Jede Woche kommen Hunderte Personen mit der Asylschiene in die Schweiz. Die Mehrheit kann bleiben. Nicht aufgrund unserer humanitären Tradition, sondern wegen ausufernder Duldungsrechte. Verantwortlich sind Schweizer Richter und ihre folgenreichen Urteile. (erschienen in der Weltwoche vom 22. August 2015)
Auch so schafft man es in die Schweiz – und in sämtliche Schlagzeilen. Der 31jährige Äthiopier Hailemedhin A. entführte im Februar 2014 eine Maschine der Ethiopian Airlines und erzwang eine Landung in Genf. Dort ersuchte er um politisches Asyl. Sein Antrag hat keine Chance. Bleiben wird er trotzdem, denn eine Rückführung in seinen Heimatstaat, lassen die zuständigen Behörden durchblicken, sei „nicht zumutbar“. Der weitere Verlauf ist absehbar: Der Äthiopier wird – trotz krimineller Handlung – vom Status „vorläufig Aufgenommener“ profitieren.
Zurzeit leben rund 25000 Menschen mit einer Aufenthaltsbewilligung F (vorläufige Aufnahme) in der Schweiz. Zwischen 2000 und 2010 wurden insgesamt 65025 Personen eine vorläufige Aufnahme gewährt. Im gleichen Zeitraum verliessen nur 1422 Personen unser Land, weil ihr Status vorläufige Aufnahme aufgehoben wurde. 49488 erhielten eine B- oder C-Niederlassung.
Über die Kategorie F wird faktisch die illegale Zuwanderung mit einer Aufenthaltsbewilligung belohnt und das bestehende Asylrecht ad absurdum geführt, wie eine Auswahl von Fallbeispielen zeigt. Objektive Gründe wie Krieg oder Verfolgung sind für vorläufige Aufnahmen schon lange nicht mehr Voraussetzung. Sondern allgemeine menschliche Bedürfnisse von Migranten, wie „ein soziales Netz, eine gesicherte Existenz, Wohnraum und Gesundheit“.
Verantwortlich für diese Praxis sind nicht etwa auswärtige Instanzen wie der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg, sondern Schweizer Richter am Bundesverwaltungsgericht. Sie pfeifen regelmässig Migrationsämter zurück, verhindern Abschiebungen und verwässern die humanitäre Tradition. Mit fatalen Leiturteilen sorgen sie für ausufernde Duldungsrechte. Mit enormen Kostenfolgen.
Mit Selbstmord gedroht
Der folgende Fall beschäftigt die Schweizer Steuerzahler seit nunmehr fast fünfzehn Jahren. 1991 verliess der Algerier Achmed B. sein Heimatland. Nach mehrjährigen Aufenthalten in Frankreich und Italien kam er in die Schweiz. Auf sein Asylgesuch wurde nicht eingetreten und eine Wegweisung angeordnet. Seine Anwälte von der „Rechtshilfe Asyl und MigrationUnter Migration versteht man das dauerhafte Verlegen des Woh...“ legten, untermauert mit Gutachten, psychische Leiden und eine akute Selbstgefährdung dar. Laut Akten hat der Gesuchsteller bereits zahlreiche Klinikaufenthalte und Therapien hinter sich.
Zwar stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass auch in Algerien eine adäquate Psychiatrieversorgung vorhanden sei. Mit Urteil vom 1. Juli 2014 gewährte ihm das rot-grüne Richtertrio dennoch eine vorläufige Aufnahme: Seine labile psychische VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... und seine Selbstmordtendenzen liessen sich auf seinen ungewissen Aufenthaltsstatus in der Schweiz zurückführen. Mit anderen Worten: Wer mit Suizid droht, wird nicht ausgeschafft.
Ein nächster Fall: Eine alleinerziehende Kamerunerin reiste illegal in die Schweiz ein und erhielt eine psychiatrische Behandlung, da bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung mit depressiver Krise, erhöhtem Stressniveau und Somatisierungstendenz diagnostiziert worden sei, wie ihre Anwälte in der Beschwerdeschrift schreiben.
Wie urteilte das übergeordnete Bundesverwaltungsgericht trotz negativem Asylbescheid? In Kamerun bestehe keine angemessene Behandlungsmöglichkeit oder diese sei für die betreffende Person nicht erschwinglich. Darüber hinaus sei der Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten der Mehrheit der Bevölkerung verwehrt.
Weiter müsste jenem „sozioökonomisch relevanten Umstand“ Rechnung getragen werden, wonach die Beschwerdeführerin in Kamerun keine realistischen Aussichten auf eine selbsttragende Erwerbsmöglichkeit habe, da sie weder über einen Schulabschluss, noch eine Berufsbildung verfüge. Zudem erschwere die nun bald sechsjährige Landesabwesenheit die rasche Reintegration, meinten die beiden SP-Richter und ein Parteiloser mit Urteil vom 22. Juli 2009 und gewährten ihr eine vorläufige Aufnahme. Fazit: Wenn die Gesundheitsversorgung oder die Arbeitsaussichten im Herkunftsland schlechter sind als in der Schweiz, was fast auf die ganze Welt zutrifft, darf die illegal eingereiste Person auf vorläufige Aufnahme hoffen.
