Die langfristige Sicherstellung der AHV-Finanzierung kann nicht über die Anpassung des normalen Renteneintrittsalters an die veränderte Lebenserwartung erfolgen. Aufgrund der Arbeitsbelastung des modernen Arbeitsmarktes ist eine Erhöhung des Renteneintrittsalters kontraproduktiv. Gute Alternativen sind neben der Flexibilisierung des Renteneintrittsalters Beitragserhöhungen auf Kosten der Einzahlungen in die 2. Säule, eine Finanztransaktionssteuer sowie die Umlagerung des Bundesbudgets zugunsten der AHV.
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