Wenn wir schon einmal ein Gesetz haben, das die Steuerhinterziehung in einem Teilbereich verhindert, dürfen wir dieses nicht abschwächen. Nur weil andere Staaten diesbezüglich nachlässig sind, dürfen wir nicht bei diesem Chor mitsingen. Es wäre unmoralisch und erst noch ein finanzpolitisches Abenteuer: Die möglichen langfristigen finanziellen Vorteile wiegen die kurzfristigen sicheren Mindereinnahmen des Staates nicht auf.
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Kommentare anzeigen Hide commentsNEIN zum Verrechnungssteuergesetz: Kein Sonderrecht für Grosskonzerne!
Wirtschaftsprofessor Marius Brühlhart hat bestätigt, dass es bei einem Ja attraktiver würde, Obligationenvermögen nicht anzugeben und Steuern zu hinterziehen. Gleichzeitig hat er die Berechnungen des Ja-Lagers, laut denen die Reform positive Folgen für die Volkswirtschaft hätte, als «komplett ungenügend» entlarvt.
Die Berfürworter:innen haben heimlich das Argument, dass KMU von der Vorlage profitieren würden, von ihrer Website gelöscht. Denn sie wissen ganz genau: KMU haben von der Vorlage rein gar nichts, da sie sich nicht über Obligationen finanzieren.
NEIN zur Teilabschaffung der Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer verhindert Steuerhinterziehung: Ehrliche Steuerzahler:innen erhalten sie zurück. Sie abzuschaffen, ist ein direkter Anreiz zur Steuerhinterziehung!
Die Vorlage reisst ein Loch von mehreren hundert Millionen Franken in die Finanzen von Bund und Kantonen. Wenn die Zinssätze wieder steigen, werden sich die Kosten auf bis zu einer halben Milliarde belaufen.
Die Vorlage sieht ausserdem vor, die Umsatzabgabe von 1.5 Promille beim Handel von Obligationen abzuschaffen. Keine Streichung dieser bescheidenen Steuer auf Finanztransaktionen!