      Zitat:

      “Un​​d das ist Schwachsinn in vollendeter Form.”

      Es ist wirklich erschreckend: die EMRK ist seit 1954 in Kraft, der EGMR arbeitet seit 1959, die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert, die Mitgliedschaft hat – wie hier diskutiert – viele Verbesserungen des Schweizer Rechtssystems gebracht, dem EGMR gehören bis auf Weissrussland und dem Vatikan alle europäischen Länder an … und dann kommt ein Herr Nabulon, der nachweislich (siehe oben) keine Ahnung hat wie der EGMR funktioniert, und behauptet “das ist Schwachsinn in vollendeter Form”.

      Vielleicht kümmern Sie sich mal um die Fakten, informieren sich über Gerichtshof und Auswirkungen auf Schweizer Recht, und setzen vor allen Dingen die Ausländerfeindlichkei​​t-Brille ab … Sie wären vielleicht überrascht wie viel Sinn sich ergibt.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner,
      Im Gegensatz zu ihnen Herr Wagner weiss ich, dass in der Schweiz die Menschenrechte hochgehalten und auch eingehalten werden. Ausserdem haben wir ein sehr gutes Rechtssystem, dazu stehe ich.
      Und überhaupt würden die Menschen gut tun, erstens mal bevor ein Gericht aufgerufen wird, selber nach Lösungen suchen, für eine Mediation sich an einen Tisch setzen, und diese Erarbeiten.
      Und Herr Wagner, ich weiss sehr wohl wie der Gerichtshof funktioniert. Was für Beurteilungen gefällt wurden. Wenn die Information einseitig ist, über Urteile, dann lieber Gerichtshof und Presse, informiert die Öffentlichkeit richtig und nicht tendenziös.

      Wenn man via Medien einseitig informiert wird muss man sich nicht wundern, wenn dann Otto Normal sagt, so etwas brauchen wir nicht.
      Es ist immer eine Frage des “Wie gehe ich mit einem Instrument um, das mir gegeben wird, wie benütze ich es?”
      Das ist mit allem so, ich kann alles missbrauchen, muss mich dann einfach nicht über Verbote oder Aufheben “Von” wundern. Und das Gespräch, diese Kritik läuft nicht nur in der Schweiz.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Ecklin, ich habe genug Fakten und Beispiele hier im ganzen Blog gebracht. Wenn diese nicht zu einem besseren Verständnis des Themas geführt haben, muss das nicht zwangsläufig mein Fehler sein.

      Herr Nabulon:

      Zitat:


      “Im Gegensatz zu ihnen Herr Wagner weiss ich, dass in der Schweiz die Menschenrechte hochgehalten und auch eingehalten werden. Ausserdem haben wir ein sehr gutes Rechtssystem, dazu stehe ich.”

      Seltsam. An anderer Stelle beklagen Sie sich das das Schweizer Gesetz Möglichkeiten vorsieht Ehen mit Minderjährigen zu tolerieren.

      Wenn in der Schweiz Menschenrechte grundsätzlich eingehalten werden, woher kommen dann die Beschwerden beim EGMR? Warum muss die Schweiz Ihre Gesetzgebung zur Verjährung von Haftpflichtfällen anpassen, um allen Betroffenen (auch jenen denen zum Beispiel durch die lange Inkubationszeiten von Asbest-Folgeerkrankun​gen keine Möglichkeit für Schadenersatzforderun​gen bestanden) ein faires Gerichtsverfahren zu ermöglichen? Sie selbst haben diesen Entscheid des EGMR an anderer Stelle als gut bezeichnet.

      Zitat:​

      “Und überhaupt würden die Menschen gut tun, erstens mal bevor ein Gericht aufgerufen wird, selber nach Lösungen suchen, für eine Mediation sich an einen Tisch setzen, und diese Erarbeiten.”

      Ich denke das dies in der Regel so ist. Denn Gerichtsverfahren kosten Geld.

      Zitat:

      “Und Herr Wagner, ich weiss sehr wohl wie der Gerichtshof funktioniert. Was für Beurteilungen gefällt wurden. Wenn die Information einseitig ist, über Urteile, dann lieber Gerichtshof und Presse, informiert die Öffentlichkeit richtig und nicht tendenziös.”

      Die Urteile des EGMR sind online abfragbar. Und teilweise (z. B. über die Website http://www.humanrights.ch) auch interpretiert und in deutscher Sprache abrufbar.

      Das Problem ist nicht das nicht etwa genug Daten vorhanden sind um sich ein faires Bild zu machen … das Problem ist das dies die Leute nicht interessiert. Der Presse mache ich hier keinen Vorwurf, die können nicht komplette Urteilsbegründungen in Artikel stecken.

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  • Dezember 5, 2016

    Der EGMR in Strassburg weist 98% der Klagen ab, weil sie unvollständig oder ungültig sind, oder der Gerichtshof dem betreffenden Staat Recht gibt. Nur in 1,6% aller Schweizer Fälle kommt es zu einer Verurteilung. Dies bedeutet, dass die Schweiz über einen hohen Menschenrechtsstandar​d verfügt.

    Die Schweiz wird hauptsächlich im Zusammenhang mit der Einhaltung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens oder des Rechts auf einen fairen Prozess verurteilt – dies auf Grund genau der selben Menschenrechte, die auch in unserer Verfassung stehen.

    https://ww​w.amnesty.ch/de/laend​er/europa-zentralasie​n/schweiz/europaeisch​e-menschenrechtskonve​ntion/fragen-und-antw​orten/fragen-antworte​n-emrk

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    • Juli 19, 2021

      Falls es sich um dieselben, Herr Oberli, Menschenrechte handelt, die auch in unserer Verfassung stehen, wenn die Schweiz von fremden Richtern verurteilt wird, (was ich seit jeher betone) dann handelt es sich ganz einfach um eine abweichende gerichtliche Interpretation derselben.

      Es bleibt die Frage zu beantworten, warum die Interpretation durch Richter aus teilweise totalitären, undemokratischen und menschenrechtsverletz​enden Staaten höher einzustufen sein soll, als die Interpretation durch vom Schweizerischen Parlament an landeseigenen Gerichten eingesetzte, mit der Schweizer Verfassung sowie den hiesigen Gesetzen vertraute und an Schweizer Fakultäten ausgebildete Richter.

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    • Juli 19, 2021

      “Falls es sich um dieselben, Herr Oberli, Menschenrechte handelt, die auch in unserer Verfassung stehen, wenn die Schweiz von fremden Richtern verurteilt wird, (was ich seit jeher betone) dann handelt es sich ganz einfach um eine abweichende gerichtliche Interpretation derselben.”

      Ich bin froh, dass Sie das nun auch gemerkt haben, Herr Knall, und diese “ganz einfach” abweichende Interpretation führt dann zum Glück dazu, dass Menschen, die wegen einer Menschenrechtsverletz​​ung klagen, Recht bekommen. Schön, nicht?

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    • Juli 19, 2021

      Es ist nicht nur die Interpretation. Es kommt auch desöfteren vor, dass Bundesgesetze gegen die Verfassung verstossen, das Bundesgericht diese aber nicht für ungültig erklären darf.

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    • Juli 19, 2021

      Meinen Sie zum, Herr Pfister, Beispiel, die Gesetze welche zur Umsetzung der Verfassung in Sachen Einwanderung soeben verabschiedet werden?

      Und dann, Herr Oberli, ist es also so, dass die Interpretation durch Richter aus teilweise totalitären, undemokratischen und menschenrechtsverletz​​enden Staaten höher einzustufen sein soll, als die Interpretation durch vom Schweizerischen Parlament an landeseigenen Gerichten eingesetzte, mit der Schweizer Verfassung sowie den hiesigen Gesetzen vertraute und an Schweizer Fakultäten ausgebildete Richter, weil dann Menschen, die wegen einer Menschenrechtsverletz​ung klagen, Recht bekommen? Denn wer klagt muss Recht bekommen?

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    • Juli 19, 2021

      Es ist Kunst, Herr Rainer Selk, da darf man auch aus Kot Figuren herstellen, oder plastifizierte Leichen ausstellen. Es ist Kunst…

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  • Dezember 5, 2016

    Dies gelesen:

    Zitat: „ Eine schwere Sünde die der Mittelschichtler so fahrlässig begangen hat, war die unwidersprochene Verinnerlichung des politisch Korrekten. Er hat alles brav geschluckt, was psychisch kaputte und völlig verdrehte Menschendarsteller mit eingebauter Moralpacht ihm vorsetzten – Leute, die zu faul sind, um richtig arbeiten zu gehen. Er bekam Hochgefühle bei dem Gedanken, dass er zu den „Anständigen“ gehöre, weil er irgendwelche unproduktiven und destruktiven Eindringlinge mit fremden Sitten und einer völlig fremden Religion kritiklos als seine „Mitbürger“ annahm.

    Okay, das war nicht ernstgemeint, denn erstens wohnte er in seiner hübschen Doppelhaushälfte in der Neubausiedlung im postmodernen Stil, wo sich kein arbeitsloser Pascha mit angeschlossenem Kopftuchgeschwader und Isch-fick-deine-Mutte​​​r!-Söhnen blicken liess. Und zweitens gewann man in der Middle-Class-Communit​​​y bestimmt keinen moralischen Blumentopf, indem man die Wahrheit sagte und fragte, was das für eine komische Einwanderung sein soll, bei der sich die doofsten, faulsten und destruktivsten aus aller Welt gleich nach der Ankunft in ein Bett mit frisch überzogener Bettwäsche aus Wohlfahrtsgarn legen dürfen.

    Nein, vielmehr gewann man an Ansehen unter Seinesgleichen, wenn die eignen Kinder ein Gutmensch-Ehrenabzeic​​​hen im Gymnasium im Zuge der Flüchtlingswoche dafür verdienten, dass sie im benachbarten Asylantenheim die eingetrocknete Kacke von Moslems von der Kloschüssel kratzten. Gut, es war nicht gerade die feine englische Art, dass dabei die eigene Tochter von so einem Moslembengel unfein angefasst wurde. Zum Glück war die Polizei instruiert, sowas nicht in der Presse weiterzuerzählen. Wie hätte der Schutzbedürftige sonst dagestanden? Und andererseits, lernen die Kinder heutzutage nicht im Sexualunterricht schon, dass das Leben ein einziger Puff sei und jeder, der dagegen etwas einzuwenden hat, ein Vorgestriger, wenn nicht sogar ein Nazi? Brrrr!
    Da wollte man sich als Mittelschichtler lieber die Augen vor der Unbill im eigenen Lande verschliessen und den Wiegenliedern der staatlich betreuten Phrasendrescher, Opportunisten, medialen Claqueure und sozialindustriellen Profiteure Glauben schenken.

    Der Mittelschichtler wird das Finanzielle übernehmen müssen, der in den letzten Jahrzehnten genug Gelegenheit und Artikulationsfähigkei​​​t gehabt hätte, mit lauter Stimme zu rufen: Stopp, bis hierher und nicht weiter! Er tat es nicht, weil er irgendwelchen grünen Blockwarten der Moral und Multikulti-Irren auf den Leim ging und befürchtete, sich einen Zacken aus der Krone der bürgerlichen Etikette zu brechen, wenn er sich zur Heimat und zu seinen eigenen Landsleuten bekennt.

    Jetzt, und ich meine schon im nächsten Jahr und nicht erst in zehn Jahren, jetzt, da nach Schätzungen Millionen neue Invasoren erwartet werden, wird er für diese Unterlassung zahlen müssen, bis er sich schliesslich in seine Bestandteile aufgelöst hat. Nicht schade um den Feigling.“ (A.P.) Zitat ende

    Und das gedacht: isso

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    • Juli 19, 2021

      Na, der Text ist ja dann mal richtig rassistisch. Gemeldet.

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    • Juli 19, 2021

      Ach ja, Herr Wagner? Welche Rasse wird denn hier diskriminiert?

      Die​ Rasse der Mittelständler etwa?

      Ist es Ihnen peinlich zu dieser Rasse zu gehören? Oder sind Sie selber Blockwart?

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    • Juli 19, 2021

      Sie meinen Sprüche wie “arbeitsloser Pascha mit angeschlossenem Kopftuchgeschwader und Isch-fick-deine-Mutte​​​​r!-Söhnen blicken liess” wären nicht rassistisch? Na ja, dann haben Sie eine seltsame Wahrnehmung.

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    • Juli 19, 2021

      Rassistisch nicht, einfach mit etwas speziellen Worten klar ausgedrückt um was es geht.

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    • Juli 19, 2021

      Ach, Herr Ecklin, wieder viele Worte um nichts.

      Ihr Beispiel mit den Stammtischen ist ein absoluter Rohrkrepierer, denn private Äusserungen, auch an Stammtischen, sind gemäss Rassismus-Strafnorm gar nicht strafbar. Von Stammtisch zu Stammtisch ziehen oder das als Vorwurf/Argument verwenden machen nur Leute die viel quatschen, aber nicht wirklich viel wissen.

      Ich nehme eben an, das Ihre Art und Weise mich aufgrund kleinster Datenbasis hier ellenlang zu beurteilen dieselbe ist mit der Sie auch andere Fakten und Realitäten beurteilen … anders lässt sich das miserable Verhältnis zwischen Inhalt und Aussage Ihrer Beiträge hier kaum erklären.

      Aber verteidigen Sie ruhig weiter Leute die Sprüche a la “arbeitsloser Pascha mit angeschlossenem Kopftuchgeschwader” von sich geben, mehr Niveau hätte ich von Ihnen sowieso nicht erwartet. Ich melde wenn überhaupt Leute nur bei der Vimentis-Administrati​on, aber man weiss nie wer sonst hier noch mitliest. Ich werde auch öfter gemeldet, und ich lebe damit.

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    • Juli 19, 2021

      “Dabei darf nicht vergessen gehen, dass die offizielle SP das Beitrittsgesuch in die EU nur deshalb auf Eis gelegt hat, weil. die Mehrheit der Schweizer die Meinung der Pfisters und Wagners nicht teilen. (…)”

      Der Bundesrat hat das Beitrittsgesuch zurückgezogen, Herr Ecklin. Was “die offizielle SP” aufs Eis gelegt haben könnte, weiss ich nicht, sicher kein EU-Beitrittsgesuch! Falls Sie den letzten Parteitag der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SPS) meinen: Er hat in Thun beschlossen, dass der EU-Beitritt kein strategisches Ziel der SPS bleiben soll.

      “In der verabschiedeten Version heisst es, die europäische Integration der Schweiz müsse sich “aus dem engen bilateralen Rahmen lösen”. Als Zwischenschritt schlägt das Papier vor, eine “demokratische Mitgestaltung” anzustreben und “sich multilateral in die europäische Staatengemeinschaft” einzugliedern.”

      ht​tp://www.wirtschaftre​gional.li/ausland/sch​weiz/Parteilinke-setz​t-sich-am-SP-Parteita​g-durch;art103,239569​

      Es ist also nicht (mehr) die Rede von der EU, sondern von Europa.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Ich bin tatsächlich stolz, soweit man auf Leistungen anderer überhaupt stolz sein kann, dass die Schweizer den Moslems selbstverständlich nicht gleich lange Spiesse zugestehen, den Minarettbau, dieses Machtsymbol, verboten haben.”

      Nein, ganz im Gegenteil, das ist oberpeinlich das das Schweizer Volk ein einzelnes religiöses Symbol einer einzelnen Religion verboten hat. Und zudem kontraproduktiv, weil das Islamisten in die Hände spielt: die dürfen dieses Zeichen von Intoleranz jetzt für ihre Zwecke ausschlachten.

      Zit​at:

      “Wie Sie ja bestens wissen, ist in der als Religion getarnten Welbeherrschungs-Frau​​en-und Mädchenknechtungs sowie Schwulenmordernden-Id​​eologie, genannt Islam der Staat bis heute nicht vom Glauben zu trennen.”

      Meine Güte, Herr Ecklin, so stark schwelgen Sie in Klischees?

      Es gibt eine Nation mit 230 Millionen Einwohnern, davon fast 200 Millionen Muslime. Dort ist der Islam KEINE Staatsreligion. Es handelt sich um Indonesien. Und das ist nicht das einzige Land das nicht 100% in Ihr Klischee passt.

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    • Juli 19, 2021

      Noch Fragen Herr Frank Wagner???

      Auch drei Passanten wurden getötet – der Anschlag vom 14. Januar in der indonesischen Millionenmetropole Jakarta hat schlagartig klar gemacht, wie gefährlich die Terrormiliz “Islamischer Staat” auch in Südostasien ist.

      Die Probleme werden immer grösser…

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    • Juli 19, 2021

      Beim Anschlag von Bali im Jahr 2002 wurden am 12. Oktober in der Stadt Kuta auf der indonesischen Insel Bali 202 Menschen getötet und über 209 zum Teil schwer verletzt. Der Bombenanschlag war der bisher folgenschwerste Akt von Terrorismus in der indonesischen Geschichte. Die Opfer waren mehrheitlich ausländische Touristen, hauptsächlich Australier. Sechs Deutsche und drei Schweizer Staatsangehörige, aber auch viele Einheimische fanden sich unter den Toten.

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    • Juli 19, 2021

      Ich frag mich immer wieder, was das soll und warum man Fakten und Tatsachen immer wieder schön reden will?

      Ist auch den Opfern gegenüber mehr wie eine Schande, ….

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Zum Beispiel das “Klischee”, dass der Anteil an ideologischem Aggressionspotential im Islam höher angelegt sei, als im Christentum oder Buddhismus. “Klischee” oder Wahrheit..? Dazu nur, ich weiss nicht wie vielen Muezzin in den letzten 30 Jahren von Christen die Kehle durchgeschnitten wurde, vermute aber, dass es weniger waren, als von Muslimen ermordete Juden und Christen. “

      Sobald Sie mal etwas wissen statt es nur zu vermuten, könnte man das Thema sicher gut diskutieren. Das christlich geprägte Gesellschaften ebenfalls nicht allzu zimperlich mit unliebsamen religiösen Minderheiten umgehen weiss man wenn man sich nur kurz mit jahrhundertelangem europäischen Antisemitismus beschäftigt. Ob man sich kulturell überlegen fühlen kann nur weil reihenweise brennende Synagogen schon ein paar Jahrzehnte her sind würde ich bezweifeln.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Ich frag mich immer wieder, was das soll und warum man Fakten und Tatsachen immer wieder schön reden will?”

      Ich frage mich immer wieder, was Leute bezwecken die dermassen am Thema vorbeiargumentieren?

      Ich habe nur geschrieben das Indonesien eine massive Mehrheit an Muslimen in der Bevölkerung hat, aber der Islam trotzdem nicht Staatsreligion ist.

      Inwiefern glauben Sie mir in dieser Hinsicht zu widersprechen mit der Aufzählung von Terroranschlägen in Indonesien?

      Ich kann Ihrer Logik nicht folgen.

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    • Juli 19, 2021

      Tja, Herr Ecklin, ich befürchte das wir beide komplett unterschiedliche Vorstellungen davon haben was der Begriff “entschuldigen” bedeutet.

      Nur weil ich es vermessen finde das Mitteleuropäer aus deren Kulturkreis brutale Verfolgung und immerhin zwei Weltkriege resultieren sich anderen aufgrund deren “Gewaltpotentials” kulturell überlegen fühlen, entschuldige ich weder das eine noch das andere. Ganz im Gegenteil, ich verurteile beides in der Sache, zusätzlich aber auch noch unsinnige Überheblichkeit der einen oder anderen Seite.

      Aber etwas ist wirklich praktisch an Ihren teilweise ellenlangen Beiträgen: im Regelfall steht schon in den ersten zwei bis drei Zeilen so viel Unsinn, das man sich guten Gewissens den Rest des Textes sparen kann.

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  • Dezember 7, 2016

    Auch unter diesem Titel werden munter Posts eingestellt, die unumwunden erklären, dass Ehen mit Minderjährigen oder unter nahen Verwandten und sogar „Einsätze einer Scharia-Polizei“ jederzeit auch in unserem Land geduldet und anerkannt werden müssten, weil sie unter Scharia-Recht stehen würden.

    Spinnen die eigentlich?

    Mit den identischen Argumenten müsste man deshalb auch einen Hassprediger oder gar einen Terroristen „anerkennen“, falls er seinen Auftrag im Heimatland erhalten hat, wo Scharia-Recht gilt.
    Diese irre Auffassung will also tatsächlich weismachen, dass sogar Religionsgesetze über der Schweizerischen Gesetzgebung stehen sollen.

    Einerseits beweist das, wie unmöglich es ist, im Islam Recht und Spiritualität zu trennen und andererseits wird einmal mehr offenbar, welcher Hass auch hierzulande auf die eigene Kultur die Heimatsidentität und die eigenen Landsleute schlummert, respektive mehr und mehr ausbricht.

    Woher kommt der bloss?

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Spinnen die eigentlich?”

      Spinn​​en SIE eigentlich?

      Die Scharia-Polizei wurde nicht wegen irgendwelcher Zusammenhänge mit dem Scharia-Recht erlaubt, sondern weil die Aktion so wie sie angelegt war als freie Meinungsäusserung gilt.

      Die Sache mit den Kinderehen basiert auf dem internationalen Privatrecht und besagt nichts anderes als das ein europäisches Land keine Ehe aufheben kann die IN EINEM FREMDEN LAND NACH DORT GÜLTIGEN REGELN geschlossen wurde. Das heisst explizit NICHT das das schliessen von Kinderehen in Deutschland möglich ist.

      Ihre Faktenresistenz und das durcheinander das Sie hier anrichten mit Ihren falschen Behauptungen ist unfassbar.

      Zitat:

      “Einers​eits beweist das, wie unmöglich es ist, im Islam Recht und Spiritualität zu trennen und andererseits wird einmal mehr offenbar, welcher Hass auch hierzulande auf die eigene Kultur die Heimatsidentität und die eigenen Landsleute schlummert, respektive mehr und mehr ausbricht.”

      Ich denke das gerade die Leute die mit “Heimatidentität” etc. argumentieren sicher vorsichtig sein sollten wem sie Hass vorwerfen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner,
      In Europa sind Kinderehen und Ehen mit nahen Verwandten verboten. Punkt.

      Die Gutmenschen würden besser Ihre Energie mal dafür verwenden, dass solche Ehen International gar nicht mehr geschlossen werden dürfen.

      Viel Glück und Erfolg beim Demonstrieren in diesen Ländern.

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    • Juli 19, 2021

      Ich finde solche Diskussionen der pure Wahnsinn.
      Noch vor 100 oder 300 Jahren waren ebensolche Zustände möglich in Europa in einer Schweiz. Dann hat man sich entwickelt, und dies geschah nicht einfach so, und es geschah auch nicht wegen der Kommission für Menschenrechte, geschweige wegen einem Gerichtshof.
      Sondern es geschah aus Vernunftgründen, weil man feststellte, was für Missbildungen aus solchen Ehen entstehen können. Ausserdem stellte man fest, erste Schritte zu den Menschenrechten, dass man Kinder nicht einfach zwingen darf zu Handlungen, sondern einen speziellen Schutz brauchen, das Recht auf so einen Schutz haben.

      Dieses Recht und Gesetz, Sitten und Bräuche wurden lange bevor wir geboren wurden erkämpft, sind gut, daran wird nicht gerüttelt.
      Wem das nicht passt, der muss / darf nicht hier her kommen, kann dort bleiben wo er ist.

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    • Juli 19, 2021

      Da haben, Herr Nabulon, Sie recht. Es ist völlig abwegig wie Leute wie Herr Wagner ohne Weiteres dafür plädieren, Mädchen die hierzulande unter Jugendschutz stehen, kalten Arsches als “verheiratete Frauen”zu erklären, sobald sie gemäss Schariagesetz einem Moslem zugeteilt worden sind.

      Jeder weiss, dass keine vierzehnjährige freiwillig eine Ehe eingehen würde, wenn sie nicht von den eigenen Eltern und jenen des Bräutigams dazu gezwungen würde.

      Wie unehrlich diese Weicheierei ist, sieht man daran, dass keiner dieser Islamvergötterer ohne eigene “Wurzeln” aus dem gleichen Gutmenschentum einem Pädophilen erlauben würde, eine solche “Frau” zu bumsen. Aber ein Moslem soll sie sogar besitzen dürfen. Denn so steht es in der Scharia.

      Und die Scharia müssten wir “anerkennen”. Das sei schliesslich “internationales Privatrecht”. Schweizer Gesetze und Regeln kommen bei diesen Fremdgerichtsfans schon gar nicht mehr vor.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “In Europa sind Kinderehen und Ehen mit nahen Verwandten verboten. Punkt.

      Die Gutmenschen würden besser Ihre Energie mal dafür verwenden, dass solche Ehen International gar nicht mehr geschlossen werden dürfen. “

      Es geht hier nicht um Gutmenschen oder nicht, es geht um anwendbares Recht. Und das haben Sie nicht mit “Punkt” abzuschliessen:

      ht​tps://de.wikipedia.or​g/wiki/Internationale​s_Privatrecht

      Zita​t:

      “Dann hat man sich entwickelt, und dies geschah nicht einfach so, und es geschah auch nicht wegen der Kommission für Menschenrechte, geschweige wegen einem Gerichtshof.”

      Und wovon träumen Sie nachts?

      Die Schweiz hatte deutliche Defizite hinsichtlich der Menschenrechte. Fehlendes Frauenwahlrecht bis in die 70er, Jesuiten- und Klosterverbot, alles Dinge die hinsichtlich der Ratifikation der EMRK geändert wurden. Verdingkinder sind auch ein Thema um Menschenrechtsverletz​ungen. Auch das traurige Thema der Zwangssterilisationen​ (bis in die 80er) wurde nur auf Druck der EMRK beendet. Studieren Sie mal ein paar Entscheide.

      Zitat:​

      “Und die Scharia müssten wir “anerkennen”. Das sei schliesslich “internationales Privatrecht”. Schweizer Gesetze und Regeln kommen bei diesen Fremdgerichtsfans schon gar nicht mehr vor. “

      Die Scharia ist nicht internationales Privatrecht. Aber ich gebe es wirklich auf zu versuchen Ihnen Dinge zu erklären.

      Wenn Leute behaupten “unser Recht soll von aussen unangetastet bleiben, aber bei Rechtssystemen die uns nicht passen soll in Kollisionsfällen gefälligst weltweit Schweizer Recht gelten” sieht man deutlich das hier mit Logik und Vernunft kein Blumentopf zu holen ist.

      Herr Nabulon und Herr Knall, wenn man den Unsinn sieht den Sie beide hier (inkl. Selk und Co.) hier verbreiten wünscht man sich einen Abstimmungsführersche​in: Nachweis vor der Abstimmung das man überhaupt verstanden hat worum es geht.

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    • Juli 19, 2021

      Noch etwas, Herr Knall:

      Ihre Lüge ich würde “dafür plädieren” das “Mädchen die hierzulande unter Jugendschutz stehen, kalten Arsches als “verheiratete Frauen”zu erklären, sobald sie gemäss Schariagesetz einem Moslem zugeteilt worden sind.” ist eine Unverschämtheit.

      S​ie werden vielleicht überrascht sein, Herr Knall, aber ICH MACHE DIE GESETZE NICHT. Ich versuche nur zu erklären was Sache ist. Ich habe nirgendwo geschrieben wie ich persönlich dazu stehe. Was ich sage ist nicht meine Meinung, sondern der Status Quo.

      Zitat:

      “Je​der weiss, dass keine vierzehnjährige freiwillig eine Ehe eingehen würde, wenn sie nicht von den eigenen Eltern und jenen des Bräutigams dazu gezwungen würde.”

      Nur Sie wissen das. Leute die Ihre Sinne einigermassen beisammen haben wissen das Menschen durch unterschiedlichste kulturelle Prägung hier komplett unterschiedliche Ansichten haben können. Sie sollten mal ein bisschen differenzierter denken lernen.

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    • Juli 19, 2021

      Absoluter Schwachsinn Herr Wagner,
      Ich schreib ja, wir haben uns entwickelt, waren auch so, das eine etwas früher, das andere etwas später. Und grad wenn sie das Frauenstimmrecht und die Gleichberechtigung der Frau ansprechen, wo ich absolut dafür bin und das auch real praktiziere, staunte schon mancher Sozi wenn er zusehen durfte, wie das bei uns läuft.

      Da kommen sie mit ihren vernebelten Glaubensgedanken und Privatrecht daher, wollen jeder Religon und Sekte Rechte zugestehen? Und zwar so, dass gegen Frauenrechte massiv verstossen wird, sorry, hirnrissig.
      Verstümm​eln von Frauen ist auch Privatrecht und genau ab ihrem Verhalten haben wir es so weit gebracht, dass sogar in Europa wieder solche Eingriffe gemacht werden.

      Ich weiss was man mit Ihnen und solchen machen sollte, unglaublich …

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Da kommen sie mit ihren vernebelten Glaubensgedanken und Privatrecht daher, wollen jeder Religon und Sekte Rechte zugestehen? “

      Herr Nabulon, auch Ihnen erkläre ich es gern nochmal: ICH mache die Gesetze nicht. Ich bin auch kein Richter. Ich erkläre nur was der Status Quo ist. HÖREN SIE GEFÄLLIGST AUF mich wegen Dingen anzugreifen für die ich nichts kann, und zu denen ich mich (im Fall internationales Privatrecht) auch bisher nicht wertend geäussert habe.

      Das internationale Privatrecht regelt die Anwendung von nationalem Privat-/Zivilrecht WENN bei einem Fall ZWEI LÄNDER betroffen sind. Und dann kommt das eben das man in Europa Ehen anerkennen muss die im Ausland geschlossen wurden, auch wenn diese nach nationalem Recht nicht zulässig wären. Das hat nichts mit “Verstümmelung von Frauen” zu tun, denn das ist Körperverletzung und betrifft Strafrecht.

      Lesen Sie doch bitte endlich den Text hinter diesem Link:

      https://de.w​ikipedia.org/wiki/Int​ernationales_Privatre​cht

      Sie dürfen gern auch mal ein wenig frech und unverschämt mir gegenüber sein, da habe ich ein dickes Fell. Aber wenn Sie MICH PERSÖNLICH für alles Übel der Welt verantwortlich machen ist eine Grenze überschritten.

      Hab​en SIe das jetzt hoffentlich kapiert? Und Herr Knall hoffentlich auch?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner,
      Ich muss vermuten, sie gehen davon aus, dass andere Foren Teilnehmer einen sehr beschränkten Horizont hätten. Ich für mich darf schreiben, dass ich Gesetze in anderen Ländern plus deren Kultur sehr wohl kenne. Ich denk mir, Herr Knall ist da auch gut informiert.
      Wenn in solch einem Land dies und jenes Recht ist, Gesetz ist, gilt das für dieses Land, bis an seine Grenzen, (von Menschen gezogene Grenzen) auf der anderen Seite dieser Grenze gelten anderer Rechtssysteme.

      Das Thema Herr Wagner ist, Menschenrechte. Urteile durch einen Gerichtshof. Urteile, die darauf abstützen, wie es im Land X zu und her geht. Der Hammer, Urteile die zum Beispiel Menschenrechte, Frauenrechte nicht achten.

      Ich muss und werde keine Sitte und Bräuche oder Religion eines fremden Landes hier dulden, welche gegen die beiden oben genannten Rechte verstösst. Und, meiner Ansicht nach ist man gut beraten, wenn man das mitträgt, und unsere Werte schützt, egal was für ein Gesetz eines Landes das erlaubt.
      Und wenn Völkerrechtler meinen, sie müssen einen Kniefall machen, dem entsprechend Artikel und Urteile in die Gesetze aufnehmen, so muss man, (jene die noch Verstand haben) dafür sorgen, dass solche Artikel abgeschafft werden. Eine andere Diskussion darüber ist nach meiner Ansicht unangebracht. Punkt.

      Heisst: Kinderehen müssen nicht als Privatrecht international anerkannt werden, sondern Ziel muss es sein, ein Schutzalter zu bestimmen, z.B. 18J, ab dem eine Ehe freiwillig eingegangen wird. Betonung auf Freiwillig, also keine Zwangsehen.

      Übrige​ns Herr Wagner, dass Sie angegriffen werden liegt daran, weil Sie Sätze rezitieren, hinschreiben, die Offenbar gar nicht Ihre Denkweise sind. Und, ich oder ein Herr Knall schreiben hier Sätze und Ansichten hin, plappern nicht einfach nach, hinter denen ich denk ein Herr Knall oder ein Herr Selk ebenso, stehen können.

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    • Juli 19, 2021

      Das reihert Herr Wagner im gleichen Thread hier aneinander um die Volksbelügung zu rechtfertigen:

      „Di​e Sache mit den Kinderehen basiert auf dem internationalen Privatrecht und besagt nichts anderes als das ein europäisches Land keine Ehe aufheben kann die IN EINEM FREMDEN LAND NACH DORT GÜLTIGEN REGELN geschlossen wurde.“

      – Wenn darauf erwidert wird, die Kinderehen würden aufgrund der Scharia geschlossen, kommt:

      „Die Scharia ist nicht internationales Privatrecht.“

      – Un​d wenn er dann nichts mehr zu sagen weiss, folgt:

      „ICH MACHE DIE GESETZE NICHT. Ich versuche nur zu erklären was Sache ist. Ich habe nirgendwo geschrieben wie ich persönlich dazu stehe. Was ich sage ist nicht meine Meinung, sondern der Status Quo.“

      Sollte man solche Leute Schleimer nennen? Oder Feiglinge? Oder ganz einfach stumpfsinnige Sklaven die sich als freie Menschen wähnen, solange sie sich zumindest noch ein I-Phone leisten können?

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Ich muss vermuten, sie gehen davon aus, dass andere Foren Teilnehmer einen sehr beschränkten Horizont hätten”

      Nicht grundsätzlich … nur wenn diese das durch das was sie schreiben belegen.

      Zitat:


      “Wenn in solch einem Land dies und jenes Recht ist, Gesetz ist, gilt das für dieses Land, bis an seine Grenzen, (von Menschen gezogene Grenzen) auf der anderen Seite dieser Grenze gelten anderer Rechtssysteme.”

      Se​hr klug, Herr Nabulon. Aber was wenn vom Verfahren Menschen betroffen sind die in unterschiedlichen Ländern wohnen? Wenn zum Beispiel beim Thema Familiennachzug die Frau noch gar nicht im europäischen Land wohnt? Wenn zum Beispiel in Sachen Erbrecht berechtigte Erben nicht im europäischen Land wohnen usw.? Zwingen Sie denen Schweizer Recht auf? Sie haben leider einen viel zu stark vereinfachenden Blick auf Recht und Gesetz.

      Lesen Sei bitte ENDLICH den Text unter folgendem Link:

      https://de.w​ikipedia.org/wiki/Int​ernationales_Privatre​cht

      Es ist schon faszinierend wie Sie einerseits die Einmischung eines fremden Gerichts in Schweizer Angelegenheiten explizit verneinen, aber offensichtlich Menschen die nicht in der Schweiz wohnen Schweizer Recht aufdrücken möchten. Merken Sie den Widerspruch nicht, oder ist er Ihnen egal?

      Auch hier:

      “Heisst: Kinderehen müssen nicht als Privatrecht international anerkannt werden, sondern Ziel muss es sein, ein Schutzalter zu bestimmen, z.B. 18J, ab dem eine Ehe freiwillig eingegangen wird. Betonung auf Freiwillig, also keine Zwangsehen.”

      Sie meinen ein international gültiges Recht? Das für alle Länder gilt? Interessant. Natürlich ausser für die Schweiz, die ja Selbstbestimmung einführen will, oder was?

      Ehen unter 18 sind nicht zwangsläufig Zwangsehen. Ehen über 18 nicht nicht zwangsläufig freiwillig geschlossen. Sie zäumen das Pferd völlig falsch auf. Ich bin übrigens sicher das kein deutscher Richter entscheidet das eine Frau in Deutschland eine nachweislich erzwungene Ehe einhalten muss. Sie denken zu undifferenziert wenn Sie glauben jede 15- oder 16-jährige wäre unfreiwillig verheiratet.

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    • Juli 19, 2021

      Ich finde es toll, wie sich manche hier hier als Schützer der unterdrückten Frauen aus islamischen Ländern aufspielen, aber eine Regelung fordern die Teenager-Ehefrauen und deren Kindern Unterhalts- und Erbansprüche nehmen kann, und Vorgänge verurteilen die Mädchen auf der Flucht Schutz gibt. Oftmals liegen die Gründe für relativ frühe Eheschliessungen nicht in der Scharia.

      Deutsche Gerichte entscheiden hier mit Augenmass (innerhalb bestimmte Altersgrenzen), und das aus gutem Grund. Rechtsänderungen sind in der Diskussion, aber sehr umstritten.

      Man sollte sich vielleicht auch mal klar machen das Frauen in Kinderehen nicht alle 10 oder 12 Jahre alt sind, sondern 15, 16 oder 17 und damit schon relativ erwachsen.

      “Allerd​ings warnen Experten, dass die gestiegene Anzahl an syrischen Kinderehen einen konkreten Grund hat: den Schutz minderjähriger Mädchen. Auf der Flucht verlieren viele Menschen ihre Angehörigen, stehen in Flüchtlingslagern oder in Schleusertrecks alleine da. Gerade für Frauen kann dies durchaus gefährlich sein. Deshalb handeln Eltern, die ihre minderjährige Tochter verheiraten, oft in gutem Willen, sagt Alia al-Dalli, die Leiterin der SOS-Kinderdörfer im Nahen Osten: “Eine Ehe soll ihren Töchtern in der unsicheren und instabilen Fluchtsituation helfen, sie finanziell, aber auch körperlich abzusichern und ihre Ehre zu bewahren. Häufig wird auch eine Mitgift an die Eltern gezahlt, um eine Heiratserlaubnis zu erhalten. Deshalb ist Armut leider ein häufiger Beweggrund für syrische Eltern, ihre Töchter zu verheiraten.””

      Aus​zug aus https://www.tagesscha​u.de/inland/kinderehe​n-101.html

      Hier ein Zitat aus demselben Text betreffend Rechtslage in Deutschland:

      “Sind​ram weist zudem darauf hin, dass die deutsche Rechtsprechung ausländische Ehen prinzipiell erstmal anerkennt. “Die Frage, wie alt man sein muss, um zu heiraten, richtet sich zu allererst nach dem Heimatrecht der Eheschließenden, also dem Land, aus dem die Eheleute stammen. Kann man danach schon mit 14 heiraten, reicht das eigentlich aus.” Damit dies in Deutschland verweigert wird, muss eine Störung der “Ordre Public” vorliegen: “Darunter versteht man die fundamentalen rechtlichen Wertvorstellungen in Deutschland. Und für die Frage des Mindestalters zum Heiraten ist das höchstrichterlich noch nicht entschieden.”

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    • Juli 19, 2021

      Der Herr Wagner geht also sogar so weit zu behaupten, es gehe bei Kinder-Zwangsverheira​tungen darum die “Ehre” der durch die Heirat bereits entrechteten Kindfrau zu gewährleisten.
      Dass es dabei nur um die Ehre der Eltern oder des Bräutigamclans geht, wird wohlweislich ignoriert.

      Die Verdrehung gipfelt höhnischerweise darin, es sei eine Schutzmassnahme für Mädchen auf der Flucht. Dass die Sicherheit vor allem darin bestehen würde, das Mädchen gar nicht auf die Flucht zu schicken bleibt aussen vor. Denn die sogenannte “Flucht in ein besseres Leben” ist ja ein nicht zu hinterfragenes Präjudiz.

      Die Clans verwenden auf diese Weise ihre eigenen Kinder um sie mittels lebensgefährlicher Schleppermachenschaft​en in einem sozialbetttriefenden Staat zu plazieren, damit ihre eigene Einreise unter dem Titel “Familiennachzug” dann per bezahltem Jumbojet möglichst bequem erfolgen kann.

      Und Herr Wagner findet, so sei es eben…

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    • Juli 19, 2021

      Hören Sie auf so unverschämt zu lügen, Herr Knall.

      Der Absatz mit der Ehre ist in Anführungszeichen, und unten am Ende steht “Auszug aus” und dann ein Link. Selbst Sie in Ihrer uferlosen Ignoranz sollten verstanden haben das dies ein Zitat ist, und nicht meine Worte.

      Ihre sonstigen Klischees, Ihr Zynismus mit dem Sie behaupten das sicherste für ein syrisches Mädchen wäre gar nicht erst zu flüchten (aus einem BÜRGERKRIEGSLAND wohlgemerkt) ist menschlich gesehen allerunterste Schublade. Daran merkt man auch das dieses ganze “Kinderschutz”-Gelabe​r nur Heuchelei ist.

      Zitat:

      “Un​d Herr Wagner findet, so sei es eben… “

      FALSCH. Das sind Sie, der so denkt. Ich plädiere für eine differenzierte Sicht der Dinge, für das Anschauen des Einzelfalls … Sie dagegen nutzen alles was auch nur halbwegs Sinn macht (leider meist nur halbwegs Sinn) um Ihren Fremdenhass zu rechtfertigen.

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    • Juli 19, 2021

      Wissen Sie, Herr Wagner, mir geht diese weinerliche „das sind nicht meine Worte“ Herumdrückerei ziemlich auf den Keks, wenn Sie erlauben.

      „Diese Worte“ die ich aus Ihrem Kommentar zitiert habe, haben Sie selbst zur Anschaulichmachung Ihrer Eigenkulturzerstörung​sthesen verwendet. Beim Oszillieren zwischen Unterhalts- und Erbansprüchen, Schutz auf der Flucht und eben der Ehre der Frauen, sind Sie sich für gar nichts zu schade um die schändliche muslimische Heiratsvergewaltigung​ von Kindern zu rechtfertigen.

      Wo im Katholikentum die pädophilen Sauereien der Priester (zurecht) die Glaubwürdigkeit der Kirche sowohl bei den Gläubigen wie auch den Institutionen tief erschüttern, soll den Muslimen unter dem heuchlerischen Tarnargument der Religionsfreiheit und der Scharia welche in ihren Ländern gilt, tatsächlich für die noch viel schlimmeren Sauereien ein Recht! zugestanden werden.

      Im Übrigen geht es mir nicht um „ein Syrisches Mädchen“ sondern um die Folgen solchen Denkens. Des Denkens jener Eltern, die ihre Kinder zum Besitzstandwechsel und legalisierter Pädophilie freigeben einerseits, aber auch um jenes, das vollkommen durchgemainstreamte Gutmenschen in unseren Breitengraden an den Tag legen.

      Wenn diese Gutmenschen angesichts der Millionen und Abermillionen von Afrikanern, Mittelostler, und Osteuropäer, die meisten von ihnen Moslems, die an den Lybischen Küsten in Bulgarien oder Rumänien usw auf den nächsten Frühling warten um die nächste Invasion zu starten, nicht zum Umdenken kommen, dann wird’s schwierig.

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    • Juli 19, 2021

      Frage????
      Zwingen Sie denen Schweizer Recht auf? Sie haben leider einen viel zu stark vereinfachenden Blick auf Recht und Gesetz.

      Nein, dann gilt das Recht des Landes, ….

