1. Abstimmungen & Initiativen

Menschenverachtende Ausschaffungsinitiati​ve stoppen

Die Ausschaffungsinitiati​ve ist men­schen­ver­ach­ten​d, weil sie schwere und leichte De­likte in den glei­chen Topf wirft. Eine jun­ge, minderjährige Frau, die ein Ba­ga­tell­de­likt be­geht, in der Schweiz eine Nie­der­las­sungs­be­​wil­li­gung hat und nie in einem an­de­ren Land ge­lebt hat, soll nach So­ma­lia -ein ge­schei­ter­ter Staat – ausgeschafft wer­den, ob­wohl sie dort noch gar nie war. Das ist unverhältnismässig.

Die Ausschaffungsinitiati​ve verletzt unsere eigene Verfassung, weil sie in Kauf nimmt, dass Menschen auch in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Tod oder Folter droht. Auch das ist menschenverachtend. Die Initiantinnen und Initianten hätten sch​reiben müssen, dass sie solche Situationen vermeiden wollen. Da sie es nicht getan haben, spielen sie mit Menschenleben.

Die Ausschaffungsinitiati​ve hält nicht, was sie verspricht. Sie will, dass alle Täter sofort und automatisch ausgewiesen werden. Ohne Prüfung auf Verhältnismässigkeit.​ Wird die Initiative angenommen, kommen wir damit in die absurde Situation, dass einerseits per Verfassung eine sofortige Ausschaffung verlangt wird, andererseits – ebenfalls per Verfassung – wird ein Nicht-Ausschaffen in Staaten verlangt, in welchen ​den Betroffenen Tod oder Folter droht. Auch letzteres wurde durch die Zustimmung von Volk und Ständen in die Verfassung aufgenommen. Die Initiative kann somit nicht eins zu eins umgesetzt werden. Das wussten die Initiantinnen und Initianten von Anfang an. Sie haben dies bewusst in Kauf genommen. 

Die Ausschaffungsinitiati​ve hat gravierende Mängel. Einige schwere Delikte wurden vergessen, dafür wurden Bagatelldelikte eingefügt. Die Initianten behaupten, wir könnten den Deliktkatalog im Nachhinein noch verbessern. Damit wird das Volk verschaukelt, denn das Volk stimmt über den Initiativtext ab und nicht über allfällige Nachbesserungen.

Die​ einzige Möglichkeit, um diese unsinnige und menschenverachtende Initiative zu stoppen ist – leider – der Gegenvorschlag.

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Comments to: Menschenverachtende Ausschaffungsinitiati​ve stoppen
  • November 10, 2010

    Obwohl ich der ganzen Sache auch skeptisch gegenüberstehe (der Initiative auch – werde sie aber trotzdem annehmen), möchte ich zu Bedenken geben, dass Ihr Beitrag nur gerade betreffend Verhältnismässigkeit ernst genommen werden kann. Alle anderen Argumente sind nachweislich falsch – und Sie wissen das selber. Es handelt sich um die gleichen apodiktischen Aussagen, die auch BR Sommaruga in der Arena gemacht und damit NR Amstutz zur Weissglut gebracht hat. Zum Glück war sich Amstutz trotz Wahlkampf für Ständeratssitz nicht zu schade, dies Sommaruga mit dem nötigen Nachdruck zu sagen. Die Zeitungskommentare und Leserbriefe auf die Arena lassen vermuten, dass eine Mehrheit die irreführende Argumentation der Initiativgegener erkannt hat.

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    • November 10, 2010

      Abgesehen davon, dass ich Ihnen raten würde, eine Initiative, der Sie skeptisch gegenüberstehen, NICHT anzunehmen, stimmt es nicht, dass die Argumente von Frau Schmid-Federer »nachweislich falsch« sind. Bewusst steht im Initiativtext nichts vom Umgang mit Konflikten mit Völkerrecht (ob zwingend oder nicht). Zudem ist die willkürliche Auflistung von Delikten absolut unhaltbar – es nimmt mich echt Wunder, was daran »nachweislich falsch« sein sollte.
      Ich bin geneigt, Ihre Ausführungen als »apodiktisch« anzuseh​en.

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    • November 10, 2010

      Ich bin mit Ihren Ausführungen völlig einverstanden, Frau Schmid-Federer. Aber nicht mit dem Schluss. Der Gegenvorschlag löst die von Ihnen angesprochenen Probleme nur teilweise oder gar nicht. Der Gegenvorschlag summiert leichte Delikte – und stellt sie dann schweren gleich. Und er beinhaltet ebenso unverhältnismässige Massnahmen.

      Die heutige Lösung weist keine Schwachpunkte auf. Verhältnismäßige Ausschaffungen werden immer vorgenommen, wenn diese Massnahme möglich ist. Ein doppeltes NEIN ist die einzig konsequente – und, Frau Schmid-Federer – »christliche« Haltung​, die man in dieser Frage vertreten kann.

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    • November 10, 2010

      Ich bin skeptisch in Bezug darauf, ob Ausschaffungsdrohunge​n überhaupt präventiv wirken. Wenn die Entdeckungsrate sehr niedrig ist, tun sie dies kaum. Aber soweit sie eventuell wirksam sind, ist die Initiative für mich klar besser.

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    • November 10, 2010

      Ich sage es ehrlich. Ich bin GEGEN beide Vorlagen, stimme aber contre coeur dem Gegenvorschlag zu, um den Teufel mit dem besseren Beelzebub auszutreiben. Wir können doch nicht ein Flickwerk von Initiative vorantreiben, das noch “erweitert werden KANN”? Wieso unterschreibt jemand eine Initiative, die so offene Lücken beinhaltet?

      Fragen​ Sie einmal jemanden, der auf der Strasse die Initiative unterschrieben hat, was drin steht. 95% werden keine akkurate Antwort finden, kennen auch den genauen Text nicht. Und auch nicht die Konsequenzen. Ich habe x Befürworter gefragt, was der genaue Inhalt der Initiative ist. NIEMAND konnte mir das beantworten, aber alle waren VEHEMENT dafür. Das kommt mir vor wie der Amstutz in der Arena. Wie Buttermilch: Ziemlich geschacklos und äusserst kalorienarm. Dafür mit einem gravierendem Mangel an grauen Hirnzellen. Wie sollte auch Hirn in die Buttermilch gelangen?

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    • November 10, 2010

      Haha. Das dürfte ja dann wohl auch für die Befürworter des Gegenvorschlags zutreffen, oder nicht? Die SVP Fans sind für die Initiative, weil sie der SVP vertrauen? Die SVP Hasser sind gegen die Initiative, weil sie gegen die SVP sind? Ich denke, dass es genügen Abstimmungen und Abstimmungsanalysen gibt, die Zeigen, dass das Volk durchaus denken kann.

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    • November 10, 2010

      @Markus: Die Systeme spinnen schon wieder, deshalb auf diesem Weg.

      Das sogenannte Volk (plebs, neudeutsch Pöbel) hat ausser der französischen Revolution noch nie Zeichen gesetzt. Es folgt immer Führern, so in der Oktoberrevolution in Russland oder – mit noch schlimmeren Folgen – in den frühen 30ern in Deutschland. Ich würde daher in der Schweiz nicht von Volk, sondern lieber von Souverän sprechen.

      Dieser Souverän hat in der Tat Zeichen gesetzt. Negativ 1992, am 12. Dezember, mit der Ablehnung des EWR-Beitritts. Daher haben wir keine Swissair mehr, herzlichen Dank Herr Bl. Mit der Annahme der Minarett-Initiative, auch der SVP zu verdanken, die unseren Geschäftsleuten im Nahen und Fernen Osten die Geschäfte vermiest. Aber auch in der klugen Annahme diverser EU-Geschäfte, die das Stimmvolk wieder ehrt.

      Das sog. Volk ist kein eingetragenes Markenzeichen, es ist der unterdurchschnittlich​e Intelligenzquotient einer Bevölkerung eines Landes. Das mag hart klingen, wird aber durch jeden Politologen/Soziologe​n bestätigt. Dass durch diesen Umstand sog. “Volksparteien” Zulauf erhalten, versteht sich von selbst. Das zeigt die Geschichte, und sie zeigt das schmerzlich.

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    • November 10, 2010

      Wenn ich vom Volk spreche, ist das für mich der Souverän. Genauso wie der repräsentative Kunde(das heisst alle Kunden zusammen) im wirtschaftlichen Wettbewerb auf Dauer bestimmt, wohin die Reise geht (der Kunde ist König), genauso muss das auch in der Politik sein. Es ist völlig egal, wie intelligent oder dumm der Einzelne ist. Die Masse, der Markt und der Wettbewerb vermögen mehr Wissen zu generieren und dieses besser umzusetzen als einzelne Gruppen – und seien diese sogar so hyperintelligent wie scheinbar die BDP.

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    • November 10, 2010

      Die Masse mag Markt und Wettbewerb generieren, da gebe ich recht. Aber nicht Wissen. Von Wissen hat die Masse keine Ahnung. Hyperintelligenz ist auch kein Stichwort, aber wir müssen auch einmal etwas Elitäres, Eliten akzeptieren.

      Ihre Aussagen verraten mir sehr viel Intelligenz. Auch Ihre Präferenzen über Jazz-Musiker, die mir sehr entgegenkommen. Aber das Diktat des plebs ist doch ordentlich mühsam. Ich gebe mal ein einfaches (echtes) Beispiel. Da stimmt ein Dorf über den Bau eines Spielplatzes ab. Das wird abgelehnt. In der Analyse stellt man fest, dass v.a. die Alten dagegen gestimmt haben, weil sie der Kinderlärm stört und das von der Gemeinde finanzierte Altenheim gleich daneben steht. Nun haben die Alten ihre Ruhe und die Kinder keinen Spielplatz. Das meine ich mit “Volksmeinung”. Man spricht davon, den 50jährigen den Führerschein wegzunehmen, ohne Prüfung. Hat schon jemand davon gesprochen, den 80jährigen Altzheimer Patienten den Stimmausweis wegzunehmen?

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    • November 10, 2010

      Eigentlich sollte ich einen Beitrag für unseren hervorragenden Blog:

      http://www.kg-revision.c​om

      schreiben und nicht hier kommentieren. Betreffend Wissen: Es sind die Masse und die Wettbewerbsbedingunge​n, die Wissen am effektivsten generieren und umsetzen. Für diese – heute im übrigen nicht umstrittene – Erkenntnis wurde F. A. von Hayek mit dem Wirtschaftsnobelpreis​ ausgezeichnet. Sie sollten sich Hayek unbedingt zu Gemüte führen.

