Die Erweiterung des Eigenbedarf-Begriffs ist eine Schlaumeierei erster Güte der Vermieter, um schneller einen Mieterwechsel mit anschliessender Mietpreiserhöhung herbeiführen zu können. Hingegen ist es verständlich, wenn die Vermieter präzis und umfassend über die Untermieter unterrichtet sein wollen (z. B. bei B&B-Vermietungen oder WGs).
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie starke Regulierung der Preise für bestehende Mieter hat vor allem in Ballungszentren zu hohen Preisunterschieden zwischen Bestandesmieten und Neumieten geführt. Für viele Mieter lohnt es sich nicht, selbst bei reduziertem Raumbedarf in eine kleinere Wohnung zu wechseln. Dafür eröffnet sich für sie Verdienstpotenzial via Untervermietung zu Marktpreisen. Eine solche Geschäftemacherei ist schon jetzt ein Grund zur Kündigung. Doch Vermieter müssen sich auf einen langen Rechtsstreit einstellen. (NZZ vom 23.10.2024)
Nicht zuletzt wegen den um sich greifenden Untervermietungen auf Vermietungsplattformen wie z.B. Airbnb ist diese Anpassung des Mietrechts gemacht worden. Vor allem in Städten und an touristischen Hot-Spots werden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins liegen. Immer wieder treten Fälle auf, wo eine Mietpartei mit einer günstigen Mietwohnung Geschäfte macht, statt sie zu bewohnen. Dies soll künftig erschwert werden.
Mietrecht-Referenden: NEIN beim Eigenbedarf; JA bei der Untermiete
Die abgeschwächte juristische Formulierung des Eigenbedarfs wird eine neue Gerichtspraxis einleiten: Die Schwelle für die Kündigung einer Wohnung wird gesenkt. Die Begründung des Eigenbedarfs für den Vermieter und seine nahen Verwandten und Verschwägerten wird erleichtert. Das ist abzulehnen.
Die neue Regelung zur Untermiete schützt hingegen auch die Mieter: Ständige Untermieterwechsel sind für andere Mieter oft sehr störend. Wenn in der Nachbarwohnung ständig neue Leute ein- und ausgehen, führt dies zu Lärm, Dreck und allenfalls auch Sicherheitsproblemen.
Selbstverständlich bleibt das Recht zur Untermiete bestehen: Wer auf eine Reise oder beruflich ins Ausland geht, kann seine Wohnung auch weiterhin befristet untervermieten. Auch für Studenten, die in einer WG leben, bleibt mehr oder weniger alles beim Alten. Die Flexibilität bleibt gewahrt, aber die Rechtssicherheit wird gestärkt. So werden sowohl Mieter wie auch die Untermieter und die Nachbarn vor Missbrauch geschützt.