Bei der Rassismus-Strafnorm muss man von einer Fehlkonstruktion sprechen. Wird jemand beispielsweise mittels Kraftausdrücken persönlich angegriffen, so liegt eine Ehrverletzung vor. Diese wiegt nicht schwerer, wenn sich die Beleidigung auf die Ethnie oder die sexuelle Orientierung bezieht. Dennoch entsteht durch das Antirassismusgesetz eine strafrechtliche Verfolgung „von Amtes wegen“ (Offizialdelikt). Daher handelt es sich bei dieser Strafnorm um „Gesinnungsrecht“. Tatsächlich können die zuständigen Behörden politische Aussagen genauso als diskriminierend einstufen. Die ursprüngliche Umsetzung des Antirassismusgesetzes hatte zudem die Schaffung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) zur Folge. In deren Zeitschrift werden Parteien wie die Schweizer Demokraten (SD) sowie auch einzelne Bürger*innen regelmässig des Rassismus bezichtigt. Der „neutrale“ Staat betreibt also mit Steuergeldern Politik. Für die SD hat in diesem Fall die Demokratie ausgedient, zumal die Rassismus-Strafnorm die freie Meinungsäusserung verunmöglicht. Letztlich können sich sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch Homosexuelle im Rahmen der anderen bestehenden Gesetzte erfolgreich zur Wehr setzen. Deshalb NEIN zur Änderung der Rassismus-Strafnorm!
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Gruppen von Homosexuellen haben als letzte Gruppen noch KEINE gesetzliche Klagemöglichkeit. Weshalb wollen Sie solche Gruppen weiterhin beleidigen, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen? Macht Sie das glücklich?
„Und was ist mit Dicken oder Blondinen oder SVPlern? Ich bin als SVPler schon x-fach häufiger diskriminiert worden denn als Schwuler.“ (Michael Frauchiger in Migros-Magazin MM3, 13.1.20)
Aber die “Schweizer” darf man herabwürdigend bezeichnen….ohne dass EKR einen Handlungsbedarf sieht.
Wer wäre eigentlich nach diesem Gesinnungsgesetz klageberechtigt, wenn jemand einem Heterosexuellen der sich abnormal benimmt sagt, er sei doch schwul?
Ist das jetzt eine Beleidigung des Heterosexuellen, oder werden damit schwule Gruppen diskriminiert, die es nicht ertragen können, wenn Heteros die sich sexuell abnormal benehmen mit ihnen verglichen werden?
Schwierige Frage, wenn der noch Hundehalter ist, mit einem “Kampfhund” und gerne als DWT, also Damenwäsche Träger durchs Land geht, wird die Sache sehr kompliziert.
Ich finde die Debatte im Migros Magazin, aus der Herr Schneider weiter unten bereits zitiert hat, lesenswert. Hier finden Sie den Artikel dazu:
https://www.migrosmagazin.ch/brauchen-lesben-und-schwule-mehr-schutz
Einerseits habe ich tatsächlich Verständnis für die Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der Meinungsfreiheit – auch ich würde mir wünschen, dass eine solche Strafnorm gar nicht erst nötig wäre.
Andererseits trifft eben auch zu, was Frau Zimmermann im Interview sagt: Die Meinungsfreiheit geht nur so weit, wie sie nicht die Grundfreiheiten anderer verletzt, etwa die Menschenwürde. Sonst wären ja auch persönliche Beschimpfungen nicht unter Strafe gestellt.
Hass und Diskriminierung brauchen keinen gesetzlichen Schutz – auch nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Deshalb bin ich für die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm.
Herr Herbert von Vaucanson
Ich bin schon lange am studieren, was überhaupt eine Menschen Rasse ist? *die Antworten die ich da finde, lassen mich mal grundsätzlich zweifeln, dass es die “Rasse” beim Menschen gibt.
Gemäss “weiss nicht wie man die nennen soll, gibt es aber diese Rassen, daher diese Rassismus Strafnorm.
Nehmen wir einen jüdisch Glaubenden Hetero sexuellen Menschen, der aber Homosexuelle Neigungen hat, also sogenannt Bisexuell ist, dazu “Kampfhundehalter” ebenso noch Motorradfahrer, ausserdem fehlen Haare auf dem Kopf und sein Gewicht entspricht nicht der Norm, und seine Hautfarbe ist dunkel, da seine Abstammung Afrikanisch ist, aber in den USA aufgewachsen und geboren, danach Schweizer wurde, treibt es aber auch noch gerne im Puff mit Frauen, oder Transen.
Wie darf diese Mensch sich bezeichnen, um nicht gegen Rassismus Normen oder beleidigend zu wirken?
Ganz einfach: Er darf sich so bezeichnen, wie er will.
Er sich schon, Herr Vaucanson. Aber Sie ihn…?
Auch ich darf ihn bezeichnen wie ich will – solange ich seine Menschenwürde achte. Daran ändert sich mit der Erweiterung der Rassismus-Strafnorm übrigens nichts. Das ist heute schon so.
Na sehen Sie, Herr Vaucanson, deshalb braucht es auch diese neue Strafnorm nicht.
Wenn ich ihn so bezeichne wie ich will, fühlt Sie/Er sich womöglich beleidigt, also Herr Vaucanson, es ist wichtig, wie man so jemanden richtig anspricht.
Wie Herr Knall schreibt, es braucht diese Strafnormen nicht.
Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie ihn bezeichnen sollen, dann fragen Sie ihn doch einfach. Oder bezeichnen Sie ihn als Mensch, das passt immer.
Bei der Erweiterung der Rassismus-Strafnorm geht es eben gerade nicht um die Herabwürdigung einer Einzelperson (das ist tatsächlich schon strafbar), sondern um die Herabwürdigung und Diskriminierung von Homosexuellen als Gruppe.
Ich finde es nun schon komisch, dass Schwule, Lesben und was es sonst noch gibt als andere Rassen definiert werden.
Homosexuelle werden mit der Anpassung der Rassismus-Strafnorm nicht als Rasse definiert, sondern gleich wie Angehörige einer Rasse, einer Ethnie oder einer Religion explizit vor Diskriminierung und Aufruf zu Hass geschützt. Dafür wird der entsprechende Artikel 261bis des StGB auch neu mit “Diskriminierung und Aufruf zu Hass” statt “Rassendiskriminierung” betitelt.
Dann ist es in der falschen Strafnorm !
Man kann ja auch nicht im OR eine Strafnorm Mord, Tötung usw. erstellen, da sollten sich die Juristen mal was überlegen !
Man könnte ja eine neue Strafnorm schaffen, die da heisst: “Knechtung der Bürger”
Natürlich gehört das ins StGB – es ist ja auch entsprechend formuliert. Ich empfehle Ihnen, erste einmal sorgfältig den Abstimmungstext zu lesen, Herr Gutier, bevor Sie solche Kommentare posten.
Wer wirklich glaubt „die Menschenwürde“ ginge verloren wenn andere sagen Homos seien doch total schwul, hat grundsätzlich eine komische Vorstellung von Menschenwürde…
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
JA zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm.
“Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen” und “niemand darf diskriminiert werden”. So steht es in unserer Verfassung. Die Erweiterung der bestehenden Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung ist darum eine folgerichtige Massnahme, um diese Grundsätze durchzusetzen. Diese Strafnorm dient dem Schutz der Menschenwürde und respektiert die Meinungsäusserungs- und Glaubensfreiheit. Darum sagen wir JA am 9. Februar.
Die Menschenwürde ist der Eckpfeiler unserer heutigen Gesellschaftsordnung. Die Wahrung dieser Würde ist das Ziel des Staates, der Grund, weshalb wir überhaupt einen Staat haben. Es gilt: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Der Zweck der Anti-Rassismus-Strafnorm ist es, Menschen gegen Entwürdigungen zu schützen. Dies ist ein liberales Prinzip. Kein Mensch darf in der Öffentlichkeit aufgrund von bestimmten Eigenschaften unwürdig behandelt werden. Doch dieser Grundsatz wird immer wieder angegriffen und in Frage gestellt:
https://www.operation-libero.ch/de/menschenwuerde-ja/sieben-gruende
Kein Mensch darf in der Öffentlichkeit aufgrund von bestimmten Eigenschaften unwürdig behandelt werden.
Richtig KEIN Mensch, sie fordern aber eine speziellen Schutz für Menschen der Gruppen Rasse, Ethnie oder Religion. Für alle anderen gibt es diesen Schutz nicht… Dicke, Rothaarige Dünne oder andere Gruppen geniessen keinen Schutz..
So etwas nenne ich Diskriminierung…
Ihr Einführungssatz ist falsch “Die Würde des Menschen ist unantastbar.”
Eigentlich verlangen sie “Die Würde der Gruppen Rasse, Ethnie oder Religion ist unantastbar ,die Anderen sollen selber schauen..
Die Deutsche Verfassung hat in der Schweiz keine Gültigkeit, auch wenn es sinngemäss ähnlich ist.
Dazu kam die moderne Schweiz schon 1848 zur Welt, das moderne Deutschland erst 1949 (Westdeutschland und Ostdeutschland bis 1990).
Herr Eberhart
Weshalb Deutsche Verfassung?
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft enthält:
1. Kapitel: Grundrechte
Art. 7 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a7
So steht es nun mal 1:1 im Art 1. der Verfassung von 1949
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Besteht denn, Herr Matt, die Würde eines Menschen darin schwul zu sein…?
