Diese Vorlage ist nichts anderes als ein grober Verstoss gegen das Gebot der Gleichbehandlung und der Steuergerechtigkeit. Insbesondere werden mehrere Abzüge von fiktiven Kosten eingeführt. Das erinnert mehr an Science Fiction als an Steuerkunde. Nebenbei wird massiv disharmonisiert.
Die Liste der Fantasieabzüge ist nicht nur teuer, sondern auch dermassen willkürlich, dass die Mehrheit des Nationalrats es für nötig befunden hat, eine pauschale Begrenzung der kumulierten Wirkung der Abzüge zu beschliessen. Diese sollen maximal zu einer Absenkung des steuerbaren Gewinnes um 80% führen. Dieser angebliche «Schutzmechanismus» hat aber einen Vorteil: Er führt uns das Ausmass der Verluste vor Augen. Erwirtschaftet ein Unternehmen 1 Million Franken GewinnAls Gewinn bezeichnet man die Differenz zwischen Einnahmen (..., wird es auf der Steuererklärung 200’000 Franken als kantonal steuerbaren GewinnAls Gewinn bezeichnet man die Differenz zwischen Einnahmen (... eintragen dürfen. Dieser geschrumpfte Betrag wird dann im Extremfall mit nur noch 7 oder 8 Prozent vom Kanton und von der Gemeinde besteuert. Am Ende entrichtet das Unternehmen insgesamt bloss 15’000 Franken an die Gemeinde- und Kantonskasse. Also 1,5% des realen Gewinnes.
Was noch dazu kommt: Für die Ermittlung des Abzuges der fiktiven Zinsen («zinsbereinigte Gewinnsteuer») ist die Abgrenzung zwischen notwendigem und überschussigem EigenkapitalDas Eigenkapital bezeichnet die Mittel, die der Unternehmung... völlig unpräzis. Hier wird ein klientelistischer Basar sondergleichen entstehen. Am meisten Freude wird die Zunft der Steuerberater daran haben: für sie wird die hier ein massgeschneidertes Förderprogramm geschaffen.
Diese Vorlage begräbt nicht nur den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung, sondern ebnet den Weg für einen Kahlschlag des Service Public.
Schon die Botschaft des Bundesrates ging von Ausfällen von 2 Milliarden für die öffentlichen Kassen aus – ausgehend von einem durchschnittlichen Netto-Steuersatz von 16 Prozent bei den Unternehmenssteuern. Die parlamentarischen Beratungen haben dieses Loch nochmals vergrössert: Um 450 bis 550 Millionen. Die messbare Grösse des Loches beläuft sich also auf mindestens 2,5 Milliarden Franken für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden.
Allerdings haben sich die Kantone sogleich Hals über Kopf in den Wettkampf um die tiefsten Steuersätze gestürzt. Darum ist jetzt schon klar, dass wir am Ende bei einem SteuersatzDer Steuersatz für die einzelnen Steuerarten ist im Gesetz ... von unter 16 Prozent landen werden. Das Loch wird also noch grösser.
Dies auch, weil die amtliche Schätzung des Loches Teile der Auswirkungen der Reform gar nicht beziffert. Die Schätzung der Ausfälle ist darum bei der USR III gleich schlecht wie damals bei der USR II.
Kommt die USR III in dieser Form durch,
- Dann werden die öffentlichen Leistungen für die Bevölkerung massiv gekürzt werden müssen – in der AHV, in der Landwirtschaft, in der Bildung oder im Regionalverkehr.
- Dann werden die öffentlichen Dienstleistungen teurer – die Billete für den öV, die Studiengebühren oder die Krankenkassenprämien, weil die öffentliche Hand ihren Teil der Finanzierung nicht mehr tragen kann.
- Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis Gemeinden, Städte und Kantonen die Steuern für natürliche Personen erhöhen müssen, um die Ausfälle auszugleichen. Denn die Rechnung ist einfach: Wenn die Unternehmen weniger bezahlen, verlagert sich die Belastung einfach auf die natürlichen Personen.
Sie haben es gemerkt: Diese Vorlage hat mit einem Kompromiss nichts zu tun. Sie steht vielmehr für die Selbstbedienungsmentalität der verschiedenen Lobbys, die sich lange bekämpft haben, nur um sich in letzter Minute zusammenzuschliessen für ihren Raubzug auf die Bundeskasse. Im Laufe der Beratungen hat die SP-Fraktion der FDP und der CVP immer wieder Vorschläge gemacht, um den Schaden für den Bund auf 500 Millionen zu begrenzen. All unsere Vorschläge wurden diskussionslos abgewiesen.
