1. Finanzen & Steuern

Nein zur USR III

Am An­fang ging es bei der Un­ter­neh­mens­steu­​er­re­form III (USR III) um die An­pas­sung der Un­ter­neh­mens­be­st​eue­rung an die in­ter­na­tio­na­len Stan­dards. Das Er­geb­nis ist ein rie­si­ges Loch in der Bun­des­kasse sowie in der­je­ni­gen von Kan­to­nen, Städ­ten und Ge­mein­den. Alte Steu­er­tricks wur­den durch neue er­setzt, bei denen schon ab­seh­bar ist, dass ei­nige bald nicht mehr Stan­dard­kon­form sein werden.

Diese Vor­lage ist nichts an­de­res als ein gro­ber Ver­stoss gegen das Gebot der Gleich­be­hand­lung und der Steu­er­ge­rech­tig­k​eit. Ins­be­son­dere wer­den meh­rere Ab­züge von fik­ti­ven Kos­ten ein­ge­führt. Das er­in­nert mehr an Science Fic­tion als an Steu­er­kun­de. Ne­ben­bei wird mas­siv dis­har­mo­ni­sier­t.​

Die Liste der Fantasieabzüge ist nicht nur teuer, sondern auch dermassen willkürlich, dass die Mehrheit des Nationalrats es für nötig befunden hat, eine pauschale Begrenzung der kumulierten Wirkung der Abzüge zu beschliessen. Diese sollen maximal zu einer Absenkung des steuerbaren Gewinnes um 80% führen. Dieser angebliche «Schutzmechanismus» hat aber einen Vorteil: Er führt uns das Ausmass der Verluste vor Augen. Erwirtschaftet ein Unternehmen 1 Million Franken Gewinn, wird es auf der Steuererklärung 200’000 Franken als kantonal steuerbaren Gewinn eintragen dürfen. Dieser geschrumpfte Betrag wird dann im Extremfall mit nur noch 7 oder 8 Prozent vom Kanton und von der Gemeinde besteuert. Am Ende entrichtet das Unternehmen insgesamt bloss 15’000 Franken an die Gemeinde- und Kantonskasse. Also 1,5% des realen Gewinnes.

Was noch dazu kommt: Für die Ermittlung des Abzuges der fiktiven Zinsen («zinsbereinigte Gewinnsteuer») ist die Abgrenzung zwischen notwendigem und überschussigem Eigenkapital völlig unpräzis. Hier wird ein klientelistischer Basar sondergleichen entstehen. Am meisten Freude wird die Zunft der Steuerberater daran haben: für sie wird die hier ein massgeschneidertes Förderprogramm geschaffen.

Diese Vorlage begräbt nicht nur den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung, sondern ebnet den Weg für einen Kahlschlag des Service Public.

Schon die Botschaft des Bundesrates ging von Ausfällen von 2 Milliarden für die öffentlichen Kassen aus – ausgehend von einem durchschnittlichen Netto-Steuersatz von 16 Prozent bei den Unternehmenssteuern. Die parlamentarischen Beratungen haben dieses Loch nochmals vergrössert: Um 450 bis 550 Millionen. Die messbare Grösse des Loches beläuft sich also auf mindestens 2,5 Milliarden Franken für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden.

Allerdings​ haben sich die Kantone sogleich Hals über Kopf in den Wettkampf um die tiefsten Steuersätze gestürzt. Darum ist jetzt schon klar, dass wir am Ende bei einem Steuersatz von unter 16 Prozent landen werden. Das Loch wird also noch grösser.

Dies auch, weil die amtliche Schätzung des Loches Teile der Auswirkungen der Reform gar nicht beziffert. Die Schätzung der Ausfälle ist darum bei der USR III gleich schlecht wie damals bei der USR II.

