Für einmal hat der Kantonsrat ein Gesetz beraten, dass nicht nur dringend notwendig ist, sondern zu Mehrausgaben von 120 Mio. geführt hätte, wäre es nicht zustande gekommen. Nachdem neue bundesrechtliche Bestimmungen auf den 1. Januar 2011 in kraft treten, sind Ausführungsbestimmungen auf kantonaler Ebene notwendig geworden.
Hilfe für Pflegebedürftige im Zentrum
Im Zentrum steht die Neuregelung der Finanzierung für Pflegebedürftige. Entsprechend dem Versorgungsauftrag hat die Wohngemeinde auf Verlangen einer pflegebedürftigen Person, die nicht durch Gemeinde eigene Einrichtungen oder von Dritten betriebenen Pflegeheime versorgt werden kann, Ersatz zu leisten.
AutonomieAutonomie bedeutet Selbstbestimmung oder Selbstverwaltung. D... für die Gemeinden
Die Versorgungsverantwortung im stationären und ambulanten Bereich liegt bei den Gemeinden. Hier ist die Gemeindeautonomie absolut zweckmässig. Dies dient der Transparenz und verhindert Schnittstellenprobleme (z.B. zum Kanton). Eine Stadt wie Winterthur hat andere Bedürfnisse wie kleinere Gemeinden und kann den Bedarf an notwendigen Pflegeleistungen besser abschätzen. Die FDP hat dafür die Erhöhung des Staatsbeitragssatzes von 40 auf 50% unterstützt, mit dem Ziel, die Stadt zu Lasten des Kantons etwas zu entlasten. Auch zwischen privater und staatlicher Verantwortung wird klar getrennt. Den Gemeinden steht es frei, eigene Einrichtungen zu betreiben oder von Dritten betriebene Pflegeheime, Spitex-Institutionen oder selbständig tätige Pflegefachpersonen mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
Ambulant vor stationär
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung sieht vor, dass die Beiträge der obligatorischen Krankenversicherung an die Pflegeleistungen künftig vom Bund für die ganze Schweiz einheitlich festgelegt werden. Zentral ist der Grundsatz, dass eine ambulante Behandlung wenn immer möglich einer stationären vorgezogen werden soll, dies nicht nur aus Kostengründen, sondern auch zugunsten der Patientinnen und Patienten. Gerade für betagte Leute, deren Wunsch es ist, möglichst in ihrem Umfeld zu verbleiben, sollen mit geringeren Kosten belegt werden. Stationäre Patienten zahlen 20%, ambulante Pflegebedürftige nur 10% der Kosten.
Insgesamt konnte eine gute Kompromissvorlage verabschiedet werden. Die neuen Regelungen führen zu Rechtssicherheit bei den Gemeinden. Gemäss den Forderungen der FDP wurden unnötige bürokratische Abläufe verhindert und das neue Gesetz schlank gehalten.
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