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NEIN zur gefährlichen Ausweitung des Antirassismusartikels​

„Bei der Volks­ab­stim­mung vom 9. Fe­bruar 2020 soll der An­ti­ras­sis­mus-Ar­​ti­kel auf die „­se­xu­elle Ori­en­tie­rung“ aus­ge­dehnt wer­den. Dabei han­delt es sich nur um einen neuen Bau­stein zur straf­recht­li­chen Kon­trolle der „­Po­li­ti­cal Cor­rect­ness“. Wei­te­ren sol­chen Ein­schrän­kun­gen der Mei­nungs­äus­se­rung​s­frei­heit durch starke Lob­by­grup­pen sind grundsätz­lich keine Schran­ken ge­setzt.

Es geht bei der Gesetzesreform keineswegs um „Hass“ gegen Homosexuelle. Und auch nicht um einen notwendigen Schutz bedrohter Personengruppen. Vielmehr geht es um ein gefährliches strafrechtliches Instrument in den Händen von Interessengruppen, die missliebige weltanschauliche Ansichten aus dem demokratischen Diskurs verdrängen möchten und das Verhalten aller Bürger*innen mittels Strafrecht auf eine ideologische Linie zwingen wollen. Oder anders gesagt: Es geht um eine strafrechtliche Kontrolle der „Political Correctness“.

Wer eine abweichende Meinung zu äussern wagt, wird sozial ausgegrenzt, verliert die Stelle und wird schliesslich gar strafrechtlich verfolgt. Die Meinungsdelikte („Hate Crimes“) sind deshalb nichts anderes als eine strafrechtliche Verstärkung des medialen Shitstorms, der regelmässig über Nonkonformisten hereinbricht. Die Genderdebatte, die Debatte um die „Ehe für alle“ und vieles mehr steht neu permanent unter der Drohung des Strafrechts. Zu Recht hat FDP-Ständerat Andrea Caroni im Parlament darauf hingewiesen, dass damit den strafrechtlichen Einschränkungen der Meinungsäusserungsfre​iheit potentiell keine Grenzen mehr gesetzt sind.

Theoretisch könnte auch die Klimalobby verlangen, dass ab sofort bestimmte Äusserungen unter Strafe gestellt werden. Die politischen Mehrheiten hierfür wären wahrscheinlich durchaus gegeben.“ (Sabrina Stoll in Spectrum (SSI) vom Januar/Februar Nr.1/2020)

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: NEIN zur gefährlichen Ausweitung des Antirassismusartikels​
  • Januar 10, 2020

    Man muss unbedingt noch folgende “Rassen” in diesen Artikel aufnehmen: Frauen ganz allgemein, Journalisten, Influencer, Behördenmitglieder, Blogger, Nicht-Schwule, Politiker, Richter, Industrielle usw., usw.. Sie alle kann Hass treffen. Am besten schliesst man gleich alle Menschen im Land ein. Dann ist man auf der sicheren Seite. Leider wird die geplante Strafnormerweiterung angenommen weil jeder gut sein will und deshalb ja stimmt. Ebenso werden selbstverständlich alle Juristen ja stimmen, denn es winken lukrative Verfahren. Dabei vergisst man, dass man damit die Homosexuellen schon wieder zu etwas Besonderem macht und so juristisch ausgrenzt. Sie schaffen es einfach nicht, zur ganz normalen Bevölkerung zu zählen.

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  • Januar 10, 2020

    Bravo Sabrina Stoll!

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  • Januar 12, 2020

    Ich kann Ihren Ausführungen bezüglich Abstimmungs-Vorlage vom 9.Februar (Ausweitung des Antirassismus-Artikel​s) nur zustimmen!–
    Auch ich empfehle ein dringendes NEIN zu dieser Vorlage!–

    Die allgemeine Meinungsfreiheit ist mir wichtiger, als ein Heraufhieven von Homosexuellen zu einer “Rasse”, welches sie offensichtlich nicht sind.
    Auch ich bin gegen Beleidigungen und Aufrufen zum Hass und Gewalt.–
    Aber dieser Schutz ist bereits durch die bestehende Gesetzgebung abgedeckt!– Es braucht also keine Zusatzgesetze, welche nur das “freie Wort” verbieten will!–

    Ich will nämlich weiterhin sagen dürfen, dass homosexuelles Verhalten widernatürlich ist (es bringt keine Nachkommen) und nicht staatlich gefördert werden soll (Schwulen-Paraden, usw.).

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    • Januar 13, 2020

      Ja, die Gesetzgebung wird leider immer mehr moralisiert, die Redefreiheit immer mehr eingeschränkt durch Interessengruppen. Den Vogel abgeschossen hat gestern ein Jurist am SF, der sagte, am Stammtisch in der Beiz dürfe man seine Meinung nach dem Ja weiterhin sagen, aber nur leise, so dass es niemand am Nebentisch höre. Der am Nebentisch könnte dann für sich klagen, wenn er es gehört habe. Das ist grotesk, sowas hätte man früher in einem Klamauk im Bernhardtheater erwartet. Es kann nun leider Realität werden.

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    • Januar 17, 2020

      Herr Wobmann

      “Aber dieser Schutz ist bereits durch die bestehende Gesetzgebung abgedeckt”
      Nein, eben nicht, da Mobbing und Bossing in der Schweiz kein Straftatbestand ist:

      https://www.p​arlament.ch/de/ratsbe​trieb/suche-curia-vis​ta/geschaeft?AffairId​=20104054

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    • Januar 19, 2020

      Hr. Huber
      dann muss man aber an der richtigen Stelle (Mobbing, Bossing) eine Gesetzesänderung herbeiführen, wo ALLE betroffenen Menschen einen Schutz geniessen; und NICHT NUR eine Exclusive (Homosexuelle).

      Be​i diesem Gesetz geht es aber nur darum, dass gewisse Verbände (z.B. Pink Cross) ein Sonderklagerecht bekommen, um dann eine Art “geistige Avantgarde” spielen zu dürfen, was für Aussagen in Zukunft straftatbeständig sein sollen.
      Ich finde eine solche Art eines “Verband-Klagerechts gegen freie Meinungsäusserung” als sehr problematisch.-
      Daru​m NEIN zur Vorlage am 9.Februar.

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  • Januar 17, 2020

    17. Januar 2020

    “Es geht bei der Gesetzesreform keineswegs um „Hass“ gegen Homosexuelle. Und auch nicht um einen notwendigen Schutz bedrohter Personengruppen. (…)”

    Doch, es geht um die Strafbarkeit von Hassreden gegen Homosexuelle als Gruppe, Herr Schneider, die bisher durch betroffene Gruppen nicht mit Erfolg eingeklagt werden konnten. Das US-amerikanische Rechtssystem ist bereits weiter: Es bestraft Hassdelikte generell und schwerer als andere Delikte, egal, gegen wen sie sich richten. Es werden also nicht ausgewählte Gruppen unter besonderen Schutz gestellt, wie bei uns in der Schweiz, wo deshalb z. B. Hassreden gegen die SVP nicht mit Erfolg eingeklagt werden können, auch nicht Hassreden gegen die SP in diesem Forum.

    Viel mehr hier:
    https://twnews​.ch/ch-news/darf-man-​noch-schwulenwitze-er​zahlen

    Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
    Abstimm​ung vom 9. Februar 2020: Stimmen Sie bitte JA!

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    • Januar 19, 2020

      Haben Sie überhaupt schon mal überlegt, was Sie mit einer solchen “Erweiterung der Strafnorm” anrichten?– Sicher nicht.–
      Der Begriff “Sexuelle Orientierung” ist sehr gummihaft und kann sehr weitgehend definiert werden!– Es werden so plötzlich Leute “unter Schutz” gestellt, welche man gar nicht unter Schutz stellen wollte: z.B. Pädophile, Zoophile und andere abartige Sexualpraktiken!–


      Wollen wir das wirklich??–
      Darum NEIN zu dieser undurchdachten Vorlage am 9. Februar!–

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  • Januar 17, 2020

    Man würde in der Schweiz besser mal Mobbing, sei es in Beruf oder Schule” als Straftatbestand anerkennen. Das wäre ein Schutz für alle. Letztendlich ist Diskriminierung wegen irgendwelcher Eigenschaften eines Menschen auch so etwas wie Mobbing.
    Wenn jemand einen anderen aus welchen Gründen auch immer nicht leiden kann wird auch ein Gesetz daran nichts ändern.
    Aber ein Gesetz gegen Mobbing und Bossing würde zumindest die Auswirkungen dämpfen.

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    • Januar 19, 2020

      Da mögen Sie wohl Recht haben.–
      Dann aber ist die Vorlage über die Erweiterung der Antirassismus-Strafno​rm ein höchst ungeeignetes Instrument, um solchen Missbräuchen zu begegnen!–

      Darum NEIN zur Vorlage am 9.Februar!–

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