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Offener Brief an Rechtsprofessor Marcel Niggli

Sehr ge­ehr­ter Herr Pro­fes­sor,

vom Tagesanzeiger werden Sie angekündigt mit “Rechtsprofessor Marcel Niggli ist seit 20 Jahren der führende Experte für die Rassismusstrafnorm. Jetzt stellt er sich gegen die Ausweitung auf die sexuelle Orienteriung. Weshalb?” Aus meiner Sicht haben Sie aber nicht rein sachlich oder fachlich argumentiert, sondern haben wohl eher Ihre politische Meinung kund getan. Das ist bedauerlich, da Sie sich als Rechtsprofessor und als Experte äussern.

1994 hat die Schweizer Bevölkerung die Abstimmung zur Rassismusstrafnorm angenommen. Dies war damals ein Zeichen gegen den zunehmenden Antisemitismus und bot ab 1995 Schutz gegen Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie und Religion. Nun will das Parlament mit der Erweiterung ein Zeichen setzen gegen die zunehmende Homophobie und die Anti-Rassismusstrafno​rm um die sexuelle Orientierung erweitern. Gut finde ich, dass Sie darauf hinweisen, dass es nicht um die Meinungsfreiheit geht da es kein Grundrecht darauf gibt, das Grundrecht anderer zu verletzen.

Ihre Bedenken betreffend den Unsicherheiten haben meiner Ansicht nach nichts mit der Erweiterung zu tun, sondern insgesamt mit der Anti-Rassismusstrafno​rm. Das erstaunt, weil im Artikel zu lesen ist, dass wann immer ein*e Politiker*in das umstrittene Gesetzt infrage stellt, setzten sie sich vehement dafür ein. Etwa 2007 als der damalige Bundesrat Christoph Blocher die Strafnorm aufweichen wollte.

Wieso sollen Ihre Argumente für die Anti-Rassismusstrafno​rm dann weniger gut sein bei einer Erweiterung?

Der Schwulenclub müsste Heteros reinlassen, steht da in Fett und die Frage: “Was ist mit einem Schwulenclub? Diskriminiert dieser heterosexuelle Männer und Frauen? Wenn ein schwules Tanzlokal Heterosexuelle abweist, so kann das in Zukunft strafbar sein”, bestätigt Niggli.

Sind Sie so schlecht informiert, weil es Ihnen politisch gerade so passt? Selbstverständlich wäre das in Zukunft strafbar. Und das ist auch gut so! Nur, es gibt keine schwulen Tanzlokale welche Heterosexuelle abweisen. Gay und Gayfriendy! Alle sind willkommen. Etwa in einem Club wie Heaven im Zürcher Niederdorf sind Heterosexuelle selbstverständlich willkommen. Und das wird von diesen auch rege genutzt. Und so ist es in all anderen Gay-Lokalitäten.

Nat​ürlich wird es weiterhin möglich sein, mit Memberclubs das Publikum einzuschränken oder “Lady Nights” oder ü30-Parties anzubieten. Das hat nichts mit der Erweiterung der Anti-Rassismusstrafno​rm zu tun.

Wieso also diese Polemik? Von einem Rechtsprofessor hätte ich doch ein etwas sachlicheres Argumentarium erwartet.

freundlich​e Grüsse

Daniel Peter

Der ganze Artikel des Tagesanzeigers:

http​s://www.tagesanzeiger​.ch/leben/gesellschaf​t/sexualitaet-ist-imm​er-diskriminierend/st​ory/21998172

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Comments to: Offener Brief an Rechtsprofessor Marcel Niggli
  • Februar 2, 2020

    “Was ist mit einem Schwulenclub? Diskriminiert dieser heterosexuelle Männer und Frauen? «Wenn ein schwules Tanzlokal Heterosexuelle abweist, so kann das in Zukunft strafbar sein», bestätigt Niggli.” (Rechtsprofessor Marcel Niggli im Tagesanzeiger)

    Sch​ade, dass sich ein Rechtsprofessor so schlecht informiert hat und der Tagesanzeiger das dann auch noch so abdruckt!

    Herr Niggli, in schwulen Tanzlokalen wird nicht nach der Sexualität gefragt, der Zutritt ist auch für Heterosexuelle erlaubt. Es gibt keinen Ausweis, der die eigene Sexualität bestätigt, und das ist gut so. Eine solche Diskriminierung gibt es nicht! Oft steht Gay und Gayfriendly. Letzteres heisst eben auch heterosexuelle Besucherinnen und Besucher willkommen.

