Die Politik, das heisst National- und Ständerat, zusammen mit dem Bundesrat empfehlen, das Tierseuchengesetz (TSG) anzunehmen und den Änderungen zuzustimmen.
Dass wir überhaupt hier und heute über dieses Geschäft befinden können, ist einigen wachsamen Menschen zu verdanken, welche nicht nur die Vorteile, sondern auch die Nachteile der Änderungen erkannten. Und sie hatten auch den Mut, sich dagegen zur Wehr zu setzen!
Die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter, welche das neu revidierte Gesetz als eine Fehlentwicklung entlarvten, ergriffen das ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe... und sammelten mit grossem Einsatz 50’000 Unterschriften innert 100 Tagen! Das alles ohne starke, politische Kräfte hinter sich zu haben. Dies zeugt davon, dass es hier um ein Anliegen geht, das zehntausende von Tierhaltern und Bauern in der ganzen Schweiz bewegt!
Warum aber sollten Sie NEIN zum verfehlten TSG sagen? Wenn Sie den Gesetzestext lesen, scheint alles in Ordnung zu sein,- aber leider nur auf den ersten Blick. Ich versuche hier, einige Argumente der Betroffenen darzulegen:
- Mit dem neu revidierten Gesetz, wird die Eigenverantwortung des Tierhalters und des Tierarztes geschwächt. Bauern haben die Blauzungenimpfung aus dem Jahr 2008 noch gut im Gedächtnis. Sie wurden damals gezwungen, ihre Tiere zu impfen. Diese mussten dann unter Impfschäden leiden, wurden krank und schwach, verendeten oder mussten geschlachtet werden. Das könnte wieder passieren und die Massnahmen würden alle Tierhalter treffen. Auch diejenigen, welche Haustiere halten!
- Die Erfahrungskompetenz der Tierhalter und Tierärzte und ihre freien Entscheidungen, werden im neuen TSG stark beschnitten. Die Kompetenzen liegen vor allem beim Bundesamt für Veterinärwesen.
- Der Bund erhält mit dem Gesetz wesentlich mehr Kompetenzen. Er kann auch für Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen, bei den Tierhaltern zeitlich befristete, finanzielle Abgaben erheben!
- Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... kann eigenmächtig völkerrechtliche Verträge abschliessen und die Schweiz würde durch internationale Organisationen, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), fremdbestimmt.
- An der Bauernbasis sorgt zusätzlich für Unmut, dass die Einspracherechte der Tierhalter noch mehr beschnitten würden.
- Die teuren und oft auch umstrittenen Präventionsprogramme (Art.57b) würden einen gewaltigen, logistischen und finanziellen Aufwand zur Folge haben. Die Kosten würden auf Tierhalter, Steuerzahler und Konsumenten abgewälzt. Wie wir gesehen haben bei der sog. „Vogelgrippe“ und „Schweinegrippe“, musste der Bund gekaufte und gelagerte Impfstoffe im Wert von 56,4 Millionen Franken mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand von Fr. 200’000.– vernichten, weil sie nicht benötigt wurden und deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen war…!
- Das TSG regelt keine objektiven Kriterien für die Definition von Seuchen. Es müssten auch keine wissenschaftlichen Nachweise oder unabhängige Risikoanalysen durchgeführt werden. Dieser Mangel an Transparenz würde es den Behörden ermöglichen, willkürlich Seuchen auszurufen, um Impf- Obligatorien anzuordnen!
Ein NEIN bewirkt, dass wir für die Tierhalter und Veterinär-Ärzte ein besseres TSG erhalten, bei welchem die Kompetenzen fair verteilt sind. Es ist wichtig, dass diesbezüglich saubere und transparente Abklärungen getroffen werden, welche die vom Bund eingeleiteten Verfahren belegen und absichern.
Deshalb: Machen Sie den Weg frei, für ein besseres TSG und stimmen Sie am 25. November NEIN! Ich danke Ihnen!
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Kommentare anzeigen Hide commentsAuch meinerseits ein “NEIN” zum Tierseuchengesetz und ein “NEIN” generell zum Impfzwang. Ist doch der Nutzen umstritten. Beispiele dazu inkl. Nebenwirkungen gibt es viele nebst von Frau Estermann angefügten. Sowohl für Tiere als auch für Menschen. Keine unnötige Macht der Pharmalobby durch Hintertüren etc.
Muss die Glückskette noch ein Spendenkonto für Daniel Vasella von der Novartis eröffnen?
