Pädophilen-Gesetz ist ein «Monster, das die Probleme nicht löst»
(Interview mit Strafrechtsprofessor Martin Killias)
Herr Killias, wie beurteile Sie den Vorschlag zur Umsetzung der Pädophileninitiative ?
Ich halte den Umsetzungsentwurf des Bundesrates für ein Gesetzesmonster; das im Strafgesetzbuch viele Seiten füllen würde, aber das Problem nicht löst. Man kann die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... viel wirkungsvoller umsetzen, wenn man Folgendes festlegt; Wer gegen die sexuelle Integrität eines Kindes verstösst und gutachterlich festgestellt eine pädophilie Neigung hat, wird mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot belegt. Punkt, mehr braucht es nicht.
Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... hält Ausnahmen für notwendig, damit nicht 15-jährige wegen Handybildern mit einem lebenslangen Berufsverbot belegt werden.
Dass keine 15-jährigen Berufsverbote erhalten, kann man viel einfacher erreichen. Sobald man eine gutachterlich festgestellte Pädophilie zur Voraussetzung ein Tätigkeitsverbot macht, ist dieses Problem gelöst !
Laut BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... braucht man wegen des Verhältnismässigkeitsprinzips Ausnahmen.
Der Verweis auf das Verhältnismässigkeitsprinzip ist fehl am Platz. Denn es ist verfassungskonform, in Gesetzen klare Grenzen festzulegen, deren Übertretung mit bestimmten Sanktionen bestraft wird. Das macht man im Strassenverkehr mit Promillegrenzen und Geschwindigkeitenbegrenzungen ja auch – wer betrunken Auto fährt, muss den Führerschein abgeben.
Und wenn man das Gesetz aufgrund des bundesrätlichen Vorschlags umsetzen würde ?
Dann ist es unklar, ob Richter bei Erstätern ein Berufsverbot aussprechen. Statt zwischen Erst- und Wiederholungstätern zu unterscheiden, sollte für die Richter entscheidend sein, ob bei einem erwachsenen Täter Pädophilie vorliegt oder nicht. Falls ja, braucht es das Tätigkeitsverbot.
Schlussfolgerungen;
1. Erstmals gilt es klar festzustellen, dass SP-Bundesrätin S. Sommaruga offensichtlich wiederum im Schilde führt, auch diesen Verfassungsartikel inhaltlich wie er vom Souverän & Ständen gutgeheissen wurde, gar nicht umzusetzen. Ein weiterer klarer Schildbürgerstreich, denn die ExekutiveDie Exekutive ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staat... hat nur noch genauestens zu exekutieren, nicht zu bestimmen, dies obliegt ganz alleine dem Souverän, von unten nach oben.
2. Mit dieser offensichtliche Verwässerung – übrig bleibt nach der Überarbeitung von BR-Sommaruga ein zahnloser Tiger, und ein offensichtlicher Bundesverfassungsbruch gegen;
1 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
Art. 57 Sicherheit
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.
Zur Bevölkerung zählen unbestritten primär auch unsere Kinder.
3. Es stellt sich mir die Frage, was noch alles passieren muss, bis das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... in Bundesbern mit einem Amt-Enthebungsverfahren endlich angemessen reagiert, um so weiteren grossen Schaden von der Schweizer Bevölkerung abzuwenden. Offenbar gibt ihr die Gnade der Bundespräsidentin in diesem Jahr noch den notwendigen Immunitätsschutz dagegen.
4. Ich halte Frau Sommaruga für eine intelligente Frau, hat sie jedenfalls als Konsumentenschützerin noch bewiesen, warum ich sie damals auch noch wählte. Darum verstehe ich absolut nicht, warum sie sowas total Unvernünftiges, ja sogar eine klare strafrechtsrelevante Grobfahrlässigkeit gegenüber dem schwächsten Glied unserer Gesellschaft, unseren Kindern überhaupt so in die Wege leitete ? Sie setzt unsere Kinder damit ja willentlich & wohl ganz bewusst einer sehr grossen Gefahr aus, grossen Schaden an Leib und der Seele zu nehmen, die dann ihr ganzes leben lang andauern.
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