1. Abstimmungen & Initiativen

Nein zur Entwaffnungsinitiativ​e

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 13. Fe­bruar stim­men wir ein­mal mehr über ein emo­ti­ons­ge­la­de­n​es Thema ab. Die In­itia­tive mit dem irreführenden Namen „Schutz vor Waffengewalt“ stammt aus lin­ken Krei­sen, wel­che sich unlängst zum Ziel ge­macht haben die Armee ab­zu­schaf­fen.­Kon­​kret ver­langt das Be­geh­ren, dass alle Militärwaffen im Zeug­haus ge­la­gert wer­den müssen und jeg­li­che Schuss­waf­fen nur noch mit staat­li­cher Be­wil­li­gung und mit Ein­trag in einem na­tio­na­len Re­gis­ter zu­ge­las­sen wer­den dürfen. Irreführend ist die In­itia­tive des­halb, weil sie kei­nen ech­ten Bei­trag zum Schutz vor Waf­fen­ge­walt leis­tet, da die al­ler­meis­ten Ge­walt­ver­bre­chen mit il­le­gal er­wor­be­nen Waf­fen ausgeführt wer­den. Wird die In­itia­tive an­ge­nom­men muss je­der, der den Be­darf nicht nach­wei­sen kann, seine Waf­fen (bei­spiels­weise auch Erbstücke) ab­ge­ben, was einer staat­li­chen Zwangsent­eig­nung gleich­kommt.

 

Das Waffenrecht ist bereits heute streng

Keinen Waffenschein erhalten Personen bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich selbst oder Dritte gefährden, Personen die für eine gewalttätige oder gefährliche Gesinnung bekannt sind, Personen die wegen begangener Verbrechen im Strafregister eingetragen sind und natürlich minderjährige oder entmündigte Personen. Zudem kann die zuständige Behörde jederzeit Waffen beschlagnahmen, wenn die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung besteht (Art. 8 und 31 Waffengesetz). Auch das von den Initianten geforderte Register besteht heute bereits auf kantonaler Ebene, die Einführung eines nationalen Registers würde keinen Zusatznutzen bringen. Dieser Meinung ist auch der Bundesrat, er schätzt die einmaligen Kosten zur Umsetzung auf 6,4 Millionen und die jährlich Wiederkehrenden auf 11,2 Millionen Franken.

 

Schwächu​ng der Milizarmee

Indem den Schweizer Soldaten die Dienstwaffe und damit Vertrauen entzogen wird ist die Entwaffnungsinitiativ​e ein weiterer Schritt zur Abschaffung der Milizarmee.

 

Initi​ative schafft Waffenmonopol für Kriminelle

Wir alle wünschen uns eine absolut friedliche und gewaltlose Welt aber momentan ist dies reine Utopie, die Schweiz hat in dieser Hinsicht bereits einen enorm hohen Standard. Die Initiative setzt bei den Falschen an, sie entwaffnet Milizsoldaten und verantwortungsvolle Schweizer Bürger und schafft ausserdem eine neue Flut an Gesetzen, Verboten und Kontrollen.

Wer aber eine Waffe will um ein Verbrechen zu begehen, wird diese problemlos auf illegalem Weg erhalten!

 

Ich sage nein zum Waffenmonopol für Verbrecher und deshalb am 13. Februar nein zur unnötigen und nutzlosen Entwaffnungsinitiativ​e.

 

Benjamin Fischer, Volketswil

Mitglied im Komitee „Entwaffnungs-Initiat​ive NEIN“

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Nein zur Entwaffnungsinitiativ​e
  • Februar 9, 2011

    Also wenn ich auf der Strasse mit einer Waffe bedroht werde, dann besitzt der Täter, auch wenn ich eine Milizwaffe ohne Munition und ein Stortgewehr und eine geerbte Armbrust zuhause stehen habe, trotz allem das Waffenmonopol in dieser Situation.
    Und solange nicht auch die Polizei entwaffnet wird, kann man von einem Waffenmonopol für Verbrecher nur dann sprechen, wenn auch die Polizisten zu den Verbrechern gezählt werden.
    Doch wer eine Waffe haben will, kann sie haben, wenn er sich die erwähnte staatliche Bewilligung besorgt. Es spricht doch auch nichts dagegen, dass man nur Leute Autofahren lässt, die einen staatlichen Führerschein haben.

    Ich finde es schade, wenn mit solchen Slogans statt mit vernünftigen Argumenten um sich geworfen wird.