      Und, wer sagt denn, dass so jemand hier sein muss darf und gleich noch die Familie nachziehen? Nein, die Person soll nach Hause und dort Glücklich werden, HIER gelten unsere Gesetze.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner,
      man kämpft seit Jahren gegen Kinderarbeit, gegen Kinderehen, gegen Kindesmissbracuh im Sexuellen Bereich, für den angemessenen Kindesschutz, und ich erlaube mir mich daran zu Orientieren.
      Lehne alles andere “Privatrecht” ab, weil das in meinen Augen klarer Missbrauch ist. Ohne Völkerrechts Studium, das vernebelt wohl klares Denken.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner,
      In anderen Ländern verkaufen Eltern die Kinderfrauen an Menschenhändler welche diese Kinder Frauen dann zur Prostitution zwingen.

      Solches und eben auch Kinderehen gehören geächtet. Punkt.

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    • Juli 19, 2021

      Tut mir leid, Herr Knall, mir war nicht bewusst das Ihnen nicht klar ist was das Wort “Zitat” bedeutet. In dem Fall gebe ich Ihnen natürlich gern auch gleich einen Link zu der Begriffsdefinition des Wortes im Duden an:

      http://www.dud​en.de/suchen/dudenonl​ine/Zitat

      Das Sie aus den verschiedenen Gründen im Zitat für Ehen auch mit Mädchen die noch nicht volljährig sind nur den Begriff “Ehre” herauspicken ist zusätzlich ziemlich schwach. Sind Sie so in Argumentationsnot?


      Zitat:

      “sind Sie sich für gar nichts zu schade um die schändliche muslimische Heiratsvergewaltigung​​ von Kindern zu rechtfertigen. “

      Auch in Deutschland ist zum Beispiel mit Genehmigung durch das zuständige Familiengericht eine Eheschliessung im Alter von 16 Jahren möglich … wenn der Ehepartner volljährig ist. Auch in der Schweiz gab es bis in die Neunziger Ausnahmen.

      Zitat:

      “Im Übrigen geht es mir nicht um „ein Syrisches Mädchen“ sondern um die Folgen solchen Denkens. Des Denkens jener Eltern, die ihre Kinder zum Besitzstandwechsel und legalisierter Pädophilie freigeben einerseits, aber auch um jenes, das vollkommen durchgemainstreamte Gutmenschen in unseren Breitengraden an den Tag legen.”

      Von Pädophilie zu sprechen wenn zum Beispiel eine sechzehnjährige Frau einen achtzehn- oder zwanzigjährigen Mann entspringt einer schmutzigen Altmänner-Phantasie. Und diese Fälle gibt es weit häufiger als Ehen mit ganz jungen Mädchen. Aber ich weiss, das ist zu differenziert als das Sie mir folgen können.

      Besonders übel ist das hier Leute sind die einerseits für die Schweiz ausländische Einmischung selbst in Menschenrechtsfragen verbittet, anderen aber die eigenen Moralvorstellungen aufdrücken wollen. Pfui.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon, wenn wir hier von “Kinderehen” sprechen sind das überwiegend nicht volljährige junge Frauen (15, 16, 17), die unwesentlich ältere Männer heiraten. In Deutschland ist möglich durch ein Gericht genehmigen zu lassen das Minderjährige heiraten, auch im restlichen Europa ist das Alter der Ehemündigkeit nicht immer in Stein gemeisselt. Die Klischee-Kinderehe, die verkaufte 10-Jährige die mit einem alten Mann zusammenleben muss, das ist NICHT die Regel.

      Sie können noch so oft sagen “hier gelten unsere Gesetze”, damit ändern Sie nichts an der tatsächlichen Rechtslage. Denn die Akzeptanz von Ehen von Minderjährigen durch Gerichte sind nicht etwa Scharia-Recht, sondern ganz normale vorhandene Gesetze.

      Lesen Sie mal folgenden Artikel über “Kinderehen” im Kanton Zürich:

      http://www​.zsz.newsnetz.ch/uebe​rregional/kinderehe-i​st-nicht-immer-zwangs​ehe/story/16499026


      Im letzten Absatz steht klar: das Schweizer Zivilgesetzbuch sieht die Fortführung einer im Ausland geschlossenen Ehe auch mit Minderjährigen vor, wenn diese “den überwiegenden Interessen” des minderjährigen Ehegatten entspricht (Artikel 105 Absatz 6).

      Lösen Sie sich von den Klischees, Herr Nabulon, und gehen Sie mal davon aus das selbst Schweizer Gerichte und auch Schweizer Gesetze die Dinge nicht so undifferenziert sehen wie Sie und Herr Knall.

      Natürlich ist zu verurteilen wenn Frauen (egal welchen Alters) in Ehen gezwungen werden. Und ich persönlich würde ebenfalls nicht sagen das Ehen in allzu jungen Jahren sinnvoll sind. Aber ich gehe davon aus das ich nicht alle Einzelfälle kenne oder einschätzen kann … dem sollten Sie sich vieileicht anschliessen und solche Umstände nicht pauschal verurteilen.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:
      “Auch in Deutschland ist zum Beispiel mit Genehmigung durch das zuständige Familiengericht eine Eheschliessung im Alter von 16 Jahren möglich … wenn der Ehepartner volljährig ist. Auch in der Schweiz gab es bis in die Neunziger Ausnahmen.”

      Weltfr​emde RichterInnen eben, geht gar nicht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner,
      Zitat: aus http://www.zsz.newsnetz.ch
      ​Eine Ehe, zu der einer der Ehepartner welchen Alters auch immer nicht freiwillig einwilligte, ist zwingend ungültig, hält der Regierungsrat weiter fest. Eine solche Zwangsehe sei zudem auch mit Strafe belegt.”

      Ein Kind wird nie gestehen, weil die Repressionen zu gross sind durch die eigene und neue Familie, dass es gezwungen wurde, diese Ehe einzugehen. Eben sowenig wird so ein Kind sich zur Religion und Freiwilligkeit zur Religion plus deren Gebräuche bekennen äussern.

      Eine Ehe mit Minderjährigen über 16 Jahren müsse hingegen nicht zwingend zur Auflösung führen: Das Schweizerische Zivilgesetzbuch sieht die Fortführung der Ehe vor, wenn diese «den überwiegenden Interessen» des minderjährigen Ehegattens entspricht. (far/sda)

      Sehen Sie Herr Wagner, da haben wir den Salat, was angebliche RichterInnen hier alles anstellen, einfach unglaublich.

      Wenn aber ein Jugendlicher mit 16Jahren Auto fährt, gibt es kein Pardon, da schlägt das Gesetz zu.

      Lockern wir doch alles auf? Nicht?
      Oder schicken solche RichterInnen dahin wo …darf ich nicht schreiben..!

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    • Juli 19, 2021

      Der GESETZGEBER hat in Deutschland wie auch in der Schweiz (siehe oben genannten Artikel) die Möglichkeit geschaffen Ehen anzuerkennen mit minderjährigen Ehepartnern. Glauben Sie einfach nur aus Spass? Glauben Sie nicht das man sich dabei was gedacht hat?

      Zitat:

      “Ei​n Kind wird nie gestehen, weil die Repressionen zu gross sind durch die eigene und neue Familie, dass es gezwungen wurde, diese Ehe einzugehen.”

      Wie erwähnt, wir reden nicht zwangsläufig von Kindern. Aber gegen Ihre Klischees kommt man wohl nicht an. Ich gebe auf, Herr Nabulon. Wenn schon Gesetze nichts gelten wenn Sie Ihre Meinung haben, hat eine Diskussion überhaupt keinen Sinn.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Ein Kind wird nie gestehen, weil die Repressionen zu gross sind durch die eigene und neue Familie, dass es gezwungen wurde, diese Ehe einzugehen.”

      Noch mal eine Frage, Herr Nabulon, die mir gerade noch aufgekommen ist: Sie glauben in einem Gerichtsverfahren um Anerkennung einer Ehe wird einfach nur die betreffende Minderjährige befragt, und nach dem was die sagt wird entschieden? Falls das wirklich so ist, haben Sie wirklich ein sehr einfaches Bild von Rechtssprechung.

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    • Juli 19, 2021

      Die haben sich was gedacht dabei, kann man sehen wie man will, ich sag nein.

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    • Juli 19, 2021

      Im Zweifelsfall Nein, so habe ich mir das bei Ihnen gedacht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner,
      Sie wissen schon, in der Schweiz ist das so, das Volk ist der Souverän, das Volk ist der Gesetzgeber.
      Wenn beschlossen wurde, man fährt nicht mehr einfach so durch die Alpen, eine Gesetzesabstimmung National erfolgt ist, ist das Gesetz.
      Dann sind die Richter gezwungen, im Falle eines Rechtsstreites dafür zu sorgen, dass dieser Alpenschutz eingehalten wird, WEIL, die Mehrheit der Abstimmenden dies so beschlossen hat, dass es dieses Gesetz gibt. Ich persönlich habe mich danach zu richten, ob es mir passt oder nicht.

      Beim Kinderschutz ist es Gesetz, so wollen wir das hier in der Schweiz, dass wir ein Schutzalter plus Schutzbestimmungen für die Kinder haben.

      Dann interessieren mich internationale Rechte nicht, wenn unsere Schutzbestimmungen vermindert werden. Es interessiert mich auch nicht, wenn die Schutzbestimmungen z.B. bis 20 Jährig ausgedehnt werden, durch internationales Recht.

      Wer hier her kommt, MUSS zwingend nach unserem Rechtssystem leben.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “rechtferti​​​gen Sie mit ‘Privatrecht’ also demnach das Verhalten von ‘Boku-Haram’? Die haben sich mal eben mehrere hundert nigerianische Mädchen ‘erorbert’, welche kaum mehr zurückkommen, wie sie ‘bezogen’ worden sind.”

      Müssen Sie tatsächlich zu solchen Unsachlichkeiten greifen, um noch Argumente gegen mich anzubringen? Wer freiwillig eingegangene Ehen mit einem minderjährigen Ehepartner toleriert, rechtfertigt auch Entführungen und Menschenhandel? Meine Güte, dieser “Vorwurf” ist selbst für Ihre Verhältnisse extrem schwach. Sind Sie nicht ausgeschlafen?

      Zit​​at:

      “Sie wissen schon, in der Schweiz ist das so, das Volk ist der Souverän, das Volk ist der Gesetzgeber.”

      Herr​ Nabulon, der Herr​ Oberli hat Recht, nicht das Volk ist der Gesetzgeber. Es kann nur geschaffenen Gesetzen zustimmen oder diese ablehnen, ABER NUR wenn jemand das Referndum ergreift.

      Abgesehe​​n davon habe ich Ihnen weiter oben bereits NACHGEWIESEN das das tolerieren von Ehen mit minderjährigen Ehepartnern unter bestimmten Umständen EINDEUTIG im Schweizer Zivilgesetzbuch geregelt ist: Artikel 105 Absatz 6 sieht die legale Fortführung einer im Ausland geschlossenen Ehe auch mit Minderjährigen vor, wenn diese den überwiegenden Interessen des minderjährigen Ehegatten entspricht.

      Beacht​​en Sie Gesetze nur wenn diese Ihnen in den Kram passen?

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    • Juli 19, 2021

      “Sie wissen schon, in der Schweiz ist das so, das Volk ist der Souverän, das Volk ist der Gesetzgeber. (…)”

      Die Gesetze machen Nationalrat- und Ständerat, Herr Nabulon; sie sind in der Schweiz die Legislative (= die gesetzgebenden Organe). Nur falls ein Referendum beschlossen wird, entscheidet die Mehrheit der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger abschliessend.

      Das ist eine rein sachliche Information. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen, Herr Nabulon.

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    • Juli 19, 2021

      “”rechtferti​​​gen Sie mit ‘Privatrecht’ also demnach das Verhalten von ‘Boku-Haram’? Die haben sich mal eben mehrere hundert nigerianische Mädchen ‘erorbert’, welche kaum mehr zurückkommen, wie sie ‘bezogen’ worden sind.”

      Müssen Sie tatsächlich zu solchen Unsachlichkeiten greifen, um noch Argumente gegen mich anzubringen? “

      2x spannend. 1. Bezeichnet er eine provokative Fragestellun als “Müssen Sie tatsächlich zu solchen Unsachlichkeiten greifen, um noch Argumente gegen mich anzubringen”

      Um dann selber eine provokative Frage zu stellen; “Beacht​​en Sie Gesetze nur wenn diese Ihnen in den Kram passen? “

      2. spannende. Dies sagt er welcher zu Herrn Selk schrieb der zu 100% Sachlich Argumentierte:

      “​ kapiert wo die Richter am EGMR herkommen? Nach all den Diskussionen haben Sie immer noch nicht kapiert was Rechtsgrundlage für die Arbeit des EGMR ist? Ist das Ignoranz oder einfach Unfähigkeit einfache Fakten zu verstehen?”

      Widers​prüche am Laufmeter…

      “das ist die typische ‘Bewirtschaftung’ eines Volksentscheides, den die Linke nun mit geradezu lächerlicher ‘Verbiegung’ zu verwässern versucht. Ich staune nicht mehr, nein, diese Linken tun mir nur noch leid.

      In einer Arenasendung musste man zu dem Thema sogar einen Psychologen einladen, der sich völlig ad absurdum geführt hat. Und, um das eigentliche Thema völlig tot zu reden, versuchte man die SVP mit der AfD zu vergleichen.”

      Rich​tig Herr Selk. Und dies nur weil Herr Freysinger an einer Veranstaltung war wo auch die AFD auftretete, unterstellte Herr Projer und die Arena SVP -nähe zur AFD. Lächerliche Propaganda SRG

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    • Juli 19, 2021

      Herr Mannes, wenn Sie Zusammenhänge und Relationen einer grösseren Gesamtdiskussion nicht erkennen vermögen, sollten Sie sich vielleicht den einen oder anderen Kommentar sparen.

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    • Juli 19, 2021

      “Herr Mannes, wenn Sie Zusammenhänge und Relationen einer grösseren Gesamtdiskussion nicht erkennen vermögen, sollten Sie sich vielleicht den einen oder anderen Kommentar sparen.” Oh bin auch in den Genuss gekommen weil überfordert Sachlich zu sein beleidigt und provoziert zu werden von dem. Und will er noch andere Belehren und untersagen im Forum zu schreiben. Sagt auch wieder alles über den. Vielen Dank für die Replik aber ich werde doch davon absehen hier nicht mehr zu schreiben, besonders nach solchen Motivationen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Rudolf Oberli,
      Wenn das Volk die Möglichkeit hat, mittels Referendum oder auch mittels einer Initiative Gesetze abzulehnen, oder Neue zur Abstimmung zu bringen, erlaub ich mir zu schreiben, das Volk macht die Gesetze.
      Auch wenn schlussendlich Fachleute aus der Juristerei usw dahinter stecken, welche die Texte verfassen.

      Und das ist Weltweit einmalig. Danke Herr Oberli, sie haben mir nicht weiter geholfen….

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    • Juli 19, 2021

      23. Februar 2011 wurden diese Artikel angepasst.
      https://www.admin.c​h/opc/de/federal-gaze​tte/2011/2229.pdf

      Erstaunt etwas, denn Heirat und folglich Sex mit Minderjährigen ist gemäss Schweizer Recht ja strafbar. Aber schon damals als es um Verwahrung und Pädophile ging, hatte es unglaublich viele Sugar Daddy’s welche da ganz andere Ansichten hatten.

      Des weiteren Erstaunt, wie wenig auch eine SVP Aufpasst, wenn es um Anpassung von neuen Gesetzen geht…

      Nein, ich beachte Gesetze, aber bemängle sie, wenn sie mir nicht passen….nur keine Angst, ich heirate keine Minderjährige…

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    • Juli 19, 2021

      Zitat Herr Selk:

      “nach ‘Privatbezugsrecht’ hat Boku-Haram sich auf etwas ‘bruschikose’ Weise der jungen Frauen bemächtigt. “

      Meine Güte, Herr Selk, was für ein Schwachsinn. Boko Haram hat junge Frauen gewaltsam entführt. Ihre Aussage “auf etwas burschikose Weise der jungen Frauen bemächtigt” ist an Zynismus nicht zu überbieten. Widerlich.

      Privat-​ bzw. Zivilrecht ist übrigens kein Strafrecht. Entführungen werden nicht nach Zivil-/Privatrecht behandelt.

      Zitat Herr Nabulon:

      “Erstaunt​ etwas, denn Heirat und folglich Sex mit Minderjährigen ist gemäss Schweizer Recht ja strafbar.”

      Herr Nabulon, Sie finden eigentlich alle Schweizer Gesetze einfach per Google. Und ich würde Ihnen wirklich empfehlen das Sie Ideen oder gar Gewissheiten die Sie zu haben meinen gegenprüfen. Ich mache das ständig.

      Artikel 187, Absatz 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs besagt, das sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren unter Strafe steht. Damit sind schonmal die Beispiele die ich erwähnte, nämlich Ehefrauen von 16 oder 17 Jahren, auch in Hinsicht auf Sex nicht strafbar. Und so auch Sex mit Minderjährigen nicht zwangsläufig.

      Artikel 187, Absatz 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs besagt, das die Handlung nicht strafbar ist, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt. Ein Achtzehnjähriger mit einer Fünfzehnjährigen ist ebenfalls nicht strafbar.

      Artikel 187, Absatz 3 regelt weiterhin, das sexuelle Handlungen ohne Strafverfolgung bleiben kann wenn die “verletzte” Person mit dem “Täter” eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingegangen ist.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk, Sie glauben weil man freiwillig eingegangene Ehen mit einem minderjährigen Ehepartner in der Schweiz ab einem gewissen Alter toleriert, würde man das auch bei Zwangsehen akzeptieren? Am Ende sind es immer Einzelfallentscheidun​gen.

      Nichts von wegen “Wehe wer eine andere Meinung als meine zu sagen wagt” … wenn Sie nur halbwegs sinnvoll argumentieren würden.

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    • Juli 19, 2021

      “.. wenn Sie nur halbwegs sinnvoll argumentieren würden. ” Herr Selk Sie sind mir einer. Immer mit Ihren guten Argumenten, so dass er nur so reagieren kann.

      und das Strafgesetzbuch der Schweiz gilt auch für Boku-Haram oder erst bei Eintreffen von ‘burschikos’ übernommene Damen?

      Und dann geht es ab da in der Schweiz los. Meine Güte, ‘der breite Rahmen und Hintergrund’ wird von Ihnen aber sehr eingeengt.”

      Völlg richtig, Herr Selk

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall. Kinderehen bei Flüchtlingen sind erklärbar. Allein reisende Frauen im Krieg und auf der Flucht werden vergewaltigt (Krieg enthemmt, traurige Tatsache). Verheiratete Frauen/Mädchen haben einen Mann, der auf sie aufpasst. Das ist die Überlegung dahinter. Zweckheirat oder Vergewaltigung. Das sind die Alternativen. Und da ist Zweckheirat doch klar das kleinere Übel.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Mannes, auch wenn Sie Herrn Selk zustimmen, wird sein Statement nicht sinnvoller

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    • Juli 19, 2021

      ZItat:

      “verwedeln Sie die Frage der Kinderehen nicht einfach. Kinderehen sind eben in der Schweiz als nicht freiwillig eingegangen anerkannt, sondern ein Straftatbestand. Wem das nicht passt, darf auch als Einzelfall das Land blitzartig verlassen.”

      Ich habe auf entsprechende Artikel in den Gesetzen hingewiesen, und auch Teile zitiert. Eine Ehe mit einer 15- oder 16-jährigen Frau wird eben NICHT automatisch als nicht freiwillig eingestuft. Lesen Sie es einfach nochmal durch.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Zitat: “Kinderehen bei Flüchtlingen sind erklärbar”???

      Ich würde das als Ausnützen einer Notlage bezeichnen, eine Ehe einzugehen mit einer Schutzbedürftigen jungen Frau, auch wenn sie zu dem Zeitpunkt diese Ehe als das kleinere Übel ansieht.
      Also kann so einer Ehe nach meiner Sichtweise die “Freiwilligkeit” nicht zugestanden werden. Und ich gehe mal davon aus, dass der Retter in der Not nicht auf seine Rechte als Ehemann verzichtet, und diese junge Frau auch begattet.

      Also doppelt verwerflich in meinen Augen.

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    • Juli 19, 2021

      In vielen armen Ländern, nicht nur islamischen, wo ein Leben nicht mit 3 Jahren Kindergarten, 12 Jahren Schule, 3 Jahren Ausbildung und 5 Jahren Studium beginnt, werden Menschen nunmal sehr viel früher als erwachsen angesehen. Kinder müssen früher auch zum Lebensunterhalt der Familie beitragen.

      Das ist nicht schön. Aber durch Verurteilung von Ehen sobald Minderjährige beteiligt sind, nach Schweizer Wertevorstellungen, löst man kein einziges der zugrundeliegenden Probleme. Schon gar nicht wenn diese Ehen vielleicht nicht aus Gründen die Nabulon, Selk & Co. nachvollziehen können eingegangen wurden, aber doch freiwillig. Der Gesetzgeber in den meisten europäischen Ländern haben erkannt das hier differenzierter geurteilt werden muss als schlicht nach Altersgrenze … viele Bürger kapieren das nicht.

      Die ganze Heuchelei in der Argumentation um angeblichen Kinderschutz ist das der ganze Kampf gegen Zwangsehen bei den Herrn scheinbar aufhört sobald die Ehefrau volljährig ist. Oder auch wenn (jetzt nicht hier im konkreten Fall) Urteile des EGMR kritisiert werden wie letztens als das Gericht verfügt hat das die Schweiz eine Flüchtlingsfamilie mit 5 Kindern nicht nach Italien rückschaffen darf wenn keine familiengerechte Unterkunft gewährleistet ist. Oder man Flüchtlinge dafür verurteilt das sie aus Flüchtlingslagern zum Beispiel im Libanon weiter Richtung Europa ziehen … Flüchtlingslager mit Sicherheitsdefiziten,​ wo auch Gesundheitsversorgung​ und Schulbesuch nicht gewährleistet ist.

