Die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung verspricht, dass man den „bösen reichen Ausländern“ endlich mal ans Bein pinkeln kann. Schliesslich wird die Pauschalbesteuerung von vielen als ungerecht empfunden – und nicht wenige möchten, wenn schon, auch besser behandelt werden. Aber auch da wirkt schlussendlich nicht der Ausdruck der Emotion, sondern der Text der in die Verfassung geschrieben wird. Und zu hoffen, dass es nach Abschaffung der Pauschalbesteuerung irgendeinem Schweizer Steuerzahler besser gehen soll, ist etwas sehr optimistisch.
Die Schweiz kennt keine nationale Steuergesetzgebung, die Steuergesetze werden kantonal festgelegt. Es gibt in der Schweiz ein paar Kantone, bei denen die PauschalbesteuerungDie Pauschalbesteuerung (auch: Besteuerung nach Aufwand) nac... ein Bestandteil ihrer Steuerpolitik ist. Jeder Kanton hat schon heute die Kompetenz, die PauschalbesteuerungDie Pauschalbesteuerung (auch: Besteuerung nach Aufwand) nac... bei sich abzuschaffen oder beizubehalten. Weshalb soll es ein Vorteil sein, in dieses föderalistisch gewollte System einzugreifen? Nicht alle Kantone haben die gleichen Voraussetzungen und Standortvorteile. Macht es also Sinn, aus lauter Neid den anderen vorzuschreiben, wie sie ihre Möglichkeiten auszuschöpfen haben – oder eben gerade nicht?
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Kommentare anzeigen Hide commentsEigentlich überraschend, dass hier niemand über die Fremdenfeindlichkeit spricht, die in diesem Handeln der Abschaffung vorhanden ist. Es betrifft NUR Ausländer. Ist es nicht eine Diskriminierung Dieser, zuerst lockt man sie ins Land, profitiert vom Geld solcher und dann in der Hoffnung, dass man sie “gebunden” hätte will man genau die Gleichen “abzocken”?
Stelle mir das etwas hinterhältig vor. Etwa wie wenn ein Chef einen Angestellten köndert mit guten Sozialleistungen und wenn er einen Vertrag hat, diese dann verändert um seinen eigenen Profit zu verbessern.