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Nicht mangelnde Aktionärsrechte sind das Problem

Sowohl die Min­der-I­ni­tia­tive​ wie auch der Ge­gen­vor­schlag wol­len die Aktionärsrechte stärken, um primär Ab­zo­cker zu ver­hin­dern. Lei­der dreht sich die Dis­kus­sion damit nur um Sym­ptome und nicht um die Ur­sa­chen. Das Pro­blem sind nämlich die Börsenkotierung und die nicht wahr­ge­nom­me­nen Aktionärspflichten.

Die Aktionäre als Eigentümer einer Aktiengesellschaft sind bereits heute in Form der Generalversammlung das oberste Entscheidgremium. Soweit nicht vom Obligationenrecht vorgegeben, können die Aktionäre komplett alles entscheiden und verfügen. Unter diesen Voraussetzungen könnten die Aktionäre zum Beispiel heute schon Lohnobergrenzen definieren oder ein Bonusreglement vorgeben. Das ist auch völlig korrekt: Denn hohe Löhne sind Ausgaben, welchen den Gewinn und damit letztendlich die Dividende mindern. Wenn ich als Eigentümer meiner Unternehmung einem Manager ein Millionensalär zahlen will, ist dies mein gutes Recht. Entsprechend hat man auch noch nie von Abzockern in privat gehaltenen Unternehmen gehört (und seien sie noch so gross), denn der Aktionär würde es nicht zulassen.

Die börsenkotierten Unternehmen sind aber faktisch von Eigentümer unkontrollierbar geworden, weil weder die institutionellen Anleger noch die Kleinaktionäre ihre Eigentumsrechte wahrnehmen (wollen/können). Die Stimmbeteiligung an Generalversammlungen ist so tief, dass Verwaltungsrat und Management als faktisch normale Angestellte über die Löhne, aber auch über die Gewinnverwendung entscheiden können. Jeder Schweizer mit ein bisschen erspartem Kapital investiert sein Geld in Aktien, um dieses zu vermehren. Dass er dabei auch Miteigentümer eines Unternehmens wird, ignoriert er. 

Dies ist durchaus legitim, ein Aktionär hat ausser der Liberierung seiner Aktie keine Pflichten. Aber dann soll er sich bitte auch nicht beklagen. Es ist ja niemand gezwungen, sein Geld in Aktien anzulegen, wenn es ihm nicht passt. Aber jahrzehntelang haben die Kleinaktionäre halt von steigenden Börsenkursen und Dividenden profitiert. Soll man also jemanden schützen, der ein Recht (nämlich das Stimmrecht an der GV) nicht wahrnimmt? Meines Erachtens nein, dies ist ein Eingriff in die liberale Wirtschaftsordnung. Wenn schon sollten Aktionäre solche Unternehmen meiden und der Markt würde es regeln.

Entsprechend​ lehne ich die Minder-Intiative natürlich ab. Grundsätzlich bringt auch der Gegenvorschlag gar nichts: Es ist nett, wenn die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung abstimmen sollen. Aber wenn die Stimmbeteiligung auch künftig gleich tief sein wird, bleibt dies eine Farce und es wird sich genau nichts ändern.

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Comments to: Nicht mangelnde Aktionärsrechte sind das Problem
  • Januar 16, 2013

    Herr Mollet, ihr Text tönt zwar sehr intellektuell, aber er entspricht in vielen Teilen nicht der Wahrheit. Nur schon der Satz: “Entsprechend hat man noch nie von Abzockern in privat gehaltenen Unternehmen gehört.”
    Nennen Sie mir zehn grosse privat gehaltene Unternehmen in der Schweiz, die Manager wie Abzocker bezahlen. Praktisch alle privat gehaltenen Unternehmen sind seriös und bezahlen ihre Manager nach Leistung von gut bis sehr gut, dagegen hat auch niemand etwas anzuwenden. Aber, dass diese so entlöhnt werden, wie die Leute, die wir als Abzocker verstehen: “Wert der Firma wird nicht gesteigert oder ist sogar absteigend und die Bonuszahlungen erreichen astronomische Zahlen”, das mein lieber Herr Mollet wird kein privater Unternehmer, der Herr seiner Sinne ist, akzeptieren.
    Ergo: Es ist ein grosser Teil in Ihrem Artikel falsch oder halbwahr.
    Die Minder-Initiative bedeutet für uns KMU’s einen Schritt in die richtige Richtung: Es muss gerechter werden!

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    • Juli 19, 2021

      Danke für Ihr Feedback, ich glaube wir meinen genau dasselbe! Bei privat gehaltenen Unternehmen gibt es keine Abzocker, weil die Eigentümer ihre Manager fair entlöhnen. Abzocker gibt es nur bei börsenkotierten Unternehmen. Und dort ist dies nur möglich, weil es ein heterogenes, versplittertes Aktionariat gibt, das seine Verantwortung als Eigentümer nicht wahrnimmt. Aber weder die Minder-Initiative noch der Gegenvorschlag werden daran etwas ändern. Ausser man zwingt die Aktionäre, an der GV teilzunehmen und abzustimmen, das widerspricht aber einer liberalen Wirtschaftsordnung.

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    • Juli 19, 2021

      Nein Herr Mollet über diese Satzauslegung gehe ich mit Ihnen nicht einig, sie wollen wohl etwas konstruieren.
      Wir als KMU wurden von Ihrer Partei der FDP und dem katastrophalen FDP-BR Merz bei der letzten Unternehmenssteuerref​orm derart über den Tisch gezogen, dass ich schon heute keiner Aussage aus einem Ihrer Partei, für die ich leider früher gestimmt habe, über den Weg traue. Machen Sie damit was sie wollen.
      Für uns KMU’s muss eine neue Zeitenwende anbrechen, damit auch unsere Firmen wieder profitieren und nicht “gedrückt” werden und wir unsere Angestellten aus dem Mittelstand profitieren lassen können.
      Aussagen wie dir Ihrige verursachen bei mir, dass ich mich von den sogenannten Wirtschaftsparteien abwenden muss.

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    • Juli 19, 2021

      Ich bin selber KMU-Unternehmer, aber ich sehe den Zusammenhang nicht: Was bringt einem KMU eine neue Gesetzgebung für börsenkotierte Unternehmen? Wie profitieren Angestellte aus dem Mittelstand?

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    • Juli 19, 2021

      Wenn Sie wirklich ein KMU sind, dann haben Sie in den letzten Jahren auch erlebt, wie wir KMU’s als Partner der grossen Unternehmen massiv unter deren Gewinnoptimierung zu leiden hatten. Schön wenn Sie das nicht betrifft.
      Unsere Leistungen wurden fast 40% schlechter entlöhnt bei besserer Leistung, nur damit einige Manager in den Grossunternehmen mehr einkassieren konnten.
      Es kam weder den Angstellten dieser Grossunternehmen noch uns KMU zu gute. Ich könnte Ihnen dutzende von Beispielen nennen. Doch als FDP-ler wird Sie das kaum interessieren: Das Grosskapital muss profitieren.
      Haben Sie den Zusammenhang zwischen KMU’s und börsenkotierten Unternehmen jetzt begriffen oder gilt für Sie: Was nicht sein darf ist nicht, es gibt keine Schnittstellen zwischen börsenkotierten Unternehmen und KMU’s!
      Es gibt Sie und das viel mehr als sie glauben.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Schweiwiller, Ihre Kritik an Herr Mollet bezieht sich auf seinen Kommentar betreffend “Abzocker” in privaten Firmen. Ganz offensichtlich kennen Sie nicht viele private Firmen. Was wohl (u.a. ehem) privat gehaltene Rohstofffirmen an Bonis zahlen ? Wissen Sie das ?

      Zudem, Herr Mollet hat Recht. Der Aktionär hat’s in der Hand. Oder sehen Sie das anders ?

      Der Lärm um hohe Bonis sind vor allem etwas für die Medien.

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  • Januar 16, 2013

    Ja, wenn der Freisinn spricht…

    An sich sympathisch, wenn man etwas gegen die Vergrösserung des Gesetzesflut machen möchte. Aber es gibt Auswüchse, die, wenn der Mensch sich nicht an eine gewisse Vernunft halten kann, reguliert werden müssen. Ich meine damit die dummen, tugendlosen Machenschaften unserer Wirtschaftskapitäne.

    Ob die Minder-Initiative das Richtige ist hierzu, weiss ich noch nicht. Ich bin z.Z. noch unentschlossen. Dennoch muss ich sagen, Hut ab, vor der Hartnäckigkeit des Herr Minder. Dank seinem Engagement bewegen sich die Politiker. Und es gibt einen Gegenvorschlag. Minder sei Dank. Die Minderinitiative wird sogar im Ausland diskutiert. Mit vielen interessanten und zustimmenden Kommentaren begleitet. Oft mit einem bedauernden Unterton: „So etwas, wie ein Volksinitiativrecht sollten wir bei uns auch haben. Ja, die Schweizer sind halt…usw“

    Sie sagen, der Aktionär hätte die Möglichkeit sich jeweils an der GV zu äussern. Die wenigsten Kleinaktionäre sind dazu in der Lage. Und es ist schon so, solange die Gesellschaft eine Dividende zahlt und zudem der Aktienkurs jedes Jahr ein bisschen höher ist, interessiert eigentlich höchstens noch der Imbiss am Schluss der Versammlung.

    Oft war der Aktionär zudem nicht im Bild, was der Verwaltungsrat nebst seiner offiziellen „Entschädigung“ sonst noch kriegt. Z. B. Optionen oder Aktien oder verbilligte Aktien. Es wird nicht immer exakt deklariert, was mit zurückgekauften Aktien passiert. Werden sie verschenkt oder werden sie vernichtet.

    In der heutigen Zeit beteiligen sich sehr viele Pensionskassen, sogar der AHV-Ausgleichfond am Aktienhandel. Indessen müssten alle Schweizerbürger an einem gut ausgebauten, aber nicht überregulierten Aktienrecht interessiert sein – auch Sie, Herr Mollet.

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  • Januar 18, 2013

    “weil weder die institutionellen Anleger noch die Kleinaktionäre ihre Eigentumsrechte wahrnehmen (wollen/können).”


    Richtig es ist nicht mehr so wie früher, als Grossaktionäre im eigenen Interesse dafür sorgten, dass die Löhne ihrer Angestellten nicht zu sehr in den Himmel wachsen.

    “Es ist nett, wenn die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung abstimmen sollen. Aber wenn die Stimmbeteiligung auch künftig gleich tief sein wird, bleibt dies eine Farce und es wird sich genau nichts ändern.”

    Auch das ist richtig. Vermutlich wird sich auch nach einer Annahme der Initiative nichts ändern.

    Es wird wohl bald eine Initiative geben die einen Maximallohn für Verwaltungsrat und Manager festlegt. Gemeint ist nicht die 1/12-Initiative, sondern ein fixer Betrag in der Verfassung. Das ist zwar nicht liberal aber dafür eindeutig.

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  • Januar 21, 2013

    Ja Herr Mollet. Die Bonuszahlung einiger Grossfirmen war schon dermassen gewaltig hoch , dass es deswegen schon zu Kapitalerhöhungen gekommen ist.

    Nur wenn es ja nichts bringt wie sie selbst sagen so kann man die Initative mal ruhig aus Sicherheitsgründen annehmen

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  • Januar 22, 2013

    Herr Mollet bringt ein wichtiges Problem auf den Punkt (das der tiefen Stimmbeteiligung seitens der Aktionäre, v.a. der institutionellen Anleger / Pensionskassen, bzw. das Problem der Bankenvertreter / Aktienfondsmanager / Pensionskassenvertret​er die immer zu Gunsten der Abzocker abstimmen). Er zieht dann aber die falschen Schlussfolgerungen daraus. Dies wäre ihm nicht passiert wenn er sich die Mühe genommen hätte, den Initiativtext zu lesen. Dort wird das Problem nämlich gelöst:

    * Banken / Manager von Aktienfonds (sog. Organ- und Depotstimmen) dürfen nicht mehr abstimmen. (Sie haben bisher immer die VR-Vorschläge abgenickt, inkl. die Abzocker-Boni)

    * Pensionskassenverwalt​er MÜSSEN neu abstimmen UND sie MÜSSEN ihre Stimme offenlegen. Dies erhöht den Druck auf die Pensionskassen, endlich die Versicherten (wir alle) zu konsultieren, was schon lange hätte geschehen sollen. (Bisher haben die Pensionskassenmanager​ ebenfalls immer alle VR-Anträge einfach unwidersprochen abgenickt.)

    Link zum Initiativtext: http://bit.ly/BR-Buec​hlein –> Seite 19

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    • Juli 19, 2021

      Doch, doch, diese Bestimmungen sind mir schon bekannt. Aber sie widersprechen zutiefst meinen liberalen Überzeugungen. Mit der gleichen Argumentation müsste man auch bei Abstimmungen und Wahlen die Bürger zwingen, zur Urne zu gehen.

      Und nur weil die PK-Verwalter abstimmen müssen, werden sie nicht automatisch gegen den VR stimmen. Und wenn eine PK alle Versicherten konsuliert, wird der Rücklauf genau wieder im Promillebereich sein, so dass auch nicht von einer Mitsprache gesprochen werden kann.

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    • Juli 19, 2021

      “Die Bestimmungen [der Initiative] widersprechen zutiefst meinen liberalen Überzeugungen.”

      Sei’s drum. Meine eigenen liberalen Überzeugungen sind jedenfalls völlig inkompatibel mit den völlig überrissenen Salären und Boni gewisser Manager und Verwaltungsräte, die ihre Firmen als Selbstbedienungsladen​ betrachten. Diese Abzockerlöhne, Boni und Fallschirme jenseits von gut und böse werden mit der Initiative verlässlicher verhindert als mit dem Gegenvorschlag, der wegen seiner Schlupflöcher in der Praxis nichts bewirken wird.

      “Mit der gleichen Argumentation müsste man auch bei Abstimmungen und Wahlen die Bürger zwingen, zur Urne zu gehen.”

      Nein. Normale Aktionäre werden nicht gezwungen abzustimmen sondern lediglich Pensionskassenvertret​er, und dies mit gutem Grund: Sie vertreten uns Versicherte d.h. die eigentlichen Besitzer der Aktien, und sollen, weil wir Versicherte nicht direkt mitstimmen können, in unserem Sinn ihre Stimme abgeben. Hierfür sollen die Pensionskassen uns Versicherte befragen, z.B. ein Mal jährlich vor den GVen. Bei dieser Befragung ist es uns Versicherten dann freigestellt uns zu äussern oder nicht. Dahingegen sollen die Pensionskassen zwingend die Meinung derjenigen Versicherten kundtun, die sich die Mühe nahmen, eine solche zu äussern. Damit die Stimme derjenigen Versicherten, die an der Umfrage teilnahmen, auch effektiv zum tragen kommt.

      “Und wenn eine PK alle Versicherten konsuliert, wird der Rücklauf genau wieder im Promillebereich sein…”

      Spekulat​ion.

      “…so dass auch nicht von einer Mitsprache gesprochen werden kann.”

      Doch, denn wer will kann mitsprechen. Heute ist nicht mal das möglich.

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