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    • Februar 2, 2020

      Genau so ein lächerliches Gesetz braucht kein normal denkender Mensch.
      Es wird kaum noch jemand so dumm sein Personen offen wegen der Sexualität oder Rasse abzuweisen. Man kann auch ohne Begründung Personen ablehnen, es besteht in der Schweiz mit wenigen Ausnahmen (Berghütte) kein Bewirtungszwang.

      Gay und Gayfriendly sehe ich eher als “Warntafel” für Hetros, weil natürlich Hetros sich da eher nicht wohlfühlen würden.

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    • Februar 3, 2020

      Herr Daniel Peter,
      wer in einen “Schwulen Club” geht, mag die Anmache und auch Berührungen zwischen Gleichgeschlechtliche​n.
      Damit, mit dieser Absonderung (keine Heteros oder Frauen die nicht Homo Lesbisch sind) will man den Kontakt der Schwulen untereinander “näher” kommen.
      Das heisst, in so einem Club können sie freier untereinander agieren, ohne dass ein Hetero aufbegehrt, warum überhaupt ein anderer Mann in an-baggert und mehr?
      Logisch, auch da gilt der Respekt gegenüber der Anderen Person, erst sprechen und fragen, bevor Mann weiter geht.
      Dementsprechen​d sind Heteros fehl am Platz, weil sie da Spass und Lustbremsen sind.

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    • Februar 4, 2020

      «Oft steht Gay und Gayfriendly. Letzteres heisst eben auch heterosexuelle Besucherinnen und Besucher willkommen.»

      Letzt​eres sollte eigentlich Gay und Heterofriendly heissen. Gayfriendly heisst «Schwulenfreundlich»,​ Herr Peter.

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  • Februar 2, 2020

    Was ist der Unterschied zwischen dem Rechtsprofessor Marcel Niggli und Daniel Peter? Der Eine beschäftigt sich als Experte mit der Rassismusstrafnorm und weiss natürlich auch, dass es nur weiteres Juristenfutter ist und der Nutzen bei nahezu NULL ist. Übrigens nicht der einzige Jurist der so denkt, auch Ständerat Caroni hat ähnliches gesagt.

    Der Andere meint aufgrund seiner sexuellen Ausrichtung Schutzbedürftig und sich gerne mit sinnlosen Strafanzeigen bestätigt.

    Ich bin geneigt den Juristen mehr zu glauben als einem Laien wie Daniel Peter.

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  • Februar 3, 2020

    Schon interessant, Herr Peter. Da sprechen Sie dem Professor Niggli das Recht ab, sich mit einer politischen Meinung zu einem politischen Thema zu äussern, aber gleichzeitig wollen Sie mit dieser neuen Strafnorm „ein Zeichen setzen“!

    Das zeigt, wie Sie und die Ihren Politik verstehen. Es geht darum, dass irgendwelche selbsternannte Obrigkeiten den Bürgern, also ihren Vorgesetzten, „Zeichen setzen“ wollen. Dies indem sie ihnen androhen, nicht genehme Meinungsäusserungen mit Gefängnis bis zu drei Jahren zu sanktionieren.

    Sol​che Politik geht nahtlos einher mit „Regulierungen“, „Massnahmen“, „Lenkungen“, „Anreizsystemen“, „Steuerbelastungen“, „Verboten“ usw die allesamt „Zeichen“ dafür sind, wer da wem sagt wo‘s langgeht…

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  • Februar 3, 2020

    Es gibt Gay Clubs die explizit den Zutritt von Frauen verbieten. Sie sind schlecht Informiert, Herr Daniel Peter.

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    • Februar 3, 2020

      Das ist nicht korrekt. Gay Bars und Tanzlokale sind für Frauen zugänglich. Anders ist es bei Privatparties oder Clubs zu denen nur Männer (egal ob homo- oder heterosexuell, das fragt niemand) zugelassen sind. Das ist auch bei Frauenfitnesscenter oder Frauenabenden oder Ladynights so. Aber eben, das sind keine öffentlichen Lokale.

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    • Februar 4, 2020

      Ich habe von Gay Clubs geschrieben.
      Frauenfitnesscenter​ sind Betriebe, die der Öffentlichkeit zugängig sind, das sind wie Gay Clubs, öffentlich zugängige Betriebe, (wenn es gegen Geld also Wirtschaftlich betrieben wird) müssen Behördliche Auflagen erfüllen.
      Das sind gemäss Gesetz öffentliche Lokale.

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    • Februar 4, 2020

      Mir ist bekannt, es gibt Frauenfitnesscenter zum Schutz der Frauen, vor Männern. In den anderen Fitnesscentern sind Frauen ebenso zugelassen wie Männer. Falls sich die Frauen in diese Testosteron Höhlen wagen. Wir schreiben von Betrieben, Fitness.

      Es gibt Frauenparkplätze, Parkplätze für Invalide was ich für richtig halte, Männerparkplätze gibt es keine, also sind mir nicht bekannt. Ok, nicht jammern, wird dürfen die restlichen PP benutzen…

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    • Februar 5, 2020

      Wissen sie was eigentlich wirklich stossend ist? Herr Peter?
      Gay Clubs und Bars sind ja klar angeschrieben, auch, weil es ja ein Schutzalter gibt für Junge Männer, Zutritt ab 18j. Dann wollte man verhindern, dass Männer da reingehen, die Art der Belästigung oder Anmache abstossend finden, also “Achtung” das ist ein Gay Lokal.

      Nun gehen aber genau deswegen “normale Heteros” nun ja, ob es normal ist, wenn Mann geil ist, zu Hause nicht das bekommt, was Mann sich vorstellt, (warum auch immer) zu Prostituierten geht Mann nicht (mangels Geld oder ??), aber in die Gay Bar, mit der Möglichkeit, dass ein Schwuler einem einen runterholt, das dann schon.
      Also für diesen Missbrauch sind die Schwulen dann gut genug.
      Und genau diese Männer sind es, die dann lauthals über die Schwulen herziehen….mit Schimpf und Schade das verurteilen….aber heimlich hingehen…..ja das schon.

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  • Februar 3, 2020

    Offene Briefe – ein probates, und zugleich zynisches Mittel, um sich selber zu präsentieren. Wer gewählt werden will, das heisst, wenn einer sich Macht aneignen möchte, schreibt er einen offenen Brief. Nicht wegen der Sache, sondern um etwas zu erreichen.

    Stoff dazu liefern meist Zeitungsartikel aus dem Boulevard- oder Boulevardgrenzbereich​ wie Tagesanzeiger, Blick oder 20-min.

    Der Offenbriefschreiber weiss, dass sein Brief vom Empfänger nicht gelesen wird. Der Angeschriebene, in diesem Fall ist es der Rechtsprofessor Marcel Niggli, in einem anderen Fall der Spitzenchocolatier Jürg Läderach, wird das pamphletartige Briefchen ungelesen wegwerfen.

    Aber das Briefchen hat eine gute Wirkung beim Wähler, denkt der Verfasser. Doch leider ist das nicht so. Zumindest nicht, wenn jener es nicht lassen kann und immer wieder – immer wieder – immer wieder… Spätestens dann merkt es jeder Tubel, dass das Scheisse ist.

    Natürlich stört es den Pamphletschreiber nicht, wenn er mit seinem Text gleichzeitig einen Shitstorm auslöst. Aber genau das ist ja dann das Perfide daran. Im Falle Jürg Läderach heisst es dann: Kauft seine Artikel nicht mehr. Geht nicht in diesen Laden. Meidet dieses Geschäft. Da kommt mir in den Sinn, dass es einmal bei uns in Deutschland geheissen hat “Kauft nicht bei Juden”. Das war nur der Anfang…

    Herr Peter wirft zwar den SVP-Leuten immer wieder vor, Hass zu sähen.
    Aber wer ist hier der Hass-Sämann?
    https:/​/nzzas.nzz.ch/wirtsch​aft/johannes-laederac​h-zu-dem-boykott-des-​familienunternehmens-​ld.1534868?reduced=tr​ue

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    • Februar 3, 2020

      Ihr Hinweis auf die völlig unglaubwürdige Argumentation von Herrn Peter ist absolut berechtigt, Herr Krähenbühl.

      Noch vor wenigen Tagen hat er in einem anderen Kommentar Empörung geheuchelt, über Wirte die angeblich „hier keine Neger oder keine Schwulen“ bedienen wollen.
      Bei Läderach oder anderen ihm missliebigen, findet er es aber voll revolutionär, zum Boykott deren Produkte aufzurufen. Und im vorliegenden Fall fühlt er sich gar legitimiert, einem Professor und langjährigen Experten die Kompetenz abzusprechen, sich zum Abstimmungsthema „Schwulenrassengesetz​“ zu äussern.

