„Bei der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 soll der Antirassismus-Artikel auf die „sexuelle Orientierung“ ausgedehnt werden. Dabei handelt es sich nur um einen neuen Baustein zur strafrechtlichen Kontrolle der „Political Correctness“. Weiteren solchen Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit durch starke Lobbygruppen sind grundsätzlich keine Schranken gesetzt.
Es geht bei der Gesetzesreform keineswegs um „Hass“ gegen Homosexuelle. Und auch nicht um einen notwendigen Schutz bedrohter Personengruppen. Vielmehr geht es um ein gefährliches strafrechtliches Instrument in den Händen von Interessengruppen, die missliebige weltanschauliche Ansichten aus dem demokratischen Diskurs verdrängen möchten und das Verhalten aller Bürger*innen mittels Strafrecht auf eine ideologische Linie zwingen wollen. Oder anders gesagt: Es geht um eine strafrechtliche Kontrolle der „Political Correctness“.
Wer eine abweichende Meinung zu äussern wagt, wird sozial ausgegrenzt, verliert die Stelle und wird schliesslich gar strafrechtlich verfolgt. Die Meinungsdelikte („Hate Crimes“) sind deshalb nichts anderes als eine strafrechtliche Verstärkung des medialen Shitstorms, der regelmässig über Nonkonformisten hereinbricht. Die Genderdebatte, die Debatte um die „Ehe für alle“ und vieles mehr steht neu permanent unter der Drohung des Strafrechts. Zu Recht hat FDP-Ständerat Andrea Caroni im ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... darauf hingewiesen, dass damit den strafrechtlichen Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit potentiell keine Grenzen mehr gesetzt sind.
Theoretisch könnte auch die Klimalobby verlangen, dass ab sofort bestimmte Äusserungen unter Strafe gestellt werden. Die politischen Mehrheiten hierfür wären wahrscheinlich durchaus gegeben.“ (Sabrina Stoll in Spectrum (SSI) vom Januar/Februar Nr.1/2020)
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Kommentare anzeigen Hide commentsMan muss unbedingt noch folgende “Rassen” in diesen Artikel aufnehmen: Frauen ganz allgemein, Journalisten, Influencer, Behördenmitglieder, Blogger, Nicht-Schwule, Politiker, Richter, Industrielle usw., usw.. Sie alle kann Hass treffen. Am besten schliesst man gleich alle Menschen im Land ein. Dann ist man auf der sicheren Seite. Leider wird die geplante Strafnormerweiterung angenommen weil jeder gut sein will und deshalb ja stimmt. Ebenso werden selbstverständlich alle Juristen ja stimmen, denn es winken lukrative Verfahren. Dabei vergisst man, dass man damit die Homosexuellen schon wieder zu etwas Besonderem macht und so juristisch ausgrenzt. Sie schaffen es einfach nicht, zur ganz normalen Bevölkerung zu zählen.
Bravo Sabrina Stoll!
Ich kann Ihren Ausführungen bezüglich Abstimmungs-Vorlage vom 9.Februar (Ausweitung des Antirassismus-Artikels) nur zustimmen!–
Auch ich empfehle ein dringendes NEIN zu dieser Vorlage!–
Die allgemeine Meinungsfreiheit ist mir wichtiger, als ein Heraufhieven von Homosexuellen zu einer “Rasse”, welches sie offensichtlich nicht sind.
Auch ich bin gegen Beleidigungen und Aufrufen zum Hass und Gewalt.–
Aber dieser Schutz ist bereits durch die bestehende Gesetzgebung abgedeckt!– Es braucht also keine Zusatzgesetze, welche nur das “freie Wort” verbieten will!–
Ich will nämlich weiterhin sagen dürfen, dass homosexuelles Verhalten widernatürlich ist (es bringt keine Nachkommen) und nicht staatlich gefördert werden soll (Schwulen-Paraden, usw.).