Spass bei Seite. Die Pharmaindustrie verdient gutes Geld, will sie sich nun durch ein Obligatorium beim Zwangsimpfen, ihr Vermögen vergolden? Haben wir noch einen Staat, der im Interesse der Bevölkerung handelt oder lieber mit der Pharmalobby gemeinsame Sache macht?
Warum ist man ein Bösewicht, wie Arnold Schwarzenegger Terminator 1, wenn man sein Tier nicht Zwangs-Impfen lässt? Warum gibt es da Busse oder Gefängnis, wie im Monopoly?
Wenn nicht mal Medien die Menschen überzeugen können, unbedingt ihre Tiere Impfen zu müssen, nicht einmal mehr der Bundesrat einem überzeugen kann, wie viel dann eine Abstimmung? Das passt so gut zusammen wie Weichspüler mit Himbeermarmalade.
Ich kann nur hoffen, dass diese Vorlage deutlich bachabgeschickt wird mit dem Zeichen. Wir sind noch genügend Zurechnungsfähig entscheiden zu können, was mit unseren Haustieren passiert. Jawohl, wir haben das 18 Altersjahr erreicht.
Sehr geehrte Frau Estermann
Danke für diesen bemerkenswerten Beitrag. Ich teile Ihre Meinung vollumfänglich.
Medikamente gehören nicht “präventiv” in die Nahrungskette.
Paradebeispiel: Kälber werden seit Jahren mit Antibitioka “gefüttert”.
Resultat: in der Humanmedizin stellt man Antibiotika-Resistenzen fest.
Was der Pharmaindustrie über die diversen “Söiligrippeli etc.” in der letzten Zeit, trotz “unglaublicher und UNGLAUBWÜRDIGEN Anstrengungen” nicht gelang bei Menschen, versucht man nun über die Veterinärmedizin. Ein lukratives “Geschäft” aufrechtzuerhalten oder gar auszubauen.
Wer am 25. November ein JA in die Urne wirft, unterschreibt meines Erachtens:
Ethik = Achtung vor Mensch und Tier, weicht “kurzsichtiger” Geld-/und Machtgier.
Mit diesem Gesetz wird eine weitere, einschneidende zentrale Machtstellung einer Bundesverwaltung geschaffen.
Wollen wir staatlich verordnet zum Beispiel mit Medikamenten verseuchten Lebensmitteln versorgt werden? Medikamente, die wiederum dazu führen, dass andere Medikamente für die Humanmedizin nicht mehr wirksam werden oder sind?
Sicherlich kann auch zukünftig nicht darauf verzichtet werden, Impfungen vornehmen zu müssen. Ob das von einem Bundesamt zu verordnen sei, ist absolut nicht notwendig.
In jedem Kanton amtiert ein Kantonstierarzt und in allen grösseren Orten sind Tierärzte zu finden, welche eine Seuchengefahr in der Region beurteilen können.
Sollen diese Ärzte nur noch Handlanger der Bundesverwaltung sein?
Es ist offensichtlich: Wer EU-konform sein will, der muss die Macht konzentrieren.
Leider haben sehr viele Parlamentarier noch nicht realisiert wie versucht wird, Stück für Stück unseres freiheitlichen Systems “Schweiz” zu demontieren.
Zum Glück existieren aufmerksame Bürgerinnen und Bürger, die wichtige Entscheide nicht mehr nur dem Parlament, sondern letztlich dem Volke ermöglichen.
Jede nicht geimpfte Herde wird bei einem Krankheitsfall gekeult auf Kosten des Halters und die Tiere natürlich nicht entschädigt. Das wäre echte Übernahme der Verantwortung. Da jedoch die Selbstverantwortungsanhänger in diesem fall die Verantwortung nicht übernehmen wollen, muss das ganze halt vorgeschrieben werden.
http://www.bvet.admin​.ch/gesundheit_tiere/01973/02437/index.html?lang=de
Da ist die Studie zu finden. Un kein Erfindungen der Imfgegner
Dass die Selbstverantwortung von A bis Z nicht funktioniert hat die letzte Netz-Natur Sendung gezeigt. 1/3 der Schafherden waren mit Moderhinke befallen. Da lassen die Tierhalter Schafe elend krepieren. Das ist anscheinend die Erfahrungskompetenz der Tierhalter. Kein Wunder muss bei dieser niederschmetternden Bilanz durchgegriffen werden. Ohne Obligatorium ist das Wohl der Tiere zu vielen Tierhaltern egal. Gleichzeitig machen diese Tierschänder die ganze Arbeit der vorbildlichen Tierhalter zu nicht. Die müssen dann immer und immer wieder ihre neu infizierten Herden retten.