      Die Sache mit dem Kindergarten ist ein Fall der politischen Ökonomie. Da die Alten offenbar die Oberhand haben, kommt der KG nur zu Stande, wenn ihnen eine Kompensation geboten wird, die ihre (individuellen) Nutzenverluste kompensiert. Das geniale an der politischen Ökonomie ist, dass sie beim Stimmbürger und sogar bei Behörden ebenso Eigennutz unterstellt wie bei den Akteuren im Markt. Kaum eine andere politische Theorie erzielt so gute empirische Bestätigungen wie die politische Ökonomie (auch Public Choice).

      Ich bin nicht besonders intelligent, arbeite aber seit nunmehr schon Jahrzehnten an solchen Fragestellungen – und zwar anhand praktischer Fragen.

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    • November 10, 2010

      Mon cher Markus

      Ich bin immer mehr bass erstaunt. Es ist schön, dass wir uns getroffen haben auf dem Web und es macht keinerlei Probleme, dass wir mitunter anderer Meinung sind. Es regt mich zu Gedanken an. Ich mag Querkenker, sie sind das Salz in der Suppe des Ordinären. Bin ich ja auch. Salzig. Mitunter. Und Chili-haltig. Ist immer im Frigo.

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    • November 11, 2010

      @Wampfler: Der Gegenvorschlag ist die einzige Möglichkeit, die Initiative zu stoppen. Erhält der Gegenvorschlag keine 50% Mehrheit, dann ist die Initiative Tatsache und das kann ich nicht verantworten. Deshalb mein Einsatz für die Initiative.

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    • November 11, 2010

      2 x Nein, wäre auch möglich, Frau Schmid ;-).

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    • November 11, 2010

      Nein Frau Sägesser, das ist zwar ideologisch vertretbar und auch meine innere Meinung, aber mit einem doppelten Nein werden wir automatisch der Initiative zum Durchbruch verhelfen. Frau Schmid-Federer hat völlig recht. Der Gegenvorschlag muss die 50%-Hürde erreichen, sonst ist Feuer im Dach und die Schweiz einmal mehr auf der Verliererseite. Wer 2x Nein stimmt, stimmt leider automatisch der Initiative zu. Und dann kommt das grosse “Oha lätz – falsch gelaufen”.

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    • November 11, 2010

      Danke allen für die Beiträge und Infos :-).

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  • November 10, 2010

    Weder die Initiative, noch der Gegenvorschlag wird das Problem lösen können. Die heutige Gesetzgebung genügt. Die Abkommen, welche von den Heimatstaaten unterzeichnet werden, werden nicht zwingend eingehalten – folglich ausser Spesen, nichts gewesen…. http://www.solothurne​rzeitung.ch/schweiz/s​chon-wieder-misserfol​g-bei-ausschaffungsfl​ug-100288631 (hier ein Beispiel aus dem Asylbereich und ein Link betr. erzwungene Ausschaffung aus dem 2004. Wieso sollte es bei Ausschaffungen von kriminellen anders sein?) und das Geld bei Sozialhilfebetrug wird so wohl auch kaum zurückbezahlt werden (können) und im schlimmsten Fall den Auszuschaffen-den aufgrund vom Sozialhilfedelikt zusätzlich noch auf Kosten des Steuerzahlers verköstigen?

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  • November 10, 2010

    “Die Ausschaffungsinitiati​ve hat gravierende Mängel. Einige schwere Delikte wurden vergessen, dafür wurden Bagatelldelikte eingefügt.”

    Frage​: Braucht es dazu nicht eine Verurteilung von einem Gericht, damit die Initiative zur Geltung kommt? Ich kenne niemanden, der wegen 200 Fr (dieses Beispiel wird gerne gemacht im Bezug auf Schwarzarbeit) vor Gericht stand. Sie vielleicht?

    “Damit wird das Volk verschaukelt, denn das Volk stimmt über den Initiativtext ab und nicht über allfällige Nachbesserungen.”


    Doch, genau das macht das Volk, hier die Initiative im Wortlaut:

    “Art. 121 Abs. 3-6 (neu)

    3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:

    wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder

    missbräuchlic​h Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

    4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.”

    Frau Schmid-Federer, es steht doch unmissverständlich (Artikel 4), dass der Gesetzgeber die Tatbestände genauer umschreiben muss. Können Sie mir erklären, warum Sie das anders sehen? Besten Dank für die Beantwortung.

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    • Juli 18, 2021

      Die SVP hätte genügend Juristen in ihren Reihen gehabt, um einen vernünftigen und lückenlosen Deliktskatalog zu schreiben. Offenbar hat sie es aber nicht gewollt. Sie will bestehendes Recht ausdehnen und das dann auch noch dem Gesetzgeber überlassen. Ich habe keine Lust, an einer SVP Initiative zu basteln. Und was das Volk dann genau wollte, wird niemand wissen.

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    • Juli 18, 2021

      Besten Dank für Ihre Antwort Frau Schmid-Federer

      Da haben Sie recht, bestimmt wurde die Initiative absichtlich sehr offen ausgelegt. Ich bin mir auch nicht sicher, ob dies der richtige Weg war. Deshalb kann ich Ihren Kritikpunkt nachvollziehen, jedoch nicht warum Sie für den Gegenvorschlag werben.

      Der Gegenentwurf beinhaltet folgender Artikel: 4 Bund, Kantone und Gemeinden stellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben die Berücksichtigung der Anliegen der Integration sicher.

      Können Sie mir sagen, über was das Volk mit diesem Artikel abstimmt? Ist der Integrationsartikel etwa nicht mangelhaft?

      Nebenb​ei: Sofern die Initiative angenommen wird, hoffe ich natürlich, dass Sie, obwohl sie keine Lust haben, trotzdem Ihren Auftrag als Gesetzgeber wahrnehmenen bzw. an der Bastelstunde teilnehmen 😉

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    • Juli 18, 2021

      > Ich habe keine Lust, an einer SVP Initiative zu basteln.

      Frau Schmid, eine Konkretisierung von Initiativen ist häufig nötig und wird meines Wissens auch meistens ohne meckern gemacht. Sollte die Initiative angenommen werden bitte ich Sie zu beachten, dass über 50% Ihres Nationalrat-Lohnes von diesen dummen Befürwortern kommt.

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    • Juli 18, 2021

      Bei seriösen Initiativen ist die Arbeit der Umsetzung auch seriös zu machen. Bei der vorliegenden Initiative wird es endlose Diskussionen um kaum – bis nicht durchführbare Gesetzestexte gehen… das wid den Steuerzahler wieder sehr viel Geld kosten.
      Meckern ist nicht mein Ding

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    • Juli 18, 2021

      Und genau da braucht es Sie bzw. würde es Sie brauchen. Bei einem Ja zur Initiative sagt der Bürger “Ich will keine kriminellen Ausländer in der Schweiz”. Er hält die Initiative also für seriös genug.
      Sie wollen einen Deliktkatalog. Helfen Sie ihn zu erstellen. Im Nationalrat sind wahrscheinlich mehr lic.iur. oder Dr.iur. als im Verhältnis zur Bevölkerung angemessen wäre. Diesen Pool sollte man doch sinnvoll nutzen können! Verlieren Sie Ihre Beisshemmungen und stellen Sie die Interessen der Schweiz vor Ihre eigenen. Gerade auch dann, wenn Sie eine Abstimmung verlieren sollten.

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  • November 12, 2010

    Gute Tag,
    mit jährlich rund 400 Ausweisungen stellt die Justiz heute bereit schon sicher, dass die durch die Merheit des Volkes demokratisch bestimmte Regeln respektiert werden. Kriminellen haben keine Fahne, die Ausschaffung aus einer moderne zivilisierten Gesellschaft, sollte deswegen auf alle Individuen ausgedehnt werden die schwerwiegenden Delikten begehen…

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  • November 12, 2010

    Wer klare Verhältnisse will nimmt die SVP-Initiative an. Damit ist die Situation auch für die Immigranten in der Schweiz klar. Mit dem Gegenvorschlag wird Futter für Dutzende von Juristen geschaffen, die nach bekanntem Muster Verfahren jahrelang verzögern bis die Ausschaffung wegen “Integration” nicht mehr vollzogen werden kann. Der Deliktskatalog kann vom Gesetzgeber noch bereinigt werden. Das Ueberfahren eines Rotlichts an der Kreuzung wird sicher nicht dabei sein, wie schon wahrheitswidrig behauptet worden ist.

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    • November 12, 2010

      Art. 121 Abs. 3-6 (neu)
      3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
      a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
      b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben….. etc.

      Kleine Fragen dazu. Ab wie viel unberechtigtem Sozialhilfebezug wird ausgeschafft? Wie steht es mit den unbeabsichtigten unkorrekten Angaben beim ausfüllen von Formularen und ev. Schreibtischtäterei vom Sozialdienst? Zahlen und Kommentare scheinen hier widersprüchlich zu sein. Und weshalb nicht einen vollständigen Deliktkatalog? Welche würden denn noch dazu gefügt? Dies wurde auch einige Male gefragt und Kommentiert. Könnt es sein, dass es (unnötigerweise?!) eine Verzögerung ergibt? Ganz zu schweigen von den Zahlen und Fakten (missglückte Ausschaffungen, mehr ausgeschafft als bisher angenommen) etc…. Schade um die fehlenden Antworten/Fakten, was die Initiative anbelangt ;-). Frage mich, was das Gesetz genau vorsieht und wegen fälschlicherweise (Sozialdienst sei Dank, denn Menschen machen auch Fehler) Anklägereien. Beschwerde, welche nicht gerne gesehen wird, weil der Vollzug dauert? Fragen über Fragen….. Da ist der Gegenvorschlag für mich klarer 😉

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    • November 12, 2010

      Mit der Initiative ist nichts klar. Denn die Initiative hat ein paar eigenartige Vorschläge gemacht, mit dem Vermerk, der Gesetzgeber könne dann noch konkretisieren. Was konkretisieren? Warum hat die Initatvie nicht selber konkretisiert?

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    • November 12, 2010

      Heute werden 750 Personen ausgewiesen. Das sind klare Verhältnisse. Zu den 750 wollen wir jetzt noch was beifügen? Menschen, die einen Einbruchdiebstahl getätigt haben?

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  • November 13, 2010

    Also entweder kann man mitbestimmen oder nicht. Wir leben doch nicht in einem zentralisierten System! Was ist den das für eine Mitbestimmung, wenn bei dem Text weder die Grösse der Tatbestände, noch die Tatbestände an sich klar ausgelegt sind, welche zum Entzug der Aufenthaltsbewilligun​g für Ausländer führen. Da entscheide ich mich lieber für den klar definierten Gegenvorschlag. Da weiss ich zumindest wozu ich JA sage und die Vorlage kann direkt umgesetzt werden. Wenn die Initiative der SVP angenommen wird, werden wir noch ewig zu hören kriegen; Die Initiative hätte das Problem gelöst, aber der Gesetzgeber hat sie unwirksam macht. Oder etwas in dieser Art. Warum die SVP nicht fähig war, ihre Initiative ein bisschen weniger schludrig zu formulieren, finde ich ziemlich bedenklich bei einer Regierungspartei mit einem Millionenbudget für Schafsplakate.

