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Pädophilen-Gesetz v. SP-BR Sommaruga ist ein Monster

Pädophilen-Gesetz ist ein «Monster, das die Pro­bleme nicht löst»

Die Initianten der Pädophileninitiative sind enttäuscht von den Plänen der Justizministerin Simonetta Sommaruga zur Umsetzung ihrer Vorlage. Nun bekommen sie prominente Unterstützung von Strafrechtsprofessor Martin Killias, der kein gutes Haar an den Plänen lässt.
Für ihn ist der bundesrätliche Entwurf ein «Gesetzesmonster, das die Probleme nicht löst».Der bundesrätliche Vorschlag widerspricht dem Kern der Initiative, kritisiert Rechtsexperte Killias.
Es bleibe «unklar», ob die Richter gegen pädophile Ersttäter ein Berufsverbot aussprechen. Doch genau das ist der Kern der Initiative, die das Volk mit grosser Mehrheit angenommen hat:
 
 
Verurteilte Pädophile sollen nie mehr einen Beruf ausüben können, bei der sie mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Nichts anderes haben 63 Prozent des Stimmvolks beschlossen. Genau darum foutiert sich der Bundesrat aus Sicht der Initianten und der SVP nun. Und ausgerechnet Killias stützt die Befürchtungen nun. Das erstaunt, da der Rechtsexperte sich vor der Abstimmung kritisch zur Initiative äusserte. Zudem steht er nicht im Verdacht, der SVP nahezustehen. Im Gegenteil: Vor vier Jahren kandidierte er für die SP für den Nationalrat.
 
 
N​​​​ur wenn die Gerichte dazu verpflichtet wären, würden sie hart durchgreifen, meinen die Initianten.
 
Nicht​​ aber wenn esnach den Plänen Sommarugas geht, denn diese stellen es den Richtern bei “leichteren Fällen” frei, ob sie Kinderärzten oder JugendlagerLeitern ihre Tätigkeit untersagen wollen oder nicht. Damit widerspricht der bundesrätliche Vorschlag aus Sicht der Initianten dem Kern ihrer Initiative. Dabei wäre der Volkswille laut Strafrechtler Killias einfach umzusetzen Er zeigt auf, wie Erwachsenen, die eine Sexualtraftat begangen haben und denen eine pädophile Neigung attestiert wird, der Umgang mit Kindern ausnahmslos untersagt werden kann (siehe anschliessendes interview).
Ausserde​​​​m hält Killias eine Überprüfung des Berufsverbots nicht für notwendig; “Das braucht es nicht”, da die Mehrheit der Fachleute davon ausgehe, dass eine pädophile Neigung ein Leben lang bestehe.
Killias; “Ein pädophiler Erwachsener soll, wie ein Alkoholiker von der Flasche, anhaltend von Kindern ferngehalten werden”.
 
 
Es ist unsicher, ob Richter bei Ersttätern ein Berufsverbot aussprechen”.

(Inter​​​​view mit Strafrechtsprofessor Martin Killias)

 

Herr Killias, wie beurteile Sie den Vorschlag zur Umsetzung der Pädophileninitiative ?

Ich halte den Umsetzungsentwurf des Bundesrates für ein Gesetzesmonster; das im Strafgesetzbuch viele Seiten füllen würde, aber das Problem nicht löst. Man kann die Initiative viel wirkungsvoller umsetzen, wenn man Folgendes festlegt; Wer gegen die sexuelle Integrität eines Kindes verstösst und gutachterlich festgestellt eine pädophilie Neigung hat, wird mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot belegt. Punkt, mehr braucht es nicht.

 

Der Bundesrat hält Ausnahmen für notwendig, damit nicht 15-jährige wegen Handybildern mit einem lebenslangen Berufsverbot belegt werden.

 

Dass keine 15-jährigen Berufsverbote erhalten, kann man viel einfacher erreichen. Sobald man eine gutachterlich festgestellte Pädophilie zur Voraussetzung ein Tätigkeitsverbot macht, ist dieses Problem gelöst !

 

Laut Bundesrat braucht man wegen des Verhältnismässigkeits​​​​prinzips Ausnahmen.

 

Der Verweis auf das Verhältnismässigkeits​​​​prinzip ist fehl am Platz. Denn es ist verfassungskonform, in Gesetzen klare Grenzen festzulegen, deren Übertretung mit bestimmten Sanktionen bestraft wird. Das macht man im Strassenverkehr mit Promillegrenzen und  Geschwindigkeitenbegr​​​​enzungen ja auch – wer betrunken Auto fährt, muss den Führerschein abgeben.

 

Und wenn man das Gesetz aufgrund des bundesrätlichen Vorschlags umsetzen würde ?

Dann ist es unklar, ob Richter bei Erstätern ein Berufsverbot aussprechen. Statt zwischen Erst- und Wiederholungstätern zu unterscheiden, sollte für die Richter entscheidend sein, ob bei einem erwachsenen Täter Pädophilie vorliegt oder nicht. Falls ja, braucht es das Tätigkeitsverbot.

 

Quelle; 
S​onn​tag​s Zeitung, 17.05.2015, von Pascal Tischhauser und Denis von Burg
 

 

Sc​​hluss​folger​ungen;

 ​

1.  Erstmals gilt es klar festzustellen, dass SP-Bundesrätin S. Sommaruga offensichtlich wiederum im Schilde führt, auch diesen Verfassungsartikel inhaltlich wie er vom Souverän & Ständen gutgeheissen wurde, gar nicht umzusetzen. Ein weiterer klarer Schildbürgerstreich, denn die Exekutive hat nur noch genauestens zu exekutieren, nicht zu bestimmen, dies obliegt ganz alleine dem Souverän, von unten nach oben.

 

2. Mit dieser offensichtliche Verwässerung – übrig bleibt nach der Überarbeitung von BR-Sommaruga ein zahnloser Tiger, und ein  offensichtlicher Bundesverfassungsbruc​​​​h gegen;

1 Kin​​​​der und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.

Art. ​​​​57 Sicherheit

1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.

Zur Bevölkerung zählen unbestritten primär auch unsere Kinder.

 

3.​  Es stellt sich mir die Frage, was noch alles passieren muss, bis das Parlament in Bundesbern mit einem Amt-Enthebungsverfahr​​e​​n endlich angemessen reagiert, um so weiteren grossen Schaden von der Schweizer Bevölkerung abzuwenden.  Offenbar gibt ihr die Gnade der Bundespräsidentin in diesem Jahr noch den notwendigen Immunitätsschutz dagegen.

 

4. Ich halte Frau Sommaruga für eine intelligente Frau, hat sie jedenfalls als Konsumentenschützerin​​​​ noch bewiesen, warum ich sie damals auch noch wählte. Darum verstehe ich absolut nicht, warum sie sowas total Unvernünftiges, ja sogar eine klare strafrechtsrelevante Grobfahrlässigkeit gegenüber dem schwächsten Glied unserer Gesellschaft, unseren Kindern überhaupt so in die Wege leitete ? Sie setzt unsere Kinder damit ja willentlich & wohl ganz bewusst einer sehr grossen Gefahr aus, grossen Schaden an Leib und der Seele zu nehmen, die dann ihr ganzes leben lang andauern.

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