Die​ Forderung nach einem Mindestlohn ist in einer sozialen Gesellschaft nicht abwegig. Dieser Mindestlohn sollte andere volkswirtschaftlich wichtige Grössen nicht so beeinflussen, dass Spiralen entstehen können. 

Geeignet erreicht werden kann das mit einer Formulierung wie “Der Mindest- Stundenlohn beträgt ein Viertausendstel des nominellen Median-Jahreslohns.”​

 

 

 

 

 

 

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Comments to: Mindestlohn
  • November 4, 2013

    Sehr geehrter Herr Kurt Steudler

    Der Mindesteslohn ist eine gute Sache, die 1:12 Inziative ebenso, da der Lohn auch bei einer Inflation angepasst werden muss. Das beste wäre ein Mindestlohn angepasst, an der Inflation eines Landes + die 1:12 Inziative, das wäre für die Schweiz, das allerbeste.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn die CEO ihre Bezüge nicht senken, Herr Hunziker, wird der Mindestlohn von 1/12 natürlich weit über 4000 CHF pro Monat liegen. Aber wenn die Firmen das so wollen, soll man sie doch machen lassen …

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  • November 19, 2013

    Auch ich bin dafür, dass ein Arbeiter ein vernünftiges Einkommen hat. Leider ist aber der Mindestlohn die falsche Lösung. Jedenfalls im aktuellen Umfeld auf dem Arbeitsmarkt. Ein Mindestlohn würde nähmlich noch viel mehr Arbeitskräfte aus dem EU-Raum in die Schweiz locken und den Arbeitsmarkt für den Arbeiter noch weiter zerstören. Die tiefsten Löhne würden zwar auf den Mindestlohn steigen, aber die unteren Lohnstufen tendenziell sinken. Dies neben all den anderen Auswirkungen im Bereich der Wohnungspreise, Zusatzkosten für Infrastrukturen usw.

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  • Dezember 15, 2013

    @ Kurt Steudler

    Mit dem Begriff ‘Niedriglohn’ bezeichnet die OECD das Arbeitsentgelt eines Vollzeitbeschäftigten​, welches sich knapp über oder unter der Armutsgrenze befindet. Durch diesen zu tiefen Lohn ist dem Arbeitnehmer trotz Voll-Erwerbstätigkeit​ eine angemessene Existenzsicherung nicht gewährleistet; er ist zusätzlich auf Sozialleistungen aus Steuermitteln angewiesen.

    Ein Lohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten​ liegt, wird von der OECD als ‘Niedriglohn’ bezeichnet. Der ‘Mindestlohn’ muss demnach über diesem für alle OECD-Länder gleich berechneten ‘Niedriglohn’ liegen.

    http://de.​wikipedia.org/wiki/Ni​edriglohn#OECD-Defini​tion

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  • Dezember 25, 2013

    Herr Steudler, wie kommen Sie bitte auf einen Viertausendstel?

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  • März 29, 2014

    Wer für eine volle Leistung zu wenig zum Leben bezahlt und seine Angestellten auf das Sozialamt schickt ist ein Ausbeuter. Das Sozialamt sollte die Unterstützungen direkt bei ihm in Rechnung stellen, so wie es auch Kindergeld direkt einfordert.

    Wenn die Erträge die Zahlung des Mindestlohns aus wirtschaftlichen Gründen nicht erlauben, muss der Arbeitgeber die Differenz mit der Übergabe von Aktien seiner Firma begleichen. Eine solche Firma geht dann richtigerweise nach und nach an die Angestellten.

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  • April 13, 2014

    Herr Steudler, bis jetzt gab es keine rechtliche Grundlage, die es unseren Sozialämtern erlaubt hätte, ihre Leistungen an unterbezahlte Angestellte ausbeuterischen Arbeitgebern in Rechnung zu stellen.

    Mit der Annahme der Mindestlohninitiative​​​​​ werden endlich die Voraussetzungen dazu geschaffen. Wer die Initiative ablehnt, will diesen Regress verhindern – zu Lasten der Steuernzahlenden.

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  • Mai 16, 2014

    7 von 10 Personen mit einem Monatslohn unter 4000 CHF brutto monatlich für eine volle Leistung sind Frauen.
    7 von 10 Personen, die hier den Mindestlohn madig machen, sind Männer.

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