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Parteienfinanzierung in der Schweiz – noch nicht geregelt


FDP: Millionenstrafe wegen Möllemann-Affäre – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/p​olitik/weitere-meldun​gen/fdp-millionenstra​fe-wegen-moellemann-a​ffaere_aid_688745.htm​l

Parteienfinanzie​rung in der Schweiz – noch nicht geregelt.

In der Schweiz feh­len Re­ge­lung und, damit ver­bun­den, Trans­pa­renz  der Par­teis­pen­den, -fi­nan­zie­rung. Das muss sich ändern! Nicht erst am Sankt Nim­mer­leins­tag son­dern in die­ser Legislaturperiodede.

Es lässt sich natürlich einwenden, unser Nachbar Deutschland zeige deutlich und immer wieder, wie eine solche Regelung umgangen werden kann. Das extremste Beispiel war der Vorgänger von Westerwelle in der FDP: Möllemann. Jedoch – in vielen Fällen ist die Eiterbeule früher oder später aufgeplatzt, so auch bei Möllemann; es wird auf das Ende des Textes verwiesen.

Gutachten​ über Parteienfinanzierung

  • Fehlende Regelung in der Schweiz – und in Schweden

Medienmitteilunge​n, EJPD, 14.07.2011

Bern. Nahezu alle europäischen Staaten haben die Finanzierung der politischen Parteien und der Wahlkampagnen gesetzlich geregelt. Dies geht aus einem rechtsvergleichenden Gutachten hervor, welches das Bundesamt für Justiz (BJ) im Auftrag von Bundesrätin Simonetta Sommaruga als Beitrag zur Meinungsbildung erstellt hat.

In der Schweiz wirken die politischen Parteien gemäss Bundesverfassung an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit. Dennoch gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Regelung der Finanzierung der politischen Parteien. Einzig die Kantone Tessin und Genf haben – wenn auch lediglich ansatzweise – entsprechende Regelungen erlassen.

Regelungen​ in den Kantonen Tessin und Genf

Im Kanton Tessin müssen die Parteien der Staatskanzlei alle Spenden über 10 000 Franken melden. Für Wahlkandidaten sowie Initiativ- und Referendumskomitees gilt eine Meldepflicht für Spenden über 5000 Franken.

Im Kanton Genf müssen alle politischen Parteien, Vereine oder Gruppen, die an Wahlen teilnehmen, jährlich ihre Rechnung mit einer Liste ihrer SpenderInnen der kantonalen Finanzinspektion vorlegen. Diese Unterlagen geben allerdings nur Auskunft über den Gesamtbetrag der Spenden und lassen keine Rückschlüsse auf die einzelnen SpenderInnen zu.

Schweden und die Schweiz als Ausnahme

Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) hat bisher in 40 von den 47 Mitgliedstaaten Evaluationen zum Thema Finanzierung der politischen Parteien durchgeführt. Aus diesen Länderexamina wird ersichtlich, dass es nur in der Schweiz und Schweden keine gesetzliche Regelung gibt. Schweden kennt allerdings eine Selbstregulierung: Aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung veröffentlichen die im nationalen Parlament vertretenen Parteien ihre Einkünfte. Zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung der Korruption hat die GRECO sieben Empfehlungen an Schweden gerichtet. Die Evaluation der Schweiz erfolgte dieses Jahr auf der Grundlage eines Fragebogens und eines Expertenbesuchs, der vom 9. bis 13. Mai stattgefunden hat.

Weiteres Vorgehen

Das EJPD wird das Gutachten vertieft analysieren und danach über mögliche weitere Schritte befinden. Der Bundesrat wird zudem innert 18 Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen der GRECO berichten müssen, die Ende dieses Jahres veröffentlicht werden.

Kontakt / Rückfragen
Jean-Christophe Geiser, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 53 99

Letzte Änderung: 14.07.2011

  • Aus Spiegel, 19.01.2010: „ In anderen europäischen Ländern hat man längst eine restriktivere Handhabung als in Deutschland eingeführt.

In Frankreich etwa darf nur bis maximal 7500 Euro pro Jahr, im Rahmen von Wahlkampagnen sogar nur bis 4600 Euro gespendet werden – und auch das lediglich von Privatpersonen. Firmen ist die finanzielle Unterstützung von Parteien rechtlich komplett untersagt.