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    • Februar 3, 2020

      @ Franz Krähenbühl, Sie wollen doch nicht wirklich die Diskriminierungen im Holocaust mit dem Aufruf zum Boykott von Läderach vergleichen? Das ist eine gefährliche Verharmlosung des Holocaust. Niemand schreibt “Kauft nicht bei Christen”, sondern die diskriminierenden Praktiken von Fundamentalist Läderach nicht zu unterstützen. Was mit den Juden passiert ist, das wissen wir ja, Läderach wird nichts dergleichen passieren. Erbärmlicher Vergleich.

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    • Februar 3, 2020

      @ Herr Knall, Sie lesen wieder mal nicht richtig. Ich spreche dem Herrn Professor nicht seine fachliche Kompetenz ab, sondern, dass er eine Expertise abgibt, die nichts mit seinem Fachwissen zu tun hat, sondern mit seiner politischen Meinung.

      Die Aufforderung Konzerne oder Firmen wegen ihres Geschäftsgebahrens oder ihrer diskriminierenden Äusserungen zu boykottieren hat mit ethischen Werten zu tun. Etwas was Ihnen wohl fremd ist. Und ja, ich kaufe weder Läderach, Nestlé noch Mövenpick Produkte.

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    • Februar 4, 2020

      So, so, ethische Werte. die erkennt man, wenn die Juso und “Klimaaktivisten” mit Linksextremisten marschieren.

      Ich werde mich einem solchen lächerlichen “Boykott” sicherlich nicht anschliessen.

      Was ist mit Roger Hallam, der den Holocaust verhöhnt hat und die Werte der “Klimajugend” entarnt hat?

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    • Februar 4, 2020

      Boykott, boykottieren hat mit ethischen Werten zu tun?
      Wenn man persönlich aus einem Grund irgend wo, irgend was nicht kauft, ist das eine persönliche Sache. Kein Problem.
      Wenn man aber Aufruft, anstiftet, beginnt das bei Übler Nachrede, …Geschäftsschädigun​g…
      Ist wie bei der “üblen Schwulennachrede”, so bald ich damit in die Öffentlichkeit gehe, bekommt es eine Andere Dimension.

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    • Februar 5, 2020

      Da wollen Sie also hier herumleiern, Herr Peter, dass Professor Nigglis politische Meinung gegenteilig von dem sei, was er ansonsten als langjährig „führender Experte für Rassismusstrafnorm“ in Sachen Fachwissen angehäuft hat?

      Sie halten sich wohl für geistig ebenfalls abartig orientiert und denken, damit würden Sie grundsätzlich in die Rolle versetzt zu beurteilen, wer seine Meinung überhaupt abgeben darf.
      Genauso diskriminierend verhalten Sie sich mit Ihren Boykottaufrufen gegenüber Unternehmen die Ihren idiotischen Sermon nicht unterstützen.

      Und ihre Heuchelei zeigt sich erneut darin, dass Sie nur selektiv zu Ihrer Haltung stehen können. Denn selbstverständlich sind Sie auch einer, der Israel boykottieren will und damit den antisemitischen Wünschen und Vorhaben der Judenhasser Vorschub und Unterstützung leistet.

      Aus Ihren Kommentaren tropft der Hass auf alles was nicht links und schwul ist…

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  • Februar 3, 2020

    Die üblichen “Verdächtigen” verdrehen natürlich wieder was ich schrieb. Nein, ich behaupte nicht ein besseres juristisches Wissen zu haben als der Rechtsprofessor. Den juristischen Teil bezweifle ich ja auch nicht. Aber den nicht juristischen Teil und seine persönliche Meinung als fachliche Expertise darzustellen, halte ich für unmoralisch.

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  • Februar 3, 2020

    Das las ich bei einem Bekannten und trifft es genau: Ich finde es wirklich bemerkenswert, wie einige GegnerInnen der Erweiterung der Rassismusstrafnorm meinen, es sei Teil der Gewissensfreiheit, Leute wegen ihrer sex. Orientierung zu diskriminieren. Dabei wird getrost ignoriert, dass genau mit dieser lächerlichen Ausrede vor nicht allzu langer Zeit Rassismus und Antisemitismus gerechtfertigt wurde und leider heute noch wird.

    Leute, verkauft euch nicht selbst für blöd!