      Herr Nabulon und Herr Selk, halten Sie sich einfach an Ihren eigenen Grundsatz, das hierzulande Schweizer Recht gilt. Und lassen Sie die Gerichte nach geltendem Recht entscheiden. Und nicht immer gleich davon ausgehen, das Gerichte schlecht arbeiten, nur weil man selbst ein Urteil nicht nachvollziehen kann.

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    • Juli 19, 2021

      DIe Herren Nabulon, Knall und Selk

      Die Alternative, damit man junge Frauen weder verheiraten noch auf der Flucht der Gefahr der Vergewaltigung aussetzen muss, ist, dass nur die starken jungen Männer sich nach Europa durchschlagen, dort als Flüchtlinge anerkannt werden, und die verletzlicheren Familienmitglieder (neben Frauen auch Kinder und Alte) per FLugzeug nachreisen. Aber dann beklagen Sie sich wieder, dass diese starken jungen Männer keine echten Flüchtlinge seien.

      Sie wollen einfach NIEMANDEN aufnehmen und dafür ist ihr jeder Vorwand recht.

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    • Juli 19, 2021

      @Rainer Selk
      suchen Sie sich mal eine seriösere Informationsquelle als PI-News

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    • Juli 19, 2021

      “@Rainer Selk
      suchen Sie sich mal eine seriösere Informationsquelle als PI-News ” befiehlt Pfister wieder, nur weil die Tatsachen nicht passen und während er aus Wiki oder WOZ oder anderen linken Propagandazellen zitiert….

      Gut gemeint Herr Selk, aber für manche kann nicht sein, was nicht sein darf und jeder Link wird da nicht wahrgenommen. Die Grüne Partei hat einfach da ihre Bestimmungen

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk,

      Zitat aus Ihrem Link

      “Die wahren Hintergründe der Entnazifizierung, der “Reeducation” und der 68er Bewegung sind völlig andere. Nämlich die völlige Entwurzelung von seiner eigenen Vergangenheit, die Zerstörung der Sippe bzw. Familie und die Gleichschaltung aller nationalen und kulturellen Identitäten der Völker auf dieser Erde.”

      Eine weitere Verschwörungstheorie.​ Auch nicht besser als PI-News.

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    • Juli 19, 2021

      Na Herr Selk. Kenn ich ihn gut`Jeder Link der was anderes beweist als die Grüne Partei als Fakten seinen Wählern verkauft werden enteder ignoriert, als Verschwörungstehorie oder sonst wie als unseriös dargestellt. Dann aber selber aus Wiki oder anderen linken Propagandalinks zitieren… und ständig nach Links verlangen..was soll man da machen? Sie haben natürlich völlig recht, Herr Selk danke für den interessanten Link!

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    • Juli 19, 2021

      Neben Links sind auch Quellen überprüfbar. Eine seriöse Art und Weise Quellen auszusuchen ist NICHT sich einfach das auszusuchen was einem am besten in den Kram passt.

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    • Juli 19, 2021

      Nun ja Herr Pfister,
      Die sollen dort bleiben wo sie sind oder in ein Land gehen dass angepasst ist.

      Nur die jungen Männer? Wir war das Mit Köln? Hallo?

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    • Juli 19, 2021

      “Die sollen dort bleiben wo sie sind”

      Schön, dass Sie sagen, worum es Ihnen geht. Eric Weber will dasselbe wie Sie. Er schreibt:

      “Ausländer und Asylanten, die wollen wir nicht”

      https://www.vimen​tis.ch/d/dialog/reada​rticle/auslaender-und​-asylanten-die-wollen​-wir-nicht/

      Kurz und knapp und ohne die üblichen Rechtfertigungen.

      Köln? Ja, die deutschen Frauen werden lieber von Einheimischen am Oktoberfest belästigt als von Auländern.

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    • Juli 19, 2021

      “Neben Links sind auch Quellen überprüfbar. Eine seriöse Art und Weise Quellen auszusuchen ist NICHT sich einfach das auszusuchen was einem am besten in den Kram passt. ” Also wenn dies mal nicht eine gepfefferte Kritik an Pfrister und Wagner ist. Ich hätte es nicht gewagt so deutlich auszusprechen, aber da es auf beide so treffend zutrifft wage ich es auch nicht zu widersprechen

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    • Juli 19, 2021

      Alle Ausländer pauschal als Vergewaltiger hinzustellen ist keine frauenfreundliche Politik, sondern Rassismus.

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    • Juli 19, 2021

      “Alle Ausländer pauschal als Vergewaltiger hinzustellen ist keine frauenfreundliche Politik, sondern Rassismus.” Herr Selk, Herr Selk, Herr Selk Sie sind ja gleich doppelt zu beneiden. Zuerst wurde es gegegen Ihren sachlichen Beitrag wieder nur Persönlich was wieder eine Auszeichnung ist wie man Sachlich Ihnen nichts entgegnen kann und 2 kamen diese Worte von sehr liebenswerten Stefan Pfister, ihm sind Wahrheit, Fakten, Beweise, verlässliche Links nämlich enorm wichtig und Unwahrheiten mag er völlig nachvollziehbar und grossartigerweise überhaupt nicht. Darum wird er mit Bestimmtheit schnellstmöglich aufzeigen wer dies gesagt haben soll wo Sie Herr Selk dies geäussert hätten. Ich habe es nicht gefunden aber auch in diesem Punkt können wir uns auf Stefan Pfister verlassen. Schon mal besten Dank dafür

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  • Dezember 10, 2016

    Herr Frank Wagner,
    Durch das Machoverhalten, Patriarchat mit freundlicher Unterstützung durch alle drei monotheistischen Religionen, wurden die Frauen unterdrückt. Dann, gegen den Willen der Religionen, z.B. auch fundamentale Christliche Religiöse schaffte man es, den Frauen die Gleichberechtigung zu geben.
    Bei den Kindern kriegte man langsam aber sicher durch, dass sie zur Schule gehen müssen (dürfen), Schutzalter wurden eingeführt, Kinderarbeit verboten, Kinder, Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten, gehören sich selber, die Eltern sind dazu da den Kindern den richtigen Weg zu zeigen.
    Auch in der Schweiz herrschte lange dieses Ehe Versprechen, wenn zwei Männer am Sonntag im Spunten beschlossen, der Sohn und die Tochter würden verheiratet. Kennen wir alles, heisst, unsere Generationen noch vom hören sagen.
    Wir haben uns emanzipiert, als ganze Gesellschaft, immer mehr treten aus Kirchen aus, weil sie erkennen, was durch diese monotheistischen Religionen alles für Übel verursacht wird und wurde. Religion ist Privatsache, Religion darf nicht dazu benutzt werden, Menschen zu versklaven, über deren Persönlichkeit zu bestimmen. Religion darf nicht dazu missbraucht werden, andere zu diskriminieren oder sie gar zu töten, wenn man als Fundamentaler Fanatiker findet, es passt eim irgend was nicht.
    Somit sind sämtliche Entscheide welche „Völkerrechtler“ was sind das schon, diese Völkerrechtler? Das sind angebliche Fachleute, mit Verdrehten Ansichten, Menschen, die man nicht mehr Achten muss, nur weil sie angeblich etwas studiert haben.
    Ist wie mit Kapitalisten, auch die haben studiert und eine verdrehte anormale Ansicht zum Leben, ebenso das Gegenstück dazu, die Kommunisten, auch mit deren Sichtweise kommt man nicht weiter.
    Mir als Mensch steht es zu, Gesetze als Inakzeptabel anzusehen, und mit gleichgesinnten daran zu arbeiten, dass solche Gesetze gestrichen werden. Nur so kommt man weiter. So lange ich mich nicht offensichtlich gegen diese Gesetze verhalte, muss ich keinen Kniefall vor den Richtern machen, darf deren Entscheide als Widersinnig ansehen.

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    • Juli 19, 2021

      Es ist entlarvend, wenn ausgerechnet die Rechtskonservativen “das Machoverhalten” von Menschen aus anderen Ländern kritisieren. Würde es nach der rechtskonservativen SVP gehen,
      -hätten die Frauen in der Schweiz kein Stimmrecht,
      -Ehefrau​en bräuchten die Erlaubnis ihres Mannes, um einer Erwerbsarbeit nachzugehen,
      -es gäbe keine Mutterschaftsversiche​rung
      -Vergewaltigung innnerhalb der Ehe wäre kein Offizialdelikt
      -das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit wäre nicht mal auf dem Papier vorhandem

      Die “Machokultur” ist für die Rechtskonservativen nur eine Ausrede, um über Ausländer herzuziehen.

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    • Juli 19, 2021

      Sehen sie Herr Stefan Pfister,

      Das ist Links Populismus. Billigste Polemik.

      Und Sie glauben, mit solchen Sätzen gewinnen sie irgend welche Punkte? Gut, wer das so glaubt, soll ruhig Ihnen die Stimme geben. Leute die so ein Denken wie sie haben, mit denen sollte man mitleid haben.

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    • Juli 19, 2021

      Dass die SVP gegen Frauenstimmrecht, Mutterschaftsversiche​rung etc. war ist eine Tatsache, Herr Nabulon. Auch wenn Sie das nicht gern lesen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Ecklin.
      Beleidigungen sind die Argumente derer, die keine Argumente haben.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister,
      ich bin seit 38 Jahren mit der Gleichen Partnerin, Ehefrau zusammen, hab Familie, ich lebe das was Linke Philosophieren, meine Nachbarn sind Intellektuelle, politisch Sozial Christlich Grün denkend, die weiteren Nachbarn sind Jüdisch, ebenso eher Links Denkend.

      Über ihren Versuch, mich zu diskreditieren oder auch über weitere SVPler herziehen, kann ich nur, nein Lachen nicht, ….

      Bringen sie es mal so weit,…..

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    • Juli 19, 2021

      Ich habe gechrieben

      “Würde es nach der rechtskonservativen SVP gehen,
      -hätten die Frauen in der Schweiz kein Stimmrecht,
      -Ehefrau​​en bräuchten die Erlaubnis ihres Mannes, um einer Erwerbsarbeit nachzugehen,
      -es gäbe keine Mutterschaftsversiche​​rung
      -Vergewaltigun​g innnerhalb der Ehe wäre kein Offizialdelikt
      -das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit wäre nicht mal auf dem Papier vorhandem”

      Die SVP hat im Parlament so gestimmt und bei Volksabstimmungen entsprechende Empfehlungen gegeben. Wenn Sie sich angegriffen fühlen, nur weil ich unliebsame Fakten erwähne, haben Sie schon eine sehr dünne Haut.

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    • Juli 19, 2021

      Oh kommt der mit den ganz alten Dingen. Wenn die Linken an der Macht und der linkssozialistischen SP und Grünen gehen hätten wir keine Demokratie mehr, gläserner Bürger noch mehr Kriminelle im Land, vollständig bevormundete Bürger, mehr Armut, mehr Schulden, Andersdenkende wären nicht erlaubt etc. Was hat dies mit dem Thema zu tun Pfister. Sind wir froh haben wir keine solche sozialistischen Zustände…..obschon Heute schon genügend schlimm ist….

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    • Juli 19, 2021

      “Wenn die Linken an der Macht und der linkssozialistischen SP und Grünen gehen hätten wir keine Demokratie mehr”

      Lassen Sie die hetzerischen Lügen sein.

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    • Juli 19, 2021

      “”Wenn die Linken an der Macht und der linkssozialistischen SP und Grünen gehen hätten wir keine Demokratie mehr”

      Lassen Sie die hetzerischen Lügen sein. “

      Bitte keine Kritik an Pfister der glaubt echt mit interessieren seine Bevormundungen weil man es etwas nicht sagen dürfe was für ihn eine unangenehme Tatsache ist. Und natürlich muss er wieder provokativ primitiv werden.

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    • Juli 19, 2021

      Ach Herr Stefan Pfister,

      “Wenn die Linken an der Macht und der linkssozialistischen SP und Grünen gehen hätten wir keine Demokratie mehr”

      Lassen Sie die hetzerischen Lügen sein.

      Das ist hetzerische Lüge? Die Sozis gehen zurück nicht zum Sozialen nein zum Kommunismus, und die Grünen sind eh die Bremsklötze der Nation.

      Die StimmbürgerInnen haben das langsam gemerkt, dass man mit solchen Politikern keine Rennen mehr gewinnt und abgestraft. Das wird weiter geschehen.

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    • Juli 19, 2021

      “Was SIE hier aufzählen, ist Hetzropaganda ohne Wahrheitsgehalt.” Wird er immer primitiver weil ihm die sachlichen Argumente fehlen. Nein was Pfister macht ist eine Hetzropaganda ohne Wahrheitsgehalt. Denn die Gründe für ein Nein zu teils sozialistischen Vorlagen waren andere als Pfister hier suggeriert. DArum ist es nicht wahr. Wahr ist aber wie seine Linken mit verschiedenen Arten die Demokratie abschaffen wollen. SEi es Unterschrifrtenzahl erhöhen Verfassungsrichter. Die Linken waren gegen Staatsverträge vors Volk (um sein Niveau anzunehmen) im Gegensatz zur SVP und haben klar beweisen gegen die demokratie zu kämpfen..

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Man spricht immer vom Recht der Frau auf Arbeit, Gleichberechtigung, die Rechte der Kleinkinder werden hier einfach übergangen. Und die Frauen die bei dem Zirkus nicht mitmachen verunglimpft man.
      Die Kleinkinder haben ein Recht, am Morgen im Bettchen liegenzubleiben, im gewohnten Wohnungsumfeld, geschützt an der Wärme. Es ist unmenschlich, sie Frühmorgen aus dem Schlaf zu reissen, mittels Kinderwagen und ÖV an einen Krippenplatz zu transportieren, all den Gefahren und Lärm auszusetzen.
      Der Hammer am ganzen, wenn ganz normale Frauen / Mütter für andere Kinderhüten würden, möchten, geht das nicht mehr, dafür hat man ein System erschaffen, dass diese Krippenplätze so teuer macht, dass es sich schlicht nicht mehr rechnet, den ganzen Stress auf sich zunehmen.
      Wofür? Damit man als Frau für einen Billiglohn eine Arbeit macht, für die ein Mann 30% bis 40% mehr Lohn bekommt? Diese Sozis und Ego Emanzen haben bis heute nicht bemerkt, dass sie es sind, welche das Kapitalistische System überhaupt erst ermöglichen. Billige Frauenarbeit, damit nachher wieder etwas mehr konsumiert werden kann.
      Schlussendlich​ führt das zu Stress in der Familie, Scheidung und dem Kind wird dann Ritalin verabreicht, weil es verhaltensauffällig wird.

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    • Juli 19, 2021

      Im Zeitalter der Einzelkinder freuen sich die Kleinen, wenn sie in der KITA Spielkameraden haben. Zumindest ist das in meinem Umfeld so. DIe SVP-Kampagne mit weinenden “Staatskindern” hinter Gitterstäben sollten Sie nicht für bare Münze nehmen.

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    • Juli 19, 2021

      doch doch, muss man für bare Münze nehmen. Kompliment Herr Nabulon. Auf ihren grossen sachlichen Beitrag nur eine witzige Beanstandung, welche ich aber auch gerne ausgeräumt habe. Sie sehen da sind wir uns also alle einig, Sie haben recht.

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    • Juli 19, 2021

      “Damit man als Frau für einen Billiglohn eine Arbeit macht, für die ein Mann 30% bis 40% mehr Lohn bekommt? “

      Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit steht seit über 30 Jahren in der Verfassung. Ihre SVP gehört zu denen, die sich bis heute gegen eine griffige Umsetzung sträuben. Und sie hat dafür im Parlament eine Mehrheit. Nur Linkksgrün will diese Verfassungsbestimmung​ umsetzen. Wenn es Ihnen wirklich um Lohngerechtigkeit ghet, sollten Sie sich mal überlegen, auch entsprechend zu wählen. Oder ist Ihnen diese Ungerechtigkeit ganz recht, weil deshalb die Frauen einen Grund haben, zuhause zu bleiben?

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    • Juli 19, 2021

      auch der 2. Satz des langen und guten Beitrages von Herr Nabulon an welchen sich Pfister gerade mal herantraut hat er falsch aufgenommen. Die SVP ist gegen eine sozialistische Plan von wegen Lohngleichheit. Zumal dies auch nur eine polemische Behauptung der Linken ist… Das Hauptproblem für Lohdumping und Lohndruck ist die Masseneinwanderung welche die Linken masslos untersützen. Alles richtig Herr Nabulon. Sie sehen von Ihrem grossartigen langen Beitrag wurden nur 2 Sätze herausgenommen und versucht zu kritisieren was ich aber sofort widerlegt habe. Somit bleibt es dabei 100% Ihres Eintrages sind absolut richtig und gut geschrieben!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Soll ich sie SP wählen, welche neu dem Kapitalismus den Kampf angesagt haben, die sen Sozialstaat sprich die Abgaben dafür so aufblähen, dass immer weniger Nettolohn bezahlt wird? Ich bei der SP es mit Intellektuellen zu tun habe, als Arbeiter, diese keinen blassen schimmer davon haben, was körperliche Arbeit überhaupt bedeutet?
      Eine KK ins Leben gerufen haben, die Kosten explodieren?

      Oder soll ich mich bei den Grünen oder Grün liberalen anfreunden?
      Das sind jene, die nebst anderen ein Projekt, Autobahn Verbindung Aatal verhindern, weil es in einem Tümpelchen ein paar Frösche hat. Die mich erst beschimpfen wenn ich mit dem Lieferwagen unterwegs bin, sie mit dem Fahrrad, aber dann betteln, jemand möge doch beim Zügeln helfen mit einem solchen Fahrzeug…???

      FDP​ hatte ich früher, mit Christlichen als Politik kann ich nichts abfangen, und in der SVP bin ich, seit ihr Herr Blocher auf die Art abgewählt habt. Sie sehen, ab und an sind Handlungen absolut kontra Produktiv.

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    • Juli 19, 2021

      Die asozialen Kopfprämien der Krankenkassen haben Sie den Bürgerlichen zu verdanken. Die Linken wollten einkkommensabhängige Krankenkassenprämien.​

      Eine Partei allein kann kein Bauprojekt verhindern. Das kann das Parlament, das Volk oder der Richter. Und alles läuft demokratisch. Akzeptireen Sie demokratische Entscheide nur dasnn, wenn Sie zu den Gewinnern gehören?

      Ansonsten​ lesen Sie mal das hier

      http://www.wa​tson.ch/Schweiz/Wahle​n%202015/652454861-Pa​rteien-im-Profil–Das​-SVP-Paradox-%E2%80%9​3-sie-wird-von-den-Ve​rlierern-der-eigenen-​Politik-gew%C3%A4hlt

      Dann verstehen Sie, dass Ihr Herr Blocher und seine Leute Politik GEGEN Ihre Interessen machen. Blocher muss übrigens auf seinen Millionen-Dividenden keine AHV zahlen. Schon mal darüber nachgedacht?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Ist ja klar, dass der Begriff gleich, gleiche Rechte, usw von ihnen nicht verstanden wird.

      Die Linken wollten Einkommens abhängige Prämien, das wurde dem Volk vorgelegt, das Volk lehnte das ab.
      Ist ja auch absolut widersinnig, so etwas zu fordern, nur damit man im Gesundheitswesen weiterhin mit Wucherpreisen abzocken kann.
      Abgesehen verstösst es gegen das Gleichheitsgesetz, wenn der Bonze für seinen Arzt mehr bezahlen soll, (in der Grundversicherung) aber keine bessere Leistung bekommt. Er kann dafür Zusatzversicherungen Freiwillig abschliessen, oder eine Operation aus eigener Tasche bezahlen, von einem Privatarzt, was viele ja machen

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    • Juli 19, 2021

      “Abgesehen verstösst es gegen das Gleichheitsgesetz, wenn der Bonze für seinen Arzt mehr bezahlen soll, (in der Grundversicherung) aber keine bessere Leistung bekommt.”

      Der Bonze muss auch mehr Steuern zahlen für die gleichen Leistungen. Verlangen Sie deshalb einen Einheitssteuersatz? Es wäre viel sozialer die Grundversicherung via Steuern zu finanzieren.

      Wenn angeblich die Bürgerlichen so viel besser mit Geld umgehen können als die Linken, warum haben wir dann trotz bürgerlicher Mehrheit im Parlament die Kostenexplosion, die Sie beklagen?

      Wenn Sie gegen einkommensabhängige Prämien sind, von denen Sie profitieren würden, dann beklagen Sie sich gefälligst nicht über die hohen Kopfprämien. Die haben Sie mitverantwortet.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Bürgerliche​ können sehr wohl gut mit Geld umgehen, zumindest jene die als KMU’ler tätig sind.
      Bei PolitikerInnen sieht es schon etwas anders aus.

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    • Juli 19, 2021

      Die Linken Städte verdienen das Geld, und die ländlichen SVP Gemeinden werden subventioniert. So sieht es aus.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      vergessen sie den schnell wieder.
      Banken, Versicherungen, Investmentbuden, Verwaltungs-Konzerne,​ oder ein Flughafen sind keine Linken Fachgebiete, ….das sind die Pendler, welche durch Links Grün bis zum Geht nicht mehr schikaniert werden, so sieht die Realität aus…

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    • Juli 19, 2021

      Herr Ecklin, beruhigen Sie sich.

      Bei den Menschenrechten geht es ja gerade darum, vor staatlicher Willkür zu schützen. Darum, dass der Staat eben NICHT einfach so den Eltern ihre Kinder wegnehmen und als gratis Arbeitskräfte auf dem nächsten Bauernhof einquartieren darf (wie in der Vergangenheit geschehen).

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Bevor sie weiter darüber sinnieren, was der Staat darf, was nicht, würde ich empfehlen genauer hinzusehen, was mit einer KESB und deren Organisationen so alles abläuft.

      Da ist diese KESB, eine Staatliche Organisation, und dann gibt es dutzende von Firmen, AG und GMBH die für diese KESB arbeiten. Und was da alles abgeht, schief läuft, geht auf keine Kuhhaut.

      Nun denn, für die Verding Kinder waren ja damals vorwiegend Kirchen mit an Bord, welche mit halfen, Kinder von Familien wegzunehmen. Zwischenzeitlich wird das Kapitel aufgearbeitet, auch wenn man diese Schäden nie wieder gut machen kann.
      In ein paar Jahren wird man Schäden aufarbeiten welche KESB und CO angerichtet haben, aber auch diese Schäden im Namen der Menschenrechte wird man nie mehr gut machen können.
      Träumen sie weiter Herr Pfister und schreiben sie weiter unsachliche Kommentare. Danke.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon,
      meine Grossmutter war ein Verdingkind. Was sie in dieser Zeit erlebt hat, wünsche ich niemandem.

      Die KESB können Sie nun weiss Gott nicht damit vergleichen. Sie ordnet weniger Massnahmen an als die Gemeindebehörden, die die Aufgabe vorher hatten.

      Ausserdem: wenn Sie das Gefühl haben, dass die KESB gegen Menschenrechte verstösst, können Sie klagen. Bis nach Strassburg. Das konnte meine Grossmutter damals nicht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Man muss nicht eine unsinnige Behörde einsetzen, damit man nachher klagen kann. Vorher denken.

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    • Juli 19, 2021

      Die, die “nicht denken” oder kein Herz haben, und die Opfer der Herzlosigkeit oder des Nichtdenkens, sind halt oft nicht dieselben, Herr Nabulon.

      Die Asbest-Opfer haben die Verjährungsfristen nicht ins Gesetz geschrieben.
      Die Verdingkinder haben die entsprechenden Gesetze nicht geschrieben.

      Die Opfer dieser Gesetze müssen eine Möglichkeit haben, ihre Rechte einzuklagen.

      Dafür, dass Sie von “Verstand einschalten” reden, muss ich Ihnen ziemlich viel vorkauen, das Sie nicht bedacht haben.

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  • Dezember 10, 2016

    Das gestern war inzwischen die dritte aufeinanderfolgende Arenasendung die ausschliesslich die Verunglimpfung der SVP zum Ziel hatte.

    Unter dem „Thema“ „wer hat das sagen im Land“ wurde am vierten November die gesamte Sendezeit dafür missbraucht, krampfhaft zu versuchen alt BR Blocher und die SVP als Zwilling der deutschen AfD zu brandmarken.

    Am zweiten Dezember wurde der Arena-Titel „Zuwanderung: der Showdown“ dazu verwendet, SR Peter Föhn und NR Nathalie Ricklin permanent niederzuschreien, weil sie sich für die realistische Umsetzung der Verfassung in Bezug auf die Massenzuwanderung ausgesprochen haben.

    Gestern wurde zum Sendungsmotiv „Populismus“ während praktisch der gesamten Sendezeit Regierungsrat Freysinger als Rechtsextremer betitelt und alle seine Tätigkeiten (meist unter Zuhilfenahme dreister Lügen) praktisch als Naziverbrechen hingestellt.

    Dies immer unter gütiger Anregung durch den Moderator und unterstützt von jeweils Super-Europhilen sogenannten „Experten“ (EU-Professorin Christa Tobler, Psycho-Kabarettist Peter Schneider, „Politgeograf“ Michael Herrmann) , die im Anschein von Wissenschaftlichkeit genau den gleichen Seich verzapften wie die höhnischen Wahl- und Abstimmungsverlierer.​

    Die arroganten Auftritte von Angelina Moser (GLP), Eric Nussbaumer (SP) oder Flavia Kleiner (Opreation Libero) und das ewige lavieren von Philipp Müller (FDP) haben trotzdem wohl vielen die Augen geöffnet. So ganz hat also die beabsichtigte Volksprogrammierung nicht wirklich geklappt.

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    • Juli 19, 2021

      “während praktisch der gesamten Sendezeit Regierungsrat Freysinger als Rechtsextremer betitelt”

      Wer eine Reichskriegsflagge im Keller hat, muss sich darübe nicht wundern.

      http://www.nzz.ch​/schweiz/freysingers-​flagge-im-keller-1.18​054129

      “Da sie [=die Reichskriegsflagge] anders als das Hakenkreuz in Deutschland nicht verboten wurde, wird sie von Neonazis gerne und oft als Ersatzsymbol verwendet – auch in der Schweiz.”

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    • Juli 19, 2021

      Bei Ihnen und, Herr Pfister, Ihresgleichen, würde sogar eine Schweizer Flagge im Keller genügen um als Rechtsextrem betitelt zu werden.

      Die Reichskriegsflagge in Freysingers Keller war übrigens ein Symbol, das bis 1921 Gültigkeit hatte. Da wurde der Schnäuzler gerade mal zum Vorsitzenden der NSDAP, die damals eine völlig unbedeutende Guguspartei war, und 1923 voll eins auf den Sack kriegte, als sie in München die grosse Schnorre aufmachte.

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    • Juli 19, 2021

      Reichskriegsflagge hat nichts mit den Nazi zu tun.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall, Herr Nabulon,
      Die Flagge hat sehr wohl etwas mit den Nazis zu tun. DIe Neonazis brauchen sie als Ersatzsymbol für das verbotene Hakenkreuz. Das habe ich auch in meinem Beitrag zitiert. Sie müssen genauer lesen.

      Wenn Ihnen die NZZ als Quelle nicht genügt, können SIe auch auf WIki lesen

      “Wegen der häufigen Verwendung durch Extremisten wird die kaiserliche Kriegsflagge heutzutage auch mit rechtsextremen Gruppen in Verbindung gebracht.”

      https:/​/de.wikipedia.org/wik​i/Reichskriegsflagge#​Verwendung_nach_1945

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    • Juli 19, 2021

      Die herbeigeredete, Herr Pfister, Symbolik der Reichskriegsflagge als “Ersatz für das Hakenkreuz” für Neonazis, ist etwa so wie wenn man behaupten würde, die SP oder die Grünen “Ersatzkommunisten” würden das Schweizerkreuz als “Ersatz für Hammer und Sichel” verwenden.
      … und die Internationale als Ersatz für die Nationalhymmne singen…

      Gut, das wäre ja eigentlich gar keine Behauptung.

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    • Juli 19, 2021

      Ich habe meine Ansicht mit einem Wikipedia- und einem NZZ-Artikel belegt. Von den Herren Selk, Knall und Nabulon habe ich bisher nur “stimmt nicht” garniert mit persönlichen Angriffen gelesen.

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    • Juli 19, 2021

      ch habe meine Ansicht mit einem Wikipedia- und einem NZZ-Artikel belegt. Von den Herren Selk, Knall und Nabulon habe ich bisher nur “stimmt nicht” garniert mit persönlichen Angriffen gelesen. ” sagt er mit einem persönlichen Angriff. Es ist nunmal Fakt dass es nicht stimmt. da es die Flagge schon vorher gab. Und insbesondere die Flagge NICHT verboten ist. Und in Deutschland sind ALLE Nazisymbole ansonsten verboten…also bitte konzentrieren.. Da jetzt schon Jahre lang ein Theater zu machen ist lächerlich. Reden wir mal über Geri, Kieler Nellen Roman Burger etc
      Und gleich nach seinem nächsten Einwand reden wir dann über die linken Politiker welche zum Boykott gegen Juden aufgerufen haben, was wesentlich an die Nazis erinnert….

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    • Juli 19, 2021

      Herr Mannes,
      Sie haben Ihren Beitrag gelöscht und nachher neu reingestellt. Das verfälscht die Diskussion. Nun kommt meine Antwort auf Ihren Beitrag vor Ihrem Beitrag.

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    • Juli 19, 2021

      Dass es die Flagge schon vor den Nazis gab, beweist gar nichts. Das Hakenkreuz gab es auch schon vor den Nazis.

      https://de.​wikipe​dia.org/wiki/S​wastika​

      Auch das Wort “Heil” gab es schon vor den Nazis. Ihre Argumentation ist daher nicht stichhaltig, Herr Mannes. Die Flagge wird HEUTE von Neonazis als Ersatz für das Hakenkreuz verwendet, wie oben geschrieben.

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    • Juli 19, 2021

      ja wo er wieder nicht drauf eingeht, dass die Flagge im Gegensatz zum Hakenkreuz nicht verboten ist

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    • Juli 19, 2021

      @Pfister
      Sie haben Ihren Beitrag gelöscht und nachher neu reingestellt. Das verfälscht die Diskussion. Nun kommt meine Antwort auf Ihren Beitrag vor Ihrem Beitrag.

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    • Juli 19, 2021

      gut wie gesagt. Die Reichskriegsflagge ist NICHT verboten. Und eben jetzt reden wir doch mal über André Daguet, Geri Müller, Daniel Vischer, Therese Frösch, Andrea Hämmerle und Joseph Zysiadis. u.a. Linke welche zum Boykott gegen Juden aufgerufen haben. Also nach der Logik von Pfister sind dies alles Nazis?
      http://www.sc​hweizamsonntag.ch/blo​g/345/

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Das ist Ihre Ansicht? Wirklich? Und die Eigene Ansicht muss man noch mit Wiki belegen? Das ist doch einfach Nachplappern Rezitieren und SVP Bashing, weil sie sonst nichts drauf haben…

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk,
      was soll das Ablenkungsmanöver. Es ging um Freysinger und seine Flagge. Und die Flagge ist kein Einzelfall. Lesen SIe mal hier den Abschnitt “Kritik”

      https://d​e.wikipedia.org/wiki/​Oskar_Freysinger#Krit​ik

      “Laut einer Dokumentation der Schweizer Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus publizierte Freysinger 2008 in der Schweizer Gratiszeitung .ch ein rassistisches Gedicht mit Wortspielen über Kanaken, Kacke und ein Heer von Kakerlaken.”

      Unlie​bsame Menschen als Ungeziefer, Schädlinge und Ähnliches zu bezeichnen war bei den Nazia auch üblich.

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    • Juli 19, 2021

      “machen Sie Ihre Händel mit Herrn Freysinger aus.”

      So wie Sie Ihre Händel mit Frau Merkel ausmachen?

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    • Juli 19, 2021

      Man muss sich nur noch wundern, dass ein Oskar Freysinger es ins Wikipedia schafft, (man sollte nun nachlesen was das steht?) damit irgend welche hier ihre Quellen Angaben haben.
      Nun weiss ich aber wie es funktioniert, erst macht man einen Wikipedia Eintrag, danach verunglimpft man Personen, wie primitiv will man noch werden?

      Herr Stefan Pfister, wünschen sie und ihre Genossen sich eigentlich die Nazi Zeit herbei, oder den Real Kommunismus oder was oder wie?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon, finden Sie es okay, wenn ein Regierungsrat sich mit einem Nazi-Symbol filmen lässt und seine ausländischen Mitbürger als Kakerlaken bezeichnet? Ich nicht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk, wenn Sie hier regelmässig über Frau Merkel herziehen, erlaube ich mir auch, Herrn Freysinger zu kritisieren.

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    • Juli 19, 2021

      Bei Herr Selk soll es herziehen sein und beim Menschensguten Stefan Pfister “kritik” Genau umgekehrt. Mit Unwahren, unhaltbaren Unterstellungen gegen Herr Feysinger Stimmung machen hat nichts mit sachlicher Kritik zu tun. Aber die Unterstellungen und Behauptungen gegen Herr Freysinger wurden ja alle widerlegt. Warum sonst die dauernden Ablenkungsmanöver.

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    • Juli 19, 2021

      “Aber die Unterstellungen und Behauptungen gegen Herr Freysinger wurden ja alle widerlegt.”

      Nein, wurden sie NICHT: Freysinger HAT sich mit einem Nazi-Symbol filmen lassen und er HAT seine ausländischen Mitbürger als Kakerlaken bezeichnet. Finden Sie das in Ordnung, Herr Mannes?

      ;Machen wir doch einen Deal: SIe beantworten meine Frage, und danach kommentiere ich die Boykott-Geschichte.

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    • Juli 19, 2021

      Doch es wurde ALLES widerlegt. Wir leben in einem freien Land nicht in einem von Linken angestrebten sozialistischen Staat. Sprich. Was nicht verboten ist, ist kein Verbrechen es zu besitzen. Und diese Flagge ist im Gegensatz zu Nazisymbolen wie das Hakenkreuz eben nicht verboten. Was aber FAKT ist, dass Linke wie die Nazis zum Juden-Boykott aufgerufen haben oder Linke MItmenschen als geistig und körperlich Behindert oder als Terroristen darstellten, nur weil diese Mitmenschen eine andere Meinung haben. Finden Sie dies in Ordnung, Stefan Pfister?

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    • Juli 19, 2021

      Ich finde es schlimm wie Linke Gesinnungspolizisten Andersdenkende selbst für legale Tätigkeiten anprangern. Linke finden offensichtlich für Linke soll verbotendes erlaubt sein für Andersdenkende erlaubtes Verboten. Eben so wie ein sozialistischer Staat funktioniert. Gut die Linken wollen ja bei uns die Demokratie abschaffen, bekämpfen diese. Dann machen die es noch mit Geschichtlicher Unwissen.

      “Die Deutsche Reichskriegsflagge im Keller von SVP-Politiker Oskar Freysinger sorgt bei den politisch Korrekten weiterhin für Gesprächsstoff. Die umstrittene Flagge war kurz in einer Sequenz der SRF Sendung „ Reporter ” zu sehen. Die Linken und Netten schwangen deswegen danach wieder einmal mit
      der Nazi-Keule heftig umher. Rechtsextremismus-Exp​​erten sind sich aber über die Bedeutung dieser Reichskriegsflagge anno 1871 nicht einmal einig. Aber gewaltverherrlichende​​n Fahnen
      und Emblemen der Linksextremisten tut dies keinen Abbruch.

      In der ganzen Hysterie um diese Flaggen-Diskussion geht sehr schnell die Wahrheit vergessen. Erst recht wenn Linke sich als Fahnenexperten aufspielen und pseudomoralisieren. Diese Flagge im Keller von National- und Staatsrat Oskar Freysinger ist nämlich nicht einmal verboten. Grundsätzlich gilt dies auch für unser nördliches Nachbarland. Von gesetzeswegen her ist Oskar Freysinger damit also legitimiert so eine Flagge in seinem Keller aufhängen zu dürfen.

      Im weiteren werden Balkenkreuz und Adler in ähnlicher Form wie auf der Reichskriegsflagge von 1871 als Embleme des deutschen Staates verwendet( Bundeswehr und als Staatsemblem). Völlig verlogen wenn man dann diese Reichskriegsflagge anno 1871 kritisiert, aber nichts daran moniert, dass dessen Symbolik auch der deutsche Staat weiterhin verwendet. Es ist eben ein Unterschied, ob man etwas benützt für einen Missbrauch ( wie diese Kaiserliche Reichskriegsfl​agge von 1871 zu missbrauchen als Neonazi), oder ob man extra eine Flagge für den Missbrauch erfindet ( wie z.B die Hackenkreuzfahne).


      Schwarz-Rot-Gelb müsste man der Logik der Linken und politisch Korrekten wegen auch unbedingt verbieten und verteufeln, wenn mit dieser Flagge Fußballhooligans und Extremisten aller Art Missbrauch machen. Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland wird schliesslich auch nicht verboten, nur weil deutsche Fussballfans davor einen Hitlergruss tätigen und damit besoffen herumgröllen. Nach der gleichen linken Lesart dürfte man zu Hause, oder in der Öffentlichkeit auch nicht mehr den Union Jack aufhängen, da dieser im gesamten britischen Empire auch für Imperialismus, Ausbeutung, Unterdrückung und Bevormundung stand und steht.

      Der Bundesadler der Bundesorgane in der Fassung von 2006 (links) ähnelt in der Posse jenem von 1871. Daneben der Österreichische Bundesadler der dem Adler auf der Reichskriegsfahne noch viel mehr gleicht. Dazu mit Hammer und Sichel. Was würden da nur unsere Linken sagen??

      Zudem gibt es verschiedenste Reichskriegsflaggen, wobei hier das Wort ” Reich ” oder ” Reichskriegsflagge ” nicht immer etwas mit der NS-Zeit zu tun haben muss, auch wenn das von den Nazis missbraucht wurde. Das deutsche Reich, sprich Kaiserreich gab es nämlich schon 1000 Jahre zuvor. Damit auch die Reichskriegsfahne von 1871 gar nicht in die NS Zeit fiel, da ganze 62 Jahre vor der NS-Zeit.”

      http://w​ww.pro-swissness.ch/2​013/04/06/kleine-flag​genkunde/

      Hat man dem schon so oft erklärt.

      Nochmals die Flagge ist NICHT verboten und was NICHT verboten ist ist kein Verbrechen es zu besitzen.

      Was aber viel schlimmer ist, wenn Linke Parteien Andersdenkende als Terroristen, körperlich oder Geistig Behindert darstellen oder zum Juden-Boykott aufrufen. Das ist ausserordentlich traurig.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Mannes,
      der Artikel von ihrem Partei-Kollegen Anderegg beweist überhaupt nichts.

      Freysingers Kakerlaken-Gedicht ist hier zusammen mit anderen rassistischen Vorfällen aufgelistet (13. Oktober)

      http://ch​ronologie.gra.ch/?fwp​_date=2008

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    • Juli 19, 2021

      Einfach behaupten ohne Fakten widerlegen. Und NIemand ist mein Parteikollege da ich nicht in einer Partei bin (Warum braucht er ständig sowas im Textli anzufügen) DOCH der beweist alles. Da nutzen auch keine Ablenkungmanöver. Dieser Artikel zeigt auf warum der Vergleich absurd ist und warum die Flagge nicht als Nazi-Symbol gilt oder verboten ist. Die Flagge -was er immer noch und seit Jahren ignoriert- nicht verboten Das kleine Balkenkreuz auf der deutschen Reichskriegsflagge anno 1871 unterscheidet sich nicht vom Balkenkreuz der Bundeswehr 2013.Benützt die Bundeswehr nun nach Logik von Pfister ein Symbol der Rechtsextremen von Nazis? Da sieht man wie absurd sein Ding ist. Ebenfalls wie er hartnäckig nicht drauf eingehen kann wie Linke u.a. Pfisters Grüne Parteikollegen zum Juden-Boykott aufruften oder Andersdenkende als Geistig Behinderte etc. darstellten..kennt man alles von den Nazis. Dies sind Fakten. Pfisters Behauptungen gegen Herr Freysinger sind dagegen unwahre Propaganda

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    • Juli 19, 2021

      Richtig Herr Selk. Zudem statt wenn schon Inhaltlich begründet zu widerlegen einfach auf den Boden stampfen und sagen “Nei Nei im Fall voll der Artikel von ihrem Partei-Kollegen Anderegg beweist überhaupt nichts. ” und Ihre lange Gegenmeinung ebenfalls komplett zu ignorieren macht die Sache nicht besser und einen ernstzunehmenden sachlichen Kontrahenten vor sich zu haben ständig unwahrscheinlicher.

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    • Juli 19, 2021

      “was im linksgrünen Neuinquisitionsglaube​​​ns- und Denkkokon nicht sein darf, das partout nicht sein kann.” 🙂 Genau so ist es. Fakten nicht nur im Bezug zu Freysinger ihm und seinen Parteikollegen seit Jahren aufgezeigt und deren Behauptungen mit Nachweisen widerlegt. Doch etweder werden diese Fakten ignoriert, die Quelle nicht genehmigt und in den Schmutz gezogen, Ablenkungsmanöver gestartet oder man wird beleidigt. In diesem Fall von dem sehen wir treffen gleich alle Fälle zu. Da denke ich mir immer mit welcher Strafe haben die MItglieder der SP und Grünen Partei zu rechnen wenn sie ihnen doktrierte Dinge nicht stramm auch gegenüber Fakten und Widerlegungen mit Beweisen verteidigen? Und es ist offensichtlich auch untersagt Meinungen zu revidieren oder anzupassen. So kann man auch nicht noch Stundenlang Ihre Punkte aufführen oder eben wegen der Flagge mit Fakten widerlegen u.a. hinweisen dass diese eben LEGAL und nicht verboten ist werden wie erwähnt ignoriert oder man lenkt ab mit Unsachlichen, Beleidigungen. Unanegehme Gegenfakten wie wenn linke Politiker zum Boykott gegen Juden aufrufen oder Andersdenkende als Behinderte oder Terroristen darstellen dürfen schon gar nicht zur Kenntnis genommen werden. und dies ist mir bei verschiedenen Linken schon öfters aufgefallen. Bei der SP und Grüne Partei herrscht offensichtlich ein strenges Regime!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Die Reichskriegsflagge ist KEIN Nazi Symbol, die Flagge hat einen anderen Hintergrund wo möglich um die Linken zu ärgern, wenn sie die Flagge im TV sehen.

      Ich häng mir ausser der Schweizer Flagge gar keine andere in den Keller oder sonst wo hin.
      ein guete

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    • Juli 19, 2021

      Auf Wikipedia und im NZZ-Artikel kann man nachlesen, dass die Flagge von Neonazis verwendet wird. Und ich halte Wikipedia und die NZZ für glaubwürdiger als einen SVP-Blog.

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    • Juli 19, 2021

      “was im linksgrünen Neuinquisitionsglaube​​​​ns- und Denkkokon nicht sein darf, das partout nicht sein kann.

      NUR: der aufgeblähte ‘Kokon’ lässt nicht nur virtuelles CO2 und Luft ab, nein, er ist am Implodieren.

      Es ist mit Lachen zu sehen, wie das fast täglich zunimmt bei den Populismus-Verdrehern​​”

      Sehen Sie Herr Selk es ist und bleibt so. Da kann man nix machen. Wieder alle Fakten ignoriert und einfach gesagt “Link Böse” ohne genau die Punkte einzugehen was hatte ich zitiert….Flagge wurde von Nazis verwendet…Ja Toiletten auch ist jetzt jeder ein Nazi welche die Toiletten nutzt….Was für Argumente…Wie die Toilette ist auch diese Flagge NICHT verboten
      “Im weiteren werden Balkenkreuz und Adler in ähnlicher Form wie auf der Reichskriegsflagge von 1871 als Embleme des deutschen Staates verwendet( Bundeswehr und als Staatsemblem). Völlig verlogen wenn man dann diese Reichskriegsflagge anno 1871 kritisiert, aber nichts daran moniert, dass dessen Symbolik auch der deutsche Staat weiterhin verwendet. Es ist eben ein Unterschied, ob man etwas benützt für einen Missbrauch ( wie diese Kaiserliche Reichskriegsfl​agge von 1871 zu missbrauchen als Neonazi), oder ob man extra eine Flagge für den Missbrauch erfindet ( wie z.B die Hackenkreuzfahne).




      Schwarz-Rot-Ge​lb müsste man der Logik der Linken und politisch Korrekten wegen auch unbedingt verbieten und verteufeln, wenn mit dieser Flagge Fußballhooligans und Extremisten aller Art Missbrauch machen. Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland wird schliesslich auch nicht verboten, nur weil deutsche Fussballfans davor einen Hitlergruss tätigen und damit besoffen herumgröllen. Nach der gleichen linken Lesart dürfte man zu Hause, oder in der Öffentlichkeit auch nicht mehr den Union Jack aufhängen, da dieser im gesamten britischen Empire auch für Imperialismus, Ausbeutung, Unterdrückung und Bevormundung stand und steht.”

      Das sind Fakten. We es auch Fakten sind, dass das Symbol von der Deutschend Bundeswehr benutzt wird und insbesondere die Flagge NICHT verboten ist. Aber da könnte man noch Jahrelang Täglich mit Fakten kommen es ist so wie Sie sagen, Herr Selk. Sind wir doch froh Herr Selk dass uns keine Partei vorschreibt was man zu denken hat und welche Fakten man ignorieren muss, wie dies offensichtlich in der Grünen Partei passiert.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Kleiner Tipp, nehmen sie real existierende und auch nach Prüfung standhaltende Probleme, bearbeiten sie diese Politisch.
      Mit Leuten beobachten und kritisieren, über sie herziehen, schaden sie sich selber mehr, als dass es irgend was nutzen würde.
      Mit Wortklauberei, und all dem Schrott den sie produzieren, verändern sie null und nichts, aber machen sie weiter so, ihre “Gegner” wird das freuen.

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    • Juli 19, 2021

      “In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches mit Hakenkreuz strafbar gemäß § 86 und § 86a StGB. Versionen der Kriegsflagge ohne Hakenkreuz sind in der Öffentlichkeit erlaubt, können aber polizeilich beschlagnahmt werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet scheint.[36]
      Ansonst​en ist die Flagge des Kaiserreichs grundsätzlich erlaubt, ebenso wie andere Symbole des Kaiserreichs. National-konservative​ Gruppen verwenden sie gegenwärtig. Allerdings wurde sie bereits in der Weimarer Republik von rechtsextremen Parteien und Organisationen als Symbol benutzt. So wählte die paramilitärische Vereinigung „Reichskriegsflagge“ ihrem Namen entsprechend diese Flagge zu ihrem Erkennungszeichen. Die mittelbare politische Leitung dieses Bundes hatte im Jahr 1923 Adolf Hitler.[37] Wegen der häufigen Verwendung durch Extremisten wird die kaiserliche Kriegsflagge heutzutage auch mit rechtsextremen Gruppen in Verbindung gebracht.[38]”

      (Wi​kipedia)

      Das Aufhängen einer “Reichskriegsflagge” im Büro, also nicht öffentlich, ist in der Schweiz nicht verboten. Bei rechtsextremen Demonstrationen hingegen könnte sie beschlagnahmt werden, so in einem Stadion.

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    • Juli 19, 2021

      “Herr Oberli,

      uns was wollen Sie uns damit nun sagen. Das ist doch alles längst bekannt. Und der guten Ordnung halber: es geht hier um die jahrtausendealte Swastika. Die NS hat dieses Symbol einfach umgedreht und damit für eigene Zwecke missbraucht. Gähn”Genau Herr Selk wieder Ablenkung pur. Dies weiss man ja schon. Aendert aber nix daran dass diese Flagge ob öffentlich oder Privat NICHT verboten ist und die Bundeswehr das Symbol benutzt. Und es bleibt dabei nur weil Rechtsextreme eine NICHT verbotene Flagge benutzen, hat nix mit anderen zu tun, da diese Rechtsextremen auch das legale Klo benutzen. Das Hakenkreuz ist verboten, aber NICHT was der bösi Herr Freysinger Privat im Keller hat. Und auch nicht das Problem. Das Prolbem ist wie Linke Politiker zum Judenboykott aufrufen oder Andersdenkende als geistig Behinderte darstellen. Beides kennt man ja bekanntlich von den Nazis

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Wenn ihnen der Islam so wichtig ist, konvertieren sie doch zum Islam.

      Man darf doch heute für oder gegen etwas sein, auch wenn das angeblich entlarvend ist. Ich auf alle Fälle bin froh, wurde so ein Zeichen gesetzt, beim Islam zur Zeit blickt man echt nicht durch, was Sache ist.

      Im Zweifelsfall halt gegen etwas, ist besser wie nachher hinter etwas herweinen oder geschockt und betroffen dastehen …mit so Worten ….”der Berg ist gross, wir sind klein”…

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    • Juli 19, 2021

      Ich bin kein “Fan” des Islam. Ich bin Papierli-Christ. Mir geht es nur um Fairness.

      Der Christ darf seine Kirche so bauen, wie er will.
      Der Jude darf seine Kirche so bauen, wie er will.
      Der Muslim darf das dank Minarett-Initiative jetzt nicht mehr.

      Die Diskriminierung (zu Deutsch Ungleichbehandlung) ist offensichtlich. Ja, Sie haben ein Zeichen gesetzt. Dass Sie Muslime hier nicht wollen und ihnen nicht die Freiheiten zugestehen wollen, die Juden und Christen haben. Und anscheinend sind Sie auch noch stolz drauf. Ich bin im Zweifelsfall FÜR den Rechtsstaat, FÜR Religionsfreiheit, FÜR gleich lange Spiesse.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Dann bauen sie eine Christliche Kirche so in einem Muslimischen Land, in dem es heisst, dass Christen Ungläubige sind.
      Der Muslim darf seine Moschee ohne Minarett bauen, das ist absolut fäir.

      Das sind Baugesetze, und es heisst ja nicht nein, sondern es gibt Regeln wie. Das ist gut so.

      Bei der Religion sehe ich das so, dass wir “leider” dem Christentum angehören, dieses Christentum es geschafft hat, sich in die Politik einzumischen. Gleichheitsgesetze, gleiche Rechte für Frau und Mann, plus ein paar weitere Sachen mussten gegen den Willen der Kirche durch gesetzt werden.

      Wir hätten auch Keltische Heiden bleiben können, dann wäre klar, dass wir ungläubige sind.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Nabulon, Sie wissen genau, dass es nicht um Bauregeln ging. Sie selber haben oben geschrieben, dass Sie ja gestimmt haben, weil Sie ein Zeichen setzen wollten. Sie wollten den Muslimen symbolisch ans Bein pinkeln.

      Und ich sage Ihnen, dass das falsch und unfair ist. Die Muslime, die hier leben, können nichts dafür, was in Saudi Arabien oder sonstwo passiert. Wenn Sie sich Länder wie Saudi Arabien zum Vorbild nehmen, nach dem Motto “wenn die diskriminieren, dürfen wir das auch”, dann sagt das nicht Positives über Sie. Ich will, dass die Schweiz BESSER ist als solche intoleranten Diktaturen. Und dazu brauchen wir die Menschenrechte.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      logisch weiss ich es…..und trotzdem ist es ein Baugesetz und mit freier Ausübung von Religion nichts zu tun. Sie können andere Häuser auch nicht einfach so gestalten wie sie wollen, …

      Und halt Moment: Die Muslime von denen wir reden, sind ganz normale Menschen, fallen wegen ihrem Glauben nicht auf. Die machen ihre Jobs, sprechen unsere Sprache, sind hier aufgewachsen, (für sie würde ich jederzeit erlauben, eine richtige Moschee zu bauen, mit Minarett).
      Da ich in der Nähe aufgewachsen bin, war ich mit dabei, damals, als die Moschee im Balgrist eröffnet wurde.
      Die Zeiten haben sich leider geändert, Schuld daran das Radikale Verhalten von Wahnsinnigen die meinen, das was sie praktizieren sei Religion, dazu noch die einzig wahre Religion.
      Und Nein, ich muss nicht so ein grosser Dummkopf sein, mit angeblich gutem Beispiel vorangehen, damit ich nachher die Folgen zu spüren bekomme im eigenen Land. Nein Herr Pfister, solche Probleme löst man anders.

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    • Juli 19, 2021

      “Schuld daran das Radikale Verhalten von Wahnsinnigen die meinen, das was sie praktizieren sei Religion, dazu noch die einzig wahre Religion. “

      Und deshalb die Normalen bestrafen? Sie sind mir ein schöner Demokrat. In der Schule wurden Kollektivstrafen zu Recht verboten. Aber an de Urne sind sie offenbar erlaubt. Wie wärs wenn wegen dem nächsten Schweizer Vergewaltiger alle Schweizer Männer bestraft werden? Also SIe und ich auch, obwohl wir nichts getan haben? Fànden Sie das immer noch gut.

      Und überhaupt. Welche “bösen Folgen” verhindert denn ein Minarett-Verbot? Das alles ist komplett unfaire und unlogische Symbolpolitik.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Ahhh, auf einmal liest man aus ihrer Feder,

      Zitat: “Und deshalb die Normalen bestrafen? Sie sind mir ein schöner Demokrat. In der Schule wurden Kollektivstrafen zu Recht verboten. Aber an de Urne sind sie offenbar erlaubt. Wie wärs wenn wegen dem nächsten Schweizer Vergewaltiger alle Schweizer Männer bestraft werden? Also SIe und ich auch, obwohl wir nichts getan haben? Fànden Sie das immer noch gut.”

      Die Schweizer Männer die Armee Dienst Leisten wurden unter Generalverdacht gestellt, sie würden die Armee Waffen missbrauchen, darum gehören sie ins Zeughaus.

      Die Schweizer Männer wurden aus genau den gleichen Kreisen, denen sie Herr Pfister ja angehören beschuldigt, Generalverdacht, haben sie bereits wiederholt, Vergewaltigung in der Ehe, oder eben weiteres primitives Verhalten der Frau und Familie gegenüber.

      Alle KMUler sind Bonzen, haben die Linken beschlossen, Generalverdacht, alles sind Betrüger, und genau sie Herr Pfister schreiben nun so was?

      Wo bitte sind da die Menschenrechte? Haben Bürgerliche Landsleute keine Menschenrechte? Sie sind mir ja ein schöner Vogel. Wenn man Ihre Worte liest, vergleicht mit dem was sie hier früher geschrieben haben, was sie vor einem zwei Jahren geschrieben haben, stellt man fest, sie sind eine in sich Instabile Person, gespalten in den Ansichten, Pflücken sich heraus wenn es grad passt, dürfte man, müsste man das auch als Wahnsinnig bezeichnen, ja und so jemand schreibt von Menschrechten.

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    • Juli 19, 2021

      Da habe ich wohl einen unglücklichen Vergleich gewählt mit den Männern.

      Weniger Waffen = weniger Tote. Einfache Rechnung. Da die Regelung für ALLE Männer und Frauen bei er Armee gelten würde (so sie denn mehrheitsfähig wäre), ist sie auch keine Diskriminierung wie das Minarett-Verbot. Leider will die Mehrheit aus Folklore-Gründen weiter Tote in Kauf nehmen. Aber da die U50 2011 vernünftig abgestimmt haben, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Armeewaffen aus dem privaten Kleiderschrank verschwinden. Die Wehrpflicht selber ist übrigens auch eine Diskriminierung, da sie nur für Männer gilt.

      Ich bringe einen besseren Vergleich. Als Bush im Namen Gottes den Irak angegriffen hat, hat dann irgendemand in der Schweiz eine Kampagne gegen alle Christen gemacht und das Verbot von Kirchtürmen gefordert?

      Wenn Sie ehrlich zu sich selber sind, wissen Sie genau, dass das Minarettverbot unfair und fremdenfeindlich motiviert ist.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      Weniger Fundamentale Muslime, weniger Männer wie Frauen die sich radikalisieren lassen im Namen eines Islam….= weniger Terror Gefahr, = weniger Tote..

      Ihr Liebmenschen wollt also aus Menschenrechtsgründen​ Tote in Kauf nehmen…

      Geben sie ihre Haltung einfach auf, es ist Lächerlich. Leider ist man dazu angehalten, beim Islam ganz genau Hinzusehen, weil da sehr viel im Umbruch ist. All die Kriege intern in den Ländern zeigt, die haben gewaltige Probleme, nicht wir, wir wollen diese Probleme nur auch nicht hier.

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    • Juli 19, 2021

      Ein Baugesetz ist und bleibt ein Baugesetz, ist nicht fremdenfeindlich sondern regelt einfach das aussehen der Bauten. Punkt.

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    • Juli 19, 2021

      Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ein Minarett-Verbot für weniger radikale Muslime sorgt. SIe reden sich nur Ihre Fremdenfeindlichkeit schön.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      das dürfen sie so sehen.

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  • Dezember 14, 2016

    In einem Punkt sind unsere rotgrünen Gutmenschen echt Spitze! Im Verdrehen von Tatsachen!

    Gemäss Schlauvinski ist ja Putin der Alleinverantwortliche​ für den arabischen Frühling und hat garantiert Beweise mit denen er den schwer kriminellen Unmenschen Trump, unter Druck setzen kann.

    Letzterer ist wohl auch verantwortlich dafür, dass man im Irak KEINE Atombomben gefunden hat….

    Aber mit Putin, Trump und der SVP kann man das ungestraft machen! Aber wehe auf einem SVP Plakat erscheint ein schwarzes Schaf…. Oder ein Nationalrat stellt der Mutter Theresa im BR, mal ein paar heikle Fragen… Dann gibt sich die selbe verwirrte Dreckschleuder-Brut, grausam schockiert ab soviel Plakativer Dreistigkeit (Ehrlichkeit)! Klagen und schmollen wie ein Erdogan, ob dieser “Majestätsbeleidigung​”.

    übel übel sprach der Dübel… Hab’s glaub schon mal gesagt, Neid und Hass sind nicht die besten Ratgeber! Denn die Verfassung gebrochen und den Volkswilllen mit Füssen getreten, hat nochmals wer genau? Putin, Trump oder die SVP?!

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    • Juli 19, 2021

      GLP-Wähler Schawinski ist weder ein Linker noch ist er hier das Thema. Das Thema sind die Menschenrechte und der bürgerliche Schulterschluss.

      PS: Beleidigungen sind die Argumente derer, die keine Argumente haben.

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    • Juli 19, 2021

      PS: Beleidigungen sind die Argumente derer, die keine Argumente haben.

      Da kennen Sie sich ja def. besser aus, Herr Pfister…

      Und ob Schawinsiki für mich ein Linker ist oder nicht, entscheide ich doch immer noch selbst. Sie massen sich ja auch ständig an, anders Denkde in die rechte ecke zu stellen…..

      Für mich ist er ein ultralinker, Tatsachenverdreher und Populist! Steht CW in Nichts nach, könnten Brüder sein! Nur wahrer wird’s drum halt auch nicht.

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  • Dezember 17, 2016

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
    Die Menschenrechtserkläru​ng der UNO von 1948 (Originaltitel: «Universal Declaration of Human Rights») ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokumen​t und stellt gleichzeitig auch den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz dar.

    Bis zum zweiten Weltkrieg waren Menschenrechte und der Schutz der Menschenrechte fast ausschliesslich Angelegenheit jedes einzelnen Staates. Dies bedeutete, dass die Menschenrechte nur galten, insofern sie als sogenannte «Grundrechte» in der Verfassung des betreffenden Landes verankert waren. Jeder Staat hatte die souveräne Macht darüber, Grundrechte zu missachten oder ausser Kraft zu setzen.
    Der nationalsozialistisch​e Terror und die Schrecken des Zweiten Weltkrieges führten jedoch zu einer Wende. Bereits während des Krieges bekundeten die gegen Deutschland und seine Verbündeten kämpfenden Alliierten die Absicht, eine internationale Organisation zu schaffen, die allen Menschen garantieren sollte, in Frieden und frei von Furcht und Mangel leben zu können. Deshalb enthält die Charta der 1945 gegründeten Vereinten Nationen (UNO) den klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft, die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundrechte für alle zu fördern. http://www.humanright​s.ch/de/service/einst​eiger-innen/aemr/

    ​Wer wünscht sich diese Zeit zurück, wenn man sieht was neuerdings alles in die Verfassung geschrieben wurde und mit Hetze etc. geschrieben/geändert werden kann?

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  • Dezember 19, 2016

    Was zum jubbeln und applaudieren für die Herren Wagner/Pfister und den Rest, die uns die Butter auf dem Brot nicht mehr gönnen mag….

    http://www​.20min.ch/schweiz/new​s/story/EU-Grenzgaeng​er-ohne-Job—Schweiz​-soll-dafuer-zahlen-3​0772746

    Menschenre​chte? Offenbar für Jeden, nur nicht mehr für den Rechtschaffenen Schweizer Stimmbürger!

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    • Juli 19, 2021

      Das ist ein finanzieller Anreiz für einen Inländervorrang. Darüber sollten Sie sich freuen.

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    • Juli 19, 2021

      Was hat denn Arbeitslosengeld mit Menschenrechten zu tun, Frau Stutz? Was hat denn das einkassieren von Beiträgen für die ALV, aber ein sich herumdrücken auch Leistungen auszurichten mit Menschenrechten zu tun?

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    • Juli 19, 2021

      Wie soll man mit jemandem sachlich argumentieren der den Unterschied zwischen “Recht” und “Menschenrecht” offensichtlich nicht verstanden hat? Der sich wohl hier anmasst Beiträge zu einem Thema zu schreiben über das er sich gar nicht informiert hat, sonst wüsste er das es hier sehr wohl darum geht das Leute von dem Land Arbeitslosenunterstüt​zung erhalten in dem sie in die Kassen eingezahlt haben, was heute nicht so ist?

      Und wieder ist es wie ich auch schon an anderer Stelle heute gesagt habe: einzelne Stichworte zugeworfen, und schon schwelgt Herr Ecklin in wirrsten Theorien und falschen Fakten.

      Na ja …

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    • Juli 19, 2021

      Keine Sorge, Herr Ecklin: nicht etwa allen die meine Meinung nicht teilen werfe ich vor “in wirrsten Theorien und falschen Fakten zu schwelgen”, sondern nur Ihnen, Ihnen ganz allein. Was Sie für Textmengen aus den wenigen Informationen machen die Sie hier über mich haben können schafft sonst niemand.

      Aber vielleicht sagen Sie ja mal was zum Thema: im von Frau Stutz verlinkten Artikel steht klar folgendes:

      “Heute profitiert sie (die Schweiz) davon, dass diese Grenzgänger zwar in der Schweiz Beiträge zahlen, im Falle eines Stellenverlusts aber die Heimatstaaten einen Grossteil der Kosten tragen.”

      Wie ist Ihre Aussage hier NICHT widersprüchlich wenn Sie behaupten es ginge um Leistungen für Leute die hier nicht eingezahlt hätten? Wo doch im Artikel klar steht das sie in der Schweiz Beiträge zahlen?

      Bezüglich des Unterschiedes zwischen “Recht” und “Menschenrecht” empfehle ich Ihnen ein Lexikon Ihrer Wahl.

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    • Juli 19, 2021

      “Was hat denn Arbeitslosengeld mit Menschenrechten zu tun, Frau Stutz?”

      Offenbar ist hier grad mal, Herr Ecklin in der Lage, Zusammenhänge zu erfassen und eine einfache Milchbüechli Rechnung zu überschlagen!

      Kleines Rechenbeispiel: Mitarbeiter A aus D tritt seine neue Stelle in der Schweiz an und zahlt ALV Beiträge! Er freut sich riesig, verdient er doch rund einen Drittel mehr als vorher bzw. endlich weg von Harz IV, wird nur noch Quellbesteuert und im Fall eines Stellenverlustes, darf er mit mind. 70% seines CH- Lohnes rechnen, während rund zwei Jahren, während er zuhause in D mit einem Bruchteil der Lebenshaltungskosten,​ im Internet nach einer neuen Stelle sucht.

