Ab 1. Januar 2013 dürfen in Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil bei 20% und darüber liegt, keine neuen mehr gebaut werden. Geht es nach dem Willen des Bundesrates, können allerdings trotzdem neue Zweitwohnungen entstehen. Wer aus seiner Erstwohnung auszieht, darf diese nämlich als Zweitwohnung verkaufen. Ausser wenn dadurch gleichzeitig in unmittelbarer Nähe eine neue Erstwohnung entsteht. Doch dieser Gummiparagraf ist leicht zu umgehen. Die allfällige neue Erstwohnung braucht nur einen gewissen Abstand von der alten Wohnung zu haben oder mit zeitlicher Verzögerung zu entstehen. Damit hat der Bundesrat den Gemeinden, welche dann auch für die Missbrauchsbekämpfung gleich selber zuständig sind, das Patentrezept zur Umgehung der Zweitwohnungsinitiative geliefert. Anstelle von neuen Zweitwohnungen baut man neue Erstwohnungen und funktioniert die alten Erstwohnungen zu Zweitwohnungen um. So können neue kalte Betten entstehen, obwohl sich die Mehrheit der Stimmbürger dagegen ausgesprochen hat.
Den Satz „Die da oben machen sowieso, was sie wollen“ mag ich zwar nicht, aber in diesem Fall trifft er zu. Die Initianten kündigen deswegen an, einige Fälle vor Gericht zu bringen. Das ist gut so. Man muss alles rechtlich Mögliche unternehmen, damit „die da oben“ nicht das tun, was sie wollen, sondern das, was sie gemäss Volksentscheid sollen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsHier wird doch der Wille des abstimmenden Volkes umgangen. Ich frage mich, ob die SVP hier auch so einen Wirbel für das Volk veranstaltet, oder ob sie Unrecht nur bei den Ausländergesetzen geahndet wissen will? Hier müssten doch die SVP-Mitglieder in National- und Ständerat sofort wegen Missachtung des Volkswillens “auf die Barrikaden steigen”. Die SVP verweist doch bei jeder Gelegenheit auf den Volkswillen und dass man dem Geltung verschaffen muss.
Es überrascht immer wieder wie offen die Initativen formuliert werden, denn es ist eine bekannte Tatsache, dass die in Bern sich eine angenommene Initative so lange zurecht biegen bis sie ihnen passt. Genauso geht es z.B. auch der Ausschaffungsinitiative.
Es fehlt eine klare Definition: was ist eine Zweitwohung?
Das ist einfach. Am Wohnort zahlt man seine Einkommenssteuer. Alle anderen Wohnung sind zweit, dritt, viert, etc. (auch das gibt es) Wohnsitze.
Es fehlte eine klare Obergrenze.
Stichtag ist z.B. der Tag der Annahme der Initiative. In der Zukunft darf es in jeder Gemeinde maximal soviele Zweitwohnungen geben wie am Stichtag. Es dürfen nur, dann neue Zweitwohnungen entstehen, egal durch welchen Mechanismus, wenn das Maximum nicht überschritten wird.
Initiativen sollten möglichst 1 zu 1 umgesetzt werden. Nicht nur die Zweitwohnungsinitiative sondern auch die Ausschaffungsinitiative. Obwohl ich letztere unsinnig und überrissen finde, hätte man sie so wie verlangt umsetzen sollen. Wenn Initiativen nur noch verwässert oder gar nicht mehr umgesetzt werden, hat das Volk schlussendlich den Eindruck, dass man jeden Unsinn annehmen kann, nur um mal ein wenig seine Wut auszudrücken. Das finde ich eine sehr geföhrliche Tendenz.
Das ist etwa das einzige, was der BR in Bern wirklich gut kann: das Verwässern des Volkswillen. Ich dachte man könnte das, was man bei der “Umsetzung” der Ausschaffungsinitative an den Tag gelegt hat nicht mehr toppen, aber siehe da, der BR hats geschafft: Eine Frechheit was man hier bei der Zweitwohnungsinitiative leistet.
Ich finde das eine unnötige Initative und keiner will sie wirklich – aber das ist hier nicht der Punkt. Der BR baut hier so viele Schlupflöcher ein, dass diese Initative nie umgesetzt werden wird.