Besteht in einem Kanton eine Gesamtsteuerbelastung von unter 15%, ist dies auf eine niedrige Kantonssteuer zurückzuführen. Wird in Zukunft eine Mindestbesteuerung von 15% festgelegt, müssen die generierten Mehreinnahmen verursachergerecht auch denjenigen Kantonen zugutekommen, die die geringe Besteuerung erst ermöglichen. Sie müssen sich im Standortwettbewerb für die Zukunft optimal positionieren können, damit das Steuersubstrat nicht abwandert.
Die Zuweisung der Mehreinnahmen an den Bund führt faktisch zu einer materiellen Teilharmonisierung der Gewinnsteuern. Ein solch signifikanter Systemeingriff ist falsch – die Schweiz wäre gut beraten, die Einführung der Mindeststeuer nicht für eine weitere innerstaatliche UmverteilungUmverteilung ist das Ergebnis einer sozial- bzw. wirtschafts... zu missbrauchen.
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