NEIN! Wenn Arbeitskräfte im Niedriglohnsektor wirklich notwendig sind, kann auch bei Mindestlöhnen nicht auf sie verzichtet werden, insbesondere für Tätigkeiten, die nicht ins Ausland verlagert werden können. Wenn trotzdem die ArbeitslosenquoteDie Arbeitslosenquote ist der prozentuale Anteil der registr... im Niedriglohnsektor steigen sollte, weil viele dieser Arbeitsplätze zum Wahlbedarf gehören, müssen die ArbeitgeberBeim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung... an staatliche Stellen gelangen, um Zuschüsse zum angebotenen Niedriglohn anzufordern.
Es darf aber nicht sein, dass der Staat via Sozialpolitik ArbeitgeberBeim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung... unterstützt, die sehr wohl in der Lage sind, Mindestlöhne zu bezahlen. Grundsätzlich muss die Wirtschaft selbst dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmenden Löhne erhalten, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen.
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