Die Würde eines Menschen besteht darin, für geleistete Arbeit anständig entlohnt zu werden, besteht darin, im Alter mit einer anständigen Pension das Alter verbringen zu dürfen, besteht darin, bezahlbaren Wohnraum, bezahlbare Krankenkasse, usw zu haben…
Besteht auch darin als Wohlhabende nicht laufend herunter gemacht zu werden, oder als Nationalisten beschimpft zu werden, oder als Klima Leugner abgewertet zu werden…
Viele Beispiele mehr, in dem die Würde des Menschen mit Füssen getreten wird, genau von jenen, die Vorgeben, sie würden sich für die Würde der Menschen einsetzen…
Die Würde des Menschen ist mehr noch, klar und unverblümt sagen zu dürfen, dass Homosexualität und andere sexuelle Abarten (wie Pädophilie, Zoophilie, …) nicht der Arterhaltung der Menschheit dienen und von daher widernatürlich sind.–
Solche Abartigkeiten sterben dann zum Beispiel in der Tierwelt auf natürliche Weise wieder aus (da diese sich nicht reproduzieren) und lösen in einem bestimmten Sinne das Problem.
Ganz Anders bei menschlichen Gesellschaften, wo solche Abartigkeiten aufgepäppelt und künstlich am Leben erhalten werden, durch Propagierung eines solchen “Lifestiles” in “westlichen Gesellschaften” = Dekadente Lebensform.–
Die Vorlage am 9.Februar ist eine solche Förderung dieser dekadenten Lebensform und will dazu noch den Leuten verbieten, zu sagen, dass diese Abartigkeiten dekadent sind.–
Eine solch massive Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit, zu Gunsten von abartigen Lebensformen, ist einer freien und gesunden Gesellschaft unwürdig.–
Darum muss diese Vorlage “versenkt” werden.–
Mit einem NEIN zur Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm am 9. Februar retten wir die Meinungsäusserungsfreiheit und das gesunde Entwickeln eines Volkes.–
Herr Wobmann,
sie dürfen, von mir aus, über diese Abartigkeit herziehen, weiss nicht was es Ihnen bringt, ich mach das nicht.
Bei Pädophilie und Zoophilie wird die “zweite Person = Opfer” nicht nach dem Einverständnis gefragt. Darum strafbar, weil Zwang und Macht ausgeübt wird.
Bei der Homosexualität sind es zwei Erwachsene Personen, Mann Mann, oder Frau Frau, die in gegenseitigem Einverständnis das Praktizieren. Bei einer Gruppe Erwachsenen, sind alle Erwachsenen damit einverstanden, was praktiziert wird. Das sind einfach Unterschiede.
Sie schreiben die nächste Unwissenheit. Die Tierwelt, da ist das “Paaren” Machtausüben, Dominieren über den Widersacher weitverbreitet.
Sie bezeichnen das als dekadente Lebensform, okay, sei ihnen unbenommen, solches ist meist vom Glauben her verankert. Hab ich kein Problem.
Die Erweiterung der Antirassismus Strafnorm werde ich aus anderen Gründen Ablehnen, wie ich den ganzen Rassismus Gesetz eigentlich ablehne. Auch aus anderen Gründen.
Herr Nabulon,
Ich “ziehe nur über diese Abartigkeit (Homosexualität) her”, weil diese versuchen, sich als gleichwertig gegenüber der normalen Ehe von einem Mann und einer Frau zu positionieren.
In dieser Vorlage vom 9. Februar wird auch versucht, dieses abartige Verhalten mit dem normalen Verhalten zu nivellieren und als “gleichwertig” in die Lehrpläne zu verankern!–
Und die Kritiker sollen “kaltgestellt” und mundtot gemacht werden!–
Da wird unserer Jugend etwas Falsches vorgegaukelt und auch dargestellt.–
Es darf nicht als Gleichwertiges beigebracht werden, da Homosexualität nicht natürlich ist, weil es NICHTS zur Arterhaltung beiträgt!-
Die Natur hat Homosexualität nicht vorgesehen, da nicht zweckdienlich und widernatürlich!–
Wenn wir Homosexualität als “Lifestile” fördern, werden wir aussterben und von anderen Kulturen hinweggefegt werden!–
Darum ist homosexuelles Verhalten dekadent.
Wenn Homosexuelle sich privat treffen, ist mir das egal, sie können in ihrem privaten Rahmen machen, was sie wollen, sofern sie dabei Anderen nicht schaden.–
Hingegen sich öffentlich zur Schau stellen und damit unserer Jugend implementieren, dass sie “als Normale wie Heterosexuelle” zu gelten hätten; ist falsch und sollte unterbunden werden.– Es ist und bleibt NICHT dasselbe!!!–.
DARUM bin ich auch GEGEN “Ehe für Alle”!–
Es treibt ein Volk in den Untergang!–
In einem Aspekt gebe ich Ihnen jedoch Recht, Hr. Nabulon.–
Pädophilie und Zoophilie sind in ihrer Praxis noch schlimmer als Homosexualität, da die beiden Ersteren nicht nach Einverständnis ihrer Zielpersonen fragen und somit unmündig- Unwissende missbrauchen.
Ja, das sind in der Tat Unterschiede, die es zu berücksichtigen gilt.
Gegen pädophile und zoophile Handlungen gilt es rigoros vorzugehen; homosexuelles Handeln im privaten Rahmen hingegen soll toleriert werden.
Ein öffentliches Zur Schau stellen und propagieren der Homosexualität jedoch, so wie das in Gay-Paraden und gewissen Medien gemacht wird, halte ich auch für falsch und sollte untersagt sein, da es schädlich für unsere Kinder und Jugendliche ist und ihnen falsches Verhalten als “normal” signalisiert.-
Die Tierwelt hingegen ist tatsächlich nochmals was Anderes:
Aber Paaren ist nicht immer Macht ausüben, auch dort kann es einvernehmlich geschehen. Das ist von Art zu Art unterschiedlich.–
Ehe ist für mich, eine Verbindung zwischen Frau und Mann, so rechtlich abgesichert. Für mich ist das Wort Ehe geschützt. Für mich, aber wer bin ich schon.
Wenn gleichgeschlechtliche eine Bindung eingehen, (darf das nach meiner Auffassung nie Ehe heissen).
Das sind Partnerschaften.
Es wäre der Gesetzgeber, (also Wir) der für solche Partnerschaften gesetzliche Regelungen bestimmen soll, damit diese Partner denen ich die “sie lieben sich wirklich” nicht abspreche, und für einander einstehen können.
Das ist für mich keine Frage.
Und da ja auch natürlich gezeugte Kinder (ein Mann kann seine Frau verloren haben) oder eine Frau hatte eine Ehe, verlor den Mann), da sein können, braucht es auch da Gesetze, was Erbrecht, etc oder Adoption anbelangt, welche diese Menschen nicht ausschliesst.
Wissen sie Herr Wobmann, ich persönlich sehe sehr viel, in diesem Gebiet. Und oft haben Männer, aber auch Frauen die “Schnauze” voll, weil die in ihrer normalen Hetero Ehe ganz arg unterdrückt wurden.
Die Frau vom Mann, im Namen einer Religion, oder Kultur bedingt, der Mann von der Frau, Thema Gendering, Emanzen, oder und.
Heisst, oft treibt die Gesellschaft diese Menschen in diese “ich möchte doch nur einen Menschen bei mir haben, der mich akzeptiert, mich lieb hat” und schon ist es geschehen.
Dann wollen sie Gay-Paraden verbieten?
Und ich will Demos 1Mai vernichtet den Kapitalismus, oder Freitag für das Klima was der Kuckuck noch alles verbieten, weil es mir nicht passt. Das lächerlich.
Thema wenn Homosexuelle sich privat treffen, oder an geschützen Orten, Schwulen Bar Sauna usw,
Finden sich genau da Peiniger die abwarten, in der Öffentlichkeit, bis “Schwule” die Orte verlassen, damit man sie “Klopfen” kann. Hintergrund für dieses Schwulenklopfen, Kultur und Religionsbedingte Irrwege,,,,abartig, abnormal…usw…
Das ganze wird so oder so angenommen, aber man ist ja nicht in der Sowjetunion: Deshalb ein Nein, damit das Resultat nicht zu gut für das Ja-Lager aussieht.
Ich denke,dass vor allem kleinere Unternehmen vor einem Diilemma stehen könnten.Angenommen,es ist eine Stelle ausgeschrieben und es sind ein Dutzend Bewerbungen hereingekomen.Darunter befindet sich u.a. ein Schwuler und dann noch ein junger verheirateter Vater von zwei Kindern.Beide mit sehr guten Referenzen….!!Entscheidet er sich für den Familienvater kann es doch sein,dass der Schwule das als Diskriminierung einstuft und ihn vor den Richter zieht…!!..man sieht schon den Titel im Boulevard “Firma xxx” diskriminiert Schwule..!!..das kann den Ruf der Firma gehörig schädigen!!….entscheidet er sich für den Schwulen,kann der hängengebliebene Familienvater rein gar nichts einklagen…!!..was nun Herr Personal-Chef…?????????..oder anders gesagt..!!..der Herr “Normalo” wird diskriminiert und kann sich nicht einmal wehren…!!!..schöne heile Rechts-Ordnung..!!
«Ich denke,dass vor allem kleinere Unternehmen vor einem Diilemma stehen könnten.”
Haben Sie die Vorlage überhaupt gelesen und verstanden, Herr Wolfensperger? Es geht nicht um eine Benachteiligung bei der Arbeitssuche, sondern rein um öffentliche Angelegenheiten.
«Art. 261bis
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind, –
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert, -«
Es geht um das Klagerecht beleidigter bzw. benachteiligter Gruppen, Herr Wolfensperger; Einzelpersonen haben bereits ein Klagerecht.
Es wurde ja noch nie Klage eingereicht, weil eine Muslima mit Kopftuch einen Job nicht bekam, sondern eine andere Frau den Job bekam.
Man muss ja eine Absage “begründen” ein einfaches Nein sie bekommen den Job nicht, geht ja nicht. “Schreibt man, sie passen nicht in diese Jobstelle” diskriminiert man…
Tja Herr Bader..!
Was anderes ist es denn,als eine “Herabsetzung”weil der den Job nicht bekommen hat..!! so nach dem Motto,”ich probier`s” mal…!!..er hat bestimmt etwas gegen Schwule…!!..deshalb hat er den Job dem anderen gegeben…!!..dann kommen noch ein paar suggestive Fragen “Fangfragen”???..und schon hat er ein Verfahren am Hals!!….und wenn man das Richtertum etwas studiert hierzulande und das Geschäft gehört dazu noch einem SVP Symphatisanten…????..oooh weeh…!!
Herr Wolfensperger, dafür hat er andere Möglichkeiten. Bleiben Sie beim Thema, es geht hier nicht um eine Arbeitsstellenvergabe.
https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-themen/diskriminierungsverbot/arbeitswelt/bewerbungsverfahren/merkmale
Also,wenn man den ganzen Katalog liest,was da alles unter Disksrimierung zu verstehen ist..!..können solche Klagen zukünftig durchaus ebenso dazu gehören!!..das ist der Grund,weshalb die junge SVP das Referendumg ergriffen hat..!!..der Handlungsspielraum wird einfach immer mehr eingeengt,und die Quintessenz kann sein,dass ein Geschäft per gerichtlichen Beschluss den Schwulen einstellen muss und der Familienvater mit zwei Kindern geht stempeln…!!..und weil er ja kein “Sonderling” ist…!!..kann er nicht einmal dagegen klagen…!!.weiteres Vertrauen,in unsere Justiz geht mehr und mehr den Bach ab..!!
Ganz klar wurden schon Klagen geführt weil sich jemand als Muslima diskriminiert fühlte.
Ein genügender Beweis wäre beispielsweise eine von der Arbeitgeberin freiwillig ausgestellte, diskriminierende Begründung. Oder wenn sich ein für die ausgeschriebene Arbeitsstelle genügend qualifizierter, dunkelhäutiger Mann bewirbt, und er nicht angenommen wird, jedoch kurz darauf wieder dasselbe Inserat in der Zeitung entdeckt.
Ich gebe hier Hr. Wolfensberger Recht!–
Wir schaffen durch neue “Erweiterungen” dieser ohnehin schon problematischen “Antirassismus-Strafnorm” nur noch mehr Probleme!–
Und es werden so tatsächlich am Schluss “die Normalen” diskriminiert!
Dann hätten wir tatsächlich eine Rechtslage, wo immer noch mehr “neu definierte Minderheiten” einen Sonderschutz geniessen würden; zum Leidwesen der normalen Mehrheitsbevölkerung.–
Das kanns ja wohl nicht gewesen sein.–
Und noch was, Hr. Bader;
haben Sie schon mal in der Geschichte gelesen, dass systematisch Völkermord gegen “Sexuell anders Orientierte” gemacht wurde?
Völkermord gegen Menschenrassen, Ethnien, oder Angehörigen von Religionen gab es tatsächlich schon.–
Aber nicht gegen “Sexuell Orientierte”!–
Diesen Begriff als “neue Rasse” zu definieren, erachte ich als höchst Problematisch!–
Darum NEIN zu dieser Vorlage am 9. Februar!–
Säuberungen bei Angehörigen von Religionen, die erwischt wurden, denunziert wurden, als Sexuell anders Orientierte (oder Fremdgänger) ist in gewissen Ländern Tagesordnung, wird mit dem Tod bestraft.
Hat die Christliche Kirche auch lang so gehalten…daraus kommen ja die Begriffe dieser Abartigkeit und danach der Normierung …Rassedenken…mehr oder minderwertig…und erhabene Weisse Rasse und so weiter…
Ich bin schon mal gespannt, wann der erste Kuchenfall vor das Bundesgericht kommt, analog dem Fall in den USA.
Die entsprechenden Anwälte stehen schon in den Startlöchern.
Es gibt ja noch europäische Gerichte, die einen Türken freigesprochen haben, weil er den Völkermord an den Armeniern geleugnet hat.
Erst durch dieses angebliche Hassschutzgesetz würde ja eine „Schwulenrasse“ definiert, die man dann als solche hassen könnte…! Davor existierte eine solche Kategorisierung nicht. Bisher wurden Schwule nämlich gar nicht als egofixierte „Gruppe“ oder als einheitliche „Minderheit“ wahrgenommen.
Das würde nun gezwungenermassen ändern. Total plemplem.
«Erst durch dieses angebliche Hassschutzgesetz würde ja eine „Schwulenrasse“ definiert»
Herr Knall, Art. 261 besteht bereits und wird lediglich von:
«eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion»
zu
«eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung»
ergänzt.
Der Text als solches bleibt unverändert. Dieser Artikel 261 ist keine Extrawurst für Schwule, es steht auch nichts ausdrückliches von «Schwulen» drin. Oder sind Heterosexuelle für Sie auch eine spezielle Rasse?
Nein, Herr Bader, Heterosexuelle sind eben keine Rasse, sonst müssten sie ja auch durch das Rassismusgesetz geschützt werden.
Schwule, oder andere sexuell Abartige werden hingegen mit der neuen „Ergänzung“ anderen Rassen oder Religionen gelichgestellt.
Logisch oder?
Homosexuelle werden mit der Anpassung der Rassismus-Strafnorm nicht als Rasse definiert, sondern gleich wie Angehörige einer Rasse, Ethnie oder Religion explizit vor Diskriminierung und Aufruf zu Hass geschützt. Dafür wird der entsprechende Artikel 261bis des StGB auch neu mit “Diskriminierung und Aufruf zu Hass” statt “Rassendiskriminierung” betitelt.
Im Übrigen spricht das Gesetzt (wie Herr Bader schon zitiert hat) von der sexuellen Orientierung ganz allgemein. Da sind natürlich auch Heterosexuelle mitgemeint. Es gibt also keinen Sonderstatut für Homosexuelle.
«Logisch oder?»
Nein, Herr Knall, sondern Unsinn. Die sexuelle Orientierung hat überhaupt nichts mit der Menschenrasse zu tun.
Der Begriff «Rasse», der im Gesetz steht, bezieht sich (wenn schon) auf äusserliche Merkmale und nicht, ob jemand homosexuell, bisexuell oder heterosexuell ist.
>> Menschenrassen
Ich finde diese Wort Menschenrasse schon immer vollkommen daneben, das ist ein Nazi Wort, gehört schon längst verboten.
Das Gesetz auch muss geändert werden
**Homosexuelle werden mit der Anpassung der Rassismus-Strafnorm nicht als Rasse definiert, sondern gleich wie Angehörige einer Rasse, Ethnie oder Religion explizit vor Diskriminierung und Aufruf zu Hass geschützt. Dafür wird der entsprechende Artikel 261bis des StGB auch neu mit “Diskriminierung und Aufruf zu Hass” statt “Rassendiskriminierung” betitelt.**
Rasse, Rasse, Rasse…ihr spinnt wohl alle, wenn der Dunkelhäutige Mann mit dem Hellhäutigen Mann Sex hat, nennt man sie Schwul oder Bisexuell, aber sie gehören nicht zur gleichen Menschengruppe.
Und, Herr Knall, Homosexualität ist nicht abartig, so lange es freiwillig von Beiden gelebt wird.
Wenn aber über 25% der Ehemänner seien Vergewaltiger von den Emanzen und Medien herum geschrieben wird….was ist das?
Wenn, Herr Nabulon, zwei schwule freiwillig Sex miteinander haben, so heisst das nur, dass eben beide in dieser Beziehung abartig sind.
Normal ist das, was der Natur und damit der extrem überwiegenden Mehrheit der Menschen entspricht. Das was nur etwa 1-5% aller Menschen sexuell tun, ist hingegen per Definition von der Normalität der Art (Mensch) abweichend, also abartig.
Die erweiterte Rassismusstrafnorm ist nur dazu da, die „sexuell Normalen“ dazu zu zwingen, abartige Sexualpraktiken per Gesetz als „normal“ zu begreifen. Es wird damit verboten, die offensichtlichen Unterschiede als solche zu bezeichnen.
Die erweiterung der Rassismusstrafnorm, ist klar abzulehnen, da bin ich einig. Man kann von mir aus die ganze Rassismus Strafnorm aufheben, da Menschen keine Rassen darstellen. Ebenso kann man den individuellen Menschen nicht “Normen”. Mit Gendescheiss muss man mir auch nicht kommen, lehne ich auch ab.
Der Mensch tut, auch wenn Hetero Sexuell veranlagt, vorwiegend die Männer,(wenn sie geil sind) bis zu 50% dieser, Gleichgeschlechtliche Spielereien, sogenannte Bisexuelle Handlungen. Müssen sie nicht glauben Herr Knall, aber auf diesem Gebiet habe ich seit 40Jahren einen tiefen Einblick, was da abgeht.
Wie Männer verbal sprechen, die Handlungen aber sind ganz andere…muss aber alles absolut diskret und “seriös” ablaufen, die Ehefrauen oder andere Kollegen dürfen da ja nichts mitkriegen, geschweige die Kirche.
Und was in der Kirche, die solche Normen vorgibt, abgeht, das geht auf keine Kuhhaut, teilweise belegt, durch aufdecken.
Wenn man noch erfährt, belegt durch Bestätigungen der Männer, was bei Hetero Sexuellen Paaren alles abgeht, an Handlungen, was absolut nicht der Fortpflanzung dient, für die Frau nicht einmal Lusterfüllend ist, man kann es abartig nennen, kann man mit Normen, Menschen und Sexuellen Handlungen aufhören, es ist nur…??? Orale, Anale oder Gewaltpraktiken, spiele mit Ausscheidungen usw…
Das Wissen darum, Herr Nabulon, dass es die irrsten Perversionen gibt, ist noch lange kein Grund dafür, diese allesamt als „normal“ zu erklären.
Da nützt auch das Aufzählen aller denkbaren „sexuellen Handlungen“ nichts.
«Das was nur etwa 1-5% aller Menschen sexuell tun, ist hingegen per Definition von der Normalität der Art (Mensch) abweichend, also abartig.»
In welcher Welt leben Sie, Herr Knall? Das sind weitaus mehr Prozent, die dies sexuell tun und sind deshalb bestimmt nicht abartige Menschen.
«Noch überraschender: Leonies analer Orgasmus ist kein Einzelfall, das ist sogar wissenschaftlich erwiesen. Denn laut einer Studie der Indiana University bringt “normaler” Geschlechtsverkehr nur 65 Prozent der Frauen zum Orgasmus, beim Analverkehr sind es fette 94 Prozent! Zahlreiche Nervenenden machen den Anus nämlich hocherogen. Sexualtherapeutin Angela Diwisch erklärt: “Der After wird wie Klitoris und Vagina regelrecht von Nerven umschlossen.»
https://www.cosmopolitan.de/analsex-warum-maenner-auf-analsex-stehen-und-wie-er-fuer-frauen-noch-geiler-wird-68372.html
Herr Hans Knall,
für mich gehört die sexuelle Orientierung nicht in den Alltag, das ist Privatsache. Ebenso Glaube, hat im Alltag nichts verloren.
Und niemand hat das Recht, etwas als “Normal” zu erklären, weil angeblich 95% so etwas machen oder nicht machen.
Schaut man genauer hin, sieht die Sache oft ganz anders aus. Liebende /dem Fall Männer / muss ich genau so wenig zu-ansehen, wie sich liebende “Normale”.
Darum gibts den Artikel : Erregen öffentlichem Ärgernis…oder sittenwidriges Verhalten..
Persönlich weiss ich auch nicht, was ich davon habe, wenn ich dies oder jenes als abartig beschreibe, empfinde, wichtig für mich ist, dass ich es selber entscheiden kann, ob ich so was mache oder nicht, also nicht gezwungen werde.
Aber diese Normen kommen allesamt aus der Vergangenheit, in Unkenntnis und aus Heuchelei entstanden, da mach ich nicht mit
Hr. Bader
Was Sie da “dozieren”, ist völlig daneben und abartig!–
Der Geschlechtsverkehr ist eben NICHT Anal, sondern Vaginal.
Alles Andere ist abartig und führt auch zu Geschlechtskrankheiten!–
Ebenso ist es hochgefährlich, in der Strafnorm “Sexuelle Orientierung” als Zusatz für eine neue Rasse; einzuführen!!–
Da würden ja nicht nur die Homosexuellen zur “Schützenswerten Rasse”, sondern auch die Pädophilen, Zoophilie und andere Abarten!–
Was hier mit dieser Aenderung bewirkt wird, ohne zu merken, was man da wirklich macht, ist höchst bedenklich!–
Von daher NEIN zur Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm am 9.Februar!–
Würde man meinen, Herr Walter Wobmann,
ist aber nicht so, es ist so wie Herr Brian Bader schreibt. Ist aber freiwillig, auch zwischen Frau und Mann, (halt auch Mann und Mann) es gibt kein Beischlaf Muss, wie er einmal im Alten Ehegesetz stand.
Pädophilen und Zoophilie in den gleichen Satz mit Homosexuellen zu nehmen, zeigt Unkenntnis von Ihnen. Dass es “Abartig” ist, Pädophilen und Zoophilie, zurückhaltend formuliert, ja.
Von daher NEIN zur Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm am 9.Februar! Sicher.
Ein besonderer Blick auf den Gendeismus von da her kommt das alles. Einfach aufpassen
«Alles Andere ist abartig und führt auch zu Geschlechtskrankheiten!—»
Aber nicht bei (Paaren) Ehepaaren, die einander treu sind. Es sind eben mehr als nur 1.5 Prozent (auch Heteros sind dabei), die dies sexuell tun.
https://www.blick.ch/news/wer-macht-es-wie-am-liebsten-sex-report-schweiz-id5785439.html
Sind diese 56% alle abartig, Herr Wobmann?
«In vielen Kulturkreisen wurde der Analverkehr lange tabuisiert, in den letzten Jahren hat Analverkehr jedoch eine zunehmende Verbreitung gefunden. Laut Studien haben in den USA etwa ein Drittel, in Deutschland zirka die Hälfte aller heterosexuellen Paare mindestens einmal Erfahrungen mit Analverkehr gemacht. In vielen Partnerschaften gehört der Analverkehr als regelmäßig ausgeübte Sexualpraktik zum sexuellen Repertoire; der Anteil der Männer und Frauen, die Analverkehr regelmäßig ausüben, liegt zwischen 30 und 40 %.»
https://de.wikipedia.org/wiki/Analverkehr
Hr. Nabulon
Lesen Sie doch nochmals das Abstimmungsbüchlein Seite 26 / 27 durch, wo der Abstimmungstext steht!–
In Art. 261 bis … wird ganz deutlich von “Sexueller Orientierung” als Zusatz gesprochen.
Und da unter “sexueller Orientierung” nicht nur Homosexuelle gemeint sind, sondern ALLE sexuellen Orientierungen, ist das selbstverständlich Sprengstoff, der sehr gefährlich ist!!
Da gehören selbstverständlich auch Pädophilie und Zoophilie und andere Abarten dazu, auch wenn ihnen dies bis jetzt “nicht aufgefallen” ist.
Die Autoren des Gesetzestextes haben offenbar nicht sorgfältig genug gearbeitet, sonst wäre ihnen dieser “Fehler” nicht unterlaufen.
Das wäre die noch “harmlosere” Erklärungs- Variante.–
Ich aber gehe viel mehr von Absicht aus!– Die Autoren wussten sehr wohl, was sie damit anrichten, hofften aber, dass das in der Diskussion nur um Homosexuelle “untergehen” würde und das einfache Volk sowas nicht merken würde.- Und so haben diese geistigen Gesellschaftszersetzer etwas hineinposten können, was das normale Volk niemals will und auch grossteils bis heute nicht merkt!–
Nun decke ich und auch Andere auf, was die Meisten (noch) nicht gemerkt haben.–
Wer all diese Abarten nicht über die Hintertüre legalisieren will, stimmt NEIN am 9. Februar!–
Hr. Bader,
ich halte nicht viel von reisserischen Blick-Reporten.–
In Wikipedia hingegen sind es NICHT 56%, sondern “nur” 30 bis 40%, die Analverkehr regelmässig ausüben (immer noch zu Viele).
Dass unsere “westliche Gesellschaft” dekadent geworden ist, habe ich ja schon einige Male erwähnt. Und die Natur hat es definitiv NICHT vorgesehen, dass der Geschlechtsverkehr anal durchgeführt wird. Der Anus ist dafür auch nicht geschaffen!!–
Und dementsprechend gibt es auch ernsthafte Probleme und Komlikationen, wenn diese Abart praktiziert wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Analverkehr#M%C3%B6gliche_Probleme_und_Komplikationen
Von erhöhter HIV- und Hepatitis-Gefahr bis über Tumore, Analfissuren, Stuhlinkontinenz und Ausleiern des Schliessmuskels und deren Folgen.–
Ausserdem ist Analverkehr sehr unhygienisch und trägt auch zu anderen Verbreitungen von Krankheiten bei (Infektionen).
Gottlob habe ich keine Affinität zu dieser Gesundheitsriskanten Abart.–
Und ich glaube nicht, dass in diversen Kulturkreisen der Analverkehr “nur” aus religiösen Gründen “tabuisiert” wurde, sondern eben wegen ganz praktischen Gründen:
Wegen Infektionen, Geschlechtskrankheiten (damals gabs noch kein Antibiotikum), und nicht zuletzt auch wegen Kinderlosigkeit dieser Praxis!– Damals in der Antike hatte die Menschheit noch nicht das Problem der Uebervölkerung, sondern eher das Gegenteil der zu wenig Nachkommen.
Und darum betrachtete man den Analverkehr als Sinnloses Treiben ohne Ergebnis; zu Recht!–
Denn damals war eine Familie mit vielen Kindern noch hoch angesehen!-
Nicht so wie heute.–
Herr Wobmann
Der Begriff «sexuelle Orientierung» ist rechtlich definiert und umfasst die Heterosexualität, die Homosexualität und die Bisexualität. Sexuelle Neigungen bzw. Präferenzen wie z. B. Pädophilie oder Zoophilie werden davon nicht erfasst.
Zu Ihrer (offensichtlich falschen) Behauptung, dass solche sexuellen Präferenzen «durch die Hintertür legalisiert werden sollen» ist zudem anzumerken, dass weder Pädophilie noch Zoophilie strafbar sind. Strafbar sind aber sexuelle Handlungen mit Kindern bzw. Tieren.
Darüber hinaus kann Homosexualität nicht mit der sexuellen Praktik des Analverkehrs gleichgesetzt werden. Einerseits haben lange nicht alle Homosexuellen Analverkehr und andererseits haben auch zahlreiche Heterosexuelle Analverkehr. Wieso Analverkehr in der Diskussion um Erweiterung der Strafnorm zu Diskriminierung und Aufruf zu Hasse also überhaupt eine Rolle spielen soll, ist nicht ersichtlich.
Um noch etwas zu Ihrer offensichtlich mangelhaften sexuellen Aufklärung beizutragen, sei angemerkt, dass sich weder die Übertragung Geschlechtskrankheiten noch Verletzungen durch Geschlechtsverkehr auf den Analverkehr beschränken. Die Übertragungs- oder Verletzungsrate ist bei genitalem oder oralem Sex nicht kleiner.
Darüber hinaus sind sowohl Homosexualität als auch Analverkehr etwas völlig Natürliches. Sowohl beim Menschen als auch bei zahlreichen Tierarten ist ein gewisser Anteil an Individuen von Natur aus homosexuell orientiert und auch der Analverkehr wurde ist sowohl beim Menschen als auch im Tierreich verbreitet.
Herr Walter Wobmann,
Ich werde Nein Abstimmen am 9 Februar.
Aber für Leute wie Sie und Co, mit irgend einem “glaubigen” Denken, weg von jeglicher Normalität, für genau solche braucht es einen Rassismus und sogar eine Ergänzung dazu, damit solches was Sie rauslassen, in Zukunft strafbar ist. Ist ja hanebüchen was Sie da an falschem “Wissen” rauslassen.
Und irgend wie eine Wut haben…
«Die erweiterte Rassismusstrafnorm ist nur dazu da, die „sexuell Normalen“ dazu zu zwingen, abartige Sexualpraktiken per Gesetz als „normal“ zu begreifen.»
Der oberste Chef ihrer Religion, Herr Knall, findet aber, dass diese sexuelle Praktik mit der katholischen Kirche offiziell konform ist.
„Anal- und Oralverkehr vor dem ehelichen Gelöbnis sind nun offiziell mit dem katholischen Kirchenrecht konform“, so das Kirchenoberhaupt.»
https://berliner-express.com/2018/10/papst-franziskus-legalisiert-vorehelichen-anal-und-oralverkehr/
Er scheint mir da etwas fortschrittlicher zu sein als Sie und findet Ihre abartigen Sexualpraktiken als normal. Oder gilt das nur für Heteros?
@ Hr. Vaucanson
Der Begriff “sexuelle Orientierung” ist ein offener Begriff (alles Andere als präzise) und kann sich je nach “Zeitgeist”, verändern. Darum sollten in einem Gesetzestext keine solchen Gummibegriffe drinstehen!– Es ist offensichtlich ein Schwachpunkt dieser Abstimmungs- Vorlage!–
Selbst in der Fachwelt ist man sich darüber nicht einig.-
Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Orientierung#P%C3%A4dophilie/P%C3%A4dosexualit%C3%A4t
Der am Schluss dieses Abschnittes erwähnte “lapidare” Satz: …. in “absehbarer Zukunft” keinen direkten Einfluss auf eine direkte Straffreistellung ….
zeigt offensichtlich auf, dass es sich hier um einen Begriff handelt, der einer “dynamischen Rechtsveränderung” je nach Zeitgeist unterworfen ist.–
Mich erinnert das an die “dynamische Rechtsübernahme” des Rahmenvertrages zwischen Schweiz und EU.-
Ausserdem wurde 2008 genau eine solche Erklärung über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in der UNO diskutiert und wurde von 67 der 192 Mitgliedstaaten unterzeichnet.
Das pikante DETAIL ist aber, dass es im gleichen Jahr auch eine Gegenerklärung gab, die von 57 Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde!!–
Und in der Begründung dieser Gegenerklärung wurde GENAU DAS erwähnt, wo ich auch meine Befürchtungen hege!!– Nämlich dass die UNO- Erklärung über einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen hinausgehe und so zur Rechtfertigung „vieler unsittlicher Handlungen einschließlich Pädophilie” dienen könne!!!—
https://de.wikipedia.org/wiki/Erkl%C3%A4rungen_und_Resolutionen_der_Vereinten_Nationen_%C3%BCber_die_sexuelle_Orientierung_und_geschlechtliche_Identit%C3%A4t#Gegenerkl%C3%A4rung
ES IST ALSO NICHT OHNE FUNDAMENT, WAS ICH DA SAGE!–
Oder irren sich da die 57 UNO-Mitgliedstaaten, als sie die Gegenerklärung unterzeichneten?-
Ich glaube eher nicht.–
Nun zu Ihren Aussagen bezüglich Homosexualität und Analverkehr:
Selbstverständlich ist mir bewusst, dass sowohl Homosexuelle, als auch Heterosexuelle Analverkehr haben können.- Nur dürfte (zu Mindest bei männlichen Homosexuellen) ein Vaginalverkehr wohl ausgeschlossen sein!- Somit bleibt bei diesen wohl nicht mehr viel Anders übrig als Analverkehr (oder evtl noch oralverkehr).–
Oder muss ich da eher von Ihrer offensichtlich mangelhaften Aufklärung ausgehen?!–
Im Weiteren ist es falsch, wenn Sie behaupten, dass die Uebertragungs- und Verletzungsrate bei Vaginal- und Oralverkehr NICHT kleiner sein soll, als bei Analverkehr.
Die Vagina ist von der Beschaffenheit her VIEL BESSER vorbereitet für den Geschlechtsakt, als ein Anus, weil weicher und dehnbarer.– Beim Vaginalverkehr ist schon genügend Flüssigkeit und natürliches “Gleitmittel” vorhanden, wo hingegen beim Anus künstlich “nachgeholfen” werden muss.-
Nur schon von daher ist das Verletzungsrisiko und auch das Ansteckungsrisiko über das Blut viel höher beim Analverkehr (insbes. bei HIV).– Das würde Ihnen jeder Arzt sagen.
Die Sexualität (zwischen männlich und weiblich) ist etwas ganz Natürliches und wurde von Gott eingerichtet, dass sich die Art erhalten soll.
Homosexualität kommt zwar (sehr marginal!) auch in der Tierwelt vor, ist aber eher eine “Entgleisung” in der Natur, da homosexuelle Tiere von selbst wieder aussterben!
Homosexualität trägt definitiv NICHTS zur Arterhaltung bei!–
Warum wollen Sie diesen biologischen FAKT nicht akzeptieren oder ständig übertünchen?–
Ich bleibe dabei:
Homosexualität ist eine Abirrung und nicht zweckdienliches Verhalten innerhalb der Natur, die insbesondere bei den Menschen (ca 3 bis 5%) und noch marginaler bei den Tieren vorkommt.
Dass ein solches Falschverhalten einen Sonderschutz vor aller Kritik geniessen soll, leuchtet mir überhaupt nicht ein;
darum stimmt NEIN zu dieser Vorlage am 9.Februar!-
Wenn es einen „Chef“, Herr Bader, meiner Religion gibt, dann ist es einzig Jesus!
Ich bin ja nichtmal katholisch. Und der aktuelle Papst ist ein von mir dauerkritisierter Dreckslügner und Christenverräter, wenn Sie es genau wissen wollen.
Dass der sich mehr für Oral- und Analverkehr interessiert, statt für die Unterstützung und Verteidigung von Millionen verfolgter Christen ist typisch.
Für Sie mag das vielleicht fortschrittlich sein, für mich ist es das Zelebrieren von Dekadenz.
Unmittelbar nach Vorlage der Erklärung in der Sitzung der UN-Vollversammlung am 18. Dezember 2008 brachte Syrien eine Gegenerklärung ein, der sich 57 vorwiegend islamische und afrikanische Staaten anschlossen.[12] Begründet wurde die Gegenerklärung mit einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten.[13] Der syrische Vertreter begründete seine ablehnende Haltung außerdem damit, dass die Erklärung über einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen hinausgehe und so zur Rechtfertigung „vieler unsittlicher Handlungen einschließlich Pädophilie“[14] dienen könne.
Herr Walter Wobmann,
ich wusste nicht dass Muslime Ihnen so zusagen…?
Alle Menschen sind Gott gewollt, und Jesus meinte, liebe deinen Nächsten wie dich selber, also nirgends hat Jesus gesagt, man solle der Art verächtlich über Homosexuelle herziehen.
Bin mir aber sicher, gemäss Jesus bräuchte es gar keinen Rassismus Gesetz, geschweige eine Erweiterung.
Würden wir uns gemäss Jesus verhalten, einen Satz wie.. “Und der aktuelle Papst ist ein von mir dauerkritisierter Dreckslügner und Christenverräter, wenn Sie es genau wissen wollen.”
Dürfte nie so geschrieben werden.
Jetzt soll Jesus also auch noch gesagt haben, dass man seine gleichgeschlechtlichen „Nächsten“ ficken soll, Herr Nabulon? Woher haben Sie eigentlich solche Wutausbrüche gegen Christen?
Und dann soll Jesus wohl auch noch verlangt haben, dass wir einem selbsternannten Papst nicht widersprechen und ihn nicht mit Zoten eindecken dürfen, wenn er behauptet, dessen unfehlbarer Stellvertreter zu sein? Gerade Jesus der gesagt hat, dass es keinen Weg zum ewigen Glück geben kann, ausser durch ihn selbst?
Keine Ahnung woher Sie Ihre diesbezüglichen Informationen hernehmen…
Nein Herr Knall, ich bin mir sicher, Jesus wäre ganz anders friedlich mit Schwulen umgegangen, hätte sie nicht verbal erniedrigt oder abgewertet. Mit Jesus bräuchte man keinen Rassismus oder Ergänzung Artikel…das weiss ich.
Den Papst hätte Jesus zurecht gewiesen, und der jetzige Papst wäre im Beisein von Jesus zurückgetreten, weil wie sie richtig schreiben…nur durch Jesus.
Jesus würde einem aber auch nicht die Worte verdrehen, Herr Knall
Herr Wobmann
Die Frage ist, wie die sexuelle Orientierung rechtlich definiert ist. Hier orientiert sich die Rechtsprechung an der Definition gemäss den Yogyakarta-Prinzipien:
«Unter sexueller Orientierung versteht man die Fähigkeit eines Menschen, sich emotional und sexuell intensiv zu Personen desselben (homosexuell) oder eines anderen Geschlechts (heterosexuell) oder mehr als eines Geschlechts (bisexuell) hingezogen zu fühlen und vertraute und sexuelle Beziehungen mit Ihnen zu führen.»
Das ist auch in den Erläuterungen zur Anpassung des Art. 261bis des StGB so festgehalten.
Dass die Rechtsauslegung im Einzelfall einem gewissen – wie Sie sagen – «Zeitgeist» unterworfen ist, ist dagegen grundsätzlich und unabhängig von dieser Vorlage der Fall und kann daher kein Argument gegen diese spezifische Vorlage sein. Wollten wir nur noch Gesetze, deren Auslegung für immer und ewig eindeutig ist, müssten wir wohl den grössten Teil davon sofort aufheben. Aber das ist gar nicht nötig: Gesetze können jederzeit angepasst oder aufgehoben werden.
Zudem habe ich bereits angemerkt, dass weder Pädophilie noch Zoophilie strafbar sind, wohl aber sexuelle Handlungen mit Kindern bzw. Tieren. Daran ändert sich mit der Anpassung des Art. 261bis des StGB rein gar nichts. Insofern schiessen Ihre diesbezüglichen Ausführungen weit am Ziel vorbei.
Bezüglich Ihrer Faszination für Analverkehr und Ihren Ausführungen dazu nur so viel:
Die Bandbreite an möglichen und auch gelebten sexuellen Praktiken (Genitalverkehr, Analverkehr, Oralverkehr, Stimulation mit Händen und Füssen etc.) ist sowohl bei Hetero- als auch Homosexuellen sehr breit. Analverkehr ist keineswegs die einzige Möglichkeit für Homosexuelle, Sex zu haben.
Auch bei der vaginalen Penetration kann es durchaus zu Verletzungen kommen. Auch ist eine Vagina entgegen Ihrer Fantasie nicht immer feucht und bereit für die Penetration.
Das HIV-Infektionsrisiko mag für ungeschützten Analverkehr etwas höher sein als für ungeschützten Vaginalverkehr, das trifft für Hetero- und Homosexuelle aber gleichermassen zu.
Aber ich muss nochmals nachfragen: Inwiefern spielt diese sexuelle Praktik, die sowohl von Hetero- als auch Homosexuellen ausgeübt wird, in der Diskussion um Erweiterung der Strafnorm zu Diskriminierung und Aufruf zu Hasse überhaupt eine Rolle? Ich sehe den Zusammenhang nicht.
Schön finde ich, dass Sie erkannt haben, dass Homosexualität sowohl beim Menschen als auch bei Tieren völlig natürlich ist. Von einer «Entgleisung» würde ich aber nicht sprechen, die Natur leistet sich keine «Entgleisungen», die Natur ist eben nur sehr vielfältig.
Nicht nachvollziehbar ist dagegen Ihre Behauptung nach der nur nur Homosexuelle Tiere aussterben sollen? Leben heterosexuelle Tiere etwa ewig?
Falsch ist auch die Aussage, dass Homosexualität oder homosexuelle Individuen keine biologische Funktion erfüllen. Durch homosexuelles Verhalten wird beispielsweise die Bindung zwischen Individuen gestärkt. Auch nehmen homosexuelle Individuen oder homosexuelle Paare bei einigen Tierarten eine wichtige Funktion bei der Aufzucht der Jungen wahr und tragen so massgeblich zum Arterhalt bei.
Das ist übrigens auch beim Menschen nicht anders. Homosexuelle können sehr wohl auch Kinder zeugen oder auf die Welt bringen – und tun das auch.
Was an homosexuellen Verhalten also “falsch” sein soll, bleibt unerklärlich. Auch sind Sie schlecht über die Abstimmungsvorlage informiert: Die Anpassung des Art. 261bis StGB schafft keinen Sonderschutz von Homosexuellen, sondern stellt Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe – und schützt damit alle sexuellen Orientierungen gleichermassen. Nein stimmen dürfen Sie trotzdem – und auch Kritik äussern. Das verbietet Ihnen niemand.
@ W.Nabulon
Von den 57 Unterzeichnerstaaten der Gegenerklärung waren 14 Staaten, die nicht muslimisch oder vorwiegend nicht muslimisch sind. Ebenso sind von diesen 14 Staaten auch noch 4 davon nicht afrikanische Staaten.
Es ist also eine kunterbunte Mischung von Staaten, welche diese Gegenerklärung unterzeichnet haben.
Und auch von den muslimischen Staaten der Gegenerklärung sind weitaus nicht alle Staaten aus Afrika, sondern ebenso aus Nahost und Asien.
Nur weil eine Mehrheit der Länder der Gegenerklärung muslimisch sind, heisst das noch lange nicht, dass mir Muslime so zusagen.
Aber die Begründungen der Gegenerklärung sind “nicht ganz Ohne” und sollten uns schon zu denken geben; in Bezug auf den Gummibegriff “Sexuelle Orientierung”.
Wie gesagt, der Zeitgeist lässt grüssen!–
Warum hat man nicht einfach statt “sexuelle Orientierung”, “Homosexualität und Bisexualität” in den Gesetzestext hineingeschrieben?- Dann wäre es präziser formuliert gewesen und hätte nicht diese Diskussionen ausgelöst.–
Nein, Hr. Nabulon, da steckt noch eine ganz andere Absicht der Autoren dieses Gesetzestextes dahinter!!–
Mir kann man kein X für ein U vormalen.
Selbstverständlich, Hr.Nabulon, sind ALLE Menschen von Gott akzeptiert, also auch die Homosexuellen. Und auch Jesus wäre mit diesen anständig umgegangen, so wie ER mit Zöllnern und Huren auch anständig umgegangen ist.– Und trotzdem hat ER diese Handlungen als sündig bezeichnet.–
Er meinte auch: “Gott will nicht den Tod eines Sünders, sondern dass er sich bekehre.”–
Also will ER, dass diese sich von ihrem sündigen Tun abwenden.
Fazit: Gott akzeptiert ALLE Menschen, aber NICHT deren sündiges Handeln.–
Und so ist dies auch mit der Homosexualität und anderen sexuellen Abarten (Pädophilie, Zoophilie) der Fall.–
Eben, Herr Wobmann, ich habe einmal geschrieben, dass die Verfolgung bis hin zur Tötung Religiös begründet ist.
Ebenso habe ich geschrieben, dass das ganze Rassismus Gesetz nicht gut ist. Die Erweiterung eben sowenig. Ich persönlich hüte mich aber, das aus Religiösen Gründen anzusehen, denn die Bibel hat da in meinen Augen Widersprüche. Und den Islam nehme ich sicher nicht als Massstab. Da wird ja auch der Umgang mit der Frau beschrieben, nein, das ist nicht mein Ding.
Diese Staaten befürworten da muslimisch oder nicht muslimisch auch die Ehe, viel früher wie wir, kennen das Schutzalter nicht. Wir bezeichnen das als Pädophil. Sex für die Fortpflanzung mit einem (Heirat mit 12) erstes Kind gebären mit 15 oder so. Nein.
Sorry, mit dieser Art denken setze ich mich nicht ins Boot.
Die „Hurerei“ die Sünde ist….da ist im Alten Testament eine Erzählung, dass die Ehefrau dem Name weiss ich nicht, kein Kind gebären konnte. Wie wird das in der Bibel so schön beschrieben, wohnte er der Magd bei, die ihm ein Kind gebar = Erlaubter Fremdgang.
Thema Söldner = Abkehr von der Sünde? Liest sich etwas komisch wenn überall Krieg geführt wird. Ansichtssache.
Da alles Gott gewollt ist auf der Erde, hat alles seine Aufgabe und seinen Sinn. Das würde bedeuten, dass wir tolerant sind. Oder „froh“ sein können, dass wir selber nicht schwul sind, oder andere „Abartige Probleme“ haben.
Der Religionen geht es einzig und alleine darum, dass mit der Geburt im Namen der Entsprechenden Religion, wieder ein Mensch mehr da ist, welcher diese Religion vertritt. Also um Macht und Grösse der Religionsgemeinschaft…..später kann man dann ja Kriege führen gegeneinander.
Sie nennen immer wieder Pädophilie Herr Wobmann.
Diese Kinderliebe, Heiraten eines kleinen Mädchens, (Zwangsheirat) mit einem Erwachsenen Mann, ist in den Ländern wo Schwule getötet werden, nicht abartig.
Hr. Nabulon,
mir ist sehr wohl bewusst, dass es bei bestimmten Religionen (nicht allen!) “Begründungen” für Verfolgungen und Tötungen gibt. Es gab aber (besonders hier in Europa), eine Aufklärung und einen Humanismus, welcher auch auf die christlichen Kirchen einen Einfluss hatte, der nicht spurlos vorüberging.
Es gibt hier in Europa schon längere Zeit keine Hexenverbrennungen mehr; auch keine Körperstrafen für Andersgläubige mehr.
Die Macht der Kirchen ist kleiner geworden; ebenso hat sich auch die Praxis und Haltung dieser Kirchen in den letzten 300 Jahren enorm geändert.
Jedoch beim Islam sind solche aufklärerischen und humanistischen Aenderungen fast spurlos vorübergegangen. Es gibt sogar noch heute “Islamexperten”, die nach wie vor behaupten, dass der Islam keine Reformen nötig hätte (Rifa`at Lenzin). Da läuten bei mir die Alarmglocken, denn der Islam (insbes. die beiden grossen Hauptrichtungen Sunniten, Schiiten) verweigert sich seit dem 7.Jh. jeglicher Reform.
Das hat enorme Auswirkungen gerade auf heutige Verhältnisse, was insbesondere hier im “Westen” immer wieder zu Ueberraschungen und “Erstaunen” geführt hat; denn die Meisten Leute hier im Westen sind sich dessen nicht bewusst.-
Sowohl im Koran, als auch in der Bibel gibt es Widersprüche.-
Dennoch ist der Koran ein völlig anderes Buch: Er ist von EINEM Mann in einer Zeitepoche (610 bis 632 n.Chr.) diktiert worden.-
Die Bibel hingegen beinhaltet mehrere Autoren in einer längeren Zeitperiode (ca. 1500 v.Chr. bis ca. 300 n.Chr.) und ist auch in anderer Manier abgefasst worden.
Dass Sie sich mit der muslimischen Auffassung von “Ehe” (Kinderheiraten, Polygamie) nicht anfreunden können, verstehe ich SEHR GUT und bin gleicher Meinung wie Sie!–
Darum und noch wegen vielen anderen Gründen habe ich ein SEHR distanziertes Verhältnis zum Islam.–
Die Hurerei ist sowohl im alten, als auch im neuen Testament eine Sünde.
Dennoch hat Jesus eine andere Haltung zu Huren eingenommen als die alttestamentarisch orientierten Pharisäer und Sadduzäer.
Ich meinte NICHT Söldner, sondern Zöllner (Zollbeamte zur Zeit des römischen Reiches).
Diese hatten damals einen Schlechten “Ruf”, weil sie jeweils etwas mehr verlangten, als es gesetzlich vorgesehen war (korrupt).
Ich jedoch glaube nicht, dass ALLES, was hier auf Erden geschieht, Gott- gewollt ist!–
Kriege, Mord und Totschlag, Raub, Diebstahl, Lügen, uvm. sind GANZ SICHER NICHT Gott- gewollt!–
Da Gott aber jedem Menschen einen freien Willen gegeben hat, lässt ER es hier auf Erden zu, dass Dinge geschehen, die abscheulich sind.– Es entspricht aber KEINESWEGS SEINEM Willen!–
Hiermit distanziere ich mich DEUTLICH von der heute gängigen “Alles ist eins und gut-These” (Monismus).
Gerade aber, wenn schlimme Ereignisse eintreten, sollten die Menschen daraus lernen und diese Fehler nicht abermals begehen.–
Ich bin sehr wohl tolerant auch gegenüber bestimmten anderen sexuellen Neigungen, als die normale Heterosexualität, jedoch sollten diese sich nicht öffentlich zur Schau stellen, sondern im privaten Rahmen bleiben.–
Es gibt aber Praktiken, die immer strafbar bleiben sollten: Pädosexuelle Handlungen, Zoophile Handlungen und Gewalt/ Körperverletzungen.
Diese sollten nicht durch ein fragwürdiges Gesetz Schutz vor Kritik und Verurteilung geniessen dürfen.
Da aber die Vorlage vom kommenden 9.Februar genau hier gummig und wässerig ist (mit dem lapidaren Begriff “Sexuelle Orientierung”), wird hier Tür und Tor geöffnet, für sonderliche Auffassungen und Praktiken, sich über die Hintertür zu legalisieren.–
Das darf nicht zugelassen werden, darum NEIN zur Vorlage vom 9.Februar!–
Religion ist ein lateinisches Wort und heisst “Rückverbinden zum Ursprung”.
= sich Rückverbinden zum Göttlichen.–
Dies ist nichts Schlechtes und gab es schon, seit Urzeiten (rituelle Bestattungen, Höhlenzeichnungen).–
Es ist eine spirituelle Haltung zum GANZEN (geistiges UND materielles Universum) und gehört zum Menschsein.–
Ganz anders jedoch ist der institutionalisierte, blinde Glaube, welcher zu Gleichschaltung, Machtmissbrauch und Krieg geführt hat. Diesem sollte man IMMER in kritischer Distanz gegenüber stehen.–
Herr Walter Wobmann,
Eben, wir hier in Europa haben eine Aufklärung gehabt, diese ging aber nicht von der Kirche aus, sondern wurde der Kirche „aufgezwungen“. Mit Kirche meine ich die Führung dieser, z.B Papst, Bischöfe. Nun als Religiöser einer sog „Staatskirche“ darauf stolz sein, dass der Irrweg der Kirche beendet werden musste?
Wie sie richtig erkennen, fand beim Islam diese Humanisierung noch nicht statt. Also kann ich, ich kann nur von mir schreiben, diese 57 Staaten nicht unterstützen, die vertreten mir fremd „Humane“ Werte.
Für mich ist „Zwang-Kinderheirat“ Pädophilie, ist Sex (Fortpflanzung und Zwang) also Gewalt, also abzulehnen.
Polygamie hat nach meiner Sichtweise in dem Bereich wieder nichts zu suchen, wenn eine Gruppe, meist ein Mann du zwei drei Frauen zusammen es schaffen, als Gruppe erfolgreich durchs Leben zu gehen. Muss ja nicht immer der Mann der Wirtschaftlich „Starke“ sein. Da sehe ich keine Probleme.
Wie nun welches Buch, Thora, AT oder NT, Bibel oder Koran entstanden ist, das sollen die Gelehrten untereinander ausdiskutieren, für mich sind das von Menschen zu Papier gebrachte Schriften.
Kann jeder so halten wie Sie/Er will, aber Gewalt und Hass oder Tötung darf daraus nicht entstehen.
Kriege, Mord und Totschlag, Raub, Diebstahl, Lügen, sind ja was denn, Gott hätte die Macht, das jederzeit zu beenden. Da taucht der Agnostiker auf „wenn es diesen Gott gibt“. Andere sehen es als Prüfungen. Andere als Teil des Glaubens. Wie auch immer.
Der Mensch lernt nichts daraus.
Sexualität gehört in die Privat Räume. Händchenhalten oder mal ein Kuss ist? Für mich keine Sexualität, jedoch komisch anzusehen, bei Gleichgeschlechtlichen. Mit dem Anblick, ich kann wegschauen, kann ich leben.
Pädosex, oder Zoophlie, Sex gegen den Willen, soll strafbar sein und bleiben. Bin ich auch dabei, sollen keinen Schutz geniessen. Darum kann ich mich mit dem „Islam“ nicht in ein Boot setzen.
Nochmals, ich habe mein Nein 9 Februar eingelegt. Keine Frage, für mich. Keine Frage für mich, den ganzen Rassismus Artikel abzulehnen.
ABER:
Es läuft ganz viel schief. Siehe Homosexualität ist abnorm, abartig. Dient nicht der Fortpflanzung.
Die reine Vereinigung von Frau und Mann der Fortpflanzung Akt dient, der Fortpflanzung. Alles andere um den Akt herum dient nicht der Fortpflanzung, sondern mehr dem Lustgewinn, (darum von der Kirche verboten). Das hatte ja die sonderbarsten Regeln ergeben, für mich grauenhaft.
Würden wir nicht auf Homo herumhacken, diese erniedrigen, bräuchten die keinen besonderen Schutz. Ebenso andere „Gruppen“ die in diesem Rassismus Artikel gemeint sind. Wir sind also diejenigen, die solche Schutzartikel mit unserem bösartigen Verhalten Provozieren.
Der Glaube an Gott, kann nicht der Ursprung dafür sein, dass wir uns so intolerant und bösartig verhalten. Es sind aber in Echt auch nur die Menschen, die angeben, es sei Gott, oder Jesus, der das so wollte.
NEIN zum Zensurgesetz: Kritischer Bundesrat
Hass und Diskriminierung sind in der Schweiz zurecht verpönt. Darum hat auch der Bundesrat in seinem Bericht bzw. in der Ratsdebatte eine zögerliche Haltung zu dieser Gesetzesverschärfung eingenommen. Er vertrat die Ansicht, dass diese Gesetzesverschärfung “nicht vordringlich” 1 bzw. “nicht zwingend” 2 sei und wies darauf hin, dass das Strafrecht nur als letztes Mittel (Ultima Ratio) gegen gesellschaftliche Missstände eingesetzt werden sollte. Von solchen Missständen sind wir in der Schweiz aber glücklicherweise weit entfernt.
Der Bundesrat mahnte in seinem Bericht: “Das Strafrecht soll nicht jedes moralisch vorwerfbare Verhalten lückenlos erfassen, sondern lediglich einzelne, vom Gesetzgeber als besonders sozialschädlich erachtete Verhaltensweisen unter Strafe stellen.” (Bericht des Bundesrats zur Parlamentarischen Initiative Reynard (13.407), BBI 2018 5231-5238, 5234.). Die Meinungsfreiheit verlöre ihre Bedeutung komplett, würde sie sich von aktuellen gesellschaftlichen Trends beeinflussen lassen und Minderheitsmeinungen zensieren. Echte Meinungs- und Informationsfreiheit, verankert in Artikel 16 der Bundesverfassung (BV), kann deshalb nur absolut gelten – sofern keine konkrete Person in ihrer Ehre verletzt wird.
NEIN zum Zensurgesetz: Bestehende rechtliche Instrumente genügen.
Um sich gegen Ehrverletzung, Beschimpfung, Drohung, üble Nachrede oder Verleumdung zu wehren, bietet das Strafrecht bereits heute solide und ausreichende rechtliche Grundlagen. Zusätzliche Gesetze, die scheinbar vor Diskriminierung schützen, sind schlicht unnötig und kontraproduktiv. Denn: Es gibt keinen Rechtsanspruch, vor jeder Äusserung und jedem Verhalten, das jemand als beleidigend bzw. diskriminierend empfindet, geschützt zu sein. Bestünde darauf ein Anspruch, würde dies das Ende einer freien Gesellschaft bedeuten, die auf Toleranz setzt anstelle von Zwang. Auch der offene Dialog in der demokratischen Entscheidungsfindung wäre gefährdet.
NEIN zum Zensurgesetz: Offizialdelikte
Die bestehende Strafnorm als solche steht am 9. Februar 2020 gar nicht zur Debatte. Generell stören aber die zur Selbstzensur führenden Mechanismen, die nicht dem ursprünglichen Sinn dieser Strafnorm entsprechen, aber dazu geführt haben, dass es sich die Bürger*innen heute vielfach erst zweimal überlegen, bevor sie sich zu bestimmten Themen äussern. Diese Problematik verschärft sich weiter, wenn die Diskriminierungsstrafnorm neu auch die sexuelle Orientierung umfasst. Da es sich bei Art. 261bis StGB um ein Offizialdelikt handelt, kann jedermann einen Vorfall, den er als Verstoss gegen die Bestimmung empfindet, bei der nächsten Polizeistelle bzw. einer Staatsanwaltschaft melden. Die Behörden sind verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und, falls er als genügend erhärtet angesehen wird, eine Strafverfolgung einzuleiten. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich nicht wenige Interessengruppen oder Einzelpersonen einen Sport daraus Machen, in organisierter Form von diesem Recht Gebrauch zu Machen. Es handelt sich dabei meist um politische Akteure, die ihren Gegnern mit der “Rassismuskeule” gezielt schaden wollen.
Bedrohte Stammtischkultur
Das Bundesgericht hat seine Definition des Öffentlichkeitscharakters über die Quantität der Zuhörenden längst aufgegeben. Das bedeutet in der Praxis: Besteht zwischen dem Redner und den Adressaten kein sogenanntes Vertrauensverhältnis, gilt eine Äusserung als öffentlich und somit gegebenenfalls als strafwürdig. Auch wenn ein unbekannter Mithörer vom Nebentisch mitbekommt, was am Stammtisch unter Vertrauten diskutiert wird, ist nach der Gerichtspraxis des Bundesgerichts der Öffentlichkeitscharakter gegeben.
Ich habe eher das Gefühl, das Gegenteil ist der Fall: Heutzutage äussern sich öffentlich so viele Bürgerinnen und Bürger wie noch nie – die digitalen Medien haben ihren Teil dazu beigetragen. Manchem Kommentator würde es hingegen bestimmt nicht schaden, wenn er künftig zweimal überlegt, bevor er den nächsten Hasskommentar postet.
Und von den etlichen Strafanzeigen gegen Stammtischgäste habe ich bisher noch nichts gehört.
NEIN zum Zensurgesetz: Brennpunkt “Leistungsverweigerung”
Zwischen Staat und Bürger*innen gilt etwas als Diskriminierung, wenn der Staat eine willkürliche, sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung vornimmt. Gemäss dem Grundsatz: Gleiches ist gleich, Ungleiches ist ungleich zu behandeln. Von den Bürger*innen aber kann nicht verlangt werden, dass sie alle Ungleichbehandlungen mit sachlichen Gründen rechtfertigen. Hinzu kommt, dass es wiederum eine Frage der Interpretation ist, welche Gründe als sachlich gelten können, und welche nicht. Dies gilt insbesondere bei Gewissensvorbehalten, die zum Beispiel bei der Frage relevant sind, ob ein Bäcker künftig dazu gezwungen werden können soll, eine Hochzeitstorte für ein gleichgeschlechtliches Paar anzufertigen. Richter über die Sachlichkeit von Gewissensvorbehalten entscheiden zu lassen, wo es nicht um die Erbringung von staatlichen Leistungen geht, sondern um die Beziehungen zwischen Privaten, ist brandgefährlich.
Es kann für Einzelpersonen und Personengruppen – wenn die Freiheit aufrechterhalten werden soll – keinen Rechtsanspruch darauf geben, von Privaten gleich behandelt zu werden. Die vorliegend diskutierte Strafnorm geht in Richtung Vereinigungszwang und ist deswegen zutiefst antiliberal. Sie suggeriert, dass Ungleichbehandlung unter Bürger*innen stets Ausdruck einer hasserfüllten, menschenverachtenden Gesinnung sind, was offenkundig nicht zutrifft.
Betreiber eines christlichen Hotels, das in der Hausordnung stehen hat, Doppelzimmer nur an verheiratete heterosexuelle Paare zu vermieten, käme ins Visier der Justiz. Auch die Betreiber eines privaten Adoptionsdienstes würden vor die Alternative gestellt, entweder Kinder auch an verheiratete gleichgeschlechtliche Paare zu vermitteln, oder aber ihre Dienste einzustellen. Ihre Überzeugung, dass Kinder am besten bei einem Vater und einer Mutter aufgehoben sind, würde somit indirekt kriminalisiert. Das ist gegen jede Freiheit, die nicht nur darin besteht, dass jeder tun kann, was er will. Insbesondere umfasst der Freiheitsbegriff auch, nicht tun zu müssen, was man nicht will.
Es geht bei der beschlossenen Gesetzesreform also nicht um einen notwendigen Schutz bedrohter Personengruppen, sondern um ein gefährliches Instrument in den Händen von Interessengruppen, die politische oder weltanschauliche Ansichten aus dem demokratischen Diskurs verdrängen und das Verhalten aller Bürger*innen auf ihre ideologische Linie zwingen könnten.
Wenn es einem Bäcker der Art wichtig ist, wer seine Hochzeitstorte bekommt, kann er ja mit dem Argument er sei Überlastet, den Auftrag ablehnen.
Mir hat einmal ein sehr christlich geprägter Schreiner die Arbeit im Haus der „Sünde“ wie er es nannte niedergelegt, ist fortgelaufen. Das war das letzte Mal, dass dieser Schreiner eine Arbeit bekam von mir. Der nächste Schreiner hat die Arbeit getan, ohne Probleme. Da sollte man klagen? Nein.
Hotelier sind ja verpflichtet, zu kontrollieren, dass die Personen Erwachsen sind. Personalien aufnehmen. Da nach dem Neuen Eherecht das Konkubinat weg ist, ist auch der Paragraf weg, dass nur Eheleute ein Doppelzimmer bekommen. Sein Hotel als „Stundenhotel“ muss er nicht akzeptieren, wenn diese Übernachtung aber „normal“ bis an den anderen Morgen geht, ohne Lärmbelästigung sprich stören der anderen Gäste, weiss er gar nicht, was im Zimmer abgeht.
Es ist dann die „dreckige Fantasie“ des Hoteliers, dass er glaubt, es würde die ganze Nacht im Zimmer gerammelt. Glaubt er das, muss er das beweisen. Kann er das nicht, ist es Üble Nachrede. Also müsste er das Kontrollieren können. Aus Persönlichkeit Schutzgründen der Intimsphäre kann er das nicht Straffrei.
NEIN zum Zensurgesetz: Problematik der Rassismus-Strafnorm
Art. 261bis StGB dient nicht der Unterbindung von Ehrverletzungsdelikten gegenüber konkreten Personen oder Personengruppen – wovor alle Bewohner*innen der Schweiz bereits heute in gleicher Weise geschützt sind -, sondern von allgemein gehaltener Kritik an den Gruppen, die einen strafrechtlichen Sonderschutz geniessen.
Seit ihrer Einführung ist diese Strafnorm höchst umstritten – gerade auch, weil sie naturgemäss von politischer Natur ist. Kritiker*innen bemängeln, dass es bei vergangenen Urteilen mitunter nicht um die Bekämpfung von Rassendiskriminierung ging, sondern um die Aburteilung pointierter Meinungsäusserungen zu Migrationsthemen.
«Seit ihrer Einführung ist diese Strafnorm höchst umstritten – gerade auch, weil sie naturgemäss von politischer Natur ist»
Unsinn, Herr Schneider.
Der Kampf gegen Rassismus muss im Alltag geführt werden:
https://www.ekr.admin.ch/pdf/CP_21_mars_2019_all.pdf​
Ohne Meinungsfreiheit kann man nicht wirklich frei sein. Die Meinungsfreiheit existiert gerade zum Schutz der Minderheit vor der Tyrannei der Mehrheit.
Der amerikanische Schriftsteller Noam Chomsky sagte: „Wenn wir nicht an die Meinungsfreiheit von Menschen glauben, die wir verachten, glauben wir überhaupt nicht daran.
Das Hochhalten der unbedingten Meinungsfreiheit verhindert, dass Mehrheiten Ansichten zum Schweigen bringen, mit denen sie nicht einverstanden sind. Sogar Ansichten, die die Mehrheit der Menschen in ihrem Innersten beleidigend findet.”
In Grossbritannien verlor vor kurzem ein Arzt, David Mackereth, nach mehr als drei Jahrzehnten seine staatliche Stelle als medizinischer Gutachter, weil er sich weigerte, seine Ansicht, dass das Geschlecht bei der Geburt bestimmt wird, aufzugeben.
Im Jahr 2013 wurde dem amerikanischen Gelehrten Robert Spencer von den britischen Behörden die Einreise nach Grossbritannien verboten. Spencer ist Autor zahlreicher Bücher über den Islam und betreibt die Website Jihad Watch.
Er hat auf die Problematik der Koran-Sure 9:5 hingewiesen. Sie besagt als Vers:
“Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“
Muslime sind also frei, Lehren zu verbreiten, die voller Hass gegen Nicht-Muslime sind. Da jedoch Nicht-Muslime wie Robert Spencer darauf hingewiesen haben, dass einige Lehren hasserfüllt sind und zu tatsächlichen Gräueltaten geführt haben, haben die britischen Behörden Spencer wegen der Verbreitung von “Hass” die Einreise verboten.
Wie kommt es, dass es in Ordnung ist, die Originalquelle zu veröffentlichen, die Mord vorschreibt, dass es aber “Hassrede” ist, auf dieses Zitat hinzuweisen?
Man sieht also, dass Einschränkungen gegen “Hassrede” oft nicht wirklich ein Verbot von Hassrede sind; stattdessen schützen sie manchmal bestimmte Formen von Hassrede vor legitimen Ermittlungen.
Gesetze gegen “Hassrede” und “Rassismus” führen immer zu politischer Zensur, weil die Definition dessen, was “Hass” ausmacht, immer von Politik und Ideologie beeinflusst wird. Gesetze gegen Hassrede oder Rassismus sollten daher allesamt ausser Kraft gesetzt werden. Kein Mensch hat das Recht, “nicht beleidigt zu werden”.
Redefreiheit bedeutet, Dinge zu sagen und zu hören, mit denen man nicht einverstanden sein muss. Wichtig bleibt, dass man sie sagen und hören kann.