Kommt die USR III in dieser Form durch,

  • Dann werden die öffentlichen Leistungen für die Bevölkerung massiv gekürzt werden müssen – in der AHV, in der Landwirtschaft, in der Bildung oder im Regionalverkehr.
  • Dann​ werden die öffentlichen Dienstleistungen teurer – die Billete für den öV, die Studiengebühren oder die Krankenkassenprämien,​ weil die öffentliche Hand ihren Teil der Finanzierung nicht mehr tragen kann.
  • Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis Gemeinden, Städte und Kantonen die Steuern für natürliche Personen erhöhen müssen, um die Ausfälle auszugleichen. Denn die Rechnung ist einfach: Wenn die Unternehmen weniger bezahlen, verlagert sich die Belastung einfach auf die natürlichen Personen.

Sie haben es gemerkt: Diese Vorlage hat mit einem Kompromiss nichts zu tun. Sie steht vielmehr für die Selbstbedienungsmenta​lität der verschiedenen Lobbys, die sich lange bekämpft haben, nur um sich in letzter Minute zusammenzuschliessen für ihren Raubzug auf die Bundeskasse. Im Laufe der Beratungen hat die SP-Fraktion der FDP und der CVP immer wieder Vorschläge gemacht, um den Schaden für den Bund auf 500 Millionen zu begrenzen. All unsere Vorschläge wurden diskussionslos abgewiesen.

Aus diesem Grund lehnt die SP diese ungerechte, unsoziale und verantwortungslose USR III ab und wird sie per Referendum bekämpfen.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Nein zur USR III
  • Juni 29, 2016

    Nein zur Unternehmenssteuerref​orm 3. Als KMU habe ich die USR II erlebt. Was wurden uns KMU’s, immerhin die tragende Säule der Schweizer Wirtschaft, versprochen und was haben wir erhalten. Viele von uns KMU’s wurden durch Herrn Merz brandschwarz angelogen. Ausser der Nachfolgeregelung blieben für uns nicht einmal die “abgenagten Knochen”. Die jährlichen Milliarden verschwinden bei Agiobezügern und in den Kriegskassen der Grosskonzerne. Wir gingen leer aus. Die Nachfolgeregelung hätte man auch ohne USR II realisieren können.
    Aus diesen Erfahrungen rund um den unsolidarischen BR Merz und solange man in Bern nicht bereit ist, die letzte USR zurückzunehmen, bin ich als Unternehmer nicht bereit der neusten Ausgabe von Steuerreform zu folgen. Den KMU’s würden, wie beim letzten Mal, viel versprochen und gar nichts gehalten. Auf solche Reformen kann ich ganz und gar verzichten.

    Kommentar melden
  • Juli 3, 2016

    Lasst euch nicht weiter belügen!

    Bei der USTR II hat das Bundesgericht festgestellt, dass das Volk angelogen wurde. Steuergeschenke an Grosskonzerne wurden als KMU-Reform verkauft, Löcher in der Bundeskasse verschwiegen. Trotz dieser Feststellung wollte das Bundesgericht die Abstimmung aber nicht wiederholen.

    Das Lügen geht weiter

    Als klar wurde, dass die Steuerausfälle
    1. zehnmal so gross waren wie angekündigt und
    2. dauerhaft, nicht “vorübergehend”
    tate​n die Befürworter zerknirscht. Man habe das Steuergeschenk an die Grossaktionäre unterschätzt. Nun, bei der USTR III hätten sie das korrigieren können, taten sie aber nicht. Stattdessen wurden massenhaft neue Geschenke reingepackt. Auf Kosten der Bürger. Für die heisst es dann Sparpakete und mehr Abgaben.

    Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Herr Müller

      Das Ganze hat einen Haken….

      Es mag sein, dass erneut die Grosskonzerne absahnen. Aber solange man zulässt, dass wir int. Grosskonzerne in der Schweiz zulassen, werden Sie nicht darum herumkommen diese Geschenke zu machen, damit die Investoren weiterhin Motivation finden unsere Arbeitsplätze hier zu lassen.

      Umkehr solcher wäre nur möglich, wenn man int. Grosskonzerne in der Schweiz in die Schranken verweist (z.B. max. 49% Anteilserwerbe usw.) dann würde wenigstens die sog. Geschenke in der Schweiz bleiben und nicht noch ins Ausland abwandern.

