Ja zum Schweizer Rechtsstaat
Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... hat fristgerecht eine Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative verabschiedet, die sich an dieses Prinzip hält. Ein ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe... dagegen gab es nicht. Damit ist klar, dass diese absolut unnötig ist.
Die FDP und ich persönlich setzen uns für eine Migrations- und Ausländerpolitik nach dem Motto „Hart aber fair“ ein. Anders die vorliegende InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der .... Die Durchsetzungsinitiative ist viel zu extrem, weil sie das Verhältnismässigkeitsprinzip missachtet. Schon bei kleinen Bagatell-Delikten können hier aufgewachsene Ausländer automatisch ausgeschafft werden. Wer das zulässt, gibt schlicht den gut funktionierenden Rechtsstaat auf und führt Willkür ein. Jene sollen dann aber nie nach Fairness und Rechtsstaat schreien, wenn sie einmal selber betroffen sind. Hören wir damit auf, mit solchen Keulen-Initiativen alle Ausländer in der Schweiz zu Menschen zweiter Klasse zu machen.
Zudem widerspricht sie klar dem Völkerrecht, welches bei der SVP ja sowieso auf der Abschussliste steht. Sie schadet dem guten Ruf der Schweiz als Land mit hoher Rechtssicherheit und provoziert weiteres Konfliktpotenzial mit der EU in den Verhandlungen über die Begrenzung der Zuwanderung. Beides braucht die Schweiz nicht und das ist Gift für uns selber. Keine internationale Unternehmung investiert in einem Land, das solche Cowboy-Paragraphen in der VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... stehen hat. Unser Alleinstellungsmerkmal sind die direkte Demokratie und unser feiner Rechtsstaat und nicht das Gegenteil. Das soll so bleiben.
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Kommentare anzeigen Hide commentsSie hören wohl keine Nachrichten. Wollen sie Verhältnisse wie in Deutschland mit den Migranten und anderen zugewanderten Verbrechern?
@Werner Widmer; Ich sehe und höre Nachrichten wie Sie! Ich bilde mir meine eigene Meinung und kopiere nicht!
In einem Rechtsstaat werden die notwendigen Strafen für alle Untaten ausgesprochen! Dafür braucht es keine zusätzliche MEI, welche den gebotenen Handlungsspielraum der Judikative in einer Demokratie, verunmöglicht!
Die Geschehnisse in Deutschland führen zu entsprechenden Anpassungen des Strafrechts! Unsere Kultur muss den Migranten von den Verantwortlichen (Glaubensgemeinschaften) beigebracht werden! Eine Zuwiderhandlung muss die vorgesehene Strafnorm umgesetzt werden!
Die Judikative ist gefragt (Rechtsstaat) und nicht das von Parteien (Machtspiel) manipulierte Volk!
Die Gesetzgebung, die Deliktkataloge und die Rechtsmöglichkeiten sollten sowohl in der Ausschaffungsinitiative und der Durchsetzungsinitiative bekannt sein. In der Ausschaffungsinitiative, welche – sofern ich richtig informiert bin – nach einem «Nein» zur Durchsetzungsinitiative umgesetzt wird, sind gewisse Delikte wie Raub und schwere Sexualdelikte drin (in Anlehnung an «Köln»). Kriminelle Ausländer werden also bestraft (o.k., in der Durchsetzungsinitiative ist noch mehr drin betr. sexuelle Nötigung etc. und der Deliktkatalog der Ausschaffungsinitiative kann ergänzt werden). Entsprechend habe ich noch kein Argument gefunden, welches mich zur Annahme der Durchsetzungsinitiative überzeugt hat. Neu sind die von Niccolò Raselli genannten Beispiele (fahren mit Alkohol und Schlägerei Beispiel «Portugiese Amilcar»), welche in krassem Missverhältnis zur Strafe für Schweizern mit gleichen Taten stehen. Störend finde ich den Automatismus ohne Prüfung auch im Hinblick auf jene, die dann zurückbleiben müssen und ev. Fürsorgeabhängig (Bumerang-Effekt) werden. Bitte beachten, dass Fürsorgeabhängigkeit ein Grund zur Einbürgerungsverweigerung sein kann (dies im Hinblick auf die Beispiele in der Analyse des Alt-Bundesrichters genannt). Gefährlich finde ich die Aushebelung des Rechtsstaates, des Untergrabens des zwingenden Völkerrechts (Aussage Alt-Bundesrichter «Im Übrigen verstiesse der vollständige Ausschluss der Prüfung der Verhältnismässigkeit bei schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte ohnehin gegen zwingendes Völkerrecht, 17 welches die Durchsetzungsinitiative vorbehält und damit sich selber widerspricht … »). http://www.nzz.ch/schweiz/nationalrat-setzt-ausschaffungsinitiative-mit-haertefallklausel-um-1.18499799 Dieser Artikel sollte auch zu denken geben. Hier geht es um die Rollenverteilung und dass die Parlamentarier geschworen haben die Verfassung zu beachten. Betr. Ausschaffung von Kriminellen: Die Ausschaffung kann aus meiner Sicht nur erfolgreich sein, wenn der Auszuschaffende greifbar ist, gültige Reisepapiere vorliegen und der Heimatstaat – welcher seine Gesetzgebung hat – mitmacht. Infos über fehlgeschlagene Ausweisungen kann man googlen. Mir geht diese Initiative zu weit über «kriminelle Ausländer raus» hinaus. Zudem gefällt mir die Richtung die sie einschlägt überhaupt nicht. Landesrecht vor Völker- und Menschenrecht samt der Aus- und Nebenwirkungen, die geschichtlich bekannt sein sollten samt den Staaten die dies heute praktizieren. Ich bin nicht bereit wegen Kriminellen den Rechtsstaat zu opfern.
@ Frau B. Sägesser,
1. Ein Schweizer hat nun mal das Privileg in der Schweiz gegenüber einem Ausländer, also können Sie nicht “Äpfel mit Birnen” vergleichen, sorry.
2. Ganz normal & nur Logisch ist doch, dass ein Schweizer nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden kann, im Gegensatz zu einem Ausländer, weil dies sogar zu Recht i.d. Bundesverfassung verankert worden ist.
3. Gemäss Bundesrecht & der Praxis des Bundesgerichtes darf ganz klar nur
“Gleiches mit Gleichem”
verglichen werden, um die Rechtsgleichheit gemäss BV heran ziehen zu können.
4. Dann ignorieren Sie wohl ganz, dass sich Ausländer, insbesondere sogenannte “Secondos” ja jederzeit einbürgern lassen können. Tun sie es nicht, selber schuld.
@Herr Hottinger
Danke für Ihre Antwort darauf. Aber ich denke, sie machen es sich etwas einfach, resp. blenden grundlegendes der Verfassung (Rechtsgleichheit z:B., Menschenrechte -> die ja gemäss SVP in der Verfassung stehen, was gemäss SVP ausreichen soll, Völkerrecht und andere Verträge) aus.
Entsprechend erwecken Sie auch hier den Eindruck, dass Sie die Schweizer als übergeordnete Menschen ansehen und Ausländer als minderwertige Menschen.
Die Durchsetzungsinitiative setzt das Bundesgericht aus meiner Sicht ausser Gefecht. 4. Werden Gründe nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung geltend gemacht, so entscheidet die zuständige kantonale Behörde innerhalb von 30 Tagen. Der Entscheid kann an das zuständige kantonale Gericht weitergezogen werden. Dieses entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Rechtsmittels; der Entscheid ist endgültig.
Zudem scheinen Sie entweder mit der Einbürgerungspraxis nicht so vertraut zu sein. Wenn Sie nun meinen, dass Secondos sich so einfach einbürgern lassen können, wenn Sie denn möchten, verweise ich Sie auf die Annahme der Masseneinwanderngsinitiative mit Schweizervorrang gemäss Initiativtext (und nicht Inländervorrang wie weichgespült wurde). Es wird also schwieriger für Secondos eine Arbeit zu finden (resp. sollte schwieriger werden), da Schweizer zu bevorzugen sind. Entsprechend kann es sein, dass ein paar Arbeitslos und gar beim Sozialamt landen. Da wurde durch Verschärfungen gesorgt, dass Sozialhilfebezüger keinen Schweizerpass erhalten dürfen -> Kann man alles googlen, wenn man denn will. http://www.handelszeitung.ch/politik/mit-sozialhilfe-ist-der-rote-pass-bald-unerreichbar-838581 nebst anderen Links.
Kopiert in Gedanken den Blog von Herrn Landolt, oder sind wir Wiederkäuer?
Als Grundsatz sollte gelten:
In einem demokratischen Rechtsstaat werden die notwendigen Strafen für alle Untaten ausgesprochen! Dafür braucht es keine zusätzliche MEI, welche den gebotenen Handlungsspielraum der Judikative in irgend einer Form, erschwert oder verunmöglicht!
Unsere Kultur muss den Migranten von den Verantwortlichen (Glaubensgemeinschaften uvam) beigebracht werden! Bei einer Zuwiderhandlung muss die vorgesehene Strafnorm umgesetzt werden! Dabei kann auch eine Ausschaffung vorgesehen werden!
Die Judikative ist gefragt (Rechtsstaat) und nicht das von Parteien (Machtspiel) manipulierte Volk!
Georg Bender, was hat in Ihrem Beitrag die MEI mit der Durchsetzungs Initiative betreffend Ausschaffung von kriminellen Wiederholungstätern zu tun.
@Paul Rohner
Mein Text beruht, wie die meisten Teilnehmer bemerkt haben, auf der DSI! MEI ist ein “Versprecher”!
@ Herr Wasserfallen, FDP
1. Wissen Sie, es ist doch nur eine natürliche, Gesetzmässigkeit der Schöpfungs-Gesetze, dass, wird in irgendeiner Thematik, von Menschen ein Extrem produziert, was doch viel vorkommt, mit was für einer Begründung eigener Rechtfertigungen auch immer, fordert mit der Zeit das andere Extrem geradezu heraus, sodass das andere Extrem, ob früher oder später eintritt. So galt die Schweiz vor wenigen Jahrzehnten noch als eines der sichersten – und z.B. für Touristen auch als sehr sauberes Land – wo man sich noch wohlfühlte. Italien hingegen war damals diesbezüglich ganz am Schwanz, trug die rote Laterne. Die Italienischen Parlamentarier haben aber jetzt kürzlich, aufgeschreckt durch die extremste Entwicklung, schnell ein Gesetz beschlossen, dass schon ein Wegwerfen eines Kaugummis, Zigaretten-Reste, das ganze Arsenal des Littering, fortan mit 300.00 € gebüsst wird. Bis ihr Parlamentarier hier auch ein schärferes Gesetz verabschiedet, geht noch viel Wasser den Rhein den Bach runter. Es muss halt zuerst noch extremer werden.
2. Die extreme, falsche “Willkommens-Kultur” von BR-Sommaruga (deren Asyl-Chaos, fast keine Anwendung des Dublin-Vertrages mehr zulässt, ALLES erst mal reinlässt), fordert jetzt eben diesbezüglich nur seinen gerechten Tribut. Es wird auch fast keine Unterscheidung vorgenommen zwischen Wirtschafts-Immigranten, Einwanderung i.u. sehr gut ausgebauten Sozial-Systeme, & echten an Leib & Leben verfolgten Flüchtlingen. Alles kommt rein, weil eine Reise in die 1. Welt zu verlockend ist, und ja auch leicht zu schaffen ist, bei dieser falschen “Willkommen-“Kultur”. Die zwei erst genannten Kategorien erfüllen nämlich das Erfordernis der Bestimmungen im Asylgesetz nicht. Dies könnte in einem summarischen Verfahren sehr schnell festgestellt werden mit dem folgerichtigen Entscheid,
= Nichteintreten.
Dabei müsste auch zwingend die Aufschiebende Wirkung gegen eine Beschwerde zwingend & sofort formell halt auch – e n t z o g e n – werden.
3. Sie sehen Herr Wasserfallen, schon diesbezüglich stimmt Ihre Behauptung “des gut funktionierenden Rechtsstaates” ganz & gar eben nicht mehr.
4. Hat nicht Ihr FDP-Präsident Müller lange vor den Wahlen schon ins Land der Eidgenossen hinausposaunt, man müsse die Ausländerzahl begrenzen auf 18 % der Bevölkerung ? Jetzt schnell wieder eine 180 ° Kehrtwende. Heute legt sich die FDP auch schon wieder, nämlich in der Frage der “Durchsetzungs-Initiative”, einfach ins Polit-Bett der SP, ihrem naturgemässen, politischen Gegner !. Auch hier berühren sich doch wieder klar zwei Extreme.
5. Herr Wasserfallen, Sie schreiben; “Unser Alleinstellungs-Merkmal sei die direkte Demokratie und unser feiner Rechtsstaat und nicht das Gegenteil.” Sorry, aber dies ist doch nicht Ihr Ernst, weil ganz Falsch. Warum ? Eben, weil nämlich das SEM in der Verantwortung von BR-Sommaruga, die in direkt-demokratischer Manier vom Souverän angenommene “Ausschaffung-Initiative – S c h w e r – K r i m i n e l l e r , zuvor ja recht-staatlich & rechtskräftig verurteilter Straftäter, also ganze 5 Jahr in ihrer Schublade in Bern, richtiggehend einfach “vermodern” liess. Dies auch mit vollem Wissen & Duldung der FDP. Warum ?. Profitiert nicht gerade die Gefolgschaft der FDP sehr von billigen Arbeitskräften ? Dies aber ohne jede Rücksicht auf die Einheimischen Arbeitskräfte (Schweizer/Innen wie Ausländer/Innen), weil so mit der unkontrollierten (MEI), von ihr gewünschten Ablehnung der DII noch mehr billigere Arbeitskräfte von den 2./3. Weltstaaten natürlich “Importiert” werden könnten. Hiesige Arbeitskräfte werden einfach entweder “sanft” früh-pensioniert, oder gar einfach entlassen, z.B. unter der vorgeschobenen Begründung einer dringenden Reorganisation, damit so die restlichen Arbeitsplätze erhalten werden könnten. Immer noch die gleiche Laier. Deren Nachteil interessiert die FDP aber natürlich absolut nicht. Aber die Stimmbürger/Innen begreifen dies jetzt sicher.
6. Ist nicht dadurch dass ungleiche Zusammengehen von FDP & SP, die SP, welche doch die Abschaffung des Kapitalismus nach Marx, ganz bestimmt und öffentlich auf ihrer Fahne geschrieben hat, damit ganz einfach erklärt ? Von “Hart aber fair” also keine Spur, genau das Gegenteil trifft in Wahrheit zu.
Schlussfolgerung; Glaube keinem Politiker zu schnell, ohne selber die Thematik ganz zu hinterfragen.
7. Sie schreiben ferner; “Wer das zulässt, gibt schlicht den gut funktionierenden Rechtsstaat auf und führt Willkür ein.” Wirklich ? Meiner Meinung trifft dies vielmehr auf das Verhalten des Mitte/Links/FDP bestimmenden EX-Parlamentes zu, welches ja erst vor kurzem die gesetzmässige Ausarbeitung, der vom Souverän & den Ständen ja mehrheitlich angenommenen “Ausschaffungs-Initiative Schwer-Krimineller”, einfach inhaltlich ignorierten, also einfach die vom Souverän – notabene in direkt demokratischen Manier zuvor schon einmal abgewiesenen Gegenvorschlag – einfach wieder undemokratisch übernommen hat. Wir haben in der Schweiz aber keine “Parlamentarische Demokratur”, auch wenn die SP wie die FDP ständig nach Brüssel schielen, ihre Politik schon danach ausrichten, hinter dem Rücken des Volkes. Das ist doch genau das Gegenteil was Sie hier propagieren, nämlich eine nachträgliche Ausschaltung des Willens & Abstimmungsergebnisses MEI vom Souverän. Das genau benenne ich jedoch als reine Willkür. Dem/den Stimmbürger/innen sind nämlich die Chefs in unserer direkten Demokratie, Parlament & Bundesrat sind
L e g i s l a t i v e & E x e k u t i v e, das heisst Sie haben schlussendlich nur den kund-gegebenen WILLEN des Souveräns – a u s z u f ü h r e n – , aber sicher nicht einfach wieder ins Gegenteil abzuändern.
8. Mit einem 70 % Anteil von Ausländern/Innen in unseren Gefängnissen, mit Milliarden Folge-Kosten, kann mit der hier zur Diskussion stehenden Durchsetzungs-Volks-Initiative, jetzt auch schnell Abhilfe geschaffen werden. Diesem Missstand muss jetzt, infolge zu langer Untätigkeit der Exekutive & der Legislative, effizient entgegen getreten werden. Wenn heute ca. 500 Ausweisungen von Kriminellen jährlich erfolgen, würden dagegen ca. 10’000 Schwerkriminelle jährlich ausgewiesen werden, womit die Schweiz endlich wieder sicherer würde, vor allem auch im öffentlichen Raum, insbesondere für Mädchen & Frauen, für das “schwache” Geschlecht. Also “importieren” wir doch viel lieber wahre Gentleman.
9. Die Ereignisse in Köln haben jetzt ja schockartig aufgezeigt, dass der Rechtsstaat, von kürzlich erst massenhaft unkontrolliert eingereisten jungen männlichen Immigranten, überraschend leicht vollständig aus den Angeln gehoben werden kann. Wenn also selbst in Deutschland – mit ihrer preussischen Erziehung & der starken Durchsetzungsvermögen der Beamtenschaft – trotzdem eine Schreckens-Herrschaft Krimineller, auf öffentlichen Plätzen und Strassen, sehr schnell sehr grausame Wirklichkeit werden kann. Dies muss doch wenigsten jetzt aufschrecken. Denn zuvor haben schon sehr viele Stimmen genau davor gewarnt haben. Diese wurden ganz einfach völlig undemokratisch, sofort i.d. “rechte Ecke” gestellt, gar als NAZI beschimpft & so diffamiert, entwürdigt. Dies ist nicht nur nicht legitim, selbst wenn die Argumente fehlen. Das Vertrauen in gewisse Politiker & die Staatstragenden Behörden – wie auch der viel zu vielen “Gutmenschen-Richter – ist jetzt halt auf einem Tiefpunk angelangt, was eben die Durchsetzungs-Initiative, mit grösster Dringlichkeit erst nötig macht. Dies auch deshalb,
weil durch die Straftaten die Anständigen, auch die – e c h t e n – Flüchtlinge auf’s schamloseste ansonsten nur noch mehr in Misskredit kommen, was jetzt so einfach nicht mehr hingenommen werden kann. Irgendwann ist Schluss.
Darum werde ich ein überzeugte JA einlegen, und bin sehr zuversichtlich, dass eine gute Mehrheit jetzt dasselbe macht. Dies auch, weil männliche Jugendliche der 2. Generation, also hier in Europa geborene mit Migrationshintergrund, unverblümt frech, weil diese schon öffentlich in die Kamera erklären, NEIN, sie würden sich weder an die hiesigen Gesetze noch an die Verfassung halten wollen.
Mit der Duldung derselben Missständen auch in der Schweiz, werden so Freiräume für Willkür, Angst, Raub & gar von Vergewaltigungen, also das reine Chaos bei uns bald auch herrschen im öffentlichen Raum, wie uns die Ereignisse in Köln ja schonungslos aufzeigen.
EUROPA lebt in 2 Welten;
http://www​.zdf.de/zdfzoom/ein-staat-zwei-welten-einwanderer-in-deutschland-39881050.html
http://www.express.de/koeln/sexuelle-uebergriffe-so-berichten-zeugen-ueber-die-horror-nacht-am-koelner-hauptbahnhof-23256604
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/uebergriffe-in-koeln-justizminister-maas-vermutet-organisierte-aktion-a-1071285.html​
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76597730/fluechtlingskrise-erst-zehn-prozent-der-fluchtwelle-ist-bei-uns-.html
…dem gibt es nichts mehr beizufügen,Herr Hottinger!Das Problem ist,das auch die Durchsetzungs- Initiative bei den Zuständigkeiten auf taube Ohren stossen wird,sollte den ein Ja zustande kommen.Aber vielleicht hilft die neue Parlamentszusammensetzung doch etwas weiter.Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt…!
Tja, Herr Wasserfallen – ich bin ja nicht selten Ihrer Meinung. Hier aber gar nicht: Das Parlament hat es – bewusst! – versäumt, einige Punkte zu realisieren, welche den Initianten und den Zustimmenden wichtig waren. Darum braucht es leider die DSI.
Zum Thema Bagatelldelikte: Wenn Sie ehrlich argumentieren würden, würden Sie mindestens erwähnen, dass die – je nach Verständnis – eher geringfügigen Delikte erst im Wiederholungsfall ein Ausschaffungsgrund werden sollen. Mit mangelnder Rechtsstaatlichkeit hat das schlicht nichts zu tun.
Zum Thema zwei Klassen: Leider scheinen sie das Prinzip “Gleiches nach Massgabe der Gleichheit gleich behandeln” nicht verstanden zu haben. Auch Verkehrsdelikte werden unterschiedlich bestraft, wenn ein Täter Ersttäter ist, der zweite aber nicht. So stellt sich nicht die Frage, ob Delikte überhaupt unterschiedliche Rechtsfolgen haben dürfen, sondern in welchem Mass. Und ich – und hoffentlich die Mehrheit der Abstimmenden – ist eben der Ansicht, dass jemand, der mehr oder weniger als Gast in der Schweiz ist, sich benehmen soll, ganz besonders, wenn schon ein Erstdelikt vorliegt. Wer dazu nicht bereit ist, zeigt, dass er/sie nicht willens oder fähig ist, sich wirklich zu integrieren. Ich persönlich würde gerne auch Verbrecher mit Schweizer Pass “in die Wüste schicken”, aber das geht leider nicht.
Und dann – bin halt ein SVPler – doch noch ein polemisches Argument: Wie soll ich einem glauben, der nicht mal seinen eigenen Namen richtig schreiben kann? 😉
Werter Herr Wasserallen
Ihre Haltung entbehrt leider den aktuellen Vorkommnissen in Ländern, deren Politiker bewusst den Zustrom von Migranten unterstützen und die mittlerweile in einem heillosen Fiasko versinken. Kaum vorstellbar, dass sich die Schweiz, besonders nicht mit einer derart passiven Gutmensch- Politik zu diesem Thema davor schützen kann. Nein, vielmehr werden wir in absehbarer Zeit in direkte Mitleidenschaft gezogen. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir und willen- und tatenlos darin ergeben sollen. Noch haben wir eine direkte Demokratie, welche eigentlich beinhaltet, dass das Volk entscheidet, wie es in unserem Land zu laufen hat, Leider haben viele PoltikerInnen diesen Umstand aus den Augen verloren und verfolgen stattdessen lieber die Eigeninteressen ihrer Parteien.