Aus diesem Grund lehnt die SP diese ungerechte, unsoziale und verantwortungslose USR III ab und wird sie per ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe... bekämpfen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsNein zur Unternehmenssteuerreform 3. Als KMU habe ich die USR II erlebt. Was wurden uns KMU’s, immerhin die tragende Säule der Schweizer Wirtschaft, versprochen und was haben wir erhalten. Viele von uns KMU’s wurden durch Herrn Merz brandschwarz angelogen. Ausser der Nachfolgeregelung blieben für uns nicht einmal die “abgenagten Knochen”. Die jährlichen Milliarden verschwinden bei Agiobezügern und in den Kriegskassen der Grosskonzerne. Wir gingen leer aus. Die Nachfolgeregelung hätte man auch ohne USR II realisieren können.
Aus diesen Erfahrungen rund um den unsolidarischen BR Merz und solange man in Bern nicht bereit ist, die letzte USR zurückzunehmen, bin ich als Unternehmer nicht bereit der neusten Ausgabe von Steuerreform zu folgen. Den KMU’s würden, wie beim letzten Mal, viel versprochen und gar nichts gehalten. Auf solche Reformen kann ich ganz und gar verzichten.
Lasst euch nicht weiter belügen!
Bei der USTR II hat das Bundesgericht festgestellt, dass das Volk angelogen wurde. Steuergeschenke an Grosskonzerne wurden als KMU-Reform verkauft, Löcher in der Bundeskasse verschwiegen. Trotz dieser Feststellung wollte das Bundesgericht die Abstimmung aber nicht wiederholen.
Das Lügen geht weiter
Als klar wurde, dass die Steuerausfälle
1. zehnmal so gross waren wie angekündigt und
2. dauerhaft, nicht “vorübergehend”
taten die Befürworter zerknirscht. Man habe das Steuergeschenk an die Grossaktionäre unterschätzt. Nun, bei der USTR III hätten sie das korrigieren können, taten sie aber nicht. Stattdessen wurden massenhaft neue Geschenke reingepackt. Auf Kosten der Bürger. Für die heisst es dann Sparpakete und mehr Abgaben.
Herr Müller
Das Ganze hat einen Haken….
Es mag sein, dass erneut die Grosskonzerne absahnen. Aber solange man zulässt, dass wir int. Grosskonzerne in der Schweiz zulassen, werden Sie nicht darum herumkommen diese Geschenke zu machen, damit die Investoren weiterhin Motivation finden unsere Arbeitsplätze hier zu lassen.
Umkehr solcher wäre nur möglich, wenn man int. Grosskonzerne in der Schweiz in die Schranken verweist (z.B. max. 49% Anteilserwerbe usw.) dann würde wenigstens die sog. Geschenke in der Schweiz bleiben und nicht noch ins Ausland abwandern.
Wir haben nun 2 Möglichkeiten: Entweder beschenken wir die Grossinvestoren weiterhin, damit wir unsere Arbeitsplätze noch ein paar Jahre behalten können, oder wir unterbinden solche Investoren in der Schweiz und werden wieder selber für unsere Arbeitsplätze verantwortlich und haben somit dann auch die Geschenke wieder bei uns in der Schweiz.
Herr Schweizer, Ihre Argumentation ist sehr vernünftig, somit alles zu befürworten.
Die USRIII bringt Freiräume für Investitionen, die die Schweiz wettbewerbsfähiger und moderner machen und der Wirtschaft, die schlussendlich staatstragend ist, einen Schub geben.
Lieber Herr Kneubühl
Ihr Kommentar tönt exakt gleich wie die allermeisten Reden der EU-politiker, welche sie während der letzten Jahre abgesondert haben.
Bei der USR II wurden wir schon bei den Kosten um das 10 Fache angelogen. (Die Kosten sind heute 10 x höher als angekündigt). Ich gehe davon aus dass diese auch jetzt 5 x höher sind als das Pro Komitee angibt. So sind es etwa 10 Milliarden. Die Kaufkraft sinkt und so wird es nicht zu neuen Arbeitsplätzen kommen sondern zum Stellenabbau. Schlussendlich werden die in der Schweiz angegliederten Firmen nicht einmal mehr ihre Aufwendungen die sie der Allgemeinheit verursachen finanziell abgelten.
Bezahlst Du gerne mehr Steuern dann wähle USR 3 JA.
1) Einzelne Gruppen dürfen nicht durch Senkungen der Besteuerung gefördert werden, weil die Verfassung für alle Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) die gleiche Besteuerung verlangt. (Davon sind wir heute meilenweit entfernt.)
2) Solche Förderungen müssen also über Subventionen beschlossen werden und nur jene berücksichtigen, die eine solche Förderung benötigen.
3) Von Steuergeschenken für eine Gruppe können im übrigen Firmen mit wenig oder keiner Steuerkraft nicht profitieren – im Gegenteil, sie werden nochmals benachteiligt, weil die profitierenden Konkurrenten gegenüber den nicht beschenkten vom Staat einen Konkurrenzvorteil erhalten.
Für Unentschiedene: Die USR III missachtet unsere Bundesverfassung.
Steuerprivilegien in alle Richtungen (auch die USR III) sind gegen die Verfassung und erzeugen Steuererhöhungen, welche den Mittelstand treffen.