      Wir haben nun 2 Möglichkeiten: Entweder beschenken wir die Grossinvestoren weiterhin, damit wir unsere Arbeitsplätze noch ein paar Jahre behalten können, oder wir unterbinden solche Investoren in der Schweiz und werden wieder selber für unsere Arbeitsplätze verantwortlich und haben somit dann auch die Geschenke wieder bei uns in der Schweiz.

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Herr Schweizer, Ihre Argumentation ist sehr vernünftig, somit alles zu befürworten.

      Kommentar melden
  • Juli 27, 2016

    Die USRIII bringt Freiräume für Investitionen, die die Schweiz wettbewerbsfähiger und moderner machen und der Wirtschaft, die schlussendlich staatstragend ist, einen Schub geben.

    Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Lieber Herr Kneubühl
      Ihr Kommentar tönt exakt gleich wie die allermeisten Reden der EU-politiker, welche sie während der letzten Jahre abgesondert haben.

      Kommentar melden
  • Januar 16, 2017

    Bei der USR II wurden wir schon bei den Kosten um das 10 Fache angelogen. (Die Kosten sind heute 10 x höher als angekündigt). Ich gehe davon aus dass diese auch jetzt 5 x höher sind als das Pro Komitee angibt. So sind es etwa 10 Milliarden. Die Kaufkraft sinkt und so wird es nicht zu neuen Arbeitsplätzen kommen sondern zum Stellenabbau. Schlussendlich werden die in der Schweiz angegliederten Firmen nicht einmal mehr ihre Aufwendungen die sie der Allgemeinheit verursachen finanziell abgelten.

    Bezahlst​ Du gerne mehr Steuern dann wähle USR 3 JA.

    Kommentar melden
  • Januar 20, 2017

    1) Einzelne Gruppen dürfen nicht durch Senkungen der Besteuerung gefördert werden, weil die Verfassung für alle Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) die gleiche Besteuerung verlangt. (Davon sind wir heute meilenweit entfernt.)

    2) Solche Förderungen müssen also über Subventionen beschlossen werden und nur jene berücksichtigen, die eine solche Förderung benötigen.

    3) Von Steuergeschenken für eine Gruppe können im übrigen Firmen mit wenig oder keiner Steuerkraft nicht profitieren – im Gegenteil, sie werden nochmals benachteiligt, weil die profitierenden Konkurrenten gegenüber den nicht beschenkten vom Staat einen Konkurrenzvorteil erhalten.

    Für Unentschiedene: Die USR III missachtet unsere Bundesverfassung.

    Kommentar melden
  • Januar 21, 2017

    Steuer​privilegien in alle Richtungen (auch die USR III) sind gegen die Verfassung und erzeugen Steuererhöhungen, welche den Mittelstand treffen.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Wirtschaft
Der Zusammenbruch der Credit "Suisse" ist die Folge der Entscheidungen des Credit "Suisse"S-Verwaltungsrates, in dem die FDP stets gut vertreten war und der zu späten und zu wenig griffigen Massnahmen der Finma. Es ist die FDP die stets gegen die "Bürokratie" wettert. Es geht nicht um Bürokratie". Es geht um die drei "K": Kommandieren (Finma), Kontrollieren (Finma), Korrigieren (Finma) die von der FDP völlig zu Unrecht hoch gelobte "Freie Marktwirtschaft" kennt nur eine Triebkraft: Den Gewinn aus der Gier - enrichessez-vous. Die Ziele und Forderungen der FDP schaden dem Wohlergehen unseres Landes, der Schweiz.
  1. Volkswirtschaftslehre
CS-Debakel: Notrecht und Bundeshilfen als Allzweckwaffe gegen Finanzkrisen? Können wir hoffen oder befürchten, dass der Bund auch bei längerfristigen politischen Patt-Situationen, zum Beispiel bei der Sozialreform, der Gesundheitsreform, dem Klimaschutz oder dem Verhältnis zur EU, zu autokratischen Mitteln greift. Direkte Demokratie ade?

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen




Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu