• Keine Frage: Echte, an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge bekommen in der Schweiz Hilfe. Illegale Migranten, die auf der Suche nach einem besseren Leben kommen, sind zurückzuweisen. Das ist unsere Asyltradition. Die Schweiz darf nicht noch attraktiver werden durch Einführung eines bedingungslosen Gratisanwalts für alle Asylbewerber. Inakzeptabel ist zudem die neu eingeführte Kompetenz des Bundes, für den Bau von Asylzentren Enteignungen vorzunehmen.

Echte, an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge erhalten in der Schweiz Hilfe. Für illegale Wirtschafts- und Sozialmigranten ist die Schweiz nicht da! Das ist die humanitäre Tradition der Schweiz. Und diese Unterscheidung hat das Schweizer Volk mehrmals bestätigt. Dafür muss in erster Linie die Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten gesenkt und der Vollzug der Rückschaffung dieser Personen konsequent durchgeführt werden. Dazu genügen die heute geltenden Grundlagen vollständig. Zusätzlich sind aber endlich die Grenzen wieder zu kontrollieren, um insbesondere den brutalen Schlepperbanden das Handwerk zu legen. Anstelle dessen wollen das Parlament und der Bundesrat das Land mit der Änderung des Asylgesetzes noch attraktiver für illegale Asylbewerber machen. Zudem hat sich die Regierung endlich der Thematik der zunehmenden Verrohung der Sitten durch viele abgewiesene, aber nicht ausgeschaffte oder auch kriminelle Asylbewerber sowie der Gefahr der Einschleusung von Terroristen, welche über die Asylschiene einreisen, anzunehmen. Damit im Zusammenhang stehen auch die zwei von der Bevölkerung bereits angenommenen, aber nicht umgesetzten Initiativen gegen die Masseneinwanderung und für die Ausschaffung krimineller Ausländer. Was muss alles vorfallen in der Schweiz, bis die Konsequenzen gezogen werden? Beunruhigt ist die SVP auch über die explodierende Zahl der Asylgesuche im vergangenen Jahr und die damit einhergehenden Folgekosten. 2015 wurden in der Schweiz total 39‘523 Asylgesuche gestellt. Nur drei Mal wurden bisher mehr als 40‘000 Asylgesuche in der Schweiz gestellt: 1991 während des Balkankrieges und 1998 und 1999 während des Kosovo-Krieges. Am meisten Gesuche stammen nach wie vor von Eritreern (9‘966) oder Afghanen (7‘831). Asylbewerber aus diesen Staaten sind in den meisten Fällen nicht direkt an Leib und Leben bedroht. Erst an dritter Stelle kommen Gesuche aus dem kriegsversehrten Syrien (4‘745). Das sind die Folgen der verfehlten Asylgesetzrevision: 1. Alle sogenannten Asylsuchenden erhalten bedingungslos einen Gratisanwalt! Sie sind damit besser gestellt als jeder Schweizer Bürger. Dies widerspricht dem Gleichheitsgebot der Schweizer Bundesverfassung, führt zu unzähligen Rekursen und zu höheren Kosten im Asylwesen. 2. Zum Bau von neuen Asylzentren kann der Bund Land und Gebäude von Gemeinden und Privatpersonen enteignen. Damit werden die Eigentumsrechte der Bürger und die Autonomie der Kantone und Gemeinden mit Füssen getreten. 3. Mit der Revision können noch mehr Leute hier bleiben, ungeachtet, ob sie an Leib und Leben bedroht sind oder nicht, denn der Vollzug der Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern wird nicht verbessert. Damit steigen auch die Kosten. Hier muss der Bund endlich handeln. Dazu genügt aber das bestehende Gesetz! 4. Keine Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung​. Die vorgeschlagene Revision bringt bei der Missbrauchsbekämpfung​ nichts, sondern führt zu einer weiteren Attraktivitätssteiger​ung der Schweiz als Zielland für illegale Einwanderer, Wirtschafts- und Sozialmigranten. Denn wer will dann nicht in die Schweiz kommen, wenn es hier für jeden medizinische und zahnärztliche Behandlung, Sozialhilfe, Gratis-Sprachkurse und Gratisanwälte auf Kosten der Steuerzahler gibt.

Dals Volk das letzte Wort hat in Bezug auf die verfehlte Asylgesetzrevision.

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  • Februar 12, 2016

    Sehr geehrter Herr Peyer,
    hatten wir nicht eine Bunderätin, welche während dem Balkankrieg mit einem lehren Flieger nach Ex-Jugoslawien geflogen ist und einen gefüllten Flieger nach Hause gebracht hat? Dem Volk wurde 1991 während des Balkankrieges und 1998 – 1999 während des Kosovo-Krieges vorgegaukelt, dass diese Leute nur ein befristetes Aufenthaltsrecht haben und wieder zurückkehren werden. Ich frage Sie nun heute, wo leben diese Personen zur Zeit? A = In Ihrer Heimat / B = In der Schweiz

    Gerade diese Woche wurde vom SF ein Bericht ausgestrahlt, in dem festgehalten wurde, dass es in Eritrea keinen aktiven Bürgerkrieg mehr gebe. Ferner wurde festgehalten, dass das Volk lediglich unter ärmlichen Verhältnissen lebe. Der Reporter stellte fest, dass es sich bei den Eritreern um reine Wirtschaftsflüchtling​e handelt und nicht um Verfolgte nach unserer Asyldefinition. Sprich wir nehmen jährlich 9‘966 Eritreer auf, welche nach der Vorgehensweise des EDA für immer hier leben und wir Steuerzahler dürfen dafür noch bezahlen.

    Man sollte effektiv eine Liste führen, in welchen Ländern momentan ein Krieg herrscht. Asylanten, welche nicht aus solchen vordefinierten Gebieten stammen, müssten bereits an der Grenze abgewiesen werden. Asylanten dürften nur noch eine zeitlich beschränkte Aufenthaltsgenehmigun​g erhalten. sobald die Grundlage nicht mehr existiert, müssten die Leute kompromisslos abgeschoben werden.

    Rechnen Sie mal selber nach, wie viele Asylanten bei uns leben, obwohl die Bedrohung nicht mehr besteht (Sri-Lanka, Balkan, Afrika, usw.). Weder im Balkan noch in Sri-Lanka herrscht Krieg. Wie wird der Aufenthalt respektive das Bleiberecht gegründet? Viele dieser Menschen liegen dem Steuerzahler direkt auf der Tasche. Wenn die Politik die Richtlinien und den Auftrag des Volkes einhalten würde, hätten wir nicht die Thematik, dass alle Leute schreien, das Boot ist voll !!!

    Somit gäbe es auch keine Abstimmungen wie von der SVP lanciert (Masseneinwanderungs-​ Ausschaffungs- und Durchsetzungsinitiati​ven), welche indirekt nur dem Schweizervolk schaden. Hier müssen keine Initiativen her sondern die bestehenden Gesetze und bereits durchgeführten Volksinitiativen umgesetzt und eingehalten werden.

    Politiker welche sich gegen den Volkswillen (Souverän) der Schweiz stellen, müssten aus Ihrem Amt entfernt werden können. Das gleiche wird auch in der Privatwirtschaft gemacht, wenn ein Mitarbeiter sich gegen die Anweisungen des Vorgesetzten stellt, erhält dieser die Kündigung.

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