Wer sich heute kritisch zur Ausländerkriminalität äussern möchte, muss sich dies zuweilen genau überlegen. Selbst statistisch belegbare Aussagen (Beispiel: In der Schweiz lebende Ausländer sind in Gefägnissen übervertreten.) müssen zuvor präzise abgewogen werden. Wer – basierend auf unserem Beispiel – sagt, Ausländer seien hierzulande folglich krimineller als Schweizer, riskiert bereits eine Rassismus-Anzeige. Die zur Selbstzensur führenden Mechanismen sind stossend. Sie entsprechen nicht dem ursprünglichen Sinn dieser Strafnorm, aber dazu geführt haben, dass es sich die Bürger*innen heute vielfach erst zweimal überlegen, bevor sie sich zu bestimmten Themen äussern.
Allein die latent Androhung einer Strafanzeige führt daher bei vielen Bürger*innen zu einer “Schere im Kopf” – ein Phänomen, von dem aus Diktaturen berichtet wird, das in der freien Schweiz aber eigentlich kein Thema sein dürfte. Wer nicht selbst Strafrechtsexperte ist und nicht genau Weiss, wo die Grenzen des Sagbaren verlaufen – was sich im Zuge der Entwicklung von Rechtslehre und Rechtsprechung auch ständig ändern kann – wird sich selbst wohl ein strengeres Schweigen auferlegen, als es das Gesetz effektiv fordern würde.
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Kommentare anzeigen Hide comments1) Das Klagerecht für Nationalitäten gibt es bereits, Herr Schneider; es ist also nicht Teil der Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm.
2) Ihre Beispiele sind natürlich einklagbar, aber sie führen nicht zu einer Verurteilung.
3) Ihr Blöglein zur Ablehnung der Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ist also wieder einmal ein Schuss in den kalten Ofen.
Schon die Anti-Rassismus-Strafnorm war scheinbar, laut Befürworter, ein Schuss in den Ofen, da sie kaum Anwendung findet. Da stellt sich doch die Frage wieso der ganze Zirkus und Aufwand betrieben und unsere überlastete Rechtsprechung zusätzlich belastet wird? Können die Parlamentarier/innen nicht ein einziges mal die Finger von der Bundesverfassung lassen? Wollen sich gewisse Leute mit Profilneurose in den Mittelpunkt stellen? Wenn ein Angebot kaum genutzt wird, so besteht scheinbar kaum ein Bedarf.
https://www.derbund.ch/schweiz/standard/antirassismusstrafnorm-wird-nur-selten-angewendet/story/28384256
Nicht alles was Sie für statistisch belegbar halten ist auch statistisch belegt. Speziell die Unterscheidung zwischen „In der Schweiz lebende Ausländer in den Gefängnissen“ und „Kriminaltouristen in schweizer Gefängnissen“ fällt so manchem schwer.
Abgesehen davon dürfte die Nennung des Sachverhalts keine Diskriminierung sein … eine Verurteilung bestimmter Ethnien nach dieser Zahl schon.
Es ist absolut geboten, sich die Handhabung der bisherigen Rassengesetzgebung anzuschauen, um abschätzen zu können, was uns nach Einführung neuer „Sexual-Rassen“ blüht.
Wie richtig erwähnt wird, herrscht bereits heute eine Verunsicherung darüber, was noch gesagt werden darf. Wer hinschaut muss erkennen, dass es sich bei den Anklagen und auch bei den Verurteilungen um reine Willkürentscheide handelt, bei denen Richter praktisch gemäss ihren persönlichen Sym- oder Antipathien „aufmüpfige“ Bürger in den Senkel stellen wollen, wenn sie von Politisch-korrekt-Eiferern des „Rassismus“ oder des „Faschismus“ oder der „Verletzung der Menschenwürde“ bezichtigt werden.
Eine Zustimmung zu diesem Zensur-Strafgesetz ist eine völlig idiotische Selbstbeschneidung der freien Rede. Die Bürger erlauben es der Obrigkeit untertänigst, ihre Aussagen zu überprüfen und bei entsprechender Missbilligung auch zu bestrafen.
