Europa vergreist – EU Gegenmassnahmen mit falschen Ansätzen
Aufgrund der Annahme, dass die Bevölkerung immer älter und damit sowohl die Wirtschaftsleistung abnimmt wie auch die Kosten für die Sozialwerke immer höher steigen werden, ist es die europäische Strategie, dieses Defizit mit Migration auszugleichen. Muslime sind mit Abstand am produktivsten, wenn es darum geht, Nachkommen zu zeugen. Im Gegensatz zum europäischen Durchschnitt von 1,8 Kinder pro Paar zeugen muslimische Paare im Durchschnitt zwischen 6 und 8 Kindern und sind som…it bevorzugt, wenn es darum geht, eben dieses Defizit des Bevölkerungsschwundes auszugleichen. Zur heutigen Zeit hat dies jedoch einen massiven Bevölkerungszuwachs zur Folge, was einerseits die Kapazitäten, durch die fremden Kulturen aber auch das Leben insgesamt stark belastet.
Heute teilen sich in der Schweiz 201 Personen einen Quadratkilometer, was einer Nettofläche von 4’900 m2 (70 x 70 Meter) pro Einwohner entspricht (inkl. unbewohnbare Fläche). Wenn das Bevölkerungswachstum so weitergeht, muss jeder Schweizer bis 2045 weitere 900m2 seines Lebensraums abgeben und hat dann noch 63 x 63 Meter Lebensraum zur Verfügung. (https://issuu.com/sfso/docs/201-1500/1?e=2969314/13681969)
Am 5. Juni stimmen wir über das neue Asylgesetz ab, welches die Asylverfahren zwar beschleunigen könnte, jedoch keinerlei Handhabe bietet, was die Ausschaffung von abgelehnten Asylbewerbern betrifft. Nach wie vor gibt es seitens Sommaruga keine Anstrengungen, die Rücknahmeabkommen mit den entsprechenden Ländern voranzutreiben und zu realisieren. Ohne diese Abkommen wird zweitrangig, wielange ein Asylverfahren dauert, weil die Asylanten nach Ablehnung trotzdem hierbleiben und schlimmstenfalls sogar abtauchen. Spätestens dann, wenn der Zustrom weiter zunimmt (Szenarien sprechen von einer Verzehnfachung der aktuellen Asylzahlen) und sich Gemeinden und Kantone weigern, diese Menschen aufzunehmen, wird Simonetta Sommaruga auf das Thema Enteignung zurück kommen. 100%!!!
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Kommentare anzeigen Hide commentsSolche Blogs haben wir hier bereits genügend, Herr Holzer.
Herr Oberli bei allem Respekt, aber warum wollen Sie dauernd anderen vorschreiben zu welchem Thema es einen keinen weiteren Blog braucht? Ihr Zitat “ein Blog ist tagebuchartig; er wird also aktuell nachgeführt”
Gilt dieses Recht nur für Sie ?
Wer eigene Gedanken aufschreiben will soll dies machen, wenn es keine Kommentare gibt interessiert es niemanden.
Es ist eigentlich sehr einfach ignorieren Sie (überflüssige) Blogbeiträge
@ Herr Holzer,
Sie sehen es richtig, Merci.
1. Man liest doch immer von angelehnten die Rekurs ergreifen und immer noch in der Schweiz leben. Nein ist Nein und dabei bleibt es. Wir müssen den Spezialisten des Migration-Amtes nicht immer gleich unterstellen, dass sie völlig unfähig sind eine gerechten Entscheid fällen zu können.
2. Wenn schon ein Gericht entscheiden muss, sollte sie doch objektiv (diese Justizia mit Augenbinde) entscheiden. Rein formell dürfte es ja dann gar nicht auf eine Beschwerde eintreten, denn wenn einer in der Schweiz ist, hat er ja zu 99 % gegen die Schengen- & Dublin Verträge verstossen, weil er 7-12 sichere Länder schon durchreist hat. Oder ist denn ein Gericht dafür da, diesbezügliche Gesetzesbrüche auch noch zu belohnen, indem eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird. Wenn man abgelehnt wird vom Migrations-Amt, wird man ausgeschafft ganz einfach. dann sollte man nicht einfach 100 mal Rekurs ergeifen können bis irgend ein Richter mal ja sagt und das ganze noch mit Anwalt und Lebenskosten vom Staat bezahlt.
