Man könnte meinen, dass die Haupttätigkeit des obersten IV-Bosses Stefan Rittler darin besteht, Behinderte des Sozialmissbrauches zu beschuldigen. Vor einigen Tagen hat nun Nationalrat Lohr (selbst Behinderter) in IVINFO einen Artikel plaziert, den man wohl in der Kürze nicht besser schreiben könnte
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Interpellation Lohr: «Versachlichung der Kommunikation zur IV»
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Ich möchte diesen Artikel wärmsten empfehlen, insbesondere auch denjenigen, die nach wie vor glauben, dass IV-Retner alles Betrüger sind.
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Ich für mich möchte zur Erläuterung von NR Lohr nur wie folgt beifügen:
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Gesetzesverstosses angeschuldigt und allenfalls deswegen verurteilt wird, ist Sache der Strafuntersuchungsbehörden und Gerichte. Wie solche Verfahren ausgehen, entzieht sich häufig dem Wissen der IV und steht nicht im Zentrum ihres Interesses. Daher kann die IV die Frage nicht beantworten, wieviele Fällen von nachgewiesenem IV-Missbrauch auch Betrugsfälle im strafrechtlichen Sinne sind.
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Das ist schlechthin nicht wahr. Die IV muss im Fall eines Strafverfahren ihre Parteirechte wahrnehmen und weiss demzufolge ganz genau, zu wie vielen Verurteilungen es kommt. Stefan Rittler muss einen Grund haben, diese Verurteilungen nicht bekannt geben zu wollen. Mit seiner Einstellung gegenüber Behinderten http://www.derbund.ch/schweiz/standard/Ein-Zyniker-als-oberster-IVChef/story/18166258 ist leicht erkennbar, von welcher Seite der Wind weht. Für mich ist etwas ganz anderes erstaunlich: Weshalb BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... Berset immer noch an diesem Rittler festhält.
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Kommentare anzeigen Hide commentsHier der “laufende” Link zu NR Lohrs Interpellation https://webmail.senselan.ch/roundcube/?_task=mail&_action=show&_uid=56464&_mbox=INBOX&_caps=pdf%3D0%2Cflash%3D1%2Ctif%3D1
Dieser Weblink funktioniert bei mir leider nicht.
leider auch bei mir nicht.
Unverständlich dass die Links bei einigen scheinbar nicht funktionieren. Bei mir funktionieren sie. Vielleicht wie folgt googeln: IVINFO, Versachlichung der Kommunikation zur IV.
IV-Missbrauch?
Der grösste Missbrauch wird von Seiten des BSV und den IV-Stellen selbst betrieben. Siehe z.B. die perfiden, unter grober Nötigung erzwungenen MEDAS-Scheingutachten zu je 9’000 – 11’000 Franken Pauschaltarif (auf Kosten der Steuerzahler/Innen), um mit Hilfe solcher Pseudo-Gutachten rechtmässige IV-Bezüger/Innen zu entrechten und an die Endstation öffentliche Sozialhilfe entsorgen zu können. Jegliche Einigungslösungen bei der Auswahl einer unabhängigen und neutralen Gutachterstelle werden heute den IV-Betroffenen seitens BSV und IV-Stellen systematisch verweigert.
Diese sonderbaren Vorgänge verletzen nicht nur die Bundesverfassung, sondern ebenfalls die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die kürzlich auch von der Schweiz unterzeichnete UNO-Behindertenkonvention (BRK). Vom ganzen erschreckenden Ausmass dieser klar gesetzeswidrigen Vorgänge bei der IV hat die breite Öffentlichkeit im Moment noch kaum einen Begriff.
Zur Ablenkung dieser von einer staatlichen Sozialversicherung zulasten den Schwächsten begangenen Missbräuche, wurde in den letzten Jahren das künstlich inszenierte und ständig von neuem aufgekochte, mittlerweile völlig überstrapazierte Missbrauchsargument auf übelste Weise missbraucht.
Fakt ist: Gerade in der IV gibt es nachgewiesenermassen eine derartig tiefe Missbrauchsquote, von der sämtliche anderen Bereiche unserer Gesellschaft nur träumen können. Es ist sehr bemerkenswert und aufschlussreich, wie das BSV sich bis heute (!) windet, die konkreten Zahlen endlich auf den Tisch zu legen. Kein Wunder, denn diese würden die ganze künstlich inszenierte Missbrauchslüge wie ein Kartenhaus zusammenbrechen lassen.
Schon vor einem Jahr musste Rolf Camenzind, Leiter Kommunikation BSV, im CHSS 2/13 zum Thema Versicherungsmissbrauch unter dem Titel «Versachlichte Missbrauchsdebatte», von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, eingestehen:
«Die aktive Betrugsbekämpfung hat offensichtlich nicht einen Generalverdacht gegen Leistungsbezüger gefördert, wie verschiedentlich befürchtet wurde, sondern der Skandalisierung weitgehend den Nährstoff entzogen.»
Indem das BSV diese Erkenntnisse nicht klar in den Medien kommuniziert, sondern das vermeintliche Missbrauchsargument wider besseren Wissens ständig neu missbraucht, begeht es im Zusammenhang mit der offiziellen über die SDA verbreiteten, gezielt irreführenden IV-Kommunikation einen medialen Machtmissbrauch, der endlich gestoppt gehört:
Die Medien erfüllen in einer Demokratie eine wichtige Funktion – Sie hinterfragen Dinge kritisch, decken Hintergründe auf, ermöglichen eine gewisse Meinungsvielfalt und ermächtigen so jeden Einzelnen dazu, seiner Rolle als mündiger Bürger gerecht zu werden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Fortbestand von Freiheit, Wohlstand und Sicherheit.
Leider gibt es immer wieder Situationen, in denen die Medien dieser Aufgabe schlicht nicht gerecht werden. Dies ist insbesondere in Zusammenhang mit den irreführenden Betrugszahlen der IV der Fall, die jeden Frühling vom Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht werden. Die SDA hat die entsprechende Pressemitteilung auch dieses Jahr wieder unkritisch aufgenommen und über diverse Medien verbreitet, sodass die Schweizer Medienlandschaft ein einheitliches, vom BSV bestimmtes Bild von den Verhältnissen in der Invalidenversicherung wiedergibt.
Das ist insbesondere deshalb so ärgerlich, weil BSV-Sprecher Harald Sohns dieses Jahr in der entsprechenden Medienmitteilung mehrere hundert unbescholtene Bürger einer eigentlichen Straftat bezichtigt. Obwohl gegen die Mehrzahl dieser Leute laut Newsnet keine Anzeige erstattet, geschweige denn ein Urteil gesprochen wurde, bezichtigt das BSV sie des “bewussten Erschleichens einer (IV-)Leistung”. Vermutlich um rechtliche Folgen zu vermeiden, hat das BSV in einem ergänzenden PDF zur Medienmitteilung erwähnt, dass es den Begriff “Versicherungsbetrug” nicht im Sinne des STGB’s verwendet. Dies ist wohl für die meisten LeserInnen der Tageszeitungen, welche nur die Medienmitteilung beachtet haben, nicht ersichtlich und somit irreführend.
Dies alles ist unlauteres Gebaren, welches ganz besonders schlecht passt zu einer staatlichen, aus Prämienabgaben bzw. Steuergeldern finanzierten Sozialversicherung.
Der Präsident des Vereins Selbstbestimmung.ch, Herr Matyas Sagi-Kiss, hat sich deshalb in einer Email an die Redaktion der SDA gewandt:
“Betrugsbekämpfung: Warum wurde nur in 30 Fällen Strafanzeige erstattet?”
http://selbstbestimmung.ch/vereinsnews/betrugsbekaempfung-warum-wurde-nur-in-30-faellen-strafanzeige-erstattet/
Harald Sohns, Ritler, Berset, Brechbühl, Leuthard, Schwaller & Co. haben alle diesen Link von mir via Mail bekommen und teilweise auch gelesen, auf jeden Fall dieser Harald Sohns. Zuerst kam, momentan abwesend, man soll sich via SMS melden, einige Sekunden später, nachdem er den Titel gelesen hatte, die Lesebestätigung.
Auch Thomas Knellwolf vom Tages-Anzwiger und Sandro Brotz von Kassensturz SRF sind immer sehr an solchen Neuigkeiten interessiert. Haben Sie mir persönlich via Mail bestätigt.
Auch dieser Brief an urs Schwaller wurde bis heute NICHT beantwortet.
http://selbstbestimmung.ch/politik/offener-brief-an-urs-schwaller-motion-nachhaltige-sanierung-der-iv-ist-dringend-notwendig/
Nähere Details finden sich auf:
http://www.ivdebakel.ch
Ich bekam folgende Mail von jemandem, der auch gegen dieses menschenverachtende Vorgehen seitens unserer Politiker ankämpft und ich bin zu 150 % einig mit ihm:
“Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch: warum nur immer angeblich von “unten” (Versicherte)?
Für mich findet das im massgeblichen/”industriellen” Massstab von “oben” (Versicherer und deren Politikerlobbyprofiteure) statt. Dass nämlich Prämien kassiert werden aber die Leistung zunehmend verweigert wird.
Als Nicht-Jurist weiss ich nicht, ob man das Betrug oder Missbrauch oder Hinterziehung oder ichweissnichtwas nennt.
Ich nenne es einen A-Sozialskandal!”
Passend dazu:
http://ivinfo.wordpress.com/2011/02/24/missbrauchspolemik-vom-stammtisch-in-den-bundesrat/
Haben wir u.a. Christoph Blocher zu verdanken:
http://www.zslschweiz.ch/z_alteseite/Archiv/Texte/Blocher%20will%20gegen%20Scheininvalide%20vorgehen.htm
Missbrauchspolemik: Vom Stammtisch in den Bundesrat
Diverse Statistiken und Studien widersprechen dem Bild des an den Stammtischen des Landes jahrelang herbeigeredeten angeblich «überbordenden Missbrauchs» in der Invalidenversicherung. Politik, Medien und sogar der Bundesrat scheinen aber nicht nur nicht interessiert, dieses falsche Bild zu korrigieren, sie tragen vielmehr aktiv zu einer immer weitergehenden Verunglimpfung und Stigmatisierung der Betroffenen bei. Mit schwerwiegenden Folgen insbesondere für IV-BezügerInnen mit unsichtbaren Behinderungen.
Am 14. September 2009 erkundigte sich Maria Roth Bernasconi (SP/GE) in der nationalrätlichen Fragestunde, ob die Überwachung durch IV-Detektive – und insbesondere die Filmaufnahmen – nicht die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletze. Der damalige freisinnige Bundesrat Pascal Couchepin antwortete, dass er nicht diesen Eindruck habe (…) und ausserdem sei jemand, der eine Rente vom Staat erhalte, nicht in derselben Situation wie jemand, der keine Rente erhalte.
Damit war von höchster Ebene erklärt worden: Es gibt BürgerInnen und es gibt IV-BezügerInnen. Und es ist völlig in Ordnung, letztere alleine aufgrund ihres Status anders zu behandeln als erstere. Der bislang vor allem von der SVP massiv bewirtschaftete, generelle Missbrauchsverdacht gegenüber IV-BezügerInnen war damit offensichtlich auch im Bundesrat salonfähig geworden.
Betrugszahlen im Dienste der Politik
Als schliesslich im Herbst 2010 die offiziellen Zahlen zur Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung des Vorjahrs veröffentlicht wurden, «vergass» das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), in der Medienmitteilung die Gesamtzahl der überprüften Dossiers (108’000) zu erwähnen. Es stellte nur die aus dieser Gesamtzahl herausgefilterten Verdachtsfälle (1180) den aufgedeckten Betrugsfällen (240) gegenüber – so dass der Tagesanzeiger am folgenden Tag effektvoll titeln konnte: «Jeder fünfte Verdachtsfall ein Betrug».
Und bei den meisten Lesern und Leserinnen blieb im Unterbewusstsein wohl hängen: «Jeder fünfte ein Betrüger.» Womit dann auch die Ungleichbehandlung und der Generalverdacht gegenüber den IV-BezügerInnen gerechtfertigt wären. Man hätte seitens des BSV die Betrugszahlen ganz anders darstellen können. Und zwar so, dass über 99 Prozent der IV-Bezüger ihre Rente rechtmässig beziehen. Dies hat das BSV aber nicht getan.
Eine Betrugsquote von unter einem Prozent hätte dann nämlich nur schwerlich als Argument für die IV-Revision 6a (von der 6b reden wir schon gar nicht erst…) herhalten können. Deren Botschaft liest sich nicht wie eine Gesetzgebung für chronisch kranke und behinderte Menschen, sondern vielmehr wie ein Disziplinierungsprogramm für arbeitsunwillige Schwerverbrecher.
Vorurteile erschweren berufliche Integration
Der Gesetzgeber trägt mit der Vorlage 6a aktiv und in voller Absicht zu einer noch weiter verschärften Stigmatisierung derjenigen bei, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung auf Leistungen der Invalidenversicherung angewiesen sind. Und torpediert damit auch die (angeblich) angestrebte Wiedereingliederung von möglichst vielen heutigen IV-Rentnern; denn kaum ein Arbeitgeber wird Menschen einstellen wollen, denen pauschal das Etikett des «faulen Simulanten» anhaftet.
Die Mär von den IV-Bezügern, die grösstenteils faule Simulanten seien, hat es also bis nach ganz oben geschafft, vom Stammtisch bis in den Bundesrat und in die Gesetzgebung. Eine wahrlich steile Karriere. Und ein Armutszeugnis für unsere Politiker, die einer solchen Propaganda Glauben schenken und Fakten konsequent ignorieren. Als kleines Beispiel für diese Ignoranz sei hier kurz die vom BSV (!) in Auftrag gegebene Studie über die «Invalidisierungen aus psychischen Gründen» (Baer et al. 2009) erwähnt. Sie hält in ihrem Fazit unter anderem fest: «Die effektiven Diagnosen widersprechen dem Bild von unspezifischen, unklaren oder ‹nicht wirklichen› Störungen(…). Dass sie von Laien oft nicht als Störungen erkannt werden, bedeutet nicht, dass sie schwer objektivierbar oder in Bezug auf die Arbeitsbeeinträchtigungen vernachlässigbar wären».
Was die FDP nicht daran hinderte, einige Monate nach der Veröffentlichung dieser Studie eine Motion einzureichen, die der in der Studie untersuchten Kategorie mit dem so genannten Gebrechenscode 646 die Zusprechung einer IV-Rente grundsätzlich verweigern will, da es sich ja hierbei vor allem um – Achtung! – «schwer definierbare psychische Störungen» handle. Und der Bundesrat empfahl die Motion dann auch noch zur Annahme. Allzu weit weg von der Stammtischmeinung, dass jeder «echte IV-Bezüger» sich durch für jedermann erkennbare Insignien wie einem Rollstuhl oder einem Blindenstock auszeichnen müsse, ist eine solche Haltung nicht mehr.
Keinesfalls auffallen als IV-BezügerIn mit unsichtbarer Behinderung
Und die Leidtragenden einer solch unüberlegten Politik sind einmal mehr die Betroffenen, insbesondere jene mit den unsichtbaren Behinderungen, die ihren Alltag oft danach ausrichten, bloss nicht den Verdacht zu erwecken, sie könnten womöglich Simulanten sein. Und die nur noch leise lächeln mögen, über den gegenüber gesundheitlich Beeinträchtigten oft geäusserten Ratschlag, sich doch auf «ihre gesunden Anteile» zu konzentrieren. Denn seine gesunden Anteile in irgendeiner Weise zur Geltung zu bringen, ist wohl das Letzte, was ein IV-Bezüger tun sollte.