Vorläufige Aufnahme für Wirtschaftsflüchtlinge
Ein weiteres Beispiel unserer fehlgeleiteten Asylpraxis ist der Fall einer Angolanerin, deren Gesuch ebenfalls abgelehnt wurde. Trotzdem durfte sie bleiben dank vorläufiger Aufnahme. Grund: Sie sie alleinerziehend. Als das Kind volljährig wurde, wollte das kantonale Migrationsamt die Frau wegweisen – und wurde prompt vom Bundesverwaltungsgericht zurückgepfiffen.
Die beiden SP- und der CVP-Richter begründeten ihren Entscheid wie folgt: Für ihre HIV-Infektion gäbe es keine adäquate Therapie in Angola. Zudem habe ihre fünfjährige Landesabwesenheit Integrationsschwierigkeiten zur Folge. Dass die gleiche Person umgekehrt das Schweizer Gesundheits- und SozialsystemEin Sozialsystem dient zur Ausgleichung von sozialen Untersc... belastet, ohne je einbezahlt zu haben, sieht das Richtergremium offenbar nicht als Integrationsproblem.
Dass ein negativer Asylentscheid nur selten dazu führt, dass eine Person das Land verlassen muss, zeigen auch die für Steuerzahler oft äusserst kostspieligen vorläufigen Aufnahmen für Personen aus Ex-Jugoslawien. Ein Beispiel: Ende 2008 kam eine kosovarische Familie in die Schweiz und wollte Asyl wegen behördlicher Schikanen im Heimatland. Das Gesuch wurde abgewiesen und mit einer Wegweisungsverfügung versehen.
Am 11. Juni 2012 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass zwar keine Flüchtlingseigenschaften gegeben seien, es hielt den Beschwerdeführern indes zugute, dass die ArbeitslosenquoteDie Arbeitslosenquote ist der prozentuale Anteil der registr... von Kosovo-Serben überdurchschnittlich hoch sei und die Chancen „in hohem Masse unwahrscheinlich“ erscheine, dass die Familie eine Stelle auf dem heimischen ArbeitsmarktDer Arbeitsmarkt wird wie jeder Markt gebildet durch [[Nachf... finde. Überdies müsse man berücksichtigen, dass das Kindswohl des sechsjährigen Sohnes bei einer Rückkehr tangiert werden könnte. Das Richtertrio aus FDP, SP, CVP gewährte der dreiköpfigen Wirtschaftsflüchtlingsfamilie schliesslich vorläufige Aufnahme.
Dass Rechtsempfinden und Rechtsprechung nicht dasselbe sind, bewiesen die Bundesverwaltungsrichter auch in folgendem Urteil: Das Asylgesuch einer Irakerin wurde 2002 abgewiesen. Zwischenzeitlich heiratete sie hier einen Türken. Im Rahmen des Familiennachzuges kamen zwei Söhne in die Schweiz. Das Ehepaar sollte nach dem Willen des Migrationsamtes in die Türkei weggewiesen werden.
Die Richter von SP, FDP und CVP stellten jedoch Sozialhilfeabhängigkeit der Beschwerdeführerin fest und starke depressive Störungen. Zudem verfüge die Frau weder über eine Ausbildung, noch über Arbeitserfahrung. Sie sei nicht einmal in der Lage, einen Haushalt zu führen. Da ihr Ex-Mann kein Vermögen habe, könne sie keine Unterhaltszahlungen erwarten – auch nicht vom türkischen Staat. Mit Urteil vom 25. Mai 2007 erhält die Frau vorläufige (sprich unbegrenzte) Aufnahme.
Kind mit minderjähriger Schweizerin gezeugt
Auch beim nächsten Beispiel handelt es sich in Wahrheit um einen Wirtschaftsflüchtling. Das Bundesamt für MigrationUnter Migration versteht man das dauerhafte Verlegen des Woh... wollte den Iraker unter konsequenter Anwendung des Gesetzes abschieben, wurde dabei jedoch vom Bundesverwaltungsgericht ausgebremst. Der Mann lebt seit gut sechs Jahren in der Schweiz, in denen er weder als besonders rechtstreu, noch arbeitsam auffiel, sondern vorab von Fürsorgeleistungen lebte. Zudem verfüge er über ein Beziehungsnetz im Irak, das er regelmässig pflege.
Er habe aber inzwischen mit einer damals minderjährigen Schweizerin eine Tochter gezeugt, die er heute einmal pro Monat dank Besuchsrecht sehe. Dass ihm das Bleiberecht gewährt wurde, hatte dann aber andere Gründe: Seine ArbeitslosigkeitAls arbeitslos bezeichnet man eine berufs- und arbeitsfähig... in der Schweiz sei ja eine Folge davon, dass er ohne Bildung und ohne die hiesige Sprache zu kennen in die Schweiz gekommen sei. Ausserdem könne er vom Nordirak aus die Beziehung zu seiner Tochter nicht mehr aufrechterhalten, da seien die Strafen wegen diverser Vermögensdelikte nicht so gravierend, befand das Richter-Trio aus Grüne, SVP und CVP mit Urteil vom 19. März 2014.