Ja, die Gesetzgebung wird leider immer mehr moralisiert, die Redefreiheit immer mehr eingeschränkt durch Interessengruppen. Den Vogel abgeschossen hat gestern ein Jurist am SF, der sagte, am Stammtisch in der Beiz dürfe man seine Meinung nach dem Ja weiterhin sagen, aber nur leise, so dass es niemand am Nebentisch höre. Der am Nebentisch könnte dann für sich klagen, wenn er es gehört habe. Das ist grotesk, sowas hätte man früher in einem Klamauk im Bernhardtheater erwartet. Es kann nun leider Realität werden.
Herr Wobmann
“Aber dieser Schutz ist bereits durch die bestehende Gesetzgebung abgedeckt”
Nein, eben nicht, da Mobbing und Bossing in der Schweiz kein Straftatbestand ist:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20104054
Hr. Huber
dann muss man aber an der richtigen Stelle (Mobbing, Bossing) eine Gesetzesänderung herbeiführen, wo ALLE betroffenen Menschen einen Schutz geniessen; und NICHT NUR eine Exclusive (Homosexuelle).
Bei diesem Gesetz geht es aber nur darum, dass gewisse Verbände (z.B. Pink Cross) ein Sonderklagerecht bekommen, um dann eine Art “geistige Avantgarde” spielen zu dürfen, was für Aussagen in Zukunft straftatbeständig sein sollen.
Ich finde eine solche Art eines “Verband-Klagerechts gegen freie Meinungsäusserung” als sehr problematisch.-
Darum NEIN zur Vorlage am 9.Februar.
17. Januar 2020
“Es geht bei der Gesetzesreform keineswegs um „Hass“ gegen Homosexuelle. Und auch nicht um einen notwendigen Schutz bedrohter Personengruppen. (…)”
Doch, es geht um die Strafbarkeit von Hassreden gegen Homosexuelle als Gruppe, Herr Schneider, die bisher durch betroffene Gruppen nicht mit Erfolg eingeklagt werden konnten. Das US-amerikanische Rechtssystem ist bereits weiter: Es bestraft Hassdelikte generell und schwerer als andere Delikte, egal, gegen wen sie sich richten. Es werden also nicht ausgewählte Gruppen unter besonderen Schutz gestellt, wie bei uns in der Schweiz, wo deshalb z. B. Hassreden gegen die SVP nicht mit Erfolg eingeklagt werden können, auch nicht Hassreden gegen die SP in diesem Forum.
Viel mehr hier:
https://twnews​.ch/ch-news/darf-man-noch-schwulenwitze-erzahlen
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Abstimmung vom 9. Februar 2020: Stimmen Sie bitte JA!
Haben Sie überhaupt schon mal überlegt, was Sie mit einer solchen “Erweiterung der Strafnorm” anrichten?– Sicher nicht.–
Der Begriff “Sexuelle Orientierung” ist sehr gummihaft und kann sehr weitgehend definiert werden!– Es werden so plötzlich Leute “unter Schutz” gestellt, welche man gar nicht unter Schutz stellen wollte: z.B. Pädophile, Zoophile und andere abartige Sexualpraktiken!–
Wollen wir das wirklich??–
Darum NEIN zu dieser undurchdachten Vorlage am 9. Februar!–
Man würde in der Schweiz besser mal Mobbing, sei es in Beruf oder Schule” als Straftatbestand anerkennen. Das wäre ein Schutz für alle. Letztendlich ist Diskriminierung wegen irgendwelcher Eigenschaften eines Menschen auch so etwas wie Mobbing.
Wenn jemand einen anderen aus welchen Gründen auch immer nicht leiden kann wird auch ein Gesetz daran nichts ändern.
Aber ein Gesetz gegen Mobbing und Bossing würde zumindest die Auswirkungen dämpfen.
Da mögen Sie wohl Recht haben.–
Dann aber ist die Vorlage über die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm ein höchst ungeeignetes Instrument, um solchen Missbräuchen zu begegnen!–
Darum NEIN zur Vorlage am 9.Februar!–