Egal, ob ein Spaziergang den schmerzenden Rücken entlasten oder leichte Gartenarbeit das Leiden für einen kurzen Moment vergessen liesse – weil alleine ein anonymer Verdacht aus der Bevölkerung genügt, um bei der IV «vertiefte Abklärungen wegen Betruges» auszulösen, verzichten viele Betroffene aus Angst lieber darauf. Und verzichten damit auch oft genug auf Aktivitäten, die ihre Lebensqualität erhöhen und möglicherweise – was ja aus Sicht der Politik angeblich (?) gefördert werden soll – ihre Gesundheit und damit auch berufliche Leistungsfähigkeit verbessern könnte.
Den obenstehenden Artikel habe ich für die aktuelle Ausgabe der Agile-Zeitschrift «Behinderung und Politik» geschrieben. Der Artikel wurde auch ins Französische übersetzt.
Eine Untersuchung hat gezeigt, dass die Skandalisierung des sog. Sozialmissbrauchs ein Schlag ins Wasser ist. Der Missbrauch hält sich in relativ engen Grenzen, und die Sozialdetektive bringen ihre Kosten nicht herein. Als Steuerbetrugsdetektiv könnte jeder zig Millionen erwirtschaften.
(Mit dem Verballhornen meines Namens haben andere angefangen. Ich wechsle ich hier meinen Namen, bis ich korrekt nach den Forumsregeln angesprochen werde.)
Ich finde Ihre Namensänderungen sehr amüsant, Mr. Wildstone, am Besten gefiel er mir auf Holländisch *lol*.
Vor allem auf dieser Plattform lernt man es zu schätzen, wenn auch ab und zu etwas Humor mit im Spiel ist.
Sorry Herr Safado, aber wenn ich auf Ihren Link klicke kommt immer: Vimentisfehler, konnte nicht gefunden werden.
Evtl. klappt es ja so:
http://ivinfo.wordpress.com/2014/07/10/interpellation-lohr-versachlichung-der-kommunikation-zur-iv/
Martin Voser
Danke für die erneute Verlinkung.
News von Hermesplus aus http://www.ivdebakel.ch
hermesplus on 14. Juli 2014 um 14:26
Kann das BSV die Statistik über die Anzahl der jährlich eingegangenen IV-Anmeldungen nicht erstellen, oder will das BSV nicht veröffentlichen?
Die schon vor geraumer Zeit an das BSV gestellte Frage ist immer noch unbeantwortet. Dabei wäre diese mehrjährige Statistik äusserst aufschlussreich.
Ende Juni dieses Jahres habe ich das BSV um nachstehende statistische Angaben angefragt;
die Zehnjahresstatistik (2004 – 2013) enthaltend:
insgesamt eingegangene Anmeldungen bei der IV
– Wieviele davon waren erfolgreich
– Wieviele davon waren nicht erfolgreich (abgewiesen, nicht eingetreten, etc. oder)
– zugewiesen zu:
– Integrationsmassnahmen
– berufliche Massnahmen
– oder Ausbildung
insgesamt eingegangene Vorabklärungen bei der IV
– Wieviele davon waren erfolgreich
– Wieviele davon waren nicht erfolgreich (abgewiesen, nicht eingetreten,
etc. oder)
– zugewiesen zu:
– Integrationsmassnahmen
– berufliche Massnahmen
– oder Ausbildung
Vom BSV bekam ich zur Antwort, Zitat: “Zu diesen Fragen liegen keine Auswertungen vor”
Unglaublich aber wahr! Seit dem 1. Januar 2012 ist die IVG-Revision 6a in Kraft.
hier noch der Link:
https://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=42248
Bei annähernder Halbzeit der sechs jährigen Laufzeit ist das BSV scheinbar immer noch nicht in der Lage diese Statistik zu veröffentlichen.
Die oben gestellten Fragen sind einfach und haben noch nichts mit der Dauer von Massnahmen etc. zu tun.
Hingegen ist der Erfolg der Wiedereingliederung nur mit statistischen Werten und Erkenntnissen des bereits Erreichten mess- und beeinflussbar.
Meine schon veröffentlichten Fragen des Erfolges an das BSV vom 08.02.2014
“Folgende Informationen über die ANZAHL bei der IV eingegangenen Fälle, und aufgeteilt nach Altersgruppen sind von Interesse:
– sind für den Prozess angemeldet worde.
– konnten durch den Prozess im Erwerbsleben erhalten oder wieder
eingegliedert werden
– konnten einer IV-Rente zugeführt werden
– konnte eine Eingliederung in das Erwerbsleben nicht erfolgreich
abgerschlossen werden
– wurden abgelehnt”
Diese Fragen sind bis heute noch nicht beantwortet.
Umfassendere Details über das “ivdebakel” sind nachzulesen unter “Geschichte bisher”
Die von Nationalrätin Ruth Humbel eingereichte Interpellation vom 6.3.2014, die sich mit dem Themenkreis “Wirkungen der IV-Revision 6a und Folgen für die Betroffenen” befasst, wurde von Bundesrat am 28.5.2014 beantwortet; Behandlung im Plenum steht noch aus.
Hier der Link: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20143046#
Man kann über die bereits jetzt fälligen Informationen aus dem BSV gespannt sein.
Traurige Wahrheit: Behinderte Menschen werden ärmer seit 2007
http://aktuell.rahuber.ch/2014/06/behinderte-menschen-werden-armer-seit.html​?spref=fb&m=1
Das kann ich bestätigen, bin selber betroffen. Alles wird teurer, die Krankenkassenprämien, Mieten etc. steigen extrem, aber die Rente bleibt unverändert. Davon darf man noch horrende Steuern und erneute Abgaben an die AHV/IV/EL abliefern.
Villi Bientôt de Pierre Sauvage
Eine Untersuchung hat gezeigt, dass die Skandalisierung des sog. Sozialmissbrauchs ein Schlag ins Wasser ist. Der Missbrauch hält sich in relativ engen Grenzen, und die Sozialdetektive bringen ihre Kosten nicht herein. Als Steuerbetrugsdetektiv könnte jeder zig Millionen erwirtschaften.
Das ist in jedem Punkt richtig. Die Verfolgung von Steuerdelikten würde ein Vielfaches einbringen. Das weiss auch das BSV und begründet deshalb den Einsatz der Sozialdetektive als Präventionsmassnahme. In der IV eingeführt hatte dies Couchepin. Couchepin gab sich zwar als sozialer Typ mit entsprechenden (auch privaten) Engagements. In Tat und Wahrheit war er genau das Gegenteil. So scheiterte zum Beispiel an seinem Widerstand die Verpflichtung der Arbeitgeber Behinderte einzustellen. Sozialdetektive können das Geld nicht einbringen, denn die Invaliden sind meist mausarm und die allfälligen Einkünfte aus Sozialhilfe unpfändbar. Bei Behinderten deren Behindertengrad lediglich hintennach herabgesetzt wird, wird die zukünftige Rente gepfändet, obwohl diese ja unpfändbar und somit auch nicht verrechenbar wäre. Doch gelten in Sachen Verrechnung von IV-Renten mehrere lex spezialis (z.T. auf dem Weisungsweg erlassen). Zudem muss man wissen, dass etwa 60% der allfällig zu hohen Auszahlungen auf Fehler der Verwaltung zurückzuführen sind. Dass der Einsatz von Sozialdetektiven präventiv erfolgt ist ohnehin eine faule und leicht durchschaubare Ausrede. Die Rentenabklärungen sind derart professionalisiert, dass kaum noch einer eine Rente, oder zu hohe Rente erhält. Das Gegenteil ist der Fall. Unter anderem auch deshalb, weil ein Gutachter der nicht „spurt“, seine Aufträge von der IV verliert. Viele Schweizer Aerzte können die Auflagen (offiziell und inoffiziell) mit ihrem Berufsethos gar nicht vereinbaren und weigern/weigerten sich deshalb Gutachten für die IV zu erstellen. Deshalb wurden sogenannte MEDAS geschaffen mit nicht unbekannten Namen wie Brinkmann und fliegende Aerzten aus unseren Nachbarstaaten. Ich bin über BR Berset schwer enttäuscht, dass er mit seinem Amtsantritt die Leute nicht entlassen hat, die diese dreckige Behandlung Behinderter aktiv unterstützt hatten und heute noch befehlen. Dazu gehört in erster Linie diese IV-Direktor Stefan Rittler. Aber darüber wundern tu ich mich eigentlich nicht (mehr). Bei seinem Amtsantritt hatte ich viel Hoffnung auf BR Berset gesetzt. Ein guter Bekannter von mir der Alain Berset kennt warnte mich dazumal mit folgenden Worten: Berset wird einst ein guter Bundesrat, doch das „gut“ gilt nicht für die Aermsten unserer Gesellschaft.