Der erste Punkt betreffend Blauzungenimpfung ist schlicht falsch. Das haben die Untersuchungen gezeigt.
BVET Studie
Man glaube keiner Studie, welche man nicht selber gefälscht hat, vor allem nicht wenn sie vom Staat oder derer Entouragen kommt, in der heutigen Zeit.
Die Pharma investiert sehr viel um im Bundeshaus zu lobbyieren. N
Nicht zu vergessen die öffentlichen Worte von Daniel Vassella, seines Zeichens mächtiger CEO eines Pharmagiganten anfang der Finanzkrise: Die Pharma braucht keine Angst zu haben, wir haben genug Medikamente in der Pipeline….
Wem da nicht einleuchtet um was es geht…Profitgier! Auf Kosten des höchsten Gutes eines jeden Lebewesens.
Interessant ist ja, dass die SVP-Fraktion grossmehrheitlich zustimmte und jetzt plötzlich macht die SVP einmal mehr eine Kehrtwendung! Offensichtlich haben sich die Esoteriker an DV durchgesetzt…
Oder die “classe politique” der SVP vertritt die Anliegen der Basis nicht…
Es ist nicht falsch, eine falsche Meinung zu ändern, falsch ist, bei einer falschen Meinung zu bleiben!
Die “Argumente” von Frau Estermann können mit Leichtigkeit widerlegt werden:
1. “Mit dem neu revidierten Gesetz, wird die Eigenverantwortung des Tierhalters und des Tierarztes geschwächt. Bauern haben die Blauzungenimpfung aus dem Jahr 2008 noch gut im Gedächtnis. Sie wurden damals gezwungen, ihre Tiere zu impfen. Diese mussten dann unter Impfschäden leiden, wurden krank und schwach, verendeten oder mussten geschlachtet werden. Das könnte wieder passieren und die Massnahmen würden alle Tierhalter treffen. Auch diejenigen, welche Haustiere halten!”
Wissenschaftliche Untersuchungen haben dieses Märchen längst widelegt!
2. “Die Erfahrungskompetenz der Tierhalter und Tierärzte und ihre freien Entscheidungen, werden im neuen TSG stark beschnitten. Die Kompetenzen liegen vor allem beim Bundesamt für Veterinärwesen.”
Gerade das Fehlverhalten der Tierhalter, resp. der Tierärtzte, die wenig Erfahrung mit Seuchen haben, haben immer wieder zur Ausbreitung von Seuchen geführt. Die Experten beim BA für Veterinärwesen sind wesentlich kompetenter und wissen besser, was zu tun ist. Zudem gilt es in solchen Fällen das ganze national zu koordinieren!!!
3. “Der Bund erhält mit dem Gesetz wesentlich mehr Kompetenzen. Er kann auch für Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen, bei den Tierhaltern zeitlich befristete, finanzielle Abgaben erheben!”
Um Seuchen bekämpfen zu können, braucht es eine Koordination des Bundes!!!
4. “Der Bundesrat kann eigenmächtig völkerrechtliche Verträge abschliessen und die Schweiz würde durch internationale Organisationen, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), fremdbestimmt.”
Tierseuchen machnen nicht vor Landesgrenzen halt. Es braucht auch internationale Koordination. Bei Seuchen muss der Bundesrat schnell handeln können und nicht noch jahrelang auch die Zustimmung des Parlaments warten müssen…
5. “An der Bauernbasis sorgt zusätzlich für Unmut, dass die Einspracherechte der Tierhalter noch mehr beschnitten würden.”
Diese Sorge ist völlig unbegründet und entbehrt jeglichen sachlichen Fakten!
6. “Die teuren und oft auch umstrittenen Präventionsprogramme (Art.57b) würden einen gewaltigen, logistischen und finanziellen Aufwand zur Folge haben. Die Kosten würden auf Tierhalter, Steuerzahler und Konsumenten abgewälzt. Wie wir gesehen haben bei der sog. „Vogelgrippe“ und „Schweinegrippe“, musste der Bund gekaufte und gelagerte Impfstoffe im Wert von 56,4 Millionen Franken mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand von Fr. 200’000.– vernichten, weil sie nicht benötigt wurden und deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen war…!”
Prävention kommt wesentlich günstiger als die Bekämpfung einer ausgebrochenen Seuche mit allen Folgekosten (inkl. Schlachten von kranken Tieren)!!!
