Rund 65‘000 Ukrainer:innen, 25‘000 Asylbewerber und möglicherweise 100‘000 Zuwanderer aus dem EU/EFTA-Raum kommen bis Ende 2022 in die Schweiz. Die Unterkünfte für Schutzsuchende sind weitgehend belegt. Infrastrukturen geraten an ihre Grenzen. Wohnungen sind knapp. Immer mehr Grenzgänger:innen belasten und konkurrieren die Grenzregionen. Integrations- und Sozialkosten explodieren. Ein Ende des Zustroms ist nicht in Sicht.
Es ist Zeit für grundsätzliche Überlegungen. Die überwiegende Mehrheit der Zuwanderer sind Wirtschaftsmigrant:innen, welche die Kriterien für Asyl nicht erfüllen. Rückschaffungen werden aber immer schwieriger.
Es braucht höhere Hürden für die Flucht. Dazu muss die Schweiz die Entwicklungshilfe komplett neu ausrichten, auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern und die konsequente Verknüpfung dieser Unterstützung mit Rückübernahmeabkommen für abgewiesene Asylbewerber. Gleichzeitig muss das Asylrecht auch international wieder das werden, wozu es geschaffen wurde: ein Instrument zum Schutz vor politischer Verfolgung. Sonst ist die aktuelle Zuwanderung nur ein Vorbote einer weit grösseren Migrationswelle.
Die Lösung sind also Massnahmen der Schweiz und der internationalen Gemeinschaft, um die Flucht weniger attraktiv zu machen – und liberale Rahmenbedingungen in den Herkunftsländern, die Aussicht auf ein besseres Leben bieten. Es braucht dazu in der Schweiz eine gute Zusammenarbeit zwischen Justiz- und Aussendepartement. (Quelle: Dominik Feusi im Nebelspalter vom 19.11.2022)
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie sog. \”Entwicklungshilfe\” gibt es seit fünfzig Jahren nicht mehr. An ihre Stelle ist die Entwicklungszusammenarbeit getreten. Geleistet wird sie durch das DEZA des Bundes und private Entwicklungsorganisationen. Aus den Gebieten, wo die Machthaber sie nicht behindern, wandert die Bevölkerung nicht aus.
Korrektur: die DEZA, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit