Das Klimaschutzgesetz kommt zwar ohne explizite Verbote und ohne offensichtliche zusätzliche Belastung durch Steuern oder Abgaben aus. Doch der Bund ist verantwortlich dafür, dass das Netto-null-Ziel bis 2050 erreicht wird. Dazu werden ihm Kompetenzen eingeräumt, die heftig in die Wirtschafts- und die Eigentumsfreiheit eingreifen. Im Gesetz werden verbindliche Zwischenziele festgehalten, sogenannte Absenkpfade, die eher planwirtschaftlich anmuten.
Es werden insgesamt 2 Mrd. CHF für Wärmpumpen eingesetzt. Es ist fraglich, ob diese finanzielle Unterstützung die gewünschten Anreizeffekte entfalten kann oder ob eher für die Allgemeinheit teure Mitnahmeeffekte zu beobachten sein werden. Das Geld käme vor allem vermögenden Hausbesitzern zugute, die ohnehin eine umweltschonende Heizung einbauten.
1,2 Mia CHF werden für innovative Technologien gesprochen. Man spricht von «Investitionsoffensive», «Wirtschaftsförderung» und «Impulsprogramm»– dabei ist es eine Bundessubvention, deren Nutzen fragwürdig ist.
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