Die Liste der Leit(fehl)urteile der Richter in St. Gallen liesse sich endlos fortsetzen. Mit dieser Rechtspraxis wird die Unterscheidung zwischen Arbeitsmigration, echten Flüchtlingen und Personen, die einfach aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen da bleiben wollen, aufgehoben.
Mit fatalen Folgen: Wer soll die Kosten übernehmen? Wer soll all den Leuten einen Arbeitsplatz schaffen und mehr Lohn bezahlen, als die üppigen Sozialleistungen nach Schweizer Standard bieten? Wie viele Millionen Menschen weltweit werden aus gleichen Gründen einen Anspruch auf Aufnahme in der Schweiz erstreiten?
Was im Asylrecht steht, ist bedeutungslos geworden. Trotz abgelehnter Gesuche können Tausende Leute in der Schweiz bleiben und von einem SozialsystemEin Sozialsystem dient zur Ausgleichung von sozialen Untersc... profitieren, zu dem sie nichts beigetragen haben. Faktisch stellen sich die Gerichte über unsere Demokratie (die Schweizer Bevölkerung hat das Asylgesetz in den letzten Jahren laufend verschärft) und schaffen mit ihren Urteilen eine Art weltweite Personenfreizügigkeit für Armutsmigranten.
Barbara Steinemann
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments@ Frau Barbara Steinemann,
Bin zu 100 % Ihrer Meinung, ich danke Ihnen deshalb für Ihren geschätzten Einsatz im Namen vieler Bürger/Innen sehr.
Denn es gilt ebenso zu beachten; Dass die in unserem Lande heute noch die links/grüne/CVP/FDP dominierte Exekutive vielfach in der Öffentlichkeit so hochgelobte letzte europäische Gerichtsinstanz, der EMRK Gerichtskof in Strassburg, erweist sich – für mich absolut nicht überraschend – ebenso als Missachter der Konstitutionellen-Demokratie. An 1. Stelle kommt nämlich ganz klar meiner Meinung nach die Gesetzgebende (die Stimmbürger/Innen & die Parlamente), erst danach die Jurisprudenz in Form der Gerichtsbarkeit, welche nur & ausschliesslich die bestehenden Gesetze einzig juristisch anzuwenden & auszulegen hat, höchstfalls noch einen ganz kleinen Spielraum des sogenannten “Ermessens” hat, grundsätzlich aber * n i e m a l s * selbst als “Gesetzgeber” sich betätigen darf. Das ist ein völliges “no go”. Mit der sogenannte dynamische Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), hat er dieses Prinzip i.S. Menschenrechte aber schon zu lange einfach eigenmächtig so damit sträflich verletzt. Demnächst soll der EGMR sogar berechtigt sein, den Inhalt der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) weiterzuentwickeln mit verbindlicher Wirkung für die nationalen Gesetzgeber der 47 Europa-Staaten. Dabei passiert doch dann genau das, was ich schon immer sagte, gebt Einzelnen Menschen zu viel Macht, & sie werden diese früher oder später ALLE – s c h w e r m i s s b r a u c h e n – , dies lehrt uns die Geschichte doch schon eindrücklich genug.
M. Gandhi; “Weil der Mensch aus der Geschichte nichts lernt,
muss sie sich immer wiederholen”.
Die EU-Kommissare massregelten die Schweizer Exekutive wie kleine Kinder i.S. Personenfreizügigkeit;
– “Verträge sind dazu da, eingehalten zu werden.
– Ungarn, das sich an das Schengen-Abkommen strikte hält, wird öffentlich als “unmenschlich” viel gescholten.
– Dann verkündet Kaiserin Merkel; “Kommt alle nach Germany, wir nehmen euch alle auf”.
– Nach nur einer Woche gehen in Bayern (CSU) die Grenzschlagbäume schnell wieder runter (ein Verstoss gegen Dublin- & Schengen Verträge), und die Grenzer kontrollieren jetzt wieder, was der Schweiz verboten wird, die deutsche Schengen-Inlandgrenze.
Gerichtsbarkeit; Strassburg im Unrecht
https://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/strassburg-im-unrecht/
@ Frau Barbara Steinemann,
Wie Sie es eindrücklich & sachlich im Detail ja ausführen, hätten sich die Richter objektiv & neutral nur an die bestehende Gesetzgebung zu halten, und nicht politisch gefärbte, subjektive Auslegung, resp. Politik zu betreiben.
Hoffentlich kommt es bei uns nicht auch so:
“Innenminister Saarland: Ungeordnete, wilde Asyl-Ströme durch Deutschland“
Man wolle helfen – aber es gäbe auch Menschen, die sich nicht an die Gesetze halten.
Es ist der Spagat zwischen dem Herzen und den weinenden Kindern, den Müttern, den Toten, den Verletzten, aber auch den anderen, die versuchen, uns auszunutzen.