Ganz besonders wenig darf in Belgien gespendet werden: Einzelnen Parteien kann höchstens mit 500 Euro unter die Arme gegriffen werden.

Strikte Obergrenzen existieren auch in Italien (10.000 Euro pro Jahr)

und in Portugal (10.500 Euro).

Die Spanier haben mit 55.000 Euro etwas mehr Spielraum,

in Holland ist ein Gesetz in der Mache, das Spenden auf 50.000 Euro deckeln soll.

In Polen gibt es ebenfalls eine Grenze, die sich aber am 15-fachen des durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens orientiert.“

  • Aus Focus, 28.11.2011: “Wegen illegaler Parteispenden ihres früheren Spitzenpolitikers Jürgen Möllemann muss die FDP 3,46 Millionen Euro zahlen. Die FDP reagierte enttäuscht auf den Gerichtsentscheid und kündigte an, in Revision gehen zu wollen.

Der frühere nordrhein-westfälisch​e FDP-Chef Möllemann hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 zehn Bar- und Sachspenden von mehr als 2,2 Millionen Euro zukommen lassen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerich​ts sind die verhängten Sanktionen gerechtfertigt. Die Barspenden seien von der FDP rechtswidrig erlangt worden. Per Gesetz sei es Parteien verboten, Spenden anzunehmen, bei denen zum Zeitpunkt der Annahme der Spender nicht feststellbar sei. Sie seien gestückelt und unter Verwendung falscher Spendernahmen auf Konten der Partei eingezahlt worden. die Sachspenden seien entgegen dem Parteiengesetz nicht unter Angabe des Spendernamens in den Rechenschaftsberichte​n der Partei veröffentlicht worden.”

Möllemann,​ habe, so wurde in der deutschen Presse berichtet, grosse Spendenbeträge zerstückelt und unter dem Namen von Verstorbenen mosaischen Glaubens seiner Partei zukommen lassen.

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Comments to: Parteienfinanzierung in der Schweiz – noch nicht geregelt
  • Dezember 20, 2011

    Müssen wir wirklich immer alles mitmachen, was irgendeine Kommission erfindet – weil man ein Problem herbeiredet welches gar nicht da ist.
    Fakt ist doch:
    – Wir haben mit den Volksrechten eine andere Machtstellung bei den Parteien
    – Wer die Wahlen und Abstimmungen verfolgt, stellt fest dass es mit Geld nichts zu machen ist uind wir mündige Bürger haben

    In der Welt gibt es zu viele Politische Institutionen und die erfinden den lieben langen Tag Probleme die es ohne sie eigentlich gar nicht geben würde.

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  • Dezember 20, 2011

    “Ausser der SP sind alle im Parlament vertretenen Parteien völlig von anonymen Parteispenden abhängig”

    Die Parteien finanzieren sich doch hauptsächlich aus den Mietgliederbeiträgen und sind mausarm. Die grossen Spenden kommen den Aktionskomiteen zu Intiativen oder für Lobbyorganisationen zugute. Schliesslich wollen die Spender auch etwas Bestimmtes in ihrem Sinne bewegen.

    Was hingegen recht häufig stattfindet, ist, dass Parlamentarier von den Spendern direkt entlöhnt werden (früher oder später). So erfreuen sich Parlamentarier wie Schröder (BRD), Deiss, Leuenberger gut dotierter Mandate in den Bereichen, wo sie früher einmal das Sagen hatten.

    Eine weitere recht unbekannte Finanzierung der Parteien geschieht über Mandatsgebühren, welche von den vermittelten Prlamentarier und Mitglieder bezahlt werden müssen. Der Bund kennt Hunderte von gut bezahlten Kommissionen, die von “interessierten” Parteifreunden, die sich auch erkenntlich zeigen, besetzt werden.

    Die GAV’s haben zur Folge, dass Millionen von Franken für deren Kontrolle aufgewendet werden. Die Gewerkschafter werden für diese Arbeit entlöhnt.

    Da finde ich eine Wahlkampfspende von Ch. Blocher zwecks Beeinflussung der EWR Abstimmung als Peanut und sogar als transparent.

    Wenn Sie nun wissen würden, dass Ch. Blocher beispielsweise 20 Mio. im Jahr 2012 geben würde, was würde das ändern?

    Gescheiter publizieren wir die Abstimmungsresultate beider Parlamente und des Budensrates, so dass wir wissen, ob auch in unserem Sinne gewählt wurde.

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