Sie attestieren der Durchsetzungs- Initiative “Extremismus”. Ich sage Ihnen: Es kommen extreme Zeiten auf Europa zu. Extreme Umstände erfordern extreme Massnahmen. Deshalb ist nicht nur richtig, diese Initiative zu lancieren und vor das Volk zu bringen, sondern auch, sie anzunehmen.
In den letzten paar Tagen habe ich viel über die Durchsetzungsinitiative gelesen. Die Vorteile, die Nachteile und mir ist auch der Kampf der Meinungen bei Vimentis nicht entgangen. Kampf ist das falsche Wort, Prügelei trifft es besser, dies sieht man auch wie viele Kommentare bei den Befürwortern und Gegner zum Thema Durchsetzungsinitiative durch Vimentis gelöscht worden sind.
Trotzdem bin ich zum Schluss gekommen, auch wenn die Durchsetzungsinitiative nicht perfekt ist und ihre Mängel hat, werde ich dieser zustimmen. Als Labortechniker, sehe ich jeden Tag, die Spermaproben, welche untersucht werden muss, auch wenn man in den vielen Jahren abgestumpft ist, geht einem jede einzelne Probe nahe. Jede Probe ist eine Zuviel!!
Deshalb werde ich Ja sagen, die Durchsetzungsinitiative ist zwar nicht perfekt, aber ein Schritt auf dem richtigen Weg.
Herr Wasserfallen bei kleinen Bagatellfällen im Wiederholungsfall, bitte Argumentieren Sie Faktengemäss. Diese ständigen Lügen in pukto Bagatellfälle kann man nicht mehr hören! Das zwingende Völkerrecht wird eingehalten. Es kann doch nicht ein Völkerrecht sein, Schwerverbrechern Aufenthalt in unserem Land zu geben.
@Bea Zbinden. Niemand will Kriminelle im Land. Doch hier geht es um mehr. Da noch der Deliktkatalog https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis433t.html . Drin sind: a. einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB) -> Kann nachgelesen werden. Sind also Menschen, die in eine Prüglerei geraten Schwerverbrecher, wenn man ihrer Argumentation folgen möchte?
Wenn Jemand sich so verhält, prügelt, dass er in diese Artikel fällt, wäre es sicherlich überlegenswert, ob eine Ausschaffung gerechtfertigt ist. Schliesslich gehört Prügelei zur Körperverletzung.
Aber ich empfehle Ihnen hier trotzdem, sich zu überlegen, was nun die angesprochenen Artikel mit der Aussage Schwerverbrecher zu tun hat. Nämlich nichts….
Diese von Ihnen angesprochenen Artikel werden vom Gericht sicherlich ohne lange zu überlegen (im Erstfall) als Bagatell eingestuft und mittels Geldstrafe, Sozialstunden oder ähnlichem bestraft. Somit sprechen wir hier erneut von “Bagatellen”.
Sollte sich dieses jedoch Wiederholen, wären wir wieder am Punkt, dass es sich hier scheinbar um einen Wiederholungstäter handelt, welcher nichts aus seiner Strafe gelernt hat.
Wenn ich in einer Verkehrskontrolle, wegen Geschwindigkeit oder sonstigem eine Strafe bezahlen muss, dann werde ich mir überlegen, ob ich das erneut erleben möchte, oder ich tue etwas dagegen und verhalte mich korrekt. Sollte sich dieses nach Jahren erneut vorfallen, wird dies wie nach heutigem Recht gesprochen nicht als Wiederholung definiert (je nach Abstand der Wiederholung).
Aber trotzdem bin ich mir bewusst, dass ich mich dann falsch verhalten habe und mit einer Strafe zu rechnen habe. Ist diese klar vom Gesetz definiert, dass bei Wiederholungsfall mir der Ausweis entzogen wird, die Strafe höher ausfällt, ist mir das bewusst und dementsprechend sollte oder müsste ich mich halt dann verhalten.
Und z.g.Letzt: Wer regelmässig (Wiederholungsfall) in eine Schlägerei verwickelt wird, sollte sich halt mal überlegen, ob er sich im richtigen Umkreis befindet. Sollte man also unverhofft in eine Schläger, oder einen Angriff verwickelt worden sein, sollte man sich halt die “Freunde” an einem anderen Ort suchen.
Es ist jedoch falsch bei Raufhandel, leichem Angriff oder einfacher Körperverletzung von Schwerverbrechen zu sprechen. Entspicht auch der falschen Gegenargumentation oder soll eine falsche Ausführung darstellen.
Zitat:
“Sollte sich dieses jedoch Wiederholen, wären wir wieder am Punkt, dass es sich hier scheinbar um einen Wiederholungstäter handelt, welcher nichts aus seiner Strafe gelernt hat..”
Wir reden hier über eine “Bewährungszeit” von 10 Jahren. Und wir reden davon das hier unterschiedlichste Straftaten aufaddiert werden. Wer mit 20 in eine Prügelei gerät und wegen einfacher Körperverletzung verurteilt wird, dann mit 29 wegen falscher Anschuldigung oder dem Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum, führt das gemäss Initiative zu zwingender Ausschaffung. Mit 2 kleineren, unterschiedlichen “Bagatellstraftaten” innerhalb 10 Jahre kann man meiner Meinung nach noch nicht von “Wiederholungstaten” sprechen. Auch wenn jemand zweimal innerhalb von 10 Jahren in eine Schlägerei verwickelt wird kann man wohl kaum von “regelmässig” sprechen.
Das Strafrecht, das ja ebenfalls “Bewährungsfristen” kennt, ist da weit flexibler: abgesehen davon, das Bewährungsfristen gemäss Strafrecht maximal 5 Jahre dauern, kann das Gericht auf eine Straftat während der Bewährungsfrist nicht nur mit ausschliesslich Widerruf der bedingten Strafe reagieren, sondern auch z. B. mit einer Verwarnung oder Verlängerung der Bewährungsfrist. Das würde dann passieren wenn nicht zu erwarten ist das der Straftäter weitere Straftaten begeht,oder bei geringer Schwere der Straftat (Artikel 42 und folgende des Strafgesetzbuches).
Bei bedingten und unbedingten Haftstrafen ist das Verhältnismässigkeitsprinzip offensichtlich geschützt, bei Ausschaffungen nicht.
“Diese von Ihnen angesprochenen Artikel werden vom Gericht sicherlich ohne lange zu überlegen (im Erstfall) als Bagatell eingestuft und mittels Geldstrafe, Sozialstunden oder ähnlichem bestraft. Somit sprechen wir hier erneut von “Bagatellen”.
Sollte sich dieses jedoch Wiederholen, wären wir wieder am Punkt, dass es sich hier scheinbar um einen Wiederholungstäter handelt, welcher nichts aus seiner Strafe gelernt hat.”
Ich sehe das auch so, Herr Schweizer. Die Gegner tun gerade so als sei es unmöglich sich an Gesetze zu halten und nicht Straffällig zu werden. Meistens bringen Sie dann absurde Beispiele.
Nun diese Woche werden neue Umfragen veröffentlicht. Ich kann es ehrlich gesagt nicht abschätzen wie die Meinung zu dieser Initiative ist
@ Frau Sägesser,
Ich schätzte bisher – wenigstens die grosse Mehrzahl – Ihrer doch meist sehr sachlichen Beiträge, was dieses Mal aber nicht mehr der Fall ist, aus folgenden Gründen;
1. Beim Strafrechts-Katalog wird in Art. 2 klar folgendes festgestellt;
2. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, nur aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten – z e h n – Jahren bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind.
3. Das heisst, alle von Ihnen monierten Strafartikel (123, 127, 133, 134) fallen darunter, somit kommen nur alle diese als – W i e d e r h o l u n g s t ä t e r – innerhalb
– z e h n – Jahren seit der ersten Straftat, zur Anwendung & in erst dann in die Mühlen der Ausweisung. So kann man doch absolut nicht mehr von “leichten Bagatell-Fällen” sprechen.
4. Schon Heute werden ja Wiederholungstäter etwas strenger angefasst. Ich verstehe umso weniger, dass Sie als doch intelligente, aufgeschlossene Frau NEIN stimmen werden, denn es kommen mit Sicherheit, so wie das Amen i.d. Kirchen, noch sehr viel schwerere Zeiten i.S. Ausländer-Straftaten auf uns zu, in ganz EUROPA, als Sie sich jetzt erträumen können. Köln, Hamburg, Stuttgart, Zürich, dies ist erst der Anfang. Sie als Frau müssten doch mehr Empathie für die mehrheitlich weiblichen Opfer, die von Gewaltverbrechen (gegen die Integrität & Freiheit der Person) betroffen sind. Diese beiden Rechte sind übrigens von unserer Bundesverfassung geschützt, und allen Menschen i.d. Schweiz garantiert. Unwürdiges “Begrabschen” bis hin zu Vergewaltigungen ist absolut kein Menschenrecht mehr gemäss EMRK. Inzwischen sind über 500 Anzeigen eingegangen von Frauen. Eine junge Frau, selber Opfer von Köln, hatte dem Mut, sich jetzt öffentlich zu äussert, was sie erlebt und wie die Nachwirkungen so sind;
http://www​.spiegel.de/video/sexuelle-belaestigung-inan-silvester-bericht-eines-opfers-video-1640057.html
http://www.express.de/koeln/sexuelle-uebergriffe-so-berichten-zeugen-ueber-die-horror-nacht-am-koelner-hauptbahnhof-23256604
Tja, dann werden halt wichtige Rechtsgrundsätze gemäss Verfassung erst nach zwei Verurteilungen aufgrund von geringen Straftaten innerhalb von 10 Jahren verletzt. Es ist erschreckend wie viele Leute sich nicht mehr um Rechtsstaat, Verfassung und Gesetze scheren sobald es um Ausländer geht.
Am Ende wird es so sein: wird die Initiative nicht angenommen, wird die verschärfte Ausschaffungsgesetzgebung die bereits in den Schubladen liegt sofort umgesetzt (inkl. Härtefallklausel). Wird sie angenommen geht das ganze Theater von vorne los, denn 1:1 umsetzbar ist sie einfach nicht … bzw. auf dem Klageweg sehr schnell wieder aufweichbar.
” Es ist erschreckend wie viele Leute sich nicht mehr um Rechtsstaat, Verfassung und Gesetze scheren sobald es um Ausländer geht.”
Oh schon wieder diese Keule. Nein das eine hat mit dem anderen ja nichs zu tun. Ob Schweizer oder Ausländer beide werden fürs Dellikt genau gleich bestraft. Keine Rechtsgrundsätze werden verletzt.
Es ist erschreckend wie wenig genau gewisse Leute das Gesetz und die Verfassung zitieren, wenn es um Andersdenkende geht.
“Wird sie angenommen geht das ganze Theater von vorne los, denn 1:1 umsetzbar ist sie einfach nicht … bzw. auf dem Klageweg sehr schnell wieder aufweichbar. “
Also beste Werbung für die Selbstbestimmungsinitiative welche unsere Verfassung, unser Bundesgericht und insbesondere die Demokratie in diesem Land stärkt.
@ Frau Sägesser,
1. Diese Straftäter werden ja nur ausgewiesen, wenn sie nach einer rechtskräftigen Verurteilung für eine Straftat (Busse oder Gefängnis) innert zehn Jahren wieder wegen einer Straftat, wiederum strafrechtlich verurteilt werden müssen.
2. Straftäter ist doch immer schlimm genug, immer noch schlimmer jedenfalls als ein Zivilverfahren am Hals.
3. Insofern halte ich die im Detail aufgelisteten div. Verbrechen als sehr gut, denn eine gewisse Ordnung – Respekt vor dem Nächsten – darum sollten wir uns schon bemühen.
4. Dieser chaotische rechtsfreie Zustand für Strafrechtsverbrecher wie kürzlich in Köln, Hamburg, Stuttgart und Zürich sind einfach nicht mehr hinnehmbar, denn bedenken Sie doch bitte, es könnte ja auch einmal Sie persönlich, ihre Tochter, ihre Schwester treffen.
5. Wissen Sie, ich wünsche Ihnen dies keinesfalls – Gott behüte – , aber ich kenne da diesbezüglich eine Geschichte, wie wenig selbst “gebrannte Kinder” genügend einsichtig sind, selbst wenn ein schweres Verbrechen an Ihnen ausgeführt wurde. Es heisst doch, “gebranntes Kind scheut Feuer”. Da gibt es wohl leider auch immer Ausnahmen.
Item, ein Kultur fremder junger Mann wollte als Asylantragsteller nach Finnland, dann wollte er nach Schweden, weil es sei ihm in Finnland zu kalt. Während der Fahrt nach Schweden mit dem Zug, hat ihn eine nette Schwedin in ihr Abteil eingeladen, wohl nur um zu plaudern. Er fing sie aber dann an zu “Befingern”, worauf sie ihm bestimmt erklärte, er solle bitte damit aufhören. Im Gegenteil, er schmiss sich auf sie und vergewaltigte sie brutal. Danach stürmte sie weinend durch den Zug zum Schaffner und berichtete ihm, was gerade vorgefallen war. Dieser meinte, machen Sie sofort eine Strafanzeige bei der Polizei. Worauf sie sagte, bitte bitte nein, ansonsten wird er noch ausgewiesen, das möchte ich dann doch nicht.
6. Ich bin nun halt mal der Meinung, auch durch selbst erfahrenes in meinem Leben, dass einem niemals etwas schlechtes passiert, ohne die Chance einer guten Lernmöglichkeit, d.h., dass wir uns nur wieder etwas weiter entwickeln könnten. Diese junge Frau bleibt aber immer noch ein “vermeintlicher Gutmensch”, lernt doch rein gar nichts von ihrer traurigen, niederträchtigen, unmenschlichen Erfahrung, die an ihr begangen wurde. Gut vielleicht hat er ihr gedroht, wenn sie etwas erzähle, bringe er sie um. Ich weiss es auch nicht, aber das wäre vielleicht eine Erklärung.
7. Nur mit gegenseitigem Respekt gibt es überall ein friedliches Zusammenleben. Motto; Behandle jeden, wie du selbst behandelt werden möchtest. Allen Übergriffen gegen Personen müssen wir deshalb mit aller Härte endlich entgegentreten, ansonsten gibt es das reine Chaos, einen völlig rechtsfreien Raum, selbst im öffentlichen Raum, wo ungestört Straftaten an Schwächeren begangen werden, die sowieso ungesühnt bleiben.
Auch darum stimme ich überzeugt mit JA, auch wenn keine Vorlage unfehlbar ist, das sind wir selber ja auch nicht. ich habe die Hoffnung jedenfalls noch nicht ganz aufgegeben, dass Sie Frau Sägesser – erst nach reiflicher Überlegung – auch noch ein JA einlegen werden.
Zitat:
“4. Dieser chaotische rechtsfreie Zustand für Strafrechtsverbrecher wie kürzlich in Köln, Hamburg, Stuttgart und Zürich sind einfach nicht mehr hinnehmbar, denn bedenken Sie doch bitte, es könnte ja auch einmal Sie persönlich, ihre Tochter, ihre Schwester treffen.”
Inwieweit verhindert eine Ausschaffung solche Vorfälle wie in Köln? Ausgeschafft wird NACH der Straftat, nicht VOR der Straftat.
“Zitat:
“4. Dieser chaotische rechtsfreie Zustand für Strafrechtsverbrecher wie kürzlich in Köln, Hamburg, Stuttgart und Zürich sind einfach nicht mehr hinnehmbar, denn bedenken Sie doch bitte, es könnte ja auch einmal Sie persönlich, ihre Tochter, ihre Schwester treffen.”
Inwieweit verhindert eine Ausschaffung solche Vorfälle wie in Köln? Ausgeschafft wird NACH der Straftat, nicht VOR der Straftat. “
Darf ich Fragen, ob dies wirkllich eine ernstgemeinte Frage war?
1. Wegen möglilchen Wiederholungstäter
2. Hätte so ein hartes Abschiebungsgesetz natürlich präventive Wirkung. Viele lassen sich eher durch ein strenges Abschiebegesetz als durch ein Strafgesetz abhalten Kriminell zu werden. Und da wären die Ausländer eher bereit sich nach unseren Gesetzen und Verhaltensregeln zu halten. Wie etwa eben, dass Frauen gleich wie Männer zu respektieren sind.
Natürlich richtig, Herr Hottinger
Sie dürfen fragen, Herr Lobermann. Und die Antwort ist “ja”.
Wieviele der festgestellten Straftäter in Köln waren denn Wiederholungstäter? Wie vielen der Täter wird man denn Straftaten nachweisen können?
http://www​.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Es-wird-nur-wenige-Urteile-geben-article16744026.html
Ich hatte ja bereits gefragt. Und die Antwort ist NEIN. Es ist absurd. Für was ist wohl ein Strafrecht da. Die Kommunikation des Strafrechtes. ES soll abschreckend sein, Taten zu vollbringen. Muss man hier wirklich bei Adam und Eva beginnen?
1. Wegen möglilchen Wiederholungstäter
Hätte so ein hartes Abschiebungsgesetz natürlich präventive Wirkung. Viele lassen sich eher durch ein strenges Abschiebegesetz als durch ein Strafgesetz abhalten Kriminell zu werden. Und da wären die Ausländer eher bereit sich nach unseren Gesetzen und Verhaltensregeln zu halten. Wie etwa eben, dass Frauen gleich wie Männer zu respektieren sind.
Und was soll das für ein Link sein. Es geht um Wiederholungstäter und um künftig solche schlimmen Dinge wie in Köln eher zu verhindern. Und dies geht wenn man diesen Asylanten/Migranten klar zu verstehen gibt, bei solchen kriminellen Delikten würdet ihr ausgeschafft. Das wirkt abschreckender als zu sagen es winkt euch 6 Monate auf Bewährung….
@Herr Hottinger. Auch ich will, dass kriminelle Ausländer ausgeschafft werden. Aber muss es denn gleich wegen Wiederholung von zwei Bagatellen (Beispiele ersichtlich unter sui-generis.ch) sein und dies innerhalb von 10 Jahren? Wobei zu beachten ist, dass die Bewährungsfrist max. 5 Jahre beträgt (sowie auf Vimentis zu finden ist und wie unter diesem Link verstanden werden kann: http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_004.htm).
Mit der Überhöhung des sogenannten Volkswillens und dem damit einhergehenden Versuch, die dritte Gewalt auszuschalten, auf was der Sanktionsautomatismus letztlich abzielt, würde sich die plebiszitäre Demokratie in Richtung autoritärer Staat bewegen. Präsident Putin lässt grüssen: Allerdings hat er, propagandistisch beschlagen, auf eine Kündigung der EMRK verzichtet, seine Probleme aber durch Erlass eines Gesetzes gelöst, wonach Urteile des EGMR nur noch umgesetzt werden, wenn diese nicht gegen die russische Verfassung verstossen. 18 Ausschnitt aus: http://sui-generis.ch/18#V_Aussichten Wollen Sie in Richtung autoritärer Staat samt den Konsequenzen, weil dies gemäss Initiativtext eingepackt ist? Haben Sie trotz der Geschichte des 2. Weltkrieges und des Buches «Die Welle» so viel Vertrauen in die Bevölkerung, dass Sie «Ja» sagen können?
Zudem: der vollständige Ausschluss der Prüfung der Verhältnismässigkeit bei schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte ohnehin gegen zwingendes Völkerrecht, 17 welches die Durchsetzungsinitiative vorbehält und damit sich selber widerspricht.
Mit der Initiative, sofern wörtlich umgesetzt wird, gibt es also den Paradigmenwechsel und zielt Richtung Landesrecht vor Menschenrecht und Völkerrecht. Heute sind es die kriminellen Ausländer, die rechtlos gemacht werden, morgen ev. die Sozialbezüger, übermorgen ev. die IV-Bezüger oder Behinderten. Irgendwann halt eben Schweizer und irgendwann jemanden, der nahe steht. Hetzerei z.B. sei Dank. Diese Richtung gefällt mir absolut nicht! Aber noch kann man ja alles schönreden und weichspülen bis es zu spät sein kann. Aber offenbar wollen Sie, Herr Hottinger dies in Kauf nehmen -> Hauptsache «Kriminelle Ausländer raus»?
Absolute Narrenfreiheit als Souverän hat man nur wenn man zum Beispiel Kim Jong Un heisst. Der Souverän eines Rechtsstaats sollte sich nicht über die eigene Verfassung und Menschenrechte stellen dürfen.
Schön, dass eine drohende Ausschaffung keine abschreckende Wirkung hat, scheint endlich vom Tisch. Da bin ich aber froh.
“Absolute Narrenfreiheit als Souverän hat man nur wenn man zum Beispiel Kim Jong Un heisst. Der Souverän eines Rechtsstaats sollte sich nicht über die eigene Verfassung und Menschenrechte stellen dürfen. “
Genau unsere direkte Demokratie, wenn man diese nutzen kann mit dem Kommunisten und Diktator Kim Jong vergleichen. Ein schlechter Witz. Und bitte mal sich um Schweizerische Staatskunde bemühen. Denn Initiativen sollen ja bei einer Annahme genau die Verfassung ändern/ergänzen. Man sollte denen keinen Narrenfreiheit geben welche die Demokratie abschaffen wollen. Aber na ja lassen wir das….
Herr Hottinger:
“7. Nur mit gegenseitigem Respekt gibt es überall ein friedliches Zusammenleben. Motto; Behandle jeden, wie du selbst behandelt werden möchtest. Allen Übergriffen gegen Personen müssen wir deshalb mit aller Härte endlich entgegentreten, ansonsten gibt es das reine Chaos, einen völlig rechtsfreien Raum, selbst im öffentlichen Raum, wo ungestört Straftaten an Schwächeren begangen werden, die sowieso ungesühnt bleiben.
Auch darum stimme ich überzeugt mit JA, auch wenn keine Vorlage unfehlbar ist, das sind wir selber ja auch nicht. “
Sehr guter Punkt, Herr Hottinger!
Herr Wagner
Sie sprechen hier immer von Recht, Korrektheit und weiss der Gugger was auch immer. Sie möchten um jeden Preis Menschen schützen, welche genau diese Grundwerte die in unserer Verfassung stehen massivst verletzen.
Wie kommt man dazu Menschen mit einer Menschenrechts-Schutz zu schützen, welche diesen aber missbraucht oder nicht eingehalten haben? Schlägt man Dich auf die eine Wange, halt die Andere hin? Wieviele dieser Wangen haben Sie? Spätestens nach der Zweite ist bei mir Schluss.
Sie wären der Erste, welcher hier massivst intervenieren würde, wenn ein Steuerhinterzieher mittels Steuerrecht so geschützt ist, dass er kein wirkliche Massnahme erhalten würde.
Aber genau das tun Sie. Sie schützen Menschen mit Menschenrechten, welche die Menschenrechte mit Füssen treten und das noch meist mit Wiederholung. Und genau daher ist es meine Meinung. Leichte Vergehen (1x eine Chance), Wiederholungstäter (raus). Schwere Vergehen, krimnielle Handlungen, Mord oder ähnliches braucht keine 2. Chance. Wer tut hat keine Chance verdient, diesen Menschen ist es VOR der Tat klar bewusst, dass man damit das Menschenrecht des Betroffenen verletzt.
Und solche Menschen schützen Sie? Sie schützen somit Verbrecher, Kriminelle und Mörder.
Herr Schweizer:
Es geht nicht darum Verbrecher zu schützen, sondern darum das unter Berücksichtigung der Schwere der Tat das private Interesse des Betroffenen mit dem öffentlichen Interesse einer Ausschaffung abgewogen wird (Verhältnismässigkeitsprüfung). So wie es die Bundesverfassung vorsieht. Ob jemand eine Chance verdient oder nicht ergibt sich aus dieser Verhältnismässigkeitsprüfung. Niemand spricht davon das Schwerverbrecher oder Mörder eine zweite Chance verdienen.
Ihre Idee sich an Menschen für begangene Straftaten zu “rächen” entspricht nicht rechtsstaatlichen Prinzipien.
Richtig Herr Schweizer. Ich weiss nicht ob – wer direkte Demokratie mit dem wohl schlimmsten Diktatorenstaat vergleicht- hier repräsentativ ist. Ich hoffe doch nicht. Sie haben recht. Jetzt wird noch bezeichnet man wolle sich mit der Ausschaffung “rächen” Da kommt man aus dem Kopfschütteln kaum noch raus. Wie erwähnt das wären Argumente wenn es keine Haftstrafen für Kriminelle gäbe oder wenn es nicht schon Heute Ausschaffungen geben würde. Doch was haben wir gelernt -Vielen Dank Frank Wagner- Schon Heute müssen gar Secondos teilweise das Land verlassen nach rechtsmässig Verurteilungen für deren Verbrechen.
Diese Initiative richtet sich ja nur an rechtsmässig, letztinstanzlich verurteilte Kriminelle Ausländer.
“Aber genau das tun Sie. Sie schützen Menschen mit Menschenrechten, welche die Menschenrechte mit Füssen treten und das noch meist mit Wiederholung. Und genau daher ist es meine Meinung. Leichte Vergehen (1x eine Chance), Wiederholungstäter (raus). Schwere Vergehen, krimnielle Handlungen, Mord oder ähnliches braucht keine 2. Chance. Wer tut hat keine Chance verdient, diesen Menschen ist es VOR der Tat klar bewusst, dass man damit das Menschenrecht des Betroffenen verletzt.
Und solche Menschen schützen Sie? Sie schützen somit Verbrecher, Kriminelle und Mörder. “
Danke für diese richtigen und guten Worte!
Herr Wagner
“Ihre Idee sich an Menschen für begangene Straftaten zu “rächen” entspricht nicht rechtsstaatlichen Prinzipien. “
Auch ich kann diesem Satz nur ein verständnisloses Kopfschütteln abringen. Es ist nicht ein Rächen an solchen Personen, sondern eine klare Definition, wie und in welcher Form man Gesellschaftsfähig ist in unserem Land.
Würde man diese Kriminellen unmenschlich behandeln, wie z.B. Schläge, Folter oder ähnliches, könnte ich Ihre Argumenation nachvollziehen. Fakt ist aber, dass wir diese Menschen nicht anders behandeln, sondern einen klaren Vollzug einer Definition ausführen. So wie wenn ein Richter eine Gefängnisstrafe ausspricht und diese somit anzutreten ist. Diese betroffene Person somit der Gesellschaft “entzogen” wird.
Wenn wir die Vergangenheit betrachten, war es auch zu Zeiten der Arbeitsbewilligung so, dass eine Bewilligung nur dann ausgesprochen wurde, wenn Arbeit vorhanden war für diese Person, ansonsten erhielt man keine Arbeitsbewilligung. Rächt man sich so auch an diesen Menschen? Wohl kaum. Es ist dieser Person bei Antrag bewusst, dass nur solange eine Bewilligung besteht, als er auch Arbeit hat und diese ausübt.
Ausführungen wie, dass man sich rächen würde, dürfte wohl eher die Leser im Blick interessieren oder zu höheren Leserquoten führen, was aber nicht zwangsläufig auch korrekt sein muss.
Zitat:
“Auch ich kann diesem Satz nur ein verständnisloses Kopfschütteln abringen. Es ist nicht ein Rächen an solchen Personen, sondern eine klare Definition, wie und in welcher Form man Gesellschaftsfähig ist in unserem Land.”
Wenn Sie sagen “Wer Menschenrechte verletzt darf sich nicht auf Menschenrechte berufen” ist das das gute alte “Aug um Auge, Zahn um Zahn”-Prinzip. Wobei natürlich noch die Frage interessant wäre welches Menschenrecht jemand verletzt der 2x innerhalb von 10 Jahren mit Cannabis zum Eigenkonsum erwischt wird. Oder welches Menschenrecht jemand verletzt der Sozialmissbrauch begeht.
Zitat:
”So wie wenn ein Richter eine Gefängnisstrafe ausspricht und diese somit anzutreten ist. Diese betroffene Person somit der Gesellschaft “entzogen” wird.”
Mit der Gefängnisstrafe haben Sie an sich recht. Es gibt aber Strafen die nicht darauf ausgerichtet sind den Betreffenden der Gesellschaft zu entziehen, oder ihm eine Bewährungsmöglichkeit zu geben, zum Beispiel Geldstrafen oder bedingte Haftstrafen. Sind Sie der Meinung das Ausländer unbedingt der Schweizer Gesellschaft “entzogen” gehören für die ein Schweizer noch nicht mal zwingend ins Gefängnis muss?
Zitat:
“Wenn wir die Vergangenheit betrachten, war es auch zu Zeiten der Arbeitsbewilligung so, dass eine Bewilligung nur dann ausgesprochen wurde, wenn Arbeit vorhanden war für diese Person, ansonsten erhielt man keine Arbeitsbewilligung. Rächt man sich so auch an diesen Menschen?”
Hier berücksichtigen Sie wiederum nicht die Einzelfallprüfung. Von 100 Asylanten bekommen einige Asyl, einige der vorläufige Aufnahme, einige werden ausgewiesen … nach Einzelfallprüfungen. Selbst aus Syrien und Eritrea bekommt nicht jedermann Asyl. Und das ist so völlig in Ordnung.
Zitat:
“Es ist dieser Person bei Antrag bewusst, dass nur solange eine Bewilligung besteht, als er auch Arbeit hat und diese ausübt.”
Das stimmt so nicht. Es gibt verschiedene Typen von Aufenthaltsbewilligungen, und damit auch unterschiedliche Kriterien hierzu. Während eine Aufenthaltsbewilligung B relativ einfach zu widerrufen ist, sieht das bei einer Niederlassungsbewilligung C schon schwieriger aus. Zudem haben Ausländer die in die Arbeitslosenkassen mit eingezahlt haben natürlich das Recht hier auch Leistungen zu beziehen und in der Schweiz wohnen zu bleiben während sie Leistungen beziehen.
Zitat:
“Ausführungen wie, dass man sich rächen würde, dürfte wohl eher die Leser im Blick interessieren oder zu höheren Leserquoten führen, was aber nicht zwangsläufig auch korrekt sein muss.”
Wenn Sie auch Ausschaffungen befürworten an denen keinerlei öffentliches Interesse besteht, unter vollkommenem Verzicht auf Verhältnismässigkeitsprüfungen, dann zieht schonmal das Argument “Schutz der Gesellschaft” nicht. Was ist denn dann der Grund das man auch solche Ausschaffungen unbedingt haben will? Ich bleibe dabei, das Rache (in der Definition “Vergeltung für eine Untat”) hier ein passender Begriff ist.
Das Argument, es wäre “Auge um Auge” oder Rache aus dem Mittelalter funktioniert immer noch nicht. Dies hätten wir -wenn man es so sehen will Heute schon” mit dem Strafrecht. Und es wird KEIN Menschenrecht gebrochen, wenn ein Krimineller Ausländer das Land verlassen muss. Da auch dies bereits Heute teilweise angewandt wird. Dies wurde hier schon mehrfach dargelegt. Und es bringt nichts es tausende Male zu wiederholen
Herr Wagner
“Wenn Sie sagen “Wer Menschenrechte verletzt darf sich nicht auf Menschenrechte berufen” ist das das gute alte “Aug um Auge, Zahn um Zahn”-Prinzip. “
Ist Ihre Einstellung zur Interpretation. Nicht meine – Ich habe klar erklärt, dass Jemand der Menschenrechte verletzt, kiminell ist und sich nicht an die Gesetze und Verfassung hält, sich nicht auf solche berufen darf, damit er Schutz für seine Ausführung erhält.
Dass Sie das nun wieder als Zahn um Zahn bezeichnen, war mir bewusst. Da ich mich bei Ihnen gewohnt bin, dass Sie alles so verdrehen, bis Sie es als nicht richtig oder Unfug bezeichnen können.
“Mit der Gefängnisstrafe haben Sie an sich recht. Es gibt aber Strafen die nicht darauf ausgerichtet sind den Betreffenden der Gesellschaft zu entziehen, oder ihm eine Bewährungsmöglichkeit zu geben, zum Beispiel Geldstrafen oder bedingte Haftstrafen. “
Auch hier eine reine Spitzfindigkeit – Selbstverständlich kann man immer ein Einzeldetail heranziehen. Somit dürften Sie auch in die Kategorie Kriminell gehören, denn Sie besitzen sicher Küchenmesser, welche als Stichwaffen verwendet werden können.
Und so sollten Sie vielleicht mal überlegen, ob es logisch ist, dass man Menschen über die Verfassung schützt, welche sie missachten. So wie Sie auch nicht zwangsläufig als Krimineller bezeichnet werden dürfen, weil Sie Stichwaffen besitzen.
“Das stimmt so nicht. Es gibt verschiedene Typen von Aufenthaltsbewilligungen, und damit auch unterschiedliche Kriterien hierzu. Während eine Aufenthaltsbewilligung B relativ einfach zu widerrufen ist, sieht das bei einer Niederlassungsbewilligung C schon schwieriger aus. Zudem haben Ausländer die in die Arbeitslosenkassen mit eingezahlt haben natürlich das Recht hier auch Leistungen zu beziehen und in der Schweiz wohnen zu bleiben während sie Leistungen beziehen.”
Wiederum falsche interpretion von Ihnen. Es geht nicht um die Einfachheit oder Möglichkeit eines Entzuges bei meiner Aussage, sondern darum, dass wenn Jemand eine Bewilligung erhält. Egal Welche, ist er sich bewusst, dass wir Gesetze und eine Verfassung haben, an welche er sich zu halten hat, so wie wir das auch tun und von uns erwartet wird. Darum ging es im Text um nichts anderes.
“…unter vollkommenem Verzicht auf Verhältnismässigkeitsprüfungen…”
Stimmt schon mal gar nicht. Es braucht ein Urteil, somit existiert eine Prüfung durch einen Richter. Und wenn Sie denken, dass ein Richter die Verhältnismässigkeit nicht abschätzen kann, frage ich mich, was Sie einem Richter denn zugestehen, in der Entscheidung.
Was Sie als einen richtigen Begriff halten, ist Ihre Sache. Wenn Sie den Begriff Rache nutzen möchten, tun Sie das und es bleibt eine infame Unterstellung oder Behauptung. Sollten Sie sich das vielleicht mal besser überlegen, kommen Sie mit Ihrer Aussage somit zum Schluss, dass somit JEDER Richter ein Rächer ist, weil er ein Strafmass für eine unkorrekte Handlung ausspricht.
Zitat:
“Ist Ihre Einstellung zur Interpretation. Nicht meine – Ich habe klar erklärt, dass Jemand der Menschenrechte verletzt, kiminell ist und sich nicht an die Gesetze und Verfassung hält, sich nicht auf solche berufen darf, damit er Schutz für seine Ausführung erhält.”
Leider wird das was Sie erklären nicht automatisch zu Recht und Gesetz. In einem Rechtsstaat hat jeder Einwohner Rechte, die nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden dürfen, die ebenfalls durch Gesetze und Verfassung festgelegt werden.
Zitat:
”Auch hier eine reine Spitzfindigkeit – Selbstverständlich kann man immer ein Einzeldetail heranziehen. Somit dürften Sie auch in die Kategorie Kriminell gehören, denn Sie besitzen sicher Küchenmesser, welche als Stichwaffen verwendet werden können.”
Kriminell ist nur der welcher ein Küchenmesser als Stichwaffe NUTZT, nicht der der ein Küchenmesser BESITZT. Ausser natürlich der Besitz von Küchenmessern wäre in der Schweiz verboten, was es aber nicht ist. Ich verstehe von ihrem Argument kein einziges Wort.
Zitat:
“Und so sollten Sie vielleicht mal überlegen, ob es logisch ist, dass man Menschen über die Verfassung schützt, welche sie missachten. So wie Sie auch nicht zwangsläufig als Krimineller bezeichnet werden dürfen, weil Sie Stichwaffen besitzen.”
Ich halte das für sehr logisch. Die Gleichung “Straftat = Verlust aller Rechte” passt nicht zu einem Rechtsstaat, so ist man im Mittelalter vorgegangen. Ein Rechtsstaat legt über Verfassung und Gesetze Regeln für das Zusammenleben fest und auch angemessene, verhältnismässige Massnahmen dafür wenn gegen die Regeln verstossen wird. Ihr Beispiel mit den Stichwaffen verstehe ich auch hier nicht.
Zitat:
“Wiederum falsche interpretion von Ihnen. Es geht nicht um die Einfachheit oder Möglichkeit eines Entzuges bei meiner Aussage, sondern darum, dass wenn Jemand eine Bewilligung erhält.”
Man kann jemandem ganz einfach eine Aufenthaltsbewilligung erteilen oder verweigern, wie man eigentlich auch ganz einfach eine Ausschaffung durchführen oder davon absehen kann. Wer in die Schweiz einwandern will ohne das er selbst für sich sorgen kann bekommt in der Regel automatisch keine Aufenthaltsbewilligung … wer auf der Flucht vor Krieg oder Menschenrechtsverletzungen in die Schweiz einwandern will, dessen Antrag wird zumindest geprüft und unter Umständen erfolgt danach die Gewährung von Asyl oder vorläufiger Aufnahme.
Erhält jemand nach den Kriterien der Durchsetzungsinitiative einen Landesverweis und hat er keine persönlichen Kriterien hervorzubringen welche das öffentliche Interesse an einer Ausschaffung übersteigen ist auch dieser Landesverweis völlig in Ordnung. Gibt es jedoch persönliche Kriterien die das öffentliche Interesse an einer Ausschaffung übersteigen ist eine Ausschaffung in Frage zu stellen.
Zitat:
“Stimmt schon mal gar nicht. Es braucht ein Urteil, somit existiert eine Prüfung durch einen Richter. Und wenn Sie denken, dass ein Richter die Verhältnismässigkeit nicht abschätzen kann, frage ich mich, was Sie einem Richter denn zugestehen, in der Entscheidung.”
Bezüglich des Urteils hinsichtlich Geld- und Gefängnisstrafe ja. Hinsichtlich Ausschaffung nicht, UND UM DAS geht es hier. Es liegt nicht im Ermessensspielraum eines Richters jemandem, der eine Straftat begangen hat, diesen nicht deswegen zu verurteilen, damit er einer Ausschaffung entgeht. Er kann nur unterschiedliche Strafmasse aussprechen.
Zitat:
“Sollten Sie sich das vielleicht mal besser überlegen, kommen Sie mit Ihrer Aussage somit zum Schluss, dass somit JEDER Richter ein Rächer ist, weil er ein Strafmass für eine unkorrekte Handlung ausspricht.”
Der Duden definiert den Begriff “Rache” wie folgt:
“Persönliche, oft von Emotionen geleitete Vergeltung einer als böse, besonders als persönlich erlittenes Unrecht empfundenen Tat …”
Ein Richter der nach Recht und Gesetz und Abwägung aller Fakten ein angemessenes Urteil fällt ist nach dieser Definition wohl kaum ein Rächer. Jemand der ohne Prüfung des Einzelfalls, ohne Berücksichtigung von Härtefällen Ausländer nach festen Kriterien ausgeschafft sehen will wohl eher.
Völlig Falsch, Herr Wagner. Da reicht auch schon wenn man nur den oberen Teil liest
“Zitat:
“Ist Ihre Einstellung zur Interpretation. Nicht meine – Ich habe klar erklärt, dass Jemand der Menschenrechte verletzt, kiminell ist und sich nicht an die Gesetze und Verfassung hält, sich nicht auf solche berufen darf, damit er Schutz für seine Ausführung erhält.”
Leider wird das was Sie erklären nicht automatisch zu Recht und Gesetz. In einem Rechtsstaat hat jeder Einwohner Rechte, die nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden dürfen, die ebenfalls durch Gesetze und Verfassung festgelegt werden.”
Diese Rechte sind NICHT genommen. Es geht nach vor immer noch um rechtsmässig, letztinstanzlich verurteilte Kriminelle. Sprich diese angeschuldigten Menschen können wie alle anderen Menschen auch bis an die letzte Instanz gelangen um Einsprache gegen eine Verurteilung zu erheben. Und es ist immer noch kein Recht, kein Menschenrecht in einem Staat als Ausländer ein Lebenlang Aufenthaltsrecht zu geniessen.
“”…unter vollkommenem Verzicht auf Verhältnismässigkeitsprüfungen…”
Stimmt schon mal gar nicht. Es braucht ein Urteil, somit existiert eine Prüfung durch einen Richter. Und wenn Sie denken, dass ein Richter die Verhältnismässigkeit nicht abschätzen kann, frage ich mich, was Sie einem Richter denn zugestehen, in der Entscheidung.
Was Sie als einen richtigen Begriff halten, ist Ihre Sache. Wenn Sie den Begriff Rache nutzen möchten, tun Sie das und es bleibt eine infame Unterstellung oder Behauptung. Sollten Sie sich das vielleicht mal besser überlegen, kommen Sie mit Ihrer Aussage somit zum Schluss, dass somit JEDER Richter ein Rächer ist, weil er ein Strafmass für eine unkorrekte Handlung ausspricht.”
Sehr gut ausgeführt, Danke Herr Schweizer!
Danke Herr Lobermann
Um ein Haar hätte ich mich tatsächlich aufgeregt über solche Aussagen des Herrn Wagner.
Er kann und will einfach nicht einsehen, dass die sog. Prüfung existiert und von JEDEM Richter abgewogen wird. Somit ist die Verhältnismässigkeit nicht ausgeschlossen.
Und leider kann er den Vergleich mit dem Küchenmesser nicht nachvollziehen. Aber ich mag jetzt einfach nicht mehr das Ganz nach links und rechts erklären, damit es dann mittels Zerpflückung (aus dem Zusammenhalt gerissen) erneut zu einem Wortabtausch mit Herr Wagner kommt.
Ich wünsche Ihnen Herr Wagner viel Glück und Seeligkeit mit Ihrer Einstellung. Ich bin mir jedoch bewusst, dass Jemand der sich nicht an Gesetz und Verfassung hält. Sogar die Menschenrechte der Geschädigten verletzt, dem soll klar die Gastrechte entzogen werden. (hier erneut, geschiet dies durch einen Richter, welcher die Verhältnismässigkeit, Korrektheit und Fakten prüft)
Es kommt mir nun so vor, wie wenn Herr Wagner unseren Richtern nicht vertraut, dass diese in der Lage sind ein korrektes Urteil zu fällen, welches auch die Umstände und Verhältnismässigkeiten berücksichtigt. Oder können das laut Herr Wagner nur Bundesrichter oder Richter aus der Menschenrechtskomission? Sind das besser Menschen?
Was Herr Wagner auch vergisst ist, dass sämtliche hier bleibenden Verbrecher, Kriminellen und Mörder den Ruf der korrekt hier lebenden in gröbsten Masse schädigen.
Und einfach, damit die Spitzfindigkeiten des Herr Wagner grösstenteils ausgeschlossen werden können. Es handelt sich nicht um Bagatelldelikte – sondern um VERBRECHEN, Kriminalität, Mord und grobe Vergehen im Widerholungsfall.
Und zu Letzt erkläre ich es Herr Wagner gerne erneut. Der Entzug der Aufenthaltsbewilligung erteilt nicht der Richter, sondern die Ausländerbehörde. Dieser erstellt nur ein Urteil. Wie schon einmal erklärt ist dies klar auseinander zu halten. Wie bei einem Verkehrsunfall. Da spricht ein Richter ein Urteil, aber nicht den Entzug des Führerausweises. Dieser wird durch das Strassenverkehramt entzogen in Bezug auf der Schwere des Vergehens, welche durch das Urteil ermittelt wurde.
Und ich halte fest, dass Menschen, welche sich nicht an Gesetzt und Verfassung halten, sehr wohl Menschenrechte haben, diese auch umgesetzt werden, dies im Urteil berücksichtigt wird. ABER! Die Ausländerbehörde ist trotzdem berechtigt die Aufenthaltsbewillligung zu entziehen. So wie das auch beim Unfall geschieht, entzieht nicht der Richter die Bewilligung, sondern das Amt, welches aufgrund eines Urteils diesen Entzug anordnet.
Und da will mir Herr Wagner erklären, dass wenn 2 Behörden einen Entscheid fällen, dies nicht Verhältnismässig gemacht worden sei.
Und erneut Herr Wagner – Es ist IHRE Meinung und nicht meine. Und NEIN ich definiere damit nicht, dass meine Meinung Recht und Gesetz sei. Dies als Bemerkung, da Sie sonst wiederum behaupten ich hätte erklärt meine Meinung sei Recht und Gesetz.
Wünsche gute Nacht und viel Spass mit dem Wissen, dass Sie Menschenrechtsverletzer mit dem Schützen, welcher dieser verletzt. Naja denn gute Nacht am füfi, wenn das Schule macht.