7. “Das TSG regelt keine objektiven Kriterien für die Definition von Seuchen. Es müssten auch keine wissenschaftlichen Nachweise oder unabhängige Risikoanalysen durchgeführt werden. Dieser Mangel an Transparenz würde es den Behörden ermöglichen, willkürlich Seuchen auszurufen, um Impf- Obligatorien anzuordnen!”
Lächerliches “Argument”. Das gibts auch beim alten Gesetz nicht! Die verstärkte Koordination durch den Bund würde neu im Gegenteil mehr Transparenz und Einheitlichkeit bringen!!!
1) Auf welche wissenschaftlichen Studien beziehen Sie sich? Bitte Quellen angeben.
2) Wessen Fehlverhalten hat wo zur Ausbreitung welcher Seuchen geführt?
3) Um Seuchen wirksam zu bekämpfen braucht es VOR ORT gut ausgebildete Tierhalter und Tierärzte, die rasch isolieren und notfalls ausmerzen können. Der Bund darf die Kantone bei der Koordination gerne unterstützen; hierfür benötigt er jedoch keinesfalls eine zentralisierte Befehlsgewalt.
Erfahrungen mit der Blauzungen-Zwangsimpfung, von Markus Lanfranchi, Präsident Bio Forum Schweiz: “Für die Betroffenen bilden die Erfahrungen mit der Blauzungen-Zwangsimpfung die Basis für die Entscheidungsfindung. Die Zwangsmassnahmen wurden kantonal koordiniert. Deshalb konnten die Fehlentscheide einzelner Bundesbeamter nach kurzer Zeit korrigiert werden. Mit Blick auf die harmlose Entwicklung der Krankheitsausbreitung und die hauptsächlich schädlichen Wirkungen der Impfungen konnten einige couragierte Kantonsveterinäre (natürlich auch unter dem Druck der Betroffenen) den verfehlten Vollzug letztlich nach nur zwei Jahren korrigieren. Als Folge wurde die Impfung für freiwillig erklärt. Mit dem neuen Tierseuchengesetz würde diese Art der Korrektur eines verfehlten Vollzugs durch Betroffene verunmöglicht! Die gesamten Kompetenzen würden bei einigen wenigen “Schreibtischtätern” konzentriert, welche noch weniger mit den TierhalterInnen in Kontakt stünden. Fehlentscheide hätten dann viel schwerwiegendere Konsequenzen. Erinnert sei hier an all die verschiedenen unbegründeten Grippephobien in der Humanmedizin der letzten Jahre, bei denen multinationale Konzerne die einzigen Gewinner waren! Deshalb legen wir am 25. November 2012 zum Tierseuchengesetz ein beherztes NEIN in die Urne!
Zwangsimpfung Blauzungenkrankheit – ein warnendes Beispiel
Interview mit Matthias von Euw, Biobauer in Hittingen TG
http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=1175
4) Tierseuchen haben noch NIE vor der Landesgrenze halt gemacht. Mit den seit Jahrhunderten bewährten Methoden (Isolation, Quarantäne, ggf. Ausmerzung) hat die Schweiz Tierseuchen immer erfolgreich bekämpft.
5) Die Sorgen der TierhalterInnnen sind sehr wohl begründet. Wenn dem nicht so wäre, würden sich die Betroffenen ja wohl kaum gegen die Zwangsmassnahmen des BVET wehren:
Die Tv-Beiträge unter folgendem Link dokumentieren die flächendeckenden Blauzungen-Zwangsimpfungen von 2008/9 und ihre gravierdenden Folgen:
http://tsg-referendum.ch/zwangsimpfungen
Worte wie “Impfzwang”, “Impfobligatorium” usw. wurden im bestehenden und revidierten Gesetzestext geschickt vermieden. Dennoch bewirken zahlreiche sich wie Puzzlestücke ergänzende Bestimmungen eine INDIREKTE Verschärfung des bereits bestehenden Impfobligatoriums – eine Tatsache, die jedoch nur sichtbar wird, wenn man die Puzzelstücke (Bestimmungen) zu einem Ganzen zusammenfügt.
Unsere Mitwirkung bei fragwürdigen Zwangsmassnahmen soll – z. B. im Interesse der Konzerne – mit betraglich unlimitierten Bussen (Art. 48), Strafanzeigen (Art. 54) und Gefängnisstrafen (Art. 47) durchgesetzt werden können. Die Rechte der TierhalterInnen und TierärtzInnen werden so geschwächt:
TSG Art. 59b neu, ersetzt den gültigen Art. 26:
Abs. 1 neu: Verfügungen des BVET können mit Einsprache angefochten werden.
Abs. 2 neu: Die Einsprache hat keine aufschiebende Wirkung; diese KANN auf Gesuch hin gewährt werden.
Abs. 3 neu: Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage.
Probleme:
- Unser Einspracherecht wird durch unklare, schwammige, interpretierbare Formulierungen eingeschränkt: Als Folge:
– Schaffung von Rechtsunsicherheit: Wer ist Rekursinstanz? BVET? Oder gar internationale Organisationen wie EMA, OIE, FAO? Abschliessender Entscheid durch Bundesgericht? Was heisst “Die Einsprache KANN auf Gesuch hin gewährt werden”? Bezieht sich “diese” auf “Einsprache” oder auf “aufschiebende Wirkung” und oder beides?
– Einschränkung der Gewaltentrennung: Das BVET beurteilt Einsprachen gegen das BVET? L’état, c’est moi?! Verlagerung des Gesetzgebungsprozesses vom Gesetz in die Verordnung und damit von der Legislative an die Exekutive. Ermächtigung des Bundesrats, da dieser Verordnungen ohne das Parlament ausgestalten kann.
Lösungsvorschlag:
– Analog dem frisch revidierten TSG des Kantons ZH Einführung einer unabhängige Rekursinstanz in Form einer Fachkommission aus Tierhaltern, Tierärzten und Tierschützern.
– Dadurch sind Rekurse für TierhalterInnen mit vernünftigem Aufwand finanzierbar und ohne Anwalt realisierbar. Folgeinstanzen: Bundesverwaltungsgericht, Bundesgericht.
– Nur so können die Rechte der TierhalterInnen wirksam gestärkt werden.
TSG Art. 47 – Vergehen und Übertretungen
Abs. 2 bisher: Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Haft bis zu zwei Monaten oder Busse bis 6000 Franken.
Abs. 2 geändert: In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Abs. 3 neu: 3 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.
Probleme:
- Was bedeutet “schwer”?
– Freiheitsstrafe bisher zwei Monate, neu ein Jahr!
– Geldstrafen bisher CHF 6000, neu unlimitiert!
Lösungsvorschlag:
– Am 25.11.12 ein NEIN in die Urne legen.
– In Anlehnung an das züricher TSG alternative Gesetzesrevision im Interesse der Bevölkerung.
TSG Art. 52 – Strafverfolgung
Abs. 1 bisher: Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone.
Abs. 1 geändert: Verfolgung und BEURTEILUNG strafbarer Handlungen sind Sache der Kantone.
Problem: Aufhebung der Gewaltentrennung zwischen Exekutive (Regierungsräte) und Judikative (Kantonsgerichte).
Lösungsvorschlag: Am 25.11.12 ein NEIN in die Urne legen.
TSG Art. 54 – Vollzug
Abs. 1 neu: Werde strafbare Verstösse gegen die Vorschriften dieses Gesetzes festgestellt, so erstatten die für den Vollzug zuständigen Behörden Strafanzeige.
Problem: Einführung einer inquisitorischen Generalvollmacht zugunsten nationaler und internationaler Behörden.
Lösungsvorschlag: Am 25.11.12 ein NEIN in die Urne legen.
6) Präventions ist nur dann günstiger, wenn sie auch wirksam ist. Die im Rahmen eines FELDVERSUCHS vom BVET angeordneten Blauzungen-Zwangsimpfungen waren angesichts des milden Krankheitsverlaufs völlig unverhältnismäss. Gemäss Prüf- und Zulassungsstelle IVI war der den Tieren verabreichte BT-Impfstoff NICHT getestet! Die Zwangsmassnahmen des BVET haben nachweislich umfangreiche und schwerwiegende Schäden, aber praktisch keinen Nutzen bewirkt – siehe auch Punkt 5.
7) Objektive Seuchendefinitionen fehlen bereits im bestehenden TSG. Zeigen Sie uns doch bitte auf, wo im revidierten TSG die gemäss Ihnen eingeführten Legaldefinitionen zu finden sind. Fakt ist, dass das revidierte TSG den Mangel nicht behebt, sondern verschlimmert:
TSG Art. 1 – Tierseuchen
Abs. 2 bisher: Der Bundesrat bezeichnet die einzelnen Tierseuchen. Er unterscheidet dabei hochansteckende Seuchen (Liste A des Internationalen Tierseuchenamtes) und andere Seuchen.