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    • November 22, 2010

      Liebe Frau Marshall, lesen Sie bitte meine Antwort auf den Beitrag von A Schneider “Auch der Gegenvorschlag …”. Dann merken Sie, dass mit dem Gegenvorschlag die juristische Willkür und der juristische Bazar Einzug halten werden. Sie wissen heute überhaupt nicht für was Sie stimmen wenn Sie den Gegenvorschlag wählen !

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  • November 14, 2010

    Alex Schneider, warum muss Strafrecht flexibel sein? Wirtschaftliche Systeme müssen flexibel sein um sich dem Markt anzupassen,aber doch nicht Strafrecht. Ausser… man will die Ausschaffung von ausländischen Mitbürgern per Strafrecht zur Bevölkerungsregulieru​ng missbrauchen. Das ist absolut zynisch und unmenschlich! Wie kann man einer Partei sein Vertrauen geben die
    1. ihre völlig schludrige Initiative mit grossem Werbebudget vergolden will und die seriös ausgearbeitete Version der Regierung ablehnt.
    2. Leider einige Volksvertreter in der Regierung haben, die sich nicht bewusst sind, dass sie jetzt auf dem Spielfeld stehen und dafür gut bezahlt werden. Damit also an ihrer Leistung gemessen werden. Daran was der einzelne beiträgt am Erfolg der ganzen Mannschaft (Schweiz, nicht Partei). Denn sie tuen nichts anderes als eine Welle nach der anderen zu starten und Stimmung zu machen, als stünden sie auf der Tribüne.

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  • November 14, 2010

    Was genau meinen Sie mit unabhängig? Der Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch setzt sich für den Gegenvorschlag ein und sieht die mögliche Annahme der Initiative als dringend zu verhindern. Auch wollte die SVP ein Komitee von Anwälten für die Initiative zusammen stellen, jedoch ohne Erfolg. Es ist zynisch die Initiative anzunehmen um ein Zeichnen zu setzten. Es geht dieses Mal um Menschen und nicht um Türme. Würden Sie einen Vertrag unterzeichnen, bei welchem Sie so unsicher sind über den Inhalt? Wenn man mit seiner Stimme ein Zeichen setzen will, tut man das besser in dem man die politische Mitte stärkt, anstatt blind den politischen schwarzen Schafen nachzulaufen.

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  • November 15, 2010

    Unter leichte Delikte fallen zum Beispiel: Leichte Körperverletzung, Dielen mit Drogen aller Art, Diebstahl und Einbruch, Sozialmissbrauch.
    Di​ese Delikte werden zu einem grossen Teil, -bis zu 80% von Ausländern und Mitbewohner mit Emigrationshintergrun​d ausgeübt.
    Haben Sie eigentlich schon einmal über die Probleme der Opfer nachgedacht?
    Leichte​ Körperverletzung mit Spätfolgen, Familienprobleme durch Drogen, Kündigung durch den Arbeitgeber, wegen zu hohem Inventarmanco. Lebenlanges Drauma wegen Einbruch. Eventuelle Kürzung der Sozialrenten für alle.
    Für Integration werden heute schon mit mässigem Erfolg, dutzende von Milionen in unsere Imigranten investiert.
    Als jahrzente lang in aller Welt arbeitender Eidgenosse, weiss ich: Integration ist vor allem Sache des Emigranten.
    Wird diese Hilfe von den Emigranten nicht geschätzt und unsere grosszügigen Gesetze ausgenutzt, sind die Delquenten auch bei sogenannten Bagatelldelikten umgehend auszuschaffen.
    Leide​r können auch bei einer Annahme der Auschaffugsinitiative​, kleine und grosse Verbrecher und solche die Ihre persönlichen Papiere “verloren” haben, nicht in Ihre totalitären Heimatstaaten abgeschoben werden. (Zwingendes Völkerrecht). Es wäre aber die bestmöglichste Präventation.
    Die Ausschaffungsinitiati​ve wurde bekanntlich von der bei den übrigen Parteien so verhassten SVP auf Wunsch eines grossen Teils der In- und Ausländischen Bevölkerung lanciert.
    Das die SVP als Partei sich mit Ihrer Arbeit und ihrem Einsatz, mit dieser Initiative profilieren will und auch wird, ist wohl Ihr gutes Recht.
    Wie jede Initiative, hat auch die Ausschaffungsinitiati​ve sicher Ihre Mängel.
    Erfahrungen zeigen jedoch, dass nach einer Abstimmung ein Heer von National und Ständerräte und Ihre Kommisionen, (die meisten sind onehin Juristen)den Initiativtext so biegen, um nicht zu sagen verwässern, dass es für die heutige Minderheitsregierung passt.
    Der Gegenvorschlag ist nicht zu stande gekommen, um den ach so armen Emigranten zu helfen sondern ganz einfach weil man der grössten Partei der Schweiz das Feld in dieser Sache nicht vollständig überlassen wollte.
    Mit Kompromissen vor allem an die Sozialdemokraten, ist ein wenig griffiger
    Gegenvorsc​hlag enstanden, (Die stimmen aber trotzdem zweimal nein.) Die höchstens dem Juristengewerbe dient und warscheinlich weniger Auschaffungen zur folge hat, als dass bis anhin der Fall war.
    Auf meinem Stimmzettel heisst es Ja, Nein, Volksinitiative X

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    • Juli 18, 2021

      Die meisten Delikte werden von Kriminaltouristen begannen. Also solche, die ohne Aufenthaltsrecht in unser Land kommen und nach der Tat wieder verschwinden wollen. Diese Kriminaltouristen werden von der Initiative nicht erfasst, weil sie gar kein Recht auf Aufenthalt in der Schweiz haben. Nimmt man diese Kriminaltouristen weg, dann sind es die Schweizer, welche in der Statistik die höchste Kriminalitätsrate haben. Weniger Delikte als Schweizer begehen Deutsche.
      Bei den sexuellen Delikten stehen die Schweizer ganz an der Spitze. Das hält Ihnen die SVP vor.
      Für Opfer setze ich mich schon seit langem ein. Insbesondere im Bereich Menschenhandel. DOch dort wollte die SVP nicht mitmachen.
      Und die Gegeninitiative ist hart, sie ist umsetzbar und sie schafft kriminelle Ausländer aus…. aber das reicht Ihnen offenbar nicht….

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    • Juli 18, 2021

      Integration soll also neu zur kostspieligen Staatsaufgabe werden?
      Schlimm ist, dass der Gegenvorschlag vorsieht, diese Aufgabe in der Verfassung zu verankern. Die Verpflichtung zur Integrationsarbeit ist bereits im Ausländergesetz verankert und dort gehört das, wenn überhaupt, auch hin. Auf die Stufe Gesetzesebene. Die Integration ist eine Aufgabe der Ausländer, welche in unserem Land leben möchten. Wollen wir wirklich, dass der Staat für die Integration der Ausländer verantwortlich ist? – Können Ausländer bald den Staat verklagen, weil er aus ihrer Sicht zu wenig für ihre Integration unternimmt?
      Dieser Satz drückt, meiner Meinung nach, die Fehler auf und weist auf die Gefahren hin, welche uns beim Gegenvorschlag drohen, sehr gut aus. Alleine schon deswegen, ist dieser Gegenvorschlag zu verwerfen. Ich stimme, als verantwortungsvoller Bürger für die Ausschaffungsinitiati​ve. Sagen auch sie Ja zur Ausschaffungsinitiati​ve und Nein zum Gegenvorschlag. Wichtig, nicht vergessen: Das Kreuz bei der Stichfrage für die Ausschaffungsinitiati​ve zu machen.

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    • Juli 18, 2021

      Müssen wir folglich Schengen künden?

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    • Juli 18, 2021

      Nur wenn wir keinen Zugriff auf’s SIS mehr brauchen, resp. es nicht betroffen ist wäre eine Kündigung auch sinnvoll (Für die, die es nicht wissen oder es sich nicht bewusst sind… SIS = Schengener Informationssystem. Es ist eine nichtöffentliche Datenbank, in der Personen und Sachen eingetragen sind, die im Schengen-Raum zur Fahndung, mit einer Einreisesperre oder als vermisst ausgeschrieben sind. Zugriffsberechtigt sind nur Sicherheitsbehörden in Schengen-Ländern. Rechtsgrundlage sind das Schengener Übereinkommen und die zugehörigen Durchführungsvereinba​rungenhttp://de.wikip​edia.org/wiki/Schenge​ner_Informationssyste​m 😉

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  • November 15, 2010

    Das folgende ist nicht von mir. Im Gegensatz finde ich den Vorschlag des Parlaments für annehmbar, da dieses Problem nach einer Antwort, nach einem JA verlangt. Jedoch finde ich selber keine Worte mehr für die Befürworter der Initiative, deshalb “paste” ich hier den Text von Lukas Bärfuss, Autor, Zürich
    Diese Initiative löst kein Problem. Wir brauchen keine Sonderjustiz für Ausländer. Und noch weniger brauchen wir ein weiteres Gesetz, das mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar ist. So verständlich die Angst vor dem Fremden auch sein mag, so wenig darf sie unser Handeln leiten.
    Gefühle sind wichtig, aber kein Abbild der Realität. Deshalb – Hirn einschalten und ein doppeltes Nein in die Urne!

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  • November 16, 2010

    Integration soll also neu zur kostspieligen Staatsaufgabe werden?
    Schlimm ist, dass der Gegenvorschlag vorsieht, diese Aufgabe in der Verfassung zu verankern. Die Verpflichtung zur Integrationsarbeit ist bereits im Ausländergesetz verankert und dort gehört das, wenn überhaupt, auch hin. Auf die Stufe Gesetzesebene. Die Integration ist eine Aufgabe der Ausländer, welche in unserem Land leben möchten. Wollen wir wirklich, dass der Staat für die Integration der Ausländer verantwortlich ist? – Können Ausländer bald den Staat verklagen, weil er aus ihrer Sicht zu wenig für ihre Integration unternimmt?
    Dieser Satz drückt, meiner Meinung nach, die Fehler auf und weist auf die Gefahren hin, welche uns beim Gegenvorschlag drohen, sehr gut aus. Alleine schon deswegen, ist dieser Gegenvorschlag zu verwerfen. Ich stimme, als verantwortungsvoller Bürger für die Ausschaffungsinitiati​ve. Sagen auch sie Ja zur Ausschaffungsinitiati​ve und Nein zum Gegenvorschlag. Wichtig, nicht vergessen: Das Kreuz bei der Stichfrage für die Ausschaffungsinitiati​ve zu machen.

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  • November 16, 2010

    Wenn die Initiative angenommen wird, wird ca. 1800 Einwohnern unseres Landes ohne schweizer Staatsbürgerschaft, während eines Jahres, das Aufenthaltsrecht entzogen werden, oder bei beschränktem Aufenthaltsstatus nicht mehr erneuert. Dies wird direkt von den kantonalen Migrationsämtern ausgeführt werden müssen.
    Jeden Tag werden 2 bis 3 Menschen die eine schwere Tat begangen haben ihr Recht auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, was okay ist. Toleranz hat eine Grenze.
    Und jeden Tag werden 2 bis 3 andere Menschen den gleichen Brief vom Migrationsamt kriegen, die fast gar nichts getan haben, vielleicht nur einmal eine Angabe nicht gemacht, ohne zu wissen das sie es hätten angeben müssen.
    Wer will so was!!!
    Ich habe einen Leitsatz an den ich mich versuche zu halten: selbst gewählte Dummheit ist unakzeptabel, denn sie schadet mir und den anderen.
    Falls diese Initiative angenommen wird, hoffe ich, dass die Regierung als erstes und sofort, allen Migrationsämtern dieses Landes unmissverständlich klar machen wird, das der Inhalt der Initiative nicht zur Anwendung kommt, bevor nicht alle Tatbestände geklärt und klar ausgestaltet sind. Und vorallem, die Tatbestände in ein Verhältnis zur schwere der Tat gesetzt sind.

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  • November 19, 2010

    Da die Initiative kaum bis gar nicht von den von SVP angeschriebenen Juristen unterstützt wird, bin ich der Meinung, dass die Initiative vermutlich kaum rechtlich durchgesetzt werden kann. Deshalb zurück an den Absender!
    2 mal Nein mit Präferenz zum Gegenvorschlag.

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    • Juli 18, 2021

      Lieber Jean Mundorff, dass die SVP-Initiative nicht von Juristen unterstützt wird wundert mich gar nicht. Der Grund ist, dass mit dem Gegenvorschlag für Dutzende von Juristen hoch lukrative Verfahrensspielchen drin liegen werden vor allen möglichen Gerichten, die beurteilen müssen, ob genügend für die Integration getan wurde, ob eine Ausweisung “zumutbar” ist, wie lange diese dauern soll (einige Wochen oder vielleicht doch Monate) usw.. Glauben Sie denn, die Juristen wollten sich dieses neue Bombengeschäft nach Annahme des Gegenvorschlags zur SVP-Initiative entgehen lassen ?

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    • Juli 18, 2021

      Aber, aber lieber Herr Stamm, Sie haben aber eine schlechte Meinung von unseren schweizerischen Juristen! Sind Sie wirklich der Ansicht, dass unsere Juristen sich mehrheitlich für ein eventuelles, späteres Geschäft kaufen liessen ? Wenn dem wirklich so wäre, dann hätten sich wenigstens diejenigen, die sich ein Geschäft erhofften, logischerweise für den Gegenvorschlag stark gemacht, oder nicht ? Ich denke vielmehr, dass die Juristen nach eingehender Prüfung der SVP-Initiative und ihres Textes diese als rechtlich kaum durchsetzbar beurteilt und deshalb beschlossen haben nicht zu reagieren oder sich von einer Partei als Zugpferd vor einen populistischen Karren spannen zu lassen. Jedenfalls : Meine Meinung ist gemacht !

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    • Juli 18, 2021

      Lieber Herr Mundorf, nein, nein, keine schlechte Meinung ! Im Gegenteil: Ich bewundere die Juristen mit ihrem scharfen Verstand und ihrem Elefantengedächtnis und ihrem Redetalent. Aber ein Jurist lebt in seiner eigenen Welt, diese ist oft reichlich theoretisch. Das führt doch immer wieder zu unverständlichen Urteilen, die mit dem sog. gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind. Wir, die Bürger der Schweiz müssen ganz einfach selbst wissen, was wir wollen. Die SVP-Initiative wurde übrigens vor einigen Monaten von der Bundesversammlung nach Kenntnisnahme der bundesrätlichen Botschaft dazu als gültig erklärt (und somit als verfassungskonform).

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    • Juli 18, 2021

      So, so lieber Herr Stamm, ich bin zwar kein Jurist aber trotzdem achte ich diesen Berufsstand (so wie Sie ?), weil er sich,davon gehe ich aus, für die Gerchetigkeit einsetzt. Und deshalb kann ich auch akzeptieren, dass manchmal Urteile, notabene nach dem Studium aller zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, für uns Laien unverständlich sind.
      Nach Ihrer Logik aber nachvollziehbar ist, dass die Bundesversammlung, mit doch ziemlich viel SVP-Vetretern, die eigene Initiative als gültig erklärt – auch wenn dem Text nach nichtdurchsetztbar !
      Warum nur, wurde dann der Gegenvorschlag (auch wenn dieser nicht begrüssenswert ist) formuliert ? Doch nur, weil damit eine rechtlich durchführbare Variante der Initiative vorgeschlagen wurde !
      Und deshalb wieder – zurück an den Absender d.h. 2 x NEIN und Gegenvorschlag ankreuzen !

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    • Juli 18, 2021

      Lieber Herr Mundorff, ich habe zweifelsfrei klar gemacht, dass ich einen gute Juristen bewundere. Das “so wie Sie ?” erübrigt sich. Bitte beachten Sie die Sitzverhältnisse in der vereinigten BuVers.: Total 248 Sitze, SVP ca. (ich weiss es nicht haargenau) 75, Mehr: 125. Das zeigt, dass die SVP allein keine Initiative für gültig erklären kann. Es braucht mind. 50 weitere Stimmen aus anderen Parteien für ein haarscharfes Mehr. In unserem Fall waren es möglicherweise 60-70 weitere Zulässigkeitsbefürwor​ter, etliche davon dürften Juristen gewesen sein. Soviel zu den Zahlen in der BuVers..
      Ihr Glaube an den Gerechtigkeitssinn der Juristen ist bewundernswert. Juristen urteilen nach den momentan vor Ort herrschenden Gesetzen, auch in China, der ehem. UdSSR, im 3. Reich usw.. Ob damit dem Gerechtigkeitsempfind​en und dem gesunden Menschenverstand immer entsprochen wird darf gel. bezweifelt werden, auch bei uns.

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    • Juli 18, 2021

      Sie haben Recht, Herr Stamm, ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt und meinte das “So wie Sie” mit einem leicht humorvollen Unterton, also mit ienem Leichten Schmunzeln auf den Stockzähnen.Es war überhaupt nicht meine Absicht, Ihnen auf irgendeine Weise zu Nahe zu treten.
      Und nun zur BuVers. Wenn die SVP 75 Stimmen innehat, weiss mann zunächst, dass diese Partei abolute Gefolgschaft von ihren Mitgliedern abverlangt, d.h. Befürworter für die Initiative
      ca. 70. Und da alle anderen Parteiangehörigen in ihrer Meinung frei sind, braucht es lediglich noch 55 andere Befürworter damit die Bundesversammlung die Initiative als “Verfassungskonform​” taxiert.
      Und last but not least – wenn in Diktaturen die Gestzeshüter (Juristen) in ihrer Rechtssprechung frei wären, würden sie auch in China, 3. Reich oder der ehem. UdssR für Gerchtigkeit sorgen – nur : dann wären es dort ja keine Diktaturen mehr !
      Zum Glück leben wir hier in einer Demokratie !
      Humor ist, wenn man trotzdem lacht. !

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    • Juli 18, 2021

      Jetzt nähern wir uns an, lieber Herr Mundorff. Mit den beiden letzten Aussagen (Demokratie, Humor) gehe ich völlig einig. Ihre BuVers.-Ueberlegungen​ dürften auch stimmen. Es müsste sogar von der CVP einige zustimmende Stimmen gegeben haben (wenn auch nicht von Fr. Schmid-Federer, der Kolumnistin dieses Themas), von der SP und den Grünen sicher nicht.

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  • November 19, 2010

    Seit einigen Jahren arbeite ich in einem Resozialiesierungscen​ter als Gruppenleiter (Leiter Restaurant). Meine Klientel sind meist junge Lang- zeitarbeitslose und ALV-Bezüger. Viele mit einer kriminellem Vergangenheit. Ca. 50% sind Emigranten,ca. 40% sind Schweizer mit Emigrationshintergrun​d, ca. 10% sind Eidgenossen.
    Als fast einziger Mitarbeiter mit einer gut bürgerlichen Einstellung kämpfe
    ich, -und jetzt werden Sie sicher staunen, Frau Schmid-Federer, zusammen mit meinen zugeteilten Teinehmer im Massnahmevollzug gegen die vornehmlich rot-grünen Sozialarbeiter und Psychobetreuer von denen es hier gleich scharen- weise gibt. Die Stunden die meine Klientel bei Ihren Sozialarbeitern verbringt
    empfinden diese höchstens eine angenehme Abwechslung zum harten Gastronomiealtag und tragen wenig zur Integration ins tägliche Leben bei.
    In vielen harten, Sie würden vielleicht auch sagen rassistischen Diskusionen
    die ich mit diesen Leuten führe, sind wir übereingekommen, dass die Stimmberechtigten allen voran die Frauen ein Ja zur Auschaffungsinitiativ​e in die Urne werfen werden.
    Und das aus folgendem Grund:
    Für viele ist eine Wegweisung im Gegensatz zu unserer Kuschelpädagogik eine wirkliche Strafe. Und hätte sie laut eigenen Aussagen von dem einen oder anderem Delikt abgehalten. Sie wäre auch beste Präventation.
    Die wissen übrigens, auch von Ihrem Umfeld her, genau was man darf und was nicht.
    Wenn Sie den Deutschkurs mitbezahlen müssten,würden sie die Stunden auch nicht dazu benutzen ein Schläfchen zu machen. Nach dem Motto was nichts kostet, ist auch nichts wert. Kommentar Sprachlehrerin: Sie sind halt müde nach der strengen Küchenarbeit. Es ist Unsinn, noch mehr Integrationsgelder
    in diesen von Sozi und Grünen dominierten Kuchen hereinzubuttern, auch wenn es mich selber betrifft.
    Bildung, Weiterbildung, -auch Sprachen haben meine Eltern und mich, und ich bin sicher auch Sie liebe Frau Schmid-Federer erst mal eine Stange Geld gekostet bevor ich in aller Welt die oberen zehntausend mit unserer guten Schweizer Gastronomie verwöhnen durfte.
    Mein Wissen und Können gebe ich nun in meinen alten Tagen mit der nötigen Strenge randständigen weiter und habe bei diesen Erfolg.(Ich mache auch Lehrlingsausbildung.)​ Im Gegensatz zu den Sozialhelfern bin ich vor den Arbeitgebern auch glaubwürdig bei der Stellenvermittlung.
    ​Allerdings immer mit dem Risiko in diesem Haus meine Stelle dank meiner politischen Gesinnung zu verlieren. Das gibt es auch in der Schweiz!

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    • November 19, 2010

      Arbeitete einige Jahre im Vollzug und habe Erfahrungen in der Rückschaffung, Papierbeschaffung etc. Weder die Initiative, noch der Gegenvorschlag wird das Problem lösen können. Die heutige Gesetzgebung genügt. Die Abkommen, welche von den Heimatstaaten unterzeichnet werden, werden nicht zwingend eingehalten – folglich ausser Spesen, nichts gewesen…. http://www.solothurne​rzeitung.ch/schweiz/s​chon-wieder-misserfol​g-bei-ausschaffungsfl​ug-100288631 (hier ein Beispiel aus dem Asylbereich und ein Link betr. erzwungene Ausschaffung aus dem 2004. Wieso sollte es bei Ausschaffungen von kriminellen anders sein?) und das Geld bei Sozialhilfebetrug wird so wohl auch kaum zurückbezahlt werden (können) und im schlimmsten Fall den Auszuschaffen-den aufgrund vom Sozialhilfedelikt zusätzlich noch auf Kosten des Steuerzahlers verköstigen? Zudem weshalb einer Initiative zustimmen, deren Deliktkatalog noch einige Diskussionen geben wird und nicht darüber bestimmt werden können, was rein kommt? Also lieber das Problem an der Wurzel packen anstelle Symptombekämpfung 😉

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    • November 19, 2010

      Gegen einge gewisse vernünftige Härte im Ungang habe ich nichts. Wenn ich aber von Experten höre, dass nirgends so knall hart ausgeschafft wird wie bei uns, muss ich mich schon wundern. 2008 trat unser neues – noch viel härteres – Ausländerrecht in Kraft. Bevor wir die Wirkung davon erkennen können, verschärfen wir schon wieder. Am Ende landen wir in Sachen Härte bei Amerikanischen Verhältnissen. Und dort ist die Gesellschaft ja anscheinend perfekt… ?!? Das ist eine Repressionsspirale, die nie aufhören wird. Bei der Ratsdebatte im Nationalratssaal meinten die SVP Vertreter, es würde alles ausgeschafft, auch bei geringsten Delikten. Davon nimmt sie jetzt wieder Distanz. Das Volk wird verschaukelt.

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  • November 19, 2010

    Schuld an den Problemen mit gewissen Ausländern sind nicht die anständigen Ausländer sondern die Schweizer. Denn die Schweizer machen die Gesetze nicht die Ausländer!

    Jeder Staat unterscheidet zwischen Bürgern und Ausländern. Bis auf weiteres wird es weder Weltbürger noch EU-Bürger mit gleichen Rechten geben.
    Jeder Staat legt fest unter welchen Bedingungen Ausländer einwandern und sich im Land aufhalten dürfen. Dazu gehört auch die erzwungene Ausreise.
    Zwischenst​aatliche Abkommen die Einwanderung betreffend werden abgeschlossen. Und auch wieder gekündigt.

    Es ist mir egal ob die Ausländer Fondue oder unsere Nationalmannschaft mögen oder nicht. Das ist ihre Privatsache. Von den Ausländern erwarte ich jedoch:

    Die Ausländer halten sich an unsere Regeln.
    Die Ausländer sorgen für ihren eigenen Unterhalt und fallen unserem Sozialsystem nicht zur Last, von begründeten Ausnahmen einmal abgesehen.
    Die Ausländer lernen unsere Sprache.

    Alle Ausländer, die diese Erwartungen nicht erfüllen müssen gehen!

    Initiative und Gegenvorschlag bringen eine Lösung für die besonders krassen Fälle. Optimal wäre die Kombination des Straftatenkatalogs des Gegenvorschlags mit dem Automatismus und der Gültigkeit auch für EU-Bürger der Initiative. Ich gehe davon aus, dass das Parlament bei der Annahme der Initiative den Straftatenkatalog entsprechend erweitert, sonst gibt es wohl sehr bald eine neue Initiative.

    Das Ausländerrecht wimmelt von Kann-Formulierungen, jede Gemeinde darf machen was sie will. Dieses Problem wird weder durch die Initiative noch durch den Gegenvorschlag gelöst.
    In der Schweiz sind 191’000 Menschen arbeitslos. Hinzu kommen viele IV-Rentner und Sozialhilfeempfänger die eigentlich arbeiten könnten aber keine Stelle finden.

    Das Ausländerrecht sollte geändert werden:

    Aufenthalt​s- und der Niederlassungsbewilli​gungen sowie Einbürgerung werden nur erteilt/verlängert oder genehmigt wenn die Ausländer gewisse Kriterien erfüllen:

    Der Ausländer hat keine Einträge im Strafregister.
    Der Ausländer hat keine Schulden bei den Steuer- und Sozialbehörden sowie keine Betreibungen. Ein Schuldenerlass gilt nicht als zurückbezahlt.
    Die Summe der einem Ausländer auferlegten Bussen ist kleiner als 500 Franken.

    Zentral sind ausreichende Kenntnisse der lokalen Amtssprache. Es gelten die folgenden Anforderungen (Sprachportfolio):


    A2 für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligun​g
    B1 für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligun​g
    B2 für die Erteilung der Niederlassungsbewilli​gung
    C1 für die Einbürgerung

    A1 B2, … werden beschrieben in:
    http://easyweb.w​ebtech.ch/file_upload​/dateien/datei_ID_ele​ment_1684.pdf

    Fl​ankierende Massnahmen:

    Ausl​änder erhalten keine Ergänzungsleistungen.​
    Ausländer erhalten keine Beiträge an die Krankenkassenprämien.​
    Ausländer erhalten maximal 12 Monate Sozialhilfe; einen Monat pro Jahr Erwerbstätigkeit.
    Di​e Ausländer bezahlen eine Kopfsteuer: Grundbetrag mal die Arbeitlosenrate in Prozent (3’000 x 3.5 = 10’500 Franken)
    Die Ausländer bezahlen eine Einwanderungsgebühr: 20’000 Franken
    Die Ausländer bezahlen eine Einbürgerungsgebühr: 100’000 Franken

    Die ALV-Finanzierung wird geändert:

    Die Arbeitgeber übernehmen auch den Arbeitnehmerbeitrag.

    Die Arbeitgeber bezahlen für die von ihnen beschäftigten Schweizer keine Beiträge sondern nur die Ausländer. Die Beiträge werden entsprechend höher. Der Faktor beträgt etwa 4. (Diese Massnahme ist für die Gesamtheit der Arbeitgeber kostenneutral, erhöht jedoch die Chancen der Schweizer auf dem Stellenmarkt.)
    Die Arbeitgeber bezahlen für Neueinwanderer einen Malus. Im 1. Jahr das 5-fache, des Grundbetrages. Im 2. Jahr das 4-fache, … (Diese Massnahme ist für die Arbeitger nicht kostenneutral und sollte kompensiert werden. Sie erhöht die Chancen der in der Schweiz lebenden Arbeitslosen, Schweizer und Ausländer).

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  • November 20, 2010

    Erneut Ausschaffungsflug gescheitert

    Letzte​ Woche ist zum wiederholten Mal ein Sonderflug zur Ausschaffung illegal anwesender Ausländer gescheitert, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Am Mittwoch hätte ein Sonderflug fünf Gambier und drei Senegalesen in ihre Herkunftsländer zurückbringen sollen. Bis am Dienstag lag jedoch keine Landeerlaubnis aus Gambia vor. Das Bundesamt für Migration (BfM) entschied sich daher, nur nach Senegal zu fliegen, wie BfM-Vizedirektorin Eveline Gugger Bruckdorfer die Recherchen der «NZZ am Sonntag» bestätigt. Bereits im Juli war eine Rückschaffung nach Gambia missglückt. Gugger betont aber, dass es mit Gambia keine grundsätzlichen Probleme gebe. So habe man nach der im Juli gescheiterten Rückschaffung am 18. August die fünf damals betroffenen Gambier zurückführen können. Auch für den Sonderflug von letzter Woche habe Gambia die Landebewilligung erteilt – allerdings zu spät. ( http://www.20min.ch/n​ews/schweiz/story/226​50212 ) / http://www.tagesanzei​ger.ch/schweiz/standa​rd/Kantone-muessen-Du​tzende-inhaftierte-Af​rikaner-freilassen/st​ory/18380986 / http://www.fczforum.c​h/forum/smalltalk-f13​/ausschaffungs-initat​ive-abstimmung-281120​10-t16753.html nebst dem möglicherweise problematischen Beschaffen von Reisedokumenten, hindert manchmal die Kooperation des Auszuschaffenden und dessen Heimatlandes am Vollzug. Zu Schweigen von den Kosten……siehe dazu die Links.

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    • November 23, 2010

      Wenn Länder wie Gambia ihre eigenen Landsleute und Staatsbürger nicht zurücknehmen, resp. einreisen lassen ist es als Reaktion angebracht, diesen Ländern sofort jede Entwicklungshilfe zu streichen resp. jede irgendwie geartete Finanzhilfe unsererseits einzustellen. Diese Sprache wird vermutlich dort verstanden .

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    • November 23, 2010

      Na ja, es könnte sein, dass Sanktionen eher kontraproduktiv sind. Dazu dieser Link http://www.nzz.ch/nac​hrichten/internationa​l/uno-sanktionen_gege​n_simbabwe_an_russlan​d_und_china_gescheite​rt_1.782486.html . Mehr dazu kann man sicher online finden und es kommt wahrscheinlich auch auf das entsprechende Land an.

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    • November 24, 2010

      Guten Tag Frau Sägesser, Ich meinte nur unsere eigene Entwicklungshilfe. Da müssen wir niemanden fragen und können selbst entscheiden. Natürlich muss man zuvor mit solchen Regierungen reden, aber dabei den Tarif klar machen. Das wäre eine Politik, die unsere Interessen vertritt und keine Politik des überall beliebt seins.

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    • November 24, 2010

      Danke Herr Stamm. Die Streichung der Entwicklungshilfe sehe ich als Sanktion und dies trifft wohl eher die Bevölkerung als die Regierung mit dem möglichen Effekt, dass diese in einem anderen Land um Asyl suchen und die Regierung bleibt. Um an Geld/Unterstützung zu kommen, kann man ja auch entsprechend “schauspielern” und danach trotzdem für sich zuerst schauen….. Doch fehlen mir dazu noch die Fakten und dies ist bloss ein Gedanke. Man müsste meiner Meinung nach die Regierung treffen und nicht die Bevölkerung und zusehen, dass man nicht Waffen und Geld in Militärregimes buttert um der eigenen Wirtschaft willen…. Doch mehr dazu muss ich, wie geschrieben auch erst nachlesen..

