Diese Krankheiten schützen vor Ausschaffung
(Quelle Blick 17.12.2014)
Zwangsausschaffung am Flughafen (Symbolbild)
BLICK hat die Liste angeschaut und ausgedeutscht:
Kardiovaskuläre Erkrankungen (Herzkreislauf-Erkrankungen)
– Instabile Angina pectoris (Brustenge)
– Unkontrollierte und unbehandelte Herz-Rhythmusstörungen
– Unkontrollierte und unbehandelte arterielle Hypertonie (Bluthochdruck)
– Schwere dekompensierte Herzinsuffizienz (schwere Herzschwäche)
– Eisenmengersyndrom (angeborener Herzfehler)
– Symptomatische valvuläre Herzkrankheit (Herzklappenfehler)
– Status nach Myokardinfarkt: (mindestens 3 Wochen kein Flug nach einem unkomplizierten Infarkt, 6 Wochen nach einem schweren Infarkt)
– Status nach CVI (Chronisch venöses Stauungssyndrom) – mindestens 2 Wochen kein Flug
– Tiefe Venenthrombose: Flugfähigkeit bei adäquater Antikoagulation
– Lungenembolien
Erkrankungen des respiratorischen Systems (Atemwegs-Erkrankungen)
– Schwere Lungenerkrankung mit Ruhedyspnoe
– Verdacht auf Pneumothorax oder Pneumomediastinum (schwere Lungen bzw Atmungsprobleme)
– Status nach Operation am Thorax (frühestens 3 bis 4 Wochen nach der OP)
– Schwere strukturelle Veränderungen der Lunge (Zysten oder Bronchiektasien)
Hämatologische Erkrankungen (Bluterkrankungen)
- Schwere Anämie (Blutarmut), Hb <75g/l (Weniger als 75 Gramm rote Blutkörperchen pro Liter Blut)
– Kürzlich gehabte Krise bei Sichelzellanämie (Sichelzellanämie ist ein erbliche Erkrankung der roten Blutlkörperchen)
Gastrointestinale Erkrankungen (Magen-Darm-Erkrankungen)
– Akute gastrointestinale Blutung
– Viszerale Chirurgie: mindestens 10 Tage nach Operation (Eingriffe bei den Eingeweiden)
– Ileussymptomatik (Darmverschluss-Symptome)
Hals-Nasen-Ohren Erkrankungen
– Sinusitis (Nasenhöhlenentzündung), Otitis media (Mittelohrenentzündung), insbesondere bei Blockade der Eustachischen Tube
– Kieferblockade (nachoperativ), ausser ein Entlastungsdrain liegt vor
Ophthalmologische Erkrankungen (Augen-Erkrankungen)
– Ophthalmologische Eingriffe bei denen intraoculär Gas injiziert wurde (Eingriffe an der Retina): der Ophthalmologe muss vor dem Flug die vollständige Resorption des Gases bestätigen
Neurologische Erkrankungen (Nerven-Erkrankungen)
– Erhöhter intrakranialer Druck aufgrund einer Blutung, Trauma, Neoplasie (Neubildung von Gewebe/Tumor) oder Infektion
Infektiöse Erkrankungen (Entzündungen)
– Schwere Immundefizienz
– Hochinfektiöse Erkrankungen (unbehandelte Tuberkulose)
Traumatologie und postoperative Zustände
– Kürzlich stattgehabter Eingriff mit InflationUnter Inflation (auch Teuerung) versteht man in der [[Volksw... von Gasen (Laparoskopische Eingriffe, das heisst, Eingriffe innerhalb der Bauchhöhle)
– Hirnoperationen, Operationen mit Penetration des Augapfels
– Bauchtraumata, Gesichts- und Augenverletzungen
Schwangerschaft
– Nach der 36. Schwangerschaftswoche
– Nach der 32. Woche bei Mehrlingsschwangerschaften
– Nicht empfohlen im 3. Trimester bei schwangeren Frauen bei Status nach Frühgeburt, Zervixinsuffizienz (Muttermundschwäche), vaginale Blutung, erhöhte Uterusaktivität (Kontraktionen), Mehrlingsgeburten
Pädiatrie (Kinderheilkunde)
– Flugfähig ab dem 2. Lebenstag, wenn möglich erst ab dem 7. Lebenstag
Psychiatrische Erkrankungen
– Psychosen, ausser stabil unter Behandlung eingestellt
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Kommentare anzeigen Hide commentsMit freundlichen Grüssen an die Zürcher Ständerate, die uns im Tele-Zürich im Brustton der Überzeugung die Ausschaffungsausnahmen wegen ‘Verhältnismässigkeit’ erklärten, obwohl Volk und ALLE Stände diese AI angenommen haben.