Zitat:
“Er kann und will einfach nicht einsehen, dass die sog. Prüfung existiert und von JEDEM Richter abgewogen wird. Somit ist die Verhältnismässigkeit nicht ausgeschlossen.”
Sie können und wollen einfach nicht einsehen das diese sog. Prüfung tatsächlich im Moment noch existiert, aber durch die Durchsetzungsinitiative abgeschafft werden soll. Und genau das der Fakt ist warum die Durchsetzungsinitiative nicht umsetzbar sein wird (Verfassungsbruch). Das es Richter gibt die sich ganz klar auch bei Annahme der Durchsetzungsinitiative nicht davon abhalten lassen verfassungsgemäss die Verhältnismässigkeit von Ausweisungen zu prüfen, läuft der Durchsetzungsinitiative zuwider.
Zitat:
“Aber ich mag jetzt einfach nicht mehr das Ganz nach links und rechts erklären …”
Wirre Theorien über Besitzer von Küchenmessern als potentielle Kriminelle werden Sie auch nicht plausibel erklären können.
Zitat:
”Was Herr Wagner auch vergisst ist, dass sämtliche hier bleibenden Verbrecher, Kriminellen und Mörder den Ruf der korrekt hier lebenden in gröbsten Masse schädigen.”
Das ist leider wahr … weil viele Leute stark verallgemeinern.
Zitat:
“Es handelt sich nicht um Bagatelldelikte – sondern um VERBRECHEN, Kriminalität, Mord und grobe Vergehen im Widerholungsfall.”
Leider argumentieren Befürworter der Initiative immer nur mit Mördern und Verbrechern … und blenden dabei aus das es gemäss Initiative sehr wohl Ausweisungen geben kann für Straftaten für die ein Schweizer noch nicht mal ins Gefängnis müsste.
Zitat:
”Und zu Letzt erkläre ich es Herr Wagner gerne erneut. Der Entzug der Aufenthaltsbewilligung erteilt nicht der Richter, sondern die Ausländerbehörde. Dieser erstellt nur ein Urteil.”
Sobald ein Rekurs auf eine Ausweisung erfolgt, entscheiden sehr wohl Richter – im Moment noch – ob diese gerechtfertigt ist. Für Rekurs bei Behördenentscheiden ist zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht zuständig.
Zitat:
“Und ich halte fest, dass Menschen, welche sich nicht an Gesetzt und Verfassung halten, sehr wohl Menschenrechte haben, diese auch umgesetzt werden, dies im Urteil berücksichtigt wird. ABER! Die Ausländerbehörde ist trotzdem berechtigt die Aufenthaltsbewillligung zu entziehen. “
Die Ausländerbehörde ist – aktuell – nur dann berechtigt die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen wenn das nicht gegen die Menschenrechte (bzw. Grundrechte gemäss Verfassung) verstösst. Weil die SVP diese Bedingung (bis auf zwingendes Völkerrecht) abschaffen möchte wird die Initiative nicht umsetzbar sein.
Zitat:
“Und da will mir Herr Wagner erklären, dass wenn 2 Behörden einen Entscheid fällen, dies nicht Verhältnismässig gemacht worden sei.”
Nö, will ich nicht erklären. Im Moment funktioniert das noch sehr gut, das Behörden und Gerichte (inkl. EGMR) verhältnismässige Ausweisungsentscheidungen treffen. Die Durchsetzungsinitiative mit automatischer Ausweisung abhängig von der Deliktart möchte diesen Behörden die im Moment gut arbeiten jedoch die Möglichkeit nehmen auch weiterhin verhältnismässige Entscheide zu treffen. Was ein Verfassungsbruch ist und dadurch dazu führen wird das die Durchsetzungsinitiative nicht umsetzbar sein wird.
Zitat:
“Und NEIN ich definiere damit nicht, dass meine Meinung Recht und Gesetz sei. Dies als Bemerkung, da Sie sonst wiederum behaupten ich hätte erklärt meine Meinung sei Recht und Gesetz.”
Wenn Sie glauben das Straftäter zwar Menschenrechte haben, aber eine Ausweisung in jedem Fall gerechtfertigt ist, verstehen Sie zumindest verschiedene Gesetze nicht.
“Und leider kann er den Vergleich mit dem Küchenmesser nicht nachvollziehen. Aber ich mag jetzt einfach nicht mehr das Ganz nach links und rechts erklären, damit es dann mittels Zerpflückung (aus dem Zusammenhalt gerissen) erneut zu einem Wortabtausch mit Herr Wagner kommt.”
Guter Punkt! Natürlich ist der Rechtsstaat nicht gefährdet. Ob jemand Schuldig eines Verbrechens ist oder nicht kann nach wie vor bis vors Bundesgericht geklärt werden.
Und natürlich geht es hier auch um Schwerkriminelle welche eben Heute und auch mit dem Vorschlag des Parlamentes nicht ausgeschafft werden, wenn ein “Härtefall” bei dieser Person (er-) gefunden wird.
“Wenn Sie glauben das Straftäter zwar Menschenrechte haben, aber eine Ausweisung in jedem Fall gerechtfertigt ist, verstehen Sie zumindest verschiedene Gesetze nicht. “
Wenn sie Frank Wagner glauben, es hat was Mit Menschenrecht zu tun, dass ein Krimineller Ausländer zwigend Gastrecht in einem anderen Staat wo er kein automatisches Bleiberecht hat, haben muss, verstehen Sie zumindest verschiedene Gesetze und die Verfassung nicht!
“Und ich halte fest, dass Menschen, welche sich nicht an Gesetzt und Verfassung halten, sehr wohl Menschenrechte haben, diese auch umgesetzt werden, dies im Urteil berücksichtigt wird. ABER! Die Ausländerbehörde ist trotzdem berechtigt die Aufenthaltsbewillligung zu entziehen. So wie das auch beim Unfall geschieht, entzieht nicht der Richter die Bewilligung, sondern das Amt, welches aufgrund eines Urteils diesen Entzug anordnet.”
Gut herausgestrichen Herr Schweizer!!!
Vizekanzler Sigmar Gabriel SPD, fordert mit Blick auf die Straftaten in der Silvesternacht in Köln,
dass verurteilte Täter ihre Haftstrafen in ihren Heimatländern absitzen müssen. “Warum sollen deutsche Steuerzahler ausländischen Kriminellen die Haftzeit bezahlen ?”,
sagte der SPD-Chef der “Bild” laut Vorabbericht. Es wäre daher zu prüfen, wie der Grundsatz “Haft im Heimatland” wieder verwirklicht werden könne. Die Androhung, in der Heimat hinter Gitter zu kommen, schrecke Täter zudem weit mehr ab als eine Haftzeit im deutschen Gefängnis.
Schnellere Abschiebung nach Straftaten gefordert
Es müssten jetzt alle Möglichkeiten des internationalen Rechts ausgelotet werden, um kriminelle Asylbewerber in ihre Heimat zurückzuschicken.
Es müsse schneller und effizienter abgeschoben werden.
“Wenn Staaten etwa aus Afrika sich weigern, abgeurteilte und abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen, dann werden wir diese Staaten vor die Wahl stellen: Entweder ihr stellt euch der Verantwortung für eure Bürger, oder wir kürzen euch die Entwicklungshilfe. Wer straffällige Asylbewerber schützt, hat keinen Anspruch auf deutsches Steuergeld.”
Mit einem JA jetzt zur Durchsetzungsinitiative nähern wir uns wieder etwas an die noch konsequenteren Leitlinien der Regierung in Deutschland an, was so gut & notwendig ist;
Quelle;
http://www.welt.de/politik/deutschland/article150754345/Gabriel-fordert-Heimat-Haft-fuer-auslaendische-Taeter.html
Die öffentliche Sicherheit in Deutschland ist schon nicht mehr aufrecht zu erhalten, eine Folge des Masseneinwanderung vorwiegend junger Männer aus fremden Kulturen.
http://www.welt.de/politik/article150726893/Dokument-offenbart-Hilflosigkeit-der-Beamten.html
Solche Sex-Mörder aus Afrika haben in EUROPA als Illegale nichts zu suchen;
http://www​.welt.de/vermischtes/article151076917/Verdaechtiger-im-Mordfall-Ashley-Olsen-festgenommen.html
Zitat:
2Mit einem JA jetzt zur Durchsetzungsinitiative nähern wir uns wieder etwas an die noch konsequenteren Leitlinien der Regierung in Deutschland an, was so gut & notwendig ist;2
Das ist ja wirklich eine Wunderinitiative, die Durchsetzungsinitiative. Sie löst das Problem krimineller Ausländer, das Flüchtlingsproblem, mit Hilfe der Durchsetzungsinitative kann man scheinbar auch Länder die sich jetzt gegen Ausgewiesene sperren besser zur Aufnahme zwingen, man kann sie scheinbar sogar dazu zwingen Menschen in Haft zu nehmen wegen Gerichtsurteilen die ein Schweizer Gericht gesprochen hat usw.
Ich bin gespannt ob noch jemand vor der Abstimmung erklärt das mit der Durchsetzungsinitiative das Wetter besser wird und die Schoggi noch besser schmeckt.
1. 28 Staaten in Europa haben die Schengen- & Dublin Verträge unterzeichnet.
2. Der Schengen Vertrag verlangt, die Aussengrenze zu EUROPA zu schützen, & zu kontrollieren.
3. Der Dublin Vertrag verlangt, dass der 1. sichere Staat, den ein Migrant betritt,
diesen – r e g i s t r i e r e n – muss.
4. Deutschland kommt u.A. Ziff. 3. nur z.T. nach.
5. Ungarn ist der Staat, der heute Ziff. 2 & Ziff. 3 – e r f ü l l t – auch wenn es zu Unrecht dazu öffentlich noch schlecht gemacht wird.
6. Ausser in Ungarn, wird ganz Europa diese unmenschlichen (für die Einheimischen) Zustände zu erdulden haben, wie heute schon die Italiener/Innen.
Quellen-Video;
https://youtu.be/BNQihlAejQk?t=1
https://www.youtube.com/watch?v=1Roqmu8vxjw&feature=youtu.be
“2Mit einem JA jetzt zur Durchsetzungsinitiative nähern wir uns wieder etwas an die noch konsequenteren Leitlinien der Regierung in Deutschland an, was so gut & notwendig ist;2”
Wie kann bei dem Zitat auf das kommen?
“mit Hilfe der Durchsetzungsinitative kann man scheinbar auch Länder die sich jetzt gegen Ausgewiesene sperren besser zur Aufnahme zwingen”
Es gibt Möglichkeiten. Etwa bei der Entwicklungshilfe oder Druck via EU, UNO etc.
“Abstimmung erklärt das mit der Durchsetzungsinitiative das Wetter besser wird und die Schoggi noch besser schmeckt.”
Aber aber Frank Wagner. Bitte informieren. Diese Durchsetzungsinitiative hat nichts mit dem Wetter oder Schoggi zu tun. Das haben Sie wirklich nicht gewusst?
Na jetzt wird einem glaub vieles klar…
Guter Punkt! Natürlich ist der Rechtsstaat nicht gefährdet. Ob jemand Schuldig eines Verbrechens ist oder nicht kann nach wie vor bis vors Bundesgericht geklärt werden.
Und natürlich geht es hier auch um Schwerkriminelle welche eben Heute und auch mit dem Vorschlag des Parlamentes nicht ausgeschafft werden, wenn ein “Härtefall” bei dieser Person (er-) gefunden wird.
“Wenn Sie glauben das Straftäter zwar Menschenrechte haben, aber eine Ausweisung in jedem Fall gerechtfertigt ist, verstehen Sie zumindest verschiedene Gesetze nicht. “
Wenn sie Frank Wagner glauben, es hat was Mit Menschenrecht zu tun, dass ein Krimineller Ausländer zwigend Gastrecht in einem anderen Staat wo er kein automatisches Bleiberecht hat, haben muss, verstehen Sie zumindest verschiedene Gesetze und die Verfassung nicht!
Herr Hottinger, vermischen Sie doch nicht Dinge die nichts miteinander zu tun haben.
Wenn Sie kriminelle junge Männer aus “fremden Kulturen” ausweisen möchten, dann werden das in der Regel keine Leute aus Dublin-/Schengen-Staaten sein, sondern Menschen aus Ländern wie Marrokko, Tunesien, Algerien, Syrien usw. … richtig? Sie können keinen Ausländer der hier eine reguläre Aufenthaltsbewilligung hat und wegen einer Straftat ausgeschafft wird an einen Schengenstaat ausweisen, ausser dieser ist sein Heimatland. Ihre ganze Argumentation betreffend Dublin-/Schengen in diesem Zusammenhang ist also komplett sinnfrei.
Asylbewerber kann man entweder rückschaffen in den Schengen-Ursprungsstaat oder nicht, unabhängig davon ob er kriminell wurde oder nicht. Darüber wann solche Rückschaffungen problemlos möglich sind und wann nicht haben wir bereits diskutiert, ich wärme das nicht nochmal auf.
Zitat:
“Ausser in Ungarn, wird ganz Europa diese unmenschlichen (für die Einheimischen) Zustände zu erdulden haben, wie heute schon die Italiener/Innen.”
Die Durchsetzungsinitiative behandelt nur Rückschaffungen krimineller Ausländer. Sie ändert weder etwas am Asylprozess oder anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Sie wirkt auch nicht präventiv gegen sexuelle Belästung oder Missbrauch.
Selbst das was die Durchsetzungsinitiative verspricht kann sie nicht “durchsetzen”, weil sie problematisch ist im Zusammenhang mit Menschenrechten und Verfassung. Die Initiative ist ein Papiertiger, und je eher Sie sich das klarmachen statt hier offensichtlich die Durchsetzungsinitiative undiffernziert zur Universallösung für alle möglichen Dinge zu machen, umso weniger sind Sie im Nachhinein enttäuscht.
@ F. Wagner,
1. Die DSI wirkt natürlich mit Sicherheit auch sehr präventiv, weil dann weniger Kriminelle kommen werden.
2. Weil sie natürlich sehr schnell merken werden, dass sich die Schweiz von einem “Gutmenschen Staat” für Kriminelle, sich zu einem Rechtsstaat mutiert hat, der die Schwerverbrecher & sonstigen Kriminellen jetzt auch hart bestraft, und i.d. Folge auch des Landes verweist.
3. 5-20 Jahre Einreisesperren verhängt.
4. Die echten Flüchtlinge nehmen wir weiter auf, und die anständigen, arbeitswilligen Migranten sind auch weiter herzlich willkommen. Auch diese fühlen sich dann viel sicherer i.d. Schweiz.
Ich bin mir sicher das sich Schweizer und anständige Migranten sehr viel sicherer fühlen werden wenn Gewaltdelikte wie Sozialmissbrauch ab einer Schadensumme von ein paar hundert Franken oder Cannabisbesitz zum Eigengebrauch, wenn es zweimal innerhalb von 10 Jahren zu einer Verurteilung kommt, sicher mit Ausschaffung bestraft werden.
Leider vergessen Sie das selbst mit Annahme und 1:1-Umsetzung der Durchsetzungsinitiative brutale Sozialmissbraucher, menschenverachtende Jointraucher etc. weiterhin nicht ausgeschafft werden können wenn sie
1. Schweizer sind
2. die Ausschaffung gegen zwingendes Völkerrecht verstösst
3. das Heimatland sich bezüglich Wiederaufnahme unkooperativ verhält
Sie werden also kaum die Schweiz frei von Verbrechern kriegen. Zusätzlich ändert sich an Asylaufnahme und Asylverfahren gar nichts.
Dazu gibt es dann noch diverse Unsicherheiten bezüglich der weiteren Anwendbarkeit des Verhältnismässigkeitsprinzips, an das sich nach Meinung diverser Staatsrechtler die Bundesrichter weiter halten müssen. Also ist vom Bundesgericht aus verfassungsrechtlichen Gründen aller Wahrscheinlichkeit nach keine wortgetreue Umsetzung der Initiative zu erwarten, Ausschaffungen könnten nach Einzelfallprüfungen widerrufen werden.
Und selbst wenn das Bundesgericht eine Ausschaffung bestätigt, gibt es immer noch den EGMR, der zwar durchaus oft mit dem Bundesgericht, aber auch mal gegen das Bundesgericht entscheidet. Und dann kann dazu kommen das wenn nicht das Bundesgericht, dann doch der EGMR die Automatismen kippt.
Viele Leute auch innerhalb der SVP haben die Problematiken der Durchsetzungsinitiative inzwischen verstanden … andere nicht.
Sie werden sehen das selbst wenn die Durchsetzungsinitative angenommen wird, eine Umsetzung höchstens extrem verwässert stattfinden kann. Und das ist gut so … weil die Schweiz ein Rechtsstaat ist, und weil die Bundesverfassung was wert ist.
“wie Sozialmissbrauch ab einer Schadensumme von ein paar hundert Franken ” Ach schon wieder? Sozialversicherung und Sozialamt geht NICHT wegen paar hundert Franken vor Gericht. Weil der Aufwand viel teurer wäre. Ansonsten bitte endlich ein entsprechendes Urteil aufzeigen. Ausserdem bekommen sie so das Geld ja gar nicht mehr…
Es geht nach wie vor nur um rechtsmässig verurteilte Kriminelle
“1. Schweizer sind
2. die Ausschaffung gegen zwingendes Völkerrecht verstösst
3. das Heimatland sich bezüglich Wiederaufnahme unkooperativ verhält
Sie werden also kaum die Schweiz frei von Verbrechern kriegen. “
Na dann verstehe ich beim Besten Willen die Aufregung der Gegner nicht, wenn trotzdem so viele im Land bleiben können.
Und danke fürs Aufdecken einer Propagandalüge der Gegner. Die suggerieren wie JEDER ausgeschafft wird der ein Delikt begangen hat.
Niemand sagt, dass es dann keine Verbrecher mehr im Land gibt. Aber natürlich weniger und insbesondere hätte es ein abschreckende Wirkung so ein strenges Ausschaffungsgesetz. Und gerade auch darum geht es
“2. Weil sie natürlich sehr schnell merken werden, dass sich die Schweiz von einem “Gutmenschen Staat” für Kriminelle, sich zu einem Rechtsstaat mutiert hat, der die Schwerverbrecher & sonstigen Kriminellen jetzt auch hart bestraft, und i.d. Folge auch des Landes verweist.
3. 5-20 Jahre Einreisesperren verhängt.
4. Die echten Flüchtlinge nehmen wir weiter auf, und die anständigen, arbeitswilligen Migranten sind auch weiter herzlich willkommen. Auch diese fühlen sich dann viel sicherer i.d. Schweiz.”
Genau und so soll es auch sein. Gut gekontert, Herr Hottinger!
Ja Herr Wasserfallen, FDP, ein ZDF-Journalist über die Flüchtlingswelle, also inszeniert, um ganz Europla zu destabilisieren. Destabilisiert ist es jedenfalls schon Heute, durch Millionen Wirtschafts- & Armutsimmigranten, aus total wildfremden Kulturen, wo Radau und vor allem sexuelle Übergriffen an der Tagesordnung sind.
Quelle;
https://www.youtube.com/watch?v=LN9o9OnFJK0
Zettel zur Anleitung sexueller Übergriffe, in Köln von der Polizei einem Straftäter abgenommen;
http://www.focus.de/politik/videos/ich-toete-sie-grosse-brueste-skandalnacht-von-koeln-das-ist-der-erschreckende-drohzettel-den-die-polizei-fand_id_5198423.html
Herr Hottinger, nur dadurch das Sie den Standpunkt eines Verschwörungstheoretikers immer wieder wiederholen, wird die Aussage nicht richtig. Der Mann der in ihrem Youtube-Film interviewt wird IST KEIN ZDF-Journalist.
Herr Wagner. Nur weil Sie einen renommierten Journalisten, der etwa 15 Jahre beim Staatspropaganda-Kanal ARD arbeiten durfe als Verschwörungstheoretiker bezeichnen und es auch immer wiederholen, wird die Aussage nicht richtig. Bis auf den Punkt, dass er für die ARD, anstelle ZDF arbeitete (Was für ein “tragender” Unterschied) stimmt die Aussage von Herr Hottinger. Danke dafür
Belegen Sie mir doch mal bei Gelegenheit, wo irgendeine Quelle den Journalisten als “renommiert” bezeichnet. Sie müssen ja auch ihre Information das der Mann “renommiert” ist irgendwoher haben. Ich finde das nur absolut gegenteilige Infos auf verschiedensten Quellen. Schon der Titel des Youtube-Films, der von einem ZDF-Journalisten spricht, obwohl der Mann seit 15 Jahren für überhaupt keinen öffentlich-rechtlichen Sender mehr gearbeitet hat ist Augenwischerei erster Güte.
Völlig richtig, Herr Hottinger. Sieht man ja schon wie der Protest vor allem kommt weil der gute Mann bei der ARD, statt ZDF tätig war. Absolute Nebensächlichkeit. Seit es so viele Privatsender in Deutschland gibt, arbeitet ARD und ZDF eh eng zusammen. Und teilen sich etwa Film- Sportrechte. 15 Jahren arbeitete Herr Hörstel für die ARD und nur weil nun der renommierte Journalist Aussagen auspackt welche Mittelinks und den Staatsmedien nicht passen wird er als “Verschwörungstheoretiker” abgestempelt. Wie ein guter Bekannter von mir mal sagte: Aber es kann halt nicht sein was nicht sein darf!
Danke, Herr Hottinger für den sehr interessanten Link!
Vorsicht Herr Wagner
Auch ein Mensch (Journalist) welcher NICHT für ein Staat-TV arbeitet kann korrekt sein. Sie verurteilen hier einen Journalisten mit der Aussage, dass er längere Zeit nicht mehr im Staat-TV tätig sei.
Es könnte nämlich durchaus sein, dass dank seiner Nicht-Tätigkeit im Staats-TV nun offen und frei argumentieren kann, ohne den Verlust seines Arbeitsplatzes zu generieren. Bringen Sie also ein besseres Argument, welches den Journalisten als “Verschwörer” entlarven könnte.
Ich bin massivst Entäuscht, dass ausgerechnet Sie welcher Menschenrechte und deren Verfassungseinhaltung, mit solchen Aussagen Menschen verurteilen, weil Sie sich aus dem Staatsgebilde “verabschiedet” haben und somit als Unglaubwürdig dargestellt werden von Ihnen.
Aber das Wort “Entäuschung” basiert auf dem Inhalt Ende der Täuschung. Somit kann ich davon ausgehen, dass Ihr hier definierte Sachlichkeit aufgrund von Recht, Verfassung und Menschenrechten einer Täuschung nahekommt?
Zitat:
“Auch ein Mensch (Journalist) welcher NICHT für ein Staat-TV arbeitet kann korrekt sein. Sie verurteilen hier einen Journalisten mit der Aussage, dass er längere Zeit nicht mehr im Staat-TV tätig sei.”
Das ist Unfug. Ich schrieb nicht das der Mann Verschwörungstheoretiker ist, WEIL er nicht beim ZDF arbeitet. Herr Hottinger hat diesen Link inzwischen mehrfach gepostet, immer mit dieser Behauptung er wäre ZDF-Journalist was einfach NICHT STIMMT.
Das der Mann auf den sich Herr Hottinger bezieht ausserdem als Verschwörungstheoretiker bekannt ist hat KEINEN Zusammenhang mit der ZDF-Aussage. Man muss dazu nur den Namen “Christoph Hörstel” per Google suchen und man findet heraus das der z. B. glaubt das das Charlie Hebdo-Attentat nicht von Islamisten begangen, sondern von westlichen Geheimdiensten gefaked wurde, und vieles mehr.
An einer anderen Stelle, an der Herr Hottinger diesen Film bereits schonmal veröffentlicht hat, habe ich mehrere Links gepostet die seinen Ruf als Verschwörungstheoretiker belegen.
“An einer anderen Stelle, an der Herr Hottinger diesen Film bereits schonmal veröffentlicht hat, habe ich mehrere Links gepostet die seinen Ruf als Verschwörungstheoretiker belegen.”
Oh Bitte, das soll es belegen? Das wären Meinungen von anderen Journalisten. Was soll da begelgt worden sein? Wer 15 Jahre für das mächtigste Medienhaus in Deutschland gearbeitet hat (Die Vorzeige-Staatsproaganda-ARD) hat wohl seine Fähigkeiten und Stellung bewiesen. Der hat was geleistet im Leben, kann man ja nicht von allen sagen, oder Herr Wagner?
Herr Wagner
Unterlassen Sie doch bitte die Ausführung Unfug. Sie haben geschrieben:
“Schon der Titel des Youtube-Films, der von einem ZDF-Journalisten spricht, obwohl der Mann seit 15 Jahren für überhaupt keinen öffentlich-rechtlichen Sender mehr gearbeitet hat ist Augenwischerei erster Güte.”
Unterstellen diesem Journalisten somit, dass er keine korrekte Arbeit tut, weil er seit 15 Jahren nicht mehr für einen öffenlich-rechtlichen Sender mehr arbeite. Dies ist so nicht korrekt. Er kann auch ohne die Arbeit in einem solchen Sender zu verrichten, eine korrekte Arbeit leisten.
Herr Schweizer, bitte googlen Sie den Namen “Christoph Hörstel”. Sie werden unter anderem herausfinden das Hörstel das Attentat auf Charlie Hebdo als “false flag”-Operation sieht, also einen eigentlich durch westliche Geheimdienste durchgeführte Tat, der Islamisten in die Schuhe geschoben werden soll. Bei den Attentaten im Dezember in Paris sieht er zwar Muslime als Täter, bezeichnet dies aber als “gemanagter Terroranschlag”, also eine unter Mitwissen und Mitwirkung staatlicher Institutionen durchgeführte Tat um unter anderem eine Verstärkung der Angriffe in Syrien zu rechtfertigen. Auch bei 9/11 glaubt er die CIA mit im Spiel.
Herr Hottinger hat das Video mehrfach gepostet, ich habe mehrfach geantwortet, teilweise auch mit Links die solchen Unsinn belegen.
Ihr festklammern an dieses ARD/ZDF-Argument, ohne sich mal um den Mann und seine Ansichten selbst zu kümmern, ist mühsames verzetteln in Details.
@ Hr. Wagner,
1. Sie haben also die Überzeugung, dass alles was Sie über die öffentlichen Medien aufnehmen, zu 100 % der Wahrheit entspricht. Meiner Erfahrung & Meinung nach ist das eine sehr, sehr kurzsichtige Meinung über die “Wirklichkeit”.
2. Schon der ehrwürdige griechische Sokrates beschrieb dies, mit seinen Jahrtausende von Jahren zurückliegenden Worten, wie folgt ja schon sehr treffen;
“Wer von einem weltlichen Gericht Gerechtigkeit erwartet,
ist ein Narr, den die Gesetze sind ja schon nicht danach,
nämlich von Menschen für Menschen gemacht.”
– Sokrates
Dieses nur wegen einem “subjektivem Glauben einer Wirklichkeit” aus der Juriprudenz, also die letzte Instanz der gesellschaftlichen Struktur, welche allgemein noch als die glaubwürdigste angesehen wird.
3. Dann würde ich es ausserordentlich nützlich & zweckdienlich finden, wenn Sie sich in Ihrer Ausdrucksweise mässigen, in vielen Fällen ist dieses Verhalten leicht zu belegen, persönlichkeitsverletzend ist diversen Personen gegenüber auf Vimentis, welche Sie alle ständig wie “manisch” beschimpfen. Wenn Sie z.B. schreiben; es sein “Unsinn , was eine Person hier schreibe, nämlich welche ja nur seine eigene Meinung ist, die einfach von der Ihren abweicht. In erwähnten Fall sagt ihre Aussage nämlich inhaltlich folgerichtig; “Sie sind unsinnig, verrückt, d.h. von ihren Sinnen völlig verlassen”.
Herr Wagner bitte googlen Sie den Namen “Christoph Hörstel”. Sie werden unter anderem herausfinden, dass er 15 Jahre fürs Staatsfernsehen gearbeitet hat und somit ein renomierter Journalist ist und nicht nur weil nun eine Meinung nach Aussen vertritt welche Mittelinks und der Mittelinken Regierung und Linken Presse in Deutschland missfällt, er kein Verschwörungstheoretiker oder sonst wie ein schlechte Persönlichkeit sein muss
Ihr festklammern an dieses Verschwörungstheorie-Argument, ohne sich mal um den Mann und seine Ansichten selbst zu kümmern, ist mühsames verzetteln in Details.
Öffentliche Meinungsbildung ?.
All zu viel wird gelogen, durch Verschweigen knallharter Tatsachen.
Werden wir so manipuliert ?
Das z.B. sind keine wirklichen Flüchtlingen, eher gewalttätige Randalierer, welche vor allem eins wollen; Monney, Money, Money.
Quellen-Nachweis;
https://www​.youtube.com/watch?v=e_GYlnC5g2M
Herr Hottinger:
1. Nein, dieser Meinung bin ich nicht. Ich stütze meine Standpunkte breiter ab, deshalb erhalten Sie häufig auch mehr als einen Link von mir, die meine Standpunkte untermauern. Dasselbe Misstrauen das Sie mir nahelegen bezüglich öffentlicher Medien sollten Sie bitte auch bei Ihrem Hang zu Internetfilmen aus ominösen Quellen berücksichtigen. Nicht alles was Ihnen gerade in den Kram passt ist wahr.
Herr Lobermann:
Ihnen wird sicher aufgefallen sein das ich auf Ihre Beiträge schon die ganze Woche bewusst nicht mehr antworte. Das hat seinen guten Grund. Deshalb fange ich auch diesmal nicht damit an mich wieder mit Ihnen in einen argumentativen Kleinkrieg um Details und Nebensächlichkeiten verwickeln zu lassen. Ihre Ansicht das jemand nur weil er vor 16 Jahren für die ARD gearbeitet hat jetzt Vertrauen verdient wenn er behauptet das das Charlie Hebdo-Attentat von westlichen Geheimdiensten inszeniert und der Terror in Paris im Dezember 2015 von der französischen Regierung geduldet und unterstützt wurde ist für mich nicht diskussionswürdig. Und dabei belasse ich es auch.
“Herr Lobermann:
Ihnen wird sicher aufgefallen sein das ich auf Ihre Beiträge schon die ganze Woche bewusst nicht mehr antworte. Das hat seinen guten Grund. Deshalb fange ich auch diesmal nicht damit an mich wieder mit Ihnen in einen argumentativen Kleinkrieg um Details und Nebensächlichkeiten verwickeln zu lassen”
Herr Wagner:
Ihnen ist sicher nicht aufgefallen, dass mir das egal ist und ich dennoch mit meiner Meinungsäusserungsfreiheit Punkte aufführen werde. Wäre es Ihnen aufgefallen, hätten sie mir ja das nicht extra noch mitgeteilt, damit Sie sicherstellen, dass ich es auch ja zur Kenntnis nehme.
Nicht das er bei der ARD gearbeitet hat, aber das er 15 Jahre bei der ARD gearbeitet hat, ist für mich ein Zeichen, dass es ein ehrbarer und renomierter Journalist ist. Und dies auch nicht zerstört wird, wenn er eine sonderbare Meinung haben mag. Oder muss jemand der anderer Meinung ist als Sie zu 100% ihre Meinung sein und keine zugegeben sonderbaren Einzelmeinungen vertreten? Das wäre dann widersprüchlich, oder.
Der Journalist ist und bleibt für mich ein renomierter Journalist. In einem Staat ist es wohl für einen Journalisten die höchste Auszeichnung beim Staatsfernsehen zu arbeiten.
Richtig Herr Lobermann
Auch auf die Gefahr, dass Herr Wagner mich nun auch wochenlang ignorieren wird, danke ich Ihnen für diese Einstellung.
Ein guter Journalist stellt ja nicht seine pers. Meinung in den Raum, sondern zeigt Fakten auf die Bestehen. Kann selbstverständlich auch seine pers. Meinung anfügen.
Wenn ein Journalist über 15 Jahre für einen solchen Sender gearbeitet hat, dürfen wir sicher davon ausgehen, dass seine Recherchen nicht einfach Unfug waren. Und schliesslich muss oder kann mir auch nicht jede Ausführung eines Journalisten gefallen. Dies obwohl sie absolut korrekt ist.
Es ist ja schön, Herr Schweizer, das ein Journalist bei Ihnen absolutes Vertrauen geniesst nur weil er vor 15 Jahren mal bei der ARD war.
Aber wie sehen Sie die Ergebnisse seiner Recherchen?
Er behauptet zum Beispiel das das Charlie Hebdo-Attentat in Frankreich Anfang 2015 nicht etwa von Muslimen begangen, sondern von westlichen Geheimdiensten inszeniert wurde. Sind Sie da seiner Meinung?
Bezüglich des Attentats im Dezember 2015 sieht er zwar Muslime als Täter (ist auch schwer zu widerlegen), hält die Vorgänge aber ebenfalls für vom französischen Staat und diversen Geheimdiensten geduldet und nicht verhindert, um eine Ausweitung von Kriegseinsätzen in Syrien zu rechtfertigen. Als Beleg dafür führt er unter anderem verschiedene Farben von Auto-Aussenspiegeln auf verschiedenen Fotos an. Sind Sie da seiner Meinung?
Er meint zum Beispiel auch das die USA vordergründig zwar Krieg gegen den Terror führen, aber hintenrum die Taliban unterstützen, um sich eine Legitimation zu verschaffen Truppen weiterhin in Afghanistan zu lassen. Er meint zum Beispiel auch das die USA schon lange vor 9/11 einen Krieg in Afghanistan planten und der CIA in die Anschläge auf das World Trade Center in New York verwickelt sind. Was meinen Sie dazu?
“Richtig Herr Lobermann
Auch auf die Gefahr, dass Herr Wagner mich nun auch wochenlang ignorieren wird, danke ich Ihnen für diese Einstellung.
Ein guter Journalist stellt ja nicht seine pers. Meinung in den Raum, sondern zeigt Fakten auf die Bestehen. Kann selbstverständlich auch seine pers. Meinung anfügen.
Wenn ein Journalist über 15 Jahre für einen solchen Sender gearbeitet hat, dürfen wir sicher davon ausgehen, dass seine Recherchen nicht einfach Unfug waren. Und schliesslich muss oder kann mir auch nicht jede Ausführung eines Journalisten gefallen. Dies obwohl sie absolut korrekt ist.”
So ist das Herr Schweizer. Ach das hält aber nicht lange an, keine Bange. Sie Sehen Ihnen wurde schon nach wenigen Minuten wieder eine Antwort zuteil..Bei mir ist das mit Ignorieren im Moment zwar wieder vorhanden, aber auch das wird wieder nur vor kurzer Dauer sein. Was natürlich positiv zu werten ist…
Nicht zwingend weil er vor 15 Jahren bei der ARD war, sondern weil er 15 Jahre lang bei der ARD macht macht ihn zu einem vertrauenswürdigen, kompetenten Journalisten. Wenn sehe was hier schon für Links gepostet wurden zb. von “Watson” oder “WOZ” bei und diesen Journalisten dann unkritisch stramm geglaub. Aber wenn ein renomierter Journalist der gar für den Staatssender gearbeitet hat mal etwas äussert was nicht passt, gleich als “Verschwörungstheoretiker etc. abstempeln, ist typisch aber nicht korrekt!
@ Herr Wasserfallen, FDP,
Ich verstehe es nicht, Sie bauen hier eine hohe Schutzmauer auf, um in der demokratischen Schweiz rechtskräftig verurteilte Schwerkriminellen in Schutz nehmen. Sorry, aber Ihre diesbezügliche Sicht hinkt – der Entwicklung in ganz Europa schon zu weit hinterher. Es stellt sich doch die Frage, ob es recht-staatlich nicht ein grosses Unding ist, den Willen einer Mehrheit des Souveräns – MEI – zuerst 4 1/2 Jahre zu ignorieren, zu schubladisieren, um dann ein Ausführungsgesetz – im vorherigen Parlament links/grün/FDP – zu verabschieden, das wieder die Härtefall-Klausel einführt, was doch der Grund der MEI und der Durchsetzungs-Initiativen ist. Den Richtern wird wieder erlaubt, die Täter mit Samthandschuhen anzufassen, zu viel milde Urteile zu fällen, mit der Begründung, dies sei ein Härtefall. .
Die Tatsache, dass die Gefängnisse randvoll sind, wovon 70 & ausländischer Herkunft sind, kann es doch nicht sein. Dann wäre die Ausschaffungsintitative ja euch eine gutes Mittel, diese auch etwas zu entleeren. Dies weil viele Kriminelle abgeschreckt würden durch die Ausschaffung, überhaupt oder wieder Straftaten zu verüben.
Störend, ja unbegreiflich ist auch, wie lange die Parlamente (Legislative) brauchen, bis auf ein aktuelles Problem reagiert wird, resp. reagiert werden kann, oder reagieren will ?.
Deutschland macht jetzt sehr schnell vorwärts, wovon die Schweiz sich eine Scheibe anschneiden könnte:
Vorgehensweise in Deutschland, wo sich die Parlamentarische Demokratie viel flexiber zeigt;
Maas will konsequent durchgreifen
In Köln und anderen Städten hatte es in der Silvesternacht zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben. Bislang ermittelte Tatverdächtige kommen fast ausschliesslich aus dem nordafrikanischen, in einigen Fällen auch aus dem arabischen Raum. «Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden», sagte Maas. «Bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung eine dieser Konsequenzen.»
Mit dem gemeinsamen Vorschlag erleichtere die Bundesregierung die «Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben, deutlich ab», sagte de Maizière. «Bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten senken wir die Hürden in allen Fallkonstellationen deutlich ab.»
«Zukünftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, wie hoch die Freiheitsstrafe war, und unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht.» Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem «besonders schwerwiegenden» Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.
Quellen-Nachweis;
http://bazonline.ch/ausland/europa/deutschland-will-kriminelle-schneller-ausschaffen/story/12783135
Eine betroffen Frau von Köln berichtet, wie sie die Nacht erleiden musste;
https://youtu.be/yVV6_pAekQs
Herr Wasserfallen, FDP schreibt; Die Durchsetzungsinitiative ist viel zu extrem, weil sie das Verhältnismässigkeitsprinzip missachtet. Na ja;
Die Mörder sind schon da, Beweise Fotos, Flüchtlinge mit Waffen, ISIS Terroristen ?
https://www.youtube.com/watch?v=woxOt46kERw
Wenn Sie schon Artikel schreiben, wäre es anständig, ja geradezu erforderlich, dass Sie auf Stellungnahmen von Usern auch mal Stellung beziehen, z.B. auf obiger Video, ja da wird Ihnen vielleicht der Kiefer zuerst runter fallen, von wegen zu “extrem”, aber umso mehr schreiben, eine sachlich, materielle Stellungnahme, das können Sie jetzt sicher trotzdem noch, oder ? Darauf bin ich gespannt.
MERCI im voraus jedenfalls.
Frage:
“FDP schreibt; Die Durchsetzungsinitiative ist viel zu extrem, weil sie das Verhältnismässigkeitsprinzip missachtet.”
Was ist extrem? Eine klare definierte Bestrafung eines Menschen, welcher EXTREM Unmenschlich sich der Sozialgemeinschaft gegenüber sich verhalten hat?
Was ist Verhältnismässig? Einem Mörder, Kriminellen klar zu definieren, dass er Menschenrechte missachtet hat oder dies tut, wenn er sich kriminell verhält?
Grundsätzlich müssen oder dürfen wir davon ausgehen, dass mit der klaren Definition was passiert eine Aktion geschaffen wird, welche auf längere Sicht eine Reaktion ergeben wird. (Man wird sich besser überlegen, ob man die Menschenrechte der korrekten Menschen wirklich verletzen möchte, weil man dann klar abgeschoben wird)
Was ist Verhältnismässig? Gerichte mit noch mehr “Abschiebungsdefinierten” belasten um dann von einem Gericht ausserhalb der Schweiz “verurteilt” zu werden (nach X-Urteilen für eine Abschiebung), dass es nicht korrekt sei? Wo ist da das demokratische Verhalten? Ein Gericht überwiegt Mehrere Urteile von verschiedenen Instanzen?
Manchmal frage ich mich, wieviel Demokratie leben diese Damen und Herren, die so ein Verhalten der Gerichte zulassen. Eine Demoktratie basiert auf dem Mehrheitsprinzip. Aber bei Gerichten scheinbar macht man eine Ausnahme. Warum darf man denn bei der Definition der Abschiebung nicht auch eine Ausnahme machen, wenn X Gerichte ja sagen und nur Eines nein?
Naja – Vermutlich aus dem gleichen Grund, wie es eine Ausschaffungsintiative gibt, diese nicht umgesetzt wird, und nun ist es zum Eklat gekommen und das Volk muss nun im Mehrheitsentscheid erklären, dass diese Ausschaffung in Frage gestellt ist oder nicht.
Als ich den Text der Initiative gelesen habe, war ich ehrlich gesagt mehr als nur schockiert.
Ich bin sicherlich nicht eine dieser Personen, welche nach noch mehr Überfremdung der Schweiz schreit. Aber diese Initiative hat meiner Ansicht nach jeglichen Zusammenhang mit der Realität verloren.
> Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen.
Welche Regeln hier gemeint sind, wir nicht genauer definiert. Bedeutet dies, dass jeder der Vermummt
oder verschleiert auf der Strasse anzutreffen ist, ausgeschafft wird? Oder Kinder welche nicht das
komplette Schulprogramm absolvieren (inkl. Sport) aus der Schweiz verwiesen werden?
Wenn ja, könnte ich mich damit noch einverstanden erklären, da wir uns im Ausland auch den
Gepflogenheiten des Gastlandes anpassen müssen. Frauen dürfen mit kurzen Röcken auch keine
Moschee betreten.
> Die Durchsetzungsinitiative schafft Rechtssicherheit. Sie führt in der Praxis zu einer konsequenten
und zwingenden Ausschaffung krimineller Ausländer.
Da gibt es doch bereits die ersten Probleme. Wohin wollen wir den kriminellen Asylanten abschieben?
Gemäss unserer Rechtsprechung wurde das Asyl gewährt, weil der Flüchtling auf Leib und Leben
bedroht ist. Ins Heimatland kann der Flüchtling damit nicht abgeschoben werden. Also an unsere
Landesgrenzen, das heisst in die EU? Dies kommt sehr gut, da die EU vom gleichen Recht Gebrauch
machen kann und jeden abgewiesenen Flüchtling an unsere Landesgrenze stellen kann. Wer da das
grössere Problem erhält sei mal dahingestellt.
Machbar wäre dies, da wir ja kein EU Mitgliedstaat sind (Aussengrenze).
> Heute werden pro Jahr ca. 500 Personen ausgeschafft. Mit der Durchsetzungs-Initiative wären es
aufgrund der heute begangenen Delikte ca. 10‘000 Ausschaffungen pro Jahr.
In den genannten 10’000 Fällen, sind nach meiner Kenntnis jede ausgestellte Busse gegen Ausländer
erfasst. Absoluter Blödsinn, da hier auch jede Parkbusse erfasst ist. Oder wollen wir jeden Ausländer
abschieben, wenn er innert 10 Jahren zwei Parkbussen erhalten hat?
Dies hat nicht mit Kriminalität zu tun, sondern mit einem einfachen vergehen. Gemäss der SVP werden
jedoch sämtliche Vergehen gleichgewertet wie bei einer Aburteilung vor Gericht bezüglich schwerer
Körperverletzung. Gilt dies in Zukunft auch für Schweizer im Ausland? Zum Beispiel zwei
Verkehrsbussen im EU Raum = Einreiseverbot?
> Während die Zuwanderung früher vor allem in den Arbeitsmarkt stattgefunden hat, haben wir es
heute immer mehr mit einer Zuwanderung ins Sozialsystem zu tun.
Diesem Punkt stimme ich klar zu. Dies ist jedoch bereits seit über 20 Jahren so. Daran ändert sich jedoch
nichts, solange wir unsere angesparten Gelder jeder Person mit einem farbigen Reisepass hinterher-
werfen, solange der Reisepass nicht ROT ist. Dieses Problem löst man nicht mit der Durchsetzungs-
initiative sondern mit einer Veränderung unseres Sozialhilfegesetzes. Kein Schweizer Bürger hat in der
EU einen Anspruch auf Arbeitslosengelder oder Sozialhilfe. Weshalb wir hier die Bahamas für Ausländer
geschaffen haben ist eine andere Frage. Schweizer können auf der ganzen Welt arbeiten. Ansprüche an
den Sozialstaat, wenn vorhanden, besteht jedoch nicht. In gewissen Staaten müssen sogar Gelder
hinterlegt werden, damit die Rückreise finanziert ist. Dies wäre eher ein Ansatz. Alles andere ist Augen-
wäscherei.
> Anständige und integrationswillige Ausländer sind von der Initiative nicht betroffen
Anständige und integrationswillige sind ausgeschlossen, bis Sie zwei Parkbussen erhalten haben.
Ich frage mich, ob sich die Initianten mal darüber Gedanken gemacht haben, was mit Schweizern passiert, die mit einer Ausländerin / Secondo verheiratet sind. Einbürgerung ist nicht in jedem Fall machbar, da gewisse Staaten eine Doppelbürgschaft unter Strafe gestellt haben. Ausweisung einer Ausländerin (oder Kind) hätte zur Folge, dass diese Initiative auch intakte Familien zerstört respektive eine behördliche Trennung zur Folge hätte. Was wiederum das Grundrecht jedes Schweizer Bürgers wieder einmal mit Füssen tritt (Heirat). Oder will die SVP den Schweizer Bürgern vorschreiben, wen sie heiraten dürfen und wo sie zu leben haben? Sprich Aberkennung der Staatsangehörigkeit!
Wo ich einverstanden bin, ist dies, dass das Boot definitiv voll ist. Hier gibt es aber andere Möglichkeiten, diesem Wildwuchs endlich bei zu kommen.
– Asylanträge sind innert 3 Monaten zu bearbeiten (Bewilligung / Ablehnung)
– Abgewiesene Asylanten müssen sofort ausgeschafft werden.
– Keine unentgeltlichen Rechtsanwälte für Ausländer (Asylanten)
– Asylanten bei denen die Bedrohungslage nicht mehr gegeben ist z.B. Ex Jugoslawien und welche
aufgrund eines Krieges aufgenommen wurden, müssen in Ihre Heimat zurückkehren (ohne Abfindung).
– Arbeitslose Ausländer haben die Möglichkeit innert 3 Monaten eine neue Arbeitsstelle vorzulegen. Nach
Ablauf dieser Frist wird die Arbeits- & Aufenthaltsbewilligung entzogen
(Nicht verheiratet mit CH Bürger/-in).
– Arbeitslose Ausländer haben keinen Anspruch auf Sozial- und Arbeitslosengelder. Der einbezahlte Betrag
des Ausländers wird einmalig ausbezahlt.
Die Politik macht es sich im Nachhinein sehr einfach. Man bringt Vorlage um Vorlage um unsere eigene Situation (der normalen Bürger) zu verschlechtern. Die Hausaufgaben der Politiker werden jedoch laufend vor sich hergeschoben und nicht mehr angerührt. Dies sind die Vertreter des Volkes. Wir hatten BR welche mit lehren Flugzeugen in Spannungsgebiete flogen und mit vollen wieder zurückkehrten. Dem Volk wurde vorgegaukelt, dass diese «Gäste» selber wieder nach Hause zurückkehren werden.
Die Frage ist nur in welcher Generation…..
Die Politiker/-innen sollten zu diesen Versäumnissen in die Verantwortung gezogen werden, dass hier endlich eine Lösung erarbeitet wird. Wenn die Volksvertreter in Bern Ihren Job richtig machen würden, würde nach einer effektiven Lösung gesucht und nicht nach Versionen wie man die Lebenssituation in der Schweiz laufend verschlechtert. Sprich damit hätte es weder Masseneinwanderungs-, Ausschaffungs – noch Durchsetzungsinitiative gebraucht. Die verwendeten Gelder für diese Kampagnen wären nach meinem Verständnis besser für effektive Problemlösungen eingesetzt worden und nicht für diese Initiativen.
Sorry aber dies ist nur meine Meinung zu diesem Thema. Etwas provokativ, aber selbst gemäss SVP Mitglieder absolut korrekt.
“Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen.”
Wo liegt das Problem? Ist in vielen Staaten ein übliches Vorgehen. Und scheinbar hatte der Betroffene kein Intresse einer Integration, sonst könnte oder würde er sich an Regeln dieses Staates halten.
“Die Durchsetzungsinitiative schafft Rechtssicherheit. Sie führt in der Praxis zu einer konsequenten und zwingenden Ausschaffung krimineller Ausländer.”
Wo liegt das Problem? Unsere Gefängnisse sind zu rund 3/4 voll mit solchen Menschen, welche sich nicht an Regeln gehalten haben (üblicherweise mehrmals, gäbe sonst meist eine bedingte Strafe).
“Heute werden pro Jahr ca. 500 Personen ausgeschafft. Mit der Durchsetzungs-Initiative wären es aufgrund der heute begangenen Delikte ca. 10‘000 Ausschaffungen pro Jahr.”
Woher nehmen Sie diese Zahl? Sollten tatsächlich statt 500 rund 10’000 kriminelle hier im Land sein, wird es an der Zeit, das man einen Riegel schiebt. Oder möchten Sie warten bis Sie hier schreiben 20’000? Obwoh ich diese Zahl beweifle, welche vermutlich hochstilisiert ist mit den Bagatellurteilen oder Erststrafen, welche NICHT zur Ausschaffung führen.
“…bis Sie zwei Parkbussen erhalten haben. “
So ein Quatsch – Parkbussen werden nicht im Strafregister erfasst, meist nicht mal auf die Person bezogen, sondern auf ein Fahrzeug. Somit ist oder wäre eine Zuordnung auf den “Vergeher” gar nicht möglich.
Ihre restliche Aufzählen kann ich sehr gut leben und würde dies sogar begrüssen. Solche Massnahmenkataloge sind jedoch von vielen Staaten schon bekannt und müsste nicht von der Schweiz erneut ausgearbeitet werden. Einfach 1;1 übernehmen und endlich Handeln, statt weiterhin nur Quatschen.
Aber Sie bemängeln die Politik? Sie sind doch ein Teil davon? Dann bringen Sie Ihre Ratskollegen dazu, nach dem Volkswillen (Ausschaffungsintiative) zu handeln und nicht länger um den heissen Brei zu diskutieren. Oder möchten Sie warten, bis wir die gleichen Zustände wie in Deutschland haben?
Sehr geehrter Herr Schweizer,
zuerst möchte ich etwas richtig stellen, ich bin nicht in der Politik, da ich es gewohnt bin für mein Einkommen zu arbeiten. Für mich ist es befremdlich, dass Leute für Dinge wie zeitungslesen, internetsurfen, telefonieren, spässchen abhalten, usw. Noch mit Steuergelder bezahlt werden. Nun ja, dies sind unsere gewählten “Volksvertreter”.
Wenn Sie meinen Beitrag aufmersam gelesen haben, bin ich ja auch der Ansicht, dass effektive Verbrecher ausgeschafft werden sollen (Siehe zürcher Schlägerfall). Ich habe das Beispiel mit der Parkbusse gewählt, dass das Beispiel mit der Bagatelle eher hervor kommt. Es gibt andere Beispiele, die schlicht weg nicht mit dem gleichen Strafmas gleich gesetzt werden dürfen.
Des weiteren müssten sämtliche Gesetze umgeschrieben werden, den im Bundesrecht steht auch geschrieben, das vor dem Gesetz jeder gleich zu behandeln sei. Das wäre in diesem Fall nicht mehr gegeben.
Ferner rechnen Sie mal nach. Wenn alle Asylverfahren innert 3 Monaten abgeschlossen und die abgelehnten Personen abgeschoben sind, welche Entlasstung gibt das. Wenn alle Personen aus dem Jugoslawienkrieg wie dem Volk verkauft nach Hause müssten, welche Entlastung gibt dieser Punkt? Sämtliche Sozialfälle und Arbeitslosen, unverheirateten Personen verlassen die Schweiz, mit welcher Entlastung wäre hier zu rechnen?
Wenn all diese Punkte erfüllt wären, müsste die bestehende schweizer Wirtschaft, erneut ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz bringen.
Somit schliesst sich der Kreis von neuem. Klar mit weniger Straftäter. Das lässt sich nicht weg diskutieren und da gebe ich Ihnen recht. Oder was meinen Sie zu diesen Überlegungen.
@ Herr Bachmann,
Zu Ihrem Statement stimme ich mehrheitlich zu, aber natürlich gar nicht wie folgt;
1. Die allgemein von der Gegner-Schafft immer wiederholte Laier, welche bei fast allen schon zu obligaten Vokabular gehört, nämlich dass schon bei geringen Vergehen, wie eben z.B. mit zwei (2) Parkbussen, eine Ausweisung erfolgen müsstel, was falsch ist.
a) Parbussen sind kein Strafvergehen,
b) Ferner unterschlagen Sie leider ebenfalls, dass zwei strafrechtliche Verurteilen vorliegen müssen, bis überhaupt eine Ausweisung in Frage kommen kann, und zwar
als – W i e d e r – Holungstäter innerhalb von zehn Jahren.
2. Somit hat Jeder/Jede Straftäter/In, gleiche welcher Art, selber die Möglichkeit zu ergreifen, und nach der ersten – s t r e f r e c h t l i c h e n – Veruterurteilung etwas daraus zu lernen, d.h. im Gastland eben nicht mehr straffällig zu werden. Dies ist so doch fair, sogar sehr menschlich auch, was unseren Recht-Staat – eben mit der MEI und der Durchsetzung-Initiative – endlich wieder respektabel und auch endlich wieder glaubwürdiger für unsere Gäste macht. Die grosse Mehrheit unserer Gäste hält sich ja auch vorbildlich an Anstand & Respekt dem Nächsten gegenüber in unseren Land, darum sind solche Menschen weiterhin herzlich willkommen.
3. Hier bereit Niedergelassenen werden darum auch nicht ausgewiesen wegen Bagatellen.
4. Bitte bei der sachlichen, materiellen Wahrheit bleiben, alles andere ist unwürdig.
Danke.
Herr Bachmann
ICh habe Ihren Text sehr wohl genau gelesen, einzigst Sie mit dem Blogeröffner verwechselt.
Ihr Argument, dass dann diese Menschen in der Wirtschaft fehlen würde, scheint mir schon etwas abwägig zu sein. Denn ich kann sicher davon ausgehen, dass Straftäter oder Kriminelle kaum einer für uns üblichen Tätigkeit nachgehen. Somit mit einer Abschiebung diese kaum in der Wirtschaft fehlen werden.
Zudem – Wenn ich zur Zeit auf den Arbeitsmarkt mich so umschaue, sehe wie massivsts überall, dank verinternationalisierten Firmen, in der Schweiz Arbeitsplätze nur noch abgebaut werden, dann sehe ich auch da kein Problem. Wir haben genügend korrekt und nicht kriminelle Menschen hier, die Arbeiten können, wollen oder sollen. Und es würde unseren Wirtschaftsbossen sicherlich mal gut tun, sich es nicht mehr so einfach zu machen um immer mehr Cashflow zu erziehlen.
Wenn ich höre, dass Länder ihre eigenen Landsleute nicht mehr zurück nehmen wollen, kommt mir einfach der Gedanke…. die scheinen auch zu wissen warum.
http://www.blick.ch/news/politik/kriminelle-auslaender-die-schweiz-schafft-ausschaffungen-nicht-id4552485.html
Die gleichen Länder nehmen in der Regel auch ausgewiesene Asylbewerber nicht mehr zurück.
Hoppla, Frank Wagner ist für eine schärfere Aslypolitik um zu vehrindern, dass Scheinasylanten immer in der Schweiz bleiben, weil gewisse Herkunftsländer diese nicht mehr zurücknehmen…
@ Herr Wasserfallen, liebe Mitbürger/Innen,
Es kann nichts schaden – wenn wir von Politikern vor Wahlen Versprechen eingebläut bekommen, wieder ein wenig i.d. Vergangenheit zu schauen, was uns Bürgern & Bürgerinnen denn schon so alles Falsches erzählt wurde;
https://www​.youtube.com/watch?v=fy579okpzAM
@ Herr Wasserfallen, FDP
Was schreiben Sie denn da, wohl völlig entfremdet von den Bürgern/Innen ?
1. Das vertrauen der Bürger/Innen kann nicht weg, es ist doch schon weg,
2. Das Parlament hat sich doch ebenso selber schon ausgeschaltet als demokratische Institution, weil es den Volksentscheid der MEI einfach ignorierte, missachtet hat, erst kürzlich mit dem Ausführungs-Gesetz zur MEI. Es hat den vom Souverän direkt demokratisch klar abgelehnten Gegenvorschlag – jetzt mit einer Härtefall-Klausel durchgedrückt – gegen dem ausgedrückten Willen einer Mehrheit der Stimmbürger/Innen. Dies taten die Linken/Grünen, und mit den Stimmen der FDP, auch der Ihren, kann ich mir gut vorstellen.
3. Selbst der Justiz kann der Souverän das Vertrauen nicht mehr entziehen, dieses hat sie sich doch selber genommen, in dem die Justiz immer mehr sogenannte “Gutmenschen-Richter-Urteile”, eben viel zu viele solche “Softy-Urteile” ausgesprochen hat, anstatt die Schwerkriminellen endlich adäquat zu bestrafen, & auch von der Schweiz auszuweisen, wie es die jetzigen Gesetze ja erlauben würden. Die Güterabwägung zwischen – z.B. Recht auf Familie des Schwerverbrecher – kam viel zu oft, – v o r – dem Verfassungs- Recht der Bürger/innen, nämlich auf die Sicherheit im öffentlichen Raum.
Alles dies ist doch mit der Grund für eine MEI & die DSI.
4. Wenn erst Zustände, wie jetzt schon leider in Italien real herrschen, wird letztendlich jedes Vertrauen i.d. staatlichen Institutionen, in die Politiker/Innen, aber mit Sicherheit ganz weg sein. Dann nützt es auch Niemanden mehr, die Parole auszugeben; “Das haben wir doch nicht gewollt, glaubt uns dies doch bitte”.
Die Zustände in Italien, was deren Bürger/Innen dort schon entsetzliches mitmachen, was sie erzählen, ist ein Skandal für ganz Europa. Solche Zustände werden leider sehr bald auch in Zentral-Europa herrschen. Die Politiker/Innen, insbesondere auch der FDP, müssten jetzt endlich – um einen Recht-Staat Schweiz zu erhalten, resp. wieder einzuführen – halt wenigstens jetzt & subito endlich wirkungsvoll – H a n d e l n . Diese Hoffnung ist indessen sehr, sehr klein. Die Politiker/Innen haben sich vom Volkswillen schon zu sehr abgekoppelt, entfremdet, warum die DSI mit Sicherheit vom Souverän jetzt auch angenommen wird, & dies mit vollem RECHT.
Mein JA hat sie jedenfalls auf sicher.
Video;
https://youtu.be/BNQihlAejQk?t=1
Willkür Herr Wasserfallen ist, dass Politiker wie Sie es zulassen, dass Hass und Gewalt anscheinend in kauf genommen werden muss! Das wir Belogen und Betrogen werden dürfen und dabei nachsiecht walten lassen müssen! Das wir immer mehr Kriminalität, Vergewaltigung, Drohungen akzeptieren müssen! Das sich der Islam auf unsere Kosten im Schnellzug Tempo vermehrt und dies noch von uns Finanziert werden muss, dank Politiker wie Ihnen.
Sehen Sie es mal so, der Islam hat vor kurzem die Christen von Platz eins Verdrängt und ist nun die grösste gläubige macht. Laut diesem Glauben sind wir ungläubige und müssen umgebracht werden. Nun,wir helfen dank Dummheit und Kurzsichtigkeit oder gut Mensch, uns selber auszurotten! Ist es nicht so, dass der Krieg, die Gräueltaten genau so Religiös-Politisch gesteuert ist, dass diese Flüchtlingswelle entsteht? Militärisch können sie uns nicht einnehmen, aber Sie können uns unterwandern und dies noch durch uns Finanziert! Sie schleusen so Ihre Leute- Ihre Kämpfer in unser land. Die Falasisten Predigen jetzt schon was das zeug hät! Türkei z.B. Kauft Oil von IS, Die Türkische Regierung ist alles andere als gemässigt!!!! Der Islam wird viel schneller Wachsen als wir! In der Schweiz können wir es schon gar nicht mehr umkehren!
Wir, sprich Politiker wie sie lassen es zu, dass wir uns selber ausrotten helfen!!!
Hass und Gewalt? Meinen Sie damit unter anderem die rassistische Hetze die wir im Moment in Mitteleuropa erleben? Auch das fremdenfeindliche Straftaten zunehmen und Leute Asylheime anstecken?
Dann hätten Sie recht.
Nein wenn schon geht es um den Hass und Gewalt von Gegner der Initiative, respektive Mittelinks gegen Andersdenkden. Und die welche die zunehmenden Straftaten von Ausländern, Linksextremen nicht zur Kenntnis nehmen wollen/dürfen!
Danke Herr Lobemann, Sie haben ganz in meinem sinne an Herr Wanger geantwortet!
Zitat:
“Nein wenn schon geht es um den Hass und Gewalt von Gegner der Initiative, respektive Mittelinks gegen Andersdenkden. Und die welche die zunehmenden Straftaten von Ausländern, Linksextremen nicht zur Kenntnis nehmen wollen/dürfen! “
Sie vergessen leider Herr Lobermann das es in der ganzen Diskussion nicht um “grundsätzlich Ausschaffungen oder grundsätzlich keine Ausschaffungen” geht, sondern nur um “grundsätzlich Ausschaffungen” oder “Ausschaffungen gemäss Verhältnismässigkeitsprinzip und Menschenrechten”. Hier zu unterstellen man würde zunehmende Straftaten nicht zur Kenntnis nehmen dürfen oder wollen ist mal wieder komplett am Thema vorbei … die Zahl der Straftaten spielt bei dieser Diskussion mal grundsätzlich gar keine Rolle (wobei das Statement “zunehmend” natürlich auch erst einmal bewiesen werden müsste).
Wenn Frank Wagner die statistisch festgehaltenen und erwiesenen zunehmende Zahl von Straftatennicht zur Kenntnis nehmen will, ist dies nicht unser Problem.
“Sie vergessen leider Herr Lobermann das es in der ganzen Diskussion nicht um “grundsätzlich Ausschaffungen oder grundsätzlich keine Ausschaffungen” geht, sondern nur um “grundsätzlich Ausschaffungen” oder “Ausschaffungen gemäss Verhältnismässigkeitsprinzip und Menschenrechten”. Hier zu unterstellen man würde zunehmende Straftaten nicht zur Kenntnis nehmen dürfen oder wollen ist mal wieder komplett am Thema vorbei “
Ich vergesse gar nichts. Es geht u.a. auch um die erhöhte Anzahl von Straftaten. 1. Würde die Durchsetzungsinitiative die Rückfallquote verringern und 2. Hätte so eine harte Ausschaffungspolitik eine abschreckende Wirkung.
Und natürlich geht es darum wie das Gericht immer noch alleine entscheiden kann ob eine Schuld oder Unschuld eines Täters vorliegt und das Strafmass. Und über Prinzipien wann jemand ausgeschafft wird, entscheiden in anderen Staaten auch die Politik.
Und ausserdem sprach ich vom Hass und Gewalt von Mittelinks gegen Andersdenkende. Was wir in dieser Diskussion auch nicht ausschliessen dürfen. Ebenso die kriminellen Taten auch von Ausländern in der Schweiz sollte man nicht vergessen!
“Danke Herr Lobemann, Sie haben ganz in meinem sinne an Herr Wanger geantwortet! “
Vielen Dank, Frau Wacker.
“Haben Sie Probleme geschriebenes Deutsch zu verstehen, Herr Loberman”
Hat er es wieder gebraucht die persönliche Attacke.
Nur weil man Sie und Ihre Ansichten nicht untersützt und verstehen kann, versteht man schon Deutsch. Man versteht grundsätzlich sehr viel, Frank Wagner
“”Und über Prinzipien wann jemand ausgeschafft wird, entscheiden in anderen Staaten auch die Politik.”
Ja. Richtig. Über die Prinzipien. Aber nicht über die Ausschaffungen selbst. “
Natürlich über die Ausschaffung selbst. Ausser bei zwingendem Völkerrecht. Und dies wird hier auch eingehalten. Sonst werden in anderen Staaten von der Politik gewisse Punkte auch benannt welche in jedem Fall zur Ausschaffung führen müssen.
“
“vom Hass und Gewalt von Mittelinks gegen Andersdenkende”
Ich sehe nirgendwo “Hass und Gewalt” von “Mittlinks” gegen Andersdenkende. Jedenfalls sicher nicht mehr als von Mitterechts.”
Das darf jetzt aber Frank Wagner bitte nicht überraschen, dass er die vorhande Gewalt und Hass, Hetze von MIttelinks bis ganz Links gegen Andersdenkende nicht sieht. Es ist aber dennoch so. Ein gemeinsamer Bekannter von uns hat an anderer Stelle richtigerweise vollgendes Zitat erwähnt “nur weil Sie Ihre Meinung wiederholen und meine Argumente nicht beachten haben Sie mich noch lange nicht widerlegt.”
von Goethe
Und es ging immer noch darum:
Ich vergesse gar nichts. Es geht u.a. auch um die erhöhte Anzahl von Straftaten. 1. Würde die Durchsetzungsinitiative die Rückfallquote verringern und 2. Hätte so eine harte Ausschaffungspolitik eine abschreckende Wirkung.
Und natürlich geht es darum wie das Gericht immer noch alleine entscheiden kann ob eine Schuld oder Unschuld eines Täters vorliegt und das Strafmass. Und über Prinzipien wann jemand ausgeschafft wird, entscheiden in anderen Staaten auch die Politik.. Und bei uns entscheiden in gewissen Fragen eben nicht nur das Parlament, sondern auch das Volk
Grundsätzlich frage ich mich also schon, was Mensch Bewegt, Partei für Kriminelle zu ergreifen.
Die Schweiz ist ein Land in dem keiner Kriminell werden muss um zu überleben, dafür sorgen wir, das Volk!!! Kriminell Aktivitäten haben das einzige Ziel sich zu bereichern. Selbst wenn man nur eine WC Rolle Klauen würde ist es eine Ohrfeige für das Gastland und vor allem, der Anfang von weitaus mehr krimineller Energie mit wachsender Gewaltbereitschaft. Im Strassen verkehr rechtfertigt man jede Präventiv Massnahmen so!!!
Wenn Sie jemand zu Hause Beherbergen und er Sie beklaut werden Sie Ihn auch aus dem Haus verweisen. Es geht um Präventivmaßnahmen sonst haben wir in kürze die gleichen unkontrollierbare Situation wie z.B. Frankreich.
Da kommen Personen nach Europa die nicht mal wissen was ein WC ist und wie ein WC Funktioniert, Gewaltbereit sind, keine Achtung vor unserer Gesellschaft und Menschrecht haben. Deshalb ist es erst recht wichtig, von Anfang an klar und deutlich die Grenze zu Zeigen. Das Menschenrecht soll uns Schützen und nicht die Kriminellen
Zitat:
“Grundsätzlich frage ich mich also schon, was Mensch Bewegt, Partei für Kriminelle zu ergreifen.”