Abs. 2 geändert: Der Bundesrat unterscheidet hochansteckende Seuchen und andere Seuchen.
Problem: Bisher übernahm das BVET die (willkürlichen) Seuchen-Definitionen der Internationalen Organisation für Tierseuchen (OIE) gemäss Liste A. Neu verleiht die Streichung der OIE-Liste A dem BVET bei der Definition von Seuchen noch mehr willkürlichen Spielraum; das BVET muss sich nicht mal mehr an die OIE-Liste halten.
Weiteres siehe Pro und Contra:
http://tsg-referendum.ch/pro-und-contra
http://www.bvet.admin​.ch/gesundheit_tiere/01973/02437/index.html?lang=de
Der Link zur Studie
Bei dem Tierseuchengesetz werden doch vor allem die Hauptursachen verdrängt, nämlich die Massentierhaltung und Tiertransporte aus dem Ausland welche Seuchen in grösserem Ausmass gar erst ermöglichen.
Statt diese Ursachen zu bekämpfen kommt man mit Impf – Obligatorien.
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/seuchen-hausgemachte-gefahren-1.450256-2
Eine Kuh wurde kurz nach der Impfung vom Blitz erschlagen. Die Impfung ist die Todesursache!
Ich bin beim Thema. Die ganze Impfverweigerungsdiskussion ist für mich genauso Abstrus wie mein Beispiel. Zu Umschreiben mit Scharlatanerie, Esoterik, Voodoo, etc.. Als Randbemerkung, für mich bringt immer noch der Storch die Kinder 🙂
@Herr Selk Die Wahrscheinlichkeit einer gefährlichen Grippepandemie ist für die Schweiz grösser als Krieg. Für letzteres geben wir jedes Jahr Milliarden aus.
Betreffend medizinischen Nebenwirkungen. Die Impfung ist weniger gefährlich als die Krankheit selbst durchzumachen. Und vor allem ermöglicht dies einige Krankheiten definitiv auszurotten.
Die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter, welche das neu revidierte Gesetz als eine Fehlentwicklung entlarvten, ergriffen das Referendum und sammelten mit grossem Einsatz 50’000 Unterschriften innert 100 Tagen! Das alles ohne starke, politische Kräfte hinter sich zu haben. Dies zeugt davon, dass es hier um ein Anliegen geht, das zehntausende von Tierhaltern und Bauern in der ganzen Schweiz bewegt!
PS: Dem stimme ich voll und ganz zu. Ohne jede Hilfe von den Medien, braucht es einen enormen Aufwand, aber die Mühe hat sich gelohnt. 50000 Referendumsstimmen sind zusammengekommen, dafür einmal grossen Respekt.
Damit sich nun die Arbeit ausbezahlt macht, muss das Neue Tierschutzgesetz abgelehnt werden.
Wer wirklich gegen das neue Tierseuchengesetz ist, müsste auch gegen die Asylgesetzrevision sein. Der Grund: http://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/per-asylgesetz-zur-genitalverstuemmelung/
Massensterben nach Blauzungen-Zwangsimpfungen
BVET ordnete ohne Not massenhafte Verabreichung ungetesteter Impfstoffe an
http://tsg-referendum.ch/zwangsimpfungen
Also wenn der Gutzwiller (Arena-Doktor) meinten, wir alle täten Seich verzellen wo nit gutfinden Pharmamafiazüg. Wie Arzt will arbeiten, wenn eh nu meinen dass isch alls nu Seich? Scheindiagnosen, Scheintherapien, Scheininvalide. Und der Arzt ein Überheld, mental Stahl mit Beton drum. Herr Gutzwiller, sind ein Scheinarzt, ein Scharlatan, ein Scheinmensch gar?
Post festum: Ich war gegen dieses Gesetz und bin auch abstimmen gegangen. Wie A. Müller könnte ich jetzt sagen, es sei egal ob ich abstimme oder nicht. A. Müller hat offensichtlich den kategorischen Imperativ von Emmanuel Kant noch nicht verinnerlicht. Was wäre, wenn niemand mehr an die Urne ginge ?
Tja, Frau Estermann, das blöde Volk hat wieder anders entschieden. Und jetzt? Zickzack finden wie bei der Zweitwohnunginitiative, um dem blöden Volk zu zeigen, wie man trotzdem macht, was man will, wenn es nicht pariert?