Ist das Ihr Problem ?
Wenn ich die Liste durchgehe, frage ich mich nach der Sterblichkeit bei Ausschaffungen (Herzproblematik, hochinfektiöse Erkrankungen etc.). Hier möchte ich Angaben dazu. Oder soll es denn der Schweiz egal sein, wenn während Ausschaffungen jemand stirbt? Wie mit renitenten auszuschaffenden Menschen umgegangen wird, sollte ja bekannt sein … https://www.youtube.com/watch?v=IlDAyZuvPuM
@ Barbara Sägesser,
Die anständigen, nicht gewalttätigen Asylbewerber werden meiner Kenntnis nach auch anständig behandelt. Dieses Verfahren kommt mit Sicherheit nur bei gewaltbereiten in frage.
Oder haben Sie davon keine Kenntnis, dass erst letzte Woche ein auszuschaffender Afrikaner Asylantragsteller gleich vier Polizisten verletzte. Was würden Sie denn wohl sagen, wenn dies ihr Freund oder Mann wäre, der am Abend mit einem einbandagierten Arm oder Fuss oder Kopf zu Ihnen nach Hause kommt.
Dass zu viele junge Männer unsere zu tolerante Asylgesetzgebung schändlich missbrauchen, zeigt doch dieses Video von Tunesiern eindrücklich;
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=dja6lgUORNA
Mann muss eben alles immer aus zwei Perspektiven sehen, nur so bekommt man dann ungefähr eine objektives Bild eines Sachverhaltes.
Herr Hottinger. Ich habe Erfahrung im Vollzug (Gefangenentransport, Ausschaffungsgefängnis, Papierbeschaffung….). Entsprechend braucht man mir auf diesem Gebiet nichts vorzumachen. Gerne können Sie dies zur Kenntnis nehmen.
Schön, Frau Sägesser, dass Sie auch hierbei Erfahrungen gesammelt haben. Wenn aber ein Auszuweisender weis, dass er sich nur aggressiv verhalten muss, um nicht ausgeschafft zu werden, werden sich ALLE aggressiv verhalten – und immer mehr tun dies denn auch.
Sie haben Erfahrung, also wissen Sie, dass diese Leute einen sehr guten Draht zu diesbezüglichen Informationsquellen haben. Es wird unter den Flüchtlingen jede Möglichkeit des Verzuges, der Behinderung etc., etc. der Ausschaffung durchdiskutiert (übrigens auch mit ihren Anwälten!). Das ist auch richtig so, denn ich würde es an dieser Stelle auch so handhaben. Wäre ja schön dumm, wenn ich dies nicht nutzen würde; nur müssen umgekehrt die Behörden auch dieser Tatsache ins Auge sehen und nicht jeden, der sich zur Wehr setzt und aggressiv wird, als Mimose behandeln – sorry, aber so einfach dürfen es sich die Behörden auch nicht machen!
@ Herr Peter Müller,
Sie sind ein Praktiker wie ich merke, denn genau so verhält es sich. Merci.
Ich habe mal eine solche Ausschaffung auf dem Flug von Frankfurt nach Colombo miterlebt. Der Auszuschaffende hat sich wie ein Verrückter aufgeführt und war kaum zu bändigen. Schlussendlich hat er versucht, sich auf der Bord Toilette die Pulsadern aufzuschneiden. Die Maschine musste zwischenlanden, ich glaube es war in Doha/Katar. Der Pilot hat sich geweigert, den Passagier und seine zwei begleitenden Polizisten weiter mitzunehmen.
Es gibt verschiedene Gründe für eine missglückte Ausschaffung. So z.B. auch, wenn ein Heimatstaat den Landsmann nicht zurücknimmt, weil er “ruhig gestellt” wurde. Wenn man googlet kann man sicher noch andere Gründe finden (verweigerte Landeerlaubnis inkl.)… http://www.20min.ch/schweiz/news/story/22650212
AT. Habegger
Sie wissen schon das Ihre SVP gerade für Alte AHV Bezüger und Behinderte IV Bezüger die Rente Kürzen will, sprich noch mehr kürzen als bisher.
Der Witz von diesem Verein ist aber das Millionäre wie z.b. der Präsi der $VP noch mehr Sozialhilfe (Subventionen und Vergünstigungen) Gelder bekommen wird. Wurde beschlossen von der $VP das Grossgrundbesitzern (viele $VPler sind das) mehr Geld von Familien und ArbeitnehmerInnen zu zahlen ist. (Schließlich sind nur $VPler richtige Schweizer) Dazu will dieser Verein echt AHV Renten noch mehr kürzen.
Aufgrund dieser Liste stelle ich fest, dass kaum mehr Ausschaffungen stattfinden werden. Ehrlich gesagt, welcher Schweizer fliegt nicht mehr, weil er einen etwas zu hohen Blutdruck, Herz-Rhythmusstörungen oder eine Nasenhöhlenentzündung hat? Alle drei Krankheitsbilder haben mehr “Patienten” als man zu glauben wagt, sie merken es gar nicht!
Dass man schwererkrankte nicht ins Flugzeug steckt und ausschafft, finde ich (hoffe es zumindest) ist logisch. Nach der Gesundung sind aber die Ausschaffungsentscheide zu vollstrecken – und zwar unverzüglich!
Also, mit einer Nebenhöhlenentzündung flieg ich auch nicht mehr. Das tut satanisch weh!
Die Frage ist, inwiefern diese Liste den Ausschaffenden zur Kenntnis gebracht wird….
Ich gehe davon aus, dass die Auszuschaffenden untersucht werden. Eine Liste abzugeben macht meiner Meinung nach keinen Sinn; wer versteht schon die einzelnen lateinischen Ausdrücke, ausser medizinisch geschulte Leute?
Nun, dann werden ab 2015 plötzlich alle Auszuschaffenden schwer krank sein. Besonders die Psychosen werden drastisch überhand nehmen, denn sie können simuliert werden. Und sie sind nur langwierig abzuklären im Gegensatz zu den schneller zu diagnostizierenden körperlichen Krankheiten.
Mir kommt ernsthaft der Verdacht auf, dass mit dieser Liste verhindert werden soll, dass überhaupt noch Ausschiffungen stattfinden können. Dies ist wirklich ein guter Trick, zumal viele dieser Krankheiten simuliert werden können und logischerweise auch simuliert werden. Hier haben gewisse Gegner der Ausschiffung und Befürworter der Überbevölkerung der Schweiz eine wirklich gute Arbeit geleistet – Gratulation! Ob da der unberechtigte Hass gegen gewisse Ausländer geschürt wird? Ich befürchte sehr! Damit wäre der Sache einen schlechten Dient erwiesen, um nicht zu sagen, es wäre ein Eigentor!
Die Reaktionen hier zeigen vor allem eines: es nützt nichts, wirklich NICHTS, in der Gesetzgebung einer populistischen Partei entgegenzukommen. Die werden SOWIESO die Empörung über “Missachtung des Volkswillens” bewirtschaften. Dass die Grundrechte in der Bundesverfassung, zu denen Verhältnismässigkeit von Strafen gehört, AUCH Volkswille sind, wird ignoriert.
Ich wünsche mir von unseren Politikern, dass sie sich klar und deutlich hinter die Grundrechte stellen, weil diese uns alle vor staatlicher Willkür schützen. Anstatt lang und breit zu erklären, wo man den Rechtspopulisten entgegenkommen ist; die hören da gar nicht zu.
oooh die populistischen von der Grünen Partei “Vergessen” dass Initiativen Verfassungsaufträge sind. Demokratie lebt davon wie Gesetze und Verfassung nach einem demokratischen Prozess Veränderung erfahren. Aber es ist schwer, denn wir haben schon gesehen, dass es schwer ist Linkspopulisten was zu erklären, die können gar nicht zuhören.
Wie ernst es der SVP mit dem Volkswillen ist, hat man bei der Zweitwohnungs-Initiative gesehen. Schüüner Kommentar dazu in der NZZ:
“Schon der Bundesrat ging mit seinem Vorschlag an die Grenze des verfassungsrechtlich Vertretbaren, der Ständerat hat sie jetzt teilweise überschritten. Würde es sich um eine Initiative der SVP handeln, würde diese Partei von einem Skandal sprechen. Im Fall der Zweitwohnungsinitiative halfen die SVP-Ständeräte aber munter mit, den Volkswillen sehr kreativ auszulegen. Man darf die Volkspartei bei anderer Gelegenheit daran erinnern.”
http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/grenzwertiges-gesetz-1.18391173
Dann erinnern wir sie doch JETZT daran.
Ach das ist aber doch mal jetzt ein postiver Trend wenn kritisiert wird, wenn der Volkswillen nicht umgesetzt wird. Also da nun sowohl ganz Links bis Rechts kritisiert wird, wenn die Linken wie JEDES Mal wenn Ihnen ein demokratischer Entscheid nicht passt, diesen nicht respektieren möchten. So können wir doch festhalten gilt es nun auch die Ausschaffungsinitiative so umzusetzen wie das Volk es wollte und aus der Vergangenheit mit der bösen bösen SVP zu lernen. Was übrigens der dort “vergisst” es war es doch insbesondere der Ständerat. Und der hat keine Mehrheit der SVP, sondern die MitteLinks-Mehrheit die auch Initiativen der SVP für ungültig erklären will, obschon sie einräumen müssen keinen Rechtsverstoss zu sehen. über die Mitte-Links Bestrebungen gegen das Volk und Demokratie gibt es einen sehr schönen Kommentar:
http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2014-27/verdreher-der-volksrechte-die-weltwoche-ausgabe-272014.html
Daran erinnern wir doch auch an dieser Stelle sehr gerne unsere Linken.
Die Menschenrechte sind ebenfalls demokratisch legitimiert.
“Die Schweiz trat der EMRK 1974 per Bundesbeschluss des Parlaments bei – mit Unterstützung der SVP, die die Konvention damals als «Bollwerk gegenüber den Staaten, die die Menschenrechte mit Füssen treten», bezeichnete.
Die ehemals kommunistischen Staaten, auf die die SVP vor vierzig Jahren anspielte, sind nach 1989 der EMRK beigetreten. Heute ist es die SVP, die die Menschenrechte mit Füssen tritt.”
http://www​.woz.ch/1448/ueli-maurers-tabubruch/menschenrechte-unverhandelbar
Zu den Menschenrechten gehört das Verbot staatlicher Willkür und die Verhältnismässigkeit von Strafen.
Und da schliest sich der Kreis. Wir haben doch gelernt, dass Initiativen Verfassungsaufträge sind die solche früheren Entscheide durch einen legalen demokratischen Prozess neu definieren kann. Sonst reden wir nicht mehr von einer Demokratie.
Und wie wo was. Ich dachte nun sind Volksentscheide zu respektieren und umzusetzen..
Die Menschenrechte werden über die Staatsgrenzen hinaus geschützt und sind daher durch die Ausschaffungsinitiative eben NICHT einfach ausser Kraft gesetzt. Der von der Schweiz unter Zustimmung aller Parteien unterschriebene Vertrag gilt weiterhin. Und das ist gut so. Denn wer, der bei Verstand ist, kann schon gegen die Menschenrechte sein?
“Denn wer, der bei Verstand ist, kann schon gegen die Menschenrechte sein? ” oooh wer der bei Verstand ist, kann zwischen zwingendem Völkerrecht (Menschenrecht, dass jederzeit anerkennt wird) und nicht zwingendem unterscheiden. Und dann nicht mal erkennen was Menschenrechte sind. Ein Menschenrecht ist in der Schweiz etwa die Demokratie. Und das soll nicht mehr höher gelten, als wenn ein wie oben beschrieben KRIMINELLER der ILLEGAL eingewandert ist, nicht mal ausgeschafft werden kann.
“Ein nigerianischer Drogenhändler reist illegal in die Schweiz ein und führt hier sein kriminelles Business fort: Um diesen Fall korrekt zu lösen, also den Kriminellen nach Verbüssung seiner Strafe zurückzuschicken, brauchte es keine Ausschaffungsinitiative. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg aber verurteilte die Schweiz. Denn der Nigerianer hatte in der Schweiz mit zwei Frauen drei Kinder gezeugt und wollte seine Familien angeblich ab und zu sehen. Für die Hüter der Menschenrechte wog deshalb sein Wunsch auf Familienleben schwerer als das Bedürfnis des Schweizervolkes nach Sicherheit”
Wegen solchen Dingen, glaubt sich die Mitte-Links-Mehrheit um Verena Diener (ehemalig wichtigste Figur in der Grünen Partei vor deren Abspaltung) will man den demokratischen Volksentscheid nicht umsetzen. Das sei jetzt so ein “Härtefall” wie ihn der Ständerat anwenden will.
http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2014-27/verdreher-der-volksrechte-die-weltwoche-ausgabe-272014.html