Niemand ergreift Partei für Kriminelle.
Zitat:
“Da kommen Personen nach Europa die nicht mal wissen was ein WC ist und wie ein WC Funktioniert, Gewaltbereit sind, keine Achtung vor unserer Gesellschaft und Menschrecht haben.”
Wer für die Durchsetzungsinitiative ist hat ebenfalls keine Achtung vor den Menschenrechten. Das sowohl die ursprüngliche Ausschaffungsinititiative wie auch die Durchsetzungsinititive im Wortlaut heikel betreffend Menschenrechten ist sollte inzwischen auch der letzte verstanden haben.
“Grundsätzlich frage ich mich also schon, was Mensch Bewegt, Partei für Kriminelle zu ergreifen.”
Das ist eine gute Frage. Die Gegner stellen rechtsmässig verurteilte Kriminelle gar als Opfer dar. Den Gegner der Initiative sind Menschnerechte der Opfer egal und haben keine Achtung vor Menschenrechten. Dafür erfinden sie das es mit Menschenrecht zu tun hat als rechtsmässig verurteilter Krimineller in einem fremden Land bleiben zu dürfen. Es geht u.a. auch um die erhöhte Anzahl von Straftaten. 1. Würde die Durchsetzungsinitiative die Rückfallquote verringern und 2. Hätte so eine harte Ausschaffungspolitik eine abschreckende Wirkung.
Und natürlich geht es darum wie das Gericht immer noch alleine entscheiden kann ob eine Schuld oder Unschuld eines Täters vorliegt und das Strafmass. Und über Prinzipien wann jemand ausgeschafft wird, entscheiden in anderen Staaten auch die Politik.. Aber diese Durchsetzungsinitiative wirkt vor allem abschreckend auf Kriminelle. Gut setzen sich die Befürworter der Initiative für die Opfer ein, während die Gegner sich für die Täter einsetzen!.
Zitat:
“Die Gegner stellen rechtsmässig verurteilte Kriminelle gar als Opfer dar.”
Tut niemand, Herr Lobermann.
Zitat:
“Den Gegner der Initiative sind Menschnerechte der Opfer egal”
Welche Menschenrechte welches Opfers verletzt denn jemand der Sozialmissbrauch begeht? Welche Menschenrechte welches Opfers verletzt denn jemand der Cannabis für den Eigenkonsum besitzt?
Andersherum: wie kommt es das nach der These “Opferschutz vor Täterschutz” Taten wie “sexuelle Handlungen mit Kindern” erst bei Vorstrafe zur Ausschaffung führt (während Sozialmissbrauch zu sofortiger Ausschaffung führt)? Freiheitsberaubung und Entführung ebenfalls? Sexuelle Belästigung als Tatbestand gar nicht erst im Katalog auftaucht, OBWOHL die Vorfälle von Köln als Argument für die DSI herhalten mussten?
Inwiefern schützt man überhaupt die Menschenrechte von Opfern wenn man den Täter NACH der Ausschaffung erst ausschafft? Welches Menschenrecht eines Opfers wird überhaupt erfüllt wenn man Täter ausschafft?
“Die Gegner stellen rechtsmässig verurteilte Kriminelle gar als Opfer dar.”
Tut niemand, Herr Lobermann”
Doch das tun viele Gegner. Und sie sehen nicht mal Menschenrechte für die Opfer. Ihre anderen Aufführungen wurden doch schon mehrfach widerelgt.
Was aus meiner Sicht wichtig ist..es darum wie das Gericht immer noch alleine entscheiden kann ob eine Schuld oder Unschuld eines Täters vorliegt und das Strafmass. Und über Prinzipien wann jemand ausgeschafft wird, entscheiden in anderen Staaten auch die Politik.. Aber diese Durchsetzungsinitiative wirkt vor allem abschreckend auf Kriminelle. Gut setzen sich die Befürworter der Initiative für die Opfer ein, während die Gegner sich für die Täter einsetzen!. Ich finde es Schade, dass die Gegner sich so für Kriminelle einsetzen!
Zitat:
“Doch das tun viele Gegner.”
Können Sie ein Beispiel bringen?
Zum Rest Ihres Textes möchte ich festhalten das Sie keine einzige meiner Fragen aus meinem vorhergehenden Beitrag beantwortet haben.
Zitat:
“Aber diese Durchsetzungsinitiative wirkt vor allem abschreckend auf Kriminelle. “
Wenn sie umsetzbar wäre. Ist sie aber nicht. Zudem müssen auch jetzt schon Kriminelle für verschiedenste Straftaten mit Ausschaffung rechnen … gibt es hier einen sichtbaren Abschreckungseffekt? An anderer Stelle hat Herr Schweizer (glaube ich) erklärt das die Straftaten zunehmen?
“Zitat:
“Doch das tun viele Gegner.”
Können Sie ein Beispiel bringen?
Zum Rest Ihres Textes möchte ich festhalten das Sie keine einzige meiner Fragen aus meinem vorhergehenden Beitrag beantwortet habe”
Dauerhaft wird das gemacht. Da wird gar ein Drogendealer oder einer welcher seine Mitarbeiter mit dem Lohnausweis bescheisst in Schutz genommen. Ganz zu schweigen von den daurenden Argumenten der Befürworter welche von den Gegner mit absurden Abschaffungsbeispielen “beantwortet” werden. Und eben die Kriminellen welche in Schutz genommen werden…
Ich habe alle Dinge von Ihnen doch schon mehrfach widerlegt. Aber wenn Sie gemäss ZItat meine Texte nicht mehr lesen, ist dies nicht mein Problem
Zitat:
“Da wird gar ein Drogendealer oder einer welcher seine Mitarbeiter mit dem Lohnausweis bescheisst in Schutz genommen.”
In Schutz genommen ja. Auf Basis von Verhältnismässigkeit und Menschenrechten ja. Aber als Opfer dargestellt? Wessen Opfer ist denn ein Drogendealer?
Zitat:
“Aber wenn Sie gemäss ZItat meine Texte nicht mehr lesen, ist dies nicht mein Problem”
Ich habe nicht gesagt das ich Ihre Texte nicht mehr lese, nur das ich sie nicht mehr vollständig lese.
“Zitat:
“Da wird gar ein Drogendealer oder einer welcher seine Mitarbeiter mit dem Lohnausweis bescheisst in Schutz genommen.”
In Schutz genommen ja. Auf Basis von Verhältnismässigkeit und Menschenrechten ja. Aber als Opfer dargestellt? Wessen Opfer ist denn ein Drogendealer?”
Ja genau, Die Gegner stellen die Drogendealer als Opfer dar sehr gut formuliert
“Aber wenn Sie gemäss ZItat meine Texte nicht mehr lesen, ist dies nicht mein Problem”
Ich habe nicht gesagt das ich Ihre Texte nicht mehr lese, nur das ich sie nicht mehr vollständig lese. “
Wo ist denn der Unterschied. Entweder man liest alles und kann dann auch alles was geschrieben wurde beurteilen oder eben nicht.
Herr Wagner
“An anderer Stelle hat Herr Schweizer (glaube ich) erklärt das die Straftaten zunehmen?”
Wenn Sie nur Glauben, ist das ok. Aber hier glauben Sie falsch. Eine solche Aussage wurde in Ihrem Sinne nie so erstellt.
“Wer für die Durchsetzungsinitiative ist hat ebenfalls keine Achtung vor den Menschenrechten.”
Ach ja? Die Menschenrechte werden aber mit der DSI explizit nur für Vergeher angesprochen. Somit definieren Sie, dass Ihnen die Mehrheit der Menschen nicht menschenrechtsschützend sind? Mit der DSI werden nur Vergeher von Gesetzen angesprochen und betrifft in keinster Weise Menschen welche sich an die Menschenrechte halten und keinem ein Leid oder Schaden zufügen.
“Welche Menschenrechte welches Opfers verletzt denn jemand der Sozialmissbrauch begeht? Welche Menschenrechte welches Opfers verletzt denn jemand der Cannabis für den Eigenkonsum besitzt?”
Auch wenn Sie hier erneut Spitzfindigkeiten heranziehen. Fakt ist und bleibt (wenn solche betroffen wären), dass ein Vergehen gegen das Gesetz, Recht und Verfassung besteht, welches von der Mehrheit eingehalten wird und somit zu respektieren ist. Mit diesem Vergehen bestätigt, der Vergeher, dass er sich nicht an diese hält und somit die Rechte, Gesetze und Verfassung weniger respektiert als die korrekte lebenden Menschen.
Egal ob Sie es nun wieder Spitzfindig auf Canabis oder Sozialmissbrauch setzen möchten. Fakt ist, dass es sich um ein Vergehen, Straftat oder Verbrechen handelt, welches korrekt lebende Menschen nicht tun. Und aufgrund von zwei Behörden wird dann abgeklärt, ob eine Ausweisung gerechtfertigt ist aufgrund dieses Vergehens, welche NUR und zwar explizit nur eine Minderheit (Verbrecher, Kriminelle usw) betrifft.
Sich pausenlos auf Menschenrechte zu beziehen ist insofern falsch, da sich diese Vergeher genau nicht an Solches halten und somit die Menschenrechte der Opfer verletzen.
“Wenn sie umsetzbar wäre. Ist sie aber nicht.”
Wenn das ja so ist, müssen Sie sich ja auch nicht in dieser Weise dafür einsetzen, um uns zu erklären, dass die DSI nur mit einem Nein sinnvoll sei. Überlassen Sie es doch somit dem Volk und der Meinung Jener die eine Differenz erkennen können und auch den Sinn. Egal ob ja oder nein
Ich möchte hier erneut darauf hinweisen, dass es die direkte Demokratie ist, welche eine solche Abstimmung ausführen lässt. Ob und in welcher Weise diese Unsinnig ist sollten wir den Abstimmenden überlassen und die Abstimmung und die Entstehung einer Solchen ist nicht zu hinterfragen, sondern zu respektieren.
Sollte man diese Abstimmung nicht als Sinnvoll erachten, wäre es angebracht, nicht diese DSI zu bemängeln, sondern das System direkte Demokratie und ihre Instrumente zu hinterfragen. Entstünde da eine Veränderung, wäre diese Abstimmung jedoch immer noch korrekt und druchzuführen, auch wenn Sie aufgrund Aussagen von Herr Wagner keine Veränderung ergeben sollte.
– Jedes Gesetz welchem wir nachleben kann mit Spitzfindigkeiten in eine Gegenargumentation führen. Somit dürfen wir davon ausgehen, dass JEDES Gesetz sog. Kolateralbetroffene hat und haben wird. Dies ist nicht zu vermeiden und so funktioniert nun mal die direkte Demokratie. Sollte man damit nicht einverstanden sein, ist das System zu hinterfragen und nicht die entstandene Reaktion und deren korrekten Instrumenten.
– Es ist bezeichnend, dass hier erneut mit dem Argument Rassenhass gepostet wird. Betroffene von Kriminellen, Verbrecher und Mörder sehen das etwas anders. Denen ist es egal, welcher Nationalität, Glauben oder Herkunft dieser ist. Aber das ist wie bei der Mülldeponie…. wenn diese nicht unmittelbar in meiner Nähe ist, braucht es sie und ist zu schützen. Aber man vergisst, dass man selber auch Müll produziert, welcher irgend wer schlussendlich in seiner Nähe haben wird.
– Wir können Verbrecher, Kriminelle und Mörder selbstverständlich auch mit Menschenrechten schützen, welches aber auch in der Verhältnismässigkeit zu betrachten ist, da man ansonsten verhindert, dass Gut und Böse nicht mehr unterschieden wird und somit eine “Bestrafung” von solchen Vergehern zu einer Unmöglichkeit wird. (zu Menschenrechten gehörte eigentlich auch, dass man Menschen nicht der Freiheit entziehen dürfte, welches man aber muss oder tut, bei einer Inhaftierung – ist das nun auch Menschenrechtsverletzung?)
– nach wie vor… es betrifft nur Menschen, welche sich nicht an Recht und Gesetz halten in unserem Land, und somit einer Minderheit angehören und gemäss unserem direkten Demokratiegedanken somit von der Mehrheit definiert – eine Korrektur zu erwarten haben
– Es wird immer Arguementiert mit der Verhältnismässigkeit. Was ist nun Verhältnismässig? Einzelne Menschen derart zu schützen, dass sie den Opfern gleichgestellt werden? Oder dürfen wir davon ausgehen, dass die sog. Menschenrechte nun so gleichgestellt werden, dass Frauen mit einem Minirock selber schuld sind, dass Sie angemacht werden?
– Sicherung der Verhältnismässigkeit ist gegeben, da wie in allen Statuszusagen ein Richter ein Urteil fällt und eine zweite Behörde (Vollzug) eine Disziplinarmassnahme verfügt. Diese wird in allen Vollzügen immer in Verhältnis zum begangenen Vergehen ausgesprochen und nicht aufgrund des Urteils des Richters.
– Es wird argumentiert, dass nicht umsetzbar oder ähnliches. Ja und? Es ist nun mal die direkte Demokratie, welche besagt, dass eine DSI zulässig ist und somit auszuführen. Es liegt am Volk diese nun zu Werten. Sollte das Volk nun Ja sagen, definiert es damit, dass das Ausländergesetz strikte umgesetzt haben möchte. Sagt es Nein erklärt es damit, dass das Ausländergesetz strikte eingehalten werden soll, aber eine konkretisierte Variante nicht erwünscht ist.
Herr Schweizer
Vielen Dank für Ihre recht sachlich zusammengestellten Argumenten. Gerne gehe ich deshalb auf Ihre Punkte ein:
Punkt 1: Genau aus dem von Ihnen genannten Grund ist in den meisten Fällen ein richterlicher Ermessenspielraum vorgesehen. Er dient u. a. auch dazu, solche “Kollateralschäden” zu vermeiden.
Punkt 2: Es ist nun mal Fakt, dass die Initiative bei der Verschärfung der strafrechtlichen Folgen der genannten Delikte nur auf Ausländer abzielt. Das man da mal fragt “Wieso eigentlich?” halte ich für legitim. Persönlich würde ich die Initiative aber auch nicht als rassistisch bezeichnen, auch wenn ein gewisser Argwohn gegenüber Ausländern nicht zu überhören ist.
Punkt 3: Gesetze sind nicht dazu da, um Gut und Böse zu unterscheiden. Gut und Böse ist ein moralisches Konstrukt, kein juristisches. Ich denke, jeder könnte sich ein paar Beispiele von Straftaten ausdenken, die er trotz deren Sträflichkeit nicht als “böse” Taten betrachtet, ja vielleicht sogar begrüsst. Umgekehrt finden wir sicherlich auch einige Taten “böse”, auch wenn sie nicht strafbar sind.
Menschenrechte gelten aber selbstverständlich für alle, auch für Straftäter. Man kann diese ja aber auch unter Berücksichtigung der Menschenrechte bestrafen und von einer Bestrafung von kriminellen Ausländern will ja auch niemand absehen (auch wenn dieser absurde Vorwurf immer wieder gehört wird).
Punkt 4: Ein oft gehörtes Argument, das dem Wortlaut nach natürlich zutreffend ist. Aber: Wieso kennen wir denn überhaupt unterschiedliches Strafmass? Wieso sagen wir nicht einfach: “Das sind die Regeln und wer dagegen verstösst, dem hacken wir den Kopf ab. Wer nichts verbricht, der hat auch nichts zu befürchten.” Klingt das für Sie ebenfalls annehmbar? Wenn nicht, dann haben Sie die Bedeutung der Verhältnismässigkeit bereits erkannt.
Punkt 5: Was ist nun also diese Verhältnismässigkeit? Es ist ein in der Bundesverfassung verankerter Grundsatz für jegliches staatliche Handeln. Er verhindert, dass einem der Kopf abgeschlagen werden darf, nur weil man am Kiosk einen Kaugummi mitgehen liess.
Und noch mal: Kriminelle Ausländer werden auch ohne DSI bestraft und ggf. auch ausgeschafft. Mit dem einzigen feinen Unterschied, dass dieser allgemeingültige Grundsatz staatlichen Handelns, den unsere Landesväter wohlweislich in der BV verankert haben, nicht ausgehebelt wird. Von einer Gleichstellung von Tätern und Opfern kann also nicht die Rede sein.
Das Beispiel mit dem Minirock halte ich übrigens für sehr bezeichnend, weil ich immer wieder erfahren muss, dass auch viele Schweizerinnen und Schweizer solche Schuldzuweisungen vorbringen. Das ist also kein ausschliessliches Ausländerproblem.
Punkt 6: Jetzt wird’s spannend. Wie Sie richtig bemerken, kann der Richter nun nur noch das Urteil fällen, aber u. U. nicht mehr das Strafmass bestimmen. Das ist allerdings nicht der Regelfall (wie Sie behaupten), sondern die Ausnahme. Es ist die Folge des Automatismus, den die Initianten in der Verfassung verankern wollen.
Punkt 7: Sie beziehen sich nun auf das Ausländergesetz, das verstehe ich ehrlich gesagt aber nicht ganz? Das Ausländergesetz wird sowohl bei also auch ohne Annahme der DSI umgesetzt…
Schlussendlich kann man sich m. M. n. folgende abschliessende Frage stellen: Die Ausschaffungsinitiative wurde vom Volk angenommen. Obwohl weiterhin gewisse Bedenken bzgl. der Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention bestehen, hat das Parlament unter Berücksichtigung der rechtsstaatlichen Grundsätze unseres Landes (!) eine ausführende Gesetzgebung erlassen. Den Initianten gefällt das nun aber gar nicht und sie wollen eine Umsetzung auf Knall und Fall.
Ist es uns also wert, auf den Grundsatz unserer Landesväter der auch unser Grundsatz ist zu pfeifen, nur damit wir ein paar Ausländer mehr ausschaffen können? Meine Antwort ist Nein. Ein jeder darf aber für sich selber entscheiden.
Zitat:
“Wir können Verbrecher, Kriminelle und Mörder selbstverständlich auch mit Menschenrechten schützen, welches aber auch in der Verhältnismässigkeit zu betrachten ist, da man ansonsten verhindert, dass Gut und Böse nicht mehr unterschieden wird und somit eine “Bestrafung” von solchen Vergehern zu einer Unmöglichkeit wird. (zu Menschenrechten gehörte eigentlich auch, dass man Menschen nicht der Freiheit entziehen dürfte, welches man aber muss oder tut, bei einer Inhaftierung – ist das nun auch Menschenrechtsverletzung?)”
JA. GENAU DAS IST ES. Das war schon der Hauptkritikpunkt an der Ausschaffungsinitiative, ist der Hauptkritikpunkt an der Durchsetzungsinitiative, und der Grund weil bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative eine Härtefallklausel eingeführt wurde … weil keine der Initiativen Verhältnismässigkeiten beachtet. Sie argumentieren hier also definitiv GEGEN die Initiativen.
Und ja, auch das ist richtig, Freiheitsentzüge verstossen eigentlich auch gegen die Menschenrechte. Aber das Recht auf Freiheit darf unter engen Kriterien eingeschränkt werden (siehe Artikel 5 der EMRK “Recht auf Freiheit und Sicherheit).
Zitat:
“Sicherung der Verhältnismässigkeit ist gegeben, da wie in allen Statuszusagen ein Richter ein Urteil fällt und eine zweite Behörde (Vollzug) eine Disziplinarmassnahme verfügt.”
Das Urteil unterliegt durch den Richter einer Verhältnismässigkeitsprüfung, er hat einen Ermessensspielraum bezüglich Strafmass. Die von Ihnen sogenannte “Disziplinarmassnahme” (die Ausschaffung), obwohl Sie einen grossen Eingriff in das Leben des Einzelnen betrifft, unterläge nach dem Willen der Initiative NICHT einer Verhältnismässigkeitsprüfung, so ist die Sicherung der Verhältnismässigkeit nicht gegeben.
Zitat.
“Es wird argumentiert, dass nicht umsetzbar oder ähnliches. Ja und? Es ist nun mal die direkte Demokratie, welche besagt, dass eine DSI zulässig ist und somit auszuführen.”
Nein. Das Volk hat in einem Rechtsstaat keine Narrenfreiheit. Eine Initiative muss menschenrechts- und verfassungskonform sein. Auch wenn das Volk ja sagt, kann eine daraus resultierende Gesetzgebung nicht gegen Verfassung und Menschenrechte verstossen.
Sehr Sehr richtig sehr geehrter Herr Schweizer. Sie haben mit ALLEM Recht. Da wundert es mich gar nicht, dass man keine Gegenpunkte findet.
“- Es wird argumentiert, dass nicht umsetzbar oder ähnliches. Ja und? Es ist nun mal die direkte Demokratie, welche besagt, dass eine DSI zulässig ist und somit auszuführen. Es liegt am Volk diese nun zu Werten. Sollte das Volk nun Ja sagen, definiert es damit, dass das Ausländergesetz strikte umgesetzt haben möchte. Sagt es Nein erklärt es damit, dass das Ausländergesetz strikte eingehalten werden soll, aber eine konkretisierte Variante nicht erwünscht ist.”
Gefällt mir am BESTEN. Stellen Sie sich vor Herr Schweizer es soll Gegner der DSI geben welche von Narrenfreiheit redet, wenn der Souverän eine für gültig erklärte Initiative im Zuge seiner demokratischen Freiheit beurteilen will und frei abstimmen möchte. Da kann man doch nur den Kopf schütteln!
Sehr geehrter Herr Schweizer ich finde Sie grossartig!
” Das war schon der Hauptkritikpunkt an der Ausschaffungsinitiative, ist der Hauptkritikpunkt an der Durchsetzungsinitiative, und der Grund weil bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative eine Härtefallklausel eingeführt wurde “
Falsch Herr Wagner – ich deklariere das nicht gegen oder für die DSI, sondern stelle fest. Die Härtefallklausel wurde lediglich eingebaut, weil das Parlament nicht zu einer Einigung gekommen ist und mit dieser eine Mehrheit entstehen konnte. Sonst gar nichts.
“Das Urteil unterliegt durch den Richter einer Verhältnismässigkeitsprüfung, er hat einen Ermessensspielraum bezüglich Strafmass. Die von Ihnen sogenannte “Disziplinarmassnahme” (die Ausschaffung), obwohl Sie einen grossen Eingriff in das Leben des Einzelnen betrifft, unterläge nach dem Willen der Initiative NICHT einer Verhältnismässigkeitsprüfung, so ist die Sicherung der Verhältnismässigkeit nicht gegeben.”