      Nehmen wir mal an er verdient 6000.- hat sogar volle 2 Jahre in der Schweiz gearbeitet, doch nun wird er arbeitslos. 24 x 5% = sage und schreibe round about 7200.- CHF hat er in unsere Arbeitslosenkasse eingezahlt! Und nun rechne man, wie lange er wohl arbeitslos sein kann, bevor wir hier massiv drauf legen und zwar jeden Monat rund 5000.-! (Oder wieviele Zuwanderer wie lange arbeiten und einzahlen müssten um das fette Minus wieder auszugleichen)

      Abe​r ich finde auch, wir Schweizer Büezer sind doch wirklich, elende “Rosinenpicker” die die ganze Kohle der anderen für sich allein haben wollen….

      Und nun noch für die ganz Hellen! Was hat das wohl mit Menschenrechten zu tun?!
      Na mal sehen, die Verfassung wird an einen Tag zwei mal gebrochen, der Volkswille mit Füssen getreten und prompt lässt die EU zwei Tage später die Grenzgänger Bombe platzen. Aber ich bin sicher, BR und Parlament hatten davon am letzten Freitag, natürlich noch keinen blassen Dunst.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Ecklin,
      so wie Sie Ihre Meinungsfreiheit nutzen, um mich zu kritisieren, nutze ich meine Meinungsfreiheit, um die SVP zu kritisieren. Und ich bin mit meiner Kritik nicht alleine. Sehen Sie mal, was humanrights,ch schreibt

      http://ww​w.humanrights.ch/de/m​enschenrechte-schweiz​/inneres/direkte-demo​kratie/voelkerrecht/g​egenkampagne-svp-init​iative-voelkerrecht

      Oder Schutzfaktor M

      http://www.schut​zfaktor-m.ch/argument​arium-zur-anti-mensch​enrechtsinitiative


      oder Amnesty International

      http​s://www.amnesty.ch/de​/laender/europa-zentr​alasien/schweiz/europ​aeische-menschenrecht​skonvention/dok/2016/​selbstbestimmungsinit​iative-ablehnen

      Un​d das sind Leute vom Fach. Organisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Ecklin:

      Warum beantworten Sie meine Frage nicht? Inwiefern steht Ihre Aussage von Leistungen an Leute die “nie was eingezahlt haben” zu dem was im Artikel steht, nämlich das arbeitslose Grenzgänger sehr wohl in die Kassen mit einzahlen, aber bisher keine Leistungen beziehen können?

      Warum drücken Sie sich mit viel Text um die Beantwortung einer einzelnen Frage?

      Frau Stutz:

      Versicherun​gen sind Solidargemeinschaften​: alle zahlen ein, Bedürftige erhalten Leistungen. Sie kritisieren mit Ihrer Rechnung den Grundcharakter einer Sozialversicherung.

      Und: selbst wenn wir von 5% Arbeitslosenquote unter den Grenzgängern ausgehen, dann kommen 19 beitragszahlende Ausländer für einen Arbeitslosen auf. Was genau ärgert Sie?

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    • Juli 19, 2021

      “Was genau ärgert Sie?”

      Sie ärgert sich wohl, dass wir die Ausländer nicht mehr als Nettozahler ausnutzen können, falls die Forderung in die Tat umgesetzt wird. Ich betone das FALLS. Es wird ja erst diskutiert.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner:

      Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass die Rechnung einfach nicht aufgehen kann, Und wie bei jeder Rechnung die nicht aufgeht, muss einer die Zeche zahlen und das sind wir Schweizer Arbeitnehmer, Herr Wagner.

      Sie ev. ja nicht, aber all jene die schon seit 30 Jahren Beiträge bezahlen und im Fall der Fälle, bei Arbeitslosigkeit immer weniger Leistung erwarten dürfen. Und das dürfte ja nicht sein, wenn das System tatsächlich funktionieren würde, wie Sie behaupten…..

      Und das die EU inkl. CH inzwischen seine Sozialsysteme funsioniert wäre mir neu….. Oder das es Brüssel dabei um die armen EU-Grenzgänger ginge, da gehts auch nur um’s Kässeli, Herr Wagner.

      Aber wir können das Problem ja politisch korrekt lösen, wie bei KKV, wir erhöhen einfach stetig die Prämien und bauen Leistung ab! Offenbar empfinden das Leute wie Sie grausam fair. Damit muss ich leben, verstehen muss ich es aber ganz sicher nicht! Wieso man sich selbst, so eine Grube gräbt …. (DAS ÄRGERT MICH)

      Es kommt aber natürlich immer drauf an, wo man steht. ev. ja selbst tagtäglich an der Grenze? Dann könnte ich diese Haltung ja noch nachvollziehen, aber nur dann.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass die Rechnung einfach nicht aufgehen kann …”

      Aber das haben Sie ja nicht, Frau Stutz. Sie haben nur erklärt das die Rechnung nicht aufgehen kann falls ein einzelner Beitragszahler arbeitslos mehr bezieht als er an Beiträgen geleistet hat. Dabei käme es damit die Rechnung überhaupt halbwegs funktioniert darauf an ob die GESAMTHEIT der Beitragszahler unter den Grenzgängern mehr bezieht als einzahlt. Und das haben Sie nicht aufgezeigt.

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    • Juli 19, 2021

      Frau Stutz

      Nicht verzweifeln 😉

      Herr Pfister “schaltet” sich immer in eine Diskussion ein, wenn er seine verhasste Partei in irgendeiner Weise denunzieren kann oder glaubt zu können. Aber hat immer noch nicht verstanden, dass wir das Volk nicht aufgrund einer Partei denken, leben und handeln, sondern aufgrund unseres Standes.

      Auch wundert sich vermutlich Herr Pfister, warum die von Ihm so verhasste Partei (Dauerthema bei Ihm), immer stärker und stärker wird. Aber hat noch nicht gemerkt, dass er dank seinen “Einlagen” immer noch mehr “Werbung” betreibt.

      Zu guter Letzt, stuft er dann einfach alle welche nicht gleich seiner Meinung sind, in die von Ihm verhasste Partei ein. Hat aber vermutlich dabei seinen Blickwinkel verloren, dass man auch Mensch mit Meinung sein kann, ohne einer Partei anzugehören.

      Dazu,​ dass man auch Grün sein kann, wenn man bürgerlicher denkt als er. Aber das muss man erst verstehen und begreifen.

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  • Dezember 20, 2016

    Das Problem mit diesen Menschenrechten ist folgendes:
    Aktion gleich Reaktion. Es kann und darf nicht sein, dass Mörder, Vergewaltiger, Terroristen und was es noch alles für gestörte böse Menschen gibt, sich auf die Menschenrechte berufen können, damit sie eines Tages wieder in Freiheit entlassen werden müssen.
    Die Idee, triebgesteuerte Gewaltverbrecher zu heilen, kann man vergessen. Früher einmal versuchte man Homosexuelle zu heilen, (das ist ein Trieb, eine Veranlagung) das kann man nicht heilen.
    Psychopathen kann man nur lebenslang Verwahren, da eben diese Menschenrechte verbieten, das effizienteste zu tun, nämlich solche Täter hinzurichten.
    Was man sicher nicht tun darf, solche Psychopathen als angeblich geheilt raus lassen, zusehen wie sie die nächste Tat begehen, heisst, wieder Unschuldige morden, vergewaltigen schänden…etc.
    Das ist eines der Probleme dieser Menschenrechtler, sie haben schon lange die Vernunft verloren genau zu differenzieren.
    Bei den Menschenrechten ging und geht es darum, jene die es verdient haben zu schützen.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Es kann und darf nicht sein, dass Mörder, Vergewaltiger, Terroristen und was es noch alles für gestörte böse Menschen gibt, sich auf die Menschenrechte berufen können, damit sie eines Tages wieder in Freiheit entlassen werden müssen.”

      Diese Leute müssen sich nicht auf die Menschenrechte berufen. Sie brauchen sich nur auf Schweizer Gesetze zu berufen.

      Zitat:


      “Bei den Menschenrechten ging und geht es darum, jene die es verdient haben zu schützen.”

      In einem Rechtsstaat stehen jedem einzelnen Menschen grundlegende Rechte zu. Dazu gehört auch ein faires Verfahren und eine verhältnismässige Strafe.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Frank Wagner, so weit sind wir einig. Ja logisch haben alle das Recht auf faire Verfahren. Und genau da liegt ein Problem vor. Es sind Juristen und Richter die offenbar den Job nicht richtig machen, und immer wieder Unschuldige verurteilen.

      Nun müssen wir Beide nur noch herausfinden, was verhältnismäßige Strafen sind.

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    • Juli 19, 2021

      Die Menschenrechte sind für alle da, auch für diejenigen die sie nicht verdient haben.

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    • Juli 19, 2021

      Dies könnte man auch hinterfragen Herr Zoller

      Wie kann es sein, dass ein Mörder Anrecht hat auf Leben? Genau dieser Mörder hat doch Leben ausgelöscht und dieses Menschenrecht missachtet? Und genau mit diesem Menschenrecht wird dieser Mörder, der Menschenleben ausgelöscht hat, geschützt?

      Naja – Das kann man sehen wie man will. Oder man kann weiterhin versuchen Reaktionen zu erstellen auf Aktionen, statt die effektiven Grundrechte “Recht auf Leben” wieder als Grundlage des Mass-Stabes zu nehmen.

      Und Nein – Ihr ewigen Dauernörgler. Es geht nicht darum, dass man einen Mörder nur umbringen soll, weil er einem Menschen das “Recht auf Leben” genommen hat. Aber vielleicht sollte man aufhören, immer mehr Täter zu Opfern machen.

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    • Juli 19, 2021

      Muss man nicht hinterfragen, Herr Schweizer. Ein Mörder und ein Rechtsstaat sind nicht dasselbe.

      Zitat:

      “Naja – Das kann man sehen wie man will. Oder man kann weiterhin versuchen Reaktionen zu erstellen auf Aktionen, statt die effektiven Grundrechte “Recht auf Leben” wieder als Grundlage des Mass-Stabes zu nehmen.”

      Was genau wollen Sie mit diesem Satz sagen? Versteht irgendeiner der Mitleser hier ein Wort davon?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner

      Habe ich etwas von Rechtsstaat geschrieben? Denke nicht.

      Sehr gut, wenn Sie sich Hilfe holen von den Lesern für einen Satz den Sie nicht verstehen können. Auch wenn es nur wieder ein erneuter pomelischer Versuch ist….

      Ich bin überzeugt, es wird Ihnen bestimmt Jemand gerne erklären, was das bedeutet. Ich werde es nicht. Keine Lust auf Endlosdiskussionen.

      Schöne Grüsse und en guete Rutsch

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    • Juli 19, 2021

      “Wie kann es sein, dass ein Mörder Anrecht hat auf Leben? Genau dieser Mörder hat doch Leben ausgelöscht und dieses Menschenrecht missachtet? Und genau mit diesem Menschenrecht wird dieser Mörder, der Menschenleben ausgelöscht hat, geschützt?”

      Genau,​ Mörder hat das Menschenrecht missachtet und wird dafür gemäss Strafrecht bestraft. Dazu ist das Strafrecht da. Wieso man diesem Mörder dann seine Menschenrechte entziehen soll ist mir nicht ganz klar.

      @Herr Wagner: Diesen Satz begreife ich leider auch nicht ganz.

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  • Dezember 20, 2016

    “Was die SVP als Stärkung der direkten Demokratie verkauft, ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf unsere Grundrechte. «Übernehmen wir Verantwortung für die Menschenrechte» lautet der Appell der Kampagne Schutzfaktor M, die Humanrights.ch und 50 weitere Organisationen unterstützen.”

    Aus​ einer Mitteilung von humanrights.ch, einer Plattform, die sich für die Menschenrechte einsetzt. Der ganze Text steht hier:

    http://www.humanr​ights.ch/de/menschenr​echte-schweiz/inneres​/direkte-demokratie/v​oelkerrecht/gegenkamp​agne-svp-initiative-v​oelkerrecht

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    • Juli 19, 2021

      Ich bin beeindruckt Herr Stefan Pfister,

      Das weltweite global Warming wird genau so von unzähligen Organisationen unterstützt wie damals das Waldsterben.

      Wenn man etwas tausend mal rezitiert, nach plappert heisst es noch lange nicht, dass es gut ist. Hitler wurde auch frenetisch begrüsst und umjubelt, andere lobten Stalin, usw, das heisst überhaupt nichts, ausser, man sollte den eigenen Verstand einschalten.

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    • Juli 19, 2021

      Dann befolgen Sie Ihren eigenen Ratschlag und schalten Sie mal Ihren Verstand ein. Der EGMR urteilt aufgrund der EMRK. Wenn ich Ihre bisherigen Kommentare richtig in Erinnerung habe, finden Sie die EMRK gut. Und begrüssten auch das Urteil im Asbest-Fall. Also sollte Ihnen Ihr Verstand doch dazu raten, die Anti-EMRK-Initiative der SVP abzulehnen.

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    • Juli 19, 2021

      Ab und zu frag ich mich, ob sie überhaupt wissen, was Menschenrechte sind?

      Aber es geht ja nur darum, auf einer Partei herum zuhacken…

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  • Dezember 20, 2016

    Amnesty International zur Selbstbeschneidungs-I​nitiative der SVP:

    “Die SVP sieht sich in ihrem Programm regelmässig durch die EMRK eingeschränkt. Bereits mit der Anti-Minarett-Initiat​ive und der Masseneinwanderungsin​itiative hatte die Partei in der Vergangenheit menschenrechtlich bedenkliche Volksbegehren lanciert. Die Schweiz wurde dafür vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg nie verurteilt – dennoch war stets klar, dass die EMRK Grenzen setzt, die nicht verletzt werden dürfen. Diese rote Linie will die SVP nun überschreiten.”

    De​n ganzen Text finden Sie hier:

    https://www.amnes​ty.ch/de/laender/euro​pa-zentralasien/schwe​iz/europaeische-mensc​henrechtskonvention/d​ok/2016/selbstbestimm​ungsinitiative-ablehn​en

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    • Juli 19, 2021
    • Juli 19, 2021

      Was wollen SIe damit beweisen oder aussagen, Herr Nabulon?

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    • Juli 19, 2021

      Erstaunlich, Herr Pfister, wie Sie immer genau Wissen, was Andere nun tun oder damit bezwecken. Nicht erstaunlich, dass in Ihrem Text mind 2x die verhasste Partei vorkommt und welche Parteien auch nicht zu Ihren gehören, weil sie nicht Ihrer Wunschpartei angehören.

      Tatsach​e ist aber, dass Schweizer Gesetze und Verfassung klar über die eines ausländischen Richters/Gremium usw. gehört. Tut es das nicht ist es keine Demokratie mehr, welche eigenständig handeln kann und darf.

      Zu unterstellen, dass mit der Überordnung der Schweizer-Rechte, dann die Schweizer nun sofort zu verbrecherischen und nicht menschlichen Tätern werden, gehört zur üblichen darlegung von Links-Grün.

      Es ist etwas vermessen, der SChweiz vorzuwerfen, dass sie nicht mehr Menschenrechtskonform​ handeln würde, wenn das EMRK nicht in oberster Instanz wäre.

      Sie scheinen ein sehr schlechtes Menschebild der Schweizer und Gesetze zu haben, dass Sie das so darstellen. Und nein, Sie müssen mir jetzt nicht die einzelnen Rechtsurteile vom EMRK darlegen, welche die Schweiz “verbockt” habe.

      Denn in der Gesamtmenge der Richterentscheide, dürften diese “wenigen Ausreisser gemäss EMRK” kaum von Bedeutung sein.

      Wenn man dem Bundesgericht nicht zugestehen möchte, dass es korrekt entscheidet, wäre es vermutlich sinnvoller und eigenständiger ein Gerichtsteil zu schaffen, welcher weiterhin in der Schweiz ist, aber solche Einzelfälle erneut betrachten und beurteilen könnte. Sorgar vielleicht in Absprache mit dem EMRK, aber die Endentscheidung bleibt oder soll CH bleiben.

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    • Juli 19, 2021

      Und in der Türkei soll Erdogan in letzter Instanz entscheiden, ob er selber gegen die Menschenrechte verstossen hat?

      Es ist gerade Sinn und Zweck der EMRK, dass die Menschenrechte über die Staatsgrenzen hinaus geschützt sind. Aus der Konvention ausgetreten ist seither nur Griechenland während der Militärdiktatur. Und Erdogan hat die Menschenrechte ausgesetzt, um seine Gegner loszuwerden. Sind das gute Vorbilder für die Schweiz? Ich denke nicht.

      Die EMRK beinhaltet
      – Recht auf Leben
      – Verbot der Folter
      – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
      – Recht auf Freiheit und Sicherheit
      – Recht auf ein faires Verfahren
      – Keine Strafe ohne Gesetz
      – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
      – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
      – Freiheit der Meinungsäußerung
      – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

      – Recht auf Eheschließung
      – Recht auf wirksame Beschwerde
      – Diskriminierungsverbo​t

      Wollen Sie das wirklich aufgeben? Wollen Sie, dass die Schweiz “selbstständig” gegen diese Regeln verstossen darf? Ich nicht

      Gerade in diesen finsteren Zeiten sollten wir froh sein, dass wir die Menschenrechte haben und sie gegen Angriffe verteidigen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister

      Sind wir die Türkei? Was soll der Vergleich?

      – Recht auf Leben (in Verfassung)
      – Verbot der Folter (im Strafgesetz)
      – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit (im Strafgesetz, Arbeitsgesetz)
      – Recht auf Freiheit und Sicherheit (Verfasssung, Strafgesetz)
      – Recht auf ein faires Verfahren (Bundesverfassung)
      –​ Keine Strafe ohne Gesetz (Strafgesetz, Verfassung)
      – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Strafgesetz, Verfassung)
      – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Verfassung)
      – Freiheit der Meinungsäußerung (Verfassung)
      – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Verfassung)
      ​– Recht auf Eheschließung (Verfassung)
      – Recht auf wirksame Beschwerde (Verfassung, 3 Gerichtskammern)
      – Diskriminierungsverbo​​t (Verfassung)

      Herr Pfister

      Es gibt keine Position Ihrer Aufzählung, die nicht in unserer Verfassung und den damit verbundenen Gesetzen geregelt sind. Sollte eines nicht oder noch nicht den neuem Stand entsprechen, liegt es in unseren Händen, dieses zu ändern. Und nicht in Zwang einer fremden Gesellschaft, Kultur oder Richterlichkeit.

      A​uch wenn Sie mir vermutlich wiedersprechen werden. Es gibt kaum ein Staat/Land wie die Schweiz, welches die soziales, kulturelles und pers. Freiheitsrecht besitz. Sie möchten somit dem EMRK also folgen und diese Auflagen, welche in keinster Weise, nur annähernd unserem Standart entsprechen?

      Sie dürfen gerne in allen umliegenden Ländern einmal leben und arbeiten. Werden dann vielleicht erkennen, dass es immer noch kein Land gibt, welches eine solche gute und soziale Struktur aufweist. Auch wenn es einige wenige “Ausnahmen” gibt, wie Sie glauben.

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    • Juli 19, 2021

      1. kann unsere Verfassung relativ einfach per Initiative geändert werden. Die EMRK sorgt da für einen Schutz vor Verschlimmbesserung, damit die Mehrheit nicht plötzlich IHNEN Ihre Menschenrechte wegnehmen kann

      2. haben wir kein Verfassungsgericht. Das kann je nach Situation Fluch oder Segen sein. Wenn allerdings die Menschenrechte nur in der Verfassung stehen, nützt das im Anwendungsfall genau nichts, da das Parlament jederzeit verfassungswidrige Gesetze erlassen kann, gegen die Sie und ich null und nichts tun können. Das wurde Ihnen von Herrn Wagner und mir im alten Jahr schon gefühlte 100 Jahr erklärt. Und bis zum 12. Februar wird es wohl noch ein paar Wiederholungen brauchen. Nicht so sehr für Sie, da mache ich mir keine Hofffnungen, aber für die Mitleser, die es hoffentlich schon beim ersten oder zweiten Lesen verstehen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister

      Auch wenn Sie und Herr Wagner angeblich (ohne Beleg) gefühlte 100x erklärt hätten, muss es nicht wahrer werden. Dazu kommt, dass Sie sich bei mir bestimmt keine Hoffnungen machen müssen. Es sind Ihre Abstimmungen, die wir heute bis in rund 10 Jahre abstimmen.

      Auch ich habe Ihnen schon x-Mal erklärt, dass Sie ein sehr schlechtes Menschenbild der Schweizer haben, dass Sie diesen unterstellen EMRK-verachtende Zustände zulassen würden.

      Aber in Ihrer ganzen Schreibeweise kann man erkennen, dass Sie einfach immer ein Feindbild brauchen und daher glauben, dass die Schweizer zu schlechten Menschen würden, wenn Landesrecht über dem EMRK wäre. Denn…

      Zu 1 müssten viele Schweizer solche Denkweisen wie Sie entwickeln, dass eine Initiative auch bei einer darauf folgenden Abstimmung zu schlechten Schweizern entwickeln könnte.

      Zu 2 Jedes Gesetz ist ein Fluch oder Segen. Alles was Sie machen hat 2 Seiten. Aber was hindert und daran, statt uns anderen Gerichtsbarkeiten zu unterwerfen, ein Verwaltungsgericht einzurichten? Dieses könnten wir in der Schweiz bestimmt auch brauchen oder nutzen.

      Da ich Ihnen aber schon gefühlte 100 Jahre erklärt habe, dass Sie und Ihr Feindbild (hauptsächlich immer gegen eine Menschengruppe) nicht wirklich eine sachliche Denkweise ist oder sein kann, gehe ich davon aus, dass Sie und Ihre Mitstreiter kaum die Vernunft erlangen in einer sachlichen Denkart eine solche Abstimmung mitzumachen.

      Sorry​ – Aber in einer solch polemischen und beleidigenden Weise kann ich Ihnen leider keine Antwort geben, welche Sie vielleicht dann besser verstehen würden.

      Denken Sie einfach weiterhin, dass die Schweizer zu bösen Menschen würden, wenn Landesrecht über dem EMRK stehen würde. Das dürfen Sie werden Sie und möchten Sie. Das ist Ihre Lebens- und Denkweise… nicht meine.

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    • Juli 19, 2021

      Dass das Bundesgericht auf Bundesebene kein Verfassungsgericht ist, sit sehr wohl belegt, Herr Schweizer

      “Nicht angepasst wurde die Ausdehnung der Verfassungsgerichtsba​rkeit auf Bundesgesetze. Somit können Einwohner immer noch beim Bundesgericht klagen, wenn ihre Grundrechte durch kantonale Gesetze verletzt werden, nicht aber, wenn dies durch ein Bundesgesetz geschieht.”

      https:​//de.wikipedia.org/wi​ki/Bundesgericht_(Sch​weiz)#Vom_20._Jahrhun​dert_bis_heute

      Sto​ssendes aktuelles Beispiel: Das Bundesgericht erklärt kantonale Rabatte für Steuerhinterzieher für verfassungswidrig. Was macht die bürgerliche Parlamentsmehrheit? Sie führt diesen Rabatt auf Bundesebene ein. Und das Gericht kann nichts dagegen tun.

      Offenbar muss ich noch etwas Anderes wiederholen: die Schweiz hat als mit Abstand letztes europäisches Land das Frauenwahlrecht eingeführt, (Appenzell musste anfang 90er von den “fremden Richtern” in Lausanne dazu gezwungen werden)
      hat bis vor wenigen Jahrzehnten Eltern willkührlich ihre Kinder weggenommen und als gratis Arbeitskräfte auf Bauernhöfe platziert (meine Grossmutter war eines dieser Verdingkinder). Bis in die 80er gab es keine Gleichberechtigung in der Ehe. Und wenn Sie mal “Kinder der Landstrasse” googeln, erfahren Sie noch mehr Unschönes.

      Die Schweiz ist nicht perfekt, Herr Schweizer. Auch bei den Menschenrechten nicht. Die Hauptschwachstellen sind das Diskriminierungsverbo​t (aktuelles Beispiel Minaretttinitiative) und die Rechtsweggarantie (siehe Asbest-Fall). Es ist richtig und wichtig, dass der EGMR hier korrigiert.

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    • Juli 19, 2021

      “Dass das Bundesgericht auf Bundesebene kein Verfassungsgericht ist, sit sehr wohl belegt, Herr Schweizer “

      Was erzählen Sie hier? Hat das jemand Ihnen so erklärt? Ich kaum…

      “Das Bundesgericht erklärt kantonale Rabatte für Steuerhinterzieher für verfassungswidrig.”

      Sie scheinen noch nicht erkannt zu haben, dass die Steuerhoheit nicht beim Bund liegt, sondern bei den Kantonen. Dies jeweils Kantonsgesetze für Steuern haben und auch die Steuerhoheit. Das kann man nun als schlecht bezeichnen, hat aber auch Vorteile.

      Niemand hat hier erklärt, dass die Schweiz unfehlbar oder perfekt ist. Auch hat niemand etwas gegen das EMRK welches erklären kann oder könnte, wenn etwas falsch läuft. Aber deswegen gleich fremde Richter über die Rechtssprechnung der Schweiz zu stellen ist auch nicht die Lösung. Ausser man möchte immer noch “Abhängiger” werden vom Ausland, immer noch mehr daran glauben, dass globale Regelungen die Lösung seien.

      Sinnvoller wäre es. Das EMRK als externen “Gutachter” zu halten und wir das Volk sorgen dafür, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Dazu hätten wir genug Möglichkeiten. So geschehen im Aspestfall.

      Fakt ist, dass es bestimmt früher Verdingkinder gegeben hat. Auch das heutige System der SChweiz noch Änderungen benötigt. Aber mit einem Zuschieben der Verantwortung an das EMRK ist das nicht getan.

      Es ist UNSERE Schweiz und für diese müssen WIR uns einsetzen und die Korrekturen ausführen oder beantragen, dass sich unser System weiter entwickeln kann oder wird.

      Selbstverstä​ndlich können wir uns auch “fremden Richtern” unterwerfen und dann annehmen, dass dadurch falsche Taten besser oder richtiger gelöst würden. Aber Sie verkennen dabei, dasss wir somit einfach die Verantwortung abschieben und unsere Eigenintiative dadurch reduzieren.

      Besser​ wird es dadurch aber vermutlich nicht, denn das EMRK kann und wird nicht alle unsere Probleme lösen können, welche WIR ändern müssen und könnten, auch ohne EMRK.

      Es liegt an IHNEN und UNS solche Falschverhalten zu korrigieren. Und statt hier zu erklären, was in der Vergangenheit falsch war, könnten Sie sich einsetzen dafür, dass man solche “Vergehen” verändert, korrigiert und aufdeckt. Mithelfen diesen Menschen zum “Recht” zu verhelfen.

      PS: Betreffend Aspest z.B. wurde ja auch das Gesetz geändert und die Verjährbarkeit angepasst. Aber kaum aufgrund des EMRK, sondern aufgrund der dankbaren Hinweise aus dem EMRK, welche kaum auf taube Ohren geraten, wenn wir etwas falsch machen würden.

      Sie aber wollen einfach die Verantwortung abschieben und mittels EMRK absichern, und glauben, dass dadurch die Schweiz besser würde. Selber aber nichts tun müssen, in der Annahme, dass man die Möglichkeit habe “fremde Richter” dazu zu verdonnern unsere Verantwortung zu übernehmen.

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    • Juli 19, 2021

      Sie sind naiv, wenn Sie im Ernst glauben, man müsse nur auf die Verfassung oder die Menschenrechte hinweisen, und dann würde das Bundesparlament automatisch in diesem Sinne entscheiden.
      Nochmal: das Parlament hat auf Bundesebene Rabatt für Steuerhinterzieher eingeführt (für die Bundessteuer; dass es neben den kantonalen Steuern auch noch eine Bundessteuer gibt, haben Sie offenbar vergessen). Und zwar im vollen Bewusstsein, dass dies verfassungswidrig ist. Das Bundesgericht hat nämlich VOR diesem Entscheid schon kantonale Rabatte für verfassungswidrig erklärt. Oder schauen Sie sich die Umsetzungen zahlreicher Initiativen an. Und es gibt bei jedem dieser Entscheide Leute, die auf verletzte Verfassungsbestimmung​en hinweisen. Ohne Erfolg. Das Parlament verstösst desöfteren gegen die Verfassung, WEIL ES DAS KANN. Manchmal gibt es dafür achtenswerte Gründe, manchmal ist es einfach die Ignoranz der Macht. Und wenn das Parlament ohne Konsequenzen gegen die Menschenrechte verstossen kann, wird es das auch tun. Damit es das nicht tut, braucht es die EMRK.

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    • Juli 19, 2021

      Verstösst gegen Volksentscheide – Stimmt – Dank Somaruga und Konsorze gegen das Volk gestimmt im Art 121a

      Selbstverstän​dlich dürfen Sie mir Naivität vorwerfen. Ihre Meinung. So Naiv wie Sie war ich in den Jugendjahren auch. Aber auch Sie werden einmal älter.

      Ich erkläre es Ihnen gerne erneut. Es geht nicht darum, dass man dem Parlament das erklären müsse, sondern SIE müssen etwas tun. Aber solange Sie glauben mit dem EMRK könnten Sie die Schweiz gerechter machen, dann glauben Sie das doch.

      Ich werde dann gerne in ein paar Jahren schmunzelnd lesen, was Sie dann wieder für Grünaugenpolitik betreiben möchten. Oder Sie sogar die Partei gewechselt haben, weil Sie erkannt haben, dass mit “Gutmenschen” welche nur …. nichts zu erreichen ist.

      —> Nicht lafere, liefere!!!!

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    • Juli 19, 2021

      Nachtrag – Sie unterstellen somit unserem Parlament (welches uns vertritt), dass es Menschenrechtsverletz​end handelt? Naja – Und Sie sitzen immer noch hier in Vimentis und schreiben weiterhin Dinge die Sie verändert haben möchten? Tun aber nichts, ausser hier schreiben und lafere, statt liefere…..

      Und übrigens: Nur wer etwas tut, kann auch Fehler machen und diese dann erneut versuchen zu korrigieren. Aber einfach hier den “grossen Makker” zu spielen…. da macht man keine Fehler, sondern hält Andern nur vor, was sie falsch machen, um dann die “grosse Klappe” aufzureissen, man wüsste es besser.

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    • Juli 19, 2021

      “Es geht nicht darum, dass man dem Parlament das erklären müsse, sondern SIE müssen etwas tun. “

      Jetzt werden Sie vollends weltfremd. Das Parlament macht die Gesetze, nicht Sie und ich. Und wenn man ein gerechtes Land will, braucht man gerechte Gesetze. Wenn alle von allein anständig und gerecht wären, bräuchten wir natürlich keine Gesetze. Als Normalbürger können Sie und ich keine Gesetze formulieren. WIr können hköchstens per Referendum das eine oder andere Gesetz verhindern. Aber auch dazu brauchen wir eine Mehrheit. Und auch die Mehrheit ist nicht zwangsläufig fair und gerecht. Siehe Ablehnung des Frauenstimmrechts 1959. Per Volksentscheid.

      Das Parlament setzt Artikel 121a nicht um. Und diesem Parlament wollen Sie glauben, dass es sich freiwillig an die Menschenrechte in der Verfassung hält ohne Verpflichtung durch die EMRK? Sie widersprechen sich selber.

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    • Juli 19, 2021

      Tja – Sie verdrehen wieder alles.

      Das Bsp 121a habe ich Ihnen erklärt, weil Sie erklären, dass das Parlament vieles nicht umsetze. Haben dazu Ihre Wunschveränderungen dargelegt.

      Wenn Sie jedoch glauben ich wäre Weltfremd, dann bitte, Ihre Meinung. Weltfremd sind Jene, die glauben ein EMRK würde eine Veränderung herbeiführen, ausser in der Schweiz, obwohl die Vergangenheit klar gezeigt hat, dass sich die meisten Staaten nicht daran halten.

      Möchten Sie nun allen Staaten (dank unserer Abstimmung) vorschreiben, dass neu nicht mehr das Landesrecht gelte, sondern “fremde Richter”? Frage mich, wer da Weltfremd ist und weiter mit Grünaugenpolititk in die Welt schaut.

      Das EMRK hätte nichts am 121a verändert. Ausser in der Tatsache, dass man uns einfach erklärt hätte, dass wir kein Stimmrecht mehr benötigen, da “fremde Rechte” nun gelten würden.

      Erneut – Statt hier grosse Sprüche zu klopfen, ändern Sie etwas und nicht einfach indem Sie labbern, sondern Taten sprechen lassen. Es beginnt im “Kleinen” und nicht indem man die Verantwortung der Entscheidungen auswärts gibt, damit man dann diese Entscheidungen wieder im Netz als Link hier präsentieren kann, welche einem selber nicht passen.

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    • Juli 19, 2021

      “Weltfremd, dann bitte, Ihre Meinung. Weltfremd sind Jene, die glauben ein EMRK würde eine Veränderung herbeiführen, ausser in der Schweiz”

      Sie geben also zu, dass die EMRK in der Schweiz eine Veränderung herbeigefürt hat. DIese Veränderung ist positiv, wie SIe an anderer Stelle sagten. Also ist das Grund genug, die EMRK die solche positiven Veränderungen herbeiführt, zu verteidigen und eben NICHT zu kündigen.

      47 Staaten haben eine Konvention unterschrieben. Ein Gericht schaut, dass die Konvention eingehalten wird. Und jeder dieser Staaten entsendet einen Richter an dieses Gericht. Das sind keine “fremden Richter”. Das sind gemeinsame Richter für ein gemeinsames Projekt. Ein Projekt, von dem SIe übrigens mehrfach gesagt haben, dass Sie es gut finden.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister

      Wieder alles verdrehen.

      Klar hat oder kann das EMRK Veränderungen herbei führen. Aber das hat nichts mit der Gerichtsbarkeit und der unterordnung der Landesrechte zu tun. Und hier zu behaupten, dass man das EMRK kündige ist auch falsch.

      47 Staaten haben unterschrieben – und welche halten sich daran? Zum grössten Teil bestimmt 1 Staat, die Schweiz. Noch Fragen, wer nun seine Landesrechte unter die des Internationalen stellen müssten?

      Und ja – Jeder Staat macht Fehler, und hat, muss oder kann korrigieren. Aber deshalb gleich die Verantwortung über unser Tun und Handeln anderen zu übertragen ist Feige und zeigt, dass genau Sie somit zuwenig Mumm haben, etwas zu tun und warten bis Andere Richten und Ihnen vorschreiben, dass Sie dann wiederum sich hier aufregen dürfen, was dann falsch ist und dieses mit pausenlosen Negativlinks zu belegen.

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    • Juli 19, 2021

      Einmal sagen Sie, dass der EGMR Veränderungen herbeiführen kann und Sie das gut finden. Dann sagen Sie wieder, dass Sie genau das nicht wollen, weil sich ja dann “fremde Richter” in die Schweizer Gesetzgebung einmischen. Lernen Sie mal logisch zu argumentieren

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    • Juli 19, 2021

      Wenn man nur lernt 1+1=2 dann dürfte das Ihre Logik sein.

      Gut zu Wissen (von Ihnen nun erfahren), dass Ihre Eltern Ihnen nichts beigebracht haben, was nicht ausschliesslich vorgeschrieben war. Sie scheinen kein Wissen sich anzueignen, welches nicht ausschliesslich einem Reglement oder Gesetz untersteht.

      Aber das werden Sie bestimmt nicht verstehen, dass ein EMRK Veränderungen herbeiführen kann und wird, auch wenn es nicht über dem Landesrecht steht.

      Danke für Ihre Belehrung, dass ich nicht logisch denke. Freue mich auf den Tag, wo Sie “neue Welten” erfahren, mit einer Logik, die Sie noch nicht kennen.

      Aber nun habe ich mich genug mit einem Jungspund “beschäftigt”, der glaubt die Weisheit mit Löffeln zu sich genommen zu haben.

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  • Januar 5, 2017

    Mord und Todesstrafe sind nicht Gegenstand der Menschenrechte.

    De​r des Mordes Verdächtige kann aber seine Menschenrechte einklagen, wenn etwa die Verhöre oder das Gerichtsverfahren diese verletzen.

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  • Januar 12, 2017

    Die Initianten sind “Menschenrechts-Absch​​​​a​ffer”, die Ab­stim­mungs­vor­lag​​​​​e “verletzt die Men­schen­rechte”… Offenbar glaubt Herr Pfister im Ernst, dass die Leser seines Artikels so dumm sind und, nachdem sie sich ein bisschen mit der Materie befasst haben, immer noch auf solche hohlen Phrasen reinfallen?

    Reine Demagogie.

    Es ist doch klar, dass es niemandem, auch nicht den Initianten, darum geht, Menschenrechte “abzuschaffen”, sondern dass lediglich darum geht, dass wir – die Schweizer Bürger – selber definieren wollen, wie die Menschenrechte *im Detail* definiert werden sollen anstelle des fernen, nicht gewählten, nicht demokratisch legitimierten Richtergremiums, das sich je länger je mehr anmasst, selber zu entscheiden, was es im Detail als Menschenrechte betrachtet und was nicht, wie gesagt ohne sich dabei auf irgendwelche demokratisch legitimierte Grundsätze zu berufen sondern lediglich auf die eigene Meinung der Handvoll Richter.

    Wozu das in er Praxis führen kann ist bekannt: weltfremde, willkürliche, der demokratischen Mehrheitsmeinung widersprechende Entscheide. Die Beispiele sind ja bekannt.

    Und das ist schlicht nicht akzeptabel.

    Wenn ein Richtergremium schon die Macht erhalten soll, Menschenrechte auszulegen, dann will ich a) dieses Gremium auch selber wählen (direkt oder indirekt), und dann will ich b), dass es sich auf eine demokratisch beschlossene Definition und Interpretation der Menschenrechte beruft, statt auf die persönliche Meinung einer Handvoll Richter.

    (Und dass mir jetzt niemand mit Hitler kommt, der auch demokratisch gewählt wurde (er wurde es übrigens nicht). Und dass das Volk deshalb davor geschützt werden muss, selber demokratisch Menschenrechtsverletz​ungen zu legitimieren und totalitäre Regimes zu wählen. Als ob diese Gefahr im Ernst bestünde in unserer direkt-demokratischen​ Schweiz mit ihrem ausbalancierten, auf Machteinschränkung und Machtteilung und Einbezug aller Mehr- und Minderheiten getrimmten System.)

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Es ist doch klar, dass es niemandem, auch nicht den Initianten, darum geht, Menschenrechte “abzuschaffen”, sondern dass lediglich darum geht, dass wir – die Schweizer Bürger – selber definieren wollen, wie die Menschenrechte *im Detail* definiert werden sollen … “

      Selbst zusammengestrickte Menschenrechte, Definition nach Gutdünken? Freie Auslegung? Sie liefern mit Ihrem Statement die beste Argumentation FÜR eine europaweit gültige Menschenrechtsnorm, deren Einhaltung von einem national unabhängigen Gremium überwacht wird.

      Zitat:

      “a​nstelle des fernen, nicht gewählten, nicht demokratisch legitimierten Richtergremiums …”

      Das ist Blödsinn. Wie z. B. die Richter am Schweizer Bundesgericht von der vereinigten Bundesversammlung gewählt werden, werden die Richter am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von der parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt, also von Vertretern der nationalen Parlamente der Mitgliedsländer des Europarats.

      So sind Richter am EGMR ähnlich demokratisch legitimiert wie Richter am Bundesgericht.

      Zit​at:

      “Wozu das in er Praxis führen kann ist bekannt: weltfremde, willkürliche, der demokratischen Mehrheitsmeinung widersprechende Entscheide. Die Beispiele sind ja bekannt.”

      Aus der Praxis bekannt ist folgendes: An Gerichten wird mit viel Aufwand ein Gerichtsverfahren geführt, es werden Zeugenaussagen und Gutachten geprüft, es kommen Vertreter von Anklage und Verteidigung zu Wort, und am Ende fällt ein Richter ein Urteil … dann kommen Leute wie Sie und glauben solche Urteile und die Arbeit der Richter aufgrund einiger weniger Zeilen aus der Presse beurteilen zu können. Und massen sich – in Ihrem Fall – auch noch an die Mehrheitsmeinung im Volk genau zu kennen.

      Fakt ist: 95% der Bürger können Gerichtsentscheide, ob jetzt des Bundesgerichts oder des EGMR, überhaupt nicht im Detail beurteilen … den meisten Leuten ist das klar, andere setzen mit unglaublicher Ignoranz und Arroganz Statements wie dieses hier von Ihnen ab.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Keller

      Sie erwähnen in Ihrem Kommentar Hitler. Weshalb?

      Wahrschei​nlich weil die Selbstbestimmungsinit​iative der SVP an das Ende der Weimarer Republik erinnert.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Marquis

      Ich erwähnte den vermeintlich demokratisch gewählten Hitler, weil der oft als Beispiel herangezogen wird, um zu rechtfertigen, dass das Volk davor geschützt werden muss, demokratisch Menschenrechtsverletz​​ungen zu legitimieren.

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    • Juli 19, 2021

      *vermeintlich demokratisch gewählten Hitler”

      Doch doch, das ging sehr demokratisch zu. Die NSDAP war 1932 die wählerstärkste Partei Deutschlands und ihr Chef beanpruchte für sich das Kanzleramt, das er -nach einigem Geschacher und verschiedenen Koalitionsüberlegunge​n- auch erhielt.

      Und wo wir schon bei Vergleichen sind: HItler hatte damals übrigens die Wirtschaftsverbünde auf seiner Seite. Die Arbeitgeber hatten vor einer arbeitnehmerfreundlic​hen Politik linker Parteien mehr Angst als vor der totalitären NSDAP. Das erinnert mich doch an den “bürgerlichen Schulterschluss”

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  • Januar 25, 2017

    “Menschenrechte” tönt erhaben, unanfechtbar, moralisch auf der höchsten Stufe, so quasi von Gott gegeben. In allen anderen Sprachen heissen sie aber nicht “Menschenrechte”, sondern “internationales Recht”, was der Wahrheit viel näher kommt. Sie sind von Menschen gemacht, und zwar von solchen, die den globalen Einheitsstaat /New World Order wollen. Ein Volk, das sein Recht selber bestimmen kann, ist ein freies Volk. Eines, welches das nicht kann, ein unfreies, versklavtes. Da helfen alle Menschenrechte nichts. Und Freiheit ist immer noch das oberste Gut, in allen Belangen, von persönlich bis zu politisch.

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    • Juli 19, 2021

      Was Sie schreiben ist falsch. Im Englischen heissen Menschenrechte “human rights”, also quasi eine wörtliche Übersetzung. Im französischen dasselbe “droits de l’homme”, im italienischen “diritti humani” genauso.

      Menschenrechte und internationales Recht sind zwei verschiedene Dinge.

      Die Menschenrechte sind nichts anderes als ein paar grundlegende Rechte zu denen sich 47 europäische Länder einmal bekannt haben. Ein kleinster gemeinsamer Nenner.

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  • Mai 12, 2017

    Europaweit, Weltweit passt es Macht geilen offenbar nicht, dass es ein Land Schweiz gibt, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner mitbestimmen, ja sogar mächtiger wie die Gewählten PolitikerInnen sind.

    Es gibt ja weltweite Bestrebungen, dass eine Elite mit genug Verstand das “dumme Volk Völker” leiten soll, führen soll.

    Na dann, prost

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