    #JAzumschutz​

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    • Februar 4, 2020

      Wenn Sie behaupten, dass mit der „Ausrede“ (es sei Gewissenfreiheit, Leute wegen ihrer sex. Orientierung zu diskriminieren) „Rassismus und Antisemitismus gerechtfertigt werde” dann ist das ganz einfach Faktenklitterei. Auch dann wenn Sie heucheln, das habe “ein Bekannter” so gesagt.

      Denn erstens gibt es gegen Rassismus und Antisemitismus bereits entsprechende Gesetze die entsprechenden „Schutz vor Diskriminierung“ bieten sollen.
      Und zweitens ist es eine totale Verharmlosung des Rassismus und des Antisemitismus, wenn nun sexuelle Abartigkeiten den „Rassen“ oder den „Religionen“ gleichgestellt werden sollen.

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  • Februar 4, 2020

    Ich empfehle ihnen den Betrag mal zu studieren

    https://www.blick​.ch/people-tv/interna​tional/streitgespraec​h-zur-erweiterung-der​-anti-rassismus-straf​norm-zwei-lesben-zwei​-meinungen-id15729875​.html

    Insbesondere​ die Argumente von Frau Baba Ganz sind interessant, weil sie auch vom Eindruck der Sonderrechte spricht..

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  • Februar 5, 2020

    Besonders lächerlich ist der Toleranzkult der Linken, wenn Linksextremisten und andere Aktivisten (Klima) nur ihre Meinung gelten lassen und in Namen der Intoleranz fordern, dass die Ungläubigen ab sofort bedingungslos den Befehlen der Unfehlbaren zu folgen haben.

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  • Februar 7, 2020

    Was fehlt in der unten aufgeführten Bundesverfassung, dass überhaupt eine Rassismus-Strafnorm nötig macht ?

    Meiner Meinung nach verstösst die Rassismus-Strafnorm gegen die Rechtsgleichheit Abs 1 und 2

    Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

    ​ Art. 8 Rechtsgleichheit

    1​ Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

    3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

    4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

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    • Februar 7, 2020

      Das, was in der Bundesverfassung steht, muss in einem Gesetz verankert sein, sonst kann niemand klagen. Für eine Anklage muss es ein Gesetz dafür geben, Herr Frischknecht. Die Bundesverfassung ist kein Gesetzbuch.

      Behinderte haben zum Beispiel ein separates Gesetz:

      Behindertengleich​stellungsgesetz BehiG

      https://www.edi.a​dmin.ch/edi/de/home/f​achstellen/ebgb/recht​/schweiz/behinderteng​leichstellungsgesetz-​behig.html

      Es reicht nicht, wenn steht: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Dafür braucht es einen Gesetzesartikel, wo dies klar definiert wird. Alles was in der Bundesverfassung steht, hat den dazugehörigen Gesetzesartikel.

      Wenn in der Bundesverfassung Art. 14 lediglich steht:

      «Recht auf Ehe und Familie
      Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.»

      Da​nn sagt das nicht viel aus, Herr Frischknecht. Es muss separat verankert sein. Hier das ZGB.

      Es steht ja in Punkt 3 + 4:
      «Das Gesetz sorgt für…»

      Da die Altersdiskriminierung​, die auch in der Verfassung vorhanden ist, aber noch nirgends im Gesetz steht, kämpfen Senioren mit zwei Volksinitiativen:

      https://www.swissinfo​.ch/ger/direktedemokr​atie/altern-in-der-sc​hweiz_senioren-kaempf​en-mit-zwei-volksinit​iativen-gegen-altersd​iskriminierung/451479​42

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    • Februar 7, 2020

      1​ Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Die Rassismus-Strafnorm macht aber gewisse Gruppen “gleicher”

      2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, ………
      Die Rassismus-Strafnorm diskriminiert Gruppen die nicht der Gruppe Rasse, Ethnie oder Religion angehören.

      3 und 4 stehen in keinem Zusammenhang in der aktuellen Diskussion.

      Herr Bader, wir haben das ja schon mal diskutiert und so wie sie habe ich keine neue Meinung dazu.

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    • Februar 9, 2020

      Die Bundesverfassung ist das Gesetzbuch der Schweizer Eidgenossenschaft. Und sicher kann man an Hand Artikel 8 klagen, übrigens auch an Hand der Menschenrechtskonvent​ion.

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    • Februar 9, 2020

      Stellung in der Rechtshierarchie

      D​ie Bundesverfassung steht auf der obersten Stufe des schweizerischen Rechtssystems. Ihr sind sämtliche Verordnungen und Erlasse des Bundes sowie die Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Grundsätzlich dürfen diese daher der Bundesverfassung nicht widersprechen.

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