    Ich denke die einzige wirklich relevante Frage ist, wie sich mit einem strengeren Waffenrecht die Kriminalität und von mir aus auch die Suizidrate verändert. Und die einzigen, die darauf eine Antwort geben können, sind einschlägige Studien. Da sind die Ergebnisse aber meines Wissens nicht eindeutig.
    Ob damit wirklich die Milizarmee geschwächt wird ist fraglich, denn es gibt auch Militärs, die die Initiative befürworten. Und selbst wenn, dann die Vorstellung, dass die Schweiz keine Armee hat, auch kein Verrat, sondern lediglich die legitime Überzeugung einer Bevölkerungsgruppe.

    Und die finanzielle Fragestellung ist nur dann relevant, es tatsächlich zu einer Senkung der Suizide und der Gewaltverbrechen führen sollte, weil wenn es zu einer Steigerung führen sollte, muss sie selbstverständlich auch aus der Sicht der Initianten abgelehnt werden. Gesetzt den Fall, es würde tatsächlich eine Senkung erwartet, was ja keineswegs gesichert ist, wieviel dürfte es dann kosten? Für 10 Millionen Franken jährlich, wievielen Leuten müsste da mindestens das Leben gerettet werden?

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  • Februar 9, 2011

    Herr Schneider, mir scheint eher das Ihnen die Argumente ausgehen!
    Eigentlich machen eher Sie einen informationsresistent​en Eindruck.
    Sie retten sich Mangels wirklicher Argumente die für diese Initiative sprechen würden einfach ins übliche Parteiengezänk und werfen anderen das vor was sie selbst betreiben. Siehe Beispiel!
    Ich würde es begrüssen, wenn Sie hier zur Abwechslung mal ein paar – oder auch nur einen positiven Punkt vorstellen würden, der für die Annahme der Initiative sprechen könnte.

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  • Februar 9, 2011

    Ein positiver Punkt?
    Die hypersensiblen Initianten könnten zumindest eine Nacht besser Schlafen.

    Aber die Frage, ob ein munitionsloser Wehrmann wirklich soviel wehrhafter ist als eine waffenloser Wehrmann, ist durchaus berechtigt und verdient meines Erachtens durchaus eine Antwort.
    Die Behauptung, dass die Armee dadurch direkt geschwächt wird, ist natürlich Unsinn, doch dass damit der Dienstmüdigkeit Vorschub geleistet wird und die Hemmschwelle später mal die Armee ganz abzuschaffen gesenkt wird, das könnte durchaus etwas für sich haben. Bezweifle ich aber auch.

    Panzerfahrer​ brauchen ihren Panzer ja auch nicht zuhause in der Garage stehen haben um weiterhin gute Panzerfahrer zu sein.
    Von Hans-Rudolf Schneiders Rundumschlag möchte ich mich distanzieren, doch dem Vorwurf, die Argumente nicht zuende gedacht zu haben, kann ich mich nur anschliessen.

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  • Februar 9, 2011

    Zum Kapitel “Herumliegende Waffen” oder zu Deutsch “der Saustall”….

    Zentral ist ja das Thema Einsammeln herumliegender Waffen. Immer wieder taucht das auf. Was ist mit obigem Ausdruck eigentlich genau gemeint ? Diese Frage beantworten die Initianten kaum je auf überzeugende Art. Die Formulierung sorgt für dieses Bild vor dem “inneren Auge”: ein “Saustall” in zig Wohnungen, als ob man hierzulande fast überall über “liegende Waffen” stolpern müsste… Ach, tatsächlich ?

    Beleuchten wir das Thema mal aus praktischer Sicht näher. Vorausgeschickt, es sind mehr Armeegewehre als Armeepistolen daheim.
    Diese Gewehre gibt es in sehr verschiedener Form, Grösse und Zweckmässigkeit. Die Palette erstreckt sich vom rund 1,35 m langen Langgewehr Schmidt-Rubin 11 und seinen Vorläufern zum rund 1,1 Meter langen Karabiner 31, geht über zum ähnlich langen Sturmgewehr 57 und schliesslich bis zum noch rund 1 Meter langen Sturmgewehr 90 (Schaft ausgeklappt).

