Eines ist klar. Gegner wie Befürworter der Energiestrategie 2050 hantieren mit unterschiedlichen Zahlen. Etwas anderes ist aber auch klar. Insgesamt dürften die Kosten noch höher ausfallen als die prognostizierten 3200 Franken pro Jahr für eine 4-köpfige Familie. Das ist natürlich lediglich eine vorsichtige Schätzung. Wie uns aber die Vergangenheit lehrt, gibt der Bund bekanntlich in der Regel noch ein vielfaches Mehr aus, sobald der Subventions- und Umverteilungstopf einmal geschaffen wurde.
Getreu dem Motto «mit Speck fängt man die Mäuse» versucht das UVEK mit Bundesrätin Leuthard das Energiegesetz dem Schweizer Stimmvolk schmackhaft zu machen. Bezüglich der Kosten für die erste Etappe der Energiestrategie 2050 verweist das UVEK gerne auf die Erhöhung der KEV-Gebühren von 1,5 Rp./kWh auf 2.3 Rp./kWh. Die letzte Erhöhung der KEV-Gebühren erfolgte auf den 01.01.2017. Insgesamt haben sich diese Kosten seit der Einführung um +333% gesteigert und mit dem bestehenden Energiegesetz ist eine weitere Anhebung nicht mehr möglich. Mit der Umsetzung der ES2050 würden diese Gebühren auf satte 511% seit ihrer Einführung ansteigen.
Ein Auszug vom Bundesamt für Energie
Dieser Zuschlag ist im geltenden Energiegesetz auf 1,5 Rp./kWh begrenzt. Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... hat diesen Zuschlagseit 2009 jeweils bedarfsgerecht festgelegt. Von 2009 bis 2013 lag er bei 0,45 Rp./kWh. 2014 stieg er auf 0,6 Rp./kWh, 2015 auf 1,1 Rp./kWh und 2016 auf 1,3 Rp./kWh.
http://www.bfe.admin.ch/energie/00588/00589/00644/index.html?lang=de&msg-id=62433
Besonders frech erscheint mir die jeweilige Behauptung, dass die Abgaben nur befristet sein sollen, wortwörtlich «Neue Einspeisevergütungen werden nur bis Ende 2022 bewilligt, Investitionsbeiträge nur bis 2030», denn genau mit diesem neuen Gesetz werden die alten auslaufenden Abgaben gemäss dem alten Gesetz jetzt wieder verlängert und erhöht.
Kein Wunder möchte Frau Leuthard uns jetzt das neue Energiegesetz schmackhaft machen, dies im vollen Bewusstsein, dass die KEV-Gebühren bei der «Energiewende» ja lediglich einen kleinen Teil der Gesamtkosten verursachen. Wie bei der KEV dient dazu die altbewährte politische Salamitaktik, in dem man die Kosten respektive die Gebühren und Abgaben moderat, aber sukzessive erhöht.
Mit der Wahrheit und der Kostentransparenz wird vorerst noch zugewartet, vorzugsweise bis zum Abstimmungssonntag vom 21.05.2017, wenn das Gesetzt angenommen wurde. Danach wird die Bevölkerung dann mit der ernüchternden Realität konfrontiert werden.
Ein Beispiel von klammheimlichen Kostenerhöhungen ist in der Erhöhung der CO2-Abgabe auf Heizöl ersichtlich. Ohne das dies medial gross ausgeschlachtet wurde oder die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt wurde, hat Bundesbern die CO2-Abgabne per 01.01.2017 von 65 Franken auf 80 Franken pro Tonne und damit um satte 23% erhöht. Die Zeche bezahlen selbstredend die Konsumenten, wie auch die Mieterinnen und Mieter, da sich diese Kosten natürlich in den Nebenkosten niederschlagen (u.a. Heizöl).
https://www.swissmem.ch/de/news/news/erhoehung-der-co2-abgabe-ab-1-januar-2016.html
Auch weitere Massnahmen im ersten Umsetzungspaket werden sich deutlich in den Kosten niederschlagen, welche letztendlich wiederum die Konsumenten, allen voran die Mieterinnen und Mieter zu tragen haben.
Dazu gehören Gebäudesanierungen, welche steuerlich begünstigt werden. Eigenheimbesitzer werden zwar für die Investitionen belohnt, die Mieterinnen und Mieter werden jedoch diese Sanierungen in steigenden Mietpreisen vorfinden und dafür die Zeche bezahlen.
Ebenfalls sollen die Vorschriften zum CO2-Ausstoss für Neuwagen verschärft und erweitert werden. Auch hier sollen die Autofahrer über die Erhöhung der CO2-Steuer bei Fahrzeugimporten umerzogen und zur Kasse gebeten werden.
Für die Elektrogeräte gilt: Der Energieverbrauch kann wie bisher über technische Vorschriften weiter gesenkt werden. Namentlich sind damit weitere Verbote und Regulierungen angedacht mit entsprechender Kostenfolge für die Konsumentinnen und Konsumenten und bei Sanierungen in Mietwohnungen schlägt sich dies folglich in den Mietpreisen nieder, womit wiederum auch die Mieterinnen und Mieter die Zech dafür bezahlen müssen.
Der Wolf im Schafspelz zusammengefasst:
- Zubau Stromproduktion erneuerbar (Solar- und Windkraft), evtl. fossil-thermisch (Gaskraftwerke), Ausbau und Verstärkung Stromnetz bis zum Produzent (Solardach), Erhalt und Erneuerung bestehende Anlagen
- Neuinstallation und Ersatz bestehender Ölheizungen (ab 2029 Verbot), Sanierung Gebäudehüllen, allenfalls Neubau, Fahrzeugbereich (Ersatz bestehender Fahrzeugflotte). Alle Massnahmen nötig für Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs um 43% bis zum Jahre 2035 gemäss Energiegesetz
- U.a. Ersatz sowie Anpassung bestehender Anlagen an den neuesten Stand der Technik, zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung, steuerliche Anreize Gebäudesanierungen (Rückbau alter Gebäude neu abzugsfähig) und verschärfte Vorschriften im Fahrzeugbereich und Gerätekategorien
- Umbau gesamtes Energiesystem (Strom, Öl, Gas, Benzin, Holz)
https://energiegesetz-nein.ch/kosten/
Grosskonzerne werden von der Kostenexplosion per Gesetz verschont, während die KMU, die Bürgerinnen und Bürger, Mieterinnen und Mieter, Verbraucherinnen und Verbraucher für die untaugliche, nicht umsetzbare und ideologisch geprägte Energiestrategie 2050 die finanziellen Folgen tragen müssen.
Deshalb auch aus Kostensicht ein klares NEIN zur Energiestrategie 2050 und damit zurück an den Absender.
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