IV-Missbrauch?
IV-Missbrauch geht offenbar primär von der Organisation IV und den ihr nach dem Mund schreibenden MEDAS-Stellen aus.
Studie: MEDAS-Gutachter urteilen strenger als behandelnde Ärzte. (Ob «strenger» gleichbedeutend ist mit «objektiver», ist… fraglich.)
http://selbstbestimmung.ch/politik/studie-medas-gutachter-urteilen-strenger-als-behandelnde-aerzte-ob-strenger-gleichbedeutend-ist-mit-objektiver-ist-fraglich/
Es war einmal…. ein Gutachteninstitut. Dessen Leiter änderte jahrelang Gutachten zuungunsten der Begutachteten ab, so dass selbst das Verwaltungsgericht St. Gallen irgendwann bemerkte: «Es ist gerichtsnotorisch, dass in ABI-Gutachten häufig eine nicht näher begründete Arbeitsunfähigkeit von 20 Prozent attestiert wird, wobei jeweils im Dunkeln bleibt, weshalb die Einschränkung gerade 20 Prozent betragen soll.»
Kommentar der Redaktion von selbstbestimmung.ch:
An Dreistigkeit kaum noch zu überbieten: Ein Mitarbeiter der Basler MEDAS-Stelle ABI GmbH hat eine Studie erstellt, die die hohen Abweichungen zwischen den Gutachten seines Arbeitgebers und denen der Hausärzte damit erklärt, dass die Hausärzte zu Gunsten ihrer Patienten übertreiben. Dabei ist schon seit vier Jahren (!) bekannt, dass die Basler MEDAS-Stelle ABI GmbH Gutachten nachträglich zu Gunsten der IV abändert.
Zur ABI GmbH in Basel siehe auch:
Invalidenversicherung: Gutachter Simon Lauper (ABI GmbH) ändert Befund ab
http://selbstbestimmung.ch/politik/aus-dem-archiv-invalidenversicherung-gutachter-simon-lauper-aendert-befund-ab/
Herr Baumgartner, das ist ein weiteres Beispiel einer weitgehend im Dunkeln agierenden “Integrationsindustrie”, die primär sich selbst alimentiert. Unglaublich, dieser institutionelle Missbrauch von Prämien- und Steuergeldern. Das ist definitiv ein Fall für die Rundschau und Sandro Brotz.
Die unabhängige Webseite http://www.hermesplus​.ch ist jetzt auch auf Facebook präsent. Hier der link:
http://www.facebook.com/ivdebakel
Offenbar kein Ende bei der MEDAS-Willkür und deren unlauteren Scheingutachten. Siehe die neuesten durchgesickerten Fälle, insbesondere auch den Fall N.N.:
http://www.ivdebakel.ch/category/betroffene-klagen-an/
Die auf IV-Debakel/hermesplus.ch laufende Umfrage, wo persönlich Betroffene ihre Erfahrungen mit der IV und den MEDAS einbringen können, wirft ein zweifelhaftes Bild auf die Organisation IV und deren fragwürdige Methoden (die bisher eingegangenen Antworten zum letzten Umfragepunkt lassen besonders hellhörig werden):
http://www.ivdebakel.ch/diskussion-2/umfrage/
Wo ist eigentlich Herr BR Berset?