Wenn jemand glaubt, diese Integration geht problemlos, der irrt. Wir haben sehr viele Negativerfahrungen sammeln müssen. Ich habe auch lange überlegt, ob ich darüber rede. Aber zur Wahrheit gehört die ganze Wahrheit. Kommen Sie mal zu uns ins Lager und schauen sie mal, mit welcher Anspruchsmentalität der eine oder andere seine Rechte formuliert. Hören Sie mal zu, wie die Frauen beleidigt werden. Schauen Sie mal, wie man um die Lebensmittel kämpft, obwohl man nicht an der Reihe ist. Schauen Sie mal, wie Bänder zerrissen werden und Menschen weggedrängt werden. Hören Sie mal die Lehbacher, wies im Schwimmbad zugeht. Wir haben leider Gottes auch Menschen, die sich nicht an die Gesetze halten.
Ein kleines Schmankerl mal am Rande, damit Sie nicht so ernst schauen: wir haben uns gewundert, wie viele mit den Maß-Schuhen durch das Lager gehen und haben uns mal erkundigt bei der Polizei und erfahren: Zalando hat über 650 Strafanzeigen. Das heißt, der eine oder andere ist durchaus clever und weiß, das System zu nutzen.
Ich lese Ihnen lieber nicht die Zahlen vor, wenn der Familiennachschlag kommt – eine Person und zwei Kinder. Man weiß nicht, wie lange es dauert, bis sie kommen, aber sie kommen. Da die Erfahrung zeigt, dass bei 80 Prozent der Syrer, die die Anerkennung bekommen, eine Sekunde nach der Antrag der Antrag auf zu Zuzugsanerkennung gestellt wird. Und da sind wir, wenn ich Ihnen vorher gesagt habe, bei 5.000 Menschen, in kurzer Zeit bei 12.000. Es ist das erst der Anfang für die nächsten drei Monate.
Der ganze Text:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/09/30/innenminister-saarland-ungeordnete-wilde-asyl-stroeme-durch-deutschland/
Frau Steinemann:
Zuerst einmal möchte ich sagen das ich das höchst bedenklich finde das Sie hier Gerichtsurteile, Zahlen etc. zitieren ohne irgendwelche Links und Belege zu veröffentlichen. Warum legen Sie es drauf an das sich hier kein Leser ein eigenes Bild von den “Fakten” machen kann auf die Sie sich beziehen?
Zitat:
Verantwortlich für diese Praxis sind nicht etwa auswärtige Instanzen wie der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg, sondern Schweizer Richter am Bundesverwaltungsgericht. Sie pfeifen regelmässig Migrationsämter zurück, verhindern Abschiebungen und verwässern die humanitäre Tradition. Mit fatalen Leiturteilen sorgen sie für ausufernde Duldungsrechte. Mit enormen Kostenfolgen.”
Wenn Sie sich einmal wirklich mit dem Völkerrecht und den Menschenrechten sowie den Schweizer Gesetzen beschäftigen würden, dann wüssten Sie das Ihr Vorwurf an die Richter nicht stimmt.
Der Fall des Piloten aus Äthopien kann unter das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip fallen, also dem menschenrechtlichen Prinzip das man niemanden in ein Heimatland abschiebt wenn ihm dort schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erwarten könnten. Im Endeffekt ist aber hier noch nicht mal der Strafprozess eröffnet, Sie schreiben hier also über ungelegte Eier.
Für Fälle wie die Frau aus Kamerun ist deren Verbleib in der Schweiz ebenfalls gesetzlich vorgesehen:
Ausländergesetz, Artikel 83, Absatz 4:
“Der Vollzug kann für Ausländerinnen oder Ausländer unzumutbar sein, wenn sie in Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt und MEDIZINISCHER NOTLAGE im Heimat- oder Herkunftsstaat KONKRET GEFÄHRDET sind.
Zitat:
“Zwischen 2000 und 2010 wurden insgesamt 65025 Personen eine vorläufige Aufnahme gewährt. Im gleichen Zeitraum verliessen nur 1422 Personen unser Land, weil ihr Status vorläufige Aufnahme aufgehoben wurde. 49488 erhielten eine B- oder C-Niederlassung.”
Diese Zahl hätte ich gern belegt.
Voila:
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20113401
Danke. Damit sind immerhin die Zahlen bezüglich vorläufiger Aufnahme belegt.
Herr Wagner
Frau Steinemann ist eine “Vollblut-Politikerin”, so wäre es angebracht auch mal zuzugeben, dass Ihre Meinung nicht bedingungslos jene der Andern sein muss oder ist.
Um seine pers. Meinung jedoch einem(r) PolitikerIn hier zu erklären, wäre etwas Eigeninitiative angebracht, selber googeln und aufgrund der dann gewonnenen Erkenntnis die Aussage widerlegen.
Es hat sich halt in Syrien und den Nachbarländern herumgesprochen, dass man in Deutschland ab dem ersten Tag für eine Familie mit nur einem Kind bereits 1430Euro p.M. bekommt. Frau Merkel, die inzwischen für den Friedensnobelpreis nominiert ist (wie absurd – produziert sie doch möglicherweise mit ihrer Politik eher einen Bürgerkrieg), fährt aber mit dieser Politik ihr Land an die Wand. Um diesen Asylantenstrom finanzieren zu können, macht sie Schulden und presst aus der eigenen Bevölkerung immer mehr heraus.