Die Lüge kommt nicht in Furcht erregenden grässlichen Maske, nein immer in einem Engel-Gewand.
https://youtu.be/r5ZiEX0C2PE
Im wesentlichen kommen Wirtschafts-Flüchtlinge;
http://bazonline.ch/schweiz/standard/im-wesentlichen-wirtschaftsfluechtlinge/story/31255178?comments=1
Die Lüge kommt nicht in Furcht erregenden grässlichen Maske, nein immer in einem Engel-Gewand.
https://youtu.be/r5ZiEX0C2PE
Sie wissen das Mehrfachpostings gemäss Vimentis-Forenregeln verboten sind? Ihren obigen Text lese ich heute morgen schon zweimal an verschiedenen Orten.
Ich mache dann mal betreffend der Antwort dasselbe wie Sie, copy-and-paste:
Ich finde ja rührend, Herr Hottinger, das Sie den Mitarbeitern des SEM Unfehlbarkeit attestieren, aber natürlich lässt Ihre Kritik an Rekursmöglichkeiten auf Behördenentscheide auf fehlendes rechtsstaatliches Verständnis schliessen.
Wenn das SEM mehr als 50% allern Flüchtlinge Asyl oder vorläufige Aufnahme gewährt, Sie aber per Bazonline-Artikel behaupten das “im wesentlichen Wirtschaftsflüchtlinge kommen”, muss wohl angenommen werden, das ein Absatz nach dem Loblieb auf die SEM-Mitarbeiter denen schon wieder Inkompetenz bescheinigt wird. Wenn man dann aber den Artikel liest erkennt man die Augenwischerei: im BAZ-Artikel geht es nur um Eritrea.
Flüchtlinge selbst können nicht gegen Schengen- oder Dublin-Verträge verstossen, denn diese sind nicht Vertragspartner. Ein Gesetz das Flüchtlinge verpflichtet sich im Schengen-Land registrieren zu lassen gibt es meines Wissens nicht. Menschen denen ein Schengen-Ursprungsland nachgewiesen werden kann beschäftigen in der Regel keine Schweizer Gerichte, denn auf deren Asylgesuche wird gar nicht erst eingetreten. Auf Asylgesuche von Menschen denen kein Schengen-Ursprungsland nachgewiesen werden kann (auch wenn man Vermutungen hat), muss ein Asylverfahren eröffnet werden, inklusive der entsprechenden Rekursmöglichkeiten.
@ F. Wagner
1. Obiger Satz steht für sich alleine, für Vimentis Leser wie sie, die einen Beitrag meistens gar nicht lesen, sondern reflexartig “einen Daumen runter” drücken.
2. Obiger Satz steht darum für sich alleine, ihre Behauptung, ich würde das GLEICHE mehrmals Posten gar nicht zutrifft, sondern ein einzigen Satz von insgesamt vier Abschnitten ist.
3. Wirtschaft- & Armut- Migranten (bilden eine Mehrheit) die alle aus einem sicheren Land zu uns einwandern (einzige Ausnahme die Flughäfen) sind bekanntlich schon illegal in der Schweiz, also genügt eine Feststellung dieser Tatsache durch das SEM (unter Einschluss einer gratis Rechtsvertretung für den Antragsteller) vollauf, die Rechtsstaatlichkeit ist Genüge getan. Dieses negieren von F. Wagner bedeutet somit, die Sachbearbeiter des SEM als unfähig zu beschimpfen, zu diffamieren.
4. Eine Bestimmung im revidierten Asylgesetz Art. 19 Ziff. 1 legt z.B. fest; “Das Asylgesuch ist bei der Grenzkontrolle in einem schweizerischen Flughafen, bei der Einreise an einem – g e ö f f n e t e n – Grenzübergang, oder in einem Zentrum des Bundes einzureichen.
Feststellungen;
A) Die Bestimmung “am Flughafen” besteht zu recht bereits heute.
B) Die Bestimmung in Art. 19 Ziff. 2 wäre jedoch klar illegal, weil diese Bestimmung die Vertragsbestimmung des Dublin-Vertrages verletzt. Das mögliche neue Asylgesetz betoniert somit amtlich die Verletzung des Dublin-Vertrages, ein völliges no go.
5. Nur schon deshalb – – und aus diversen anderen Gründen – – ist die Revision am 5.6.16 klar abzulehnen,
Herr Hottinger, ich habe schon mehrfach versucht Ihnen zu erklären warum man nicht jeden Flüchtling wieder in ein Schengen-Ursprungsland zurückschicken kann. Ich will es nicht noch einmal tun.
@ F. Wagner
Wieso zurück schicken,
gar nicht erst rein lassen,
wie es Frankreich schon lange praktiziert.
Frankreich ist ein Rechts-Staat; Egalité, Fraternité et Liberté.
Frankreich hat zwar im Verhältnis relativ wenig Asylbewerber, aber das Frankreich gar keine reinlässt ist ein Märchen. 2015 waren es rund 80’000 Asylgesuche in Frankreich.
Zudem: das systematische Grenzkontrollen nicht möglich sind, haben inzwischen in der Schweiz die meisten Leute dann doch verstanden.
@ F. Wagner
Ich sehe sie sind nicht auf dem Laufenden, diese Zahl war vor der Grenzschliessung.
Frankreich bereitet Grenzschliessung zu Italien vor;
https://www.euractiv.de/section/justiz-und-inneres/news/frankreich-bereitet-schliessung-der-grenze-zu-italien-vor/
Das müsste Frau S. Sommaruga schon lange machen, da wohl eine Mehrzahl via Italien nach Dublin illegal in die Schweiz einwandern, was von Italien zudem eine staatlich widerrechtliche Begünstigung bedeutet.
Ebenfalls die Ausstellung einer ein Monat gültigen Aufenthaltsbewilligung & einem 400 € Beitrag, um möglichst innert dieser Zeit weiter nach Norden zu verschwinden.
Unverschämtheiten gibt es auch zu viele gegen Polizei-Beamte. Polizei hat Angst gegen Kriminelle Asylanten aus Afrika vor zu gehen. Ein Polizist berichtet, dass er grosse Angst hat gegen kriminelle Asylbewerber (Schwarzafrikaner) zu ermitteln, weil ihm Ärger in Form von haltlosen Rassismus-Vorwürfen aus der linken Unterstützerszene der kriminellen Dealer droht. Sie F. Wagner machen ja das Gleiche mit Rassismus & Nazi Vorwürfen gegen mich. Solch Kriminelle muss man sofort ausweisen, aber Frau S. Sommaruga weigert sich doch, die angenommene Volksinitiative “Ausweisung schwer Krimineller Ausländer” endlich konsequent zu vollziehen. So viel ich weiss, sind sie auch dagegen, noch mehr, sie verteidigen diese immer noch.
https://www.youtube.com/watch?v=An0yBOspiI0&feature=youtu.be
Der Artikel den Sie verlinkt haben um zu beweisen das die Grenzen zu Frankreich geschlossen sind ist aus April 2011 (mit einem Update von Dezember 2012). Meine Zahl ist von 2015. Ihre Behauptung ICH wäre nicht auf dem laufenden ist folglich haltlos, es sind wohl eher Sie nicht auf dem laufenden.
Regelrechte Grenzschliessungen sind aufgrund Kosten und diverser anderer Gründe nicht machbar. Konsequente Grenzkontrollen wurden bereits diskutiert, aber als nicht durchführbar erkannt. Sollten Sie eigentlich wissen wenn Sie auf dem laufenden wären. Frankreich führt verstärkt Grenzkontrollen durch, aber geschlossen wurde gar nichts.
Ich wäre dankbar wenn Sie nicht mehr behaupten würden ich würde Ihnen vorwerfen ein Nazi zu sein. Ich kann mich nicht entsinnen das jemals getan zu haben. Das ich Sie für einen Rassisten halte, dazu stehe ich. Und ich mache es mir mit einem solchen Vorwurf nicht leicht. Ich bin eher erstaunt das Sie nicht merken das Sie rassistisch rüberkommen hier mit ihren Sprüchen über angebliche kulturelle Defizite anderer Völker und vielem mehr.
Ich bin sehr wohl für die Ausschaffung schwer krimineller Ausländer, so lange Menschenrechte und Schweizer Verfassung geachtet werden. Sie sollten wirklich versuchen mich etwas differenzierter einzuschätzen: nur weil man gegen die Durchsetzungsinitiative war, ist man lange nicht gegen Ausschaffungen von Kriminellen.
Aktuell;
http://www.handelsblatt.com/politik/international/schengen-stopp-frankreich-fuehrt-vorlaeufig-grenzkontrollen-ein/12544810.html
Grenzkontrollen und Grenzschliessungen sind NICHT dasselbe.
Der Student, der ein Leben der Bequemlichkeit und Erholung gelebt hat,
und der nicht von Härten und Miseren betrübt wurde,
wird eine leistungsunfähige,
faule und träge Person sein.
Auch darum ein NEIN am 5.6.19
Über was wird denn am 5. Juni 2019 abgestimmt? Etwas, was einem Studenten das Leben bequem macht? Was könnte das wohl sein?