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    • November 25, 2010

      Es hat in letzter Zeit kompetente Stellungnahmen sogar von Menschen aus Afrika gegeben, die zeigten, dass wenn durch Entwicklungshilfe z.B. das Gesundheitssystem eines Landes verbessert wird, die Regierung dieses Landes sofort aufhört sich darum zu kümmern weil ja jetzt das Sache der Europäer, Schweizer, Amerikaner usw. ist. Das gesparte Geld wird dann anderweitig verwendet, um das mal so auszudrücken. Das Beispiel zeigt, dass staatliche, offizielle Entwicklungshilfe nur dann der Bevölkerung hilft, wenn die afrikanische Partnerregierung auf einem moralisch soliden Niveau agiert. Anders, d.h. besser, ist die Sit. bei Kleinprojekten, die direkt vor Ort realisiert werden. Aber auch diese brauchen Bewilligungen auf tieferem Niveau und so stellt sich auch da die Frage der moralischen Integrität resp. Korruptionsanfälligke​it des Gegenüber.

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    • November 25, 2010

      Danke für diesen Input Herr Stamm. Könnten Sie mir die Quelle (ev. per Link) mitteilen? Wäre sehr interessiert daran :-).

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    • November 26, 2010

      Liebe Frau Sägesser, Leider kann ich Ihnen die Quelle nicht mehr genau angeben. Es fanden sich entspr. Artikel in versch. Zeitschriften vor etlichen Monaten als das Schweizer Entwicklungshilfebudg​et diskutiert wurde (gleich, höher, tiefer, ein stetes Thema). Sogar im CH Fernsehen wurde die Problematik thematisiert (ich weiss aber auch nicht mehr genau in welchem Gefäss). Dabei gab es Stellungnahmen in der genannten Richtung. Es gab eine bekannte afrikan. Persönlichkeit, die sich so äusserte. An den Namen erinnere ich mich nicht mehr. Ich habe mir die Quintessenz des Aussagen im genannten Sinn gemerkt. Die Zeitungen sind schon lange im Altpapier. Vielleicht sollte man ein Archiv anlegen (Platzbedarf … ?).

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    • November 27, 2010

      Danke Herr Stamm. Bin einfach wissensdurstig und möchte Zusammenhänge verstehen, Meinungen hören/lesen. Werde mich entsprechend weiter informieren. Mal sehen, was online zu finden ist ansonsten (je nach Möglichkeit, die gewünschten Artikel einscannen etc.)… denn sicherlich kann man nicht alles aufbewaren…. Ich wünsche Ihnen einen schönen 1. Advent.

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  • November 21, 2010

    Ausschaffung von Kriminellen ist menschenverachtend? Ist nicht Kriminalität menschenverachtend? Die seit Jahren andauernde Kuscheljustiz und die Praxis, wenn immer mögich zu verhindern, Kriminelle auszuschaffen, ist Menschenverachtung gegenüber der eigenen Bevölkerung.

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    • November 22, 2010

      Menschenverachtend ist die Initiative deshalb, weil sie gnadenlos alles ausschaffen will: Egal, ob ein Pupertierender, dessen Eltern schon hier aufgewachsen sind,ausnahmweise einmal etwas klaut und egal ob jemand in ein Land gebracht wird, wo ihm der Tod droht. Lesen Sie einmal das Protokoll des Nationalrates: Dort wurde von Seiten SVP überhaupt nicht das gesagt, was sie jetzt wieder dem Volk vorgauckelt: http://www.parlament.​ch/d/suche/seiten/res​ultate.aspx?collectio​n=AB&query=20090060

      Menschenverachten​d ist, wenn automatisch ausgeschafft werden soll, also ohne Überprüfung.

      Wenn Ihnen die Justiz nicht passt, dann beschweren Sie sich bei den Richtern. Aber überladen Sie nicht unsere hervorragende Bundesverfassung mit schludrig formulierten Sätzen.

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    • November 22, 2010

      Übrigens: Wissen Sie, wie hoch ein Dieb in der Schweiz bestraft wird? Er erhält 5 Jahre Zuchthaus und, wenn er es gewerbstätig tut, 10 Jahre. Das ist keine Kuscheljustiz. Das Wort Kuscheljustiz wurde so lange gesagt, bis es ganz viele glaubten.
      Wir könnten nun von 5 auf 10 Jahre bei Diebstahl raufgehen. Das würde nichts ändern. Diebe wissen nämlich gar nicht, wie hoch das Strafmass ist. Das einzige, das sie interessiert ist, ob sie erwischt werden oder nicht.

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    • November 22, 2010

      – Wie kommen Sie darauf, dass wenn jemand “etwas geklaut hat” ausgeschafft wird? Diebstahl finde ich nicht im Initiativtext.
      – 5 Jahre für einen Diebstahl? Haben Sie ein Beispiel dafür?
      – Sie machen sich Sorgen darüber, dass eine Ausschaffung für einige zu hart ist. Für Opfer ist es immer hart, Opfer eines Verbrechens zu werden. Opfer haben keine Wahl, Täter haben die Wahl, Täter zu werden oder nicht.
      – Kuscheljustiz haben wir nicht deshalb, weil viele es sagen, sondern ganz einfach weil es der Vergleich mit den Nachbarländern zeigt, und zwar sowohl was das Strafmass als auch der “Komfort” im Gefängnis betrifft.
      – Tatsache ist, dass wir sehr viele ausländische Wiederholungstäter haben und verglichen mit der hohen Kriminalitätsrate sind die bisher ca. 400 Ausschaffungen pro Jahr nicht gerade ein Zeichen dafür, dass nur halbwegs konsequent ausgeschafft wird.

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    • November 23, 2010

      Wir sind das Land, in welchem die Rückfallquote am Niedrigsten ist. Wer bei uns eine Zeit im Gefängnis absitzen musste, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rückfällig. Die Deutschen beneiden uns um diese niedrige Rückfallquote.
      Dass mit höheren Strafmassen keine Taten verhindert werden, ist längst bekannt.

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    • November 24, 2010

      Betreffend der Wirksamkeit von (härteren) Strafen und dem Zusammenhang mit der Rückfallquote, gibt es sehr unterschiedliche Studien und Theorien. Sicher ist jedoch, ein ausgeschaffter Täter wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Schweiz nicht mehr straffällig. Angesichts der bisher lächerlich tiefen jährlichen Ausschaffungsquote in Relation zur hohen Ausländerkriminalität​, braucht es die Ausschaffungsinitiati​ve. Alles andere wird in der Praxis wieder ausgehebelt. Zu lange schon lachen sich Kriminelle krumm, wenn sie mit findigen Anwälten und endlosen Rekursen (alles mit viel Steuergeld finanziert), sich immer wieder einer Ausweisung entziehen können.

      Uebrigens,​ Sie haben auf keine meiner Fragen (Ladendieb wird ausgeschafft, 5 Jahre für Diebstahl) geantwortet. Alles nur Abstimmungspropaganda​? Gehört das einfach genau so zur fragwürdigen CVP Abstimmungsrethorik wie die leere Behauptung, dass der Mittelstand mehr Steuern zahlen muss, wenn in den Tiefsteuerkantonen die Reichen und Superreichen faire Steuern zahlen müssen?

      Version 2 ohne Hieroglyphen, sorry, hatte PC Probleme.

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    • Januar 19, 2015

      Es geht nicht um Rückfallquoten oder sonstiges, sondern Herr Menzi hat es klar auf den Punkt gebracht. Es geht um “Verbrecher” und nicht um Kleinkriminelle.

      E​s ist mir eigentlich egal ob es ein Ausländer ist oder nicht. Verbrecher gehören bestraft. Und wenn dieser Verbrecher sich in unserem Land nicht anpassen kann, anständig bleiben kann, soll er wieder dahin geschafft werden, wo er herkommt.

      DAs ist nicht Menschenverachtend, sondern konsequent. Es kann nicht angehen, dass die heutige Kuschelpolitik dahin führt, das Verbrecher hier ihr unwesen treiben, weil sie genau wissen, dass man hier “verhätschelt” wird und im Heimatland unter den Hammer kommt.

      Dazu kommt, dass wir von diesen Staaten keinen Kümmerling sehen, wenn wir solche Importierten Verbrecher noch unterhalten, zurück nehmen werden diese Staaten solche auch nicht, denn die wollen sie auch nicht.

      Nochmals, Menschenverachtend ist nicht eine Ausschaffung, sondern das Verbrechen das begangen wurde. Aber hier denken halt viele der Kuschelpolitiker, man können den Bürger für dumm verkaufen, und er merke nicht, dass man mit der Definition was wer ist, einfach am Ende anfängt, statt an der Ursache. Die Ursache ist der Verbrecher und nicht die “Bestrafung” dafür.

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  • November 22, 2010

    Bei diesem ganzen Abstimmungskampf nimmt mich doch Wunder, wer Recht hat. Verstösst die Ausschaffungsinitiati​ve gegen zwingendes Völkerrecht oder nicht. Wahrscheinlich wohl nicht, doch gemäss der Medienmitteilung http://www.bfm.admin.​ch/content/bfm/de/hom​e/dokumentation/medie​nmitteilungen/2008/re​f_2008-10-154.html würde eine Annahme der Initiative jedoch zu erheblichen Kollisionen mit dem nicht zwingenden Völkerrecht sowie mit der Bundesverfassung führen. Mit welchen Konsequenzen für uns, unser Land und unsere Wirtschaft und wollen wir dies, resp. können wir dies verkraften?

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    • November 23, 2010

      Aus meiner Sicht verletzt sie zwingendes Völkerrecht, denn sie nimmt die Ausschaffung in Länder, in denen Tod und Folter droht, in Kauf. Der Bundesrat sagt, sie verletze das zwingende Völkerrecht nicht, weil man die Initiative auch so interpretieren könne, dass man die Leute nicht in solche Länder schickt. Dass die SVP dies aber in Kauf nehmen will, hat sie bei der Ratsdebatte bewiesen.

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    • November 23, 2010

      Besten Dank Frau Schmid-Federer für Ihre Antwort. Hoffen wir auf das Beste :-).

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    • Januar 19, 2015

      Frau Schmid-Federer
      Mensc​henverachtend ist dass es in diesen Ländern solche Bestrafung gibt. Menschenverachtend ist, dass es Menschen gibt, die nicht wissen, dass man mit einem Verbrechen andere Verletzt.

      Die aus solchen Menschenverachtenden Handlungen entstehende Bestrafungen als Menschenverachtend zu sehen ist, wie wenn Sie zu Schnell fahren mit dem Auto, über eine Kreuzung rasen, andere Verletzen und dann behaupten es sei ungerecht, dass man Sie bestraft.

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  • November 23, 2010

    Die SVP-Ausschaffungsinit​iative ist hart – aber der Tarif ist klar. Dadurch wird sie vorbeugend wirken, wenn sie denn nach der Annahme auch durchgesetzt wird. Unter dem Gegenvorschlag mit hundert wenn und aber wird es weitergehen wie bisher. Beispiel gefällig ? Ein abgewiesener Asylbewerber, Kosovare, 40 Jahre alt und mit Vornamen Ramadan, verübte im Dez. 2009 seinen mindestens 9. Einbruch (in Bülach). Die Polizei geht auf Grund von DNA-Analysen von mind. 15 Einbrüchen innert 7 Monaten aus. Totalschaden in den 7 Monaten seiner Aktivitäten in der Schweiz: Um die 90’000.- sFr., mit den 6 zusätzlichen Einbrüchen wesentlich mehr. Dieser Mann wurde mehrere Male gefasst, aber meist schon nach 1 Nacht und Erfassung der Personalien laufen gelassen. Nur in Zürich gab es 1mal einige Wochen Haft. Der Mann bezieht in unserem Land 3411.- sFr. Sozialhilfe und Wohnungszulage plus Arzt und Zahnarzt gratis, alles steuerfrei. Er ist weiterhin hier und hat Anwälte, die in “kritischen” Situationen sofort zur Stelle sind. Von Ausweisung keine Spur. Nach Frau Schmid-Federer und Frau Marshall ist das “rechtsstaatlich”. Sie sind dafür, dass es so weitergeht.

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    • Juli 18, 2021

      Dann empfehle ich Ihnen dringend, den Gegenvorschlag zu lesen. Offenbar haben Sie das bislang gar nicht getan.
      Die Initiative ist so etwa der unklarste Text, den ich je in Bundesbern gelesen habe. Das wird ein Chaos pur geben, wenn der durchkommt.

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    • Juli 18, 2021

      Auch wenn die Ausschaffungsinitiati​ve angenommen würde (das werden in wenigen Tagen wissen), so rechne ich damit, dass es noch lange dauert, bis der Katalog steht und bis dahin das alte Recht gilt. Oder irre ich mich? Kann es denn gut sein, wenn noch monatelang darüber debattiert wird, was rein kommt? Wie ich auch schon geschrieben habe. Ich möchte lieber wissen, was am Ende drin steht als ein “Ja” in eine ungewisse Liste setzen. Einfluss der Bevölkerung? Wenn ja, könnte es nochmals länger dauern…… Scheint mir eher ein Bastelwerk zu werden und somit könnte ev. die Prävention dann auch verpuffen. Umso mehr, wenn die heutige Gesetzgebung eigentlich genügt, ohne Reisedokumente eh nicht ausgeschafft werden kann und erst noch das Heimatland mitspielen muss. Meinerseits ein “Nein” zur “Katze” im Sack.

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    • Juli 18, 2021

      Liebe Frau Schmid-Federer, ich habe das “Bundesbüchlein” nochmals zur Hand genommen und von a-z durchgelesen, inkl. vorgesehene Verfassungstexte. Vorerst stellt man fest, dass die SVP-Initiative am 18.6.2010 von der Bundesversammlung nach Einsicht in die bundesrätliche Botschaft für gültig erklärt worden ist. Es mutet daher seltsam an, wenn jetzt dieselben Parlamentarier so tun wie wenn die SVP-Ausschaffungsinit​iative verfassungswidrig sei. Die vorgängigen Erläuterungen sind einmal mehr ein Propagandatext für den Gegenentwurf der BV, wie gewohnt. Es wird z.B. langatmig lamentiert über die Gegensätze der I. zur Europ. Menschenrechtskonvent​ion, z.B. bei der Wegweisung von jugendlichen Delinquenten. Weshalb hat dann die BV die I. als gültig erklärt ? Wer verbietet den Eltern, ihrem kriminellen ausgewiesenen Sprössling ins Herkunftsland zu folgen ? Niemand. Dann zur Initiative selber: Es handelt sich um einen Verfassungstext. Wie jeder weiss, sollen in der Verfassung bei Aufzählungen (z.B. von Straftaten) nie die hinterletzten Details festgehalten werden. Deshalb heisst es dann auch korrekterweise im Text der I., “der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie … ergänzen” (Abs. 3: Einige Haupttatbestände für eine Ausweisung). Das ist das übliche gesetzgeberische Vorgehen. Die I. ist sogar so grosszügig, dass sie dem Gesetzgeber hierfür 5 Jahre einräumt ! Der Text der I. ist im übrigen sehr klar, es gibt keine Fragen. Kommen wir zum Gegenvorschlag. Dieser beginnt mit ellenlangen Ausführungen zur Integration von Ausländern. Der Text verpflichtet “Bund, Kantone und Gemeinden” die nötigen Integrationsmassnahme​n “sicherzustellen”. Ja, es kommt noch besser: “Der Bund überprüft … periodisch den Stand der Integration”. Wenn er, der Bund, damit unzufrieden ist, kann er “die nötigen Vorschriften erlassen”. Anschliessend kommen dann die eigentlichen Ausweisungbestimmunge​n mit den hierzu nötigen Strafmassen: Mind. 1 Jahr Gefängnis für div. Gewalttaten, mind. 18 Monate für Sozialbetrug, mind. 2 Jahre oder 720 Tagesätze für andere Taten. Jeder sieht sofort, dass solche Strafen heute selten ausgesprochen werden. Oder kennen Sie jemanden. der wegen Sozialbetrug 18 Monate erhalten hat ? Die Integrationsbestimmun​gen sind die reine Katastrophe. Sie sind eine finanzielle und juristische Zeitbombe: Ausufernde Zusatzkosten (Steuern !) und Juristenfutter zu Hauf (und wieder Kosten). Man kann sagen: Besser nichts (resp. den jetzigen Zustand) als diesen Gegenvorschlag. Der von mir geschilderte Fall von Ramadan mit zahlreichen Einbrüchen, zu dem Sie keine Stellung genommen haben, würde nur mit der SVP-Initiative ausgewiesen. Mit dem Gegenvorschlag könnte er bleiben. Im Gegensatz zu Ihnen sehe ich klar, dass mit dem Gegenvorschlag das Chaos ausbricht, das uns Dutzende von Millionen kosten wird. Und kaum jemand ausgewiesen wird.

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    • Juli 18, 2021

      Dieselben? Ich habe die Initiative für ungültig erklärt. Und was die Menschenrechte angeht, so sind wollen Sie offenbar die Aufklärung hinter sich lassen und wieder zu Zuständen vor der Französischen Revolution zurückgehen. Auch dort hatte ein Menschenleben kaum einen Wert. Es kann durchaus sein, dass es für die Schwester des Delinquenten eine Zumutung ist, in ein ihr bis anhin fremdes Land ausgeschafft zu werden. Automatisch!

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    • Juli 18, 2021

      Liebe Frau Schmid-Federer, ich bedaure, dass Sie wieder nicht auf das von mir Gesagte eingehen. Stattdessen werden Sie persönlich und sagen, ich wolle ins 18. Jahrhundert zurückkehren wo Menschenleben wenig Wert hatten und die Aufklärung negieren. Ihre Argumentation ist eigentlich keine. Ich bin erstaunt, hier eine Diskussion auf diesem Niveau führen zu müssen. Ich meine, es liegt in beiderseitigem Interesse, diese zu beenden, da unergiebig. In 4 Tagen werden wir wissen, ob die Mehrheit unseres Volkes “in die Zeit vor der franz. Revolution zurückgehen” will.

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    • Juli 18, 2021

      Sehr geehrter Herr Stamm
      Die Initiative wurde für gültig befunden, weil in der Schweiz lediglich der Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht als Grund für eine Ungültigkeitserklärun​g herhalten kann. Zwingendes Völkerrecht ist gemäss herrschender Auffassung ein Verstoss gegen das Verbot der Sklaverei, des Genozids, das Non-Refoulement-Prinz​ip und weiterer äusserst menschenverachtender Praktiken. Nicht darunter fällt jedoch bsp. das Gebot der Verhältnismässigkei. obwohl Art. 5. Abs. 2 dieses klar festlegt, dassselbe gilt für alle Grundrechte, die nicht zwingendes Völkerrecht betreffen. Auch wenn eine Initiative also gegen die Grundrechte verstösst, muss sie trotzdem für gültig befunden werden.
      Frau Schmid Federer hat deswegen völlig recht, eine Initiative die Grundprinzipien unserer Verfassung wie das Verhältnismässigkeits​prinzip in Frage stellt ist ein grober Rückschritt. Sie wollen ja schliesslich auch ein verhältnismässiges Urteil, sollten Sie einmal vor eine richterliche Instanz treten müssen. Genau gleich wie alle anderen Menschen, inkl. Ausländer auch, schliesslich sind Menschen ja heute (u.a. als Folge der franz. Revolution) eben gleich!

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    • Juli 18, 2021

      Lieber Herr Fröhlich, ich will klare Verhältnisse und nicht solche die vom Ausmass der Integrationsbemühunge​n des Ortes wo ich gerade wohne abhängen oder von der Gerissenheit des Juristen, der mich durch mehrere Instanzen bis vor BuGer. vertritt. Genau das wird beim Gegenvorschlag der Fall sein. Deshalb sage ich: Wer gegen die SVP-Initiative ist soll den Gegenvorschlag deshalb nicht annehmen. Der jetzige Zustand ist besser als der kommende mit dem Gegenvorschlag ! Der Gegenvorschlag ist eine Kostenbombe, bitte, lesen Sie ihn nochmals genau und machen Sie sich die Konsequenzen klar. Ich gehe davon aus, dass auch Sie sich nicht um das Bezahlen von höheren Steeurn reissen !

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  • November 24, 2010

    Apell der Schweizerischen Flüchtlingshilfe:

    Würde die Ausschaffungsinitiati​ve angenommen, könnte bereits ein Bagatelldelikt wie die Nichtdeklarierung eines Zwischenverdienstes eines Arbeitslosen oder der Verkauf von ein paar Gramm Cannabis zur Ausschaffung führen – unabhängig vom Alter und vom familiären Umfeld der Betroffenen. Ein in der Schweiz aufgewachsener Minderjähriger könnte also von seiner Familie und von seinen Freunden getrennt und alleine in ein Land zwangsausgeschafft werden, dessen Sprache und Kultur ihm fremd sind. Dies für ein Delikt, das einen gleichaltrigen Schweizer höchstens eine Busse kosten würde. Eine solche Ausschaffung würde sowohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvent​ion als auch gegen die Kinderrechtskonventio​n verstossen. Ausserdem würden die in der Bundesverfassung festgehaltenen Prinzipien der Einheit der Familie und der Verhältnismässigkeit verletzt. Müsste diese Person in ein EU/EFTA-Mitgliedsland​ ausgewiesen werden, würden damit auch das Freizügigkeitsabkomme​n und die bilateralen Verträge mit unseren europäischen Nachbarn gefährdet.

    Im Unterschied zur Ausschaffungsinitiati​ve sind im direkten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament eine Güterabwägung und eine Verhältnismässigkeits​prüfung vorgesehen. Der oben beschriebene Fall wäre mit dem Gegenvorschlag nicht möglich. Denn anders als die Initiative mit ihrer willkürlich zusammengewürfelten Liste von Vergehen definiert der Gegenvorschlag Deliktart und Deliktschwere, die eine Ausschaffung rechtfertigen würden. Er ermöglicht die Berücksichtigung von Einzelschicksalen, respektiert die in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte und ist auch völkerrechtskonform. Zudem enthält der Gegenvorschlag einen Integrationsartikel, der uns einen grossen Schritt weiterbringt. Eine erfolgreiche Integration aller in Beruf und Gesellschaft bekämpft die Kriminalität an deren Wurzeln. Wer also einen echten Beitrag für eine sichere Schweiz und das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung mit und ohne Schweizer Pass leisten will, sagt am 28. November Nein zur Ausschaffungsinitiati​ve und Ja zum Gegenvorschlag.

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  • November 27, 2010

    Die Politiker konstuieren schon Lange an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. Dies ist nur ein weiteres Beispiel ihrer Inkompetenz.
    Ich habe da mal ein Gedicht geschrieben… Vielleicht regt es ja zum Denken an… und das wäre ja auch eine gute Sache!

    Am Puls der Zeit
    Für Nicola, Mark, Reto und Aaron ; © 2007 by Stefan{at}MyTree.ch
    Input : Euromilions, Essen gehen, Mischung, Spanisch, Peripher, PULS5, TEEPUNKT

    Dezentr​al, asynchron, peripher,
    Wann wurde das letzte Mal
    auf die Bedürfnisse der Menschen eingegangen
    Wann? Mann , Sag’s doch mal
    Vom HB bis nach Niederwangen
    ist den Arschitekten wohl einiges entgangen
    Lang ist’s her.

    Wieso ist es so schwer
    Menschengerechte Umgebungen zu schaffen?
    Es klaffen
    riesen Lücken zwischen ergonomischer Gemütlichkeit
    und Metall-Stühlen und Bänken
    UBS! Ich hab’s vergessen man Muss sich ja beeilen
    wieso soll man auch in der grau-braun-rostigen Stadt verweilen?

    Liebe Stadt-Leute: METALL ist ein Guter Leiter!
    Wann werdet Ihr endlich gescheiter
    und produziert wieder Bänke aus Holz
    vergesst doch mal den grauen Vorstadt-Stolz
    und geht zurück zur Natur
    aber selbst in Chur
    sind viele Bänke aus Metall
    sind die Städte denn nicht schon genug kalt?

    Muss denn nun auch noch ein Metallstuhl
    meinem Arsch die wärme entziehen
    meine Ausdrucksform haben sie mir verziehen
    aber ich glaube niemand findet Metall-Möbel wirklich cool!

    Am Puls der Zeit
    muss man sich reinen Wein einschenken
    es ist soweit
    gewisse Konzepte zu überdenken.

    Grau in grau in grau zeugt nicht von Kultur
    IST ES geschäftsvörderlich und SCHLAU?
    So einfach wäre die Lösung nur
    könnte man ja mit kreativen Konzepten anecken
    und müsste sich vor der Öffentlichkeit verstecken.

    IM “PULS 5” kommt mir so einiges spanisch vor
    Die Träger können 3000 resp. 8000kg tragen
    da könnte es also schon noch eine Schicht Farbe vertragen!?
    Zur Puls5-Begrünung da sage ich nur PFUI!
    Es gäbe da etwas, das nennt sich FENG-Shui!

    Man braucht nicht die Euromilions zu gewinnen
    um Wohnraum wohnlich zu gestalten
    Eine Oase könnte dieser Ort gar sein
    Ein Ort zum Singen
    doch versteht man sich in Zürich sehr gut darin
    Sand zu verwalten und es grau zu erhalten
    zum Glück ist dies nicht mein Daheim!

    Es kommt eben auf die Richtige Mischung an,
    damit man seinen TEE zum Richtigen Zeitpunkt auch trinken kann
    Ich werde jetzt wohl essen gehen
    denn in diesen graukalten Räumen
    können keine guten Ideen entstehen!
    Die Sprayer können wohl weiterhin von öffentlichen Aufträgen träumen
    und die Gesellschaft muss Kunst im Alltag versäumen.

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  • Dezember 7, 2010

    jeder mensch verdient eine 2. chance! die haben sie erhalten in dem sie in unserem schönen staat verweilen dürfen.
    die menschenrechte werden ohnehin mit den füssen getreten, wenn ein mensch verletzt wird oder angegriffen

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    • Januar 19, 2015

      Danke Herr Hertig

      So sehe ich das auch.

      Wer sich in einem fremden Land aufhält, hat sich an die Gesetze dieses zu halten. Tut er es nicht, will oder möchte er sich nicht integrieren. Begeht er sogar noch im Wiederholungsfall ein Verbrechen, gehört er nicht in eine Gesellschaft die scheinbar von diesem nicht respektiert wird.

      Es ist Menschenverachtend von solchen Menschen, hier Verbrechen zu begehen und dann mittels Kuschelgesetzen noch in Schutz genommen zu werden.

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  • Juli 4, 2012

    Vielleicht gründen wir bald einen eigenen Staat mit eigener Bank und eigener Währung. Ohne Zins und nach nachhaltigen Kriterien. Mit eigenen Wirtschaftszweigen. Das ist ein Naturrecht, von welchem auch die Kosovaren Gebrauch machten.
    Wie schnell es wohl ginge, bis die Schweizer Banken und andere Unternehmen ebenfalls nachhaltig geschäften müssen?
    Wir sind extrem grosszügig. Aber jetzt haben wir die Schnauze voll!

    http://www.v​imentis.ch/dialog/rea​darticle/mit-occupy-u​nd-politik-zu-einem-n​achhaltigen-finanzpla​tz-/

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  • Januar 19, 2015

    Junglenker hat Ärger – SVP will rasenden Iraner ausweisen. Ein im Aargau aufgewachsener Iraner (18) soll die Schweiz verlassen, weil er in Baden mit 135 statt 60 km/h geblitzt wurde. So will es die SVP. Ob es dazu kommt, ist ungewiss….

    http:​//www.blick.ch/news/s​chweiz/aargau/junglen​ker-hat-aerger-svp-wi​ll-rasenden-iraner-au​sweisen-id3418273.htm​l

    Auch wenn noch nicht in Kraft getreten, so möchte ich hier darauf hinweisen, dass im Deliktkatalog der Ausschaffungsinitiati​ve „Rasen“ nicht aufgeführt ist. Dies entzieht sich offenbar auch der Kenntnis einiger Schreiberlinge im Blick – es sei denn, „Rasen“ wurde inzwischen dazu gefügt, was ich nicht wirklich glaube, wenn man die Meinung der Initianten (damals) anschaut… http://www.ausschaffu​ngsinitiative.ch/de/w​ortlaut-volksinitiati​ve/index.html

    Wie auch immer, ich halte die Ausschaffungsinitiati​ve mit Deliktkatalog noch immer für ein untaugliches Mittel um Ausschaffungen durchzusetzen. Meine Gründe habe ich auf Vimentis mehrmals mitgeteilt.

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    • Juli 19, 2021

      Ich schlage doch vor, dass wir ihn ermahnen und ihm sein Auto wieder geben. Bestimmt wird er das nie mehr tun. (Ironie off)

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    • Juli 19, 2021

      In den umliegenden Ländern seines Heimatlandes verhungern und erfrieren die Flüchtlinge aus Syrien und aus dem Irak und dieser 18-jährige Schnösel hat schon ein Auto und meint, er müsse sich nicht an unsere Gesetze halten! Natürlich können wir ihn auch unter Artenschutz stellen, bis er jemanden totfährt.

      Ja, schickt ihn nach Hause, dann kann er mit seinem Auto in der Wüste rumheizen, ohne jemanden zu gefährden. Dafür können wir dann einen syrischen oder irakischen Flüchtling aufnehmen, der unsere Hilfe wirklich braucht.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Brunner – klar – er hat doch reumütig dem Richter erklärt er wolle es nie wieder tun…

      Ne… solange er keine Menschen verletzt hat, ist es kein Verbrechen. Auto wegnehmen, flach pressen, Ausweis weg und in den Wald Holz spalten schicken.

      Wenn jedoch ein Verbrechen “Todesfolge”, dies unter umständen sogar im Wiederholungsfall. Auto flach pressen, Ausweis weg, Landesverweis.

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    • Juli 19, 2021

      Auch ja vergessen…. das ist nicht Rassistisch…

      Nei​n ich würd das auch bei Schweizern tun.

      Auto weg, flach pressen, Billet weg, Sozi kürzen und in den Wald Holz hacken schicken.

      Beim Wiederholungsfall – Steineklopfen im Steinbruch. Splitt brauchen wir jedes Jahr im Winter….

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    • Juli 19, 2021

      Ah so, 135 km/h anstatt 60 km/h zu fahren, ist kein Verbrechen, sondern was? Ein Kavaliersdelikt? Wie „ein bisschen“ Steuerhinterziehung? Ich möchte Sie daran erinnern, dass seit dem 1. Januar 2013 das neue „Rasergesetz“ in Kraft ist.

      Artikel 90 ff. des Strassenverkehrsgeset​zes (SVG):
      „Mit Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu vier Jahren wird neu bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich indem er durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit​ oder waghalsiges Überholen “auffällt” oder an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen teilnimmt. Gemäss Gesetz ist der Rasertatbestand immer dann erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit​ um 50 km/h (innerorts), 60 km/h (ausserorts) und mindestens um 80 km/h (Autobahn) überschritten wird. Die weiteren Umstände, wie z.B. schlechte Sicht, nasse Fahrbahn oder sonstige negative Einflüsse, wirken sich zudem verschärfend auf die Strafe aus. Günstige Umstände, welche die obgenannte Mindeststrafe von einem Jahr reduzieren würden, können nicht geltend gemacht werden.“

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    • Juli 19, 2021

      Herr Brunner

      Richtig lesen. Für mich ich es klar ein Verbrechen. Auto weg, einstampfen, wenn Menschen dabei noch sterben, keine Gnade ab in den Knast oder eben Ausweisen.

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