Ausserdem mutet sie der Bevölkerung die inzwischen nachweisbare Islamisierung, die Deutschland langfristig kulturel abschaffen wird. Derzeit leben bereits über 5Mio Muslime in Deutschland (ca. 80% davon leben von Hartz 4) und fast täglich kommen seit Wochen zehntausende dazu, die meist von der Kultur, der Sprache und der Religion in Deutschland gar nichts wissen wollen und nur auf das Geld aus sind.
Somit ist eine sofortige Umkehr zu einer Politik nötig, die Schutz und Sicherheit garantieren sollte und nicht die “Tür und Tor offen” – Politik, die noch viele Millionen Menschen mit den gleichen Absichten (Untergrabung unserer Kultur, die Schwächung unserer Finanzen, die Population ihrer Gleichgesinnten usw.) anlockt.
Die Hilfe vor Ort oder in den entsprechenden Nachbarstaaten wäre die einzige humane Hilfe, die auch den echten Flüchtlingen etwas bringen würde. Ausserdem sollte endlich eine konsequente Rückführung durgeführt werden (derzeit nur ca. 3%). Jede einzelne Rückführung kostet übrigens mehr als ein durchschnittlicher Monatlohn eines deutschen Arbeiters. Diese und viel weitere Kosten könnte man sich sparen, wenn diese Leute gar nicht erst zu uns kommen würden – also noch einmal: Hilfe vor Ort oder in den nächstsicheren Ländern.
Dies alles geschieht derzeit in Deutschland – also direkt in unserer Nachbarschaft.
Also Sommaruga und Co. – aufgepasst – und Mut zu vielleicht unatraktiven aber richtigen Entscheidungen fasssen….
Wer hier immer noch abwinkt, der sollte mal den Koran lesen (über 180 Ferse fordern hier zu Gewalt, Verfolgung sogar Tötung gegen “Nichtgläubige” auf). Dieses von vielen “gemässigten” Muslimen als Buch des Friedens titulierte Buch ist das Gesetztbuch (Sharia) für die meisten Muslime, die dann, egal wo sie leben, auch nach diesem Buch leben “wollen”.
“Es hat sich halt in Syrien und den Nachbarländern herumgesprochen, dass man in Deutschland ab dem ersten Tag für eine Familie mit nur einem Kind bereits 1430Euro p.M. bekommt. “
Diese Aussage ist falsch.
In Deutschland bekommt ein erwachsener Asylbewerber 370 EUR, ein Kind 220 EUR. D. h. es ergibt sich für eine Familie mit Kind EUR 960. So lange Asylbewerber jedoch in Gemeinschaftsunterkünftgen wohnen (Asylbewerberheimen), bekommen vom Regelsatz noch Geld abgezogen.
Quelle:
http://www.sz-online.de/nachrichten/was-bekommen-asylbewerber-3035392.html
und wieviel wird abgezogen Herr Wagner?
Es ist enorm mit welchem Einsatz Sie hier alles Widerlegen möchten. Dabei ist es gegenüber dem eigenen Volk welches vermutlich jahrelange einbezahlt hat etwas unfair. Was bekommt denn ein Harz 4 Empfänger?
Aber auch in der Schweiz ist es nicht besser.
Unterstütze zur Zeit eine Person welche grad mal 1750.-/Mt bekommt und davon noch die Miete bezahlen muss. Angeblich gäbe es Minimal-Beträge, aber umgesetzt werden diese nicht. Angeblich hätte man das so errechnet bei rund 850.- Nettomiete welche bezahlt wird. Können Sie davon leben? Das ist das sog. Recht welches Sie immer so schön hoch halten, welches wir Schweizer doch hätten. Und wundern sich, dass man sauer wird, dass jemand in unser Land kommt und Kost, Logie und erst noch Tagesgeld erhält, das ohne wirklich in unser Sozialwesen einbezahlt zu haben.
Sicher… wenn es ein echter Flüchtling ist, hat niemand was dagegen. Aber leider ist Jeder welcher es nicht ist, einer zuviel. So und nun können Sie mich wieder in der Luft zerreissen.
Bedenklich, wie man mit unseren Landsleuten verfährt, aber das möchten Sie nicht hören, das sei angeblich mittels ges. Richtlinien geregelt. Von Wegen……. Tausende Schweizer leben unter der Armutsgrenze und da “schreit kein Hahn” danach, oder hilft, sondern labbert von ges. Richtlinen, welche Dieser Person null und nix nützen.
Viel Spass beim “Zerreissen” dieses Textes. Und trotzdem werde ich dieser Person weiterhin helfen, dass sie über die Runden kommt, wenn es unser sog. Gesetz nicht kann oder tut.
Zitat:
“und wieviel wird abgezogen Herr Wagner?
Es ist enorm mit welchem Einsatz Sie hier alles Widerlegen möchten. Dabei ist es gegenüber dem eigenen Volk welches vermutlich jahrelange einbezahlt hat etwas unfair. Was bekommt denn ein Harz 4 Empfänger?”
Vom Hartz IV-Regelsatz müssen weder einheimische Hartz IV-Empfänger noch Asylbewerber Wohnungsmiete zahlen, das läuft separat. Ein Asylbewerber der in einem Flüchtlingsheim lebt bekommt natürlich keine Miete erstattet.
Vom Regelsatz müssen aber Strom, Wasser etc., also Wohn-Nebenkosten, bezahlt werden. Lebt ein Flüchtling in einem Asylbewerberheim bekommt er diese Beträge, weil er sie ja nicht bezahlen muss, abgezogen.
Steht alles im Artikel den ich verlinkt habe.
Zitat:
“Unterstütze zur Zeit eine Person welche grad mal 1750.-/Mt bekommt und davon noch die Miete bezahlen muss. Angeblich gäbe es Minimal-Beträge, aber umgesetzt werden diese nicht. Angeblich hätte man das so errechnet bei rund 850.- Nettomiete welche bezahlt wird. Können Sie davon leben? Das ist das sog. Recht welches Sie immer so schön hoch halten, welches wir Schweizer doch hätten. Und wundern sich, dass man sauer wird, dass jemand in unser Land kommt und Kost, Logie und erst noch Tagesgeld erhält, das ohne wirklich in unser Sozialwesen einbezahlt zu haben.”
Ich habe hier noch nie irgendwelche Gesetze über Sozialhilfe diskutiert. Zudem kenne ich den Einzelfall nicht und äussere mich nicht dazu.
Was wäre Ihre Alternative bezüglich Asylanten und deren Unterstützung? Möchten Sie die Sozialhilfe streichen, sollen sich die Leute selbst um ihren Unterhalt kümmern? Vielleicht mit Betteln oder stehlen? Arbeiten dürfen Sie ja nicht.
Zudem irren Sie sich wenn Sie glauben das Asylbewerber auch nur annähernd die Sozialhilfe erhalten die die von Ihnen unterstützte Person erhält. Ich habe als neueste Quelle einen Artikel aus dem Jahre 2012 gefunden, hätte aber nichts davon gehört das dies in letzter Zeit geändert hätte:
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/So-viel-Geld-erhalten-Asylbewerber/story/12775183
Damals hat ein Asylbewerber in einem “Durchgangszentrum” im Kanton Bern für “Nahrung, Kleidung, Hygiene” Fr. 9.50 pro Tag erhalten. Das sind selbst in einem 31-Tage-Monat nicht einmal Fr. 300.–. Hat er in einer Wohnung gelebt waren es Fr. 12.50. Im Aargau haben damals Asylbewerber über die Dauer des Verfahrens Fr. 9 pro Tag erhalten.
Ihre Aussage das man als Asylbewerber “Kost, Logis UND Taggelder” erhält ist also falsch.
Die Schweizer Sozialhilfe macht bei Schweizer Bedürftigen auch keinen Unterschied ob jemand bereits in die Sozialkassen eingezahlt haben oder nicht. Sollte man das ändern?
Was meinen “enormen Einsatz” angeht mit dem ich hier alles widerlegen “möchte”: Es ist kein enormer Einsatz. Ich mag es einfach nicht wenn mit Halb- oder Unwahrheiten Minderheiten im Land attackiert und diskriminiert werden.
Sie könnten sich einige “Attacken” von mir sparen. Viele Dinge die ich Ihnen hier in diesem Beitrag erkläre hätten Sie auch dem verlinkten Artikel entnehmen können.
Ich wiederhole meine Frage Herr Wagner
Ihre Aussage: “Diese Aussage ist falsch.
In Deutschland bekommt ein erwachsener Asylbewerber 370 EUR, ein Kind 220 EUR. D. h. es ergibt sich für eine Familie mit Kind EUR 960. So lange Asylbewerber jedoch in Gemeinschaftsunterkünftgen wohnen (Asylbewerberheimen), bekommen vom Regelsatz noch Geld abgezogen.”
Meine Frage – wieviel bekommen sie abgezogen?
Ich habe in obigem Beitrag die Antwort auf ihre Frage bereits gegeben, siehe hier:
“Vom Regelsatz müssen aber Strom, Wasser etc., also Wohn-Nebenkosten, bezahlt werden. Lebt ein Flüchtling in einem Asylbewerberheim bekommt er diese Beträge, weil er sie ja nicht bezahlen muss, abgezogen. “
Im verlinkten Artikel steht genaueres. Den können Sie lesen wenn Sie mit dem Mauszeiger auf den Link zeigen und klicken:
“Daher erhalte der Großteil der in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachten Leistungsempfänger tatsächlich weniger. Statt des Höchstsatzes von 370 Euro gebe es zum Beispiel nur 336,45 Euro. Schließlich stehen in den Asylheimen Strom, Wasser und Heizung zur Verfügung, erläutert Franziska Snelinski. Für diese Kosten werde von vornherein ein Anteil vom Regelsatz abgezogen. Den geringsten Unterstützungsbetrag erhalten Kinder bis zu ihrem sechsten Geburtstag: Kinder von Asylbewerbern bekommen 220 Euro oder, wenn sie in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen, 212,21 Euro. Zum Vergleich: Hartz-IV-Empfänger erhalten pro Kind 234 Euro im Monat. “
Reicht das jetzt?
Danke Herr Wagner
Leider zeigt Ihr Link nicht auf die Auslagen in Euro und Deutschland, sondern was in der Schweiz gilt, welches nicht für Deutschland angewandt werden kann oder wir.
Wenn ich also Ihre nicht belegten Zahlen zusammenzähle, dieses 2 Pers plus Kind netto – rund 885.– Euro dabei müssten Sie aber noch Unterkunft und Verpflegung zurechnen, welche diese in Asylheimen erhalten, keine Steuern oder Krankenkasse bezahlen.
PS: Harz4 Satz dürfte zur Zeit bei 399 Euro liegen, mit welchem Steuern, KK und Essen bezahlt werden muss
http://www.hartziv.org/news/20150602-studie-zum-existenzminimum-hartz-iv-erst-ab-730-euro-monatlich-menschenwuerdig.html
Aber trotzdem danke für Ihre Ansicht.
Empfehle auch mal folgenden vielsagenden Bericht anzuschauen:
https://www.youtube​.com/watch?v=TILmsHQ6DYw
Vielleicht werden dann aus den Blauäugigen Klarseher….
Hier noch ein paar offizielle Fakten:
Was bekommt eine 4-köpfige Asylbewerberfamilie in Deutschland für Leistungen?
Zunächst mal Unterbringung in einer Sammelunterkunft. Jeder Person stehen sechs Quadratmeter zu. 24 Quadratmeter also insgesamt. Strom, Heizung, Wasser und Abwasser “All Inclusive”. MERKE: Deutsche Hartz-IV-Bezieher müssen ihren Strom selber bezahlen, von dem was sie an ALG-2 gezahlt bekommen.
Kommen wir zurück zur 4-köpfigen Asylbewerberfamilie. Der Vater als Haushaltsvorstand bekommt 362 Euro im Monat. Die Mutter erhält 326 Euro. Für das 15-jährige Kind gibt es 280 Euro. Für den jüngeren Bub werden 247 Euro gezahlt. Macht zusammen 1215 Euro im Monat. Das sind exakt die gleichen Leistungen, wie sie eine Deutsche Familie erhalten würde, wenn der Familienvater nach 30 oder mehr Berufsjahren arbeitslos würde und nach 1 Jahr Arbeitslosengeldbezug auf Hartz-IV landen würde. Nicht schlecht, zumal der Asylbewerberfamilie die Unterkunft nebst allen Nebenkosten (auch die Stromkosten, welche Deutsche Hartz-IV-Bezieher selber zahlen müssen) bezahlt wird.
Einzige Ausnahmen: Medizinische Notfälle, die vom Amt genehmigt werden müssen, oder Schulfahrten der Kinder.
Noch irgendwelche Fragen?
Mir reicht es langsam, Herr Schweizer. Wollen Sie mich wieder zermürben? Ich habe weiter oben einen Link zu den deutschen Verhältnissen aufgezeigt, siehe hier:
http://www.sz-online.de/nachrichten/was-bekommen-asylbewerber-3035392.html
Auf direkt diesen Beitrag haben Sie mich gefragt wieviel die Asylbewerber den abgezogen bekämen. Ich habe es Ihnen vorgerechnet und gesagt “Steht alles in dem Artikel den ich verlinkt habe”.
Jetzt behaupten Sie ich hätte nie einen Beleg für deutsche Verhältnisse aufgezeigt? Was soll das?
Oben steht der Link nochmals. Also bitte endlich lesen.
Herr von Teufen:
Ja, ich habe noch Fragen. Zum Beispiel warum Sie offensichtlich Beiträge nicht lesen bevor Sie Antworten auf sie schreiben.
Erst mal geht es in der Behauptung von Herrn Adolph um eine dreiköpfige Familie.
Zweitens habe ich einen Link gepostet UND erklärt das Flüchtlinge die in Flüchtlingsheimen leben sehr wohl Abzüge dafür bekommen das sie keinen Strom, keine Heizung etc. zahlen müssen. Ich habe sogar die konkreten Zahlen aufgeführt. Hier ein Zitat aus dem Link:
“Daher erhalte der Großteil der in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachten Leistungsempfänger tatsächlich weniger. Statt des Höchstsatzes von 370 Euro gebe es zum Beispiel nur 336,45 Euro. Schließlich stehen in den Asylheimen Strom, Wasser und Heizung zur Verfügung, erläutert Franziska Snelinski. Für diese Kosten werde von vornherein ein Anteil vom Regelsatz abgezogen. Den geringsten Unterstützungsbetrag erhalten Kinder bis zu ihrem sechsten Geburtstag: Kinder von Asylbewerbern bekommen 220 Euro oder, wenn sie in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen, 212,21 Euro. Zum Vergleich: Hartz-IV-Empfänger erhalten pro Kind 234 Euro im Monat. “
Und was oben auch steht. Asylbewerber bekommen nicht den Regelsatz Hartz IV, sondern einen reduzierten Satz. DAS HEISST sie erhalten nicht dasselbe wie ein Familienvater der 30 Jahre gearbeitet hat.
Das die Faktenresistenz so mancher hier soweit geht das sie in der gleichen Diskussion belegte Fakten schon nur 3 Stunden später verleugnen hätte ich nicht gedacht. Das macht Diskussionen hier sehr mühsam.
Das kommt hat davon, wenn man fremdes Recht über das Eigene stellt. Sollte ein “Abgewiesener” beim Bundesgericht erneut ein Nein erhalten, geht er ans Europäische und da bekommt er dann schon noch ein Ja. Diesen ist es ja schliesslich “lieber” er bleibt bei uns als er in der EU ist.
Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist die EU ziemlich egal, denn er hat mit der EU nichts zu tun. Gut 40% der Richter am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stammen aus europäischen Ländern die nicht zur EU gehören (auch aus der Schweiz).
Der europäische Gerichtshof widerspricht nur dann einer Ausschaffung wenn das mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Es gibt genug Beispiele wo der europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ausschaffungen bestätigt.
Sie entschuldigen mein “Lachen” Herr Wagner
Vom ges. Standpunkt her haben Sie recht. Aber wieviele EU-Staaten sind im EGMR? Sicher mal mehr als die “aufmüpfige” Schweiz in Prozent ausmacht im EGMR. Aber selbstverständlich darf man “blauäugig” sein und davon ausgehen, dass es da nur mit “rechten Dingen” zugeht. Schliesslich ist es Gesetz was die Herren/Damen vertreten.
Natürlich entschuldige ich Ihr Lachen, Herr Schweizer. Das Sie die Arbeit und das Wesen des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mal im Ansatz verstehen wissen wir ja bereits aus anderen Diskussionen, deshalb kann ich Ihr Lachen nachvollziehen.
So ist natürlich auch nachvollziehbar das Sie Urteilen des EGMR nicht trauen. Wer sich aber mit ein wenig Interesse und Wissen mit Urteilen des EGMR auseinandersetzt weiss es besser.
Alles klar Herr Wagner
Dass Sie in Ihrer unterstellenden Art hier erneut beleidigend Beleidigend, Respekts und Anstandslos)werden, wusst ich schon vor dem Schreiben meines Textes. Auch möchte ich Ihnen Ihren Glauben nicht nehmen, dass Ihr Wissen darüber grösser sei.
Werte Frau Steinemann SVP Denkart
Wir gehen tagtäglich mit dem Gegenwert von Arbeit/Leistung aus Schulden von Anderen einkaufen (tauschen = Wirtschaftsleistung)! Das Geldvermögen besteht ausschliesslich aus dem nicht zum Bankschuldner zurückgeflossenen Schuldengeld! Das Interbankkreditgeschäft ist für den Schneeballeffekt verantwortlich! Zudem dreht sich das Schuldengeld in den zugeordneten Geldkanälen im Kreise! Die Lenkungen aus Marketing und Staat (Staatsquotenrückfluss-Spiele = Steuern) uvm ist für das entsprechende Schuldengeldvolumen in den Kanälen mitbestimmend! Der Wohlstand ist mit der Möglichkeit der Gelddruckerei eng verbunden! Es ist nur wenigen Ländern vorbehalten, Schuldengeld zu drucken! Die entsprechende Ausbeutung also Kompensation für das Gelddruckverbot, schafft Devisen und nützt dem reichen Westen!
Das Geldsystem will man leider nicht verstehen, weil es vielleicht zu abstrakt ist? Man will lieber manipulieren und mit betreutem Wissen aus Familie und Bildung, glänzen! Im Schuldengeldsystem ist die Armut nicht angelegt, es sei denn, man lässt den Ökonomen, Spiele erfinden! Im Steuer- und Sozialsystem sind viele Spielformen erfunden worden, damit der Politiker , sein Gusto präsentieren kann!
Werte Frau Steinmann, zum Glück gabs im 19 Jhrt weniger Menschen im Ausland, die Ihre Ansichten vertraten:
Aus dem Geschichtsbuch von Glarus:
Zwischen 1847 und 1857 wanderte beispielsweise jeder zwölfte Einwohner des Kantons Glarus aus, was zur Folge hatte, dass einzelne Ortschaften beinahe ausstarben. Die Glarnerinnen und Glarner liessen sich auch durch in der „Glarner Zeitung“ veröffentlichte Warnungen im Stile von „Die Auswanderung verlangt Vorsicht, sie ist keine Kleinigkeit und kein Kilbigehen“ nicht umstimmen. Die Lebensumstände der Auswanderungswilligen waren katastrophal – sie litten unter Armut, Hunger und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in den Fabriken.
Solange Menschen Hoffnung haben, sich aus katastrophalen Umständen zu befreien, sind Migrationgsströme nicht steuerbar. Es wäre schön, wenn Sie ausser “Grenze zu” hier auch konkret über mögliche Lösungsansätze berichten könnten, auch wegen unserer eigenen Geschichte, zum Beispiel ;-))