Wie dumm kann man als Demokrat sein? Es spricht zwar für den Sinn der Demokratie, dass auch Volldumme abstimmen dürfen, aber vielleicht wäre es dennoch sinnvoll, wenn es dazu ein Minimal-IQ vorgeschrieben wäre…
Leute mit ein bisschen sozialer Kompetenz und auch solche welche die Strafnorm wirklich gelesen und verstanden haben wissen, was sie äussern können und was nicht.
Der Skandal, Herr Wagner, ist, dass es überhaupt Strafnormen gibt, in denen man lesen kann, was man äussern kann und was nicht…!
Ja nun, in DDR und Sowjetunion wusste auch jeder, was dass das Politbüro für opportun hielt.
Wer schön brav mitmarschierte bekam als “Held der Arbeit” Sonderurlaub am Schwarzen Meer.
Die Insel Rügen war auch so Urlaubs-Modell der strammen Partei-Soldaten oder “Denunzianten?”in der ehemaligen DDR..!
Sie wären für Anarchie, Herr Knall? Keine Gesetze die man kennen muss? Unabhängig davon gibt es Gesetz nunmal. Und natürlich sollte man Gesetze kennen bevor man sie diskutiert.
An Ihren klammen Sprüchlein, Herr Wagner, kann man gut ablesen, welche politischen Vorstellungen Sie mit sich herumschleppen.
Wer davon ausgeht, Meinungsfreiheit die nicht durch „Gesetze“ eingeschränkt oder gar abgeschafft wird, entspreche der „Anarchie“, hat nicht mal bei den Nachplapper-Vorlagen aufgepasst…
Ich bezog mich ganz allgemein auf Ihre Faulheit Gesetze zu lesen und Sachverhalte zu verstehen. Ihnen passt ja sicher nicht nur die Antirassismus-Strafnorm nicht
Ich sagte ja, Herr Wagner, das Irre ist, dass es überhaupt Gesetze gibt, in denen man lesen kann, in welcher Weise die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist!
Die Meinungsfreiheit heisst definitionsgemäss eben darum Meinungsfreiheit, weil Meinungen nicht eingeschränkt werden. Jede Einschränkung der Meinungsfreiheit ist gleichwertig mit der Abschaffung der Meinungsfreiheit. Denn wenn es möglich ist gewisse Meinungen zu verbieten, dann ist es auch möglich jede andere Meinung zu verbieten.
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht gemäss Art. 16 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV). Aber selbst Grundrechte gelten nicht absolut, sondern können gemäss Art. 36 BV eingeschränkt werden – insbesondere dann, wenn sie andere Grundrechte (wie z. B. die Menschenwürde) tangieren oder ein gleichwertiges öffentliches Interesse besteht (z. B. die nationale Sicherheit).
Oder anders gesagt: Die Freiheit des einen endet immer da, wo die Freiheit des anderen beginnt.
Wo diese Grenzen gezogen werden, ist Teil des gesellschaftlichen und letztendlich politischen Diskurses. Deshalb kann das Volk am kommenden Sonntag über die Ausweitung der Diskriminierungs-Strafnorm entscheiden.
Leider ist das zutreffend, was A. Schneider schreibt. Trotzdem wird die Erweiterung der Strafnorm angenommen, weil man mit einem JA zu den Guten gehört. Wer sich erlaubt NEIN zu stimmen resp. sich so zu äussern, erntet ungläubiges Erstaunen: Wie kann man nur dagegen sein ! Es wird so kommen wie mit anderen Maulkörben. Beispiel: Jede Aussage zur heutigen israelischen Politik muss 10mal auf die Goldwaage gelegt werden, Kritik, auch wohlmeinende, ist tabu, sonst wehe, es droht eine Antisemitismusklage. Was darf man sagen, was nicht ? Keiner weiss es mit Sicherheit. Ein Rückfall ins 17. Jahrhundert vor der Aufklärung.
NEIN zum Zensurgesetz: Fragwürdige Erweiterungen in der Warteschleife
Auch die Gesamtentwicklung im Bereich des Diskriminierungsschutzes darf nicht ausser Acht gelassen werden. So steht die gewichtige Frage im Raum: Welchen Gruppen wird als nächstes ein eigener gesetzlicher Schutz-Status zugestanden? Grundsätzlich könnten alle Menschen mit bestimmten Merkmalen, und seien sie noch so subjektiv eingefärbt, Rechtsansprüche auf einen Diskriminierungsschutz anmelden: also beispielsweise Diskriminierungsschutz aufgrund einer bestimmten Sprache, Altersgruppe, Haarfarbe, Raucher, Oldtimer-Vereine. Das Recht würde sich so komplett vom Realitätsprinzip verabschieden und zu Rechtsunsicherheit führen – die Büchse der Pandora wäre geöffnet.
“Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen” und “niemand darf diskriminiert werden”. So steht es in unserer Verfassung. Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm über die wir am 9. Februar abstimmen, dient dem Schutz der Menschenwürde und respektiert die Meinungsäusserungs- und Glaubensfreiheit.
https://menschen-wuerde.ch
Die „Erweiterung“ definiert, dass Menschenwürde neu auf „sexuelle Orientierung“ gründen soll.
Allerdings nur dann, wenn es sich um abartige Sexpraktiken handelt, denn im Gegensatz zur normal-humanoiden Heterosexualität, handelt es sich nur bei diesen um eine „Orientierung“.
Mit dem neuen Gesetz sollen künftig Schwule oder Lesben usw zu beleidigungstabuisierten Rassen erhoben und mit entsprechender diesbezüglicher, nicht anzutastender Menschenwürde ausgestattet werden.
Ich lese im neuen Gesetzesentwurf nirgends, dass sich die sexuelle Orientierung nur auf Homosexualität beschränkt, Herr Knall. Meinen Sie etwas anderes als den Art. 261bis StGB, um den es eigentlich geht?
Es hat auch niemand behauptet, Herr Vaucanson, dass es nur um Homos geht. Aber „sexuelle Orientierung“ beschränkt sich auf sexuelle Abartigkeiten. Denn nur diese benötigen eine separate „Orientierung“.
Die normalen Heterosexuellen hingegen kommen gemäss diesem „Gesinnungsgesetzesentwurf“ logischerweise ausschliesslich als Täter, niemals aber als Beleidigte, Diskriminierte oder Gehasste vor.
Sie habe das behauptet, Herr Knall und sie behaupten es gleich nochmals. Dabei ist die Behauptung falsch.
Heterosexualität ist genauso eine sexuelle Orientierung wie Homosexualität und Bisexualität. Mit der Erweiterung des Art. 261bis StGB sind Aufrufe zu Diskriminierung und Hass gegen Heterosexuelle also künftig genauso strafbar.
Heterosexualität ist eine „sexuelle Orientierung“, Herr Vaucanson? Sind Sie jetzt völlig von den Socken?
Es ist unmöglich, mit Leuten zu diskutieren, die ihre Orientierung nicht nur sexuell, sondern offensichtlich komplett verloren haben.
Die sexuelle Orientierung beschreibt, zu welchem Geschlecht sich eine Person sexuell hingezogen fühlt. Das kann das andere Geschlecht (Heterosexualität), dasselbe Geschlecht (Heterosexualität) oder mehrere Geschlechter (Bisexualität) sein.
Diese (mitunter auch rechtliche) Definition liegt auch dem Art. 261bis StGB zugrunde. Lesen Sie doch mal die Botschaft des Bundesrates dazu oder den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats.
Wie muss ich das verstehen, Herr Vaucanson?
Wenn ich zum Beispiel sage: „Fuck you!“ Bedeutet das jetzt, dass ich mich zu Ihrem Geschlecht hingezogen fühle?
Zu welchem Geschlecht Sie sich sexuell hingezogen fühlen, Herr Knall, müssen Sie schon selber beurteilen. Da kann ich Ihnen beim besten Willen nicht helfen.
NEIN zum Zensurgesetz: Sexuelle Minderheiten werden bereits geschützt.
Angehörige sexueller Minderheiten werden bereits auf vielfältige Weise gesetzlich geschützt. Sie geniessen den gleichen Schutz wie alle anderen Bürger*innen auch. Zusätzliche Gesetze würden nicht den Schutz von Personen verbessern, sondern wären dazu geeignet, die freie Debatte über gesellschaftlich relevante und umstrittene Themen zu beschneiden. Es würden Tabus geschaffen, die nicht der Konfliktlösung dienen, sondern diese im gesellschaftlichen Untergrund gären liessen.
Was die sogenannte Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung betrifft, weiss heute noch niemand genau, welche Meinungsäusserungen Richter dereinst konkret als diskriminierend auslegen werden.
“Zusätzliche Gesetze würden nicht den Schutz von Personen verbessern, (…)”
Nochmals: Es geht ja um den Schutz von Gruppen, nicht von Einzelpersonen, der noch fehlt.
Präzisierung, Herr Oberli: Es geht um die Einschränkung der Meinungsfreiheit Einzelner bezüglich sich selbst definierender Gruppen, die gemäss entsprechendem Gesinnungsgesetz wie Rassen behandelt werden sollen.
NEIN zum Zensurgesetz: Ausgrenzung erhöht Radikalisierungsrisiken.
Wer sich aus Unsicherheit oder einem Ohnmachtsgefühl heraus gezwungen sieht, sich aus demokratischen Debatten zu verabschieden und zu isolieren, läuft viel eher Gefahr, sich zu radikalisieren, als wenn die Meinungsfreiheit nicht unterdrückt wird. Da er sich von argumentativen Auseinandersetzungen ausgeschlossen fühlt, sieht er sich in eine Opferrolle gedrängt und baut eine innere Abwehrhaltung auf, die sich viel eher in purem Hass oder gar Gewalt entlädt, als wenn diese Person in den demokratischen Kontext integriert geblieben wäre. Von daher können Rechtsbestimmungen, die bestimmte Meinungsäusserungen unter Strafe stellen, sogar kontraproduktiv sein: Das Diskriminierungspotenzial wird nicht beseitigt, sondern vergrössert sich.
Sie verstehen Aufrufe zu Hass und Gewalt als Teil einer “demokratischen Debatte”? Ich nicht. Eine solche verlangt meines Erachtens ein Mindestmass an gegenseitigem Respekt – von allen, die an dieser Debatte teilhaben wollen.
Oder mal anders gefragt: Glauben Sie wirklich, der gegenseitige Respekt wird gefördert, indem sich alle ungestraft verbal an die Gurgel gehen dürfen?
“Ich bin als SVPler schon x-fach häufiger diskriminiert worden denn als Schwuler.“ (Michael Frauchiger in Migros-Magazin MM3, 13.1.20). Ist die SVP-Anhängerschaft die nächste, die vor Diskriminierung geschützt werden muss?
Und wo setzen Sie die Grenzen, wenn weitere Forderungen nach Diskriminierungsschutz gestellt werden? Es gibt sie eben nicht, diese Grenzen! Es gibt unzählige Minderheiten, die gerne vor Diskriminierung geschützt werden wollen. Diese Strafrechtsnorm als Ganzes ist untauglich.
Alle, die hier dauernd von „Aufruf zu Hass und Gewalt“ schwadronieren, sollen mal ein konkretes Beispiel nennen bei dem in der Schweiz jemand öffentlich zu Hass und Gewalt gegen „sexuell Orientierte“ aufgerufen hätte.
Erst dann lässt sich abschätzen, ob es sich lohnt, die diesbezügliche Meinungsäusserungsfreiheit der Willkür zeitgeistiger Richter und Funktionäre abzutreten.
https://www.revue.ch/ausgaben/2019/06/detail/news/detail/News/mit-dem-strafrecht-gegen-homophobe-hetze-1/​