Somit möchten Sie also die Verhältnismässigkeit eines Richters in Frage stellen und diese aufgrund seines Urteiles erneut in die Verhältnismässigkeit stellen? Dies ist so in keinen Massnahmen vorgesehen, welche klar definiert sind. Sollten Sie als Raser vor Gericht verurteilt werden, wird das Strassenverkehrsamt eine Massnahme entscheiden, welche im Massnahmenkatalog besteht und eine Verhältnismässigkeit ist dann auch nicht vorgesehen oder nötig. Es wurde definiert und klar deklariert und somit nur noch zum Vollzug ausgeschrieben.
“Nein. Das Volk hat in einem Rechtsstaat keine Narrenfreiheit. Eine Initiative muss menschenrechts- und verfassungskonform sein. Auch wenn das Volk ja sagt, kann eine daraus resultierende Gesetzgebung nicht gegen Verfassung und Menschenrechte verstossen.”
Wenn die DSI diesen Menschenrechten nicht entsprechen würde, wäre sie gar nicht zugelassen worden. Jede Initiative oder jedes Referendum wird der Gültigkeitsprüfung unterzogen, welche auch beinhaltet, dass diese den Menschenrechten entspricht. Mit Ihrer Aussage unterstellen Sie somit diesen Überprüfern, dass diese nicht korrekt gearbeitet hätten.
Sollten Sie das in Zweifel stellen, ist nicht die DSI zu kritisieren, sondern mittels Rechtsverfahren gegen die Zulassungsentscheidung vorzugehen. Welches aber scheinbar nicht möglich war, da sicher alle Rechtsexperten bereits alle Türchen gesucht haben, um diese DSI zu verhindern.
Sehr geehrter Herr Wasserfallen
Zum Glück erwachen auch die Liberalen wie auch die gestrigen klaren Worte von Philipp Müller im Blick zeigten und besinnen sich auf die Grundwerte ihrer Gründerväter des modernen Rechtsstaates. Die Durchsetzungsinitiative, welche wohl auch als Wahlkampfvehikel der SVP diente, ist ein Fehlkonstrukt und rechtsstaatlich höchst bedenklich, weil es die Ausschaltung der Bundesversammlung als gesetzbeschliessende Behörde stipuliert und die Justiz schwächt (Gewaltentrennung). Das weitsichtige Denken der Vordenker unseres modernen Bundesstaates wird mit Füssen getreten. Die Durchsetzungsinitiative hat gegenüber dem durch die Bundesversammlung beschlossenem Änderungsgesetz erhebliche Lücken und schafft ein 2. Klassen-Recht, indem es einen Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz bezüglich des Verhältnismässigkeitsprinzips ausgrenzt. Übrigens müssten viele ehemalige SVP-Exponenten, wären sie Ausländer, bereits beim geänderten Gesetz ausgeschafft werden. Dass die SVP den Ausländern rät, sich einbürgern zu lassen, um bei Bagatelldelikten nicht ausgewiesen zu werden, ist Zynismus der übelsten Art. Haben doch die Scharfmacher der SVP immer wieder alles unternommen, um die Einbürgerungsverfahren zu erschweren. Dies zeigten vor Jahren auch die entarteten Einbürgerungsverfahren an der Urne oder an Gemeindeversammlungen. Die Frage, ob die SVP überhaupt auch an Lösungen in der Ausländer- und Asylpolitik interessiert ist, stellt sich zu Recht. Hoffentlich besinnen sich die noch unschlüssigen Stimmberechtigten und fallen nicht auf die Verschwörungstheorien und Schlagwörter der Aufwiegler und Brandstifter rein.
@ B. Murer,
1. Ihre Argumentation ist mir zu einseitig, denn auch die DSI ist zwar nicht ohne Fehler, aber insgesamt wurde sie ja erst notwendig, weil die Volk-Initiative “Ausschaffung- Schwerkrimineller”;
2. Immerhin von einer Mehrheit der Stimmbürger/Innen gutgeheissen wurde, widerwillig umgesetzt wurde, erst auf den letzten “Zwick”halbherzig & inhaltlich falsch. Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, denn mit der “Härtefallklausel”, die vom Stimmbürger/Innen abgelehnt worden ist, kann man praktisch jeden Fall damit begründen, somit wird kein einziger schwer Krimineller mehr ausgeschafft werden. Dies ist die direkte Demokratie ausgehebelt, auch wenn eine Mehrheit im Parlament dazu seinen Segen erteilte. Dieser Umstand ist das traurigste am Ganzen Malheur.
3. Es ist auch eine Binsenweisheit, dass die Menschen immer ihr Denken und Verhaltensweise mit sich nehmen, all diese “Horden gewalttätiger” jungen Männer werden sich meiner Meinung nach nur sehr sehr schwer intergrieren lassen, wenn überhaupt. Wenn schon 14/15 jährige moslemische Schüler sich ausdrücklich weigern, einer Lehrerin die Hand zu reichen, dann sind solche Zeichen der Intoleranz eine scharfes Warnsignal. Damit werden unsere grossen Anstrengungen einer möglichen Integration in unsere Gesellschaftsordnung zum vornherein damit wieder abgewürgt;
https://www.youtube.com/embed/44vzMNG2fZc
Während wir noch diskutieren wie Kriminelle zukünftig bestraft werden dürfen ereignen sich in einigen EU – Ländern haarsträubende Szenen:
https://www.youtube.com/embed/44vzMNG2fZc
Ich denke schon, dass die gezeigten Szenen authentisch sind. Leider!
Ich bin nicht der Ersteller von diesem Video, ich fand es auch sehr abstossend.
Ich habe es auch nicht auf YouTube gepostet.
Aber ich frage mich ob die dargestellten Vergewaltigungen nun tatsächlich stattfanden oder nur fiktiv waren zur Hetze der übelster Art dienten wie Sie meinen?
Vielleicht können Sie dazu eine Antwort geben.
Und vielleicht können Sie mir auch die Frage beantworten, ob eine Ausschaffung bei Vergewaltigung von Minderjährigen aus Ihrer werten Sicht einen Ausschaffungsgrund darstellt.
Ebenso würde mich interessieren welche Delikte aus Ihrer Sicht wenn überhaupt eine Ausschaffung rechtfertigen.
Vielen Dank
Ich finde einfach man muss unterscheiden zwischen Gelddelikten und Delikten gegen Leib und Leben. Ein Teil der Delikte aus dem Video findet man durchaus in den offiziellen Medien.
http://www​.focus.de/regional/baden-wuerttemberg/kriminalitaet-asylbewerber-greifen-wachleute-an-polizisten-schwer-verletzt_id_4858891.html
https://mopo24.de/nachrichten/park-chemnitz-zentrum-missbrauch-siebenjaehrige-9445
Bei Delikten gegen Leib und Leben finde ich eine Ausschaffung durchaus gerechtfertigt.
Offenbar halten aber auch nicht mehr alle die Schweiz für einen sichern Ort:
http://www.20min.ch/ausland/news/story/-Risiko–dass-Terroristen-einreisen–ist-real–29169603
Frau Schweizer gerne wüsste ich die Quelle wo steht dass der Mann blonde Haare hat und perfekt Sächsisch spricht…
In der Seite der Polizei Sachsen steht:
Der Täter ist ca. 30 Jahre alt und trug ein graues T-Shirt sowie eine lange, blaue Hose und braune Nike-Turnschuhe. Auffällig war eine Narbe an der linken Wange. Er hatte ein weißes Handy dabei und soll vom Typ her Nordafrikaner gewesen sein.
http://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2015_37496.htm
Also ein nordafrikanischer Neonazi und die Polizei Sachsen hat zu viel “Weltwoche” und andere “Verblödungsmedien” gelesen?
Frau Schweizer’s Beitrag ist nicht mehr zu finden…. ???
Trotzdem:
Psychologen warnen:
“Das verleugnen, vertuschen, verharmlosen und ignorieren von Straftaten krimineller Asylbewerber kann zur Entstehung und Stärkung rechtsextremer Gruppierungen beitragen.
Und zu Abnahme der Akzeptanz bei der Bevölkerung führen, auch echten Flüchtlingen, gegenüber, welche sich nichts zu Schulden kommen liessen.”
Also das Gegenteil was wir eigentlich wünschen.
Auch gibt es auf der anderen Seite Profiteure der Asylströme:
http://www.welt.de/wirtschaft/article145882077/Das-dubiose-Geschaeft-mit-der-Not-der-Fluechtlinge.html
http://www.sueddeutsche.de/politik/unterbringung-von-asylbewerbern-goldgraeberstimmung-in-der-provinz-1.2416931
Vielleicht sollte es auch dazu eine Initiative geben, sind zwar Beispiele aus DE.
Jedoch weiss ich, dass in den Neunziger Jahren in der Schweiz Flüchtlinge aus Ex – Jugoslawien in Bruchbuden untergebracht wurden zu Mietzinsen welche jenseits von gut & böse waren.
Ich wundere mich auch ein wenig, dass die Wirtschaftspartei FDP sich so gegen die Initiative einsetzt, wo es doch vor allem ein Kampf zwischen rechts links ist?
Herr Murer
“Es tut gut, dass Sie im Gegensatz zu Ihrem “Namensvetter”, welcher auf Vimentis sehr negativ auffällt eine sachliche Meinung einbringen,”
Unterlassen Sie bitte solche Vergleiche. Nur weil Ihnen meine Meinung nicht genehm ist, steht es Ihnen in keinster Weise zu dies als Negatives auffallen zu deklarieren.
Herr Mehert
Auch wenn das Video zusammengeschnitten ist, nur Teile aufzeigt, ist es dann abstossen, dass man die Realität (aus als Auszug oder Zusammenschnitt) veröffentlicht?
Auch ich bin eher skeptisch in Video’s. Aber diese als abstossend zu deklarieren ist falsch. Auch ein zusammengeschnittenes Video beinhaltet die Realität und vor dieser darf oder dürfen wir nicht die Augen verschliessen, weil wir das abstossend definieren und einfach wegschauen würden damit.
1. Sozi. Grüne und FDP, sie alle bewirken durch ihre Gegnerschaft der DSI ein EUROPA der gewalttätigen, eben Kriegszustände.
2. Schon jetzt verlassen mehr Schweizer die Schweiz, als je zuvor.
https://www​.youtube.com/embed/44vzMNG2fZc
@ Hr. Wasserfallen,
NEIN, gerade das Gegenteil ist doch der Fall, was Sie hier verbreiten;
Widersprüchliche Gegner der Durchsetzungs-Initiative
von Nationalrat Albert Rösti, Uetendorf (BE)
1. Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative argumentieren besonders gerne mit sogenannten „Bagatellfällen“. Sie vergessen dabei, dass die entsprechenden Delikte im Katalog der Umsetzungsgesetzgebung von Bundesrat und Parlament ebenfalls zur obligatorischen Ausschaffung führen, teilweise gar ohne Vorstrafe.
2. Die konstruierten Beispiele der Initiativgegner zielen nicht selten auf Delikte wie Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch oder unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung (Sozialmissbrauch). Abgesehen davon, dass die absurden Beispiele (z.B. der gestohlene Apfel aus Nachbars Garten oder der Whiskey im Kellerabteil) in der Realität kaum je zu Verurteilungen führen, weil die Tatbestände meist nicht erfüllt sind, muss festgestellt werden, dass sich diese Delikte auch im Katalog der Umsetzungsgesetzgebung von Bundesrat und Parlament befinden. Das Parlament hat nämlich den Deliktskatalog der Durchsetzungsinitiative in weiten Teilen in gleicher oder ähnlicher Form übernommen. Die gleichen Delikte führen dort „unabhängig von der Höhe der Strafe“ zu einer obligatorischen Ausweisung. Während die Durchsetzungs-Initiative beispielsweise bei Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch erst zu einer Ausweisung führt, wenn jemand in den zurückliegenden zehn Jahren bereits einmal für ein Delikt mit Gefängnis oder Geldstrafe verurteilt wurde, sehen Bundesrat und Parlament eine sofortige Ausweisung vor, behandeln diese Delikte also gleich wie etwa Mord oder Vergewaltigung. Daran ändert auch nichts, dass die zuständige Bundesrätin wider besseres Wissen gerne das Gegenteil behauptet. Die Durchsetzungs-Initiative ist mit ihrem zweistufigen Katalog also differenzierter als die Gesetzgebung von Bundesrat und Parlament.
3. Härtefallklausel ändert alles
Nun kommt aber der Knackpunkt: Die Initiativgegner dürften sich in diesen und weiteren Fällen auf die sogenannte Härtefallklausel berufen, mit welcher Gerichte in einem „schweren persönlichen Härtefall“ und nur „ausnahmsweise“ von einer Ausweisung absehen können. Hier wird es nun interessant: Niemand konnte bisher erklären, wann in den oben genannten Fällen nun „ausnahmsweise“ von der Ausschaffung abgesehen werden kann und wie der Regelfall aussieht, mit dem also die meisten Täter zwingend ausgeschafft werden müssen. Hört man den Gegnern zu, meinen sie mit „ausnahmsweise“, z.B. im Bereich von Diebstahl und Hausfriedensbruch oder unrechtmässigem Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung usw., eigentlich „immer“. Weshalb haben sie diese Delikte dann aber überhaupt in den Deliktskatalog aufgenommen und mit einer obligatorischen Ausweisung belegt? Und wie soll diese erhoffte grosszügige Auslegung des persönlichen Härtefalls sich von der Auslegung bei Drogenhandel, Vergewaltigung oder Raub unterscheiden, die im Umsetzungsgesetz auf gleicher Stufe stehen? Die Antwort dürfte in der Realität ernüchternd ausfallen: Auch hier wird diese Klausel grosszügig angewendet, weil eine Mehrheit von Politikern, Beamten und Richtern das so will. Die Ausnahme wird zur Regel. Die Praxis wird sich also gegenüber heute kaum verändern, weil es das Ziel von Bundesrat und Parlament war, die neue Gesetzgebung der heutigen Praxis anzupassen. Heute wird gerade einmal einer von 50 ausländischen Straftätern ausgewiesen mit riesigen Unterschieden in der Praxis.
4. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wollten mit der Zustimmung zur Ausschaffungsinitiative
im Jahr 2010 aber genau das Gegenteil: eine Praxisänderung gegenüber der laschen und willkürlichen
Handhabung von heute. Wer also will, dass sich etwas ändert und dass kriminelle Ausländer in Zukunft
konsequenter ausgewiesen werden, der muss der Durchsetzungs-Initiative am 28. Februar zustimmen.
Frauen die auch am Abend noch auf die Strasse ins Theater, Kino oder sonst i.d. Ausgang gehen wollen, stimmen jetzt JA für die dazu dringend erforderliche DSI;
https://www.youtube.com/watch?v=Y7Axb2ZXJF0
Das ist extreme Polemik.
1. Werden Vergewaltiger heute schon ausgeschafft.
2. Hilft die Durchsetzungsinitiative nicht gegen Kriminaltouristen.
3. Betrifft die Durchsetzungsinitiative nicht etwa Präventionsmassnahmen gegen Vergewaltiger, sondern eine Sanktion “nach” der Tat.
4. Ist der Kritikpunkt an der Durchsetzungsinitiative nicht die automatische Ausschaffung bei Vergewaltigung und Mord, sondern bei weit geringeren Straftaten, die von der Durchsetzungsinitiative ebenfalls betroffen sind.
1. würden wenn man es täte
2. Doch… harte Gesetzgebungen mit klaren Definitionen wirken abschreckend, dies beweisen die USA in jenen Staaten, welche massiv gegen die Kriminalität vorgehen.
3. Falsch… Jede Gesetzgebung hat Präventionsinhalt
Ich hätte da mal eine Frage.
Fall 1:
Nehmen wir den Fall an, ein Ausländer/Secondo arbeitet im Aussendienst. Seine Firma hat Ihren Sitz in Zürich Seefeld (praktisch keine Parkmöglichkeiten). Er parkiert sein Fahrzeug ordnungsgemäss auf einem gekennzeichneten Parkplatz um an einem Meeting teilzunehmen. Wie es Stadtzürchern bekannt ist, klebt diesem Fahrzeug eine Politesse an der Stossstange seit der Einfahrt in dieses Quartier.
Wie das Leben so spielt, erhält der Ausländer/Secondo praktisch bei jedem Meeting ein Ticket. Nach einer gewissen Anzahl wird ein Verfahren wegen Unbelehrbarkeit eröffnet. (Busse über CHF 100.00).
Da der Ausländer/Secondo als Aussendienstmitarbeiter massiv unter druck steht, muss dieser gleich nach den Meetings wieder seiner Arbeit nachgehen und kann daher das Fahrzeug nicht am Oberen Zürichsee parkieren.
Das Spiel mit den Parkbussen geht in die 2. Runde. Der Ausländer/Secondo wird erneut wegen Unbelehrbarkeit gebüsst.
Fall 2:
Ein Ausländer / Secondo wurde in Vergangenheit bereits einmal auffällig und wurde wegen einem Bagatellfall gebüsst. Nun läuft dieser an einer Gruppe von Leuten vorbei, die eine Frau belästigen. Wie soll sich der Ausländer / Secondo nun verhalten? Der Frau helfen? Ich glaube nicht, dass es so weit kommt, da er von der Justiz bereits die gelbe Karte erhalten hat, wird er die Frau seinem Schicksal überlassen, da er unter umständen nochmals gebüsst werden könnte (Handgemenge und deren Folge)….
So und nun zu meiner Frage:
SOLL SO EINE PERSON NUN WIRKLICH AUSGESCHAFFT WERDEN?
KÖNNEN WIR DIE MENSCHEN BERUHIGT ABSCHIEBEN AUCH BEI FALL 2??
GEMÄSS INITIATIVTEXT => JA!!!!
Oder habe ich die Initiative falsch verstanden? Gemäss einem SVP Politiker / Anhänger ist dies dann halt schade für die betroffenen Personen (Ausländer / Secondo und eventuell auch für geschädigte 16 jaährige Schweizerin). NA PROST MALZEIT !!
Fall 1: Sind Bussen UNTER Fr. 300.– und Parkbussen sind keine Straftaten sondern Bagatellvergehen.
Fall 2: Quatsch – keiner wird verurteilt, weil er hilft
Konstruierter blöd Sinn! Aber ja, mehrfach wegen UNBELEHRBARKEIT verurteilt, muss zur ausschaffung führen. Wozu sonst noch den Aufwand des Belehrens…, oder wir heben die Parkverordnung auf und lassen das Chaos regieren, wäre Ihnen das lieber? dann muss der arme Seconde nie mehr einen Parkplatz suchen. aber jammern sie dann nicht, wenn sie zugeparkt werden und ihnen keiner hilft….
Für mich geht diese Hetzkampagne, durch unsere Politik, gegen Ausländer viel zu weit.
Klar auch ich bin dafür, dass WIRKLICHE KRIMINELLE abgeschoben werden müssen. Da gehe ich einig mit der Marschroute der Politik. Menschen, die sich in der Schweiz aufhalten dürfen (Ausländer / Secondos) haben sich uns anzupassen und nicht umgekehrt. Soweit so gut.
Ich wäre auch dafür, dass wirklich kriminelle Ausländer / Secondos nicht noch zuerst bei uns einsitzen und erst nach Verbüssung der Strafe abgeschoben werden. Hier könnte man eine Enteignung und Abschiebung ins Auge fassen. Dies auch aus dem Grunde, weil unsere Gefängnisse für viele dieser Kandidaten einem Hotel gleichkommen.
Um unsere Ausländerquote auf ein normales Niveau anpassen zu können, gibt es andere Massnahmen:
– Arbeitsloser Ausländer:
erhält keine Sozialleistungen (ALV & Sozialamt) => Entzug der Aufenthaltsbewilligung
(Modell England/USA)
– Asylanten: Keine Bedrohungslage mehr => Rückführung! Wie viele sogenannte Asylanten können nach
Erhalt der Niederlassungsbewilligung wieder in Ihre Heimat fliegen. Scheinasylanten!
=> Sofortige Wegweisung
– Asylanten sollten nicht mehr solche Unsummen von Unterstützungen hinterhergeworfen werden.
– Asylanten sollten für den Schutz einen Dienst an der Bevölkerung leisten müssen (Waldpflege,
Strassenpflege, usw.). Das was auch von Schweizer Sozialhilfeempfängern erwartet wird !!
– Asylanten sollten nur ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Keine fixe Aufnahme!
(Siehe hierzu letztes Beispiel Krieg Ex-Jugoslavien) Hier wurde vom BR auch kommuniziert, diese
Flüchtlinge gehen alle wieder nach Hause. => Wir sind das Land, welches die meisten
dieser “Flüchtlinge” bis heute beherbergt und durchfüttert.
– Wirklich kriminelle Ausländer (Schwerde Körperverletzung, Einbruch, Schwerer Diebstahl, Angriffe auf
Leib und Leben, usw.) Aburteilung, Enteignung => Ausschaffung!
Meiner Meinung nach würde sich die Politik besser um die bereits bestehenden Probleme und deren Lösungen bemühen und nicht eine Richtung einschlagen, die die Wirtschaft, Wohlstand und Sicherheit dieses Landes weiter gefährden.
Total Unschweizerisch?
Unser Rechtsstaat hätte längst die Möglichkeiten kriminelle Ausländer auszuschaffen! Leider liegt die Betonung immer noch nur auf hätte…!
Was bitte hat man den von uns erwartet? Das wir unsere eigenen Kollateralschäden einfach hinnehmen um unsere Gäste weiterhin komme was wolle, unter allen Umständen vor solchen zu schützen?! Das ist außer einfach nur dämlich noch vieles, aber ganz sicher nicht total Schweizerisch!
Uns nun auch noch per fremdem Recht entwaffnen zu wollen und uns das Bargeld verbieten zu wollen sind weitere Geniestreiche die wohl nur unsere Rechte schützen und den gesellschaftlichen Frieden bewahren soll.
Indem man die Bevölkerung entwaffnet und an einen Tropf hängt, bei dem man ihr jederzeit den Hahn zudrehen kann und alles und jeden kontrollieren kann?!
Aber wehe nur einem verurteilten Straftäter, wird die Aufenthaltsbewilligung entzogen und das Vergehen ist menschlich aber nicht unbedingt kriminell…
Da frag ich mich, wo da die Verhältnismäßigkeit bleibt. Angesichts der Probleme denen die EU und Europa heute gegenübersteht!!!