    Mit dem Herumliegen kann es nicht weit her sein kann, das zeigen diese Masse bereits. Weil ganz einfach nicht überall derart viel Platz zur Verfügung steht. Stehende Aufbewahrung in Kästen und Tresoren ist es also vielfach. Und die Schützinnen und Schützen sind vorsichtig beim Aufbewahren, weil stets sich der Risiken bewusst. Erfahrung aus 21 Jahren, landesweit.
    Schon ist eine weitere Negativ-Suggestion der Vorlage entlarvt.

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    • Februar 12, 2011

      Zu Eda Gregr: nun das ist absehbar, sehr einfach somit. Der Bedürfnisnachweis ist nicht genau definiert in der Vorlage. Wenn wir aber die Erfahrungen der Handhabung dort wo diese Fehlkonstruktion herkommt, berücksichtigen, braucht es wenig Phantasie um vorherzusagen, dass er missbraucht würde zur “Regulierung der Privatwaffenbestände​”. Ganz generell. Ansatzweise wurde das bereits vor vielen Jahren hierzulande gemacht in dem man sogar Mitgliedern eines anerkannten Sportschützenvereins “plötzlich” einen WES (Waffenerwerbsschein)​ unter Hinweis auf “interne Weisungen” verweigerte. Das wohlverstanden als einzige “Begründung”. Damit sind Amtsstellen auch schon gescheitert. Jetzt wäre die Lage allerdings eine andere. Diese Gelegenheit liessen sich die Initianten und Anhang ganz sicher nicht entgehen.

      Als ob die Zahlen aus Kanada, den USA, Grossbritannien und Australien nicht überdeutlich aufzeigen würden, dass mehr – legale – Waffen im Volk nicht mehr Verbrechen bedeuten. Sondern dass das Gegenteil wahr ist. Die einzelne Person spielt also nicht die entscheidende Rolle !

      Bedürfnisnach​weis tönt im ersten Moment ganz einleuchtend und überzeugend. Das ist häufig der erste Eindruck. Wenn schon etwas “Extras” gewünscht wird, soll mans auch begründen können, werden viele denken. Es ist etwas komplizierter.


      Das Problem rührt besonders daher, dass diese Vorschrift weder Winnenden noch die anderen Katastrophen verhindert hat. Sie versagte also kläglich. Warum ? Entscheidend ist stets die psychische Verfassung sowie Weltanschauung der besitzenden Person. Die kann halt mittels Bedürfnisabklärung nunmal nicht wirklich ergründet werden. Niemand gibt illegale Planungen an !

      Drüber hinaus ignoriert die bisherige Handhabung des Nachweises die Möglichkeit des Besitzes aus technischem Interesse, die Wandschmuck-Nutzung. Die häufige Hauptmotivation für die Anschaffung, auch hierzulande ! Dazu wurde der W-Sammler kürzlich im hiesigen Parlament als “nicht existierende” Person deklariert. Es gibt – nach vielen Jahren – immer noch keine verbindliche Definition dafür. Also !

      Als o

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  • Februar 9, 2011

    Wenn die Waffengesetzte jetzt schon streng genug sind, welcher gesetzestreue, verantwortungsvolle, steuerzahlende Bürger, der jetzt eine Waffe hat, würde dann seinen Bewilligung nicht kriegen?

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    • Februar 10, 2011

      Beispielsweise diejenigen Schützen, deren Sport nicht lizenziert ist. Bsp. Dynamisches Schiessen, Tontaubenschiessen, etc…

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    • Februar 10, 2011

      Da Sie, Herr Eda Gregr, offensichtlich auf einem Auge blind sind, nehme ich Ihre Äusserung mal so hin.

      Können Sie denn tatsächlich heute schon sagen, wie der Bedürfnisnachweis denn tatsächlich ausformuliert sein wird? Sind Sie ein einäugiger Hellseher?

      Die Erfahrung zeigt, dass solch diffuse Vorlagen immer härter und strenger ausgelegt werden, als die Befürworter dies vorher kund tun. 80’000 lizenzierte Sprotschützen soll es geben, beim Feldschiessen sind aber 150’000 Schützen zugegen. Das mach nach Adam Riese eine Reduktion des Feldschiessens um rund 50%. Wahrscheinlich sogar noch mehr, da nicht alle lizenzierten Schützen auch daran teilnehmen werden bzw. können.

      Wenn Sie jetzt immer noch behaupten, die Initiative schade dem Schiesswesen nicht, so empfehle ich, mal mit beiden Augen hinzusehen und nochmals zu überlegen.

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  • Februar 13, 2011

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